LR Protokoll 22. Juni 2000 (Teil 3)

Protokoll der Landratssitzung vom 22. Juni 2000



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 573

Frage der Dringlichkeit

Motion von Heidi Tschopp vom 22. Juni 2000: Tourismusförderung im Kanton Basel-Landschaft

Heidi Tschopp ist sich bewusst, dass es eher unüblich ist, am letzten Tag eines Amtsjahres noch eine dringende Motion einzureichen.
Trotzdem habe sie sich dazu entschlossen, da es ihr mit der Tourismusförderung ernst sei, was auch die 1998 gegründete Gruppe "IG Blick ins Baselbiet" belege.
Es geht nun darum, die notwendigen Finanzen zur Verfügung zu stellen um die Weiterarbeit der Arbeitsgruppe nicht zu gefährden. Sie sei sich im klaren, dass das heute nicht mehr zu realisieren sei.
Da sich alle Fraktionen bei der Vorlage zum Spielbankengesetz positiv zur Förderung des Tourismus geäussert haben, kann der Kanton, im Zusammenhang mit dem Eidg. Turnfest, die einmalige Chance wahrnehmen, den Kanton schweizweit zu präsentieren. Deshalb dürfe die Tourmismusförderung nicht mit einem Lippenbekenntnis enden.
Es liege ein Konzept zum Jahre 2002 vor, welches aufzeigt, wie die Tourismusförderung für den Kanton aussehen könnte.
Sie bittet den Rat, dieser dringlichen Motion stattzugeben.

RR Erich Straumann erachtet die Dringlichkeit als nicht gegeben. Im Jahresprogramm werde der Tourismus angesprochen; für das Jahr 2000 seien dafür jedoch keine Ausgaben budgetiert. Aufgrund der fehlenden Zahlen konnte auch im Rahmen des Nachtragskredits kein Betrag fixiert werden, was nicht heissen soll, dass die Regierung nichts unternehmen wolle.
Falls das Büro des Landrates dem zustimmt, kann die Motion anlässlich der ersten Landratssitzung im September 2000 traktandiert werden.

Heidi Tschopp zieht die Dringlichkeit zurück, falls der Regierungsrat die Zusage abgeben kann, dass die Motion anlässlich der ersten Septembersitzung wirklich traktandiert wird.

Walter Jermann lehnt den Antrag als nicht erfüllbar ab, was Heidi Tschopp zur Antwort veranlasst, dass sie in diesem Falle die Dringlichkeit nicht zurückziehe.

://: Die für die Dringlichkeit erforderlichen 51 Stimmen wurden mit der Stimmenanzahl von 43 nicht erreicht.
Der Dringlichkeit wird nicht stattgegeben.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 574

16 2000/140 Fragestunde

1. Urs Wüthrich: Rechtzeitige Zustellung von Wahl- und Stimmmaterial an Stimmberechtigte, die im Ausland leben
Im Ausland lebende Wählerinnen und Wähler haben sich bei mir darüber beklagt, dass die Unterlagen für Abstimmungen und Wahlen in der Regel erst wenige Tage vor dem jeweiligen Wahl- oder Abstimmungstermin bei ihnen eintreffen würden. Als Grund wurde genannt, die Zustellung erfolge nicht per Luftpost, was zu extrem langen Zustellfristen führe. Nur wer die teuren Spezialzustelldienste (Fedex, DHL etc.) in Anspruch nimmt, kann sein Recht auf politische Mitbestimmung wahrnehmen.
Obwohl die Gemeinden für die Zustellung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen zuständig sind, bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender

Fragen:

1. Ist dem Regierungsrat die Problematik des späten Eintreffens von Wahl- und Abstimmungsunterlagen bei Stimmberechtigten im Ausland bekannt?
2. Wie beurteilt der Regierungsrat das Risiko, dass wegen verspätet eintreffender Stimm- oder Wahlzettel (die nicht mehr gezählt werden können), Wahl- oder Abstimmungsergebnisse verfälscht werden?
3. Ist der Regierungsrat bereit, mit entsprechenden Instruktionen dafür zu sorgen, dass die erwähnten Unterlagen in Zukunft mit Luftpost verschickt werden und so frühzeitiger bei den Empfängerinnen und Empfänger eintrifft?

