LR Protokoll 24. Februar 2000 (Teil 3)

Protokoll der Landratssitzung vom 24. Februar 2000



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 380

10 1999/218
Motion von Dieter Völlmin vom 28. Oktober 1999: Vernünftigere und durchsetzbare Nutzungsbestimmungen für Wintergärten

Dieter Völlmin macht darauf aufmerksam, dass Vorschriften bestehen, die flächendeckend umgangen werden und die diejenigen bestrafen, die sich daran halten und somit das Gegenteil dessen bezwecken was sie erreichen sollten. Deshalb müssten diese Vorschriften geändert werden.

Aufgrund der vom Kanton ergriffenen Initiative wurde die Aufgabe die Nutzungs- und Zonenvorschriften auf einen sinnvollen Nenner zu bringen, an die Gemeinden delegiert, wobei gemäss § 52 des kürzlich verabschiedeten Baugesetzes dem Regierungsrat die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Gemeinden ermöglicht wird.

Die SVP-Fraktion bereit erkläre sich im Zuge eines kon- formen Vorgehens bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Er wolle dies jedoch nicht als Milderung verstanden wissen, da er einen echten Handlungsbedarf ausmache.

RR Elsbeth Schneider teilt mit, dass im Januar 2000 in Absprache mit der Rechtsabteilung eine anonyme Erhebung durchgeführt wurde. Das Resultat hat gezeigt, dass 80% der ursprünglich als unbeheizt deklarierten Wintergärten beheizt werden.
Vorausgesetzt aufgrund einer guten Isolation würde kein Wärmeverlust entstehen, könnte man damit leben, aber in den meisten Fällen werde der Wintergarten mit offener Tür zum Wohnraum mittels eines Elektroofens beheizt.
Ausserdem entspreche der K-Wert der Fenster in den wenigsten Fällen den Anforderungen.
Der Regierungsrat ist sich der Problematik bewusst und beabsichtigt deshalb den Zustand zu legalisieren.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion ist zurzeit an der Ausarbeitung eines Musterzonenreglements Siedlung für die Gemeinden. Darin werden die Freiflächen die in Zukunft für die Wintergärten zur Verfügung gestellt werden sollen definiert und es wird festgehalten ob sie zur Nutzung zugeschlagen werden oder nicht. Mit der Praxis sind jedoch in erster Linie die Gemeinden konfrontiert; der Kanton kann höchstens Empfehlungen aussprechen.
RR Elsbeth Schneider sieht einen dringenden Handlungsbedarf und nimmt im Namen des Regierungsrates den Vorstoss als Postulat entgegen

Für Beatrice Fuchs ist der Ausdruck "lockern" in der Motion Dieter Völlmins ein zu schwammiger Begriff und sie kann nicht nachvollziehen was genau von den Gemeinden zu lockern ist. Sie bittet zudem Dieter Völlmin ihr den Teilsatz "anzustreben ist vielmehr eine vernünftige Erhöhung der zulässigen Nutzung " näher zu erläutern.
Wenn jemand einen durch Sonnenenergie beheizten Wintergarten nutzt trägt er damit zur Energieeinsparung bei und dass die Fläche nicht der Nutzung zugeschlagen wird erachte sich als richtig, da viele Eigenheimbesitzer infolge der hohen Landpreise heute nicht mehr über grosse Landreserven verfügen.
Schwarze Schafe, welche ihre Wintergärten mittels Heizschlangen oder Elektroöfen beheizen, können natürlich nicht toleriert werden.
Der von Dieter Völlmin beschrittene Weg führt ihres Erachtens dazu die Nutzungsziffer zu erhöhen, was be- deuten würde, dass bei einer Erhöhung der Nutzungsziffer von beispielsweise 25% auf 50% der Wintergarten in die Bebauungsziffer integriert wäre und daher auch einer Beheizung nichts im Wege stünde. Es wäre jedoch auch denkbar, dass das teure Bauland dann nicht mehr nur für die Realisierung eines Wintergartens genutzt würde.

