LR Protokoll 22. Juni 2000 (Teil 2)

Protokoll der Landratssitzung vom 22. Juni 2000



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 568

9 Wahl von 5 Mitgliedern des Büros des Landrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 2000 bis 30. Juni 2001

://: In stiller Wahl werden gewählt:

S Jacqueline Halder
S Roland Laube
F Daniela Schneeberger
C Patrizia Bognar
V Hildy Haas

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 569

10 2000/108
Bericht des Regierungsrates vom 16. Mai 2000: Ersatzwahl eines Mitglieds des Bankrats der Basellandschaftlichen Kantonalbank für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30. Juni 2003

Heidi Tschopp schlägt namens der FDP-Fraktion Elisabeth Schirmer-Mosset als Mitglied des Bankrates vor.

://: Elisabeth Schirmer-Mosset wird in stiller Wahl gewählt.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 570

13 2000/070
Berichte des Regierungsrates vom 28. März 2000 und der Finanzkommission vom 21. April 2000: Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes vom 7. Februar 1974; Verfassungskonforme Ehegattenbesteuerung.
2. Lesung

Walter Jermann stellt den Landratsbeschluss zur Diskussion:

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I. keine Wortbegehren

§ 8 Absatz 3 keine Wortbegehren

II. keine Wortbegehren

://: Die Gesetzesänderung wird mit 74:0 Stimmen verabschiedet und das 4/5-Quorum damit erreicht.


Die Finanzkommission beantragt die Abschreibung folgender Vorstösse:

- Motion Alfred Peter vom 19. März 1992 (1992/067)
- Postulat CVP-Fraktion vom 24. Juni 1999 (1999/135)

://: Der Landrat erklärt sich mit der Abschreibung der beiden Vorstösse einverstanden.

://: Das Postulat der CVP-Fraktion vom 3. September 1998 (1998/153) wird stehen gelassen.


Landratsbeschluss
betreffend Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuer und den Finanzausgleich (Steuer- und Finanzgesetz)


Änderung vom 22. Juni 2000

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

I.
Das Gesetz vom 7. Februar 1974 über die Staats- und Gemeindesteuern und den Finanzausgleich (Steuer- und Finanzgesetz) wird wie folgt geändert:

§ 8 Absatz 3
3 Enthält das so ermittelte Gesamteinkommen Erwerbs-, Ersatz- oder Renteneinkommen aus Sozialversicherungen inklusive beruflicher Vorsorge (AHV/IV und BVG) beider Ehegatten, so erfolgt die Besteuerung zu dem Steuersatz, der anwendbar ist, wenn das Gesamteinkommen um das niedrigere Erwerbs- bzw. Renteneinkommen, höchstens aber um 20'000 Fr. vermindert wird, wenigstens aber zum Minimalsteuersatz.

II.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.



Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 571

14 2000/067
Berichte des Regierungsrates vom 28. März 2000 und der Finanzkommission vom 5. Juni 2000: Jahresrechnung 1999

Kommissionspräsident Roland Laube stellt fest, wie in den letzten Jahren schliesse auch die Staatsrechnung 1999 besser ab als budgetiert und könne einmal mehr als erfreulich bezeichnet werden. Noch deutlicher als im Vorjahr schlage sich der Wirtschaftsaufschwung in den Zahlen nieder, dies vor allem bei den Steuererträgen der juristischen und natürlichen Personen, welche sowohl die Vorjahres- als auch die Budgetzahlen übertreffen.

Der Kanton Basel-Landschaft kann einen Selbstfinanzierungsgrad von 96 % ausweisen, das Minimalziel von 100 % ist damit also beinahe erreicht. Es wäre allerdings falsch zu glauben, die Entwicklung gehe nun im gleichen Rahmen weiter und man werde im nächsten Jahr die 100 %-Marke automatisch überschreiten. In Form der Erbschaftssteuerinitiative sei zumindest ein Begehren deponiert, welches dieses Ziel wieder in die Ferne rücken lasse. Da Zinsen und Teuerung momentan wieder steigen, sei seiner Meinung nach ein verantwortungsvoller Umgang mit den Staatsfinanzen weiterhin gefragt, denn Teuerung und Zinsen werden sich automatisch auf der Aufwandseite niederschlagen und es wäre sehr riskant, unnötige Einnahmen-Ausfälle zu riskieren.