Hans Fünfschilling verweist darauf, dass im Kanton Basel-Landschaft für die Zustellung des Wahl- und Stimmmaterials die Landeskanzlei zuständig sei, welche zu den Fragen wie folgt Stellung nimmt.

Zu Frage 1:
In gewissen Teilen der Welt verfügt die Post nicht über die Qualität, die sie bei uns und unseren umliegenden Ländern aufweist.
Der verspätete Erhalt von Stimmmaterial ist demnach nicht auf die verspätete Absendung in unserem Kanton, sondern auf den Postbetrieb gewisser Länder zurückzuführen.
Zudem sei festzuhalten, dass der Landeskanzlei in den zurückliegenden Jahren keinerlei Beschwerden von AuslandschweizerInnen zu Ohren gekommen sind.

Zu Frage 2:
Das Risiko von verfälschten Abstimmungsergebnissen steht in Zusammenhang mit der Anzahl der Stimmenden. Während bei einer Bundesabstimmung das Risiko als vernachlässigbar taxiert werden kann, ist es in den Kantonen sehr gering und bei den Gemeinden als leicht erhöht zu bezeichnen.
Eine Beschwerdemöglichkeit ist insofern inexistent, als der Bund, Kanton oder die Gemeinde nicht die Verantwortung übernehmen kann für Bereiche bei welchen die Post haftet.

Zu Frage 3:
Der Regierungsrat erklärt sich bereit, die Gemeinden erneut aufzufordern, den Versand zeitlich so zu terminieren, damit auch die AuslandschweizerInnen rechtzeitig in den Besitz ihres Stimmenmaterials kommen. Man könne jedoch nicht einen generellen Luftpostversand erwarten.

Urs Wüthrich bedankt sich für die Beantwortung und fragt nach, ob die Meinung sei, dass dort wo zeitliche Probleme auftauchen könnten, der Luftpostversand erfolgen wird .

Die Frage bleibt im Raum stehen.



2. Roland Laube: Basellandschaftliche Pensionskasse und Big Star
Der Presse ist zu entnehmen, dass die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) mit einer 20-%-Beteiligung nun ein Grossaktionär der Allschwiler Jeans-Firma Big Star ist. Vorher hatte sich die BLPK mit einem Darlehen aktiv am - letztlich erfolgreichen - Übernahmekampf beteiligt.

Fragen:

1. Gehört es zur üblichen - durch das Anlagereglement abgedeckten - Strategie der BLPK, sich mit dem Kapital der versicherten ArbeitnehmerInnen in politisch problematische Händel zu mischen?
2. Falls ja zu Frage 1 : Sieht der Regierungsrat aufgrund des aktuellen Falles einen Anpassungsbedarf bei den massgeblichen Rechtsgrundlagen (insbesondere Anlagereglement)?
3. Falls nein zu Frage 1: Was sind die Gründe für das Engagement der BLPK bei der Big-Star-Übernahme? (Kompetenzüberschreitung, persönliche Beziehungen o.ä.?)
4. Ist die Beanspruchung durch das Big-Star-Geschäft dafür verantwortlich, dass die sonst offenbar sehr dynamische BLPK-Geschäftsleitung bis zum heutigen Tage nicht im Stande ist, den zuständigen Gremien die BLPK-Jahresrechnung 1999 vorzulegen?
5. War das Big-Star-Geschäft ein Vorgeschmack auf das, was uns ab dem Jahr 2003 erwartet, wenn die BLPK - wie ihrem Informationsblatt zu den neuen Statuten zu entnehmen ist - "statutarisch die Freiheiten" haben wird, "sich als eigenständiges Unternehmen auf dem Markt bewegen zu können"?

