LR Protokoll 24. Februar 2000 (Teil 6)

Protokoll der Landratssitzung vom 24. Februar 2000



Zur Traktandenliste dieser Sitzung

Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 400

18 1999/081
Interpellation von Max Ribi vom 15. April 1999: Säumige Krankenkassenprämienzahler. Antwort des Regierungsrates

RR Hans Fünfschilling  bestätigt den von Max Ribi in der Interpellation angeprangerten Missstand. Im Moment aber kann der Regierungsrat keine Lösung anbieten, um das Geld der säumigen Prämienzahler auf einfache Art einzutreiben, weshalb eine Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, die nach Massnahmen sucht. Als griffiges Instrument dürfte sich, wie bereits erwähnt, die direkte Auszahlung der Prämienverbilligung an die Versicherung erweisen. Gesamthaft handelt es sich bei etwa 500 Millionen, die im Kanton an Prämien ausgegeben werden, beim beprochenen Problem um eine Grössenordnung von etwa 500'000 Franken oder 1 Promille; trotzdem soll nicht verharmlost werden, dass der Einzelfall für die Fürsorge einer kleinen Gemeinde zum Problem werden kann.

Max Ribi hört praktisch täglich Klagen über das Krankenversicherungsgesetz, das sich ihm zunehmend als Pfuscharbeit entlarvt. Früher, als kein Obligatorium galt, zahlte der Kanton die Krankenkosten einer fürsorgeberechtigten Person, während heute der Kanton für die Versicherungen das Geld eintreiben muss.
Gegen das neuerdings herrschende Schmarotzertum möchte Max Ribi den Riegel schieben und deshalb von Regierungsrat Hans Fünfschilling erfahren, wann mit dem Systemwechsel der Direktauszahlung an die Versicherung zu rechnen sei und welche Verbesserungen Ständerat Hans Fünfschilling auf Bundesebene bei der Krankenversicherung herbeizuführen gedenke.

RR Hans Fünfschilling antwortet, man könnte die säumigen Zahler betreiben und weil dann doch meist kein Geld einzutreiben sei, ein Verlustscheinmanagement aufziehen. Allerdings müsse der Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis gehalten werden. Vom Bund habe man die Möglichkeit einer Lohnzession verlangt.
Zur Kritik von Max Ribi am KVG räumt der Finanzdirektor ein, schon die ständig notwendig werdenden Änderungen zeigten, dass wohl nicht alles a fonds bedacht wurde, wie gerade die neueste bundesrätliche Ankündigung belege, wonach die Versicherten mit hohen Franchisen vom entsprechenden Rabatt ausgeschlossen werden sollen.
Neuerungen dürften laut Regierungsrat Hans Fünfschilling noch etwas auf sich warten lassen, weil die neuen definitiven Steuerdaten erst für 2002 verfügbar sein werden.

://: Damit ist die Interpellation beantwortet.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 401

19 1999/099
Postulat von Esther Aeschlimann vom 29. April 1999: Krankenkassenprämienverbilligung nach KVG

RR Hans Fünfschilling wiederholt, was Edi Belser schon immer zur Ausschöpfung der Bundessubventionen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien gesagt hat: Der Kanton Basel-Landschaft orientiert sich nicht am verfügbaren Geld, sondern am Bedarf.
Es ist das Ziel, die günstigen Gesundheitskosten zu erhalten, allerdings ist es nach Ansicht des Regierungsrates nicht notwendig, das vom Bund zur Verfügung gestellte Geld zu verteilen, wenn der Bedarf nicht gegeben ist, weil dieselbe Verbilligung wie in anderen Kantonen auf anderem Wege zu realisieren ist, zumal es sich bei den Bundesgeldern ja auch um die eigenen Steuergelder handle. Kommt dazu, dass einschränkend nie mehr als 50 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligung beziehen dürfen.
Aufgrund dieser Überlegung lehnt die Regierung das Postulat nach voller Ausschöpfung ab, gesteht aber auch zu, mit dem aktuellen Zustand nicht zufrieden zu sein und deshalb nach neuen Verteilungsmodi zu suchen.