Neu belegt das Baselbiet bezüglich der "Steuer-Nicht-Belastung" Rang sechs aller Kantone, so dass auch im interkantonalen Vergleich kein Handlungsbedarf für Steuersenkungen besteht. Er hoffe, die gute Finanzlage werde nicht leichtsinnig und unnötig aufs Spiel gesetzt, denn ein Kanton mit einem soliden Finanzhaushalt trage zur Steigerung der Standortattraktivität bei, einem erklärten Hauptziel des Regierungsprogramms.

Auch die Finanzkontrolle hat die Staatsrechnung geprüft, sie macht in ihrem Bericht allerdings einige Einschränkungen, welche sich hauptsächlich auf formelle Mängel in den Beilagen zur Staatsrechnung beziehen. Verschiedene Angaben seien unvollständig, falsch oder nicht auf dem neuesten Stand beziehungsweise fehlen vollständig. So konnte über die Höhe der Deckungslücke der basellandschaftlichen Pensionskasse keine Aussage gemacht werden, auch wenn diese einen relativ starken Einfluss auf die Staatsrechnung ausüben könnte.

Die Kommission geht davon aus, dass diese Mängel bei der nächsten Staatsrechnung nicht mehr bestehen werden. Die Finanzkontrolle hält ausserdem fest, dass sich die Qualität der Buchführung gegenüber dem Vorjahr erfreulicherweise verbessert habe, weshalb die Finanzkontrolle empfiehlt, die Staatsrechnung 1999 zu genehmigen.

Zu den Anträgen der Finanzkommission (Beilage A des Kommissionsberichts):

Ziffer 4: Für staatliche Fonds und Stiftungen besteht neu ein Vermögensverwaltungspool. Erzielte Gewinne und Verluste werden den Fonds und Stiftungen jährlich gutgeschrieben beziehungsweise belastet. Im ersten Jahr haben sich allerdings bereits Verluste von rund 2 Mio. Franken ergeben. Aus diesem Grund wird vom Regierungsrat beantragt, eine Rückstellung von 5 Mio. Franken zu bilden, um derartige Vermögensverluste abzudecken. Die Finanzkommission stimmt diesem Vorgehen grundsätzlich zu. In Übereinstimmung mit der Finanzkontrolle beantragt die Finanzkommission allerdings die Einführung einer neuen Ziffer 5, welche festlegt, dass allfällige spätere Gewinne wieder in diese Rückstellung eingelegt werden müssen, bis der Betrag von 5 Mio. Franken wiederum erreicht ist.

Auch Ziffern 8 und 9 stellen Zusatzanträge dar. Die Kommission wünscht, dass Fonds und Stiftungen bei ihrer Rechnungsablage jeweils einen Vorjahresvergleich beifügen und wesentliche Änderungen mit Kommentar begründen. Dass Kommentare erwünscht sind, gelte besonders auch für die Gerichte.

Neu aufgenommen in den Landratsbeschluss wurde schliesslich die Ziffer 10 , da der treuhänderische Landbesitz über die Kantonalbank in der Staatsrechnung nur knapp dargestellt ist und so kaum Transparenz geschaffen wird. Dies, obwohl der Kanton sämtliche Risiken aus derartigen Geschäften voll und alleine trägt. Die Kommission will daher, in Übereinstimmung mit der Finanzkontrolle, dass bis Ende 2000 abgeklärt wird, ob die Rechtsgrundlagen für den treuhänderischen Landbesitz ausreichen. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste man entsprechende Grundlagen schaffen bzw. die bestehenden Grundlagen anpassen.

Die Kommission beantragt einstimmig, der Staatsrechnung zuzustimmen und gemäss Beilage A des Kommissionsberichts zu beschliessen.

Roland Plattner beantragt namens der SP-Fraktion Eintreten auf die Staatsrechnung 1999 und Beschlussfassung gemäss Vorlage. Seine Ausführungen stehen unter dem Titel "Materielles Lob, formales Unbehagen - und kein Grund zu Übermut".

Materiell liegt (ein weiteres Mal) ein erfreuliches Ergebnis vor, weil die Budgetvorgaben übertroffen wurden. Begünstigt durch den Umstand, dass die Nettoinvestitionen um 10 Mio. geringer waren als veranschlagt, liegt der Selbstfinanzierungsgrad mit 95,6 % nur unwesentlich unter der 100 %-Schwelle, was den neuen Zielsetzungen gemäss aktuellem Regierungsprogramm entspricht. Die Entwicklung seit 1995 belegt, dass ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 % eine durchaus realistische Vorstellung verkörpert und die Bemühungen dahin gehen müssen, diese Zielgrösse zu erreichen.

