LR Protokoll 10. Februar 2000 (Teil 6)
Protokoll der Landratssitzung vom 10. Februar 2000
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Nr. 365
18 1999/061
Interpellation der FDP-Fraktion vom 25. März 1999: Abgeltung der Grundversicherungsleistungen durch den Kanton an die ausserkantonalen Privatspitäler. Antwort des Regierungsrates
Erich Straumann äussert sich folgendermassen: In Artikel 41 Absatz 3 KVG wird die Zahlungspflicht des Kantons an ausserkantonale Hospitalisationen begründet. In der Regel besteht eine derartige Zahlungspflicht für öffentliche Spitäler mit vorheriger Kostengutsprache durch den Wohnsitzkanton. Wird eine solche Kostengutsprache nicht erteilt, ist der Wohnsitzkanton nicht verpflichtet, allfällige Kosten zu übernehmen.
Die Baselbieter Kantonsbeiträge an die baselstädtischen Privatspitäler Clara-, Bethesda- und Merian Iselin-Spital werden aufgrund geltender Spitalverträge und nur für die allgemeine Abteilung ausgerichtet. Diese Verträge wurden gekündigt und sollen im Zusammenhang mit den neuen Tarifen neu ausgehandelt werden.
Aufgrund der Vollkostenrechnung wendet der Kanton Basel-Landschaft für die drei eigenen Akutspitäler pro Jahr ein Defizit von rund 100 Mio. Franken auf. Die Beiträge an die drei erwähnten Basler Privatspitäler machen jährlich 6,7 Mio. Franken aus.
Paul Schär stellt eine Zusatzfrage. Bei den Privatspitälern handle es sich eigentlich um KMU-Betriebe. Ob sich der Regierungsrat der ausserordentlichen Schwierigkeit für eine planerische Tätigkeit bewusst sei, wenn die Verträge mit den Privatspitälern jährlich neu abgeschlossen werden. Wäre es nicht denkbar, die Vertragsperiode wenigstens auf zwei Jahre zu verlängern, damit die Privatspitäler von planerischen, organisatorischen und operationellen Ge-sichtspunkten her unternehmerisch tätig sein können.
Erich Straumann erklärt, im Zusammenhang mit der wirkungsorientierten Verwaltungsführung und den damit verbundenen Leistungsaufträgen werden die Bedingungen im Jahresrhythmus neu überprüft. Auch die Privatspitäler unterstehen diesen Modalitäten, jedoch seien die Veränderungen in der Regel nicht riesig. Der Kanton müsse vorsichtig sein, nicht auch die Privatspitäler zu subventionieren. Eine flexible Anpassung sei wichtig, ausserdem müssen die eingekauften Leistungen nach Beschaffungsgesetz öffentlich ausgeschrieben werden, sobald sie einen gewissen Kostenrahmen überschreiten.
://: Somit ist die Interpellation beantwortet.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 366
19 1999/077
Postulat von Eric Nussbaumer vom 15. April 1999: Anpassung der Spitexausbildungsverordnung vom 19. Juni 1990
Erich Straumann erklärt, die Regierung nehme das Postulat entgegen, es könne aber gleichzeitig abgeschrieben werden. Die Spitex-Ausbildung sei inzwischen angepasst worden und klar geregelt. Der Kanton ist verpflichtet, an die Weiterbildung Beiträge zu leisten. Die neue Verordnung wurde per 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt.
Eric Nussbaumer ist einverstanden damit, dass sein Postulat überwiesen und abgeschrieben wird. Der Auslöser für das Postulat war das Spitex-Gesetz, welches den Gemeinden und Kantonen klare Aufgaben zuweist.
Er hat festgestellt, dass die Ausbildungsverordnung, einer der zentralen Punkte des Spitex-Gesetzes, nicht angepasst wurde. Dies wurde inzwischen nachgeholt, er persönlich empfindet die neue Verordnung jedoch als eher altertümlich.
