LR Protokoll 24. Februar 2000 (Teil 5)
Protokoll der Landratssitzung vom 24. Februar 2000
Zur Traktandenliste dieser Sitzung
Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Nr. 396
14 1999/254
Postulat von Max Ribi vom 25. November 1999: Nutzungsaustausch oder Nutzungszusammenschluss von Gewerbe- und Industriegebiet unter den Gemeinden
RR Elsbeth Schneider begründet den Regierungsentscheid, das Postulat nicht entgegenzunehmen, mit dem Umstand, dass alle von Max Ribi gestellten Forderungen bereits heute umgesetzt werden können. Die von Max Ribi skizzierten Ideen besitzen bereits eine rechtliche Grundlage, ein neuer Planungsträger, ein neues Planungsinstrument oder Verfahren sind dafür nicht erforderlich. Was es allerdings unbedingt braucht, das ist der politische Willen der Gemeinden.
Interessierte Gemeinden könnten sich zusammenschliessen, eine gemeinsame Lösung für die Festlegung des Gewerbe- und Industriegebietes ausarbeiten und in ihren Nutzungsplänen verankern. Die möglichen Zusammenarbeitsformen sind in § 34 des Gemeindegesetzes geregelt. Im Kanton Baselland gibt es bereits Beispiele entsprechender Vereinbarungen, etwa zwischen den Gemeinden Itingen und Lausen.
Max Ribi hat gehört, dass rechtlich heute alles schon möglich wäre. Seine Frage laute aber, ob man auch gewillt sei, die Anliegen zu fördern. Der Landrat könnte ein Zeichen setzen und sein Interesse an solchen Vereinbarungen zeigen, insbesondere um zu verhindern, dass Verkehrsprobleme nachträglich gelöst werden müssen. Max Ribi betont, dass es ihm keinesfalls um die Einschränkung der Gemeindeautonomie geht.
Röbi Ziegler weiss zwar nicht, ob Max Ribi mit seinem Vorstoss den Stein der Weisen gefunden hat, findet darin aber zumindest einen sehr bedenkenswerten Gedanken. Die Entwicklung der letzten zehn Jahre zeigt, wie die regionale Wirtschaft einem laufenden Strukturwandel unterworfen ist.
Die Folgen davon sind beispielsweise im Raum Arlesheim, Münchenstein, Pratteln erkennbar, wo sich grosse, sehr gut erschlossene, teilweise brach liegende Industrieareale befinden, die einer wertschöpfungsgeringen, arbeitsextensiven Zwischennutzung dienen. Zur gleichen Zeit wurden im mittleren Kantonsteil, etwa in Bubendorf, Itingen oder Zunzgen neue Industriekomplexe errichtet. Wenn man auch im Sinne der Gemeindeautonomie jeder Gemeinde überlassen soll, wen sie in ihre Gebiete anlocken will, so darf doch der übergemeindliche, kantonale Aspekt nicht vergessen werden, da ja von der Zersiedelung der Landschaft und des wachsenden Verkehrs die ganze Region betroffen ist. Insofern bleibt nach Ansicht von Röbi Ziegler festzustellen, dass das in den vergangenen Jahren angewandte raumplanerische Instrumentarium nicht genügend Wirkung erzielt hat. An Veränderungen ginge es aber jetzt nicht darum, die Gemeindeautonomie, die Freiheit der Grundstückbesitzer oder der Unternehmer einzuschränken, vielmehr müsste eine Verknüpfung der Interessen des Kantons als Verwalter der Ressourcen und der wirtschaftlichen Interessen gefunden werden.
Aus den genannten Gründen unterstützt eine überwiegende Mehrheit der SP-Fraktion den Vorschlag von Max Ribi.
Peter Holinger berichtet, dass der Vorstoss von Max Ribi bei aller Sympathie in der SVP-Fraktion doch mehrheitlich abgelehnt wurde.
Als kürzlich in der Bau- und Planungskommisssion beim Thema Land festgestellt wurde, dass der Kanton ein sehr bedeutender Landbesitzer ist, der auch mithilft, Betriebe anzusiedeln, konnte am Beispiel von Liestal gezeigt werden, dass der Hauptort wegen der hohen Landpreise viele Firmen verloren hat.
