LR Protokoll 10. Februar 2000 (Teil 3)

Protokoll der Landratssitzung vom 10. Februar 2000



Zur Traktandenliste dieser Sitzung

Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 340

Frage der Dringlichkeit

Walter Jermann
gibt bekannt, dass 12 Vorstösse eingereicht wurden, darunter das dringliche Postulat von Esther Maag, "Multiplex-Kino in Pratteln" und das dringliche Postulat "betreffend den Beirat der BLT" von Alfred Zimmermann.



2000/031
Postulat von Esther Maag vom 10. Februar 2000: Multiplex-Kino in Pratteln

Esther Maag
begründet die Dringlichkeit mit dem Umstand, dass nach Abschluss des Einspracheverfahrens am 31. Januar nun das Baubewillligungsverfahren, zu dem der Kanton Stellung beziehen muss, angelaufen ist.

RR Elsbeth Schneider bittet die Dringlichkeit abzulehnen, weil der Regierungsrat nicht im laufenden Baubewilligungsverfahren Einfluss nehmen kann. Es sei nun an der zuständigen Instanzen, über das Verfahren und die Verfahrensinhalte zu entscheiden.

Ruedi Moser lehnt namens der FDP-Fraktion die Dringlichkeit ab, weil sie einen Eingriff in die Gemeindeautonomie darstellen würde.

Urs Wüthrich spricht sich im Namen der SP-Fraktion für Dringlichkeit aus, er möchte, dass die Haltung des Parlamentes möglichst früh erkennbar wird.

Uwe Klein lehnt die Dringlichkeit namens der CVP/EVP-Fraktion ab.

://: Der Landrat lehnt die Dringlichkeit ab.



2000/032
Postulat von Alfred Zimmermann vom 10. Februar 2000: Beirat der BLT

Alfred Zimmermann erklärt das Postulat für dringlich, weil der neue Verwaltungsrat bereits im Juni zusammentreffen wird. Möchte man noch etwas ändern, so müsste das Postulat für dringlich erklärt werden.

RR Elsbeth Schneider sieht keine Dringlichkeit für gegeben an, nachdem die Vorlage beim Parlament ist und die Bau- und Planungskommission nächste Woche darüber beraten wird. Danach wird der Rat innert Monatsfrist Gelegenheit erhalten, sich dazu zu äussern. Wenn auch die GV im Juni stattfindet, so verpasse der Landrat trotzdem absolut nichts.

://: Alfred Zimmermann lässt sich überzeugen und zieht die Dringlichkeit zurück.

Walter Jermann kündigt die Bürositzung für 13.40 Uhr an, wünscht guten Appetit und schliesst die Sitzung.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 341

2000/031
Postulat von Esther Maag vom 10. Februar 2000: Multiplex-Kino in Pratteln

Nr. 342

2000/032
Postulat von Alfred Zimmermann vom 10. Februar 2000: Beirat der BLT

Nr. 343

2000/033
Motion von Esther Aeschlimann vom 10. Februar 2000: Anpassung von § 14, Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG)

Nr. 344

2000/034
Motion von FDP-Fraktion vom 10. Februar 2000: Überprüfung der heute noch bestehenden Konkordatsverträge und Erarbeitung allfälliger Aenderungsvorschläge

Nr. 345

2000/035
Postulat von Esther Aeschlimann vom 10. Februar 2000: Abgeltung der teilstationären und ambulanten Leistungen entsprechend den stationären

Nr. 346

2000/036
Postulat von Roland Plattner vom 10. Februar 2000: WoV und Ethik - ein Personalleitbild für die kantonale Verwaltung

Nr. 347

2000/037
Postulat von Hanspeter Frey vom 10. Februar 2000: Umfahrung Allschwil / Verkehrsentlastung Leimental

Nr. 348

2000/038
Postulat von Peter Degen vom 10. Februar 2000: Erwerbsersatz für Hilfs- und Feuerwehreinsätze in der Nacht

