LR Protokoll 13. Januar 2000 (Teil 3)
Protokoll der Landratssitzung vom 13. Januar 2000
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Nr. 274
24 1999/174
Interpellation von Philipp Bollinger vom 2. September 1999: Aufhebung bzw. Neuschaffung von Arbeitsplätzen für Behinderte. Antwort des Regierungsrates
RR Peter Schmid weist einleitend darauf hin, dass sich seine Antwort auf den Oktober 1999 bezieht; somit ist denkbar, dass seit diesem Zeitpunkt Ereignisse eingetreten sind, welche in der Beantwortung nicht aufgenommen sind.
Grundsätzlich stand bei der Vergabe von Fahrten für Behinderte die qualifizierte Durchführung der Fahrten im Vordergrund.
Nach dem doch etwas überraschenden Verhalten des Vereins TIXI ging es prioritär darum, die Fahrtbedürfnisse der behinderten Mitmenschen innerhalb nützlicher Frist sicherzustellen und weniger um die Frage, ob in diesem Zusammenhang auch noch Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Erst später wurde dem Regierungsrat klar, dass in diesem Zusammenhang hier und dort Arbeitsplätze Behinderter verloren gingen.
Gemäss Bulletin 99 von TIXI waren Ende 1998 gesamthaft 14 Teilzeit- und 6 VollzeitmitarbeiterInnen beschäftigt. Wieviele Personen davon behindert waren, geht nicht klar hervor, weshalb auch nicht eindeutig auszumachen ist, ob alle einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben. Im Zuge der Umstellung wurden bei der Invalidenvereinigung beider Basel sechs Stellen im Fahrtdienst abgebaut. Zwei behinderte Fahrer mit einer 70 Prozent-Stelle wurden entlassen. Zwei behinderte Mitarbeiter kündigten und fanden bis Oktober 1999 neue Stellen. Der weitere Stellenabbau wurde intern aufgefangen. In der Zwischenzeit suchte IVB in seinem Nachrichtenmagazin Fahrerinnen und Fahrer. Grundsätzlich können auch behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem gewerblichen Transportunternehmen angestellt werden. Das 33er Taxi hat sich um die Anstellung behinderter MiatarbeiterInnen und um die Zusammenarbneit mit IVB bemüht. Allerdings gab es in der Frage, wer welchen Fahrausweis benötigt, eine Phase grosser Unklarheiten.
Subventionen werden nur dann ausgerichtet, wenn der Subventionsempfänger einen entsprechenden Leistungsauftrag vorweisen kann. In einem solchen Leistungsauftrag können Leistungen, die der Subventionsempfänger für die Allgemeinheit erbringt, definiert und separat ausgewiesen werden. Auf dieser Ebene ist es aus Sicht der Regierung schwierig, private Partner zu zwingen, Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen.
Zu 2: Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit dem Engagement der 33er-Taxi so nicht. Zudem hätte die Regierung die Kompetenz, Auflagen zu erlassen, nicht gehabt, weil zwischen der Koordinationsstelle Fahrten für Behinderte und der 33er-Taxi ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen worden war.
Verliert eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer im Kanton die Arbeitsstelle, so ist generell das KIGA zuständig. Behinderte Personen können grundsätzlich dieselben Leistungen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen wie nichtbehinderte. Im Rahmen des Sozialstellenplanes werden in der Verwaltung physisch und psychisch angeschlagene Menschen, deren Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, beschäftigt. Das Gesamtbudget des Sozialstellenplanes beträgt zur Zeit rund 3 Millionen Franken.
Zu 3: Der Kanton kennt aktuell kein Konzept, wie Behinderte vermehrt in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Die Erziehungs- und Kulturdirektion arbeitet an Leitlinien für die Behindertenhilfe. Aufgabe der Leitlinien ist es, Handlungsziele zu benennen und festzulegen, auf welchen Gebieten der Kanton aktiv werden soll.
Nicht vergessen werden sollen jene Behinderten, die mit einer derart schweren Behinderung fertig werden müssen, dass sie nicht mehr in den Arbeitsprozess integriert werden können; für sie müssen Möglichkeiten der Lebensgestaltung angeboten werden.
