LR Protokoll 10. Februar 2000 (Teil 5)

Protokoll der Landratssitzung vom 10. Februar 2000



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 360

13 1999/144
Interpellation der SP-Fraktion vom 24. Juni 1999: Wirtschaftliche Bedeutung der Ausländerinnen und Ausländer. Antwort des Regierungsrates

Regierungsrat Erich Straumann nimmt zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:

zu Frage 1
Eine genaue Antwort sei leider nicht möglich. Weder beim Volkseinkommen noch beim Bruttoinlandprodukt gibt es eine Aufteilung nach Herkunft. Eine seriöse Schätzung ist schwierig.
Mit Hilfe einer Betriebszählung sind Angaben über die Grössenordnung der Beschäftigten Arbeitskräfte im Kanton Basel-Landschaft möglich.
Gemäss Betriebszählung 1995 betrug der Anteil der ausländischen Arbeitskräfte runde 30%. Bei fast der Hälfte dieser 30% handelt es sich um Grenzgänger.
Die ausländischen Arbeitskräfte stellen einen wesentlichen Faktor für die Baselbieter Wirtschaft dar.

zu Frage 2
Die meisten ausländischen Arbeitskräfte, nämlich 22,5%, sind in der Metall- und Maschinenindustrie beschäftigt.
Handel, Banken und Versicherungen weisen einen Anteil von 15,8% auf. Das Baugewerbe verfügt über 10% ausländischer Arbeitnehmer, die Chemie und Industrie über 7,4% und schlussendlich beschäftigt das Gesundheitswesen 6,1 % , das Gastgewerbe 5,6% und im Bereich Verkehr arbeiten 5,5 % ausländische Arbeitskräfte.
Es ist klar auszumachen, dass die ausländische Bevölkerung, ohne Einbezug der Grenzgänger, einen grossen An- teil der arbeitenden Bevölkerung ausmacht, aber auch dass das Bildungsniveau grundsätzlich tiefer liegt, als jenes der Schweizer.
Andererseits liegt der Anteil der Ausländer mit Universi-
täts- und Hochschulabschluss sogar etwas höher als der- jenige der Schweizer.
Die hochqualifizierten Arbeitskräfte aus dem EU-Raum, der USA, Kanada und Japan sind vorwiegend in den Bereichen Forschung und Entwicklung tätig.

Zu Frage 3
Eine rein kantonale Betrachtung ist aufgrund der Datenlage nicht möglich. 1998 sind gesamtschweizerisch 4,9% der erwerbstätigen Jahresaufenthalter und der Ausländer mit Niederlassungsbewilligung der Stufe Führungskräfte zugeordnet. 14,2 % verfügen über einen akademischen Bildungsgrad. Verglichen dazu bekleiden 6,6% der erwerbstätigen Schweizerinnen und Schweizer eine Führungsfunktion und 14,7% sind in akademischen Berufen tätig.
Der gesamte Anteil der Ausländerinnen und Ausländer in Führungspositionen betrug 1998 rund 43%, bei den akademischen Berufen waren es 15% .

Zu Frage 4
1994 und 1997 fanden Umfragen bei den Unternehmen des Kantons Basel-Landschaft statt. Die Frage galt damals, der Wichtigkeit der Standortfaktoren.
Die meist genannte Antwort zielte auf die rechtliche, politische Stabilität. Als weiterer wichtiger Punkt wurde eine gute, allgemeine Infrastruktur angesprochen. Als dritter Punkt wurde ein guter, möglichst uneingeschränkter Marktzugang genannt.
Ein weiterer wichtiger Standortfaktor für die Unternehmen ist auch die Verfügbarkeit von hoch qualifiziertem Personal. Dazu gehört indirekt die Bewilligungspraxis. Eine Mehrheit der Unternehmen beurteilte die Bewilligungspraxis des KIGA als positiv.
Bei einer erneuten Umfrage Ende 1998 vergaben 70% der Unternehmen auf dem Dienstleistungssektor die Note sehr gut, 12% tippten auf verbesserungswürdig und nur gerade 4% empfanden die Bewilligungspraxis als ungenügend.

In diesem Zusammenhang möchte er abschliessend auf die Wichtigkeit der bilateralen Verträge hinweisen .