Nr. 349

2000/039
Postulat von Esther Maag vom 10. Februar 2000: Einrichtung eines Ökozentrums an der Universität Basel

Nr. 350

2000/040/8
Jahresbericht 1999 des Ombudsman, vom Februar 2000

Nr. 351

2000/041
Interpellation von Esther Aeschlimann vom 10. Februar 2000: Kostenverschiebung zu Lasten der Krankenversicherer

Nr. 352

2000/042
Interpellation von Juliana Nufer vom 10. Februar 2000: "Schlackentransport" in die KELSAG durch das AIB verärgert das ansässige Gewerbe im Laufental. Schriftliche Antwort vom

Nr. 353

2000/043
Interpellation von Grüne-Fraktion vom 10. Februar 2000: Neue Um - und Ausbaupläne auf dem Gutsbetrieb Ebenrain. Schriftliche Antwort vom


Zu allen Vorstössen keine Wortbegehren


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 354

Überweisungen des Büros

Landratspräsident Walter Jermann gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:

2000/028
Bericht des Regierungsrates vom 1. Februar 2000: Kantonales Sportanlagenkonzept (KASAK); Verpflichtungskredit; an die Erziehungs- und Kulturkommission .

2000/029
Bericht des Regierungsrates vom 8. Februar 2000: Erteilung eines Verpflichtungskredites für die Fortsetzung der Waldschadenuntersuchungen in den Jahren 2000 - 2003; an die Umweltschutz- und Energiekommission.

2000/030
Bericht des Regierungsrates vom 8. Februar 2000: Bewilligung der Verpflichtungskredite für den Bau eines Ableitungskanals für gereinigte Abwässer von der ARA Birs 2 in Birsfelden zum Rhein und für die Revitalisierung der Birs in diesem Abschnitt; an die Umweltschutz- und Energiekommission.


Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 355

8 1999/137
Motion der SP-Fraktion vom 24. Juni 1999: Lockerung der Wohnsitzerfordernisses bei Einbürgerungen

Regierungsrat Andreas Koellreuter ist im Namen des Regierungsrates bereit, das Anliegen zu prüfen.
Man müsse den Sinn einer fünfjährigen Wohnsitzforderung wirklich hinterfragen, wobei für die Regierung nicht einsichtig ist, warum das Verfahren nur bis zum 30 Altersjahr Gültigkeit haben soll. In dieser Hinsicht sei der Regierungsrat sogar noch etwas mutiger als die SP-Fraktion.
Er sei natürlich gespannt auf das grosse "Hick-Hack" im Landrat, auf die Antwort des Regierungsrates das Postulat im Sinne einer Prüfung zu übernehmen und allenfalls einzubauen.

Christoph Rudin weist auf den auslegungsbedürftigen Begriff im Bürgerrechtsgesetz des Kantons Basel-Landschaft hin, der allen bekannt sein dürfte, da bei vielen Einbürgerungsfragen dies einer der Diskussionspunkte sei.
Die allen bekannten Tatbestände könnten nun durchaus ins Gesetz aufgenommen werden, da meistens junge Leute bis 30 davon betroffen sind.
Die Förderung der Integration sei ein wichtiges Postulat.
Integration sei gleichbedeutend mit der Teilnahme und dem Einbezug in den Entscheidungsprozess. Dies bedeute für die Migrantinnen und Migranten nicht nur sich anzupassen, sondern setze auch einen Einbezug in den Entscheidungsprozess voraus.
Wenn das Gesetz nicht mehr der Wirklichkeit entspreche, müsse abgeschafft werden, was nicht mehr angewendet wird, d.h. es muss eine Angleichung an die Wirklichkeit stattfinden..
Die kleine Freizügigkeit innerhalb des Kantons erachte er bereits als Realität und wäre darum bereit, die Motion in ein Postulat abzuändern.

Sabine Pegoraro vergewissert sich nochmals bei Christoph Rudin, dass die Motion in ein Postulat umgewandelt werden soll und erklärt sich namens der FDP mit dieser Umwandlung einverstanden.