Hans Fünfschilling fasst die Fragen 1- 3 zusammen, und führt dazu aus, dass die Geschäftsleitung der Basellandschaftlichen Pensionskasse bei einem Uebernahmeangebot einer Aktionärsgruppe mit der Absicherung mittels eines Aktienpaketes in eigener Kompetenz finanzielle Unterstützung anbot, Durch die geglückte Uebernahme sah sich die BLPK mit der Tatsache konfrontiert, die Aktien übernehmen zu müssen.
Die Regierung stellt sich auf den Standpunkt, dass es nicht Angelegenheit der Pensionskasse ist, durch ihr Eingreifen in einen, notabene basellandschaftlichen Betrieb, für eine Seite Stellung zu beziehen.
Rechtlich liegt die Kompetenz beim paritätisch zusammengesetzten Verwaltungsrat der Pensionskasse.
Die Regierung hat den vom Rat gewählten Vertretern im Verwaltungsrat ihre Meinung zum Ausdruck gebracht.
Inzwischen wurde das Anlagereglement der Kasse dahingehend geändert, dass solche Entscheide nicht mehr von der Geschäftsleitung allein gefällt werden können, sondern dass der Anlageausschuss des Verwaltungsrates involviert werden muss.

Zu Frage 4 :
Bis anhin war es unüblich dem zuständigen Gremium in jährlichen Abständen die BLPK-Jahresrechnung vorzulegen. Aus Gründen der Transparenz wurde in einen schnelleren Modus geschaltet. Ab nächstem Jahr sollt eine termingerechte Ablieferung erfolgen.

Zu Frage 5:
Eine Neustrukturierung der BLPK wäre durch das Parlament abzusegnen, was ihm auch die Möglichkeit gibt, bei der Gesetzgebung die entsprechenden Bremsen einzubauen. Hans Fünfschilling meint, dass man es im Moment dabei belassen könne die Entwicklung der Kasse zu beobachten.

Frage 2. ist damit beantwortet.



3. Anton Fritschi: Kantonsspital Liestal
Anlässlich der "Fragestunde" in der Landratssitzung vom 18. Mai 2000 sagte die Baudirektorin Elsbeth Schneider im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Kantonsspital Liestal aus, dass der vom Landrat bewilligte Kostenrahmen von Fr. 153.9 Mio. eingehalten werden könne.
Mit Schreiben vom 30. Mai 2000 teilt das Hochbauamt allen am Bau beteiligten Unternehmern mit, dass der Vertrag für die Planung der Elektroinstallationen mit der Firma tk3 (ehemals Suter + Suter Planer AG) per sofort gekündigt sei.

Fragen :

1. Welches sind die Gründe, dass einem seit Jahren am Projekt beteiligten Planer der Vertrag per sofort gekündigt wird ?
2. Entstehen dem Kanton durch diese Vertragskündigung Mehrkosten ?
3. Falls ja, wer kommt für diese Mehrkosten, die durch diese Kündigung entstanden sind, auf ?
4. Wie gedenkt das Hochbauamt die Planungskontinuität ohne Verzögerungen sicherzustellen ?
5. Falls es trotzdem zu Verzögerungen kommen sollte, wer haftet für die dadurch entstandenen zusätzlichen Baukosten und Betriebskosten (Spitalkosten) ?
6. Kann unter dieser neuen Situation der Rahmenkredit von 153.9 M CHF eingehalten werden ?

RR Elsbeth Schneider erklärt

Zu Frage 1:
Bei der Firma tk3 handelt es sich um die ehemalige Suter + Suter Planer AG, welche nach dem Liquidationsverfahren des Generalplaners Suter + Suter, die Fachplanung im Elektrobereich inkl. der Fachleitung für das Kantonsspital Liestal übernahm.
Fachleute der Fa. Suter + Suter AG wurden überführt in die neue Fa. Instaprojekt.
Im Mai 1998 wurden mit dem Regierungsratsbeschluss die Teillose Bettenhaus 1, Therapie und Küche an die Planungsfirma Hobo und Partner in Basel vergeben.
Dieser Schritt erfolgte aus Gründen der Terminverzögerung in der Leistungserbringung durch die tk3. Es bestanden bereits seit längerem Differenzen bezüglich der Vertragerfüllung, welche noch verstärkt wurden durch eine nicht nachvollziehbare und unvollständige Kostenbewirtschaftung der tk3.
Man kann deshalb überein, das Vertragsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen.

