LR Protokoll 13. Januar 2000 (Teil 2)
Protokoll der Landratssitzung vom 13. Januar 2000
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Nr. 269
7 1999/213
Berichte des Regierungsrates vom 26. Oktober 1999 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 14. Dezember 1999: Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Führung von Ausbildungen in Sozialer Arbeit durch die Stiftung Höhere Fachschule für Soziale Arbeit beider Basel (Partnerschaftliches Geschäft)
Eugen Tanner definiert die Vorlage als Teil eines dreistufigen Prozesses. In einer Ausgangsstufe 0 gab es die Stiftung Höhere Fachschule im Sozialbereich sowie die Stiftung für berufsbegleitende Ausbildung für Sozialpädagogik (BASBA). Diese beiden Stiftungen haben inzwischen fusioniert, die Schule ist an einem Ort installiert. Der Zusammenschluss hatte nota bene eine Kosteneinsparung von etwa 5 Prozent zur Folge.
In der zweiten Stufe ist bis Ende Jahr vorgesehen, die höhere Fachschule für Sozialarbeit beider Basel in den Status einer kantonalen Fachhochschule zu überführen.
In der dritten Phase, Zeithorizont 2001, soll die Fachhochschule als Teil in die pädagogische Hochschule beider Basel integriert werden.
Nun geht es darum, die beiden Verträge mit den alten Stiftungen durch einem neuen Vertrag abzulösen. Besonderheiten dieses Vertrages:
- Es handelt sich um eine Übergangslösung, da die Überführung in eine Fachhochschule bereits aufgegleist ist. Aus diesem Grunde ist der Vertrag auf drei Jahre befristet. Sollte keine rechtzeitige Kündigung erfolgen, würde der Vertrag für weitere drei Jahre verlängert.
- Vertragspartner sind einerseits die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft und andererseits die Stiftung HFS.
- Inhaltlich geht es im Vertrag im Wesentlichen um die Kostenregelungen, um die Subventionierung.
- Der Vertrag basiert auf dem Bruttoprinzip, das heist, die Stiftung erhält ein Betriebskostendach von 6,06 Millionen Franken.
- Zieht man von den Bruttokosten die eingehenden Schulgelder und Bundessubventionen ab, so bleibt ein geschätztes Betriebsdefitzit von 3,5 Millionen Franken.
- Dieses Defizit wird aufgrund der Schülerzahlen aus Baselstadt und Baselland aufgeteilt. Baselstadt beteiligt sich mit 55 Prozent, was 1,9 Millionen Franken bedeutet und Baselland mit 45 Prozent, was 1,6 Millionen entspricht.
- Insgesamt wird mit dem Vertrag in etwa ein kostenneutrales Resultat erzielt.
Im Landratsbeschluss wurde neu eine Ziffer 2 aufgenommen, in welcher die gesamten bewilligten Betriebskosten aufgeführt sind und gleichzeitig auch der Hinweis enthalten ist, wieviel von den gesamten Kosten auf den Kanton Basel-Landschaft entfallen werden.
Die Kommission beantragt einstimmig, dem Landratsbeschluss zuzustimmen.
Walter Jermann begrüsst auf der Tribüne alt Erziehungs- und Kulturkommissionspräsident Fritz Graf.
Philipp Bollinger erklärt im Namen der SP die einstimmige Zustimmung zum Vertragswerk, insbesondere begrüsst es die Partei, dass der gesamte Bereich zu einem Fachhochschulzweig innerhalb der pädagogischen Hochschule weiterentwickelt werden soll.
Barbara Fünfschilling kann die einstimmige Zustimmung der FDP-Fraktion zur Vorlage bekannt geben. Ein Anliegen ist es der Fraktion, den Kontakt mit den Nachbarkantonen aufzunehmen, sobald die provosorische Lösung in eine definitive umgewandelt sein wird.
Gerold Lusser steht namens der CVP/EVP-Fraktion voll und ganz hinter der Vorlage. Besonders positiv angetan ist die Fraktion von der weiteren Professionalisierung dieser wichtigen Institution.
In der Fraktion zeigte sich allerdings, dass auch bei moderner Bildungsgesetzgebung die verschiedenen, organisch gewachsenen Stufen bewahrt werden sollen. Mit diesem Bedenken möchte die Fraktion darauf hinweisen, dass sie in den nächsten drei Jahren interessiert verfolgen wird, ob die einzelnen Strukturen, funktionstüchtig aufeinander abgestimmt, erhalten bleiben.
