LR Protokoll 24. Februar 2000 (Teil 4)
Protokoll der Landratssitzung vom 24. Februar 2000
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Nr. 393
11 1999/224
Interpellation von Peter Holinger vom 28. Oktober 1999: Palazzo - Gebäude Liestal. Mündliche Antwort des Regierungsrates
RR Elsbeth Schneider zu 1: Das Palazzo-Gebäude steht grundsätzlich weder unter Bundesschutz noch unter Schutz des Kantons Basel-Landschaft. Im Rahmen der Zonenplanrevision hat die Stadt Liestal das Zentrum des Palazzogebäudes der Schutzkategorie B zugewiesen. Das Reglement sagt, dass die Gebäude in Substanz, Konstruktion und Erscheinung zu erhalten sind.
Die kantonale Denkmalpflege erachtet diese Einstufung des Palazzo ebenfalls für richtig. Nach den Bewertungskriterien, welche für die Aufnahme in das kantonale Inventar der geschützten Kulturdenkmäler angewendet werden sollen, erfüllt das ehemalige Postgebäude auch die Kriterien für eine kantonale Unterschutzstellung.
Gesamtschweizerisch gilt das alte Liestaler Postgebäude aus dem Jahre 1891 als Meisterwerk des Historismus. Geschaffen wurde das Gebäude von Hans Wilhelm Auer, Schüler von Gottfried Semper, Architekt des Bundeshauses in Bern.
Zu 2: Aufgrund seiner hohen städtebaulichen Qualität, der prägenden Stellung am Bahnhofplatz und des hohen Stellenwertes für die Geschichte der Schweizer Architektur würde ein Abbruch den unwiederbringlichen Verlust eines Kulturgutes und eine eklatante Abwertung des Bahnhofplatzes Liestal bedeuten.
Zu 3: Eigentümerin des in Privatbesitz befindlichen Gebäudes ist seit 1979 die Kulturhaus Palazzo AG. Undenkbar erscheint es, dass die über Jahre gewachsenen Palazzo-Strukturen einfach transferiert werden können. Der Kulturbetrieb könnte kaum - wie vorgeschlagen - einfach in die ehemalige Coop-Bäckerei verlegt werden, schon gar nicht ohne die Zustimmung der Veranstalterinnen und Veranstalter, des Publikums sowie der Produzentinnen und Produzenten. Der Abbruch der Liegenschaft und der gleichzeitige Auszug des Kulturbetriebes wäre auf jeden Fall ein Bruch im Kulturleben der Kantonshauptstadt.
Zu 4: Die Sandsteinfassade müsste unbedingt fachgerecht saniert werden. Unter Berücksichtigung des Standortes, des einmaligen Baus, der architektonischen Qualität, dem Anbringen allfälliger Plakate und der Platzierung der Fahrradständer müsste, in Absprache mit der Stadt Liestal, ein Gestaltungskonzept entworfen werden. Sollte das Palazzo-Gebäude unter kantonalen Denkmalschutz gestellt werden, so würde die Denkmalpflege ihre Bauberatungsdienste anbieten. In einem solchen Falle könnte der Kanton für die substanzerhaltenden Massnahmen Subventionen entrichten. Ziel müsste aber sein, das Palazzo-Gebäude zu erhalten und die unumstrittene Schutzwürdigkeit fachgerecht herzustellen.
Peter Holinger , dem Diskussion zugestanden wird, ist mit der Regierungsrätin einverstanden, dass die äussere Erscheinung des Gebäudes und die dringend sanierungsbedürftigen Anbauten eine Provokation darstellen und zur Schutzwürdigkeit der Liegenschaft in krassem Widerspruch stehen. Auch im Innern des Gebäudes ist mit der gewählten, einseitigen Plakatierung eine provokative Ausgestaltung festzustellen.
Das Kulturhaus ist stark von der öffentlichen Hand abhängig, so bezahlt die Stadt Liestal 40'000 Franken und der Kanton ein x-faches davon. Obwohl man juristisch wohl von einer AG reden kann, so muss doch gesehen werden, dass die Aktivitäten nur dank der Beiträge durch die öffentliche Hand überleben können.