Esther Aeschlimann findet es trotzdem und nach wie vor stossend, dass die Krankenkassenprämien so hoch sind und die Bundessubventionen gleichzeitig nicht voll ausgeschöpft werden, nämlich nur zu 65 bis 70 Prozent. Nach Ansicht der Landrätin sollen die Krankenkassenprämien weit in den Mittelstand hinein verbilligt werden und dürfen nicht als Almosen für Bedürftige betrachtet werden.
Die SP-Fraktion stellte fest, dass vor allem Familien mit Kindern bei gleichem steuerbaren Einkommen Jahr um Jahr weniger Prämienverbilligung ausbezahlt erhalten. Auf diesem Weg wird still abgebaut, nicht einmal die allgemeine Kostenentwicklung wird ausgeglichen und dies, obwohl der Bund seine Beiträge auch im Jahr 1999 wieder erhöht hat.
Weiter muss Esther Aeschlimann feststellen, dass in den vergangenen Jahren eine eindeutige Verschiebung der Gesundheitskosten zu Lasten der Prämienzahler stattgefunden hat. Die Kostenbeteiligung der Versicherten ist gestiegen, die Franchise wurde von 150 auf 230 Franken und die erste Stufe der Wahlfranchise von 300 auf 400 Franken erhöht. In absoluten Zahlen ist demgegenüber der Anteil der Gesundheitskosten kleiner geworden. 1992 steuerten Bund und Kanton rund 18 Prozent an die Gesundheitskosten bei, 1997 noch 14,8 Prozent.
Die SP-Fraktion ist der Ansicht, der Kanton ziehe sich aus der Verantwortung, ein Ausgleich müsste über das Ausschöpfen der verfügbaren Bundessubventionen geschaffen wreden; das Postulat sei zu überweisen.

Rita Bachmann rät im Namen der CVP/EVP-Fraktion, das Postulat nicht zu überweisen.
Im Jahre 1998 erhielten 53'000 Baselbieter Haushalte Prämienverbilligung, was der 50 Prozentgrenze entspricht. Im Kanton Basel-Stadt liegt der Prozentsatz bei 22, im Aargau bei 17 und im Kanton Solothurn bei 30 Prozent.
In der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission war zudem unbestritten, dass die tieferen Einkommen und Familien mit Kindern bis zu einem gewissen Einkommen künftig bedeutend mehr Prämienverbilligung ausbezahlt erhalten sollen. Heute erhält eine Familie mit vier Kindern und einem steuerbaren Einkommen von 120'000 Franken noch eine Prämienverbilligung von 300 Franken. Genau so wie in den untern Einkommen mehr ausbezahlt werden soll, will die Kommission bei hohen Einkommen eine Korrektur nach unten anbringen. Insgesamt zeigt der interkantonale Vergleich aber, dass Baselland trotz geringer Subventionsausschöpfung gut dasteht.

Rita Kohlermann lehnt das Postulat namens der FDP-Fraktion ab. Die Landrätin ist der Überzeugung, dass die Kommission für die von Esther Aeschlimann aufgenommenen Negativerscheinungen gute Lösungen finden wird. Das Ziel der vollen Bundessubventionsausschöpfung unterstützt die FDP nicht, stimmt aber der regierungsrätlichen Politik, die sich nach dem Bedarf ausrichtet, zu.

Roland Meury erklärt, was Esther Aeschlimann verlange, entspreche integral den von der Grünen Partei schon 1996 im Rahmen des Einführungsgesetzes gestellten Forderungen:

- Volle Ausschöpfung der Bundessubventionen
- Ein degressives Modell mit starker Unterstützung der unteren Einkommenssegmente
- Direkte Auszahlung an die Krankenversicherer

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Grüne Fraktion damals nicht zuletzt von der SP bekämpft wurde, wird klar, dass die Sozialdemokraten für die heutige Situation Mitverantwortung tragen müssen.

