LR Protokoll 27. Januar 2000 (Teil 2)

Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2000



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 311

7 1999/182
Bericht des Regierungsrates vom 14. September 1999 und Zwischenbericht der Justiz- und Polizeikommission vom 7. Januar 2000: Revision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) in Sachen Vormundschaftswesen

Kommissionspräsident Dieter Völlmin betont die Wichtigkeit der Ausgangslage: Am Anfang steht eine aus dem Jahre 1991 stammende, als Postulat überwiesene Motion der Geschäftsprüfungskommission, welche eine Änderung des Vormundschaftswesens verlangte. Die Direktion studierte die Thematik, entwickelte verschiedene Vorschläge, die auch den Gemeinden unterbreitet wurden. Eine wichtige Frage war, ob das Vormundschaftswesen weiterhin eine kommunale Aufgabe bleiben soll oder nicht. Das sehr eindeutige Echo veranlasste die Verantwortlichen, ihre Änderungsabsichten einzustellen.
Die nun präsentierte Vorlage belässt die erste Stufe im Vormundschaftswesen unverändert bei den Gemeinden. Änderungen sollen auf der zweiten Stufe, bei den Aufsichtsbehörden eingeführt werden. Als eine mögliche Variante sollen die Statthalterämter neben ihrer Hauptaufgabe, auch Aufsichtsbehörde im Vormundschaftswesen werden. Die zweite Variante sieht vor, die Aufsichtsbehörde beim Kanton zu zentralisieren. Nach der Vernehmlassung entschied sich der Regierungsrat für die zweite Variante. Das bedeutet, dass die Vormundschaftsbehörde weiterhin auf der Gemeindeebene angesiedelt ist und auf Ebene Kanton eine zentrale Aufsichtsbehörde eingerichtet wird.
In den Kommissionsberatungen gingen die Meinungen dazu weit auseinander. Eine Gruppierung opponierte, weil das Grundproblem nicht bei den Aufsichtsbehörden liege, sondern weil das Vormundschaftswesen den Gemeinden unterstellt sei; deshalb müsste die Revision auf der Ebene Vormundschaftswesen ansetzen. Ein zweite Meinung wollte das Vormundschaftswesen bei den Gemeinden belassen, die Statthalterämter sollten weiterhin als Aufsichtsbehörden fungieren, um die Bürgernähe zu gewährleisten. Eine dritte Gruppe sprach sich für die Regierungsratsvorlage aus.
Nach verschiedenen Anhörungen - Datenschutz, Gemeindeverband, Statthalterkonferenz - wurde die ehemals klare Haltung bezüglich des Vormundschaftswesens als kommunale Aufgabe relativiert. Dazu kommt, dass mit dem neuen Scheidungsrecht unbestreitbar neue Aufgaben auf das Vormundschaftswesen zukommen werden.
Insgesamt setzte sich letztlich die Meinung durch, dass das Vormundschaftswesen im Kanton nun nicht revidiert werden soll, weil ohnehin Änderungen in Qualität und Quantität der Arbeit unmittelbar bevorstehen. Deshalb soll die Vorlage in einem Jahr wieder aufgenommen und die Gemeinden sollen bis dann zum aktuellen Stand befragt werden.