In diesem Zusammenhang soll es als gut gemeintes und ernstzunehmendes Vermächtnis unseres scheidenden Finanzdirektors betrachtet werden, wenn er sich vehement gegen einen leichtfertigen Abbau der Erbschaftssteuer zur Wehr setzt. Die Standortgunst unseres Kantons kann nicht gesichert werden, indem ungeschaut Politentscheide anderer Kantone kopiert werden, sondern dadurch, dass wir uns um einen stabilen, selbstbewussten und weitblickenden Umgang mit den vorhandenen Ertragsquellen bemühen.

Roland Plattner äussert sich nachfolgend zum formellen Teil der Staatsrechnung 1999. Hier muss leider gesagt werden, dass diese nicht ganz einwandfrei ist. Es darf festgestellt werden, dass der Buchführung seitens der Finanzkontrolle Verbesserungen attestiert werden, aber die Rechnungslegung hat sich gegenüber dem Vorjahr sehr negativ entwickelt. Darüber könnte man angesichts des materiellen Ergebnisses hinwegschauen, wenn nicht die selben Grundsätze, welche heute gelten, auch in einem neuen Rechnungswesen Geltung beanspruchen würden: Klarheit, Vollständigkeit und Wahrheitstreue.

Der eigentliche Qualitätsabbau in der Präzision und damit Verlässlichkeit der Staatsrechnung bereitet speziell aus zwei Gründen Mühe: Zum einen bereitet es ein gewisses Unbehagen, eine Rechnung mit erheblichen Fehlern zu genehmigen, zudem wird das Vertrauen in die Bewältigung des Prozesses des Übergangs zu einem neuen Rechnungswesen erschüttert. Als Konsequenzen ergeben sich daraus die unverzügliche Korrektur der vorhandenen Fehler sowie die konsequente Übernahme des Führungsanspruchs der Finanzdirektion in Finanzfragen und im Prozess zur Einführung des neuen Rechnungswesens.

Abschliessend stellt Roland Plattner fest, die Kasse - nicht aber in jeder Hinsicht das Kassabüchlein - stimme. Die positiven Aspekte überwiegen und den an diesem Erfolg beteiligten Verwaltungsangestellten gebührt Dank und Anerkennung.

Urs Steiner führt aus, in der Staatsrechnung zeige sich, dass sich die nachhaltige Politik der stetigen Entwicklung und Verbesserung anstelle von kräftezehrenden Sparpaketen bewährt habe. Die Entwicklung des Finanzierungssaldos zeige eine Annäherung an 100 % und die Möglichkeit, diesen Stand zu halten. Der Finanzdirektor könne sich also mit ruhigem Gewissen seinen höheren politischen Ämtern widmen, denn er übergebe seinem Nachfolger einen gesunden Finanzhaushalt. Das Rechnungsergebnis werde im Weiteren durch besondere Rückstellungen (beispielsweise 30 Mio. Franken für Schulhausbauten) aufgewertet.

Basel-Landschaft habe einiges unternommen, um als attraktiver Wirtschaftsstandort wahrgenommen zu werden. Das Resultat dieser Entwicklung widerspiegle sich in der Rechnung 1999 mit den gestiegenen Steuereinnahmen von juristischen Personen. Bei aller Freude darüber bleibt die Tatsache bestehen, dass im Kanton Basel-Landschaft die natürlichen Personen den höchsten Anteil der Steuereinnahmen in einem Schweizer Kanton ausmachen. Somit besteht weiterhin Handlungsbedarf im Ansiedeln und Halten erfolgreicher Unternehmen, welche Arbeitsplätze sichern, Steuern bezahlen und zur Ansiedlung gut bezahlter ArbeitnehmerInnen beitragen, welche wiederum nicht mit der Erbschaftssteuer vertrieben werden sollen.

