LR Protokoll 7. September 2000 (Teil 6)

Protokoll der Landratssitzung vom 7. September 2000



Zur Traktandenliste dieser Sitzung

Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 597

8 1999/236
Postulat von Dieter Völlmin vom 11. November 1999: Einführung des Globalbudgets

Peter Brunner gibt bekannt, der Regierungsrat sei bereit, das Postulat entgegen zu nehmen.

://: Der Landrat spricht sich - bei vereinzelten Gegenstimmen - für eine Überweisung des Postulats 1999/236 an den Regierungsrat aus.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 598

9 2000/045
Berichte des Regierungsrates vom 15. Februar 2000 und der Geschäftsprüfungskommission vom 15. Juni 2000: Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind

Der Präsident der Geschäftsprüfungskommission, Hans Ulrich Jourdan , berichtet, mit der aktuellen Vorlage sollen 13 Postulate abgeschrieben sowie 10 Motionen und 100 Postulate zur Weiterbearbeitung stehen gelassen werden. Im Kommissionsbericht wurde der Stand vom 15. Juni 2000 berücksichtigt. Die Regierung habe ihren Auftrag erfüllt, sobald sie einen Vorstoss behandelt hat. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass der Landrat einen entsprechenden Vorstoss auch abschreiben muss. Wird beispielsweise ein Wettbewerb für ein Bauvorhaben geplant, ist der Auftrag für die Baudirektion erfüllt. Es sei jedoch sinnvoll, das Postulat erst mit der Krediterteilung für ein entsprechendes Bauvorhaben abzuschreiben, damit der Landrat dann auch noch weiss, was seinerzeit sein Anliegen war. Im Bericht der GPK sind einige wenige Vorstösse aufgelistet, welche entgegen der Meinung der Regierung noch stehen gelassen werden sollen.

Normalerweise wird die Frist zur Bearbeitung eines Postulates, welches nicht abgeschrieben wird, um ein Jahr verlängert. In zwei Fällen weicht die Kommission von diesem Vorgehen ab:

Zu 3.1.1.18: Über das Postulat von Peter Brunner vom 22. März 1995 (1995/066: Überprüfung der staatlichen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen und Dienstleistungen des Kantons (Standortbestimmung, Kantonsbeteiligung, Ziele, Führungsverantwortung, usw.)) soll im vierten Quartal 2000 in einer separaten Vorlage ein Kurzbericht vorgelegt werden.

Zu 3.2.1.2: Auch zu diesem Postulat der SP-Fraktion (1997/132: Schaffung einer einzigen überkantonalen Rheinhafenverwaltung) verlangt die GPK einen Zwischenbericht im vierten Quartal 2000.

Im Übrigen bittet Hans Ulrich Jourdan seine Ratskolleginnen und -kollegen, den Anträgen der GPK zu folgen.

Bruno Krähenbühl gibt die Zustimmung der SP-Fraktion zu den Anträgen der GPK sowohl zur Vorlage 2000/045 als auch zur Vorlage 2000/046 bekannt.

Heidi Tschopp erklärt, auch die FDP-Fraktion stimme den Anträgen der GPK zu den Vorlagen 2000/045 und 2000/046 einstimmig zu.

Ruedi Zimmermann stellt fest, die SVP stehe ebenfalls hinter den Anträgen der Geschäftsprüfungskommission.

Roland Bächtold stimmt den Anträgen der Kommission namens der Schweizer Demokraten zu.

Hans Jermann kann sich für die CVP/EVP-Fraktion seinen Vorrednern anschliessen.

Alfred Zimmermann stimmt für die Grünen beiden Vorlagen zu. Er ist auch mit der Abschreibung seines Postulats 1995/107: "Holzbrücken im Baselbiet" einverstanden, bemerkt dazu allerdings folgendes: Bei einem Besuch der Ratskonferenz im Emmental 1995 zeigten sich alle, auch Regierungsrätin Elsbeth Schneider, von den im Emmental erbauten Holzbrücken begeistert. Aus diesem Grund sei sein Vorstoss auch einstimmig an die Regierung überwiesen worden. Heute gibt er seiner Enttäuschung darüber Ausdruck, dass im Baselbiet keine grössere Holzbrücke gebaut worden sei, obschon Gelegenheit dazu vorhanden gewesen wäre (bei Bärschwil oder Riederwald). Die Gründe, warum man in diesen Fällen vom Bau einer Holzbrücke absah, seien ihm nicht bekannt. Er legt Elsbeth Schneider jedoch noch einmal ans Herz, bei der Planung von kleineren Brücken auch den Bau einer Holzbrücke in Betracht zu ziehen.