Die Regierung ist in ihrem Handeln an die bestehenden Rechtsgrundlagen des Verfahrens über die öffentliche Vergabe gebunden. Vor Kurzem hat der Landrat das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen beschlossen. Die Schwellenwerte wurden festgehalten. Die Privilegierung von Offertstellerinnen und Offertstellern, welche Menschen mit einer Behinderung beschäftigen, ist nicht möglich, doch gilt es, im Rahmen gewisser Freiräume und etwas Fanatasie und gutem Willen, die Interessen der Behinderten trotzdem zu vertreten. Eine Möglichkeit dafür eröffnet sich immer bei freihändigen Bauvergaben. Zudem werden in § 3 Absatz 2 des Gesetzes über die öffentlichen Beschaffungen Behindertenorganisationen privilegiert, indem diese Organisationen nicht unter die gesetzlichen Bestimmungen fallen.
Philipp Bollinger ist von der Beantwortung der Interpellation befriedigt.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 275
25 1999/201
Postulat von Eric Nussbaumer vom 14. Oktober 1999: Baselbieter Zeitspende-Preis
RR Peter Schmid klärt, dass der Kanton Basel-Landschaft gegenwärtig - je nach Zählmethodik - 6 bis 7 verschiedene Preise kennt. Die meisten werden vom EKD-Vorsteher verliehen. Es handelt sich um den Kulturpreis, der in seinem Schlepptau auch einen Förder- und Anerkennungspreis kennt. Weiter gibt es den Sportpreis, den Preis für angewandte Forschung, den Innovationspreis beider Basel, den Chancengleichheitspreis beider Basel und - sie sollen nicht verschwiegen sein - verschiedene Viehzuchtspreise. Die Preissumme ist variabel, am teuersten sind die Viehzuchtprämierungen, sie reichen 12'000 bis zu 60'000 Franken. Der Kulturpreis und der Preis für angewandte Forschung sind mit je 20'000, der Sportpreis mit 15'000, der Innovationspreis mit 10''000 Franken veanschlagt, so dass eine Summe von etwa 250'000 Franken entsteht.
Über eine Mitträgerschaft an der Universität ist der Kanton Basel-Landschaft zudem an universitären Ehrungen beteiligt, nicht aber am Wissenschaftspreis.
Das Bestreben des Postulates von Eric Nussbaumer, der Nichterwerbsarbeit öffentliche Anerkennung zukommen zu lassen, ist auch aus der Sicht der Regierung sehr ehrenswert, man könnte sich gar fragen, ob nicht schon die Einreichung dieses Postulates einen Preis verdient hätte. Die Regierung geht aber von der Annahme aus, dass durch die verschiedenen Preise ausgezeichnete Arbeiten auch ausserhalb des professionellen und berufsmässigen Bereiches unterstützt werden können.
So wurde beispielsweise dem Regierungsrat bei der Ehrung der Sportlerin Simone Aschwanden klar, wieviel ehrenamtliche Arbeit das familiäre Umfeld einer solchen Preisträgerin leistet. Wer immer einen Preis entgegennimmt und wer immer ihn verteilt, tut gut daran, sich bewusst zu sein, dass nicht nur die einzelne Person gemeint ist.
Die Regierung ist der Ansicht, dass auch eine Grenze zu anerkennen ist; wenn jedes Feld mit einem Preis besetzt wird, verliert der einzelne Preis an Wert, weshalb die Regierung dem Landrat empfiehlt, das Postulat nicht zu überweisen.
Eric Nussbaumer ist erfreut, dass allein schon der Vorstoss in der Regierung das Bewusstsein für die Freiwilligenarbeit gestärkt hat. Verwirrt hat den Landrat die Argumentation, der Kanton kenne schon so viele Preise, dass die Idee nun nicht auch noch aufgenommen werden könne. Mit dem Vorstoss geht es aber gerade darum, verchiedene relevante Leistungen, sportliche, kulturelle oder architektonische zu anerkennen. Es sollte nicht vergessen werden, wieviel in der Gemeinschaft von kleinen Beziehungsnetzen wie der Nachbartschaftshilfe abhängt. Festzustellen ist auch, dass die Freiwilligenarbeit einem starken Wandel unterworfen ist, mal ist ihre Bedeutung grösser mal kleiner, und es ist auch nicht so, dass heute niemand mehr für Freiwilligenarbeit zu gewinnen ist. Trotzdem sollte die Öffentlichkeit eine stärkere Anerkennung gegenüber solchenTätigkeiten manifestieren.