10 % des Finanzhaushaltes von Basel-Landschaft gehen zur Zeit an Basel-Stadt für gemeinsame Institutionen. Die FDP ist mit diesem Geldtransfer für Leistungen, welche Basel-Stadt für die ganze Region erbringt, einverstanden. Ein zahlenmässiger Vergleich mit dem Nachbarkanton zeigt jedoch ein deutlich geringeres Haushaltvolumen von Basel-Landschaft bei einem kleineren Anteil an Nettoinvestitionen. Einem weiteren finanziellen Ausgleich mit Basel-Stadt müsse man sehr kritisch gegenüberstehen, ausserdem tue eine gesamte Auslegeordnung Not. Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen können weitere Fusionen mit Ämtern von Basel-Stadt nur zum Nachteil von Basel-Landschaft gereichen.

Als dringende Themen stehen nach Ansicht der FDP die Abschaffung der Erbschaftssteuer sowie die Senkung der Einkommenssteuer an, um im interkantonalen Wettbewerb bestehen zu können. Bezüglich der von Roland Plattner hervorgehobenen Fehler in der Rechnung betont er, es handle sich dabei nicht um substantielle Fehler. Die FDP beantragt daher Eintreten und Zustimmung zur Staatsrechnung 1999.

Urs Baumann spricht sich seitens der CVP/EVP-Fraktion ebenfalls klar für Eintreten auf die Vorlage aus. Das Ergebnis sei erfreulich und der Regierungspräsident könne sich mit ruhigem Gewissen aus seinem Amt zurückziehen. Als besonders positiv hebt auch er die hohe Selbstfinanzierung des Kantons hervor, welche insbesondere den guten Steuereinnahmen zu verdanken ist. Die mit einer allfälligen Abschaffung der Erbschaftssteuer verbundenen Steuerausfälle können wahrscheinlich problemlos wett gemacht werden, wenn der Wirtschaftsstandort weiterhin attraktiv bleibt.

Bemängelt werden ebenfalls vor allem die formellen Fehler, Urs Baumann ist aber überzeugt, dass entsprechende Lehren gezogen wurden. Die CVP/EVP-Fraktion beantragt dem Landrat, die Staatsrechnung 1999 zu genehmigen.

Hildy Haas erklärt, zur guten Rechnung hätten sowohl die steigende Konjunktur als auch verschiedene Transaktionen und Sonderfaktoren beigetragen. Die Erträge hätten sich positiv entwickelt und die Steuereingänge zugenommen. Dies bedeutet, dass die SteuerzahlerInnen mehr verdienen und die Wirtschaft sich erholt. Aus der Erhöhung der Vermögensbeträge schliesst sie eine gute Bewirtschaftung der kantonalen Mittel. Allerdings fragt sie sich, weshalb auch in diesem Jahr der Aufwand wieder gestiegen sei, denn die verwaltete Bevölkerung sei nicht grösser geworden und auch die Kantonsfläche habe sich nicht verändert. Augenfällig sei die Steigerung des Sachaufwands, wobei ein grosser Teil wohl zu Lasten des Kontos Informatik gehe. Dieses Problem müsse man irgendwie in den Griff bekommen.
Natürlich seien die festgestellten Mängel unschön, jedoch fallen sie nicht ins Gewicht und es soll nicht weiter darauf eingegangen werden. Sehr positiv sei der Schuldenrückgang, obwohl es sich dabei offensichtlich um eine buchhalterische Massnahme handle (Auslagerung der Fonds und Stiftungen). Die hohen Abschreibungen und Rückstellungen weisen auf etliche Reserven in der Rechnung hin, weshalb der Ausfall der Erbschaftssteuer nach Ansicht der SVP verkraftet werden könnte. Der Staat sollte nicht mehr Geld als wirklich notwendig erhalten, denn wenn das Geld bei den Bürgern bleibt, wird damit automatisch Wirtschaftsförderung betrieben.

Es liesse sich auch darüber diskutieren, wie der Staat seine Aufgaben erfüllen muss, denn zwischen Aufgabenerfüllung und Luxusausführungen können grosse Millionenbeträge liegen.

Die gute Rechnung beweist, dass der Finanzdirektor seine Mitarbeitenden sowie das Regierungskollegium motivieren konnte, an einem gemeinsamen Ziel zu arbeiten. Die SVP-Fraktion dankt dem abtretenden Finanzdirektor für seine gute Arbeit und bitten den Rat, der Rechnung zuzustimmen.