Zu Frage 2:
Die Parteien sind gemeinsam übereingekommen einen Schiedsgutachter einzusetzen, welcher dazu Stellung bezieht, inwieweit der Vertrag der tk3 erfüllt wurde, ob beispielsweise ein zu hohes Honorar verlangt wurde.
Das Gutachten nimmt auch zur Frage Stellung, ob erfolgte Kostenüberschreitungen durch die tk3 verursacht wurden, was zu Schadenersatzforderungen seitens des Kantons führen würde.
Die finanziellen Konsequenzen können erst nach Vorliegen des Gutachtens, ca. ende dieses Jahres, ermessen werden.

Zu Frage 3:
Wurde bereits mit der Frage 2 beantwortet.
Dem Hochbauamt ging es mit der Vertragsbeendigung insbesondere darum, weitere Mehrkosten unbedingt zu vermeiden.

Zu Frage 4 :
Das Hochbauamt hat seit Februar 2000 mittels einer internen Task Force einen Frontmann und einen Haustechnikspezialisten im Einsatz, welche die Situation durch regelmässige Baustellenbesuche inzwischen unter Kontrolle gebracht haben. Die mit der tk3 vereinbarte Uebergabe sämtlicher Planungsunterlagen konnte auch bereits abgewickelt werden. Die Qualität der Unterlagen kann noch nicht abschliessend beurteilt werden.

Zu Frage 5.
Die tk3 betreute noch das im Bau befindliche Teilprojekt Behandlungstrakt, welches zwischenzeitlich abgeschlossen wurde. Weitere von der tk3 bearbeitete Teilprojekte wurden bereits dem Betrieb übergeben. Die damit verbundenen Mängelbehebungen sind noch zu erbringen.
Neue Bauetappen werden nicht mehr von der tk3 bearbeitet, sodass auch keine terminlichen Verzögerungen mehr eintreten sollten.

Zu Frage 6:
Man kann heute davon ausgehen, dass der Kredit eingehalten wird. Wie bereits anlässlich der Fragestunde im Mai bemerkt, verläuft die Ueberwachung der Kosten planmässig.
Es ist beabsichtig, die Bau- und Planungskommission,
nach Vorliegen des 2. Quartalberichtes über den Stand und die besonderen Ereignisse auf der Baustelle zu informieren.

Anton Fritschi bedankt sich für die Beantwortung der Fragen.



4. Roland Plattner: Nachfrage zur Nachhaltigkeit
Seitens des Regierungsrates wurde im Zusammenhang mit der Behandlung von parlamentarischen Vorstössen im vergangenen Jahr verschiedentlich auf ein Konzept für eine nachhaltige Politik verwiesen, welches im vergangenen Herbst hätte vorliegen sollen. Das Regierungsprogramm 1999 - 2003 liegt mittlerweile vor, hat in verschiedenen Politikbereichen den Grundsatz der Nachhaltigkeit aufgenommen und sieht punktuell dessen Umsetzung vor. Nach wie vor besteht indes in allen Politikbereichen Potential für die koordinierte Definition und Umsetzung von Massnahmen, welche die Aspekte Ökonomie, Ökologie und Sozialverträglichkeit in geeigneter Weise vereinen.

Fragen:

1. Welches ist der Stand der Arbeiten am Konzept für die Nachhaltigkeit in allen Politikbereichen?
2. Wann ist mit der Fertigstellung dieses Konzeptes zu rechnen?
3. In welcher Weise ist vorgesehen, dass der Landrat von über dieses Konzept in Kenntnis gesetzt wird?