Das vorgeschlagene Modell scheint in der Anwendung und der Verrechnung recht kompliziert zu sein, solche Regelungen durchzusetzen dürfte, wie das Beispiel Hallenbad Liestal zeigt, sehr schwierig sein.
Remo Franz würdigt die logischen Überlegungen von Max Ribi, muss aber, wie auch schon von Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider ausgeführt, darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen dazu bereits geschaffen sind, womit der Nutzungstransfer für die Gemeinden schon heute zu vollziehen möglich ist. Aufgrund dieser Überlegungen lehnt die CVP/EVP-Fraktion den Vorstoss ab.
Dieter Völlmin weist darauf hin, dass die Intentionen von Max Ribi mit den nun neu von der SP eingebrachten nicht identisch sind. Nach dem Votum von Röbi Ziegler geht es der Fraktion der Sozialdemokraten auch um den Einbezug der Zersiedelung der Landschaft und der Eindämmung des Verkehrs. Diese Begehren wären aber Gegenstand eines anderen Vorstosses.
Bruno Steiger lehnt das Postulat ab, weil die gesetzlichen Möglichkeiten gegeben sind und die Gemeindeautonomie auch hier durchaus spielen soll.
://: Der Landrat stimmt der Überweisung des Postulates mit 34 gegen 29 Stimmen zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 397
15 1999/269
Postulat von Esther Maag vom 15. Dezember 1999: Ein Natel-Antennen-Netz
RR Elsbeth Schneider vertritt die Meinung, dass künftig die Anzahl der Antennenstandorte auf das absolut Notwendige beschränkt werden muss. Wie gehört, wird das BAKOM in den nächsten Jahren zusätzliche Konzessionen für Mobilnetze erteilen, weshalb unbedingt darauf hinzuwirken ist, dass nicht jeder neue Konzessionär ein eigenes Netz errichtet. Dies bedeutet insbesondere, dass sich die verschiedenen Konzessionäre, soweit möglich, ihre Netze und Antennenstandorte weiterhin gegenseitig zur Verfügung stellen müssen.
Zu den Fragen 1 bis 4: Für den Erlass eines Baustopps für geplante bewilligte und im Bau befindliche Mobilfunksendeanlagen besteht keine gesetzliche Grundlage. Somit hat der Kanton keine Möglichkeit, Bewilligungsgesuche zu stoppen oder zu verhindern. Anlagen, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, müssen bewilligt werden. Einzig Baugesuche an neuen Standorten, die nicht dem jeweiligen Betriebskonzept der einzelnen Telekommunikationsanbieter entsprechen, können abgewiesen werden, weil sie vorgängig zur Erteilung der Baubewilligung dem Bauinspektorat eingereicht werden müssen.
Zu 5: Der Bund zwingt die Telekommunikationsanbieter zum Aufbau eigener Netze, um dem Wettbewerb auf dem Kommunikationsmarkt Rechnung zu tragen. Die Telekommunikationsanbieter sind aber gemäss dem Fernmeldegesetz verpflichtet, aus Gründen öffentlicher Interessen Dritten gegen ein angemessenes Entgelt die Mitbenutzung ihrer Anlage zu gestatten, und damit den Anliegen der Raumplanung, des Landschafts-, Heimat-, Natur- und Tierschutzes gerecht werden zu können. Wenn ein neuer Telekommunikationsanbieter somit am gleichen Standort eine neue Antennenanlage errichten will, kann das Bauinspektorat, gestützt auf das Betriebskonzept und die technischen Anlagen, vom Gesuchsteller Verhandlungen zwischen den verschiedenen Telekommunikationsanbietern anordnen.
Zu 6: Seit 1. Februar 2000 ist die Verordnung über den Schutz vor nichtjonisierender Strahlung in Kraft. Als Immissionsgrenzwert ist der international anerkannte, in einer Empfehlung der EU enthaltene Grenzwert vom Bund übernommen worden. Das BAKOM hat im September vergangenen Jahres total 48 neue Konzessionen für einen drahtlosen Hausanschluss ausgeschrieben. Die Konzessionen sollen im Mai 2000 versteigert werden.