Bruno Krähenbühl geht auf den Antrag der GPK aus dem Jahre 1990 ein: In diesem parlamentarischen Vorstoss wurden, in unüblich klarer und harter Sprache, folgende schwerwiegende Mängel des Vormundschaftswesens aufgeführt:
- Oft fehlende fachliche und juristische Kenntnisse
- Behandlung der Vormundschaftsfälle als quantité négligeable
- Oft nur summarische Prüfung und Begründung der vormundschaftlichen Entscheide
- Oft fehlende rechtsgenügende Prüfung der Fälle
- Oft nicht gewährleistete Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit
- Massnahmenanordnung ohne Gewährleistung des rechtlichen Gehörs für die Betroffenen
- Immer wieder Verweigerung des Akteneinsichtsrechtes
Solch schwerwiegende Vorwürfe dürfen verantwortungsbewusste VolksvertreterInnen nicht einfach ignorieren. Man muss sich fragen, ob sich die Situation seither verändert hat. Leider muss man erkennen, dass auch heute die Berichte, etwa des Ombudsmannes über das Vormundschaftswesen, nicht allzu vertrauenswürdig klingen.
Aus dem Bericht der Regierung geht hervor, dass die grossen Schwachstellen der heutigen Organisation eindeutig auf der kommunalen Ebene ausgemacht werden müssen. Erstaunlicherweise werden die bekannten Systemmängel mit der Regierungsvorlage aber nicht beseitigt. Man beschränkt sich auf die Neuordnung der Aufsichtsinstanzen.
Da die Parlamentarierinnen und Parlamentarier in der Verantwortung gegenüber den Betroffenen stehen, muss der Reformansatz der Regierung als nicht genügend und kleinmütig bezeichnet werden.
Durch die Änderungen des Bundesrechtes werden nun neue Aufgaben auf die Gemeinden zukommen. Im Sinne von "Gouverner c'est prévoir" ist es die Pflicht der Politik, Lösungen für die Zukunft zu finden.
Die SP begrüsst die vorgeschlagene Sistierung der Vorlage für ein Jahr, damit die Reform weiter gefasst werden kann. Die Zeit soll genutzt werden, gemeinsam mit den Gemeinden einen Weg zu suchen für eine zukunftstaugliche Professionalisierung des Vormundschaftswesens. Als Vision könnte sich die SP vorstellen, analog zu den Zivilstandsämtern auf Bezirksebene regionale Vormundschaftsbehörden einzurichten und statt zwei nur noch eine Aufsichtsinstanz zu führen. Dass das Vormundschaftswesen von den strafverfolgenden Statthalterämtern zu trennen ist, gilt in der SP als völlig unbestritten.

Peter Tobler unterstützt namens der FDP-Fraktion den Kommissionsantrag. Es erscheint dem FDP-Vertreter besonders sinnvoll, bei den Gemeinden, die ihre Meinung offenbar geändert haben, genau hinzuhören, zumal über das Ziel sehr unterschiedliche Vorstellungen im Raum stehen. Die Vision der SP, eine professionelle Vormundschaftsbehörde einzurichten, müsste natürlich nicht nur in der Kommission diskutiert werden, sondern über ein normales Gesetzgebungsverfahren. Im sehr heiklen, komplizierten und anspruchsvollen Gebiet soll der Kanton nach Ansicht der FDP nur den organisatorischen Rahmen schaffen. Trotz der aufgedeckten organisatorischen Mängel zeigt sich die Sachlage aber nicht dergestalt, dass nun sofort dreingeschlagen werden müsste, der Time-out-Entscheid ist vertretbar und erlaubt der Fraktion, der Vorlage zuzustimmen.

Elisabeth Schneider erklärt die Zustimmung der CVP-Fraktion zur Vorlage.

Fredi Gerber erinnert daran, dass 1995 zwei Drittel aller Gemeinden anlässlich einer Umfrage der Justizbehörden Strukturänderungen im Vormundschaftswesen ablehnten. Als wichtige Punkte führten sie die Bürgernähe und den Pikettdienst bei den Statthalterämtern an. Diese Aussage deckt sich mit der Meinung der SVP, auch sie möchte die Statthalterämter als erste Aufsichtsbehörde beibehalten. Denkbar bleibt aber für die SVP, dass die Gemeinden mit den Erfahrungen des neuen Scheidungsrechtes ihre Meinung noch ändern werden, weshalb die SVP der Sistierung für ein Jahr und einer erneuten Umfrage bei den Gemeinden zustimmt.

Bruno Steiger meint an die Adresse der SVP, ganz im Gegensatz zur Schweizerischen Volkspartei sähen die Schweizer Demokraten die Oberaufsicht über das Vormundschaftswesen nicht mehr bei den Statthalterämtern, sondern beim Kanton.
Die Fraktion erachtet eine kantonale Gleichbehandlung des gesamten Vormundschaftswesens als erstrebenswert, was bedeutet, dass die Aufsicht analog der regierungsrätlichen Variante von den Statthalterämtern weg zum Kanton verschoben werden soll.
Im Zusammenhang mit der Justizreform und auch aus verfahrensökonomischen Gründen macht es Sinn, wenn die Statthalterämter ausschliesslich ihre eigentliche Kernaufgabe, die Strafverfolgung, wahrnehmen. Da aber die Auswirkungen des neuen Scheidungsrechtes auf das Vormundschaftswesen nicht abschätzbar ist, stimmen die Schweizer Demokraten dem Kommissionsantrag mit Sistierung für ein Jahr zu.