Peter Holinger, der aufgrund seiner Eingabe viele, auch unschöne Zuschriften erhalten hat, stellt fest, dass der Unmut gegen das Gebäude in Liestal wächst. Auch der Verkehrs- und Verschönerungsverein der Stadt hat schon zweimal schriftlich mit dem Palazzo Kontakt aufgenommen, aber nie eine Antwort erhalten.
Sollte das Gebäude anlässlich des Eidgenössischen Turnfestes 2002 noch immer im gleichen Zustand sein wie heute, wäre dies kein Ruhmesblatt und der Kantonshauptstadt nicht würdig.
://: Damit ist die Interpellation beantwortet.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 394
12 1999/235
Postulat der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 11. November 1999: Unterstützung der Stiftung CENTRE NATURE LES CERLATEZ
RR Elsbeth Schneider begründet den ablehnenden Entscheid der Regierung nicht mit den Inhalten des Postulates an sich, sondern mit der Art des Vorstosses, der wiederkehrende Beiträge fordert. Da es gesamtschweizerisch noch viele schutz- und erhaltenswürdige Projekte gibt, möchte der Regierungsrat keine dauernde und wiederkehrende Unterstützung aussprechen, ist aber bereit, einen einmaligen, projektbezogenen Beitrag über den Lotteriefonds zu leisten. Mit diesem Vorschlag hofft die Regierungsrätin auf das Einverständnis des Rates, das Postulat nicht zu überweisen.
Rita Bachmann ist einerseits enttäuscht, dass die Regierung das Postulat nicht entgegen nehmen will, andererseits erfreut, dass doch die Bereitschaft besteht, im Rahmen eines Projektes einen Beitrag zu leisten.
Rita Bachmann bezeichnet das Centre Nature les Cerlatez als einmalig, vergleichbar mit dem Hochmoor von Rothen- thurm. Im vergangenen Jahr wurde das Centre von 150'000 Personen besucht, 20'000 davon stammten aus der Region Basel. Neben seiner Aufgabe als Informationszentrum für Schulen hegt und pflegt es das gesamte umgebende Naturschutzgebiet.
Die Stiftung pflegt zudem die Zusammenarbeit mit MGU, (Mensch, Gesellschaft, Umwelt) und auch für die Universität Basel ist das Centre Nature les Cerlatez ein geeignetes Forschungsfeld.
Für die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission handelt es sich beim Vorstoss um ein strak bildungspolitisch geprägtes Anliegen.
Gerne rühmt sich der Kanton, mit den Nachbarn einen freundschaftlichen Kontakt zu pflegen. Dazu gehört nach Ansicht der Kommissionspräsidentin auch die Unterstützungsbereitschaft in den erkennbar notwendigen Bereichen des bekanntlich nicht sehr finanzstarken Kantons Jura.
Dass sich der Kanton Basel-Landschaft nur ungern mit jährlich wiederkehrenden Beiträgen verpflichten will, findet das Verständnis von Rita Bachmann; sie begrüsst deshalb die Bereitschaft des Kantons, eine einmalige Leistung aus dem Lotteriefonds von beispielsweise 100'000 Franken zu gewähren, um die Hypothekarschuld von über 400'000 Franken und das jährliche Defizit von 23'000 Franken etwas mildern zu helfen.
Aus den genannten Gründen bittet Rita Bachmann um die Überweisung des Postulates und um die Bereitschaft der Regierung, zusammen mit der Stiftung eine akzeptable Lösung zu suchen.
Sabine Stöcklin bezeichnet die Hochmoorlandschaft rund um den Etang de la Gruyere als einmalig und einmalig schön. Dies ist der Grund dafür, dass die Stiftung Centre Nature les Cerlatez die Anschubfinanzierung vom Schweizerischen Landschaftsschutz erhalten hat.
