LR Protokoll 27. Januar 2000 (Teil 4)
Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2000
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Nr. 326
39 2000/022
Interpellation der Bau- und Planungskommission vom 27. Januar 2000: Hauptstrasse Binningen - Dorenbachkreuzung
Walter Jermann übergibt das Wort Frau RR Elsbeth Schneider zur Beantwortung der dringlichen Interpellation, welche heute vormittag überwiesen wurde.
Elsbeth Schneider nimmt Bezug auf die Interpellation der Bau- und Planungskommssion zur Vorlage Hauptstrasse Binningen, welche im Rat bereits des öfteren diskutiert wurde. Sie weist mit Stolz darauf hin, dass bei diesem Projekt der erste Versuch mit der sogenannten "Expressvariante" unternommen wurde und damit belegt werden konnte, dass mittels der Vollschliessung ein entsprechende Strassenprojekt kostengünstiger realisierbar ist.
Zur Vorgeschichte bemerkt sie, dass das Ausbauprojekt Hauptstrasse Binningen von Anbeginn, d.h. 1996 mit dem Kanton Basel-Stadt koordiniert und besprochen wurde.
Seitens des Tiefbauamtes Basel-Stadt wurde dem Kanton Baselland die Zusicherung gemacht, dass gleichzeitig mit dem Projekt des Ausbaus der Hauptstrasse Basel-Stadt die Dorenbachkreuzung umgestalten werde, dies wenn möglich bereits während der 1. Ausbauetappe im Jahre 1999.
1998 meldete der Kanton Basel-Stadt, dass noch weitere Möglichkeiten für den Ausbau der Dorenbach-Kreuzung geprüft würden.
Um dem Kanton Basel-Stadt genügend Zeit für das Variantenstudium zu gewähren, hat das Baudepartement Baselland, nach Rücksprache mit dem Baudepartement Basel-Stadt beschlossen, anstelle des geplanten Abschnittes Dorenbach - Postgasse, zuerst die Etappe zwischen der Rottmansbodenstrasse und der Postgasse zu sanieren.
Zurzeit hat das Baudepartement Basel-Stadt ein Ingenieurbureau beauftragt zwei Projekte, eine Variante mit Lichtsignalanlage und die andere mit einer Kreisellösung, zu bewerten. Sie wollen daneben aber auch Vergleiche anstellen können, um eine gültige Beurteilung abzugeben.
Erst nach diesen Abklärungen wird dem Grossen Rat ein Ratschlag vorgelegt. Ueber das Resultat der Beurteilung der beiden möglichen Varianten wird das Parlament im Sommer 2000 informiert, sodass die politische Diskussion frühestens im Herbst 2000 stattfinden kann.
Wenn dann der Variantenentscheid definitiv gefallen ist, kann Basel-Stadt das Detailprojekt in Angriff nehmen; es kann somit kaum damit gerechnet werden, dass die Ausführung im Jahr 2001 realisierbar ist. Elsbeth Schneider hofft trotz der negativen Prognosen noch auf eine zufriedenstellende Lösung.
Frage 1:
Es stimmt, dass Baselland sein Projekt 100 m vor der Grenze stoppen muss. Die Bauarbeiten seitens des BUD sind jedoch so geplant, dass sämtliche Werkleitungen, die Hausanschlüsse bis zum Dorenbach, der gesamte Unterbau und ebenfalls der gesamte Trottoirbereich in diesem Jahr erstellt werden, was zur Folge hat, dass in einer späteren Etappe, der sogenannten 3. Etappe einerseits die Anwohner aber auch die Geschäfte von Binningen bezüglich Zugänglichkeit nur noch mit erträglichen Behinderungen rechnen und keine Vollschliessung mehr in Kauf nehmen müssen, da in einer Etappierung der Arbeiten zuerst die rechte und anschliessend die linke Seite gebaut wird.