Esther Maag erscheint der vorgesehene Marschhalt eine gute Lösung, um etwas eher Ungeschicktes zu korrigieren. Bürgernähe - wie eben gehört - kann gerade in kleinen Dörfern, wo nicht professionell geschulte Personen mit den Vormundschaftsfällen umgehen müssen, zum eigentlichen Problem werden. Nach Anhörungen in der Kommission wurde auch klar, dass kleine Gemeinden schon heute die Statthalterämter in Vormundschaftsfragen zu Rate ziehen. Diese heikle Vermischung von Strafuntersuchung mit Vormundschaftsfällen erachtet die Grüne Fraktion als unheilvoll, weshalb die Aufgabe einer zentralen, professionellen Stelle zugewiesen werden soll. Insofern stimmt die Fraktion der Sistierung und einer nochmaligen Vernehmlassung zu.

RR Andreas Koellreuter sieht die Grundlage der heutigen Debatte in der unheiligen Allianz der Fraktionen. Eine Fraktion will die Aufsicht unbedingt bei den Statthalterämtern belassen und zwei weitere Fraktionen möchten die Aufsicht den Gemeinden wegnehmen. Diese drei Parteien fanden sich nun für den Weg der Sistierung - Warteschlaufe - bereit.
Die Regierung war der Meinung, mit ihrem Vorschlag käme man einen Schritt weiter, wohl wissend, dass in fünf oder zehn Jahren weitere Schritte zu tun wären.
Dass Verschiedenes, wie von der GPK aufgedeckt, nicht so besonders gut läuft, ist nicht neu. Trotzdem wird in vielen Gemeinden im Vormundschaftsbereich sehr gute Arbeit geleistet.
Die angesprochene Umfrage in den Gemeinden trug dem Justizdirektor teilweise sehr unfreundliche Briefe ein, auch der Landrat und die GPK kamen in der Würdigung nicht gut weg.
Vielleicht stellt sich nun aber wieder ein Wunder ein und die Gemeinden werden - wie ehedem beim Zivilstandswesen - eine Initiative mit jenen Forderungen lancieren, die sich die Justizdirektion schon immer gewünscht hat.
Erhofft hätte sich der Justizdirektor, wenigstens die kantonalen Strukturen bereinigen zu dürfen, etwa die inhaltlich fragwürdige und auch unsinnige Aufteilung von 2,5 Stellen auf 20 Personen, die sich mit dem Vormundschaftswesen im Kanton beschäftigen.
Ziel bleibt es aber, die Statthalterämter zu Untersuchungsrichterämtern zu wandeln.

Abschliessend gibt der Justizdirektor seinem Bedauern Ausdruck, dass man sich nicht einigen will und der Bequemlichkeit halber in eine einjährige Warteschlaufe geht. Der Regierungsrat befürchtet, dass in einem Jahr kaum neue Klänge zu vernehmen sein werden, ist aber immerhin glücklich darüber, dass der Rat auf eine Rückweisung der Vorlage an die Regierung verzichtet.

://: Der Landrat nimmt Kenntnis vom Antrag der Justiz- und Polizeikommission.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 312

34 2000/003
Postulat von Max Ritter vom 13. Januar 2000: Nachhaltige Energienutzung von Sturmholz