Zu Frage 1:
RR Elsbeth Schneider bemerkt dazu, dass die Bau- und Umweltschutzdirektion in Richtung Nachhaltigkeit grosse Aktivitäten entwickelt. Das angesprochene Konzept liegt im Entwurf vor und wird im Juli 2000 vom Regierungsrat geprüft und darüber entschieden. Im Rahmen des Konzeptes wurden in den vergangenen Wochen Persönlichkeiten aus den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft angefragt, welche erfreulicherweise allesamt ihre Zusage erteilt haben.
Dieses Forum legt eine Strategie fest, lanciert und koordiniert die Projekte und initialisiert Programme und Aktionen zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung im gesamten Kanton.

Zu Frage 2:
Das Konzept liegt, wie bereits erwähnt. Es soll analog zum Einsetzen des Forums im Juli 2000 durch den Regierungsrat verabschiedet werden.
Das Konzept soll dem Forum als Einstieg in die neue Aufgabe dienen und Elsbeth Schneider zeigt sich überzeugt, dass gute Arbeit geleistet wird.

Zu Frage 3:
Die UEK wird in regelmässigen Abständen über den Stand der Arbeiten und das weitere Vorgehen informiert.



5. Pascal Wyss: Stand- oder Durchgangsplatz für Fahrende
§ 109 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft führt aus: Kanton und Gemeinden helfen Fahrenden bei der Suche nach Standplätzen.
Obiger Paragraf ist mehr oder weniger nutzlos, wenn nur wenige bis gar keine Standplätze zur Verfügung stehen. Auf so genannten Standplätzen können Fahrende eine gewisse Zeit verweilen und auch ihrem Beruf nachgehen. Durchgangsplätze werden nur über Nacht oder für einige Tage belegt. Nun wäre die Stadt Liestal prinzipiell dazu bereit, einen Stand- oder Durchgangsplatz für Fahrende zu erstellen und zu betreiben. Was sie aber bis heute davon abhält, sind die zu erwartenden Infrastruktur- und Betriebskosten.

Fragen:

1. Hat der Kanton in den vergangenen Jahren solche verfassungsmässige Hilfeleistungen erbracht und wenn ja, in welchem Umfang?
2. Wo befinden sich in unserem Kanton Stand- oder Durchgangsplätze für Fahrende und zu welchen Bedingungen?
3. Sieht der Regierungsrat Möglichkeiten, wie sich der Kanton an den Infrastruktur- und Betriebskosten eines Stand- bzw. Durchgangsplatzes für Fahrende in der Gemeinde Liestal beteiligen könnte?

RR Elsbeth Schneider nimmt Stellung

Zu Frage 1 und 2:
Sie führt aus, dass der Kanton an die Fahrenden kontinuiierlich Plätze vermietet und weist darauf hin, dass in Wittinsburg ein Durchgangsplatz für Fahrende besteht, welcher rege genutzt und sehr geschätzt wird..
Neben diesem offiziellen Platz gewähren auch andere Gemeinden Fahrenden Gastrecht. In der Regel leisten die Fahrenden eine Gebühr an die Kosten der Infrastruktur und kommen für die Platzmiete auf.
Im Moment sei leider der zweite Durchgangsplatz neben Wittinsburg, nämlich Allschwil, geschlossen.

Zu Frage 3:
Die BUD hat Liestal das Angebot gemacht, sie in ihrem Projekt für den Platz in der Gräubern weitgehend zu unterstützten und sich an den Kosten zu beteiligen.
Dies kam auch in der Vorlage zur Abstimmung über die Schaffung einer Spezialzone für Fahrende vom 28.11.1999
klar zum Ausdruck. Man hat im Moment bei der Gräubern das Problem, dass der jetzige Parzellenbesitzer Realersatz sucht, sodass mit der Umsetzung des Projekts zugewartet muss, bis er fündig geworden ist.

Die Frage ist damit beantwortet.



