LR Protokoll 10. Februar 2000 (Teil 4)

Protokoll der Landratssitzung vom 10. Februar 2000



Zur Traktandenliste dieser Sitzung

Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 357

10 1999/139
Postulat der SP-Fraktion vom 24. Juni 1999: Einbürgerungsaktion aus Anlass der 500-jährigen Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft

Heinz Mattmüller fände es gut, wenn die Bürgergemeinden für den Bürgerbrief nur noch Fr. 500.-- kassieren könnten, da es dann völlig uninteressant wäre Ausländer in anderen Gemeinden zu rekrutieren. Zur Zeit seien jedoch die Ansätze innerhalb der Gemeinden noch sehr unterschiedlich.
Er gehe davon aus, dass wenn das Postulat überwiesen würde, der Kanton die Differenz zu tragen habe, was er nicht einsehe, da sich die meisten Südländer in einer komfortablen Lage befänden und eine Subventionierung nicht vonnöten sei.
Ausserdem werde die Einbürgerung von den Schweizer Demokraten noch ernst genommen und sei deshalb kein Anlass für einen "Jubiläumsgag".
Der Vorstoss wird von den Schweizer Demokraten deshalb abgelehnt.

Dieter Völlmin ist nicht klar, ob die Pauschalgebühr von Fr. 500.- aufgrund der aktuellen gesetzlich festgehaltenen Voraussetzungen Gültigkeit hat oder aber ob alle am Stichtag seit 20 Jahren ansässigen Bewohner ein Recht auf Einbürgerung haben.
Davon macht er den Entscheid der SVP abhängig.

Röbi Ziegler bestätigt das mehrfach Gesagte, nämlich dass Integration vom Intergrationswillen der Migrantinnen und Migranten aber auch von der "Integrationskraft" der ansässigen Geselllschaft abhänge. Verschiedene Voten haben ihm gezeigt, dass von einigen die Integrationskraft des Kantons und seiner Bevölkerung nicht sehr hoch eingestuft wird.
Das Jubiläum der 500-jährigen Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft erachte er als angemessenes Ereignis um die Grenzen abzubauen.
Die Bevölkerungsstruktur weise durchaus die erforderliche Integrationskraft auf, um den allfälligen Ueberfremdungsbefürchtungen zu begegnen.

Zur Frage von Dieter Völlmin stellt er fest, dass er damit nicht an die Veränderung der heutigen Rechtslage rütteln wolle, sondern für zwei Zielgruppen die vergünstigte Möglichkeit des Schweizer Bürgerrechts anstrebe.
In seinem Beruf komme er immer wieder mit Leuten zusammen, aus deren Biographie er entnehme, dass sie sich bereits seit Jahrzehnten in der Schweiz aufhalten und die sich am Aufbau dieses Kantons beteiligt haben, die mitgeholfen haben, den Kanton zu dem zu machen, was er heute ist.
Die Ungewissheit und die Anfeindungen anlässlich der Schwarzenbach-Initiative, die diese Menschen erlebt haben, gingen nicht spurlos an ihnen vorbei und haben den Wunsch nach dem "Schweizer werden" nicht eben gefördert.

Hinzu kommt, dass nachdem die Ausländer 50 oder mehr Jahre in der Schweiz gelebt, gearbeitet und Steuern bezahlt haben für die Einbürgerung nun nochmals tief in die Tasche greifen müssen. Ausserdem gibt es auch Ausländer, die durchaus stolz darauf sind Italiener, Spanier oder Portugiese zu sein.
Bei sehr vielen würde jedoch diese grosszügige Geste als eine Honorierung ihrer Mitarbeit in unserem Lande empfunden.
Bei der zweiten Bevölkerungsgruppe handelt es sich um junge Leute aus der zweiten oder dritten Generation der Migrantenfamilien. Diese sind nicht als Italiener, Jugoslawen oder Türken geboren, sondern sie stehen aufgrund ihrer Gefühle und ihrer Identität zwischen Stuhl und Bank.
Bei diesem Menschen ist es nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit ihnen im umfassenden Sinne die Möglichkeit einer Heimat zu eröffnen.
Dies sind die beiden angesprochenen Zielgruppen.
Wie die Abgrenzungen definitiv erfolgen sollen und wie bezüglich der Zusammensetzung der beiden Zielgruppen im Einzelnen vorgegangen wird, kann nach Annahme des Postulates detaillierten Abklärungen unterzogen werden.