Weiter hat das BAKOM angekündigt, dass noch einmal 4 zusätzliche landesweite Konzessionen für die nächste Generation Mobilfunk ausgeschrieben werden. Diese neuen Netze werden noch einmal tausende von neuen Antennen, vorwiegend im Siedlungsgebiet, zur Folge haben. Deshalb hat der Regierungsrat bereits im Januar dem UWEK seine Besorgnis über die möglichen negativen Umweltauswirkungen kund getan und unter anderem folgende klaren Forderungen gestellt:
- Bevor neue Konzessionen erteilt werden, muss mit dem Ziel einer gemeinsamen Strategie für die Zukunft eine Diskussion mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kantonsregierungen geführt werden.
- Vor der Vergabe bzw. vor der erwähnten Versteigerung im Mai sollen die Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen der neuen Technologie untersucht und in einem Bericht festgehalten werden.
- Mit der Vergabe von neuen Konzessionen soll auf nationaler Ebene eine vorbildliche Koordination zwischen den Netzbetreibern vorgeschrieben und bei der Infrastruktur soll der Wettbewerb auf ein Minimum reduziert werden.
- Die Gemeinden und die Landschaft dürfen nicht unnötig mit Antennen durchsetzt werden.
Mit ihrem Brief an Bundesrat Leuenberger hat die Baselbieter Regierung den Nachweis erbracht, dass sie gewillt ist, ihren Einfluss für eine umweltgerechte Entwicklung der Mobilfunktechnologie wahrzunehmen. Die wichtigsten Anliegen des Postulates für eine zukünftige Netzerweiterung hat die Regierung damit aufgenommen. Innerhalb der bestehenden Netze kann die Regierung keine zusätzlichen Massnahmen treffen.
Abschliessend bittet die Baudirektorin, das Postulat nicht zu überweisen.
Esther Maag erhält nach den Ausführungen der Regierungsrätin den Eindruck, dass einiges im Gang ist und ist sich auch im Klaren, dass sie sich mit dem Vorstoss auf ein relativ heikles technisches Gebiet begeben hat. Besorgte Informationen aus der Bevölkerung wiesen sie auf das optische Problem, aber vor allem auf die gesundheitlichen Probleme elektrosensibler Personen hin, von denen mindestens zwei Prozent der Bevölkerung betroffen sind. An Symptomen werden negative Einflüsse auf das vegetative Nervensystem wie Schlafstörungen oder Stress gemeldet. Diese Stimmen müssen nach Ansicht der Landrätin gehört werden. Gemäss Messungen liegen zwei von acht alten Antennen über dem Grenzwert. Die Zürcher haben deshalb einen Kataster aller Sendeanlagen erstellen lassen.
Ganz wichtig wäre es für die Zukunft, dass die Planung offen gelegt wird, statt die Bürgerinnen und Bürger gewissermassen in der Holschuld zu belassen, wo gerade eine neue Anlage geplant ist.
Den Mangel an gesetzlichen Grundlagen, um sich wehren zu können, sollte man nicht beklagen, vielmehr sollten diese Grundlagen geschaffen werden, damit Richtlinien gegen den unkontrollierten Anlagenbau vorhanden wären.
Aufgrund ihres Eindruckes, dass sich die Regierung gegen ein Auswuchern des Antennewaldes einsetzt, kann sich Esther Maag mit der Beantwortung ihres Postulates einverstanden erklären.
Bruno Krähenbühl stellt einleitend folgendes fest:
1. Alle wollen ein Handy mit möglichst lückenloser Versorgung, aber keiner will eine Antenne in seiner Nähe.
2. Liberalisierung ist öfters eine Medaille mit zwei Seiten, einerseits die glänzende Vorderseite mit dem Wettbewerb und den tieferen Preisen und andererseits die Kehrseite mit mehr Belastung und mehr Antennen.