6. Maya Graf: Gesetzlicher Schutzwall gegen "Lotterie, Umwelt und Entwicklung"?
Wie in einer Zeitung zu lesen war, hat die Direktion von Regierungsrat Andreas Koellreuter vor, noch diesen Sommer im Schnellzugstempo einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung zu schicken, der den Landratsbeschluss von 1985 über die "Genehmigung und den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung betreffend gemeinsame Durchführung von Lotterien" auf Gesetzesstufe heben will. Grund dafür: Ist das Lottomonopol der Kantone auf Gesetzesstufe verankert, ist es den "Monopolknackern" "Lotterie Umwelt und Entwicklung" (ein Zusammenschluss von 10 Umwelt und Entwicklungsorganisationen, die seit 5 Jahren für eine eigene Lotterie nach dem Beispiel Hollands kämpfen) verunmöglicht, im Kanton Basel-Landschaft eine Bewilligung für die Durchführung einer Lotterie zu bekommen.

Fragen:

1. Ist es richtig, dass der Regierungsrat die obenerwähnte Vorlage vorbereitet und welcher Terminplan liegt ihr zugrunde?
2. Welches sind die Gründe für eine solche Vorlage, da der jetzige Landratsbeschluss in den letzten 15 Jahren vollständig genügte?
3. Die Zeit der staatlichen Monopole ist vorbei. Warum möchte der Regierungsrat ausgerechnet auf dem Gebiet der Lotterien das Monopol mit allen Mitteln erhalten?
4. Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die Bedingungen, die einen Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit erlauben mit der gesetzlichen Verankerung allein erfüllt sind und reichen würden, ein eventuelles Gesuch der "Lotterie, Umwelt und Entwicklung" abzulehnen?

Für RR Andreas Koellreuter entpuppt sich der in der Frage von Maya Graf angesprochene Schnellzug eher als Vehikel zwischen Bummelzug und Postkutsche.

Zu Frage 1:
Die Vorlage befindet sich in Vorbereitung und wurde vom Regierungsrat vergangenen Dienstag in die Vernehmlassungsrunde geschickt. Am Montag, den 26.6.2000 wird die Vernehmlassungsvorlage den Medien vorgestellt.
Juli - September 2000 findet die Vernehmlassung statt. Es ist geplant, die Vorlage im November an den Landrat zu verabschieden.

Zu Frage 2:
Der aus dem Jahre 1985 stammende Landratsbeschluss genügt den Anforderungen nicht mehr. Zwei erfolgte Gerichtsurteile machen es nötig, dass der Landrat seinen Beschluss aus dem Jahre 1985 erneut bestätigt und anschliessend dem fakultativen resp. obligatorischen Gesetzesreferendum unterstellt.

Zu Frage 3:
Andreas Koellreuter erlaubt sich, Frage 3, ob die Zeit der staatlichen Monopole vorbei sei, offen zu lassen, mit der Bemerkung, dass der Regierungsrat bereit sei aus der Geschichten zu lernen. Mit dieser müssten sich allerdings auch der Landrat, sobald dieses Geschäft überwiesen ist, auseinander setzen.
Bis ca. 1920 habe bezüglich des Lotteriegesetzes ein totales Chaos geherrscht. Jeder und Jede konnte Lotterien durchführen. Mit dem Lotteriegesetz von 1923 wurde die Kompetenz an die Kantone delegiert, die daraufhin unzählige Bewilligungen erteilten, sodass es schlussendlich für niemanden mehr lukrativ war. Daraus resultierte, dass 1937 die Interkantonale Landeslotterie ins Leben gerufen wurde, welche sämtliche Deutschschweizerkantone inkl. den Kanton Tessin, aber exklusive den Kanton Bern, für welchen die SEVA Gültigkeit hat, einschliesst . Für die französische Schweiz gibt es die Lotterie Romand.
Die heutige Situation für den Kanton Basel-Landschaft zeigt sich so, dass, weil die gesetzliche Grundlage nicht vorhanden ist, sämtlichen Gesuchstellern entsprechende Bewilligungen erteilt werden müssten, was zur analogen Situation wie vor 1937 führen würde und zudem den Rausschmiss aus der Kantonalen Landeslotterie zur Folge hätte..
Dies würde der Regierungsrat insofern bedauern, als es
ihn der Möglichkeit berauben würde, jährlich 6 - 7,5 Mio. Franken für unzählige gemeinnützige kulturelle Projekte zur Verfügung zu stellen.
Ueber den Landratsbeschluss werde es der Rat in der Hand haben zu bestimmen, ob im Kanton Basel-Landschaft noch ein Lotteriefond existieren soll oder nicht.