://: Der Landrat spricht sich mit 35 zu 29 Stimmen gegen die Überweisung des Postulates 1999/099 von Esther Aeschlimann aus.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 402

20 1999/204
Interpellation von Hildy Haas vom 14. Oktober 1999: Blättli, Zeitungen und Infobroschüren. Schriftliche Antwort vom 25. Januar 2000

Hildy Hass bedankt sich für die umfassende schriftliche Beantwortung ihrer Interpellation und erklärt, in der langen Liste viel Interessantes, aber auch einiges erkannt zu haben, das man gut im Auge behalten und immer wieder überprüfen müsste. Überlegen könnte man sich bei einzelnen Erzeugnissen sicher den Erscheinungsrhythmus, die Auflage oder die Frage, ob die Leserschaft nicht auch etwas bezahlen könnte. An Kosten fallen insgesamt 1,3 Millionen Franken an, ohne Einberechnung der Arbeitszeit.
Die Landrätin hofft, dass die Regierung dem angesprochenen Bereich die notwendige Aufmerksamkeit schenkt, das eine oder andere Produkt etwas zurückfährt oder Vereinfachungen in die Wege leitet. Abschliessend bedankt sich Hildy Haas noch einmal für die speditive Beantwortung, insbesondere für die grosse Arbeit der Landeskanzlei.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 403

21 1999/231
Motion der Personalkommission des Landrates vom 11. November 1999: Reduktion des versicherbaren Mindestverdienstes für Angestellte, welche dem Personalgesetz unterstehen

Walter Jermann gibt bekannt, dass die Regierung die Motion übernehmen will.

://: Da kein gegenteiliger Antrag gestellt wird, gilt die Motion 1999/231 der Personalkommission stillschweigend als überwiesen.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 404

22 1999/237
Interpellation von Eva Chappuis vom 11. November 1999: Unbezahlte Urlaube. Schriftliche Antwort vom 21. Dezember 1999

Eva Chappuis erklärt sich von der schriftlichen Beantwortung befriedigt, findet es aber relativ bedenklich, auf welchem Stand der Kanton in Bezug auf Informationen über seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 405

23 1999/233
Motion von Eva Chappuis vom 11. November 1999: Anstellungsverhältnisse an Jugendmusikschulen

RR Hans Fünfschilling nimmt die Motion entgegen, weil für Lehrpersonen an Jugendmusikschulen aufgrund einer relativ alten kantonalen Regelung eine Trennung zwischen Lehrkräften mit einem Pensum von 50 Prozent und solchen, die weniger als 50 Prozent arbeiten, unterschieden wird. Nur wer mindestens ein halbes Pensum unterrichtet, wird gemäss dieser Regelung in der Basellandschaftlichen Pensionskasse versichert. Die Regierung ist mit Eva Chappuis der Ansicht, dass die Frage, in welcher Pensionskasse jemand versichert ist, nicht von einem willkürlich festgelegten Pensumprozentsatz abhängig gemacht werden darf.
Zur ersten Forderung von Eva Chappuis hält der Regierungsrat fest, dass im Rahmen des Bildungsgesetzes das öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnis aller JMS-Mitarbeitenden geregelt wird.
Frage 2 lässt sich mit der im Dezember vom Landrat beschlossenen Statutenrevision der BLPK beantworten: Neu wird der Mindestlohn tiefer gesetzt und somit sind auch Kleinpensen versicherbar.
Zu Frage 3 hält der Finanzdirektor fest, wenn eine Lehrkraft an mehreren Jugendmusikschulen jeweils ein kleines Pensum unterrichte, komme sie zusammengezählt über den Mindestlohn, in der einzelnen Gemeinde bleibe sie aber darunter. Zur Zeit werde ein Lösungsvorschlag im Gespräch mit Kanton und Gemeinden diskutiert. Weil der Kanton nicht in die Gemeindehoheit eingreifen möchte, habe sich die Regierung für die Entgegennahme des Vorstosses als Postulat und nicht als Motion entschieden.