Paul Schär fragt nach, ob das Postulat von Röbi Ziegler nicht eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes erforderlich mache, da dort festgelegt ist, dass die Einbürgerungsgebühr auf Gemeindeebene zu regeln ist.
Er verweist auf einige Punkte die gegen das Postulat sprechen könnten. Ein Argument der Gemeinden könnte sein, dass man nicht auf die Einnahmen verzichten will, resp. dass Junge Leute in der Regel noch als Unmündige eingebürgert werden. Dort beträgt die Gebühr sowieso maximal Fr. 500.-- . Dies trifft ebenso für Ausländer mit niedrigen Einkommen zu.
Man könne auch sagen, das Postulat komme zu einem ungeschickten Zeitpunkt, da das Vernehmlassungsverfahren soeben abgeschlossen wurde und demzufolge ein neues Verfahren initialisiert werden muss.
Trotzdem ist die FDP zum Schluss gelangt, da Postulat zu überweisen.
Die Fraktion sei der Auffassung, die auch vom Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden vertreten werde, dass mit dem Kantonsjubiläum ein Signal gesetzt werden sollte.

Ein grosses Anliegen diverser Bürgergemeinden, wie auch der FDP, sei aber, das Verfahren auf Stufe Bürgergemeinde zu gewährleisten.

Bruno Steiger findet es "rührend und herzzerreissend" wie Röbi Ziegler sich für Leute ausländischer Nationalität einsetze. Nun wolle Röbi Ziegler die 500 Jahre Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft zum Anlass nehmen, diese Leute verbilligt einzubürgern.
Er wolle nun aber Röbi Ziegler darauf aufmerksam, machen dass diese Leute gegenüber uns gewöhnlichen Schweizern das Privileg haben, ihre Nationalität beibehalten zu können, d.h. sie müssen sich nicht vollkommen zur Schweiz bekennen, sondern haben den Fünfer und das Weggli.

Er wolle nun Röbi Ziegler fragen, welches Geschenk für die gewöhnlichen, einfachen Schweizer anlässlich dieses Jubiläums vorgesehen sei.
Eigentlich müssten sich die Schweizer mit nur einem Schweizer Pass diskriminiert fühlen und es sei ein schlechtes Zeichen, dass man im eigenen Land ein Jubiläum mit der Diskriminierung des eigenen Volkes feiere.
Aus diesem Grund können die Schweizer Demokraten diesem Postulat nicht zustimmen.

Andreas Koellreuter erläutert an die Adresse von Bruno Steiger, dass die Schweizer ihren Vorbezug bereits hatten
und zwar im Jahre 1998 als auf Anregung der Bürgergemeinden der Kanton und die Gemeinden je auf einen Anteil ihrer Gebühren verzichtet haben. Die Aktion war sehr erfolgreich, indem sich rund zehnmal so viele Schweizerinnen und Schweizer gegenüber einem Normaljahr einbürgern liessen.
Dabei handle es sich hier auch nicht um einen "Jubiläumsgag" sondern um eine gute Idee, im Zusammenhang mit dem 500-jährigen Jubiläum für die Ausländerinnen und Ausländer eine ähnliche Aktion durchzuführen.
Der Regierungsrat versteht dies nicht als Anspruch, sondern als rein finanzielles Entgegenkommen, wobei der Bund nicht beeinflussbar ist. Diese Kosten werden sicherlich 1:1 anfallen, aber der Kanton könnte beispielsweise auf die Hälfte seiner Einnahmen, Fr. 350.-- verzichten und die Gemeinden steuern während eines Jahres einen analogen Betrag bei, da der Aufwand in den Bürgergemeinden geringer ist, als jener des Kantons.
Dies bedingt jedoch eine Gesetzesänderung, da die Kostendeckung in diesem Falle nicht mehr gegeben ist.
Geplant ist eine Vernehmlassungsvorlage, welche sicherlich zu einer Volksabstimmung führt, die bis spätestens im März 2001 über die Bühne gehen soll.
Es ist geplant, die Vorlage in einem separaten Paket abzuhandeln und damit die Chance bei einer Abstimmung zu erhöhen.