RR Elsbeth Schneider begründet, warum die Regierung das Postulat entgegennehmen und gleichzeitig abschreiben will: Beim genaueren Studium stellt es sich heraus, dass es sich nicht um ein Postulat, sondern um eine Interpellation handelt. Mit der Beantwortung der gestellten Fragen kann der Vorstoss nach Ansicht der Baudirektorin abgeschrieben werden.
Bereits in der Vorlage vom August 1999 betreffend Verpflichtungskredit gemäss Energiegesetz wurde eine Standortbestimmung nach vier Jahren, aber auch ein Ausblick über das Jahr 2000 hinaus gemacht. Damals bereits wies der Regierungsrat auf den hohen Stellenwert der Holzenergienutzung für die kantonale Energiepolitik hin. Auch in den vergangenen Jahren unterstützte der Kanton Basel-Landschaft die Holzenergienutzung forciert, indem er für 25 geplante Holzenergieanlagen einen Förderungsbeitrag von 340'000 Franken zusicherte. Die Anstrengungen zur Qualitätssicherung der Holzfeuerungsanlagen werden weiter gepflegt. Zur Zeit stehen vier weitere Gesuche für Kantonsbeiträge an Holzfeuerungen an. Bewusst ist sich die Baudirektorin aber, dass der Baselbieter Wald auch unter langfristigen Perspektiven mehr Brennholz liefern wird, als in der Vergangenheit genutzt wurde. Auch naturschutzbedingte Holzschläge werden künftig infolge von Waldrandsanierungen vermehrt vorgenommen werden müssen.
Zur ersten Frage: Aus rein ökonomischer Sicht würde sich der Ersatz des vierzigjährigen Heizkessels im Fernheizwerk Liestal eindeutig nicht lohnen. Der Kessel ist in sehr gutem Zustand, er steht unter der Aufsicht des Vereins für technische Inspektion, die versichert, dass der Kessel keinerlei Anzeichen äusserer Korrosion zeigt, bestens gewartet ist und keiner Reparaturen bedarf. Ein Weiterbetrieb über noch einmal 10, 20 oder 30 Jahre erscheint ohne weiteres möglich. 1994 wurde der Kessel mit einer externen Rauchgaszirkulation nachgerüstet, was zu guten Emmissionsgrenzwerten führte. Ein Ersatz des Kessels drängt sich somit nicht auf.
Zu Frage 2: Der Regierungsrat ist bereit, generelle Abklärungen hinsichtlich des späteren Baus einer Holzenegiezentrale im Fernheizwerk in die Wege zu leiten und prüfen zu lassen. Allerdings weist die Regierungsrätin bereits jetzt klar darauf hin, dass damit ein Zielkonflikt entsteht, weil die energetische Verwertung von Holz im Fernheizwerk zu erheblichen Mehrkosten führt und dadurch den Kostendeckungsgrad der Fernwärme verschlechtert. Bei der Beratung des Zwischenberichtes über die Fernwärme forderten die Mitglieder der Umweltschutz- und Energiekommission klar, einen höheren Kostendeckungsgrad zu erzielen.
Zu Frage 3: Holz als Brennstoff setzt der Kanton im Pächterhaus von Schloss Wildenstein ein, in der AEA Arxhof, im Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain, im Werkhof des TBA Reinach und in der Deponie Elbisgraben. Zusätzlich indirekt im Gymnasium Liestal und im Seminarpavillon Rosenstrasse in Liestal.
Die Verwendung von Holz als Brennstoff wird vom Kanton grundsätzlich bei jedem Neubau und bei jedem Ersatz einer Heizungsanlage geprüft. Bei guten Voraussetzungen versucht der Kanton jeweils einen neuen Wärmeverbund zu installieren.

Max Ritter dankt der Regierung für die Auskunft, stellt aber den Antrag, Frage 2 anzugehen und deshalb den Vorstoss nicht abzuschreiben.

Heidi Tschopp unterstützt den Antrag von Max Ritter, Abklärungen müssten jetzt getroffen werden und nicht erst, wenn die Heizung ausgestiegen sein wird.

Eric Nussbaumer gefällt das Postulat von Max Ritter, weil es Aspekte grundsätzlicher Art aufzeigt. So die Tatsache, dass Holz ökonomisch nicht gut dasteht. In diesem Zusammenhang müsste aber nach Eric Nussbaumer weiter gedacht und erkannt werden, dass beim Energiepreis generell angesetzt werden müsste. Noch im Jahre 2000 wird der Souverän an der Urne zu bestimmen haben, ob Öl und Gas mit zusätzlichen Abgaben belastet werden sollen. Dannzumal erhofft sich Eric Nussbaumer von Max Ritter und den übrigen lieben Kolleginnen und Kollegen von der SVP die Einsicht, dass die Holzenergienutzung nur unter der Voraussetzung der Einführung einer solchen Rahmenbedingung voran getrieben werden kann.

RR Elsbeth Schneider präzisiert, dass Punkt 2 des Postulates nicht stehen gelassen werden muss, weil so oder so mit jeder Vorlage geprüft wird, ob sich eine Holzschnitzelheizung anbietet oder nicht.

://: Der Landrat spricht sich für Überweisung des Postulates 2000/003 von Max Ritter aus.

://: Der Landrat bestimmt, auch Frage 2 des Postulates (Antrag Ritter und Tschopp) abzuschreiben.