Die Sozialdemokratische Fraktion vertritt die Auffassung, dass der Kanton Basel-Landschaft als Nachbarkanton an die Weiterführung der Arbeiten dieser Stiftung für den Schutz und für die Bildung einen Beitrag leisten soll.
Sabine Stöcklin macht beliebt, das Postulat zu überweisen, damit die Stiftung vom Kanton Basel-Landschaft ein Signal der Unterstützungswilligkeit erhält.
Rita Kohlermann ist ebenfalls etwas enttäuscht, dass die Regierung das Postulat nicht entgegen nehmen will, zumal es hier um die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Kanton Jura in der Region Nordwestschweiz geht. Noch im letzten Regierungsprogramm war zu lesen: Verstärkt werden soll die Zusammenarbeit mit dem neuen Nachbarkanton Jura. Die Landrätin hofft, dass es sich bei dieser Aussage nicht bloss um eine deklamatorische Übung gehandelt hat und bittet - zusammen mit einer starken Minderheit in der FDP-Fraktion - das Postulat zu überweisen, und damit gegenüber dem Kanton Jura das Zeichen zu setzen, dass sich der Kanton Basel-Landschaft in die Verantwortung nehmen lässt.
Peter Degen hält fest, es könne doch nicht sein, dass der Kanton Basel-Landschaft anstelle des Schweizerischen Landschaftsschutzes mit Beiträgen für das Centre Nature les Cerlatez einspringt und sich finanziell beteiligen soll. In der Kommission habe man nie über die Höhe eines möglichen Geldbetrages diskutiert. Wenn schon, dann dürfte höchstens ein einmaliger Betrag ausgeschüttet werden. Die Schweizer Demokraten lehnen das Postulat ab.
Patrizia Bognar gibt bekannt, dass das Postulat auch in der CVP/EVP-Fraktion eine grössere Diskussion ausgelöst hat. Nicht vergessen werden soll der grosse Nutzen, den viele Baselbieter, vor allem Jugendliche, in der Freizeit aus diesem Gebiet ziehen.
Die Fraktion ist sich einig, dass ein einmaliger Betrag ausbezahlt und das Postulat trotzdem überwiesen werden soll.
Maya Graf unterstützt das Postulat zu Gunsten dieses wunderschönen Hochmoors in der näheren Umgebung der Regio, zumal damit - nicht nur mit Worten - ein sehr schönes Signal der Solidarität mit dem Nachbarkanton Jura gesetzt würde.
Hans Schäublin stimmt namens der SVP-Fraktion dem Vorstoss zu, weil dem Nachbar Jura, der für das Baselbiet in unmittelbarer Nähe ein so tolles Naturschutz- und Erholungsgebiet bereit hält, unkonventionell geholfen werden soll.
Bruno Steiger ist doch etwas erstaunt, was so ein Kommissionsreisli bewirken kann. Offenbar verwechselten einzelne Leute Partnerschaft mit Geld Pumpen. Wenn der Kanton Jura auch gerne jammere, so sei doch festzuhalten, dass er seine Autonomie selber gewählt habe. Die Schweizer Demokraten möchten nicht Geld in eine Stiftung pumpen, über welche der Kanton Basel-Landschaft keine Kontrolle ausüben könne. Die Jurassier sollten doch selber schauen, das Baselbiet müsse seine Probleme auch selber lösen.
Rita Bachmann ergänzt, die Verantwortlichen hätten von Beginn an dem Kanton Basel-Landschaft Einsitznahme in der Stiftung angeboten.
RR Elsbeth Schneider stellt abschliessend klar, der Regierung gehe es nicht um die Zurückweisung des Postulates, sondern - im Sinne von WOV - um die effiziente Behandlung des Vorstosses durch die Verwaltung. Wenn die Stiftung den Unterstützungsantrag stellen sollte, werde die Regierung entsprechende Überlegungen anstellen und dem Rat innerhalb des folgenden Halbjahres einen Vorschlag unterbreiten.