Rita Bachmann fragt nach dem Postulat 1983/229 der CVP- Fraktion, welches eine Weiterführung der BLT-Linie 70 (Reigoldswil bis Basel) nicht nur, wie bis anhin, an den Aeschenplatz, sondern bis zum Bahnhof SBB verlangt. Die Antwort darauf lautete, eine Erfüllung des Postulats sei nach Abschluss der Bauarbeiten für Euroville im Jahr 2001 möglich. Von der Regierung würde sie daher gerne erfahren, wie das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit aussehe.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider erklärt, gemeinsam mit der Regierung Basel-Stadt müsse abgeklärt werden, ob eine Linienführung bis an den Bahnhof SBB platzmässig überhaupt möglich sei, jedoch werden bei einer allfälligen Verlängerung der Buslinie auch höhere Kosten anfallen. Bei Gelegenheit wird der Landrat über den Fortschritt der Planung informiert.

Auf eine Anfrage von Peter Brunner erklärt sich die Regierung stillschweigend mit den Anträgen der GPK einverstanden. Die Anträge der Geschäftsprüfungskommission werden dem Landrat zur Abstimmung vorgelegt.

Ziffer 1 keine Wortbegehren

Ziffer 2 keine Wortbegehren

://: Der Landrat stimmt den Anträgen der GPK zu.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 599

10 2000/046
Berichte des Regierungsrates vom 15. Februar 2000 und der Geschäftsprüfungskommission vom 30. März 2000: Sammelvorlage von Motionen und Postulaten, die zur Abschreibung beantragt werden

://: Der Landrat folgt dem Antrag des Regierungsrates und der Geschäftsprüfungskommission ohne Gegenstimme.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 600

11 2000/125
Berichte des Regierungsrates vom 30. Mai 2000 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 20. Juli 2000: Nichtformulierte Volksinitiative "Heide-Hund" und Naturschutz gemeinsam"

Jacqueline Halder , Präsidentin der Umweltschutz- und Energiekommission, bemerkt im Voraus, auch wenn sie die Ablehnung dieser Initiative vertreten müsse, teile sie die Ansicht der IG Heide-Hund, dass der Hund als treuer Kamerad des Menschen gelte und in vielen Situationen hilfreich oder unersetzlich sein könne. Sie selbst besitze heute keinen Hund, weil es schwierig sei, einen Hund in unserem dicht besiedelten Gebiet hundegerecht halten zu können.

Seit bald dreissig Jahren beschäftige sie sich nun mit Naturschutz und habe dabei gelernt, wie empfindlich ein Lebensraum gegenüber Störungen reagieren könne. Oft habe sie dabei für Massnahmen kämpfen müssen, welche nicht immer verstanden wurden, für gewisse Gebiete aber überlebenswichtig waren. Das Gleiche tue sie heute auch für die Reinacher Heide.

Bei einem kürzlichen Besuch habe sie erneut festgestellt, dass es sich bei dieser Heide um ein Juwel im stark besiedelten unteren Birstal handle. Die von den Gasleitungen hinterlassenen Narben seien kaum noch sichtbar. Diese Stellen wurden unter Anleitung der Heide-Kommission in Stand gestellt und stellen heute wunderschöne Ruderalflächen dar.

Die Reinacher Heide ist im Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden enthalten. Nationale Bedeutung bedeutet gleichzeitig konsequenten Schutz, was der Kanton unter Anleitung der Heide-Kommission anstrebt. Der Landrat habe schon einige Male über die Heide und Hunde diskutieren müssen, und sie hoffe, es sei heute das letzte Mal.