Eric Nussbaumer ist enttäuscht über die dürftige Argumentation der Regierung; er erinnert Regierungsrat Peter Schmid an dessen Buchempfehlung von Anthony Giddens, der Dritte Weg, wo die Bedeutung der lokalen Initiativen, die den sozialen Zusammenhalt fördern, behandelt wird.
Roger Moll zeigt sich im Namen der FDP-Fraktion überrascht vom Postulat, weil seitens der SP-Vertreter üblicherweise immer wieder gesagt wird, freiwillige Arbeit sei nichts wert, sie müsse bezahlt werden. Weiter erscheint auch der Name für die Idee nicht sehr glücklich gewählt. Trotzdem spricht sich eine Mehrheit der FDP-Fraktion für die Unterstützung des Postulates aus.
Innerhalb der Gemeinschaften, der Gemeinden und des Kantons leisten viele Frauen und Männer Freiwilligenarbeit. Die ürsprüngliche Freiwilligenarbeit in den Tagesheimen oder in der Betagtenhilfe wurde im Laufe der Zeit institutionalisiert und trat dadurch in den Hintergrund. Die Regierung sollte sich deshalb Gedanken machen, wie diese Entwicklung gestoppt werden könnte, statt das Postulat einfach abzulehnen und nie vergessen, dass ein Dankeschön nicht unbedingt bedeutet, Geld auszugeben.
Röbi Ziegler verzichtet darauf, den von Roger Moll eröffneten Grabenkrieg mit ebensolcher Munition zu beantworten, sondern bedient sich der Blumen als Antwort.
Die Bedeutung der Freiwilligenarbeit wird sicher auf beiden Seiten des Rates als hoch eingeschätzt. Die Einschätzung, die Freiwilligenarbeit habe sich in den vergangenen Jahren vermindert, scheint nicht beweisbar. Reduziert hat sie sich - gesellschaftlich bedingt - in der Familie. In den verschiedenen Organisationen und Institutionen dagegen wird nach wie vor sehr viel Freiwilligenarbeit geleistet. Nicht akzeptieren werden Sozialdemokratinnen und Sozilademokraten Freiwilligenarbeit dort, wo eine gesetzlich festgelegte, soziale Aufgabe der öffentlichen Hand von der politischen Behörde mit Freiwilligenarbeit zu lösen versucht wird.
Röbi Ziegler fragt Regierungsrat Peter Schmid, welche anderen Möglichkeiten er denn sehe, die Freiwilligenarbeit besser zu anerkennen, aufzuwerten und zu fördern.
Esther Maag erklärt die Aufwertung und Bewertung der Freiwilligenarbeit - ob mit oder ohne Geld - als lange schon vertretenes Anliegen der Grüne Fraktion. Ihr geht es um die symbolische Anerkennung dieser Arbeit. Mit der Überweisung des Postulates könnte ein schönes Signal der Anerkennung dieser Form der Arbeit in die Öffentlichkeit gesendet werden.
Eugen Tanner bezweifelt im Namen der CVP/EVP-Fraktion, ob die Verteilung eines Preises die richtige Antwort auf die sicher sehr hohe Bedeutung freiwillger Arbeit ist.
Man könnte sogar befürchten, dass mit einem solchen Preis eine Scheinanerkennung geschaffen würde.
Die Fraktion lehnt das Postulat grossmehrheitlich ab.
Rita Bachmann bedauert, dass der Regierungsrat nicht auf das Postulat eintreten will, sie erachtet ein solches Signal gerade zum heutigen Zeitpunkt als falsch. Viele Bereiche der Gesellschaft könnten nicht weiter funktionieren ohne die vielen ehrenamtlich geleisteten Stunden.