Frage 2:
Die Aussage stimmt, dass Baselland die Kreuzung immer noch so will, wie im Sommer 97. Im Laufe der Bearbeitung wurden die diversen Projektvarianten je nach Knotengestaltung aufgezeigt. Dies ist auch der Grund, warum Baselland nur soweit bauen kann, dass eine mögliche Fortsetzung von Basel-Stadt abgenommen werden kann und auch zusammenpasst.
Frage 3:
Es kann unter keinen Umständen eine Verschiebung der 2.Bauetappe vorgenommen werden.
Die Arbeiten wurden bereits im letzten Jahr vergeben, auch die Werkverträge sind unterzeichnet.
Die Bauprogramme liegen bereits im Detail vor und wurden mit den Werken abgesprochen, die Leute sind disponiert und freigestellt und das Material ist bestellt. Bei einer Umdisposition müssen mit Entschädigungsforderungen gerechnet werden. Im Uebergangsteil zwischen der 1. und 2. Ausbauetappe wurden seitens des BUD Provisorien geschaffen. Diese Provisorien sollen nicht noch ein weiteres Jahr belassen werden.
Es handelt sich dabei vor allem um Verschwenkungen der Tramgeleise mit kleinen Radien ohne richtigen Unterbau, was zu Beanstandungen durch die Bevölkerung führen könnte, vor allem in Bezug auf den Lärm und die Erschütterungen.
Wie bereits ausgeführt werden seitens Basel-Stadt die notwendigen Entscheide aber auch der Kredit nicht in absehbarer Zeit vorliegen; je nach Entscheid ist sogar noch mit einem Referendum zu rechnen.
Frage 4:
Es sei ganz klar keinesfalls eine Folge ungenügender Verhandlungen. Zuständig für die Ausgestaltung ist eindeutig Basel-Stadt und da mische sich Baselland nicht ein.
Baselland muss sein Projekt so ausrichten, dass ein Anschluss an das Projekt von Basel-Stadt möglich ist. Projektabstimmungen sind gewünscht und wurden bis anhin auch mit dem Tiefbauamt Basel-Stadt vorgenommen.
In Basel-Stadt herrscht anscheinend jedoch Uneinigkeit unter den Departementen und Aemtern.
Frage 5:
Mehrkosten können im Moment leider noch nicht beziffert werden. Diese sind abhängig von der späteren Ausgestaltung der Dorenbachkreuzung. Es wird jedoch alles unternommen, um die Mehrkosten auf ein Minimum zu beschränken.
Nebst Provisorien für Belege und Randabschlüsse werden im wesentlichen für die Sicherung der Geleise während der Bauzeit und der späteren Verlegung der Geleise Mehrkosten anfallen. Dazu kommen noch die Zusatzkosten für die später wieder zu installierende Baustelle.
Frage 6:
Elsbeth Schneider bejaht die Frage mit dem ergänzenden Hinweis, dass bereits ein Schreiben an Barbara Schneider im Baudepartement Basel-Stadt unterwegs ist, welches klar zum Ausdruck bringt, dass Basel-Stadt mit allfälligen Mehrkosten konfrontiert werde.
Walter Jermann fragt an, ob der Interpellant die Diskussion wünsche , was von Karl Rudin bejaht wird.
://: Der Diskussion wird mehrheitlich zugestimmt.
Karl Rudin bedankt sich bei Elsbeth Schneider für ihre Ausführungen und meint dazu, dass es in der heutigen Zeit eigentlich selbstverständlich sein müsste grenzüberschreitend zu planen und zu projektieren. Jetzt erweise sich an einem praktischen Beispiel, dass eine Chance verpasst wurde, zu zeigen, dass auch eine praktische Zusammenarbeit möglich sei und funktioniere. Es ist aber auch eine Chance verpasst worden, aufzuzeigen, dass eine Partnerschaft von beiden Seiten ernst genommen wird und dass eine Partnerschaft aus Nehmen und Geben besteht.