Ruedi Moser unterstützt das Votum von Paul Schär und untermauert, dass Integration nicht von der Anzahl Jahre, sondern vom Verhalten der Migranten abhängig sei und dies deshalb bei der Aktion berücksichtigt werden müsse.
Unter dieser Voraussetzung könne er der Ueberweisung des Postulates zustimmen.

Elisabeth Schneider weiss als Bürgerratsschreiberin einer Bürgergemeinde, welch grosser Aufwand eine solche Aktion mit sich bringt.
Die CVP/EVP Fraktion ist für Ueberweisung des Postulates, in der Ueberzeugung, dass die Regierung alle offenen Punkte, insbesondere der der kommunalen Gebühren genau prüft.

Dieter Völlmin geht davon aus, dass eine Mehrheit der SVP Fraktion nach der Präzisierung durch Robert Ziegler der Ueberweisung des Postulates zustimmen kann.
Für ihn wirkt es sich störend aus, dass die Frage der Integration im Parlament oft an Tatsachen aufgehängt wird, die für die Betroffenen nicht von zentraler Bedeutung sind.
Seiner Meinung nach entscheide nicht der Schweizer Pass oder das Bürgerrecht über das Wohlbefinden der Migrantinnen und Migranten in unserer Gesellschaft, dies sei sicher mit ein Punkt, dem jedoch vom Parlament eindeutig zu grosses Gewicht beigemessen werde.

Bruno Steiger ist von der Aussage von Andreas Koellreuter, dass die Schweizer bereits beschenkt wurden, nicht begeistert.
Bei dem liberalen Geist von Andreas Koellreuter verweise er darauf, dass es schon schlimm genug sei, dass sich Landsleute in anderen Gemeinden einbürgern müssen. Wir seien wie Fremde im eigenen Land. Wir müssen genau wie die Ausländer bezahlen, wenn wir uns einbürgern lassen wollen, was bereits einer Diskriminierung gleichkomme.
Er empfehle deshalb Andreas Koellreuter beim Bund vorstellig zu werden, damit Schweizer Bürger mit nur einem Pass alle gleich behandelt werden und zwar bevor die Ausländerprobleme gelöst werden.
Darum könnten die Schweizer Demokraten diesem Postulat nicht zustimmen.
Wenn sich alle Schweizer nicht mehr einbürgern müssten, könnte viel Geld um Umtriebe gespart werden, was uns vermehrt Zeit lasse uns um unsere "ausländischen Freunde" zu kümmern.

Maya Graf ist froh, dass die Regierung das Postulat zur Prüfung entgegennimmt und stimmt namens ihrer Fraktion dem Postulat zu.

://: Die Ueberweisung des Postulates wird grossmehrheitlich angenommen.


Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 358

11 1999/140
Postulat der SP-Fraktion vom 24. Juni 1999: Fachpolizist/in für Migrationsfragen

Andreas Koellreuter
sagt aus, dass die Polizei einen klar definierten Auftrag habe, der unabhängig der Nationalität und der Person Gültigkeit hat.
Dieser Auftrag ist generell in der Kantonsverfassung und detailliert im Polizeigesetz verankert.
Wichtig ist für alle Angehörigen der Polizei, dass ihnen grundsätzlich bekannt ist, wie mit welcher Volksgruppe umzugehen ist. Dieses Wissen wurde in der Praxis und in Weiterbildungsseminarien sowie auch im Rahmen der psychologischen Ausbildung erworben.
Im Postulat werden verschiedene Dinge gefordert, aber auch vermischt. Gemäss dem Postulatstext soll die Polizei sowohl im repressiven als auch im präventiven und mediatorischen Bereich eingesetzt werden.
Dies kann jedoch ganz klar nicht Aufgabe der Polizei sein. Vielmehr kommt hier das bereits genannte Integrationskonzept zum Tragen, welches verschiedenste Koordinationsaufgaben und Massnahmen vorsieht. Es ist eine stufenweise Realisierung vorgesehen.
Abgesehen davon, dass es sich bei den im Postulat gestellten Aufgaben nicht um Polizeiaufgaben handelt, wäre eine Fachperson für die angeführten Aufgaben völlig überfordert und auch nicht aus dem normalen Polizeibestand rekrutierbar, umso mehr die Polizei bereits heute trotz Personalmangel die von Volk und Parlament erwarteten Pflichten erfüllen muss.
Die mentalitätsmässige Betreuung, wie sie dem Postulat entnommen werden kann ist weder möglich noch notwendig. Die Strukturen der einzelnen Volksgruppen sind oft derart dicht, dass auch eine Migrationspolizistin oder -polizist damit überfordert wäre.
Die Polizei beantragt deshalb das Postulat nicht zu überweisen.

Ursula Jäggi macht darauf aufmerksam, dass zwischen der Einreichung des Postulates und dem heutigen Tag auf der Justiz- und Polizeidirektion eine Stelle im Sinne des vorliegenden Postulates geschaffen wurde. Eine Fachpolizistin in diesem Sinne habe sich die SP-Fraktion gewünscht, jemand der die Polizistinnen und Polizisten unterstützt und weiterbildet.
Nach ihrer Kenntnis seien die Polizeiangehörigen nicht alle auf dem gleichen Wissensstand im Umgang mit Migranten, dies sei deshalb ein guter Ansatzpunkt für diese Fachperson.
Im Polizeigesetz wurde vom Landrat beschlossen, dass falls notwendig, auch aus der ausländischen Bevölkerung Leute ins Polizeikorps aufgenommen werden könnten, die mit der Mentalität ihrer Landsleute vertraut sind.
Ursula Jäggi bittet deshalb namens der SP-Fraktion um Ueberweisung des Postulates.

Andreas Koellreuter taxiert die Aussagen von Ursula Jäggi als recht abenteuerlich. Bei der angesprochenen Stelle handle es sich um eine auf zwei Jahre befristete 50%- Stelle mit dem Thema "Gewalt im sozialen Nahraum". Diese Funktion beschränkt sich jedoch nicht nur auf Ausländerinnen und Ausländer. Es handelt sich in erster Linie um eine Verknüpfungsstelle zwischen verschiedensten staatlichen Institutionen, und weniger um eine Stelle mit direktem Kontakt zu Migrantinnen und Migranten.
Er könne daher die Vorstellungen von Ursula Jäggi nicht nachvollziehen, da die Definition für ihn zu unklar sei.
Seiner Meinung nach handle es sich um eine vernetzte Aufgabe. Dass nicht alle 400 Korpsangehörigen auf die- sem Gebiet dasselbe Niveau aufweisen sei für ihn selbstverständlich und gar nicht realisierbar.
Der Regierungsrat bittet das Postulat der SP-Fraktion abzulehnen.

Ursula Jäggi berichtigt, dass sie diese neugeschaffene Stelle nur als Beispiel angeführt habe.
Bei der Stelle, die die SP als notwendig erachte, handle es sich um eine andere Funktion.

Uwe Klein unterstützt die Aussagen von Andreas Koellreuter und fügt ergänzend hinzu, dass die Polizei des Kantons Basel-Landschaft über ein gutes Korps verfüge, das seinen Aufgaben gerecht werde. Die CVP stelle sich jedoch grundsätzliche gegen eine Aufblähung des Polizeiapparates und lehne deshalb das Postulat ab.