Urs Wüthrich ist sich der schwierigen Fragestellungen bewusst und dankt Herrn Regierungsrat Straumann für die Beantwortung.
Die Hintergrund der Interpellation war, darauf aufmerksam zu machen, dass Ausländerinnen und Ausländer nicht nur mit Sozialhilfe und Kriminalität in Zusammenhang gebracht werden, sondern dass sie durchaus auch einen volkswirtschafltichen Nutzen für den Kanton darstellen.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 361

14 1999/030
Interpellation von Rita Kohlermann vom 11. Februar 1999: Instrument zur Senkung der Gesundheitskosten. Antwort des Regierungsrates

Regierungsrat Erich Straumann beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1:
Dieses Instrument ist dem Regierungsrat bekannt. Bisher wird es vor allem im Ausland angewendet, die seit 1997 von der Krankenkasse Helsana gemachten Erfahrungen werden aber mit Interesse beobachtet. Die Zusammenarbeit zwischen Spitälern und Versicherungen soll eine Verbesserung der Handlungsqualität und somit auch Kostensenkungen bewirken. Der Weg des Patienten durch den Handlungsprozess wird gesteuert, im Vordergrund steht dabei die verbesserte Koordination auf verschiedenen Stufen der Behandlungskette. Damit steigen Qualität, Effizienz, Wirksamkeit der Behandlung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit. In der Praxis ist der Fall-Manager eine feste Ansprechperson in den Spitälern, in der Regel der kaufmännische Leiter.

Zu Frage 2:
Nur wenige somatische Spitäler in der Schweiz arbeiten bereits mit dem Instrument des Fallmanagements. Die kantonalen psychiatrischen Dienste wurden von der Krankenkasse Helsana für ein Pilotprojekt angefragt. Die Regierung wird in dieser Frage auf jeden Fall am Ball bleiben.

Rita Kohlermann bedankt sich für die Beantwortung ihrer Interpellation.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 362

15 1999/060
Interpellation der FDP-Fraktion vom 25. März 1999: Kostentransparenz im Gesundheitswesen. Antwort des Regierungsrates

Erich Straumann beantwortet die Frage, inwieweit die kantonalen Krankenanstalten auf die im neuen KVG vorgesehene Einführung einer einheitlichen Kostenstellenrechnung vorbereitet sind. An den öffentlichen Spitälern des Kantons werden seit über zehn Jahren Kostenstellenrechnungen geführt, welche ständig angepasst und wenn nötig modernisiert werden. Damit steht den Spitälern ein wichtiges Führungsinstrument zur Verfügung, um auch gegenüber den Krankenkassen klare Daten als Verhandlungsgrundlage liefern zu können. Die Kostenträgerrechnung für Akutspitäler ist in Vorbereitung. Für die damit verbundene Erneuerung der bestehenden Software und EDV-Systeme wurden im diesjährigen Budget die entsprechenden Beträge eingesetzt. In den Psychiatrischen Diensten hat eine Kostenträgerrechnung momentan nicht den gleichen Stellenwert, die Realisierung in den nächsten zwei bis drei Jahren soll aber ebenfalls in Angriff genommen werden.

In den Kantonsspitälern Bruderholz und Liestal werden die Kosten von ambulanter und stationärer Behandlung getrennt ausgewiesen. Aufgrund fehlender Kostenträgerrechnungen ist eine saubere Abgrenzung zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich und nicht gewährleistet. Im Kantonsspital Laufen ist die Abtrennung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung bisher ungenügend und wird angepasst. Die kantonalen Psychiatrischen Dienste weisen seit jeher ambulante und stationäre Behandlungen separat aus, so dass die Transparenz bezüglich Kosten und Erträgen jederzeit vorhanden ist.

Die Forderung nach einer Abgrenzung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen für Lehre und Forschung konnte bisher nicht durchgesetzt werden, da eine klare Definition dieser Abgrenzung noch nicht gelungen ist. Direkt erfasste Auslagen werden in den Kantonsspitälern Liestal und Bruderholz über zweckgebundene Fonds von den Chefärzten abgerechnet und erscheinen daher nicht in der Betriebsabrechnung. Das Kantonsspital Liestal erhebt jährlich die Arbeitszeiten und kann daraus die resultierenden Personalaufwände klar ableiten und in der Kostenrechnung separat ausweisen.