Damit ist das Postulat überwiesen und gleichzeitig abgeschrieben.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 313

35 2000/004
Postulat von Hans Schäublin vom 13. Januar 2000: Vorfinanzierung fachlich einwandfrei ausgeführter Aufrüstung von Sturmholz durch den Kanton bei drohender Borkenkäferinvasion

Hans Ulrich Jourdan erinnert den Rat an die segensreiche Einrichtung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung, welche gegen Feuer und Elementarschäden obligatorisch versichert; zudem kennt der Kanton BaselLandschaft eine obligatorische Grundstückversicherung. Diese wird im Wald zum Beispiel zahlungspflichtig für übermässige Räumungskosten, die im Katastrophenfall entstehen. Somit wird die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung Zahlungen in Millionenhöhe leisten müssen. Für Sofortzahlungen wäre ein Überbrückungskredit des Kantons sinnvoll. Zur Zeit nimmt die Gebäudeversicherung die Schäden mit den zuständigen Instanzen des Forstamtes auf, wird dann einen runden Tisch einberufen und für eine gerechte Verteilung der Gelder besorgt sein.

Hans Schäublin bedankt sich für die Zustimmung der Traktandenverlegung.
Vom Ereignis "Lothar" sind die einzelnen Betriebe sehr unterschiedlich betroffen worden. Aufgerüstet werden soll der Wald so, dass er auch für die Allgemeinheit wieder zur Erholung genutzt werden kann. Im Vordergrund steht die Gewährleistung der Sicherheit für die Bevölkerung und das Personal, welches die Sturmschäden beseitigen muss.
Für die Nutzung des Holzes sind die Fühler ausgestreckt, man möchte möglichst schnell handeln können, damit der Borkenkäferinvasion begegnet werden kann und der gesunde Wald nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.
Der Holzmarkt wird sicher überschwemmt, auch die Franzosen werden ihre Ware abbringen wollen, ein Grenzschutz besteht für die freie Handelsware Holz nicht. Aus diesem Grunde soll das Holz Wert erhaltend gelagert und später im Inland wieder verschafft werden.
Hans Schäublin bittet, seine Postulate zu überweisen und die notwendigen Kredite zu sprechen.

Esther Bucher muss nach "Lothar" feststellen, dass die Menschen auch in unseren Breitengraden den Naturgewalten mehr oder weniger schutzlos ausgeliefert sind. Neben materiellen und ökologischen Schäden bleiben auch Fragen nach den Ursachen solcher Ereignisse zurück. Wird nun heute auch bloss über die kurzfristigen Folgen des Sturmes diskutiert, so darf dabei die langfristige Verantwortung für eine nachhaltige Umweltpolitik, die nicht nur Symptombekämpfung betreibt, nicht aus den Augen gelassen werden.
Für die SP sind folgende Punkte unbestritten:
- Zur Linderung der Sturmschäden müssen im Kanton Basel-Landschaft spezielle Massnahmen getroffen werden.
- Eine finanzielle Untersützung der Waldbesitzer ist angezeigt.
- Die finanzielle Unterstützung hat behördlich koordiniert zu erfolgen.

- Den Erfahrungen mit dem Sturm Vivian ist Rechnung zu tragen.
Das Buwal hat einen im Internet abrufbaren Bericht herausgegeben, in dem die Erfahrungen mit dem Sturm Vivian dokumentiert und Entscheidungshilfen für die zukünftige Bewältigung solcher Ereignisse bereitgestellt sind. Aufgrund von detaillierten Grundlagenforschungen werden Vor- und Nachteile des Räumens und des Liegenlassens aufgezeigt. Auffallend ist, dass sich die Experten für die Naturvariante - Sturmholz liegen lassen - aussprechen. Für den Kanton Basel-Landschaft bedeutet dies, dass vom Regierungsrat ein ganzheitliches, auf den neuesten Erkenntnissen basierendes Massnahmenpaket erwartet wird. Nur in diesem Sinne kann sich die SP für die Überweisung des Geschäftes einsetzen.