Zu Frage 4
Diese Frage kann mit ja beantwortet werden. Um die heutige Situation aufrecht zu erhalten wird als Grundlage eine Gesetzesstufe benötigt.

Maya Graf bedankt sich und stellt zusätzlich die Frage, ob RR Andreas Koellreuter darüber informiert ist, dass der Grossrat des Kantons Aargau kürzlich seine Kantonsverfassung im Rahmen des Spielbankengesetzes in 2. Lesung mit dem Satz: "Der Kanton kann weitere wohltätige und gemeinnützige Lotterien zulassen" ergänzt und damit das Monopol geknackt hat.

Für Andreas Koellreuter ist diese Tatsache neu, der Kanton Aargau übernehme offenbar hier eine Vorreiterrolle, wobei der auf den Wortlaut "kann" verweist. Es stelle sich in diesem Zusammenhang noch die Frage, ob die Kompetenz beim Regierungsrat angesiedelt sei.



7. Heinz Aebi: Progymnasium Laufen
Gemäss § 44 Abs. 3 des Schulgesetzes wird die progymnasiale Abteilung der Sekundarschulen für den Bezirk Laufen am Gymnasium Laufental-Thierstein geführt. Nachdem aufgrund meiner Motion vom 14. Januar 1999 die Aufnahmeprüfung für den Übertritt an das Progymnasium Laufen voraussichtlich spätestens in zwei Jahren abgeschafft und damit für die Laufentaler Schülerinnen und Schüler die Gleichberechtigung hergestellt wird, drängen sich mit Blick auf das neue Bildungsgesetz neue Fragen zum Progymnasium Laufen auf. Die Sekundarschule Grellingen-Duggingen soll aufgehoben werden. Während Duggingen künftig wahrscheinlich dem Sekundarschulkreis Aesch zugehören wird, ist für Grellingen der Anschluss an den Sekundarschulkreis Zwingen in Prüfung. Die Kreisreal- und Kreissekundarschule Zwingen wird als Versuch bereits im Sinne der künftigen Bildungsgesetzgebung geführt. Die postulierte Durchlässigkeit der Sekundarstufe I zwischen den verschiedenen Niveaus beschränkt sich allerdings auf zwei Stufen.
Sowohl von Seiten der Sekundarschule Zwingen wie auch der Sekundarschule Laufen sind Bestrebungen im Gange, die progymnasialen Abteilungen künftig selber zu führen. Wie kürzlich bekannt wurde, will sich der Kanton Solothurn im Rahmen seines Programms SO+ aus der gemeinsamen Trägerschaft des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein zurückziehen. Gleichzeitig kündeten die Bezirksschulen des Thiersteins an, ihre Schulen künftig im Hinblick auf einen Übertritt ins Gymnasium auszurichten.

Fragen

1. Auf welchen Termin kann der Rückzug des Kantons Solothurn aus der gemeinsamen Trägerschaft des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein wirksam werden?
2. Welche Folgen sind für den Kanton Basel-Landschaft zu erwarten?
3. Wird auf den Termin des Rückzugs eine Ausgliederung der progymnasialen Abteilung an die Sekundarschulen Laufen und Zwingen vorgesehen?