Weiterbildungen werden teilweise aus einem Fonds mit Geldern aus Behandlungen von Privatpatientinnen und Privatpatienten durch die Chefärzte finanziert.

Paul Schär zeigt sich von den Antworten befriedigt.

://: Die Interpellation ist somit beantwortet.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 363

16 1999/056
Postulat der FDP-Fraktion vom 25. März 1999: Förderung der ambulanten und teilstationären Medizin

Erich Straumann begründet die Ablehnung des Postulats durch die Regierung. Spitäler sind durch die Bettenreduktion gezwungen, so weit als möglich und verantwortbar auf ambulante Eingriffe überzugehen. Das Kantonsspital Liestal spielt in diesem Bereich seit der Eröffnung einer Tagesklinik im August 1996 eine Vorreiterrolle. Für den teilstationären Behandlungsbereich liegt bis heute keine klare Definition vor, ebenfalls ist die Finanzierung durch die Krankenkassen nicht geregelt. Solange die Abgrenzung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Patientinnen und Patienten nicht festgelegt ist, kann der ambulante Bereich nicht ausgebaut werden, da klare Kostenstrukturen fehlen.

Zu den konkreten Anregungen des Postulats äussert Erich Straumann sich folgendermassen:

Die vermehrte Verlagerung von Behandlungen in den ambulanten Bereich wurde in den letzten Jahren gezielt gefördert, und zwar auf den Gebieten Handchirurgie, allgemeine Chirurgie und Onkologie.

An den chirurgischen und orthopädischen Kliniken des Kantonsspitals Liestal läuft zur Zeit das Projekt Postoperation, bei welchem die Vorabklärungen inklusive die nötigen Labor- und Röntgenuntersuchungen vor gewissen Operationen durch den Hausarzt vorgenommen werden können. Somit wird ein Spitaleintritt am Tag der Operation möglich und die Aufenthaltsdauer in den Spitälern geht weiter zurück.

Dank den heute noch gültigen Ambulatoriumspauschalen sind ambulante Behandlungen für die Versicherer kostengünstig, für die Spitäler jedoch nicht kostendeckend. Bei der Festlegung dieser Pauschale mit den Krankenkassen funktionierte in Liestal noch keine Tagesklinik, weshalb in diesem Bereich zu wenig Einflussmöglichkeiten bestanden.

Der Begriff und der Umfang einer teilstationären Behandlung ist bisher nicht festgelegt und wird somit keinen klaren Vorschlag für die Leistungsfinanzierung bringen können. Bei Verhandlungen mit den Versicherungen soll versucht werden, im teilstationären Bereich neue Tarife festzulegen. Etliche Fragen sind wie gesagt noch offen, weshalb abgewartet wird, wie sich TARMED (Tarifierung medizinischer Leistungen) auswirken wird. Da momentan viele Veränderungen im Gange sind, will die Regierung das Postulat nicht übernehmen. Sobald über TARMED und die weiteren geplanten Veränderungen Klarheit herrscht, kann das künftige Vorgehen geplant werden. Dabei wird auch eine klare Abtrennung zwischen Forschung und Bildung gemacht werden, denn eine Verrechnung der Ausbildung mit dem Dienstleistungsbetrieb sei nicht sinnvoll.

Paul Schär dankt für die Ausführungen. Die FDP ist sich bewusst, dass sich seit dem Vorstoss vom März in den Spitälern einiges gewandelt habe. So wurden die ersten beiden Vorschläge bereits weitgehend eingeführt. Trotzdem gestattet er sich noch einige Bemerkungen. Bisher bestehe die Problematik, dass die Spitäler an stationären Behandlungen mehr verdienen als an den ambulanten. Ausserdem wird bis zur Einführung von TARMED, einem neuen Abrechnungswesen zur Verbesserung der Kostentransparenz, eine gewisse Hinhaltetaktik betrieben. Für eine ambulante Behandlung bezahlen die Versicherten nach wie vor 10% Selbstbehalt, während bei einer stationären Behandlung der Selbstbehalt entfällt. Diese Tatsache schafft falsche Anreize. Nach Inkrafttreten von TARMED entfällt der Selbstbehalt und echte Einsparungen im ambulanten Bereich werden möglich.