Als Anerkennung für ehrenamtliche Arbeit ist allerdings womöglich nicht ein Preis, sondern eher Rückendeckung bei UVG, Krankenversicherung, Spesenverrechnung und Steuerabzugsmöglichkeiten wichtig.
Peter Tobler meint an die Adresse von Röbi Ziegler, jene öffentlichen Aufgaben, die er als Gemeinderat in Ettingen erfüllt habe, seien zuerst meist von Privaten erfüllt worden, ehe dann der Staat die Aufgabe zur staatlichen Aufgabe erklärt habe. Er fragt, ob denn beispielsweise der Spitexverein verstaatlicht werden soll und antwortet gleich selbst mit dem Hinweis, Röbi Ziegler solle doch, bitte sehr, nicht solcherart ideologisch argumentieren.
Roland Bächtold gibt einerseits den ablehnenden Entscheid der Fraktion der Schweizer Demokraten bekannt, ist aber nach der Plenumsdiskussion zur Meinug gelangt, das Postulat sollte überwiesen werden.
RR Peter Schmid antwortet Rogel Moll, die Regierung befürchte nicht, dass der Staatshaushalt wegen eines Zeitspende-Preises aus den Fugen gerate würde.
Allerdings warnt der Regierungsrat davor, mit diesem Postulat die verschiedensten Anliegen von der ungerechten Besteuerung bis zu den Sozialversicherungen zu verknüpfen. Wenn der Landrat einen Zeitspendepreis möchte, so werde die Regierung einen solchen einrichten und wenn er das Postulat ablehne, gäbe es eben keinen.
://: Der Landrat überweist das Postulat für einen Zeitspendepreis, Vorlage 1999/201, mit 47 gegen 25 Stimmen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 276
26 1999/205
Interpellation von Mirko Meier vom 14. Oktober 1999: Werbung / Sponsoring an Baselbieter Schulen. Schriftliche Antwort vom 21. Dezember 1999
Walter Jermann weist auf die schriftlich erfolgte Beantwortung der Interpellation hin und fragt Mirko Meier, ob er von der Antwort befriedigt sei.
Mirko Meier erklärt sich als befriedigt.
://: Damit ist die Interpellation beantwortet.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 277
Frage der Dringlichkeit
2000/003
Postulat von Max Ritter vom 13. Januar 2000: Nachhaltige Energienutzung von Sturmholz
2000/004
Postulat von Hans Schäublin vom 13. Januar 2000: Vorfinanzierung fachlich einwandfrei ausgeführter Aufrüstung von Sturmholz durch den Kanton bei drohender Borkenkäferinvasion
Walter Jermann gibt die Einreichung von 11 Vorstössen bekannt. Darunter befinden sich zwei dri ngliche Postulate. Der Landratspräsident bittet die beiden Verfasser, die Dringlichkeit kurz zu begründen.
Max Ritter erklärt, es gehe in seiner Interpellation darum, die Abklärungen über die Nutzung des gefallenen Waldholzes möglichst schnell in die Wege zu leiten.
RR Peter Schmid macht den Vorschlag, die beiden dringlichen Postulate ganz vorne auf die Traktandenliste der nächsten Landratssitzung zu setzen, damit Kollege Straumann fundiert Stellung nehmen kann.
Hans Schäublin vertritt die Meinung, dass ausserordentliche Ereignisse auch ausserordentliche Massnahmen nach sich ziehen müssen. Er bittet der Dringlichkeit zu entsprechen, um weitere Schäden und Kalamitäten zu vermeiden.
Abstimmung
Der Landratspräsident weist darauf hin, dass die Dringlichkeit nur mit einer Zweidrittelsmehrheit erzielt werden kann.
Es sind 78 Ratsmitglieder anwesend, das Quorum beträgt somit 52 Stimmen.
://: Der Landrat lehnt die Dringlichkeit des Postulates Max Ritter ab. 37 Landrätinnen und Landräte stimmten für Dringlichkeit.