Alfred Zimmermann gibt bekannt, auch die Grünen seien mit der positiven Staatsrechnung zufrieden, wenngleich sie in einzelnen Fällen das Geld etwas anders ausgegeben hätten. So sei beispielsweise eine grosse Strassenbau-Euphorie festzustellen, wobei teilweise auch unnötige Strassen gebaut würden. Des Weiteren beklage man die Explosion des Informatik-Budgets, sehe aber keinen Weg, dieses Problem zu lösen.

Er dankt der Finanzkommission für die gründliche und intensive Prüfung der Staatsrechnung und fragt abschliessend, ob die bemängelten Fehler in der Buchführung irgendwo in den Zahlen eine Änderung zur Folge hätten.

Heinz Mattmüller erklärt, die Schweizer Demokraten stimmten der Staatsrechnung 1999 zu.

Regierungspräsident Hans Fünfschilling dankt für die gute Aufnahme der Jahresrechnung und das persönliche Lob, welches er dafür entgegen nehmen durfte. Noch vor zehn Jahren musste sich der Kanton punkto Einnahmen vor allem auf Steuereinnahmen von natürlichen Personen verlassen, während jetzt jedoch die Steuereinnahmen von Unternehmen deutlich zunahmen, auch wenn diese noch immer unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen.

Wie bereits von Roland Laube hervorgehoben, zeigt sich in der Rechnung ein Wirtschaftsaufschwung, jedoch werden sich in nächster Zeit auch die Teuerung und höhere Zinsen bemerkbar machen. Der gestiegene Personal- und Sachaufwand betreffe zum kleinsten Teil die Verwaltung, der grössere Teil hänge beispielsweise mit steigenden Schüler- oder Patientenzahlen zusammen. Dieser Entwicklung stehen in den Spitälern aber auch steigende Einnahmen gegenüber. Aus dem Anstieg der Steuereinnahmen resultieren automatisch höhere Abgaben an die Gemeinden.

Zur Frage nach den Fehlern in der Staatsrechnung äussert sich Hans Fünfschilling wie folgt: Es gebe verschiedene Kategorien von Fehlern, welche von der Finanzkontrolle moniert werden. Der grösste Betrag betrifft die Grenzgängerbesteuerung, welche bisher von der Finanzkontrolle gedeckt wurde. Mit einer neuen Abgrenzung würde die Rechnung in diesem Jahr um 30 Mio. Franken besser ausfallen, wodurch das Bild der Rechnung verfälscht würde. Im Jahr 2000 wurde diese Abgrenzung nun neu vorgenommen. Im Gegenzug dazu wurden in den Sonderfonds zur Finanzierung des Erwerbs von Real- und Sekundarschulhäusern Fr. 30 Mio. eingebracht.

Weiter wurde das Fehlen von Angaben zur Deckungslücke der Pensionskasse bemängelt. Vor fünf Jahren enthielt die Rechnung noch keine Informationen zur Deckungslücke und Eventualverpflichtungen, jedoch stiegen die Ansprüche an die Rechnung, so dass man heute Eventualverpflichtungen festhalten wolle. Die Festlegung der Eventualverpflichtungen wurde bisher noch nicht mit der Rechnungslegung des Kantons abgestimmt, weshalb der Deckungsgrad für die letzte Rechnung nicht festgestellt werden konnte. Ab dem nächsten Jahr wird dieser Mangel behoben sein.

Zur dritten Fehlerkategorie gehören die Flüchtigkeitsfehler. Die gedruckte Rechnung sei nicht genügend überprüft worden, so dass diese Fehler enthielt. Dafür entschuldigt er sich, jedoch entsteht dadurch keine Verfälschung der Rechnung.

Hans Fünfschilling bedankt sich noch einmal für die gute Aufnahme der Rechnung und wünscht, dass das Parlament seine Verantwortung wahrnimmt und bedenkt, dass Ausgabenbeschlüsse und Einnahmenbeschlüsse sich auf die Rechnung auswirken. Die jetzige Stabilität stellt klar einen Attraktivitätsfaktor für unseren Kanton dar, welcher erhalten werden soll.

Walter Jermann geht die Jahresrechnung nach den einzelnen Direktionen durch:

Allgemeine Verwaltung keine Wortbegehren

FKD keine Wortbegehren

VSD keine Wortbegehren

BUD keine Wortbegehren

JPMD keine Wortbegehren

EKD keine Wortbegehren

Gerichte keine Wortbegehren

Bilanz keine Wortbegehren

Verpflichtungskredite keine Wortbegehren

Fonds und Stiftungen keine Wortbegehren

Anschliessend findet die Detailberatung zum Landratsbeschluss im Kommissionsbericht (Beilage A) statt.