Sabine Pegoraro spricht sich namens der FDP gegen das Postulat aus.
Zum Thema "Mr. oder Mrs. Migration" sei im Landrat bereits diskutiert und eine Ablehnung beschlossen worden.

Esther Maag bestätigt die Aussage von Sabine Pegorarao, weist jedoch darauf hin, dass in diesem heiklen Bereich tatsächlich immer wieder Probleme entstehen und dass mit der entsprechenden Fachperson die Brisanz aus dieser Thematik genommen werden könnte.
Sie kann die Ablehnung der Polizei nicht verstehen, da es sich nach ihrem Dafürhalten nicht um eine Verkomplizierung sondern um eine Vereinfachung und um eine zusätzliche Hilfe für die Polizei handle.
Die Ueberweisung des Postulats wird von der Fraktion der Grünen aus diesem Grunde mehrheitlich unterstützt.

Dieter Völlmin
knüpft an die Bemerkung von Esther Maag an, wonach eine Vereinfachung angestrebt werde.
Die Vereinfachung sei aber nicht darin zu finden, indem nach einer Beauftragten für Gewalt im Nahbereich, ein Fachpolizist für Migrationsfragen und als nächstes eine Studie zur Männerkriminalität für Asylsuchende gutheissen werde. Es habe nichts mehr mit Vereinfachung zu tun, wenn für jedes unlösbare Problem eine Fachstelle geschaffen oder eine Studie erstellt werde. Die SVP könne deshalb dieses Postulat nicht gutheissen und lehne es ab.

://: Die Ueberweisung des Postulats 1999/144 wird abgelehnt

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 359

12 1999/141
Postulat der SP-Fraktion vom 24. Juni 1999: Studie und Massnahmen zur Männerkriminalität unter Asylsuchenden

Andreas Koellreuter bestätigt die Feststellung der Postulantin, dass kriminelle Straftaten in den meisten Fällen von Männern ausgeübt werden. Dieses Phänomen sei jedoch nicht nationenspezifisch, haben also ebenso für die Schweizer Männer Gültigkeit. Dieses fraglos bestehende Problem des grossen Anteils von Männerkriminalität ist jedoch nicht kantonal lösbar. Eine Studie müsste unter Mitberücksichtigung der verschiedenen Kulturen weltweit, jedoch mindestens für die ganze Schweiz erstellt werden und sie müsste alle Männer, nicht nur die Asylbewerber berücksichtigen.
Dazu kommt, dass die Datenlage es noch nicht erlaubt, die straffälligen Ausländer nach Aufenthaltsstatus zu erfassen, was sich im Laufe dieses Jahres ändern könnte. Abklärungen zur diesbezüglichen Rechtslage sind im Gange.
Da, um zu aussagekräftigen Daten zu kommen ein enormer Aufwand betrieben werden müsste, bittet der Regierungsrat das Postulat abzulehnen.

Esther Bucher weist darauf hin, dass die Bekämpfung des Asylrechtsmissbrauches ganz speziell im Wahlkampf eine oft geäusserte Forderung der politischen Rechten war.
In einer teilweise polemischen und wenig differenzierten Art wurden ganz einfache Lösungen propagiert und ge- fordert.
Mit diesen Forderungen wird leider auch ein Grossteil der unbescholtenen Ausländerinnen und Ausländer in unserem Land, bewusst oder unbewusst, diffamiert und ausgegrenzt.
Zu den Feststellungen von Andreas Koellreuter sei noch hinzuzufügen, dass die Kriminalität bei den Asylsuchenden weniger ein Ausländer- als ein Männerproblem sei.
Die Kriminalitätsrate der ständig ausländischen Wohnbevölkerung ist analog derer der Schweizer.
Sie frage sich, warum es den asylsuchenden Frauen im Gegensatz zu ihren Männern viel besser gelinge, ihr Schicksal zu bewältigen und welche sozialen, psychologischen und polizeilichen Massnahmen notwendig sind, um gefährdeten Männern Halt zu bieten.
Aus einer Statistik gehe hervor, dass ein tag im Frauenhaus Fr. 260.-- koste und dass es es sich bei einem Grossteil der Aufenthalterinnen im Frauenhaus um Ausländerinnen handle. In diesem Zusammenhang frage sie sich, ob das Ergreifen geeigneter Massnahmen nicht Sinn machen würde. Sie verstehe deshalb ihre Forderung nach einer interdisziplinären Grundlagenstudie als wesentlichen Beitrag zur künftigen Entscheidungsfindung und als Gewaltprävention.
In diesem Sinne bitte sie das Parlament um Unterstützung des Postulates.