://: Der Landrat lehnt die Dringlichkeit des Postulates von Hans Schäublin ab. 45 Ratsmitglieder stimmten für die Dringlichkeit.
Walter Jermann legt die Bürositzung für 13.40 Uhr fest und wünscht vorerst guten Appetit.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Begründung der persönlichen Vorstösse
Nr. 278
2000/003
Postulat von Max Ritter vom 13. Januar 2000: Nachhaltige Energienutzung von Sturmholz
Nr. 279
2000/004
Postulat von Hans Schäublin vom 13. Januar 2000: Vorfinanzierung fachlich einwandfrei ausgeführter Aufrüstung von Sturmholz durch den Kanton bei drohender Borkenkäferinvasion
Nr. 280
2000/005
Motion von Hildy Haas vom 13. Januar 2000: Reorganisation des Sprachheilwesens im Kanton Baselland
Nr. 281
2000/006
Motion von Hans Schäublin vom 13. Januar 2000: Unterstützung von Wiederherstellungsprojekten
Nr. 282
2000/007
Postulat von Hans Schäublin vom 13. Januar 2000: Wert erhaltende Lagerung von Sturmholz
Nr. 283
2000/008
Postulat von Hans Schäublin vom 13. Januar 2000: Schaffung einer temporären Koordinationsstelle für die Holzvermarktung und den Personal und Maschineneinsatz
Nr. 284
2000/009
Postulat von Max Ritter vom 13. Januar 2000: Auch für den Baselbieter Obstbau beginnt ein neues Jahrtausend!
Nr. 285
2000/010
Postulat von Roland Bächtold vom 13. Januar 2000: Massnahmen zum Schutze des BLT / AAGL-Personals und der Fahrgäste
Nr. 286
2000/011
Interpellation von Peter Tobler vom 13. Januar 2000: Ist die Landratsentschädigung hoch oder niedrig ?. Schriftliche Antwort vom
Nr. 287
2000/012
Interpellation von Margrit Blatter vom 13. Januar 2000: Förderung und Erhaltung alter Tier-, Pflanzen- und Obstsorten im Baselbiet
Nr. 288
2000/013
Interpellation von Alfred Zimmermann vom 13. Januar 2000: Sicherheitsrisiko Korean Air
Zu allen Vorstössen keine Wortbegehren
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 289
Überweisungen des Büros
Landratspräsident Walter Jermann gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
1999/273
Bericht des Regierungsrates vom 21. Dezember 1999: Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe für das Jahr 1998; an die Finanzkommission.
1999/274
Bericht des Regierungsrates vom 21. Dezember 1999: Abrechnung des 2. Generellen Leistungsauftrages 1993 - 1997 und Rechenschaftsberichte der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs über die Erfüllung des 2. Generellen Leistungsauftrages 1993 - 1997; an die Bau- und Planungskommission.
199/275
Bericht des Regierungsrates vom 21. Dezember 1999: Änderung des Gesetzes vom 25. September 1997 über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz); an die Personalkommission gewiesen.
2000/001
Bericht des Regierungsrates vom 4. Januar 2000: Personal- und Lohnadministrationssystem / Zusatzkredit; an die Finanzkommission.
2000/002
Bericht des Regierungsrates vom 4. Januar 2000: Revision des Dekrets zum Personalgesetz (Personaldekret) vom 5. Februar 1998; an die Personalkommission.
Petition "Mutterschaftsbeiträge endlich auch im Baselbiet" vom 6. Januar 2000; an die Petitionskommission.
Eingabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den regionalen Tagesschulen und am Kindergarten beider Basel für motorisch behinderte und sehbehinderte Kinder in Münchenstein vom 3. Januar 2000; an die Erziehungs- und Kulturkommission, welcher am 16.12.1999 die Vorlage 1999/264 "Bericht des Regierungsrates vom 14. Dezember 1999: Auflösung der Vereinbarung und der Zusatzvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der regionalen Tagesschulen und des Kindergartens für motorisch behinderte und sehbehinderte Kinder in Münchenstein" zur Vorberatung überwiesen worden ist.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 13. Januar 2000