Maya Graf erachtet eine kurze Eintretensdebatte und die Möglichkeit einer Stellungnahme zu allen das Sturmholz betreffenden Vorstössen als sinnvoll.
Die Grüne Fraktion unterstützt die Vorlagen, mit Ausnahme einer kritischen Anmerkung zu 007, grundsätzlich. Der heutige Tag sollte zur Auftragserteilung an den Regierungsrat genutzt werden. Am Streit um Verwerten oder Verrotten lassen möchte sich die Grüne Fraktion nicht beteiligen. Das Holz soll mit praktischem Sinn genutzt werden. Für eine vermehrte Holznutzung im Baubereich und als Energiespender soll eine Offensive gestartet werden.
Bei der Wiederaufforstung ist auf die ökologischen Aspekte besonderer Wert zu legen.

://: Der Rat überweist Postulat 2000/004 mit grossem Mehr.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 314

36 2000/006
Motion von Hans Schäublin vom 13. Januar 2000: Unterstützung von Wiederherstellungsprojekten


Röbi Ziegler ist der Hinweis wichtig, dass in der Folge des Sturmes Vivian untersucht wurde, was geschieht, wenn ein geschädigter Wald geräumt wird, was die Folgen sind, wenn das Holz zwar geräumt, aber im Wald gelagert wird, und was, wenn alles Holz einfach liegen gelassen wird. Man stellte fest, dass sich die Natur dort, wo nichts getan wurde, sehr rasch und nachhaltig verändert hat und die Biodiversität (Artenvielfalt von Flora und Fauna) somit angestiegen ist.
Die SP-Fraktion könnte der Motion zustimmen, wenn erkennbar würde, dass nicht nur forstwirtschaftliche, sondern auch naturschützerische Interessen wahrgenommen und abgewogen würden.

Hans Schäublin stellt fest, dass heute nicht mehr alles Holz verwertet wird, man achte darauf, was liegen gelassen werden könne.
Mit einer pflanzensoziologischen Kartierung habe der Kanton festgehalten, welche Pflanzen wo gedeihen können. Nach diesem Leitfaden werde die Wiederaufforstung vorbereitet, die von Röbi Ziegler vorgebrachten Ideen könnten in die Projekte einfliessen.

Peter Tobler lädt Röbi Ziegler ein, sich in Ettingen anzusehen, was der Eisregen vor etwa 20 Jahren angerichtet hat.

://: Der Landrat überweist die Motion 2000/006 von Hans Schäublin.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 315

37 2000/007
Postulat von Hans Schäublin vom 13. Januar 2000: Wert erhaltende Lagerung von Sturmholz


Esther Maag , die nicht gegen die Entgegennahme des Postulates durch die Regierung antritt, möchte genau erfahren, wie der Antrag, das Holz zu lagern, zu verstehen ist. Insbesondere müsste klar sein, wo das Holz, wie und in welchem Zustand gelagert werden soll.
Dem Vorschlag von Röbi Ziegler, das Problem des Sturmholzes im Sinne einer grösseren Biodiversität anzugehen, schliesst sich Esther Maag an, denn seit Vivian weiss man: Willst du einen Wald vernichten, pflanze Fichten, Fichten, Fichten!
Willst du ihn dauerhaft erhalten, dann lass den liebenGott nur walten!
Für die Schweizer Waldwirtschaft, die es auf dem Markt sicher schwer haben wird, bringt die Landrätin folgende Anregungen ein, die auch als Vorschläge für die nun zu erarbeitenden Vorlagen zu verstehen sind:
- Profilierung im Bereich des international anerkannten Qualitäts-Holzlabels FSC.
- Förderung von Holzschnitzelheizungen
- Holzschnitzel-Heizanlagenbetreiber seitens des Kantons günstig mit Holzschnitzeln bedienen
- Förderung der ökologisch und ökonomisch sehr vorteilhaften Holzbauweise
- Hilfe vor Ort im Krisengebiet Kosovo

Roland Meury stellt fest, dass der Antrag von Hans Schäublin den verbindlichen Charakter einer Motion trägt.

Esther Bucher klärt den Rat auf, dass eine Wert erhaltende Nasslagerung des Holzes von zwei bis drei Jahren möglich ist, ohne dass dabei Einbussen in Kauf genommen werden müssen.

RR Erich Straumann verspricht mit der Gesamtregierung Vorlagen auszuarbeiten und dem Landrat zu unterbreiten. Die erste Vorlage wird die Frage der Vorfinanzierung betreffen.