Elisabeth Schneider unterstützt die Umwandlung in eine Motion im Namen der CVP/EVP.

Franz Ammann geht davon aus, dass jemand mit Wohnsitz in einer Gemeinde des Kantons Basel-Landschaft sich nach 5 Jahren einbürgern lässt.
Da komme beispielsweise Mr. X aus dem Nachbarkanton, suche sich eine schöne Gemeinde, z.B. Seltisberg aus und gebe ein Gesuch ein, wohnhaft sei er jedoch zurzeit in Pratteln. Nach einem Jahr zieht er von Pratteln nach Reinach, nach einem weiteren Jahr zieht er wieder weg von Reinach in eine andere Gemeinde und so weiter.
Der administrative Aufwand für die Einbürgerungsgemeinde wäre enorm, da sie den Gesuchsteller überhaupt nicht kennt. Dazu kommt der finanzielle Aspekt.
Seiner Meinung nach müsse jemand, der sich einbürgern lassen wolle, bereit sein, die Zeit bis zur Einbügerung in derselben Gemeinde "abzusitzen". Danach sei ihm ein Umzug ja freigestellt.
Er bittet deshalb namens der Schweizer Demokraten sowohl Motion als auch Postulat abzulehnen.

Dieter Völlmin äussert sich im Namen der SVP ebenfalls gegen die Ueberweisung sowohl als Postulat als auch als Motion, weil die Fraktion nicht unterstützten wolle, dass wenn das Ziel nicht direkt, dann eben über Umwege erreicht werden könne.
Die angegebenen Kriterien sind s.E. nicht stichhaltig.
Es sei, wie von Andreas Koellreuter bereits zum Ausdruck gebracht nicht einzusehen, weshalb eine Altersbegrenzung erfolge.
Zudem höre die Mobilität nicht an der Kantonsgrenze auf.
Was auf grosses Missfallen der Fraktion stosse, sei dass wenn es in der ersten Gemeinde mit der Einbürgerung nicht funktioniere, man sich eine liberalere aussuche.

Maya Graf unterstützt namens der Fraktion der Grünen den Vorstoss in Form eines Postulates. Sie befürworte zudem die Aussage von Andreas Koellreuter, nämlich eine Prüfung ohne Alterslimite.
Sie erinnert daran, dass bei allen Einbürgerungen immer wieder Diskussionen über die Wohnsitzerfordernis aufflammen. Diese könne man sich ersparen, indem man aufgrund der Realitäten versuche neue Lösungen zu erarbeiten. Die Zeiten haben sich geändert und damit auch die Mobilitätsfreudigkeit der Menschen.
Ein erster Schritt sei deshalb, die Wohnsitzerfordernis von den Gemeinden in den Kanton zu verlegen.

Heinz Mattmüller hat den Eindruck, dass es den meisten Schweizer Demokraten egal sei, wo jemand eingebürgert werde, Hauptsache die Kandidaten seien assimiliert und es erfolgen seriöse Abklärungen.

Es gebe allerdings einige Bürgergemeinden im oberen Kantonsteil, bekannt als Einbürgerungsparadiese, die es den Einbügerungswilligen sehr einfach machen.
Die bereits jetzt sehr liberale Haltung führe immer wieder zu Missbräuchen.
Es seien momentan wieder zwei Fälle pendent, bei denen der Wohnsitz nicht mit der Bürgergemeinde übereinstimme; die Gründe hiefür seien allen bekannt.
Die Schweizer Demokraten haben eine Unterschriftenkampagne für eine vernünftige Einbürgerungspolitik gestartet, um diesem Unwesen ein Ende zu setzen.
Der vorliegender Vorstoss ziele jedoch in die Richtung Hürden abzubauen, damit einige Bürgergemeinden "vor sich hinwursteln können". Dies passe den Schweizer Demokraten nicht ins Konzept. Aus diesem Grunde wird die Motion auch als Postulat abgelehnt.