Wenn mehr als drei Jahre versucht wird, Basel-Stadt auf die Wichtigkeit der Termineinhaltung hinzuweisen, man die Etappierung ändert, um den Baslern mehr Zeit zu geben, ist das Verhalten von Basel-Stadt absolut unverständlich, ja sogar ärgerlich, denn es bringt nicht nur enorme Umtriebe und Kosten für den Kanton Baselland und die Gemeinde Binningen mit sich, sondern führt auch zu Misstönen, die für eine Zusammenarbeit nicht unbedingt förderlich sind.
Er dankt Frau RR Elsbeth Schneider für die klaren Worte auch in Richtung Basel-Stadt und äussert sich zufrieden darüber, dass die Kosten geltend gemacht werden, wenn die Chancen seiner Meinung nach auch relativ gering seien..
Er macht den Vorschlag in Zukunft gemeinsame Projekte erst zu realisieren, wenn sie in beiden Kantonen abstimmungsreif, resp. ausführungsreifer vorliegen oder vielleicht wäre es sogar möglich in Zukunft nicht mehr zwei sondern nur noch ein kantonales Projekt mit einer gemeinsamen Projektleitung zu realisieren. Vielleicht würde es aber auch schon helfen, die Baukommissionen der beiden Kantone zu einer Veranstaltung einzuladen, um sie für die ganze Thematik zu sensibilisieren.
Max Ribi bemerkt, dass anhand dieses Beispiels wieder einmal das "duale Weltsystem" demonstriert werde, auf der einen Seite Express, auf der anderen Seite langsam; auf der einen Seite Kosten sparen, auf der anderen Seite keine Kosten sparen. Für ihn und auch für den Bürger auf der Strasse sei dieser Fall völlig unverständlich. Der Bürger werde nicht unterscheiden, wo sich die Grenze befinde. Er werde sagen, die Strasse wird saniert und darum muss auch die Kreuzung saniert werden oder sonst solle man's bleiben lassen.
Er schliesst sich den Worten Karl Rudin's an.
Was er nicht ganz verstehen könne, sei die Tatsache, dass nur bis 100 m vor die Kreuzung gebaut werden könne, denn er habe einem Protokoll der Bau- und Planungskommission entnommen, dass bis an die Grenze gebaut werden könne.
Auch für ihn ist klar, dass das Vertrauen in den Partner sehr, sehr gestört ist und in seinem Hinterkopf stelle er sich die Frage "wann kommt die nächste Zusammenarbeit".
Solche Fälle erzeugen dann eine Misstrauenshaltung und man denkt, dass funktioniert ja wieder nicht. Das ganze würde er mit Schildbürgerstreich überschreiben.
Dazu kommt noch der Umgang mit Steuergeldern, dass das Geld, das man einsparen konnte wieder ausgegeben werden muss, damit das Ganze am Schluss zusammenpasst. Er fügt als Beispiel an, dass wenn bei einem Hausbau ein Handwerker nicht erscheine, er auch Strafe dafür bezahlen müsse.
Als letzten, nicht ganz ernstzunehmenden Vorschlag meint er, ob es nicht eine Ueberlegung wert wäre die Kantonsgrenze zu verschieben.
Peter Holinger kann nahtlos an die Aussagen von Max Ribi anknüpfen. Die Partnerschaft sei sicher sehr wichtig, werde aber in diesem Geschäft sehr stark strapaziert.
Er erinnert an das letzte partnerschaftliche Geschäft, das anlässlich der Sitzung vom 13.1.2000 behandelt wurde. Es ging dabei um die höhere Fachschule für die soziale Arbeit, Basel; heute war das Technikum Wädenswil an der Reihe. Fast alle deutschschweizer Kantone machen dabei mit, Basel jedoch nicht.
Dasselbe passiere nun mit der Dorenbach-Kreuzung. Drei Jahre seien inzwischen ins Land gezogen und Baselland wisse noch immer nicht, wie das Ganze schlussendlich zusammenkomme.