://: Der Landrat stimmt einer Überweisung und gleichzeitigen Abschreibung des Postulats zu.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 367
23 1999/176
Interpellation von Peter Degen vom 2. September 1999: Personalprobleme an den Kantonsspitälern Baselland. Schriftliche Antwort vom 10. Januar 2000
Peter Degen zeigt sich von der schriftlichen Antwort des Regierungsrates befriedigt.
://: Die Interpellation ist damit beantwortet.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 368
24 1999/225
Interpellation von Maya Graf vom 28. Oktober 1999: Abbruch des Pilotforschungsprojektes "Mediales Heilen in der Psychiatrie". Antwort des Regierungsrates
Erich Straumann beantwortet die von der Interpellantin gestellten Fragen.
Zu Frage 1:
Das Bewilligungsverfahren wurde nie ganz zu Ende geführt. Die Spitalaufsichtskommission meldete immer wieder ihre Unzufriedenheit an und gewisse Auflagen wurden im Projekt zu wenig berücksichtigt. Wichtige Fragen nach einer klaren Festlegung und Dokumentation des Forschungsprojekts und der Methoden standen im Raum und eine saubere Abgrenzung zwischen dem Forschungsprojekt und dem eigentlichen Leistungsauftrag der Externen Psychiatrischen Dienste fand nicht statt. Die am Projekt teilnehmenden Probanden haben ein Recht auf eine klare Überprüfung der Abläufe, zudem stellt sich die bisher ebenfalls unbeantwortete Frage, ob das Projekt in ethischer und wissenschaftlicher Hinsicht den heutigen Standards entspreche.
Zu Frage 2:
Laut Gesetz ist die Aufsichtskommission der VSD beigegeben und prüft in dieser Funktion, ob die kantonalen Krankenanstalten ihre Leistungsaufträge erfüllen.
Zu Frage 3:
Die Situation bezüglich der gemeinsam mit Basel-Stadt gebildeten Ethikkommission präsentiert sich heute etwas anders als zu Beginn des Projekts, als die Ethische Kommission auf dem Bruderholz mit der Überprüfung betraut war. Diese Kommission brachte keine Einwände gegen das Projekt an, jedoch empfand es die Aufsichtskommission als politisch wichtig, die Zuständigkeiten klar zu regeln. Die Direktion ist zusammen mit der Aufsichtskommission für reibungslose administrative Abläufe zuständig. So war von Anfang an klar, dass das Projekt nicht mit Steuergeldern finanziert werden sollte und die Probanden nichts bezahlen müssen. Zur Abdeckung der Kosten mussten Sponsoren gefunden werden.
Zu Frage 4:
Die VSD forderte immer wieder Berichte über den Stand des Projektes, der Chefarzt allerdings hatte Mühe damit, diese termingerecht zu liefern. Ohne die entsprechenden Berichte konnte die Direktion ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Auch Erich Straumanns Vorgänger fiel diese Schwierigkeit auf, weshalb er von externer Stelle einen Bericht verfassen liess. Die mangelnde Berichterstattung war jedoch nicht der einzige Grund, das Projekt zu stoppen.
Zu Frage 5:
Da bisher noch kein Bericht veröffentlicht wurde, können allfällige Erfolge nicht belegt werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen wurde nie befragt. Ein Projekt müsste abgeschlossen und klare Erfolge ausgewiesen werden, bevor in einem weiteren Schritt Beiträge von den Krankenkassen ausgelöst werden können.
Zu Frage 6:
Erich Straumann betont die liberale und offene Grundhaltung des Kantons gegenüber Neuerungen. Von Anfang an war für den Regierungsrat klar, dass der vorläufige Stop nicht das endgültige Aus für das hier besprochene Projekt bedeuten muss. Die Ampel wurde auf Rot gestellt, momentan steht sie aber bereits wieder auf Orange. Die Projektleitung erhält die Gelegenheit, das Projekt anhand von genauen Leitplanken zu überarbeiten, damit dieses dann weitergeführt werden kann.