Damit das Postulat nun richtig beurteilt werden kann, gilt es nach Ansicht von Bruno Krähenbühl, sich die folgenden Fakten vor Augen zu halten:
Handynetze nennt man zellulare Netze. Die Anzahl der Antennen hängt dabei von der Anzahl Funkzellen ab und die Anzahl dieser Funkzellen hängt von der Geländebeschaffenheit, von der Zahl der mutmasslichen Teilnehmer und schliesslich von den verfügbaren Frequenzen ab. Der Kanton Baselland als Grenzgebiet muss den international bereit gestellten Frequenzbereich mit Deutschland und Frankreich teilen, was die Angelegenheit verkompliziert. Je mehr Zellen und damit je mehr Antennen, desto tiefer kann die Abstrahlleistung gehalten werden und desto geringer wird die Belastung durch elektromagnetische Schwingungen. Wer also möglichst wenig Antennen fordert, erzielt eventuell einen kontraproduktiven Effekt. Bei Swisscom wurde von Anfang an mit kleinen, aber zahlreichen Zellen und geringer Leistung geplant. Die Kosten dafür sind höher als mit einer anderen Lösung. Die neu dazu gestossenen Betreiber haben aus Wettbewerbsgründen verständlicherweise möglichst rasch eine grosse Verbreitung anvisiert und deshalb grössere Zellen mit weniger Antennen, aber viel höherer Leistung gewählt.
Wie schon von Frau Schneider erwähnt, werden nun sämtliche bestehenden Antennenanlagen auf die neu erlassenen Vorschriften hin überprüft. Das Programm sieht die Kontrolle von etwa 30 Anlagen pro Woche vor.
Wichtig ist gemäss den Ausführungen von Bruno Krähenbühl auch zu wissen, dass im Gebäude, auf dem die Antenne montiert ist, die Belastung gering oder geringer ist als in den Nachbargebäuden auf die die Antenne abstrahlt und schliesslich weist er darauf hin, dass wissenschaftlich bisher keine erhärteten Beweise für die Schädlichkeit erbracht wurden, auch nicht in den nordischen Ländern, wo der Handyboom viel früher eingesetzt hatte. Weil es aber elektrosensible Menschen gibt, ist es richtig, dass scharfe Schutzbestimmungen geschaffen worden sind.
Das Postulat scheint Bruno Krähenbühl gut gemeint, doch bei den vorgeschlagenen Massnahmen gibt es leider Punkte, denen er nicht zustimmen kann. So dürfte die Massnahme eines kantonalen Baustopps mit Bundesrecht kollidieren und eine minimale Anzahl von Sendeanlagen zu bestimmen, kann nicht gefordert werden, weil das Netz ständig angepasst werden muss, ansonsten frequenztechnisch Probleme entstünden.
Die gemeinsame Nutzung von Antennen ist sinnvoll auf der Landschaft, in städtischen Gebieten oder Agglomerationen wirkte sich die Massnahme aber - wie schon dargelegt - kontraproduktiv aus.
Zur Forderung nach kantonalen Grenzwerten schliesslich ist festzuhalten, dass die bereits erwähnte Verordnung über den Schutz vor nichtjonisierender Strahlung teilweise, etwa bei Schulen, Wohnungen, Arbeitsplätzen, strenger ist als analoge EU-Regelungen.
Die SP-Fraktion lehnt das Postulat aus den erwähnten Gründen ab, unterstützt aber die Bemühungen um bessere Koordination beim Baubewillligungsverfahren zwischen Kanton und Gemeinden.
Peter Tobler verweist auf den bereits zu diesem Thema eingereichten Vorstoss von Ruedi Moser. Er betont, dass für ein Natelnetz, wie es Esther Maag fordert, nicht der Kanton zuständig ist, sondern abschliessend der Bund und bemerkt, aus den Darlegungen von Bruno Krähenbühl ziehe er die Lehre, dass man mit dem Einreichen von Vorstössen vorsichtig sein sollte, wenn man die Materie nicht a fonds kennt.
Ruedi Moser erinnert, dass der Landrat vor etwa einem Jahr die Motion zur Vermeidung eines Mobilfunkantennenwaldes als Postulat überwiesen hat. Damals wurde der Regierungsrat dringlich aufgefordert, die entsprechenden Planungsgrundlagen zu schaffen. Der Vorstoss von Esther Maag beweise, dass sowohl der Handlungs- wie der Erklärungsbedarf noch heute gegeben ist.