Er fragt sich, ob überhaupt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit bei einem solchen Umgang noch möglich ist. Er ist klar der Meinung, dass diesmal den Baslern für die Umtriebe wirklich Rechnung gestellt werden müsse.
Remo Franz unterstreicht, dass in dieser Sache vieles Unverständlich sei, dass sich aber der Kanton basel-Stadt in dieser peinlichen Angelegenheit offenbar selber im Weg stehe. Ueberall da, wo etwas konkret wird, stolpere die Stadt entweder über ihre komplizierten Strukturen oder sucht einen Fluchtweg, um einer Entscheidung aus dem Weg zu gehen.
Für ihn sei jedoch, was an dieser Dorenbachkreuzung passiere ein Glücksfall mit Signalcharakter. Es wird hier nämlich deutlich signalisiert, wie effizient der Kanton Basel-Stadt und seine gesamte Verwaltung sind und es kommt andrerseits klar zum Ausdruck, dass sich die Bau- und Umweltschutzdirektion Baselland in dieser Angelegenheit mustergültig verhalten habe.
Leider färbt aber die Dynamik der einen Seite nicht ab auf die andere, er finde das sehr schade.
Er sei jedoch von Basel-Stadt immer weniger überrascht. Beim Beschaffungsgesetz habe man auch vereinbart, ein möglichst gleichlautendes Gesetz mit einer gleichlautenden Verordnung zu realisieren.
Beide Kommissionen haben gemeinsam getagt und was passiert, zwei Minuten vor zwölf flüchtet sich Basel-Stadt in eine nicht vereinbarte Verordnung.
Auch im Bereich von UKBB und Kinderspital beider Basel zeichne sich bereits jetzt eine unerfreuliche Entwicklung ab.
Marc Joset bedauert die Uneinigkeit der beiden Kantone und hätte sich gewünscht, dass die Kommunikation so gut fliesse, wie der Verkehr der Bürgerinnen und Bürger, welche sich nicht um die Zuständigkeiten kümmern. Wenn Baselland bis zum Kreisel hätte planen können und Basel-Stadt den Anschluss abgenommen hätte, müsste man nun nicht 100 m vorher aufhören, weil noch nicht klar ist, ob Basel-Stadt einen Kreisel oder eine Lichtsignalanlage plant. Für Binningen ist es wichtig, dass der Linksabbieger Richtung Flughafen realisiert wird.
In den letzten Monaten haben die Bürger aus dem Bachletten und Neubadquartier gemerkt, dass sie vom Linksabbieger auch profitieren könnten. Daraufhin fand eine Versammlung statt und es erging im Dezember 99 eine Resolution an den Regierungsrat, Daraufhin entschied die Baudirektion Basel-Stadt, Barbara Schneider, dass beide Varianten vor den Grossen Rat gelangen. Es handelt sich dabei aber lediglich um eine Studie; bis die Detailprojekte existieren, wird es noch dauern. Er wünsche sich, dass Baselland weiterhin darauf hinwirke, dass die Philosophie des Kreisels, mit dem man im Baselland allgemein gute Erfahrungen gemacht habe, weiter vermittelt werde.
Es seien von beiden Kantonen und für beide Varianten, jedoch völlig unabhängig von einander Studien gemacht worden. Dies sei für ihn keine Partnerschaft. Auch wenn Einzelne technisch bereit gewesen wären für ihre Variante, es gehe jedoch darum, den Gesamtinhalt zusammen zu planen und dies wurde zu wenig berücksichtigt.
Er wünscht sich namens der Fraktion,dass die Philosophie des Kreisels weitergetragen wird, dass der Entscheidungsprozess in Basel auf dieses Ziel hin steuert.
Beim Kronenplatz, der 4. Ausbauetappe, ist ein Kreisel geplant und daran sollte man am Dorenbach nahtlos anschliessen.