Eva Chappuis ist mit der Aussage, der Kanton möchte nicht in die Gemeindeautonomie eingreifen, nicht einverstanden, weil mit der bestehenden Verordnung ja heute schon in die Gemeindehoheit eingegriffen wird. Die Landrätin bittet deshalb, diese überholte Verordnung, mit der weder die Gemeinden als Arbeitgeber noch die JMS, die Lehrkräfte und die Schulen zu Rande kommen, zu revidieren und nicht zu warten, bis das neue Bildungsgesetz geboren ist.

://: Der Landrat stimmt mit grosser Mehrheit für die Überweisung des Postulates 1999/233 von Eva Chappuis.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 406

24 1999/256
Postulat von Peter Tobler vom 25. November 1999: Richtige "Make or buy" - Analysen für kantonale Vorhaben

://: Walter Jermann gibt bekannt, dass die Regierung das Postulat 1999/256 von Peter Tobler übernimmt, womit es stillschweigend als überwiesen gilt.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 407

25 1999/257
Postulat von Mirko Meier vom 25. November 1999: Unterstützung und Förderung der Medien in der Region Basel

RR Hans Fünfschilling lehnt das Postulat zur Unterstützung und Förderung der Medien in der Region mit der Begründung ab, dass bereits genügend Preise eingeführt sind.

Mirko Meier erklärt, ohne einen freien und kritischen Meinungsaustausch sei keine demokratische Meinungsbildung möglich. Zu einer freien Meinungsbildung müsse somit unbedingt Sorge getragen werden und, wenn notwendig, müsste sie durch staatliche Förderungsmassnahmen sicher gestellt werden. Leider gebe es heute in der Region nur noch zwei grosse Tageszeitungen, die grösste sei die BaZ, der man - zumindest gegenüber den Anliegen der Schweizer Demokraten - besonders grosse Fairness in der Berichterstattung nachsagen dürfe. Wenn auch Mirko Meier klar ist, dass ein Medienpreis keine vollkommene Lösung für die Probleme, übrigens auch der elektronischen Medien, darstellen würde, so wäre er doch ein Schritt in die richtige Richtung.

://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulates 1999/257 von Mirko Meier ab.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 408

26 1999/266
Postulat von Esther Aeschlimann vom 15. Dezember 1999: Einhalten der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe

RR Hans Fünfschilling erklärt, dass keine Anzeichen für ein Nichteinhalten der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe vorhanden sind.
In den Vernehmlassungen zum neuen Sozialhilfegesetz verlangt die eine Seite die schärfere Einhaltung der Richtlinien, und die andere Seite verlangt mehr Spielraum für die Fürsorgebehörden. Die Regierung bleibt bei ihrem mittleren Weg und meint, die Diskussion werde bei den Beratungen des Sozialhilfegesetzes sicher geführt, weshalb das Postulat heute entgegengenommen und als erfüllt abgeschrieben werden könnte.

Esther Aeschlimann erfährt bezüglich der Einhaltung der Richtlinien in den Gemeinden andere Signale als der Regierungsrat. Dieses Thema anzugehen, wäre der Sinn ihres Postulates gewesen. Sie möchte den Vorstoss überweisen, aber keinesfalls als erfüllt abschreiben lassen. Die Begründungen hat die Landrätin ausführlich schriftlich dargelegt. Letztlich gehe es auch um eine gerechte Lastenverteilung unter den Gemeinden.

Rita Kohlermann unterstützt namens der FDP-Fraktion die Überweisung und gleichzeitige Abschreibung des Postulates mit der Begründung, dass im Rahmen des Sozialhilfegesetzes genügend Gelegenheit geboten sein wird, die Fragen zu diskutieren.

Patrizia Bognar schliesst sich der Begründung von Rita Kohlermann an und tritt im Namen der CVP/EVP-Fraktion ebenfalls für Überweisung und gleichzeitige Abschreibung ein.

://: Der Landrat stimmt grossmehrheitlich für Überweisung des Postulates 1999/266 von Esther Aeschlimann.

://: Der Landrat stimmt für Abschreiben des Postulates.

Walter Jermann bedankt sich für das Aushalten, bittet zur Ratskonferenz und wünscht einen schönen Abend.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 23. März 2000, 10.00 Uhr.

Back to Top