://: Der Landrat stimmt der Überweisung des Postulates 1999/235 grossmehrheitlich zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 395
13 1999/239
Interpellation von Maya Graf vom 11. November 1999: Abfalltransport per Bahn: Wo bleibt das Integrale Entsorgungs-System? Antwort des Regierungsrates
RR Elsbeth Schneider stellt einleitend richtig, in der Abfallvereinbarung stehe nicht, der Abfalltransport müsse mit der Bahn erfolgen, vielmehr sei festgelegt, dass dies auf diese Art soweit ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar erfolgen soll. Weiter habe der Bund dem Kanton noch nie eine Terminvorgabe gestellt, womit die Aussage, der Kanton müsse bis zum Jahr 2000 das Einzugsgebiet festlegen, nicht der Wahrheit entspreche. Schliesslich präzisiert die Regierungsrätin, bezüglich der angesprochenen Fragen gehe es nicht um Artikel 28, sondern um Artikel 18.
Zu 1: Die definitive Einführung des kombinierten Abfalltransportes kommt laut Regierungsrätin Elsbeth Schneider sicher nicht vor Sommer 2001. Die Umsetzung des IES (Integrales Entsorgungssystem), die zwei bis drei Jahre dauern dürfte, muss schrittweise erfolgen. Die Inbetriebnahme des ersten Fahrzeuges könnte dann frühestens ein Jahr nach dem Landratsbeschluss erfolgen. Vorgesehen ist allerdings, im kommenden Frühling mit einer vom Rat zu bewilligenden Vorlage einen befristeten Pilotversuch zu starten.
Zu 2: Die Bau- und Umweltschutzdirektion sowie das Baudepartement des Kantons Basel-Stadt treffen sich regelmässig zum Austausch über die anstehenden, beide Direktionen tangierenden Geschäfte. Die Baudirektorin informiert regelmässig über das IES.
Basel-Stadt drängt zwar auf die Umsetzung des Bahntransportes, zeigt aber Verständnis für die begründeten Verzögerungen und hat seinerseits ebenfalls mit technischen Schwierigkeiten zu kämpfen.
Zu 3: Ein genauer Zeitpunkt zur Festlegung des Einzugsgebietes kann heute nicht abgegeben werden, vorgesehen ist aber, die Umsetzung im Rahmen der Abfallplattform mit allen beteiligten Stellen zu diskutieren. In dieser von der BUD eingesetzten Abfallplattform, mit welcher der Akzeptanzdialog gepflegt werden soll, sind der Gemeindeverband, der Gewerbeverband, Umweltorganisationen und Transporteure vertreten. Sobald das Einzugsgebiet definiert sein wird, müssen alle brennbaren Abfälle in der KVA Basel-Stadt angeliefert werden, sofern sie nicht einer anderen Wiederverwertung zugeführt werden. Dies wird selbstverständlich auch die kommunalen Abfälle betreffen, was bedeutet, dass die Gemeinden ihre Abfallunternehmungen anzuweisen haben, ihre Abfälle unbedingt in die vom Kanton bezeichnete Entsorgungsstelle zu liefern.
Zu 4: Im Landkreis Lörrach wurde die Umsetzung des IES 1997 durch den Kreistag beschlossen. Es besteht die Absicht, dasselbe System oder zumindest dieselben Container in beiden Gebieten einzusetzen. Aus diesem Grunde ist vorgesehen, die Ausschreibungen jeweils gemeinsam mit Lörrach durchzuführen.
Zu 5. Aufgrund der technischen Schwierigkeiten während der Inbetriebnahme und wegen des nicht umgesetzten Bahntransportes wurde 1998 nur eine provisorische Betriebsbewilligung für die KVA Basel erteilt. Die Betriebsbewilligung wurde später verlängert; die beiden Basel informieren sich permanent gegenseitig über den neuesten Stand und eine Einsprache gegen eine definitive Betriebsbewilligung liegt nicht vor. Der WWF hat allerdings bei der Erteilung der Baubewilligung Einsprache angemeldet. Das Baudepartement des Kantons Basel-Stadt beziehungsweise die Baurekurskommission hielten fest, dass die Frage des Bahntransportes im Rahmen der Betriebsbewilligung geklärt werden soll. Im Betriebsbewilligungsverfahren ist somit nur noch der WWF einspracheberechtigt. Allerdings hält die Baudirektorin noch einmal fest, dass die Bahnanlieferung durch den Kanton Basel-Landschaft in der Abfallvereinbarung nicht als Muss determiniert ist.
