LR Protokoll 21. September 2000 (Teil 6)

Protokoll der Landratssitzung vom 21. September 2000



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Nr. 630

9 2000/063
Motion der Fraktion der Grünen vom 23. März 2000: Aufhebung der vergünstigten Benzinabgabe an das Staatspersonal

RR Elsbeth Schneider teilt mit, dass die Regierung die Motion ablehnt. Es bereite ihr inzwischen schon grosse Mühe zum x-ten mal zu diesem Geschäft Stellung beziehen zu müssen.
Wenn sie innerhalb der letzten Wochen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen habe, habe sie deren Frustration, dass die wenigen Vorteile die der Staat bietet, immer wieder in Frage gestellt werden, deutlich gespürt.
Anhand von Facts wolle sie deshalb den detaillierten Ablauf schildern.
Einmal monatlich kauft das Tiefbauamt den Treibstoff ein und setzt per 1.Tag des laufenden Monats den Preis fest, der für den ganzen Monat Gültigkeit hat. Es kann daher durchaus vorkommen, dass der Preis der kantonalen Tankstelle dem der öffentlichen Anbieter entspricht, ja diesen sogar überbietet.
Das Tiefbauamt ist gemäss Leistungsauftrag für einen rentablen Betrieb der Tankstellen in Sissach, Liestal und Reinach verantwortlich. Leider wird immer wieder davon ausgegangen, dass der Kanton subventioniert wird. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Der Kanton Basel-Landschaft profitiert vom Benzinverkauf. Es können damit neben dem Unterhalt auch sämtliche Investitionen abgeschrieben werden; in den letzen beiden Jahren waren dies immerhin rund Fr. 500'000.-- für den Neubau der Tankstelle Reinach. Die Kosten für die Umrüstung auf die EC-Karten wurden damit ebenfalls gedeckt.
Im Falle einer Aufhebung des "Privilegs" würde gemäss der Forderung der Motion die laufende Rechnung mit min. Fr. 150'000.-- jährlich belastet. Mit der Beibehaltung der heutigen Regelung setzt der Kanton weder ein falsches Zeichen noch mache er sich damit unglaubwürdig.
Mit der Aufhebung würde aber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung in jedem Falle ein falsches Zeichen gesetzt. Sie betont erneut, dass Firmen aus der Privatwirtschaft ihrem Personal diverse Vergünstigungen anbieten, von verbilligten Einkaufsmöglichkeiten bis hin zu Aktien. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung arbeiten zudem im Aussendienst und sind aus zeitlichen Gründen auf das eigene Auto angewiesen. Im Falle einer Aufhebung müsste die Kilometerentschädigung in jedem Falle überprüft und eventuell angepasst werden.
Schlimmstenfalls müsste sogar der interne Fahrzeugpark aufgestockt werden, dann nämlich, wenn die MitarbeiterInnen nicht mehr gewillt sind, ihre Privatfahrzeuge für Geschäftszwecke zur Verfügung zu stellen.
Die Behauptung, dass die Streichung des vergünstigten Benzinbezuges eine massive Auswirkung auf die Luftreinhaltung hat entbehrt jeglicher Grundlage. Studien zeigen, dass sich die Abnahme bei der Aufhebung der vergünstigten Abgabe bei 0,3 - 0,5% bewegt. Dies wiederum entspricht weniger als einem Anteil von 0,75 Promille des Gesamtverbrauchs des Kantons.
Bereits über 70 MitarbeiterInnen der BUD, die sogenannten Vielfahrer, konnten für eine Teilnahme des Ecodrive-Kurses motiviert werden. In den Kursen wird vermittelt, wie mit einigen Aenderungen des Fahrverhaltens grössere Benzineinsparungen möglich sind. Auch die Landrätinnen und Landräte sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Alfred Zimmermann nimmt zur Kenntnis, dass die Regierung am Privileg des Staatspersonals festhalten will. Als Begründung werden einerseits die Vergünstigungen anderer Firmen und andererseits die Mindereinnahmen an den Tankstellen angegeben.
Er schlägt der Regierung vor, anstelle der Tankstellen Kioskfilialen zu errichten, die Zigaretten 20 Rappen unter dem Normalpreis und Kirsch mit einer Preisreduktion von Fr. 5.-- pro Flasche verkaufen. Dies ergäbe grosse Mehreinnahmen. Was würde die Regierung dazu sagen? Sie würde wahrscheinlich entsetzt abwehren, und verlauten lassen, dies stehe im Gegensatz zu ihrer Verpflichtung der Gesundheitsförderung. Genau gleich funktioniere der verbilligte Benzinbezug. Was billiger sei, werde verschwendet. Bestimmt würden für den Bezug des verbilligten Benzins zusätzliche Kilometer in Kauf genommen.
Ausserdem sei gewiss, dass die Karten, welche zum Bezug berechtigen, auch Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Ein Redaktor der Volksstimme hat anlässlich einer Untersuchung festgestellt, dass 4 Mio. Liter verbilligtes Benzin bezogen wurden, was 85% der durch den Kanton eingekauften Gesamtmenge entspricht.
Der Journalist hat eruiert, dass während gewissen Perioden der Benzinpreis einen Unterschied von bis zu 14,5 Rappen je Liter gegenüber einer Normaltankstelle ausmacht. Wenn dies kein Anreiz darstelle nach Sissach oder Liestal zu fahren, um billiger zu tanken.
Er bleibe bei seiner Meinung, dass der Kanton ein falsches Signal setze.
Er mache nun einen ernsthaften Vorschlag. Die Staatsangestellten könnten weiterhin Benzin beziehen, jedoch zu denselben Konditionen wie an den normalen Tankstellen.
Sicherlich werde damit der Umsatz stark reduziert, da jedoch die Marge höher ausfällt wird der Gewinn wahrscheinlich nicht wesentlich geringer sein. Zusätzlich könne der Kanton eine saubere Weste präsentieren.
Zum Argument der AussendienstmitarbeiterInnen bemerkt er, dass diese für ihre Geschäftsfahrten eine Kilometerentschädigung von Fr. 0.60 erhalten womit ihre Unkosten abgedeckt sind.