Zu Frage 7:
Dem Regierungsrat war es wichtig, dass die in einem Therapieprozess stehenden Personen nicht sofort auf das Therapieangebot verzichten mussten, sondern zwischen dem Projektstop im Oktober und Ende Dezember 1999 aus dem Prozess heraus begleitet werden konnten.
://: Der Landrat bewilligt auf Verlangen der Interpellantin die Diskussion.
Maya Graf ist froh, aus der Antwort des Regierungsrates herauszuhören, dass der Regierungsrat dem Projekt eigentlich gut gesonnen ist und dieses auch zu Ende geführt werden soll. In der heutigen Zeit ist der Einbezug alternativer Heilmethoden in die Medizin sehr wichtig. Im Kanton Glarus läuft am Kantonsspital seit längerer Zeit ein ähnliches Projekt mit grossem Erfolg.
Dort konnte man sich teilweise bereits mit den Krankenkassen einigen. Wie stellt sich diese Situation im Kanton Basel-Landschaft dar und welche Abklärungen bezüglich der Finanzierung wurden bisher getroffen? Zudem würde sie vom Regierungsrat gerne etwas konkreter erfahren, innerhalb welchem Zeitrahmen das Projekt fortgesetzt werden könne.
Sabine Stöcklin freut sich darüber, dass in der Psychia-trieversorgung an unseren Spitälern die Erkenntnis gereift ist, dass eine psychische Krise immer auch eine spirituelle Krise darstelle. Der Begriff des Geistheilens sei jedoch schillernd und die Verantwortlichen müssen darauf bedacht sein, dass in unserem öffentlichen Gesundheitswesen eindeutige Scharlatanerie keinen Platz findet. Sie selbst hat sich mit dem hier diskutierten Projekt auseinandergesetzt und spricht dem Chefarzt ihr Vertrauen aus. Die Regierung soll auf dem eingeschlagenen Weg weitergehen und sich nicht durch Schwarzmalereien verblenden lassen.
Esther Aeschlimann gibt bekannt, die Meinungen zum Thema mediales Heilen in der SP-Fraktion seien unterschiedlich. Sie ist dem Regierungsrat dankbar, dass er sehr sorgfältig und mit der nötigen Zurückhaltung mit dem Thema umgeht. Geistig behinderte und psychisch kranke Menschen sind nach wie vor darauf angewiesen, dass sie in unserer Gesellschaft aufgenommen werden, wofür sich der Regierungsrat ebenfalls einsetzen sollte.
Für Erich Straumann steht unbestritten fest, dass die Regierung die politische Verantwortung wahrnehmen muss. Neben der Schulmedizin findet die Alternativmedizin absolut ihren Platz, die Spielregeln müssen jedoch klar festgelegt sein. Der Chefarzt habe ihm mitgeteilt, dass er für sein Projekt genügend Sponsoren gefunden habe, so dass kein Geld aus der Kantonskasse beansprucht werden muss. Wie lange es bis zur Fortsetzung des Projekts dauert, liegt allein beim Projektleiter. Die Ethische Kommission wird über eine Fortsetzung befinden, sobald die nötigen Unterlagen vorliegen. Sodann muss der Chefarzt nur noch mit Erich Straumann besprechen, wie viele Stellenprozente eingesetzt werden sollen.
Erich Straumann hat viele Briefe aus kirchlichen Kreisen erhalten, welche mediales Heilen als eine Sache des Teufels betrachten. Schlussendlich ist für ihn aber wichtig, dass das mediale Heilen Menschen zur Verfügung steht, welche dies ausprobieren wollen.
Paul Rohrbach erinnert sich, dass vor rund einem Jahr das Thema der Geistheilung bereits einmal im Landrat diskutiert wurde. Erich Straumanns Vorgänger habe damals gesagt, man bewege sich mit dieser Thematik auf dünnem Eis, denn es geht dabei um Wertfragen und spirituelle Fragen, welche weder sicht- noch greifbar sind. Wahrscheinlich hat der Regierungsrat richtig gehandelt, das Projekt zu stoppen, als sich verschiedene Personen der Ethischen Kommission nicht mehr dahinter stellen konnten.