Die IG Heide-Hund wolle mit einer Initiative erreichen, dass man die Reinacher Heide mit angeleinten Hunden wieder begehen dürfe. Inzwischen seien die Initianten soweit zurück gekrebst, dass sie nun nicht mehr fordern, wie im Initiativtext noch vorgesehen, auf verschiedenen Wegen mit angeleintem Hund spazieren zu dürfen, sondern sie wollen nun nur noch die Verbindung Arlesheim - Reinach via Heidebrüggli und Schwimmbad Reinach begehen können. Sollte dieses Durchgangsrecht gewährt werden, würden die Initianten ihre Initiative zurückziehen.

Das als Begründung angeführte Argument, es handle sich hierbei um die kürzeste Verbindung zwischen Arlesheim und Reinach, werde von niemandem bestritten. Gleichzeitig sei es aber nicht richtig zu behaupten, diese Strecke müsste sonst auf verkehrsreichen Strassen absolviert werden, denn es gebe Ausweichmöglichkeiten. Die Mehrheit der Kommission folgt daher der Regierung und will keine Hunde in der Reinacher Heide dulden. Ein konsequenter Schutz verbietet auch angeleinte Hunde, denn der Verbindungsweg führt genau durch die Kernzone der Reinacher Heide und durch ein Grundwasserschutzgebiet. Auch ein Zaun, wie von den Initianten vorgeschlagen, könne keine Lösung darstellen.

Eine Minderheit der Kommission könnte sich mit dem Durchgangsrecht einverstanden erklären, vor allem weil sich dadurch eine aufwändige Abstimmung vermeiden liesse. Einige Kommissionsmitglieder enthielten sich bei der Schlussabstimmung ihrer Stimme, da die zusätzliche Belastung durch die Hunde ihrer Ansicht nach zu wenig klar definiert werden konnte.

Im Namen der Mehrheit der Kommission bittet Jacqueline Halder, dem Landratsbeschluss zuzustimmen, also die Initiative der IG Heide-Hund abzulehnen und den Stimmberechtigten ebenfalls eine Ablehnung zu empfehlen.

Esther Bucher stellt fest, die Fakten seien eigentlich klar. Die Reinacher Heide sei ein Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung, für unseren Kanton sogar das Naturschutzgebiet. Es stellt ein einzigartiges Naherholungsgebiet im dicht besiedelten Birstal dar, wo viele selten gewordene oder vom Aussterben bedrohte Pflanzen- und Tierarten noch heimisch sind. Gleichzeitig handelt es sich auch um eine bedeutende Grundwasserschutzzone des Kantons. Für die SP sei daher klar, dass man zur Reinacher Heide Sorge tragen müsse. Eine Lockerung der heutigen erfolgreichen Schutzmassnahmen komme nicht in Frage.

1979 erliess der Regierungsrat eine Schutzverordnung mit Leinenzwang, leider jedoch respektierte nur ein Drittel der HundehalterInnen diese Anordnung im Interesse des Naturschutzes. Diese Zahlen zeigen klar, dass einem grossen Teil der HundehalterInnen das Verständnis für die notwendigen Naturschutzmassnahmen abgeht. Aufgrund dieser ernüchternden Tatsache, und weil im Naturschutzgebiet weitere Tierarten auszusterben drohten, ordnete der Regierungsrat 1993 ein Hundeverbot in der Reinacher Heide an, welches sich schon bald positiv auswirkte. Flora und Fauna konnten sich erholen. Als Entgegenkommen an die HundehalterInnen errichteten der Kanton und die Gemeinde 1994 einen Hunderundweg entlang des Naturschutzgebietes.

Aufgrund einer Petition wurde das Hundeverbot 1995 einer erneuten, gründlichen Überprüfung unterzogen. Sämtliche beim BUWAL, bei der Universität Basel und der ETH Zürich eingeholten Gutachten kamen zum gleichen Schluss, nämlich dass das angeordnete Hundeverbot in keiner Weise übertrieben, sondern sinnvoll und verhältnismässig sei.