://: Der Landrat überweist das Postulat 2000/007 von Hans Schäublin mit grossem Mehr.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 316

38 2000/008
Postulat von Hans Schäublin vom 13. Januar 2000: Schaffung einer temporären Koordinationsstelle für die Holzvermarktung und den Personal- und Maschineneinsatz


://: Der Landrat überweist das Postulat 2000/008 von Hans Schäublin.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 317

Frage der Dringlichkeit

39 2000/022
Interpellation der Bau- und Planungskommision: Hauptstrasse Binningen - Dorenbachkreuzung. Antwort des Regierungsrates.


Karl Rudin begründet die Dringlichkeit mit dem Faktor Zeit; sollte der Landrat noch Einfluss nehmen wollen, so müsste er sich noch heute dazu äussern, zumal es sich dabei nicht nur um ein Bauprojekt, sondern auch um ein Politikum handle. Ein entsprechendes Signal nach Basel wäre sicher angezeigt.

RR Elsbeth Schneider erklärt, die Regierung habe beschlossen, die Dringlichkeit zu gewähren und heute Mittag zu antworten.

://: Der Landrat bewilligt die Dringlichkeit.

Landratspräsident Walter Jermann kündigt die Bürositzung für 13.40 Uhr an und wünscht vorerst guten Appetit.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei


Zur Behandlung des Traktandums

Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 318

2000/022
Interpellation der Bau- und Planungskommision: Hauptstrasse Binningen - Dorenbachkreuzung

Nr. 319

2000/023
Motion von Peter Tobler vom 27. Januar 2000: Das Baselbiet braucht ein modernes Haftpflichtrecht

Nr. 320

2000/024
Postulat von Ruedi Brassel vom 27. Januar 2000: Steuererleichterungen für neue Unternehmen

Nr. 321

2000/025
Postulat von Roland Bächtold vom 27. Januar 2000: Vertretung der Feuerwehren in der Verwaltungskommission der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung

Nr. 322

2000/026
Interpellation von Robert Ziegler vom 27. Januar 2000: Wirtschaftspolitische Massnahmen der Steuervergünstigung

Nr. 323

2000/027
Schriftliche Anfrage von Dieter Völlmin vom 27. Januar 2000: Schloss Wildenstein


Zu allen Vorstössen keine Wortbegehren


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 324

Überweisungen des Büros

Landratspräsident Walter Jermann gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:

2000/015
Bericht des Regierungsrates vom 18. Januar 2000: Genehmigung des Beitritts des Kantons Basel-Landschaft zum Regionalen Schulabkommen 2000 (RSA 2000) per 1. August 2000; an die Erziehungs- und Kulturkommission.

2000/016
Bericht des Regierungsrates vom 18. Januar 2000: Genehmigung des Beitritts des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Fachschulvereinbarung (FSV); an die Erziehungs- und Kulturkommission.


2000/017
Bericht des Regierungsrates vom 18. Januar 2000: Änderung des Gesetzes über Spielautomaten, Spiellokalen und Spielbanken und der Kantonsverfassung; an die Justiz- und Polizeikommission.


2000/018
Bericht des Regierungsrates vom 18. Januar 2000: Postulat Peter Brunner i. S. BGV-Versicherungsangebot "Hausratsversicherung" (1998/028); Abschreibung; an die Finanzkommission.


2000/019
Bericht des Regierungsrates vom 18. Januar 2000: Postulat 98/198 vom 15. Oktober 1998 betreffend Revision des Verwaltungsverfahrensgesetzes (Abschaffung des verwaltungsinternen Beschwerdeverfahrens); Abschreibung; an die Justiz- und Polizeikommission.


2000/021
Bericht des Regierungsrates vom 25. Januar 2000: Nomination eines Mitgliedes des Landrates in den Verwaltungsrat und Wahl von zwei Mitgliedern des Landrates in den Beirat der BLT Baselland Transport AG (Verkleinerung des BLT Verwaltungsrates, Schaffung eines Beirates); an die Bau- und Planungskommission.


1999/025C
Bericht des Regierungsrates vom 26. Januar 2000: Ergänzung lll der Vorlage 1999/025 aufgrund der zukünftigen Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes des Bundes betreffend der Einführung von steuerbegünstigtem Bausparen; an die Finanzkommission.


Der Präsident Walter Jermann leitet über zu Traktandum 8. der Landratssitzung


Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 27. Januar 2000


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