Hanspeter Wullschleger erklärt die Zustimmung der SVP sowohl zum Vertrag wie auch zu den finanziellen Forderungen, obwohl die Partei gewisse Bedenken in der Ausbildung der sozialen Berufe hegt.
Mirko Meier stimmt der Vorlage im Namen der Schweizer Demokraten zu, wenn er auch eingestehen muss, dass er selbst nach der fünften Lektüre nicht viel heller durchgeblickt hat. Glücklicherweise hat Regierungsrat Schmid den Nebel über der Vorlage etwas gelichtet.
Roland Meury erklärt im Namen der Grüne Fraktion Zustimmung zur Vorlage.
Silvia Liechti bringt ein paar kritische Bemerkungen über die Schule für Soziale Arbeit an: Zur Zeit gibt es in vielen Institutionen nicht genügend Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Unbestritten ist zwar, dass die Vorlage genehmigt werden soll, doch muss man auch sehen, dass bereits heute viele ausländische Arbeitskräfte angestellt werden müssen. Vor diesem Hintergrund erscheint es paradox, das Anforderungsprofil ständig höher zu schrauben. Die früher an der BASBA angebotene Ausbildung wurde ursprünglich von den Heimleitern lanciert und was heute offeriert wird, geht - nach Ansicht der Heimleiter - oft an den eigentlichen Bedürfnissen der Heime vorbei. Es erscheint insbesondere wichtig, eine Basisausbildung anzubieten, die - analog zur Krankenpflegeausbildung - mit einem mehrstufigen Modell ergänzt werden könnte. Auch guten Real- und BWK-SchülerInnen sollte für diese Ausbildungsgänge eine Chance eingeräumt werden. Weil das Fachpersonal fehlt, ist es heute doch - so Silvia Liechti - oft so, dass Mütter, deren Kinder erwachsen sind, die Heime über die Runden schleppen. Die Landrätin bittet, das Anliegen nicht aus den Augen zu verlieren.
://: Der Landrat genehmigt den Vertrag über die Führung von Ausbildungen in Sozialer Arbeit, Vorlage 1999/213, einstimmig.
Landratsbeschluss
betreffend Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Führung von Ausbildungen in Sozialer Arbeit durch die Stiftung Höhere Fachschule für Soziale Arbeit beider Basel (Partnerschaftliches Geschäft)
Vom 13. Januar 2000
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Führung von Ausbildungen in Sozialer Arbeit auf Tertiärstufe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft durch die Stiftung Höhere Fachschule für Soziale Arbeit beider Basel per 1. Januar 2000 wird genehmigt.
2. Die Vereinbarung über Beiträge der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft an den Schulverein für soziale Berufe, Basel vom 3. September 1984 wird aufgehoben.
3. Der unter Ziffer 1 dieses Beschlusses genannte Vertrag unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 dem fakultativen Finanzreferendum.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 270
19 1999/142
Postulat der SP-Fraktion vom 24. Juni 1999: Schaffung einer Fachstelle für interkulturelle Pädagogik
Walter Jermann gibt bekannt, dass die Regierungen das Postulat entgegennimmt.
Hildy Haas ist namens der SVP Fraktion der Meinung, mit dem Postulat werde tatsächlich ein Problem angesprochen. Allerdings vertritt die Fraktion auch die Ansicht, dass bereits genügend Leute und Fachstellen, wie etwa das Schulinspektorat oder die pädagogische Arbeitsstelle, in der Erziehungsdiorektion wirken, welche sich der Thematik annehmen könnten.
RR Peter Schmid ortet ein Missverständnis; tatsächlich hege die Regierung nicht die Absicht, mit neuen Leuten eine neue Fachstelle für das Anliegen einzurichten. Vorgesehen ist im Rahmen der neuen Bildungsgesetzgebung vielmehr, das heutige Schulinspektorat in ein Amt für Volksschulen umzuwandeln. Innerhalb dieses Amtes soll sich eine der Abteilungen mit interkultureller Pädagogik befassen. So wird beispielsweise Frau Brönimann, die schon heute mit interkultureller Pädagogik engagiert ist, dereinst in dieser Abteilung tätig sein.