Die Regierung zeige bereits zum dritten Mal keine Einsicht. Er bitte deshalb den Rat, hier ein Zeichen zu setzen und diese Vergünstigung zu unterbinden.

Uwe Klein bezieht sich auf ein Internetschreiben an die Landräte, in welchem MitarbeiterInnen aus der Verwaltung erklären, warum die Motion abgelehnt werden soll.
Auch in der CVP sei das Thema diskutiert worden. Er wolle dabei nur die drei wichtigsten Punkte erwähnen.
- Die Benzinabgabe an das Staatspersonal hilft mit, u.a. den Wagenpark des Kantons mitzufinanzieren. Es wird ein Profit von total Fr. 150'000.-- jährlich erwirtschaftet
- Das Staatspersonal verfügt ansonsten über keinerlei Vergünstigungen. Er gönnt dem Staatspersonal diesen vergünstigen Treibstoff und ist überzeugt, dass dadurch die Umwelt keinen zusätzlichen Schaden nimmt.
- Aus Sicht der CVP sei es überhaupt nicht Angelegenheit des Parlaments über diese Thema zu diskutieren. Er sei, unterstützt von seiner Fraktion, der Meinung, dass eine allfällige Abschaffung zwischen Regierung und Personalverbänden zu diskutieren sei.