Alfred Zimmermann sieht den Ausgangspunkt des Postulates im Missbrauch von Wintergärten. Für den Rat stelle sich nun die Frage, ob mit der Lösung der Erhöhung der Nutzungsziffer das Problem gelöst sei. Man könne dann zwar die Wintergärten offiziell beheizen, was aber dem ursprünglichen Sinn der Wintergärten widerspreche.
Es bestehe für ihn noch Erklärungsbedarf und die Fraktion der Grünen lehnen die Motion vorgängig ab.

Dieter Völlmin bezieht sich auf die Erhebung der Bau- und Umweltschutzdirektion und ist der Meinung, dass wenn 80% aller Wintergärten beheizt werden es keinen Sinn mache Vogel Strauss-Politik zu betreiben.
Er habe zwar einen unbeheizten Wintergarten, aber wenn 80% ihren Wintergarten beheizen werde er in zwei Jahren auch dazugehören und wenn er verzeigt werde, berufe er sich auf die Verwaltung, welche einen gesetzeswidrigen Zustand toleriere.
Es mache wirklich keinen Sinn an der Wirklichkeit vorbeizuschauen.
Aus seiner Sicht könne man den Missbrauch nicht nachträglich legitimieren, sondern die Lösungen müssten auf die Verhältnisse der Gemeinden zugeschnitten sein und darin bestehen, dass der bisher ungeheizte Zwischenklimaraum zukünftig beheizt werden kann.

Esther Maag ist erstaunt über die Worte aus dem Munde des Präsidenten der Justiz- und Polizeikommission, die besagen, dass wenn genügend Schwarze Schafe etwas Illegales tun, das als legal erklärt wird.
Ihre Erachtens müsse der Missbrauch und sei er auch noch so gross, bekämpft werden.

RR Elsbeth Schneider bestätigt, dass der Urgedanke des Wintergartens war, mittels Sonnenlicht einen Raum aufzuwärmen. Heute ist der Wintergarten jedoch ein zusätzlicher Wohnraum ohne Rücksichtnahme auf den K-Wert und in diesem Punkt müsse Abhilfe geschaffen werden.
Der Kanton will nun zusammen mit den Gemeinden Lösungen finden, welche beide Seiten zu befriedigen vermögen, indem man beispielsweise einen gut isolierten Wintergarten mit max. 20m2 Grösse künftig nicht mehr zur Nutzung zählt wenn er gewisse energetische Kriterien
erfüllt.

://: Das Postulat wird überwiesen.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 381

Frage der Dringlichkeit

2000/048
Interpellation der SP-Fraktion vom 24. Februar 2000: Ausbau des Euro-Airports - Ungereimtheiten bei der Auftragsvergabe

Urs Wüthrich hatte Gelegenheit sich mit RR Hans Fünfschilling über die dringliche Interpellation zu unterhalten
und kann eine Übereinstimmung in der Dringlichkeit der Klärung der Fragen feststellen.
Da die Abklärungen über die Verwaltung hinausgehen und nicht über Mittag erfolgen können, gehe er davon aus, dass die Regierung die Angelegenheit raschmöglichst an die Hand nimmt um auch die Öffentlichkeit innert nützlicher Form zu informieren. Er verzichte deshalb auf die Dringlichkeit.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 382

2000/048
Interpellation von SP-Fraktion vom 24. Februar 2000: Ausbau des Euro-Airports - Ungereimtheiten bei der Auftragsvergabe


Nr. 383

2000/049
Motion von Esther Maag vom 24. Februar 2000: Arbeitsteilungs-Modelle bei Verwaltungskadern und Gerichtspräsidien


Nr. 384

2000/050
Motion von Esther Maag vom 24. Februar 2000: Entlastung der Bürgergemeinden von ihrer Aufgabe der Einbürgerung