://: Der Landrat stimmt der Überweisung des Postulates grossmehrheitlich zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 271
20 1999/143
Interpellation der SP-Fraktion vom 24. Juni 1999: Kulturelles Angebot für Migrantinnen und Migranten. Antwort des Regierungsrates
RR Peter Schmid
Zu 1: Die Kulturförderungspolitik des Kantons Basel-Landschaft sieht auf der einen Seite die Unterstützung der bestehenden eigenen Institutionen und im Rahmen der Kulturvertragspauschale Beiträge an baselstädtische Institutionen vor.
Als weiteres Standbein gibt es die projektorientierte Unterstützung in der so genannten freien Kulturszene. Die Gesuche zur Unterstützung freier Projekte gelangen an die Erziehungs- und Kulturdirektion, Abteilung Kulturelles. Dort werden sie überprüft und nach den bekannten und geltenden Förderkriterien unterstützt oder nicht. Zur Zeit sind keine kulturellen Institutionen, die im engeren Sinne als Institutionen von Migrantinnen und Migranten bezeichnet werden können, von der öffentlichen Hand mit Verträgen subventioniert. Im Rahmen der freien Projekte ist es aber jederzeit möglich, auf dem Gesuchsweg ein Projekt einzureichen. Die Förderkriterien erlauben jederzeit eine Unterstützung an kulturelle Gruppierungen oder Theatergruppen gleich welcher Nationalität.
Zu 2: Die Kulturförderung des Baselbietes richtet sich generell auf alle denkbaren kulturellen Aktivitäten aus. Deshalb sind auch Projekte unter dem Titel Migration absolut denkbar. Allerdings gilt es festzuhalten, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gesuche bekannt sind, welche im engeren Wortsinn als kulturelle Angebote für Migrantinnen und Migranten zu verstehen sind.
Zu 3: Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt regelmässig Festivals mit interkulturellem Inhalt, wie zum Beispiel das Musikfestival "Stimme" oder "Musik der Welt" oder das Theaterfestival "Welt in Basel".
Jedem Veranstalter, jeder Produzentin steht es frei, ein Projekt zur Überprüfung einzureichen.
Zu 4. Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich am Atelieraustauschprogramm (IAAB, Internationaler Atelier-Austausch der Region Basel). Für diese Ateliers können sich Künstlerinnen und Künstler im Austausch mit der ganzen Welt bewerben. Die Administration liegt bei der Christoph Merian-Stiftung in Basel. Die Hauptabteilung Kulturelles der EKD unterhält unabhängig von den Gesuchen keine Beziehungen zu Botschaften oder ausländischen Kulturministerien, von wenigen persönlichen Besuchen anlässlich der Reisetätigkeit des Erziehungsdirektors abgesehen.
Austauschprojekte gehören zudem ausdrücklich zum Kerngeschäft von Pro Helvetia.
Zu 5: Die angesprochenen Veranstaltungen werden subsidiär unterstützt, das heisst, dass der Kanton erst in zweiter Linie, nach den Gemeinden, einen Beitrag bei-steuert. Migrantinnen und Migranten können sich im Rahmen der allgemeinen Informationspolitik, die sich sehr wohl auch an Migrantinnen und Migranten wendet, über das kulturelle Schaffen kundig machen.
Philipp Bollinger erklärt sich von der Beantwortung der Interpellation befriedigt.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 272
21 1999/172
Postulat von Mirko Meier vom 2. September 1999: Präventive "psychologische" Betreuung an den Kantonsschulen
Barbara Fünfschilling hat zwar nichts dagegen, dass das Postulat überwiesen wird, schlägt aber vor, den Vorstoss gleichzeitig abzuschreiben, weil die angesprochenen Angebote in vielen Gemeinden bereits eingerichtet sind und der Kanton deshalb nicht unötig zusätzlich belastet werden soll.
RR Peter Schmid erklärt, in der EKD habe man sich überlegt, zu prüfen und zu berichten, und - wie im Postulat am Schluss geschrieben steht, herauszufinden, ob dies Sinn macht. Die Regierung hat sich vorgestellt, den dem Landrat in der letzten Legislatur vorgelegten Bericht über Präventionsprojekte hervorzunehmen, zu ergänzen und darzustellen, was der schulpsychologische Dienst und was der Präventionsbereich unternehmen. Mit diesem kurzen Rapport könnte die Regierung dem Landrat Einblick in die Aktivitäten des Kantons ermöglichen.
://: Der Landrat bestimmt, das Postulat 1999/172 zu überweisen.