Roland Bächtold gibt bekannt, dass sich die Mehrheit der Schweizer Demokraten für die Ablehnung der Motion ausspricht. Die Staatsangestellten sollen weiterhin von der Vergünstigung profitieren können. Eine Abschaffung käme einer Demotivation gleich. Da in der Verwaltung sehr gute und kompetente Mitarbeiter beschäftigt seien, müsse man auch dazu Sorge tragen sie nicht zu verlieren.
Ausserdem beginne das "Grüne Denken" nicht beim Benzin und beim Autofahren, es seien hier noch wesentlich andere Punkte zu berücksichtigen. Wenn man dem Staatspersonal die Vergünstigung entziehe, solle man ihnen als Kompensation Fr. 500.-- mehr Lohn ausbezahlen.

Hans Schäublin stimmt namens der SVP-Fraktion der Motion zu. Er bekenne sich als Autofahrer und als Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und trotzdem spreche er sich für eine Abschaffung aus. Für ihn ist die ungleiche Behandlung zwischen Autofahrer und Nichtautofahrer störend. Ein plädiert dafür, dass sämtliche MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst eine Gleichbehandlung erfahren.

Eva Chappuis wundert sich, da, als sie vor einigen Monaten dieselbe Motion auslöste, mit dem Antrag sämtliche MitarbeiterInnen unbesehen ihrer Arbeitspensen gleich zu behandeln, noch ein anderer Wind wehte. Sie könne sich genau erinnern, dass sie sich damals bereit erklärt habe auf die Abschaffung zu verzichten. Heute spreche sich die Mehrheit der SP für die Ablehnung der Motion aus mit der Begründung die Umwelt ziehe keinen Nutzen daraus.
Wer auch nur einigermassen normal funktioniere, fahre nicht von Münchenstein nach Liestal oder von Bennwil nach Reinach um günstiger tanken zu können, sondern er tankt dann, wenn er sowieso unterwegs ist, da er an kein Zeitlimit gebunden ist. Wer bereits ein Rappenfuchser ist wird das auch weiterhin bleiben. Es bringe wie erwähnt überhaupt nichts, ausser dass es die Kantonsfinanzen verschlechtere. Wenn man diese Verschlechterung bewusst in Kauf nehme, sollte man dafür einen Anreiz für den öffentlichen Verkehr schaffen und denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern welche sich umweltbewusst verhalten ein Job-Ticket zur Verfügung stellen. Damit wäre die Gleichbehandlung hergestellt.
An die Adresse des Motionärs stellt sie die Frage, ob sie ihn richtig verstanden habe, dass wenn ein marktüblicher Benzinpreis verlangt werde, die Motion erfüllt sei.
Entweder man verhalte sich konsequent und schaffe das Ganze ab. In der Anhebung des Benzinpreises sehe sie jedoch überhaupt keinen Sinn.

Hanspeter Frey hat noch eine Zusatzfragen an RR Elsbeth Schneider. Ihm ist bekannt, dass die Staatsangestellten, welche mit dem Auto zur Arbeit fahren auch Parkplatzgebühren entrichten. Wie sieht nun das Verhältnis zwischen Parkplatzgebühren und dem Benzin aus. Zudem stehe die FDP-Fraktion der Motion ablehnend gegenüber. Er plädiere für die Beibehaltung der Vergünstigung.

Bruno Steiger steht als Mitunterzeichner zu seiner Meinung, obwohl die Fraktionsmeinung eine andere ist.
Eingangs möchte er betonen, dass er nichts gegen Staatsbeamte habe. Aufgrund des vorgängigen Gejammers könne der Eindruck entstehen, dass wer für den Kanton Basel-Landschaft arbeite mehr Nachteile als Vorteile in Kauf nehmen müsse. Im Vergleich zur Privatwirtschaft können die Gehälter der unteren Chargen als gut bezeichnet werden, sodass eine vergünstige Benzinabgabe nicht vonnöten ist. Es gehe nicht an, dass der "kleine Durchschnittsbüezer" dem gut situierten Staatsangestellten das Benzin noch mit subventioniert.

Jacqueline Halder möchte von RR Elsbeth Schneider konkret wissen, was dem Personal geboten wird , welches nicht Auto fährt.