://: Dem Antrag, das Postulat 1999/137 zu überweisen, stimmt der Landrat mehrheitlich zu.


Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Nr. 356

9 1999/138
Motion der SP-Fraktion vom 24. Juni 1999: Aktives und passives Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer in Bezug auf die kommunale Behörden und Sachgeschäfte erhalten

Andreas Koellreuter und seine Regierungskollegen gehen in diesem Falle nicht einig mit der SP-Fraktion.
Wie heute vormittag bereits erwähnt, hat sich der Kanton mehrfach mit dieser Frage beschäftigt.
Man ist zum Schluss gekommen, dass die Motion bei einer Volksabstimmung keine Chance hat.
Man könne sich zwar überlegen, ob man die Frage separat und gezielt der Bevölkerung vorlegen wolle, aber selbst dann sehe die Regierung keine reelle Chance.
Es seien auch nur einige wenige Kantone, beispielsweise der Kanton Appenzell-Ausserrhoden, die dieses Instrumentarium unter Benützung der Kann-Formulierung in ihre Verfasssung aufgenommen haben.
Der Regierungsrat hat kürzlich dem Parlament und der Bevölkerung sein neues Integrationskonzept vorgestellt und sieht damit den Weg, den es zu beschreiten gelte, um eine bessere Integration der ausländischen Bevölkerung zu erreichen. Es sei vorgesehen, das Ziel in kleinen Schritten zu erreichen und nicht nach der Vorstellung der SP, da die Zeit dafür nicht reif sei.
Der Regierungsrat beantrage aus den vorerwähnten Gründen die Motion nicht zu überweisen.

Christoph Rudin bemerkt, dass die langjährigen, positiven Erfahrungen, nicht nur des Kantons Appenzell, sondern auch der Kantone Neuenburg und Jura durchaus auch für den Kanton Basel-Landschaft anwendbar seien.
Es gebe drei gewichtige Argumente, die dafür sprechen, nämliche das der Demokratie, jenes der Integration und als drittes das des praktischen Nutzens.
Die Förderung der Integration ist ein wichtiges Postulat. Integration bedeutet auch Einbinden in Entscheidungen. Wer in Entscheidungsprozesse einbezogen wird, trägt diese in der Regel auch besser mit
In der Schweiz herrscht eine grosse Tradition der Konkordanz- demokratie. Es ist undemokratisch in diesen Prozess von Lösungsfindungen die Migrantinnen und Migranten auszuklammern, da diese immerhin einen Bevölkerungsanteil von rund 20% ausmachen.
Schliesslich resultiert von den Migrantinen und Migranten ein praktischer Nutzen, indem diese Erfahrungen und Inputs aufgrund ihrer Kulturen mitbringen, die bei uns in vielen Bereichen genutzt werden können.
Die SP stimmt darum dem Postulat zu und möchte den Antrag in Bezug auf Sachgeschäfte auf kommunaler Ebene zusätzlich erweitern.

Für Sabine Pegoraro ist der Titel der Motion nicht ganz korrekt, da hier nur von Wahlrecht die Rede ist; im Antrag
selber gehe es jedoch auch ums Stimmrecht. Die FDP lehnt die Motion ab, da diese sehr stark in die Gemeindeautonomie eingreife, indem das Ausländer Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene vorgeschrieben werde. Der Kanton dürfe nicht in eigener Regie, sondern nur zusammen mit den Gemeinden die Einführung planen. Zudem müsse jede Gemeinde die Freiheit haben, die Einführung abzulehnen.
Die jetzige Formulierung sei problematisch, da sie nicht an eine minimale Aufenthaltsdauer gebunden sei. So könne jeder Ausländer und jede Ausländerin unabhängig ihrer Aufenthaltsdauer das Stimm-und Wahlrecht erhalten, was schon aufgrund der Sprachschwierigkeiten, aber auch des Verständnisses für die Materie unsinnig wäre.