Nr. 385

2000/051
Postulat von Dieter Völlmin vom 24. Februar 2000: Zusammensetzung des Beirats der BLT


Nr. 386

2000/052
Postulat von Heinz Mattmüller vom 24. Februar 2000: Finanzkonzept und Auflistung aller finanziellen Zahlungen an den Stadtkanton


Nr. 387

2000/053
Postulat von Margrit Blatter vom 24. Februar 2000: Rechte und Pflichten bei der Sozialhilfe garantieren


Nr. 388

2000/054
Interpellation von Bruno Krähenbühl vom 24. Februar 2000: Beschwerdeverfahren gegen Entscheide von Bürgergemeinden. Schriftliche Antwort vom



Nr. 389

2000/055
Interpellation von Remo Franz vom 24. Februar 2000: Nur noch ein Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB). Schriftliche Antwort vom

Nr. 390

2000/056
Bericht des Büros an den Landrat vom 24. Februar 2000: Änderung der Geschäftsordnung des Landrates (Entschädigungen)

Zu allen Vorstössen keine Wortbegehren

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 391

Überweisungen des Büros

Landratspräsident Walter Jermann gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen.

2000/045
Bericht des Regierungsrates vom 15. Februar 2000: Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind; an die Geschäftsprüfungskommission.

2000/046
Bericht des Regierungsrates vom 15. Februar 2000: Sammelvorlage von Motionen und Postulaten, die zur Abschreibung beantragt werden; an die Geschäftsprüfungskommission .

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 392

3 2000/047
Fragestunde (5)

1. Urs Baumann: Klages im Bezirksgefängnis Laufen?
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen habe ich vernommen, dass Klages ins Bezirksgefängnis Laufen verlegt worden ist.

Fragen:

1. Stimmt diese Information? Wenn ja:
2. Wurden die von der GPK festgestellten Mängel inzwischen behoben?
3. Bezeichnet der Regierungsrat die Sicherheit des dortigen Gefängnis als ausreichend für diesen Häftling?
4. Wie oft wurde dieser Häftling bisher verlegt?

RR Andreas Koellreuter
betrachtet die Fragen aufgrund des bereits medial ausgeschlachteten Themas als Schnee von gestern.

Frage 1
Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion gibt einerseits aus Gründen des Datenschutzes und zum Zweiten aus Verfahrens- und Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht bekannt, ob und gegebenenfalls auch wo sich eine Person im Kanton in Haft befindet. Zudem kann - obwohl die Direktion es zu vermeiden trachtet - der Aufenthaltsort eines Gefangenen je nach den Bedürfnissen des Strafverfahrens, der Gefangenenbetreuung oder der Platzierung anderer Häftlinge kurzfristig wechseln, wie dies nun auch im vorliegenden Falle geschehen ist.
Der Unterbringungsort ist insofern kein wesentliches Element, als die JPMD die kantonalen Gefängnisse als untereinander vergleich- und auch austauschbar betrachtet, erfüllen sie doch, trotz unterschiedlicher Details, die grundlegenden Anforderungen bezüglich Bau, Betrieb und Sicherheit in etwa in gleicher Weise.
Der Aufenthaltsort von Herrn Klages wurde der Presse über seine eigenen Informationswege mitgeteilt. Damit entfällt das Element des Datenschutzes, das an sich zu Gunsten des Untersuchungsgefangenen gedacht ist.

Frage 2
Im Jahr 1998 wurde die Strukturanlayse Gefangenenbetreuung durchgeführt. Im Rahmen der Umsetzung wurde dann das Bezirksgefängnis Laufen bezüglich der baulichen Schwachstellen, Beispiel Fenster, auf einen aktuellen Stand gebracht und personell so dotiert, dass tagsüber 2 Betreuer anwesend sind. Nachts wird durch Patrouillen privater Sicherheitsdienste ein zusätzliches Element zur Verhinderung von Nachtruhestörungen und Erhöhung der Sicherheit eingesetzt. Als Ersatz für das Bezirksgefängnis ist zur Zeit geplant, an einem noch nicht festgelegten Ort ein neues Gefängnis zu errichten und das alte Bezirksgefängnis in Reserve zu behalten.