Es wäre seiner Meinung nach nicht zumutbar, einen Baustopp zu veranlassen. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner und die Geschäfte sind seit eineinhalb Jahren über den Ablauf informiert. Das Projekt soll, wie geplant zwischen Juni - September 2000 realisiert werden.
Emil Schilt meint der Partner arbeite und die Stadt denke. Ihm sei, nachdem das mit den 100 m bekannt worden sei, der Kragen geplatzt.
Er habe deshalb in der Bau- und Planungskommission den Antrag gestellt, keinen Rappen mehr nach Basel zu zahlen, wenn sie nicht endlich ein partnerschaftliches Denken entwickeln. Er möchte wissen, wie lange Baselland noch bereit sei, den Städtern Geld zu geben. Er sei froh über die Anwesenheit zweier Grossräte und hoffe, dass sie von dem Klima, das zwischen Baselland und der Stadt herrsche, etwas mitbekämen.
Darum sei es wichtig, in Zukunft partnerschaftlich und solidarisch zusammenzuarbeiten.
Roland Bächtold schliesst sich voll und ganz all seinen Vorrednern an. Er sei ebenfalls für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, gehe jedoch nicht einige mit Marc Joset, welcher offenbar das Gefühl habe, man müsse die Basler in Schutz nehmen, noch toleranter sein, noch länger abwarten und noch mehr "loose und luege".
Der Aussage von Emil Schilt stehe er wesentlich näher, er sei auch der Meinung, es sei eine ernsthafe Ueberlegung wert, den Basler den Geldhahn solange zuzudrehen, bis Basel sich an seine Partnerschaft wieder erinnere.
Elsbeth Schneider äussert sich zur Aussage von Max Ribi mit einer ebenfalls nicht allzu ernstzunehmenden Aussage. Sie denke, dass Max Ribi mit dem Verschieben der Kantonsgrenze nicht nur bis nach dem Dorenbach meine, damit Baselland den Kreisel noch bezahle.
Zu der Bemerkung von Karl Rudin, den Bau erst anzufangen, wenn das Projekt vorliege und zur Eingangsbemerkung zu Marc Joset, dass seit fünf Jahren mit der Stadt über die Variantenwahl diskutiert werde, zudem die vorgängige Regierung der Stadt festlegt habe, dass ein Kreisel geplant sei; wenn auch die internationalen Erfahrungen zeigen was für gute Lösungen Kreisellösungen darstellen; wenn dann Baselland von Basel-Stadt noch ein Schreiben erhält, welches das Einverständnis für einen Kreisel zum Inhalt hat,dei logisch, dass Baselland selbstverständlich von der Annahme ausgehe, dass die Planung auf einen Kreisel hin ausgelegt werden soll..
Wenn dann im Laufe des Jahres 1999 plötzlich eine Bevölkerungsbefragung durchgeführt wird, ist das wesentlich zu spät, das hätte vor fünf Jahren Sinn gemacht.
Solche Geschäfte werden in Basel-Stadt vom Grossen Rat direkt beraten, da keine ständige Bau- und Planungskommssion existiert. Aus diesem Grunde geht so eine Vorlage ins Parlament und wird dort direkt beraten.
Zu der Aeusserung von Max Ribi wegen der 100 m bemerkt Elsbeth Schneider, dass der Unterbau und die Werkleitungen bis an die Grenze gebaut werden können, aber bei den Tramschienen geht das nicht, da nicht klar ist, wo sie von der Stadt abgenommen werden, hier muss der Bau 100 m vor der Grenze eingestellt werden. Je nach Breite wird auch versucht, die Trottoiranlagen fertigzustellen.
Elsbeth Schneider kann Marc Josets Bemerkung, man müsse Verständnis dafür aufbringen, zuzuwarten bis die Bevölkerung wisse was sie wolle, nicht nachvollziehen.
Die Philosophie Kreisel bestehe schon lange und und werde auch schon lange kommuniziert. Auch dass die Wunschvariante von Baselland immer der Kreisel war wurde Basel-Stadt klar signalisiert und von der damaligen Regierung auch befürwortet.