Peter Degen , der im Werkhof Sissach arbeitet, wo sage und schreibe vier Antennen aufgerichtet sind, fragt sich, wer solche Konzessionen erteilt und wie der Strahlenschutz für die hundert Mitarbeiter in solchen Situationen noch gewährleistet werden kann.
Aufgrund der persönlichen Betroffenheit unterstützt er das Postulat.
Hans Jermann kann dank der Vorrednerinnen und Vorredner nur noch kurz bekannt machen, dass die CVP/EVP-Fraktion das Postulat ablehnt.
Bruno Steiger versteht die Sorgen von Peter Degen. Von der Sache her sieht er das Dilemma darin, dass die Gemeinden nicht eine der konzessionierten Organisationen (Swisscom, Diax und Orange) bevorzugen können. Die Mehrheit der Fraktion kann dem Postulat nicht zustimmen.
Maya Graf will sich nicht den Mund verbieten lassen und antwortet Peter Tobler, es wäre gefährlich, wenn nur noch Expertinnen oder Experten ein Postulat schreiben dürften. Wie schlecht das Resultat in einem funktionierenden Markt sein kann, belege gerade der Handyboom. Die Betroffenheit vieler Leute sei gross und am Landrat liege es, politisch Lösungen voranzutreiben.
Peter Tobler bemerkt, es liege ihm fern, jemandem das Maul verbieten zu wollen und er erachte Esther Maag für gross genug und selber befähigt, sich zu Wehr zu setzen. Eine Annäherung an das Problem reiche nicht aus, es müsse auch noch Sachverstand dazu kommen. Scheinlösungen anzubieten, sollte vermieden werden, etwas zu unternehmen, das dann tatsächlich hilft, wäre sein Anliegen.
Roger Moll berichtet, am 15. November 1999 habe die Subkommission 3 der GPK das Lufthygieneamt besucht, im Anschluss daran in zwei Sitzungen die Lage diskutiert und Empfehlungen herausgegeben. Als Hauptproblem ortet Roger Moll, dass der Bund keine klaren Weisungen an die Kantone herausgibt.
Weiter gibt er zu bedenken, dass die Antenne nur ein Glied im gesamten elektromagnetischen Spektrum darstellt und auch Experten in diesem Problemfeld nicht den vollständigen Durchblick haben.
Das Postulat kann somit abgelehnt werden, weil das Problem erkannt ist und sowohl Landrat und Regierung wie auch das zuständige Amt die Thematik vertieft verfolgen.
://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulates 1999/269 ab.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 398
16 1999/271
Postulat von Hanspeter Wullschleger vom 16. Dezember 1999: Mehr Sicherheit beim Überqueren der Strassen für die Schüler/innen von Häfelfingen
://: Die Regierung nimmt das Postulat entgegen. Es ist somit stillschweigend überwiesen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 399
17 1999/032
Interpellation von Peter Degen vom 11. Februar 1999: KVG-Subventionen. Antwort des Regierungsrates
RR Hans Fünfschilling bespricht mit seiner Antwort zum Thema Krankenkassenprämienverbilligung neben der Interpellation von Peter Degen auch die Interpellation von Max Ribi und das Postulat von Esther Aeschlimann.
Der Finanzdirektor erklärt, die von Peter Degen angeführte Bundesstudie stamme aus dem Jahre 1996 und sei nur schwer mit der heutigen Situation zu vergleichen, zumal der Kanton Basel-Landschaft die Richtprämie von damals 110 auf inzwischen 135 Franken angehoben habe.
Aufgrund einer Anregung der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission ist die Finanzdirektion aber zur Zeit dabei, Änderungen des aktuellen Zustandes mit einer degressiven Kurve herbeizuführen, was dann vor allem Familien mit tieferen Einkommen deutlicher entlasten würde.
Geprüft wird auch, ob die Krankenkassenprämienverbilligung nicht besser direkt an die Versicherung, statt an die Versicherten ausbezahlt werden könnte.
Peter Degen erklärt sich von der Beantwortung befriedigt.
://: Damit ist die Interpellation beantwortet.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 24. Februar 2000