Frage 3
Ja!

Frage 4
Im Rahmen des jetzigen Verfahrens wurde Klages bisher zwei Mal verlegt.

Urs Baumann bedankt sich für die regierungsrätlichen, den Presseinformationen recht genau entsprechenden Klärungen.


2. Urs Wüthrich: EKAS-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit
Die erwähnte Richtlinie ist auf den 1. Januar 1996 in Kraft getreten. Unternehmen der privaten Wirtschaft aber auch öffentliche Verwaltungen und Betriebe werden verpflichtet, die entsprechenden Massnahmen bis spätestens zum 1. Januar 2000 umzusetzen und die Erfordernisse der Richtlinie zu erfüllen. In seinen bisherigen personalpolitischen Positionsbezügen hat der Regierungsrat stets die Vorbildrolle des Arbeitgebers Kanton unterstrichen. Zahlreiche Unternehmen der Privatwirtschaft haben seit längerer Zeit im Rahmen von Branchenlösungen den verbesserten Gesundheitsschutz im Interesse von Beschäftigten und Unternehmen realisiert.

Fragen:

1. Welches ist der aktuelle Stand der Umsetzung
a. in der kantonalen Verwaltung?
b. in den Spitälern?
2. Für den Fall, dass die behördlichen Auflagen nicht termingerecht auf den 1. Januar erfüllt wurden: welches sind die Gründe für den Verzug?
3. Sollte der Kanton seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen sein, wäre es wahrscheinlich problematisch, durch kantonale Amtsstellen gegenüber privaten Betrieben Massnahmen und Sanktionen zu verfügen. Teilt der Regierungsrat diese Einschätzung?

RR Hans Fünfschilling berichtet, dass sich die kantonale Sicherheitskommission der Umsetzung der 1996 in Kraft getretenen Richtlinien für Arbeitssicherheit angenommen hat. Erst im Jahre 1998 legte die eidgenössische Kommission die Anleitung zur Selbsteinschätzung vor und erst im November 1998 trat das revidierte Arbeitsgesetz, das die Vorschriften auf die kantonalen und kommunalen Verwaltungen ausgedehnt hat, in Kraft.
Der Regierungsrat regelte im Mai 1999 die Umsetzung für die kantonale Verwaltung - und dies im Sinne der Selbsteinschätzung, welche ergab, dass vier Betriebe bezüglich der Arbeitssicherheit von besonderer Relevanz sind, nämlich die Spitäler und das Tiefbauamt, dass in 16 weiteren Betrieben Gefahren in geringem Umfange auftreten können und die übrigen kantonalen Betriebe in der Kategorie ohne Gefahren subsumiert sind.
Verantwortlich für die angestrebten Branchenlösungen ist das Personalamt, das gemeinsam mit dem Arbeitsinspektorat Kurse für die Sicherheitsbeauftragten der einzelnen Dienststellen durchgeführt und Musterdokumentationen abgegeben hat.
Das Arbeitsinspektorat ist für die Umsetzung in allen Betrieben des Kantons verantwortlich. Die Vollzugsmeldungen aller Dienststellen sind inzwischen bei der Direktion eingetroffen.

Urs Wüthrich bedankt sich für die Beantwortung der Anfrage.


3. Margrit Blatter: Abzocken bei der Feuerungskontrolle
Im Landrat wurden zwei parlamentarische Vorstösse betreffend Servicewartungen von Feuerungsanlagen an der Stelle gebührenpflichtiger Gemeindekontrollen an den Regierungsrat überwiesen. Während viele andere Kantone dies bereits aktiv wahrnehmen und damit einen zusätzlichen Anreiz für saubere Luft infolge periodischer Kontrollen / Serviceleistungen unterstützen, wird im Baselbiet aber weiterhin doppelt abgezockt. Einerseits beim „freiwilligen" Servicevertrag und der offiziellen Feuerungskontrolle durch die Gemeinden.