Elisabeth Schneider erscheint die Verteilung der politischen Rechte an ausländische Staatsangehörige kein gangbarer Weg für eine bessere Integration. Wer bereit sei, politische Verantwortung zu tragen, erfülle meistens auch die Voraussetzungen für eine Einbürgerung.
Da aus Sicht der CVP dieser Vorstoss bei einer Volksabstimmung keine Chance hat, lehnt die Fraktion die Motion ab.

Hans Schäublin lehnt die Motion namens der SVP ab, da der von der SP eingeschlagene Weg zur Integration der Ausländer von der Fraktion nicht als der richtige erachtet werde.
Am Beispiel von Pratteln wisse er, dass viele der Ausländer gar nicht den Wunsch haben eingebürgert zu werden. Es sei für den kulturellen Anschluss an eine Gemeinde nicht zwingend das Stimm- und Wahlrecht auszuüben. Es gebe zudem Organisationen, die von der Ausländern geführt und von den Gemeinden finanziert werden.

Für Heinz Mattmüller sind die Wahlen vorbei und "damit hat sich der Pulverdampf der parlamentarischen Schreckschüsse in Form von total überrissenen Vorstössen seitens der Linken mittlerweile verzogen".
Wie bereits erwähnt, habe das passive und aktive Wahlrecht der Ausländer im Kanton Basel-Landschaft vor dem Souverän keine Chance und deshalb sei eine Gesetzesvorlage zu diesem "Sujet" eine reine Zeit- und Geldverschwendung.

Die Schweizer Demokraten beantragen dem Landrat klar den Vorstoss abzulehnen

Maya Graf sieht darin einen Integrationsvorstoss aufgegliedert in viele Teilbereiche; ein Teil davon ist das Stimm- und Wahlrecht, welches zu einer verbesserten Integration führen kann.
Sie erachtet es auf kommunaler Ebene als grosse Chance, bei der beide Seiten profitieren können und es nur Gewinner gebe.

Bruno Krähenbühl erinnert an die grossen Worte, mit welchen am vormitag über Demokratie und Rechtsstaatlichkeit diskutiert wurde. Er habe sich gelegentlich des Eindrucks nicht erwehren können, dass sogar versucht wurde einen Gegensatz der beiden Begriffe zu konstruieren.
Das Wesen der Demokratie beinhalte, dass alle volljährigen Bewohner, welche in einem Land mehr oder weniger dauerhaft wohnen, am Schicksal dieser Gemeinschaft Anteil nehmen.
Jahrelange Steuerzahler sollen auch mitbestimmen können, zu welchem Zweck die Steuergelder verwendet werden. Dies sei ein reiner Akt der Fairness.
In der Schweiz ist bald jeder fünfte Einwohner von dieser Partizipation am öffentlichen Leben und der politischen Mitwirkung ausgeschlossen. Es komme ihm vor wie im alten Rom. Da gab es auch nur noch wenige Bürger aber eine Unmenge Sklaven. So könne das nicht funktionieren.
Menschen, welche sich dauerhaft im Kanton niederlassen, haben Anspruch auf ein Mitspracherecht, dies sei eben auch Teil der Demokratie.
Heinz Mattmüller möchte er noch mit auf den Weg geben, dass im Gegensatz zu anderen Parteien, die SP vor, während und nach den Wahlen in dieser Frage immer gleicher Meinung war. Sie seien der Auffassung, das Problem müsse nun endlich gelöst werden.
Auch das Regierungsprogramm halte fest, dass es sich beim Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer um eine staatspolitische Herausforderung handle. Aus Angst vor einer Niederlage nichts zu tun, finde er fatal. Man müsse den Mut aufbringen auch zu etwas unpopulärem zu stehen.
Diese Herausforderung an unsere Bevölkerung, unsere Politik und an das Parlament müssen wir annehmen.

://: Die Überweisung der Motion wird abgelehnt.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 10. Februar 2000


Back to Top