1998 reichte Peter Brunner in diesem Zusammenhang ein neuerliches Postulat ein, welches vom Landrat abgelehnt wurde. Trotzdem wurde 1999 die vorliegende Initiative eingereicht mit dem Ziel, das seit dem 1. Oktober 1993 bestehende Hundeverbot im Naturschutzgebiet Reinacher Heide wieder aufzuheben. Esther Bucher kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass eine kleine Minderheit wider besseres Wissen ihre privaten Interessen dem übergeordneten Interesse des Schutzes und Erhalts der Reinacher Heide vorausstellen wolle. Wenn jetzt seitens der Initianten geäussert werde, ein Urnengang hätte durch ein Einlenken der Behörden vermieden und damit unnötige Kosten gespart werden können, töne dies nach Schönfärberei. Sie wisse nicht, wie sinnvoll es sei, entgegen alle Fakten immer wieder mit dem gleichen Anliegen vorstellig zu werden. Sie fordert die Initianten auf, Taten folgen zu lassen und ihre Initiative zurückzuziehen.

Aufgrund der eindeutigen Faktenlage empfiehlt Esther Bucher im Namen der SP-Fraktion, Naturschutz und öffentliches Interesse vor Privatinteressen zu stellen und die Volksinitiative "Heide-Hund und Naturschutz gemeinsam" abzulehnen.

Hanspeter Frey erklärt, die FDP-Fraktion wolle das Hundeverbot für die Reinacher Heide beibehalten. Dass ein Weg durch die Heide beispielsweise mit Maschendrahtzaun begrenzt werden sollte, erscheine nicht als sinnvoll. Das Problem liege übrigens nicht bei den Hunden selbst, sondern bei den Hundehaltern, welche ihre Tiere nicht konsequent an der Leine führen würden.

Die oben angeführten Überlegungen führen auch in der FDP dazu, dem Landratsbeschluss zuzustimmen und die Initiative abzulehnen. Er legt den Initianten ans Herz, die Initiative zurückzuziehen.

Peter Zwick betont, die Reinacher Heide sei ein Gebiet von nationaler Bedeutung und das Hundeverbot bestehe zu Recht. Die CVP/EVP-Fraktion sei von der schutzwürdigkeit der Heide überzeugt, weshalb die Initiative abgelehnt und der Landratsvorlage zugestimmt werden soll.

Hans Schäublin spricht sich seitens der SVP ebenfalls für die Ablehnung der Initiative aus. Den bereits gemachten Äusserungen könne er nicht viel Neues beifügen, jedoch ist er der Meinung, wenn es den Initianten ernst sei mit ihren Sparanliegen, müssten sie die Initiative zurückziehen.

Roland Bächtold wohnt seit über 30 Jahren in Reinach, kennt die Heide sehr gut und betrachtet diese als schützenswert. Trotzdem unterstützen die Schweizer Demokraten die Initiative, in welcher es einzig darum gehe, mit angeleintem Hund den Verbindungsweg zwischen Arlesheim und Reinach benutzen zu dürfen. Dieser Weg werde im Übrigen auch von Velo- und Mofafahrerinnen und -fahrern benützt.

Er beantragt, der Regierungsrat solle mit dem Initiativkomitee eine Vereinbarung treffen und nach einem Rückzug der Initiative angeleinten Hunden die Querverbindung zwischen Reinach und Arlesheim gestatten. Diese Wegfreigabe soll auf zwei Jahre befristet sein, danach soll eine Neubeurteilung stattfinden. Der Weg sollte, wie bereits früher, wieder eingezäunt und mit einer Hundetoilette ausgerüstet werden, für das Wild könnte in der Mitte allenfalls eine Unterführung gebaut werden. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, müsse die SD auf Erfüllung der Initiative bestehen.

Alfred Zimmermann verweist auf die nationale Bedeutung des Naturschutzgebiets, welches ein Stück weit mit dem Nationalpark verglichen werden könne. Auch dort sind Hunde strikt verboten. In den Vereinigten Staaten seien Hunde nicht einmal in den öffentlichen Verkehrsmitteln zugelassen, was ihn sehr erstaunt habe. Als Kompromiss schlägt er vor, diejenige Person, welche mit ihrem Hund von Reinach nach Arlesheim gehen will, solle einen kleinen Umweg in Kauf nehmen und somit ihrem Hund eine grosse Freude machen.

Paul Schär spricht sich gegen die Initiative aus, obwohl er weiss, dass bereits einige Einschränkungen gegenüber Hundehaltern bestehen. Man müsse das Anliegen aber in den richtigen Relationen sehen, denn es sei ihm nicht klar, dass jemand mit seinem Hund ausgerechnet durch das doch sehr kleine Gebiet der Heide gehen müsse.