Frage:

1. Bis wann werden auch im Baselbiet die Ölfeuerungskontrollen anerkannter Servicefirmen als gleichwertig zu den Feuerungskontrollen durch die Gemeinden anerkannt?

RR Elsbeth Schneider gibt den aktuellen Stand der Feuerungskontrolle bekannt: Bereits am 18. Mai letzten Jahres hat der Regierungsrat die Verordnungsänderungen über die Kontrolle von Öl- und Gasfeuerungsanlagen beschlossen. Gemäss dieser neuen Verordnung können die Gemeinden die Messresultate den Servicefirmen übermitteln. Die Art und Weise des Vorgehens liegt allein bei den Gemeinden. Im Kanton sind bis heute folgende 9 Gemeinden bekannt, die eine entsrechende Gemeindereglementsänderung beschlossen haben: Aesch, Bretzwil, Burg, Itingen, Langenbruck, Tenniken, Thürnen, Waldenburg und Wintersingen.
Bezüglich des von Margrith Blatter angesprochenen Abzockens hält die Baudirektorin dezidiert fest, dass die Kontrollmessungen gemäss Verursacherprinzip berechnet werden müssen, was alle zwei Jahre nicht mehr als etwa 70 Franken ausmacht. Wer ein Serviceabo abschliesst, das natürlich viel teurer zu stehen kommt, wird dagegen nicht kontrolliert.


4. Hildy Haas: Deponie und Kompostieranlage im "Cheesloch"
Im "Cheesloch", an der Strasse zwischen Hölstein und Niederdorf betreibt der Kanton eine Deponie und Kompostieranlage. Sie befindet sich auf einer Aufschüttung direkt oberhalt der Grundwasserfassung der Gemeinde Hölstein.
Aus diesem Grund hat die Gemeindeversammlung Hölstein vom 30. März 1998 beschlossen, keine Zonenänderung vorzunehmen und die Deponie nicht weiter zu dulden.
Wie ich aber kürzlich feststellen konnte, ist die Deponie immer noch in Betrieb. Kompostiert wird dort Grünabfall von Strassenrändern, sowie Wischkehricht. Bei allem Verständnis für die Probleme des Strassenverwaltungskreises 2 bin ich doch etwas verwundert, dass der illegale Zustand hier einfach stillschweigend weitergeführt wird.
In andern, meines Erachtens weniger gravierenden Fällen, ist das Amt für Umweltschutz und Energie immer schnell zur Stelle, um auf unzulässige Anlagen aufmerksam zu machen.

Fragen:

1. Ist ein Ersatz für die Kompostieranlage in Sicht?
2. Auf welchen Zeitpunkt wird der Platz geräumt werden?

RR Elsbeth Schneider hält einleitend fest, dass die Strassenverwaltungskreise 1 und 2 zu keinem Zeitpunkt so genannten Wischkehricht ins Cheesloch verfrachtet haben.

Frage 1
Ja! In enger Zusammenarbeit zwischen dem AIB, dem AUE und dem Tiefbauamt wurde ein Ersatz für die Kompostieranlage im Cheesloch gefunden. Seit Beginn dieses Monats kompostiert das AIB in der Deponieanlage Elbisgraben sämtliches Grüngut der Strassenverwaltungskreise 1 und 2.

Frage 2
Der Platz wird bereits jetzt geräumt. Sobald die Wälle im Frühling abgetrocknet sein werden, wird der noch im Cheesloch befindliche Kompost durch den Strassenverwaltungskreis ausgebracht.

Hildy Hass bedankt sich für die Beantwortung der Fragen.