Zu 6. In rechtlicher Hinsicht ist die Situation nach dem Bundesgerichtsurteil vom 22. Juni 1999 in Sachen Gewerbeabfall von Reinach klar: Die vermischten Abfälle des Gewerbes sind den Siedlungsabfällen zuzurechnen und fallen folgerichtig unter das Abfuhrmonopol der Gemeinden. Ausgenommen davon sind einzig die wirklichen produktionsspezifischen Abfälle, die aber meist sortenrein ankommen und einer Wiederverwertung zugeführt werden können. Einzelne Gemeinden, wie etwa Reinach und Muttenz, haben inzwischen die erforderlichen Schritte eingeleitet, um die Abfälle innerhalb der Gemeinde auf einer Sammeltour erfassen zu können. Sie bieten den Gewerbetreibenden eine preislich interessante Lösung mit individueller Gewichtserfassung an. Eine Mehrheit der Gemeinden ist aber bisher nicht gewillt, allenfalls auch rechtliche Schritte zu unternehmen.
Zur Zeit sind Gespräche zwischen Kanton, Gemeinden und Gewerbetreibenden mit dem Ziel im Gange, nach anderen Möglichkeiten zur Schliessung der Finanzierungslücken in der Abfallrechnung der Gemeinden zu suchen. Im Vordergrund steht die so genannte Konzessionslösung, bei der die Gemeinde klare Rahmenbedingungen für eine private Sammeltour festlegen kann. Die interessierten Abfallunternehmungen können, um eine Konzession von der Gemeinde zu erhalten, mit einer Gemeinde einen Vertrag eingehen. Auf diese Art könnte kurzfristig mit einem vertretbaren Aufwand sicher gestellt werden, dass auch die Kunden den Privatabfuhren einen Betrag an die Entsorgung der Wertstoffe leisten, ohne damit die Konkurrenz auszuschliessen. Neben dieser Lösung soll geprüft werden, ob durch die Änderung des Umweltschutzgesetzes für die Gemeinden die Möglichkeit eingeführt werden könnte, eine Abfallgrundgebühr zu erheben.
Maya Graf bedankt sich für die Ausführungen der Regierungsrätin und gibt die Meinung kund, dass die Frage der Abfallentsorgung nicht nur eine lange Geschichte hinter sich, sondern sicher auch noch vor sich haben wird, bis der Kanton das Problem ökologisch und ökonomisch in den Griff bekommt. Zur Zeit wird der Abfall noch immer aus den verschiedensten Gemeinden des Oberbaselbietes durch das Ergolztal und die Stadt Basel in die KVA gefahren.
Persönlich ist Maya Graf sehr enttäuscht, dass der Bahntransport - übrigens vom Landrat bereits im Jahre 1994 als Abklärungsauftrag an die Regierung gestellt - jetzt noch einmal 3 Jahre der Verwirklichung harren soll.
Die Landrätin fragt die Umweltschutzdirektorin, welche unterstützenden Massnahmen der Kanton zu Gunsten der in den Gemeinden neu zu organisierenden Zweckverbände leistet.
Jacqueline Halder berichtet, dass an der ausgereiften Vorlage, die auf einem gut gehenden Modell des Kantons Thurgau basiert, in der Kommission kaum ein gutes Haar gelassen wurde. Die Landrätin möchte nun erfahren, ob die Vorlage als Basis des Pilotprojektes gilt und wie der Abfall wegen der Störungen in der KVA, per Bahn oder per Lastwagen, nach Weinfelden transportiert wurde.