Barbara Fünfschilling zieht ihren Antrag, das Postulat abzuschreiben, zurück.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 273
22 1999/175
Interpellation der FDP-Fraktion vom 2. September 1999: Fachhochschul-Planung in der Nordwest-Schweiz. Antwort des Regierungsrates
RR Peter Schmid beantwortet die Interpellation in einer etwas von der Fragenliste abweichenden Systematik, in der Hoffnung, die sich sehr in Bewegung befindliche Fachhochschullandschaft nachvollziehbar zu umschreiben.
Einerseits regelt der Bund schrittweise seine gesetzlichen Grundlagen und damit auch die Finanzströme zwischen Bund und Kantonen neu. Andererseits sind die Kantone angehalten, ihre Zusammenarbeitsbeziehungen in allen Fachhochschulfragen neu zu definieren. Vor diesem Hintergrund stimmt vieles, was gestern noch richtig war, heute nicht mehr.
In einem ersten Schritt hatte die Bundesgesetzgebung die Fachhochschulbereiche Technik, Wirtschaft und Gestaltung im Auge. In diesem Zusammenhang redet man vom BBT-Bereich (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie), dem früheren BIGA. Zu diesem Bereich zählt in der Region die FHBB.
Demgegenüber stehen vorerst noch die kantonalen Fachhochschulen, zu denen die LehererInnenbildungsstätten gehören, die Sozialen Berufe und die Gesundheitsberufe. Für den Bereich Pädagogik und Soziales hat die Erziehungsdirektorenkonferenz Anerkennungsverfahren für die Ausbildung verabschiedet.
Für den Gesundheitsbereich sind ähnliche Schritte im Schosse der Gesundheitsdirektoren im Gange.
Die zukünftigen pädagogischen Hochschulen für die Lehrerinnen- und Lehrerbildung bleiben weiterhin kantionale Institute und werden deshalb auch in Zukunft keine Bundesbeiträge erhalten.
Mit der Annahme der revidierten Bundesverfassung ist eine verfassungsmäsige Grundlage neu für den Bereich Soziales und Gesundheit geschaffen worden. Der Bundesrat hat vor einigen Wochen ein neues Berufsbildungsgesetz in Vernehmlassung geschickt. Dieses Gesetz schlägt unter anderem eine neue Bundeskompetenz für die beiden genannten Ausbildungsfelder vor, verbunden mit Bundesbeiträgen im gleichen Umfang wie in den Bereichen Technik und Wirtschaft.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann der Bund nur Studiengänge der Bereiche Technik, Wirtschaft und Gestaltung genehmigen oder ablehnen. Die beiden Basel reichten seinerzeit im Rahmen der FHBB entsprechende Gesuche ein und erhielten für alle Studiengänge bis ins Jahr 2003, wenn auch teilweise mit Auflagen - die Genehmigung. Etwas später reichten die beiden Trägerkantone ein Gesuch für das Grundstudium Informatik ein. Aufgrund einer eindrücklichen und einhelligen Reaktion der Region auf den abschlägigen Entscheid aus Bern gelangte das Gesuch in eine Wiedererwägung, die als aussichtsreich eingestuft werden darf.
Das bedeutet also, dass ein Kanton, der keine Fachhochschule betreiben will, nicht dazu gezwungen werden kann und eine Fachhochschule vom Bund auch nicht gezwungen werden kann, bestimmte Studiengänge anzubieten.
Zu 2: Die Regierung des Kantons Aargau gelangte vor längerer Zeit mit einem Fusionsvorschlag zum gesamten Fachhochschulbereich an die Kantone Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Die Vertretung der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft brachten in der Folge klar zum Ausdruck, dass sie sich allenfalls eine Hochschulregion Nortdwestschweiz unter Einbezug der Universität vorstellen könnten. Dieser Vorschlag entsprach allerdings in keiner Weise den Vorstellungen des Kantons Aargau, weshalb anschliessend keine vertiefenden Gespräche stattfinden konnten. Nicht vergessen werden darf dabei, das der Kanton Aargau einen wesentlichen Teil seiner Studierenden an die Uni in Zürich und nicht nach Basel schickt. Die Regierungen beider Basel setzten von Beginn an und bis heute auf das Koopperationsmodell. In der Zwischenzeit teilten die Regierungen der Kantone Aargau und Solothurn mit, sie hätten die Absicht aufgrund eines Fachhochschulvertrages ihre Fachhochschulpolitik gemeinsam und fusioniert voranzutreiben. Damit verfogen Aargau und Solothurn einen Schritt, den Basel-Stadt und Basel-Landschaft bereits erfolgreich hinter sich gebracht haben. Von dieser Kooperationsabsicht ausgenommen ist im Übrigen die Lehrerinnen- und Lehrerbildung. Aus der Sicht der Baselbieter Regierung erleichtert die Fusionsabsicht von Aargau und Solothurn im Fachhochschulbereich die Zusammenarbeit in der Fachochschulregion Nordwestschweiz erheblich, weil in den Absichten der beiden Nachbarkantonen eine Konzentration der Standorte vorgesehen ist und ein Standort Olten ein sehr günstiger Kooperationsstandort ist.