Elsbeth Schneider erklärt, die Regierung sehe ein, dass Hunde eine wertvolle Bereicherung unserer Gesellschaft seien. In diesem Fall gehe es allerdings nicht in erster Linie um die Hunde, sondern um die Reinacher Heide. Sie selbst habe sich über Monate mehrmals intensiv mit den Initianten auseinander gesetzt, leider jedoch nicht erreicht, dass die Initiative zurückgezogen wurde. Sie zeigt sich erfreut darüber, dass der Landrat den Entscheid der Regierung mittrage und bittet die Initianten, sich zu überlegen, ob die Initiative dem Volk überhaupt zur Abstimmung vorgelegt werden soll, denn damit könnte viel Geld gespart werden.

Eva Chappuis denkt, auch die BUD könnte sparen, indem die farbigen Fotos in der Vorlage - wenn es diese denn schon brauche - auf einer Seite präsentiert würden.

Peter Brunner stellt den in der Regierungsratsvorlage vorgeschlagenen Landratsbeschluss zur Diskussion.

Titel und Ingress keine Wortbegehren

Ziffer 1 keine Wortbegehren

Ziffer 2 keine Wortbegehren

Roland Bächtold hat beantragt, eine neue Ziffer 3 mit folgendem Wortlaut einzuführen:

A Nach dem Rückzug der Volksinitiative "Heide-Hund und Naturschutz gemeinsam" dürfen Hundehalterinnen und Hundehalter mit angeleinten Hunden von Arlesheim oder Reinach via Heidebrüggli die bestehende Querverbindung (Schotter-Weg) mitbenutzen.
B Die Wegfreigabe der Querverbindung für Hundehalterinnen und Hundehalter mit angeleinten Hunden ist vorerst auf zwei Jahre befristet. Nach dieser Zeit soll eine Neubeurteilung allfälliger Auswirkungen stattfinden.


Jacqueline Halder empfiehlt dem Landrat, diesen Antrag abzulehnen und dem in der Vorlage vorgeschlagenen Beschluss zuzustimmen. Die Idee mit dem Zaun und einer Unterführung bezeichnet sie als Witz, da gerade derartige Eingriffe eine Heide zerstören.

://: Der Landrat lehnt den Antrag von Roland Bächtold ab.

Peter Brunner lässt über den Landratsbeschluss abstimmen.

://: Der Landratsbeschluss wird mit 55:2 Stimmen z. H. Volksabstimmung verabschiedet.

Landratsbeschluss
betreffend die Nichtformulierte Volksinitiative "Heide-Hund" und Naturschutz gemeinsam


vom 7. September 2000

1. Die nichtformulierte Volksinitiative "Heide-Hund" und Naturschutz gemeinsam wird abgelehnt.
2. Den Stimmberechtigten wird die Ablehnung der nichtformulierten Volksinitiative "Heide-Hund" und Naturschutz gemeinsam empfohlen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 601

12 2000/062
Motion von Alfred Zimmermann vom 23. März 2000: Paritätische Vertretung in der Fluglärmkommission

Elsbeth Schneider begründet, warum die Regierung den Vorstoss als Postulat entgegen nehmen wolle. Die Fluglärmkommission stellt eine beratende Kommission von 18 Mitgliedern zur Behandlung von Fluglärmfragen vor allem im Zusammenhang mit dem Betrieb des Euro-Airports dar. Die Kommission hat keine Entscheidungs-, sondern nur vorberatende Befugnisse. Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft zeigt sich Alfred Zimmermanns Anliegen gegenüber sehr offen und werde demnächst ein Papier unter dem Titel "Weiteres Vorgehen betreffend Organisation und Strategie im Kanton Basel-Landschaft betreffend Flughafen Basel-Mülhausen" diskutieren. In diesem Zusammenhang werden Gespräche mit Basel-Stadt stattfinden, an welchen auch das Begehren von Alfred Zimmermann dargelegt werden soll.

Ob die Mitglieder einer Fluglärmkommission nur aus Basel-Landschaft und Basel-Stadt stammen, oder ob sich die Kommission trinational zusammensetzen soll, wird momentan noch diskutiert. Man plane auch, nicht mehr eine reine Fluglärmkommission zu gründen, sondern eher eine Flughafenkommission, welche sich mit allen Fragen im Zusammenhang mit dem Flughafen Basel-Mülhausen auseinandersetzt. Damit offen entschieden werden kann, bittet die Regierung, Alfred Zimmermanns Vorstoss als Postulat zu überweisen.