RR Peter Schmid informiert zu den Fragen 1 - 3 , dass der Regierungsrat des Kantons Solothurn kürzlich mit dem Projekt "Solothurn Plus" an die Offentlichkeit getreten sei. Dieses Projekt hat den Status einer Idee, geschehen und beschlossen sei in diesem Zusammenhang noch überhaupt nichts. Die Gespräche am runden Tisch sind im Gange, es liege jedoch kein offizieller Antrag der Regierung des Kantons Solothurn an die Baselbieter Regierung vor.
Er wolle immerhin zur Kenntnis bringen, dass er von seiner Solothurner Kollegin vorgängig über die Idee ins Bild gesetzt wurde.
Geregelt wird die Zusammenarbeit in Bezug auf das Gymnasium Laufen in einem Vertrag, welcher u.a. folgende Kündigungsregelung aufweist: "Er kann mit einer Frist von drei Jahren (er wurde am 1.8.1996 in Kraft gesetzt) jeweils auf den 31. Juli gekündigt werden. Derzeit befinde man sich in einem ungekündigten Vertragsverhältnis. Eine einvernehmliche Aenderung wäre grundsätzlich denkbar.
Ihm liege deshalb sehr daran, die Laufentalerinnen und Laufentaler zu beruhigen, dass alle, welche die heutigen Bestimmungen erfülllen noch über einen langen Zeitraum zu den aktuellen Bedingungen das Gymnasium Laufen besuchen können.

Zur baulichen Seite führt er aus, dass die Liegenschaften ca. je zur Hälft den Kantonen Solothurn und Basel-Landschaft gehören. Auch diese Frage wäre vorgängig zu klären. Er ist ausserdem bereits heute klar, dass falls sich der Kanton Solothurn effektiv mit der Kündigung des Vertrages befasst, die SchülerInnen zu gleichen Bedingungen wie der KantonsAargau an einem Baselbieter Gymnasium Laufen unterrichtet würden.
Aber auch hierbei handle es sich ausschliesslich um eine Idee der Solothurner Regierung.

Davon sauber zu trennen seien die progymnasialen Abteilungen. Die heutige Regelung, nämlich die Tatsache, dass auch die progymnasiale Abteilung am Gymnasium geführt werde, sei im Laufentalvertrag bis und mit dem Jahre 2004 definiert, vorher erfolgt keine Aenderung.
Klar ist, dass wenn die Solothurner Gemeinden zur Ueberzeugung gelangen, ihren Sekundarschulen müssten eine progymnasiale Abteilung angegliedert werden, der Kanton Basel-Landschaft bezüglich des weiteren Vorgehens Ueberlegungen bezüglich Lehrkräften Raumproblematik betreffend anstellen müssten.

Er bittet um Verständnis, dass die Ankündigung einer eventuell möglichen Vertragskündigung bei der Regierung keinen Notstand auslöse, da alle Schülerinnen und Schüler noch lange zu den heutigen Konditionen die Schule im Laufental besuchen können.

Ungeschickt seien die mit dem Kanton Solothurn aufgenommenen Verhandlungen für den prüfungsfreien Uebertritt ins Gymnasium. Dies könnte zu einer Verzögerung führen, wobei die Regierung des Kantons Basel-Landschaft ihre Meinung zu diesem Punkt nicht geändert hat.

Heinz Aebi dankt für die ausführlichen Antworten und wünscht sich noch eine detailliertere Stellungnahme zu den Bemühungen, welche von den Sekundarschulen Zwingen und Laufen ausgehen, die progymnasiale Abteilung in ihre Schulen zu integrieren.

RR Peter Schmid wiederholt, dass gemäss dem Laufental-Vertrag bis ins Jahr 2004 auch für diese Frage die aktuelle Lösung gilt. Davon ausgehend, dass sich der Kanton Solothurn wirklich aus dem Vertrag zurückziehen möchte, erachte er es als sinnvoll, eine neue Lösung auf den Zeitpunkt des Ablaufs des Vertrages ins Auge zu fassen.

Walter Jermann erklärt die Fragestunde und damit die Sitzung als für offiziell beendet.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei


Fortsetzung des Protokolls vom 22. Juni 2000

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