Ziffern 1 - 10 keine Wortbegehren

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss zur vorliegenden Staatsrechnung 1999 einstimmig zu.


Landratsbeschluss
betreffend Staatsrechnung 1999


Vom 22. Juni 2000

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Die vorliegende Staatsrechnung 1999 wird genehmigt.
2. Der Bericht der Finanzkontrolle zur Staatsrechnung 1999 (Revisionsbericht Nr. 22/2000) wird zur Kenntnis genommen.
3. Die Zuweisung über Fr. 30'000'000.- in den Sonderfonds zur Finanzierung des Erwerbs von Real- und Sekundarschulhäusern wird - vorbehältlich des fakultativen Volksreferendums gemäss § 31 Absatz 1b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - genehmigt.
4. Die Bildung einer Rückstellung für Vermögensverluste für staatliche Fonds und Stiftungen von Fr. 5'000'000.- zulasten der laufenden Rechnung und die Auflösung von Fr. 2'055'906.05 zur Abdeckung von realisierten Verlusten auf Vermögensanlagen zugunsten der Fonds und Stiftungen wird - vorbehältlich des fakultativen Volksreferendums gemäss § 31 Absatz 1b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - genehmigt.
5. Mit zukünftigen Vermögensgewinnen des Vermögensverwaltungspools der staatlichen Fonds und Stiftungen ist die Rückstellung für Vermögensverluste für staatliche Fonds und Stiftungen zu äufnen, bis diese den Betrag von Fr. 5'000'000.- erreicht hat. Erst dann dürfen Gewinne den staatlichen Fonds und Stiftungen gutgeschrieben werden.
6. Der Übertrag von 2'118 Aktien der Schweizerischen Reederei und Neptun AG zum Buchwert von Fr. 1.- sowie von 80 Aktien der Wärmeverbund Bottmingen AG zum Buchwert von Fr. 1.- in das Finanzvermögen wird genehmigt.
7. Der Übertrag von 6'640 Anteilen (Aktien) der Schweizerischen Mustermesse (Messe Basel AG) im Werte von Fr. 3'320'000.- in das Verwaltungsvermögen und die Abschreibung dieser Titel auf den Erinnerungswert von Fr. 1.- werden - vorbehältlich des fakultativen Volksreferendums gemäss § 31 Absatz 1b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - genehmigt.
8. Die Jahresrechnungen (Bilanz und Erfolgsrechnung) - sowie gegebenenfalls die Voranschläge - der staatlichen Fonds und Stiftungen sind in Zukunft mit einem Vorjahresvergleich zu versehen. Zudem sind wesentliche Änderungen bzw. Abweichungen mit Kommentaren zu begründen.
9. Bei den Gerichten sind wesentliche Änderungen bzw. Abweichungen in Zukunft mit Kommentaren zu begründen.
10. Bis Ende des Jahres 2000 ist abzuklären, ob die Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit dem Treuhänderischen Landbesitz des Kantons über die Basellandschaftliche Kantonalbank ausreichend sind. Im Bedarfsfall sind diese zu schaffen bzw. anzupassen. Insbesondere muss folgendes geregelt sein:
- Kriterien für die Aufnahme und den Verbleib im treuhänderischen Grundstückbesitz,
- Verwendung von Verkaufserlösen,
- Behandlung von Zinsen und Liegenschaftenerfolg,
- Bewertung der Objekte beim Jahresabschluss,
- Mindestanforderungen an die Rechnungslegung.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 572

15 2000/109
Berichte des Regierungsrates vom 16. Mai 2000 und der Finanzkommission vom 14. Juni 2000: Nachtragskredite zum Budget 2000


Roland Laube bemerkt eingangs, dass ein Grossteil der Verwaltung bereits mittels Leistungsaufträgen arbeitet, was dazu führt, dass Nachtragsbegehren nur noch in Ausnahmefällen auftreten. Für das Budget 2000 trifft dies noch in vier Fällen zu, was zu einer Verschlechterung das Budgets um gesamthaft CHF 900'000.-- führen würde.
Die Ueberlegungen der Finanzkommission decken sich weitgehend mit den Begründungen der Regierung, welche der Regierungsvorlage entnommen werden können. Weitere Erläuterungen findet man im Kommissionsbericht.