Sabine Pegoraro und ihre Fraktion lehnen das Postulat ab aus den von Andreas Koellreuter bereits genannten Gründen ab.
Die Probleme werden auch von der FDP erkannt, aber die Wirkungen einer Studie werden im Gegensatz zu dem immensen Aufwand als gering eingestuft .

Uwe Klein meint, dass der Postulantin mit einer Interpellation besser gedient wäre.
Das Postulat wird von der CVP mit der Begründung abgelehnt, dass das Kosten- / Nutzenverhältnis einer Studie nicht im Einklang stehe.
Als Mann finde er das Postulat ausserdem männerdiskriminierend. Es werde einfach behauptet, die Männer seien krimineller als die Frauen, dies sei jedoch absolut nicht bewiesen und er verwehre sich gegen eine solche Unterstellung.
Er sei überdies der Meinung, das sich die Asylproblematik generell beruhigt habe und Polizei und Justiz mit den heutigen Zuständen umgehen können.

Bruno Steiger gefällt die Bemerkung der Interpellantin, dass die Schweizer mindestes so kriminell seien wie die Ausländer, gar nicht.
"Die herangezogene Statistik sei linkslastig und man glaube immer den Statistiken am liebsten, welche man selber fälsche".
Wenn man die Statistik zu Rate ziehe, werde daraus ersichtlich dass es bei sich 80 -90% der Untersuchungsgefangenen um Ausländer handle. und auch die Vollzugsanstalten böten kein besseres Bild.
Er unterstützt die Argumentation von Andreas Koellreuter und lehnt das Postulat im Namen der Schweizer Demokraten ab.

Esther Maag gesteht, dass sie das Thema gerne als lic -Arbeit behandelt hätte. Damit sich Aufwand und Nutzen im Rahmen halten, schlage sie vor, diese Studie als lic - Arbeit zu vergeben und zwar vorerst ausgehend vom Kanton Basel-Landschaft.
Sie befürworte deshalb im Namen der Grünen Fraktion die Ueberweisung des Postulates.

Dieter Völlmin glaubt im Unterschied zu Uwe Klein, das Männer deutlich krimineller sind als Frauen und ist der Meinung, dass sich da sowohl "linke als rechte Statistiken" einig sind.
Die Diskussion zwischen der SP und der Grünen Fraktion sei für ihn unverständlich, da es seiner Meinung nach keinen wissenschaftlichen Sinn mache, dass angebliche Phänomen im Kanton Basel-Landschaft zu untersuchen und auch nur eine Sekunde daran zu glauben, dass sich da Problem im Kanton Zürich, Genf oder in Deutschland vollkommen anders stelle.
Es gehe auch gar nicht um Asyl im eigentlichen Sinn. Asylanten, die hier delinquieren, seien zu 99% nicht politisch Verfolgte. Eine solchen Studie bringe deshalb keinen Nutzen. Das einzige Argument sei schlussendlich, man habe im Landrat etwas gegen die Kriminalität männlicher Asylbewerber unternommen.

://: Das Postulat 1999/141 wird nicht überwiesen.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 10. Februar 2000


Back to Top