Eugen Tanner stellt den Ordnungsantrag, die Diskussion hiermit zu beenden, da er der Meinung ist, dass es sich hier um eine Angelegenheit zwischen Regierung und den Personalverbänden handelt.

://: Der Ordnungsantrag wird grossmehrheitlich befürwortet.

Maya Graf zeigt sich sehr irritiert. Der Vorstoss wurde lediglich auf Drängen der Bürgerlichen, der CVP und der FDP erneut unterbreitet. Urs Baumann war sogar bereit, den Antrag gemeinsam mit der Fraktion der Grünen zu schreiben. Einzig die SVP-Fraktion habe ihr Wort gehalten.
Auch sie plädiere dafür, dass mit dieser Ungleichbehandlung endlich Schluss gemacht werde. Der Kanton, welcher die Nachhaltigkeit unterstützt, sollte in dieser Hinsicht als Vorbild auftreten. Sie sei sehr enttäuscht von der Regierung. Man beantrage lediglich, dass die Vergünstigung zugunsten eines Normpreises aufgehoben werde.

RR Elsbeth Schneider erachtet es als wichtig zu betonen, dass der Grossteil der Staatsangestellten sehr gerne für den Staat arbeiten und Superarbeit leisten. Darum gebührt ihnen auch hin und wieder ein Motivationsschub. Sie wolle nochmals betonen, dass das Benzin nicht subventioniert wird, dass im Gegenteil ein Gewinn aus dem Benzinverkauf in Höhe von Fr. 150'000.-- resultiert.
An die Adresse von Jacqueline Halder bemerkt sie, dass das Job-Ticket bereits Diskussionsthema war, aber verworfen wurde, da dadurch Kosten von Fr. 500'000.-- entstehen.
Sie bitte nun eindringlich, diese Tatsache zu anerkennen und die Motion nicht zu überweisen.

://: Die Ueberweisung der Motion wird mit grossem Mehr abgelehnt.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Nr. 631

10 2000/031
Postulat von Esther Maag vom 10. Februar 2000: Multiplex-Kino in Pratteln

Der Präsident Peter Brunner erklärt, dass die Regierung das Postulat entgegennimmt und zugleich die Abschreibung beantragt.

RR Elsbeth Schneider bezeichnet es als schwieriges Unterfangen dazu im Rat Stellung zu beziehen, da die Fragen ein schwebendes Verfahren betreffen. Zudem wurde das Thema bereits im Büro des Landrates erörtert und Esther Maag erhielt dazu eine schriftliche Stellungnahme.
Im Zusammenhang mit diesem Postulat stelle sich für die Regierung die grundsätzliche Frage, wie mit parlamentarischen Vorstössen zu laufenden Verfahren umgegangen werden soll. Da die von Esther Maag gestellten Fragen teilweise identisch sind mit den hängigen Einsprachepunkten zum Baubewilligungsverfahren könnte diese Konstellation zu einem Konflikt führen, da die Behandlung eines Postulates und diejenige von Einsprachen unterschiedliche institutionelle Wege beschreitet.
Der Regierungsrat tritt seit dem In-Kraft-treten des neuen Raumplanungs- und Baugesetzes am 1.1.1999 nicht mehr als Rechtsmittelinstanz auf.
Als Adressat eines parlamentarischen Vorstosses ist deshalb der Regierungsrat dazu verpflichtet, sich gegenüber dem Parlament zu äussern. Ist jedoch ein Baugesuch Gegenstand eines Postulates würde das dazu führen, dass der Regierungsrat das Baugesuch unter Umständen einer materiellen Prüfung unterziehen müsste. Dies ist jedoch nicht Aufgabe des Regierungsrates sondern des Bauinspektorates, dessen Entscheid in erster Instanz an die Baurekurskommission und anschliessend an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden kann.
Eine materielle Stellungnahme des Regierungsrates ist deshalb zum heutigen Zeitpunkt in rechtsstaatlicher Hinsicht äusserst fragwürdig.
Aus Sicht der Regierung kann nur eine summarische Stellungnahme abgegeben werden.
Die Abklärungen sowie der Entscheid der Baubewilligungsbehörde darf dabei in keine Art vorweggenommen werden. Der Regierungsrat hat deshalb das Büro gebeten, die grundsätzliche Problematik im Sinne einer künftigen Regelung zu besprechen.
Eine Stellungnahme des Büros vom 7.9.2000 erklärt, dass eine generelle Regelung nicht möglich sei. Durch eine differenzierte Behandlung eines generellen Vorstosses könne gewährleistet werden, dass auch im Zusammenhang mit laufenden Verwaltungsverfahren keine rechtsstaatlichen Konflikte entstehen können. Die Art der Behandlung parlamentarischer Vorstösse soll grundsätzlich für jeden Fall separat abgeklärt und festgelegt werden.
Zu den von Esther Maag gestellten Fragen, werde sie, wie eingangs erwähnt nur summarisch und generell Stellung beziehen.