Geistheilung ist seiner Meinung nach nichts Neues. Im Kanton Basel-Landschaft praktizieren zwischen 60 und 65 niedergelassene PsychiaterInnen, welche teilweise ebenfalls mit neuen Methoden experimentieren. Wie stellen sich diese zum medialen Heilen und welche Ansicht vertreten die übrigen im Kanton niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte? Die CVP/EVP-Fraktion stehe dem neuen Experiment durchaus interessiert gegenüber, jedoch müssen klare Rahmenbedingungen festgelegt und das Projekt durch ein Fachgremium begleitet werden.
Röbi Ziegler stellt fest, alternative Heilmethoden seien an unseren Spitälern bereits eingesetzt worden, bevor Prof. Dr. Boesch sein Projekt lanciert habe. Von Erich Straumann möchte er erfahren, ob es sich bei den von ihm zitierten kirchlichen Kreisen um Stellungnahmen offizieller landeskirchlicher Vertreter oder Personen aus dem freikirchlichen Bereich handle.
Erich Straumann nimmt zu den Zusatzfragen Stellung. PsychiaterInnen brauchen vom Kantonsarzt eine Bewilligung, um eine Praxis führen zu können. Der Kanton hat also die Aufsichtspflicht, schreitet aber erst bei Reklamationen ein. Es sei nicht nötig, Ärzte zum Projekt mediales Heilen speziell zu befragen, denn diese sind in der Aufsichtskommission vertreten. Natürlich gehen auch die Meinungen innerhalb der Ärzteschaft stark auseinander. Die Leitplanken für das Projekt wurden klar festgelegt, damit sich die Patientinnen und Patienten informieren und frei für oder gegen eine Teilnahme entscheiden können. In einem Schlussbericht über die einzelnen Patienten und Patientinnen müssen Erfolge klar belegt werden können. Auch die Ethische Kommission kann jederzeit Einblick in die Unterlagen verlangen.
Seine Äusserung, kirchliche Kreise hätten Einwände angebracht, sei wohl etwas zu allgemein formuliert gewesen. Es handle sich hier um Äusserungen einzelner Personen, welche sehr gläubig sind.
://: Die Interpellation ist somit beantwortet.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 369
25 1999/202
Postulat der CVP/EVP-Fraktion vom 14. Oktober 1999: Überprüfung des Leistungsauftrages und der Struktur des Kantonalen Laboratoriums in Liestal
Walter Jermann gibt die Entgegennahme des Postulats durch die Regierung bekannt.
Max Ribi spricht sich seitens der FDP gegen eine Überweisung des Postulats aus. Die Debatte über das kantonale Laboratorium wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Zusammenhang mit dem Liegenschaftskauf und dem Projektierungskredit geführt.
Damals wurde ein Postulat von Beatrice Geier über die Zusammenarbeit mit dem kantonalen Laboratorium Basel-Stadt diskutiert. Da vom Aufwand her nicht alle Laboratorien alle Methoden durchführen, wird eine Zusammenarbeit durch das Konkordat geregelt. Der jetzt diskutierte Vorstoss erweckt den Eindruck, man wolle in Liestal kein Laboratorium mehr. Er sieht nicht ein, warum wieder Rückschritte gemacht werden sollen, nachdem die entsprechende Debatte im Landrat geführt wurde.
Erich Straumann begründet die Bereitschaft der Regierung, das Postulat zu übernehmen, mit folgenden Argumenten: In einer ersten Diskussion wurde vor allem eine Zusammenlegung mit dem Kanton Basel-Stadt in Betracht gezogen, der jetzige Vorschlag zielt hingegen auf eine Zusammenlegung von AUE und kantonalem Labor. Beide Labors sollten im neuen Gebäude untergebracht werden, wodurch das knappe Raumangebot in der Gutsmatte entlastet werden könnte. Eine Zusammenlegung der Labors von Basel-Stadt und Basel-Landschaft hingegen macht für die Regierung wenig Sinn.