Schliesslich betont Jaqueline Halder, sie hoffe zusammen mit dem WWF schon sehr, dass die provisorische Betriebsbewilligung nicht einfach bis ins Jahr 2003 verlängert wird, ehe das Ziel des Bahntransportes des Abfalls erreicht sein wird.
Eugen Tanner entgegnet Maya Graf, wer ihre Äusserungen höre, könnte meinen, es herrschten desolate Zustände in der Frage der Abfallentsorgung. Gerade die Tatsache, dass es so lange dauere, bis ein funktionierendes Ersatzsystem geschaffen ist, belege, dass die aktuelle Lage so schlecht nicht ist. Und auch die Gründung von Zweckverbänden im Oberbaselbiet weist nach Ansicht von Eugen Tanner auf das Bemühen hin, neue Lösungen anzustreben.
Als Mitglied der Umweltschutz- und Energiekommission weist Urs Steiner die Bemerkung von Jacqueline Halder, an der Vorlage habe man kein gutes Haar gelassen, zurück, vielmehr sei man konstruktiv an die hängigen Fragen herangetreten und habe sie mit dem Resultat hinterfragt, dass Regierungsrätin Elsbeth Schneider die Vorlage schliesslich zur Überarbeitung zurückgenommen habe. Von desolaten Zuständen kann auch seiner Meinung nach nicht die Rede sein.
Röbi Ziegler präzisiert zu den neu entstehenden Zweckverbänden, an sich wäre das Einsammeln des Kehrichts am rationellsten und ökologisch sinnvollsten, wenn sich die Gebiete der Zweckverbände mit den Einzugsgebieten der einzelnen Verladestationen des IES decken würden. Er möchte deshalb von der Regierung erfahren, ob sie mit den Gemeinden, die an der Gründung von Zweckverbänden arbeiten, in diesem Sinne in Kontakt stehe.
RR Elsbeth Schneider weist die Vorwürfe der Zeitverzögerung von Maya Graf in aller Form zurück. Die Vorlage sei vielmehr fristgerecht in die Kommission gelangt und dort ohne Chance auf Zustimmung beraten worden. Weil sie als Umweltschutzdirektorin die Sache ernst nehme und die Gemeinden womöglich nicht in genügendem Umfange involviert wurden, habe sie eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in welche die Präsidentin der Kommission ebenfalls eingebunden ist.
Zur Frage, welche Unterstützung der Kanton in der Frage der Zweckverbände den Gemeinden anbiete, meint die Regierungsrätin, wenn die Gemeinden den Kanton um Unterstützung anfragen würden, wäre man noch so gerne bereit, Hilfestellungen zu bieten, allerdings müsse sie leider feststellen, dass Unterstützung nicht erwünscht sei.
Gegenüber Jaqueline Halder bestätigt Regierungsrätin Elsbeth Schneider, dass die Vorlage IES als Basis für den Pilotversuch dient, der über die gewonnnen Erfahrungen im Oberbaselbiet die Vorteile auch für das Unterbaselbiet aufzeigen soll, das sich entschieden dagegen wehrt.
Ob der Abfall mit der Bahn oder mit Lastwagen in die Ostschweiz gefahren wurde, wird die Umweltschutzdirektorin noch abklären.
Röbi Ziegler glaubt, dass die kantonale Verwaltung auf ganz unformelle Art auf die Gemeinden zugehen, ihnen zuhören und gegebenenfalls Auskunft erteilen sollte. So könnten Konzepte entstehen, an denen von Beginn an alle Beteiligten im Dienste eines stimmigen Ganzen zusammengearbeitet haben.
RR Elsbeth Schneider kann sich durchaus vorstellen, die Gemeinden im Rahmen einer grossen Sprechstunde darauf anzusprechen, doch übe sich der Kanton in Zurückhaltung, weil er nicht immer wieder als belehrend von den Gemeinden zurückgewiesen werden möchte.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 24. Februar 2000