Zu Frage 1 ,
ob das Bauprojekt gemäss § 51 RBG nicht klar der Quartierplanpflicht zu unterstellen sei, antwortet RR Elsbeth Schneider , dass dies im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens geprüft werde. Sollte eine Quartierplanpflicht bestehen, wird das Bauinspektorat den Gesuchsteller auf den Weg über das Quartierplanverfahren verweisen.

Zu Frage 2 ,
ob er die Baubewilligung nicht ohnehin verweigern muss, weil das Projekt gegen das eidgenössische und kantonale Umweltrecht, sowie gegen das Bau- und Planungsrecht verstösst, entgegnet sie, dass das Multiplex-Kino bekanntlich der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliege, was automatische eine Ueberprüfung bezüglich der Umweltkonformität und der Umweltauflagen mit sich bringt. Normalerweise wird durch entsprechende Bedingungen und Auflagen die Einhaltung sichergestellt.
Wenn dies nicht möglich wäre, würde das gesamte Projekt zur Ueberarbeitung an den Gesuchsteller zurückgewiesen, selbstverständlich ohne ihm eine Baubewilligung zu erteilen.
Da das erste zuerst eingereichte Projekt den Lärmschutzvorschriften nicht entsprach und die Gebäudedimension nicht eingehalten wurde, ging das Gesuch zur Ueberarbeitung zurück an den Gesuchsteller.
Inzwischen liegt ein überarbeitetes Projekt vor.

Zu Frage 3 ,
inwieweit sich das Projekt redimensionieren lasse führt RR Elsbeth Schneider aus, wenn das Projekt die bau-, raumplanerischen und umweltrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, gibt es keine Möglichkeit den Gesuchsteller anzuweisen sein Projekt zu redimensionieren.

Zu Frage 4,
inwieweit Auflagen erlassen werden können, damit dem Amt für Raumplanung und den von den Beschwerdeführern aufgelisteten Punkten Rechnung getragen wird, verweist sie auf die Aussagen zur UVP bei Pkt. 2. Die Auflagen der UVP sind ein integrierender Bestandteil der Baubewilligung und für die Bauherrschaft verbindlich.
Mehr Informationen könne sie infolge der eingangs erwähnten Gründe nicht abgeben.