Die Finanzkommission stimmt sämtlichen Nachtragskrediten, nicht in allen Punkten einstimmig, jedoch mit deutlichem Mehr, zum Budget zu.

Roland Plattner spricht sich namens der SP-Fraktion für Eintreten und Beschlussfassung der beantragten Nachtragskredite gemäss Vorlage aus.
Die von der Regierung beantragten Nachtragskredite ergeben eine Gesamtbetrag von rund 1 Mio. CHF, welcher rein numerisch aufgrund der prognostizierten Entwicklung der laufenden Rechnung 2000, sowie aufgrund der Erkenntnisse der Erwartungsrechnungen 2000 verkraftbar sind. Dies, auch wenn der resultierende Selbstfinanzierungsgrad von 64% das Soll von 100% gemäss aktuellem Regierungsprogramm weit verfehlt. Er hoffe jedoch noch auf "das Wunder von 99".
Bei drei der vier Nachtragskredite handelt es sich zudem um wichtige und nachhaltige Beiträge zur Erfüllung des Hauptschwergewichtes des Regierungsprogrammes; es geht dabei um die Förderung der Standortgunst im weitesten Sinne.

Zu den einzelnen Konten:
- Konto 2100/318.20 WoV-Experten
Das Reformprojekt WoV werde oft genug als Sparübung konzipiert. Zum Spartarif lasse sich jedoch ein derartiges Multiprojekt nicht erfolgreich realisieren. Es gehe um eine wichtige Investition für die Zukunft, deshalb stelle sich seine Fraktion mit Ueberzeugung hinter diese Zusatzausgabe, obwohl man sich die Frage stellen könne, ob ein solcher Betrag nicht über Budgetverschiebungen in den einzelnen Direktionen
bereitgestellt werden könnte.
Wichtiger erscheint jedoch, dass die zusätzlichen Finanzmittel am richtigen Ort und mit der optimalen Wirkung eingesetzt werden.
Die Investition soll in erster Priorität den Mitarbeitern gelten, welche gemeinsam mit Regierung und Parlament in einer gut konzipierten, stufen- und funktions-übergreifenden Aus- und Weiterbildung beim alles entscheidenden Kulturwandel gefördert werden müssen.
Aufgabe des landrätlichen WoV-Ausschusses ist es, die erforderlichen Impulse an der richtigen Stelle zu setzen, wobei der WoV-Prozess und nicht die Vergoldung der Experten im Vordergrund stehen soll.

- Konto 2295 Projekt Heroingestützte Behandlung
Dieses Projekt basiert auf einem entsprechenden Volksentscheid und beruht auf einer traurigen Notwendigkeit.

- Konto 2541/310.75 Grundschulen Metall
Hierbei geht es um Investitionen zugunsten dreier Bereiche, nämlich der Aus- und Weiterbildung, der Jugend und der Arbeitssicherheit.

- Konto 2543/310.75 Neuer Beruf Mediamatiker
Hier werden für die Anschaffung zur Ausbildung zum Mediamatiker zusätzliche CHF 140'000.-- benötigt. In diesem Falle versteht man unter Arbeitssicherheit die nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen durch Investitionen in innovative und zukunftsgerichtete Bereiche.

Die Vorlage vermittelt dem Landrat im Zusammenhang mit der Entwicklung der laufenden Rechnung nur explizite Hinweise aus den Direktionen, welche um Nachtragskredite nachsuchen. Seitens der Bau- und Umweltschutzdirektion liegen beispielsweise keine Angaben über Budgetabweichungen vor.
Wünschbar wäre, dass inskünftig von allen Direktionen ein Vermerk, und sei dies lediglich der erfreuliche Hinweis, dass keine erwähnenswerten Zielabweichungen vorliegen, erfolgen würde.
Oft wäre eine Kurzbegründung zum zwingenden Charakter oder dem daraus resultierenden Vorteil für die Beurteilung hilfreich.
Abschliessend bleibe ihm lediglich noch die Feststellung,
dass sich Regierung und Verwaltung um eine beachtliche Ausgabendisziplin bemüht haben.

Juliana Nufer schliesst sich in Namen der FDP-Fraktion den Aussagen ihres Vorredners an und spricht sich für Eintreten auf die Vorlage aus.