Zu 3.: Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat sich - wie vom Landrat gefordert - in der Frage der Zusammenarbeit in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung an die Nachbarkantone Aargau und Solothurn gewendet. Beide Kantone reagierten zurückhaltend bis negativ.
Zu 4: Die FHBB steht, das heisst, dass die Arbeiten in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Gestaltung insofern abgeschlossen sind, als die Studienangebote geklärt sind und im Rahmen der mit Basel-Stadt gemeinsam getragenen Fachhochschule angeboten werden. Selbstverständlich sind qualitative Weiterentwicklungen vorgesehen, das Departement Wirtschaft wird demnächst an den definitiven Standort Bahhhof Ost umziehen; für das Departement Gestaltung ist die definitive örtliche Unterbringung noch in Diskussion. Für die FHBB gilt nach wie vor eine hohe Kooperationsbereitschaft mit starken Partnern in der Nordwestschweiz, aber auch mit allen anderen Fachhochschulen in der Schweiz.
Für die beiden Basler Regierungen ist aber auch die trinationale Zusammenarbeit wichtig. Neben der trinationalen Ingenieurausbildung soll deshalb auch eine trinationale Ausbildung in Betriebswirtschaft vorbereitet werden.
Die Arbeiten für die pädagogische Hochschule gehen weiter voran, der Landrat wird, so ist zu hoffen, noch in diesem Jahr eine Vorlage beraten können.
Über die Zukunft der sozialen Berufe gab die heute verabschiedete Vorlage 1999/213 Auskunft.
Offen ist für die Regierung noch die Frage, ob die beiden Basel mittelfristig den gesamten Fachhochschulbereich im Rahmen einer Holdingstruktur zusammenfassen wollen. Auch andere Lösungen sind nicht ausgeschlossen, etwa ein Zusammenschluss der Hochschulen Pädagogik und Soziales mit den Nachbarkantonen.
Zu 5: Die verschiedenen Ausbildungsstätten kennen ihre Struktur, wissen in welchen Entwicklunsgschritten sie stehen und was weiter geplant ist. Die Regierung kann deshalb mit gutem Grund davon ausgehen, dass potenzielle Studierende an den Fachhochschulen jederzeit korrekte Auskünfte erhalten. Auch die Studienberaterinnen und Studienberater sind in diesem Sinne informiert und mit den notwendigen Unterlagen dokumentiert.
Diplomabschlüsse nach altem Recht können in allen Bereichen unter sinnvollen und absolut erfüllbaren Bedingungen grosszügig und unkompliziert in Fachhochschulabschlüsse umgewandelt werden.
Schliesslich ruft die Regierung in Erinnerung, dass durch den Beitritt zur internationalen Fachhochschulvereinbarung die Freizügigkeit für alle Studierenden in der ganzen Schweiz gewährleistet ist.
Bezüglich der Musikakademie versuchte die Regierung stets deutlich zu machen, dass sie sich nicht an einer Trägerschaft der Musikakademie Basel beteiligen möchte. Die heutigen vertraglichen Bedingungen sehen eine korrekte Übernahme der Kosten für die Studierenden aus dem Baselbiet vor. Trägerschaften sind immer auch mit beachtlichen finanziellen Folgen verbunden, weil auch alle auswärtigen Studierenden mitfinanziert werden müssen. So wird beispielsweise die pädagogische Hochschule beider Basel für den Kanton Basel-Landschaft dereinst mit Mehrkosten verbunden sein. Darüber hinaus hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Regierung des Baselbietes angefragt, ob sie bereit wäre, den Universitätsvertrag zu vertiefen. Paradoxerweise bedeutet vertiefen in diesem Zusammenhang erhöhen.
Barbara Fünfschilling erklärt sich von der Beantwortung befriedigt, sie dankt Regierungsrat Peter Schmid für die "Auslegeordnung".
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 13. Januar 2000