5. Ruedi Zimmermann: "Mehr Feiertage über die Festtage an Baselbieter Schulen"
Am 11. November 1999 hat der Landrat ein Postulat mit dem obigen Titel abgelehnt. Letzte Woche kommt mein Grosskind mit folgendem Schreiben aus der Schule nach Hause:
Schullausfall über Auffahrt und bei der Kantonalkonferenz
Die Erziehungsdirektion hat beschlossen, dass künftig am Freitag und Samstag nach Auffahrt kein Schulunterricht mehr stattfindet.
Somit sind zusätzlich zum Donnerstag, 1. Juni 2000 auch der Freitag, 2. Juni 2000 und der Samstag, 3. Juni 2000 schulfrei.
Diese Feiertagsbrücke gilt sinngemäss auch für die folgenden Jahre.
Am Mittwoch, 5. April 2000 findet die Kantonalkonferenz der Baselbieter Lehrkräfte statt. Daher fällt an diesem Vormittag der Unterricht ebenfalls aus.

Fragen:

1. Wer ist zuständig für solche Entscheide, der Landrat oder die EKD?
2. Ist der Regierungsrat auch der Auffassung, dieser Entscheid sei eine Missachtung des Landratsbeschlusses?
3. Kann der Regierungsrat diesen Entscheid begründen?
4. Hat der Regierungsrat auch schon die Möglichkeit geprüft, ob Kantonalkonferenzen möglicherweise in solchen "Brücken" abgehalten werden könnten?

RR Peter Schmid
glaubt, dass ein Missverständnis vorliegt, weil der Landrat am 11. 11. 99 einen Vorstoss behandelte, der nicht die Auffahrt zum Thema hatte, sondern die Weihnachtsschulferien. Der Landrat beschloss damals, diese Ferien nicht zu verlängern.
Im laufenden Schuljahr ist den Schulen noch frei gestellt, ob sie die Schülerinnen und Schüler am Freitag nach Auffahrt unterrichten wollen. Die Lehrpersonen sind, wie das übrige Staatspersonal auch, gehalten, die Arbeitszeit vor- oder allenfalls auch nachzuholen. Da es sich wohl, wie die Recherchen des Regierungsrates ergaben, beim Beispiel von Ruedi Zimmermann um die Primarschule Gelterkinden handelt, gibt Peter Schmid bekannt, dass die Schulpflege des Ortes an einer der nächsten Sitzungen den Vorschlag der Lehrerschaft, wie sie die Zeit kompensieren möchten, beraten wird. Für das nächste Schuljahr ist der Freitag nach Auffahrt für alle SchülerInnen und LehrerInnen des Kantons schulfrei erklärt. Ab nächstem Schuljahr wird es dann auch möglich sein, einzelne Stufenkonferenzen auf diesen Tag zu legen. Allerdings wird die von Ruedi Zimmermann angesprochene Kantonalkonferenz, eine Grossveranstaltung, zu welcher auch viele Behördenmitglieder eingeladen werden und nur in der Frenkenhalle ausgetragen werden kann, weiterhin wohl nicht am Freitag nach Auffahrt stattfinden.
Das Schulgesetz regelt in § 21:
Die EKD legt nach Anhören des Erziehungsrates Schuljahr, Schulsemester und Schulferien fest. Die jährliche Schuldauer beträgt in der Regel 40 Wochen .
In Bezug auf die Zuständigkeit für Entscheide, wann Konferenzen stattfinden sollen, sagt § 14 der Regierungsratsverordnung über die Lehrerinnen- und Lehrerkonferenzen:
1. Für die Kantonalkonferenz, die Konferenzen der Schularten und die Kreiskonferenzen stehen gesamthaft pro Schuljahr zwei Schulhalbtage zur Verfügung.
2. Die übrigen Konferenzen sind in der schulfreien Zeit abzuhalten.
3. Die Erziehungsdirektion kann Ausnahmen bewilligen.

Ruedi Zimmermann dankt für die Antworten und präzisiert, dass im Postulat nichts von den Weihnachtsferien stand, sondern einzig von mehr Freitagen die Rede war.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 24. Februar 2000


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