Vor zwei Jahren begann dann eine neuerliche Variantendiskussion, Baselland räumte der Stadt noch ein Jahr Bedenkfrist für den definitiven Entscheid ein und erklärte sich bereit, die Ausbauprojektierung abzuändern und die 2. Bauetappe vorzuziehen.
Was bei der Nachfrage im 99 nach der definitiven Variante herauskam, habe Marc Joset ja bereits ausführlich erläutert.
Dies sind die Gründe, die die Realisierung derart erschweren.
://: Walter Jermann erklärt damit die Interpellation für beantwortet.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 327
9 1999/185
Motion von Max Ribi vom 16. September 1999: Beschleunigung der Verfahren am Zivilgericht
Walter Jermann bemerkt, dass die Regierung die Motion als Postulat entgegennimmt.
Andreas Koellreuter sagt aus, dass der Regierungsrat Verständnis dafür habe, den Zivilprozess im Interesse der Betroffenen zu beschleunigen. Zu diesem Zweck wurde die Ziviliprozessordnung erst kürzlich im Rahmen der Justizreform revidiert, nicht zuletzt auch im Hinblick auf eine raschere und effizientere Abwicklung der Gerichtsverfahren.
Damit sind mit der am 1. Juni 1995 in Kraft getretenen ZGO-Revision erstens die Spruchkompetenzen der Einzelrichter und -richterinnen und der Dreierkammer von den Bezirksgerichten erhöht worden.
Zweitens wurde das Scheidungsverfahren vereinfacht, wobei diese Vereinfachung durch das Bundesrecht teilweise wieder rückgängig gemacht wurde.
Drittens sind die generell einfachen und raschen Verfahren in der Zuständigkeit der Einzelrichter und -richterinnen. Das Obergericht führt in seiner Stellungnahme zur Motion aus, dass die revidierte ZGO eine genügende Beschleunigung des zivilgerichtlichen Verfahrens ermögliche.
Einerseits bestehe die Möglichkeit weniger zeitaufwendige mündliche Verfahren anzuordnen, andererseits werden ein Grossteil der Prozesse entweder im beschleunigten Verfahren, d.h. nur mit einer einmaligen Fristerstreckung oder im summarischen Verfahren, d.h. ohne Fristerstreckung, durchgeführt.
Die Möglichkeit des Gerichtspräsidiums die Frist für die Einreichung von Rechtsschriften bis zu dreimal zu verlängern, entsprach der Praxis, welche mit der letzten ZGO-Revision ins Gesetz integriert wurde. Diese Regelung macht darum Sinn, da nicht selten während eines Schriftwechsels Vergleichsgespräche zwischen den Parteien stattfinden, dadurch können einige Prozesse früher beendet werden, als dies mittels eines Gerichtsurteiles möglich wäre. Allenfalls wird die Zeit auch für die Beschaffung umfangreicher Beweisunterlagen benötigt.. Insofern wird die Zeit in der Regel sinnvoll genutzt und auch benötigt. Zudem liegt die Dauer der einzelnen Fristerstreckungen im Ermessen des Gerichtspräsidiums und dies gemäss Obergericht mit Blick auf die Unterschiedlichkeit der einzelnen Fälle.
Im weiteren habe der Bund vor noch nicht allzu langer Zeit eine Kommission eingesetzt, welche die Einführung einer eidgenössischen Zivilprozessordnung prüfen solle. Obwohl, wie auch das Obergericht dies in seiner Stellungnahme zum Ausdruck bringt, kein eigentlicher Handlungsbedarf besteht, ist der Regierungsrat der Meinung, dass die Motion als Postulat überweisen werden kann. Damit könnten im Rahmen der Bundesgesetzgebung Ueberlegungen zu eventuellen Fristenanpassungen angestellt werden
Max Ribi hält nach Rücksprache mit der SP-Fraktion an der Motion fest. Er bestehe nicht gerade auf einer Expressvariante, jedoch wünsche er eine Beschleunigung.