Urs Baumann kann für das Votum von Max Ribi nur wenig Verständnis aufbringen. Bisher wurde erst geplant, weshalb sofort nach der Behandlung des Geschäfts im Landrat dieses Postulat eingereicht wurde. Die Möglichkeit, die gleichen Ziele effizienter zu erreichen, müsse zumindest bedacht werden. Er bittet daher, dem Postulat zuzustimmen.
Franz Hilber ist ebenfalls der Ansicht, eine Zusammenlegung der beiden Laboratorien sei schon bei der letzten Diskussion im Landrat zur Sprache gekommen. Weshalb genau die gleichen Punkte erneut überprüft werden sollen, ist ihm unverständlich. Er befürchtet, das Postulat wolle eine Verkleinerung der Laboratorien erreichen, wodurch die Funktionsfähigkeit der beiden Labors nicht mehr gewährleistet wäre.
Daniel Wyss stimmt Max Ribi zu, denn auch er ist der Meinung, die hier aufgeworfenen Fragen seien bereits besprochen worden. Schon in der ersten Diskussion regten die Grünen eine Zusammenlegung der Labors aus Spargründen an. Würde das Anliegen wirklich nochmals überprüft, sieht er keinen Grund gegen eine Überweisung des Postulats.
Urs Baumann betont, über eine allfällige Zusammenlegung der beiden Labors sei in der ersten Diskussion nicht explizit diskutiert worden. Er kann nicht verstehen, weshalb der Landrat Millionen von Franken ausgeben will, wo doch die Regierung selbst der Meinung sei, es gebe günstigere Möglichkeiten. Von einem Leistungsabbau werde in keiner Art und Weise gesprochen, geprüft werden sollen einzig kostengünstigere Möglichkeiten.
Max Ribi betont, das Laboratorium des AUE sei noch nicht sehr alt und zu dessen Einrichtung wurden seinerzeit rund 2 Millionen Franken aufgewendet. Wird es jetzt örtlich mit dem kantonalen Laboratorium zusammengelegt, war dieses Geld falsch investiert.
Roland Meury hat das Gefühl, die CVP habe während den Kommissionsberatungen geschlafen, denn das Thema wurde damals erst im Landratsplenum aufgeworfen. Ein erneuter Vorstoss sei legitim, jedoch könne er nicht verstehen, warum die Regierung zur Übernahme des Postulats bereit sei. Er würde gerne über die neuen Erkenntnisse, welche die Regierung zu diesem Schritt bewogen, informiert werden.
Uwe Klein denkt, seit der letzten Diskussion seien diverse Leute schlauer geworden. Im Grunde genommen sei es nicht sinnvoll, dass ein Labor der VSD, das andere der BUD unterstellt sei, denn grundsätzlich werden an beiden die gleichen Arbeiten verrichtet. Das AUE-Labor sei nach dem Sandoz-Brand entstanden, wo viel mehr Massnahmen als nötig gefordert wurden. Heute müsse man sich daher überlegen, ob alles noch gebraucht werde, was man damals beschloss. Nach einer Prüfung des Postulats und entsprechendem Bericht könne immer noch entschieden werden, wie das weitere Vorgehen aussehen soll.
Röbi Ziegler interpretiert die Aussage seines Vorredners als ein Votum für den Leistungsabbau an den kantonalen Laboratorien.
Uwe Klein ist der Ansicht, Rationalisierung sei allen ein wichtiges Anliegen.
Die Regierung will laut Erich Straumann eine örtliche Zusammenlegung der Laboratorien überprüfen, denn mit den dadurch gewonnenen Synergien sei nicht unbedingt ein Personalabbau verbunden. Was in der Gutsmatte investiert wurde, könnte zum grössten Teil gezügelt werden und wäre somit nicht verloren.
://: Das Postulat 1999/202 wird mit 33:33 Stimmen bei Stichentscheid des Präsidenten an die Regierung überwiesen.
Walter Jermann wünscht allerseits einen schönen Abend.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 24. Februar 2000, 10 Uhr