Grundsätzlich könnte die dritte Forderung der FDP noch stehen gelassen werden, aber die Fraktion ist bereit, ihr Postulat zurückzuziehen.

://: Das Postulat 1999/056 wird zurückgezogen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 364

17 1999/059
Interpellation der FDP-Fraktion vom 25. März 1999: Entwicklung Versicherungswechsel von der Zusatzversicherung in die Grundversicherung. Antwort des Regierungsrates

Erich Straumann informiert, ein Rückgang der Erst- und Zweitklasspatienten und -patientinnen sei tatsächlich zu verzeichnen. So gingen die Einnahmen aus dem Bereich der ersten Klasse in Liestal zwischen 1997 (9,3 Mio. Franken) und 1999 (8,3 Mio. Franken) um eine Million zurück. Dazu kommt, dass wegen Bauarbeiten im Kantonsspital Liestal zur Zeit keine Privatstation betrieben werden kann, so dass privat versicherte Patientinnen und Patienten teilweise auf das Bruderholz ausweichen. Aus diesem Grund erzielte das Kantonsspital Bruderholz mit 30% Privat- und Halbprivatpatienten ein gutes Ergebnis. Daraus kann geschlossen werden, dass der Rückgang der Zusatzversicherten zwar stattfindet, allerdings nicht allzu dramatisch.

Die Erträge der Spitäler sind bisher ungefähr gleich geblieben, einen Einfluss hat der Rückgang der Zusatzversicherten hauptsächlich auf die Arzthonorare. Natürlich ist der Trend von der Privat- zur Grundversicherung, verbunden mit einer stetigen Abnahme der Pflegetage, im Ergebnis der Erträge spürbar. Der Kostendeckungsgrad nimmt ab und somit wird das Spitaldefizit immer grösser.

Privatpatientinnen und -patienten decken im Gegensatz zu den allgemein oder halbprivat Versicherten ihre Kosten, jedoch besteht keine Quersubventionierung.
Allfällige Mehrerträge aus den Zusatzversicherung dürfen nach KVG nicht in den allgemeinen Bereich transferiert werden. Nicht gedeckte Kosten der allgemein und teilweise auch der halbprivat versicherten Patienten werden vom Kanton subventioniert.
Seit Anfang 1998 können Patientinnen und Patienten zusätzlichen Komfort wie beispielsweise ein Einzelzimmer wünschen, müssen die Mehrkosten aber selbst tragen. Zwischenzeitlich bietet auch die kantonale psychiatrische Klinik ein Angebot für Zusatzversicherte.

Paul Schär dankt für die Beantwortung der Fragen. Anscheinend besteht im Kantonsspital Solothurn die Möglichkeit für Allgemeinversicherte, bei Spitaleintritt eine "Hotelversicherung" abzuschliessen, um trotzdem in einem Zweier- oder Einzelzimmer liegen zu können. Bestehen ähnliche Modelle auch im Kanton Basel-Landschaft?

Erich Straumann wiederholt, Zusatzleistungen könnten bei Spitaleintritt verlangt werden. Allerdings muss der Patient oder die Patientin zusichern, die Zusatzkosten selbst zu übernehmen. Eine spezielle Versicherung vor Ort kann nicht abgeschlossen werden.

Eva Chappuis berichtigt, auch im Kanton Solothurn könnten gewünschte Zusatzleistungen nicht erst am Tag eines Spitaleintritts versichert werden. Möglich ist in der ganzen Schweiz der Abschluss einer sogenannten Hotel-Versicherung, welche von den Krankenkassen angeboten wird.

Esther Aeschlimann bestätigt, der Kanton Basel-Landschaft habe mit verschiedenen Krankenkassen Spezialabmachungen getroffen, wobei man sich so versichern kann, dass der Hotelkomfort eines Ein- oder Zweibettzimmers im Spital übernommen wird, die Behandlung durch die Ärzte entspricht aber derjenigen eines Drittklass-Patienten.

://: Die Interpellation ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 10. Februar 2000


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