Als Gegenargument führt er auf, dass auch im Zivilgericht Leute an einem schnellen Entscheid interessiert sind. Er sei der Meinung, dass die Kunden ein Anrecht auf einen raschen Entscheid hätten.
Auf anderen Gebieten werde überall Druck auf eine effizientere Abwicklung von Geschäften aufgesetzt. Er weist auf die Beispiele Umfahrung Sissach und die Hauptstrasse in Binningen hin. Er frage sich deshalb, ob es nicht auch für das Gericht möglich sei, etwas schneller zu entscheiden.
Elisabeth Schneider schliesst sich im Namen der CVP der Regierung an und ist bereit die Motion als Postulat zu überweisen.
Bruno Steiger kann seitens der SD sehr unbefangen reden, da kein Parteivertreter der SD im Milizzivilgericht Einsatz hat.
Er möchte jedoch darauf hinweisen, dass das Präsidium in Liestal von 100% auf 160% aufgestockt wurde. Er erachte es zudem als stossend, dass bei Einreichung von Rechtsschriften eine dreimalige Fristverlängerung möglich ist.
Hinzu komme, dass wenn die Rechtsschrift nicht innerhalb der eingeräumten Frist eingereicht wird, eine Nachreichung möglich ist, allerdings mit einer Busse über Fr. 500.--, was für gewisse säumige Klienten jedoch durchaus rentabel sei
Die Motion werde aus diesen Gründen von der SD vollumfänglich unterstützt.
Esther Maag schliesst sich im Namen der Fraktion der Grünen der CVP-Fraktion an und beantragt, die Motion als Postulat zu überweisen.
Christoph Rudin meint, dass der beste Entscheid nichts nütze, wenn er zu spät komme. Das Anliegen sei zwar durchaus berechtigt, es sei jedoch vor vier Jahren im Rat beschlossen worden, dass die zur Anwendung gelangende Fristenregelung gesetzlich verankert werde.
Er unterstützt die Aussage von Andreas Koellreuter und befürwortet dass das richterliche Ermessen beim Gericht belassen wird.
Die SP kann sich deshalb nur einer Umwandlung der Motion in ein Postulat anschliessen.
Dieter Völlmin bestätigt im Namen der SVP die Ueberweisung, jedoch in Form eines Postulates.
Zum bereits Gesagten ergänzt er, dass bei allem Verständnis für Effizienz nicht vergessen werden dürfe, dass die Geschwindigkeit auch zu Lasten der Qualität gehen könne. Wichtig sei es, eine Ausgewogenheit zu schaffen. Die Arbeit von Anwälten sei nicht damit erschöpft, Rechtsschriften auszuarbeiten. Wenn deshalb die Fristen zu eng gesetzt würden, könne dies auch den Kunden zum Nachteil gereichen.
Ein zweiter wichtige Punkt sei, dass sich statistisch gesehen der grössere Teil der Fälle während der Verfahrensdauer mit einem Vergleich lösen lasse. Je kürzer nun diese Verfahrensfrist angesetzt werde, desto grösser die Gefahr eines Urteils, aus welchem am Schluss ein Sieger und ein Verlierer resultieren.
Ursula Jäggi ist aufgefallen, dass seitens der Motion von Max Ribi keiner der Anwälte der FDP mitunterzeichnet hat , da diese das Problem analog den Aussagen von Dieter Völlmin sehen.
Max Ribi gibt bekannt, dass er sich auch mit einem Postulat einverstanden erklären könne, in der Hoffnung, dass dieses nicht in einer Schublade verstaube, sondern noch vor seinem Abgang aus dem Landrat behandelt werde.
Walter Jermann bestätigt das Einverständnis des Motionärs, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
://: Die Motion wird als Postulat überwiesen.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 27. Januar 2000