Urs Baumann vermeldet, dass sich auch die CVP/EVP-Fraktion grundsätzlich hinter die Vorlage stellt, wobei er die Ansicht vertritt, dass der Kredit des Kontos 2541 über das normale Budget abzuwickeln gewesen wäre, da es sich dabei um einen voraussehbaren Punkt handelt.
Immerhin hätten die Gesuch gegenüber dem letzen Jahr erheblich abgenommen; dies sei in jedem Fall ein Schritt in die richtige Richtung.

Hildy Haas kann namens der SVP-Fraktion Eintreten auf die Vorlage vermelden .

Heinz Mattmüller schickt voraus, dass die Schweizer Demokraten folgende Feststellungen gemacht haben:
- Nach und nach zeichnen sich die Konstruktionsmängel des Laufentalvertrages ab, welche auch finanzielle Folgen mit sich bringen. In den sauren Apfel müsse man nun beissen.
- Bekanntermassen stelle die Post für die Verwaltung die Bewilligung der Pauschalfrankaturen ein, was dazu führe, dass der Staat sich nun gezwungen sehe hunderte von Frankaturmaschinen anzuschaffen. Auch hier führ kein Weg vorbei.
- Bei dem Heroinabgabeprojekt wurden ursprünglich genaue Zahlen definiert oder es wurde zumindest beim Volk der Eindruck erweckt, dass die Zahl der behandelten drogensüchtigen Personen und die dafür benötigen Ausgaben streng limitiert seien. Prompt erfolge nun ein Nachtragskredit.
Aufgrund dieser Tatsache sehe sich seine Fraktion gezwungen, die Vorlage zurückzuweisen.

Alfred Zimmermann und die Fraktion der Grünen können sich mit Ueberzeugung hinter die Vorlage stellen und stimmen sämtlichen Nachtragskrediten zu.

Hans Fünfschilling bemerkt an die Adresse von Roland Plattner, dass die Formulierung " Von den einzelnen Direktionen liegen folgende Hinweise vor" etwas unglücklich gewählt wurde. Dies könne den Eindruck erwecken, dass von einigen Direktionen keine Meldungen erfolgten.
Dem ist jedoch nicht so, sondern bei den nicht aufgeführten Direktionen waren keine Abweichungen zu verzeichnen.

Konto 2100/318.20 keine Wortmeldungen
Konto 2295

Walter Jermann verweist auf einen Antrag von Heinz Mattmüller, der darauf abzielt, diesen Kredit zu streichen.

Bruno Steiger möchte keine Drogendebatte vom Zaun reissen. Man habe jedoch anlässlich der Abstimmung dem Volk auf zynische Art und Weise vorgegaukelt, dass die Heroinsucht mittels Abgabe von Heroin bekämpft werden kann. Dies treffe natürlich nicht zu.
Nun liege ein Nachtragskredit von CHF 455'000.-- vor für ein Projekt der Anlaufstelle Reinach.
Aus Sicht der Schweizer Demokraten kann es nicht angehen, dass das Heroin-Abgabeprogramm zu "einem Tummelplatz für selbsternannte Drogenfachleute und überzählige Sozialarbeiter" analog dem Stadtkanton ausarte.
In erster Linie gehe es um die Reintegration von Schwerstsüchtigen in Gesellschaft und Arbeitswelt. Er kenne jedoch keinen einzigen Heroinsüchtigen, welcher in der Lage sei einer Arbeit nachzugehen um sich selber zu ernähren.
Wenn man solche Leute nun noch zusätzlich mit Drogen versorge, sei dies absolut kontraproduktiv.
Aus diesem Grunde werde von der Fraktion dieser unsinnige Kredit abgelehnt.

://: Der Antrag von Heinz Mattmüller wird vom Rat grossmehrheitlich abgelehnt.

Konto 2541/310.75 keine Wortmeldungen
Konto 2543/310.75 keine Wortmeldungen

://: Der Landrat stimmt der Vorlage 2000/019 grossmehrheitlich zu.

Landratsbeschluss zum Budget 2000 [PDF-Datei]

Walter Jermann bedankt sich bei Roland Laube für sein grosses Engagement als Kommissionspräsident der Finanzkommission und verabschiedet ihn gleichzeitig als Präsident dieser Kommission.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei


Fortsetzung des Protokolls vom 22. Juni 2000

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