Alfred Zimmermann gibt seiner Zufriedenheit darüber Ausdruck, dass die Regierung bereit sei, das Problem zu prüfen. Bis jetzt war die Fluglärmkommission eindeutig Basel-Stadt-lastig, jedoch sollte Basel-Landschaft gleichberechtigt sein. Er selbst war als Vertreter der regionalen Umweltkommissionen Mitglied dieser Kommission, der zuständige Regierungsrat Feldges verfügte aber anlässlich von Neuwahlen, dass Alfred Zimmermann keinen Einsitz mehr in der Kommission erhalten solle, da dieser in Basel-Landschaft wohne. Er sei sehr wütend über diesen Entscheid gewesen, da er sich nicht als Vertreter von Basel-Landschaft oder Basel-Stadt betrachtete, sondern als Vertreter der Umweltorganisationen. Wenn die Regierung sein Anliegen nun neu überprüfe, sei er mit einer Überweisung als Postulat zufrieden.

://: Der Landrat überweist den Vorstoss 2000/062 als Postulat.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 602
2000/162
Resolution der FDP-Fraktion vom 7. September 2000: Rechtsextreme Aktivitäten in der Schweiz
am 7. September 2000 mit Änderungen beschlossen

Nr. 603
2000/163 Resolution der SVP-Fraktion vom 7. September 2000: Rechtsextreme Aktivitäten in der Schweiz
am 7. September 2000 mit Änderungen beschlossen

Nr. 604
2000/164
Interpellation der FDP-Fraktion vom 7. September 2000: UKBB; Plädoyer für den Standort Basel-Stadt!!??

Nr. 605
2000/165
Interpellation der Grünen-Fraktion vom 7. September 2000: Pionierrolle des Kantons Baselland in Energiefragen

Nr. 606
2000/166
Motion der SP-Fraktion vom 7. September 2000: Ausarbeitung eines Berichtes über die voraussichtliche demografische Entwicklung unserer Bevölkerung, deren Ursachen sowie Auswirkungen auf Staat, Gesellschaft und Wirtschaft sowie über mögliche politische Massnahmen zu Verbesserung der Altersstruktur

Nr. 607
2000/167
Postulat von Peter Holinger vom 7. September 2000: Gesamtkonzept der beruflichen Nachwuchsförderung

Nr. 608
2000/168
Postulat von Pascal Wyss vom 7. September 2000: Gnade vor Recht für die am Kantonsspital Laufen "entlassene" kaufmännische Mitarbeiterin

Nr. 609
2000/169
Postulat von Roland Bächtold vom 7. September 2000: Bevormundung von Drogenabhängigen die von der Fürsorge leben

Nr. 610
2000/170
Postulat von Maya Graf vom 7. September 2000: Ein Oeko-Label für den Baselbieter Wald

Nr. 611
2000/171
Interpellation von Roland Plattner vom 7. September 2000: Rechtsradikalismus.

Nr. 612
2000/172
Interpellation von Bea Fuchs vom 7. September 2000: Flugverkehrspolitik des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 613
2000/173
Interpellation von Paul Schär vom 7. September 2000: "Ist die Sicherheit bei den Tramübergängen der Vorortslinien gewährleistet?"

Nr. 614
2000/174
Interpellation von Gerold Lusser vom 7. September 2000: "Das Baselbiet im Belchentunnel"

Nr. 615
2000/175
Interpellation von Esther Maag vom 7. September 2000: Tag der offenen Tür in der Kaserne

Nr. 616
2000/176
Interpellation von Esther Maag vom 7. September 2000: Massnahmen gegen Rassismus und Rechtsextremismus

Nr. 617
2000/177
Interpellation von Maya Graf vom 7. September 2000: Leitlinien der Behindertenhilfe des Kantons Basel-Landschaft

Zu allen Vorstössen keine Wortbegehren.


Peter Brunner schliesst damit die Sitzung und wünscht allerseits einen schönen Abend.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei


Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 21. September 2000, 10.00 Uhr

Back to Top