Esther Maag
bemerkt, dass sie mittels ihres Postulates den Regierungsrat nicht zum Handeln sondern zum Prüfen und Berichten aufgefordert habe. Deshalb erachtet sie es als formal machbar, Fragen zu einem hängigen Verfahren zu beantworten. Sie bedankt sich für die Antwort des Büros, dass eine fallweise Regelung erfolgen müsse, zumal gerade bei diesem Projekt etliche Punkte die kantonale Rechtssprechung tangieren.
Aufgrund der neuen Lärmschutzverordnung haben in diesem Bereich effektive Verbesserungen stattgefunden, unbefriedigend sei hingegen nach wie vor die gesamte Verkehrssituation.
Esther Maag bekundet dafür Verständnis, dass die Regierung aufgrund der rechtlichen Situation nicht weiter auf das Postulat eingehen kann, plädiert jedoch gegen die geforderte Abschreibung.
Sie erwartet, nachdem die Resultate aus dem Gerichtsverfahren bekannt sind, noch eine politische Antwort. Es könne ja nicht angehen, dass sich der Kanton in dieser Frage aus der Verantwortung stehle.
Trotz den Aussagen RR Elsbeth Schneiders könne der Kanton auf derartige Projekte eine gewisse Einflussnahme ausüben.

Uwe Klein bedankt sich bei Esther Maag für deren Einsatz zugunsten der Gemeinde Pratteln, wobei er sich jedoch einige Bemerkungen nicht verkneifen könne.

Das Postulat stamme vom 10.2.2000 und sei inzwischen überholt. Dazu kommt, dass der Einwohnerrat Prattelns die Durchführung eines Quartierplanverfahrens abgelehnt hat, was vom Landrat zu akzeptieren sei.
In diesem Zusammenhang müsse wieder mal die grundsätzliche Frage gestellt werden, wohin man komme, wenn Alles und Jedes in diesem Staat in Frage gestellt wird.
Die jetzige Situation mit dem Buus-Parkplatz stelle auch nicht "das Gelbe vom Ei" dar, nun sei ein Abwägen nach der besseren Lösung gefragt.
Zudem seien im Rahmen des laufenden Bewilligungsverfahrens noch keine Entscheide getroffen worden.
In der Zeit zwischen der Postulatverfassung und dem heutigen Zeitpunkt wurde das Projekt zudem stark verändert, ausserdem enthalte das Postulat Aeusserungen, welche nicht den Tatsachen entsprechen.

Als Einwohner Prattelns gebe er zudem diesem Center den Vorzug gegenüber einem unförmigen Gewerbebau.
Er verweist darauf, dass es sich hier ausserdem um eine Angelegenheit der Gemeinde Pratteln und nicht des Landrates handle.
Der Gemeinde Pratteln stehe die Nutzung ihrer Gewerbezone nach einem zehnjährigen Baustopp, verursacht durch einen "Grünen" nun endlich zu.
Er beantrage daher das Postulat abzuschreiben.

Peter Tobler bittet dringend darum, das Postulat abzuschreiben, da Esther Maag dazu bereits persönlich die Begründung mit ihrer Aussage geliefert habe, dass wenn sämtliche Instanzen und Gerichte ihre Entscheide gefällt haben, eventuell noch die Möglichkeit bestehe das Projekt politisch zu verhindern.
Man stelle sich vor, wie Esther Maag als Gesuchstellerin auf ihr Recht pochen würde.
Es laufe nicht immer alles über die Politik, manchmal komme auch das Recht zu seinem Recht.

Ruedi Moser schliesst sich seinen Vorrednern an und bemerkt, dass nicht einzusehen sei, weshalb sich der Landrat in ein Bewilligungsverfahren einmischen sollte, für welches die Gemeinde Pratteln einzig und allein zuständig sei.
Es sei schon vieles bereits gesagt worden. Er möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Umweltschutzauflagen im Baubewilligungsverfahren weniger restriktiv sind als diejenigen des Quartierplanverfahrens, weshalb der Gemeinderat Pratteln auf die Einleitung eines Quartierplanverfahrens verzichtet hat.

Bei dem Multiplexkino handle es sich, wie bereits erwähnt um ein Projekt, das einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Zudem seien die Auflagen und Bedingungen des § 129 des Raumplanungs- und Baugesetzes des Kantons einzuhalten.
Ausserdem wurde vom Einspracherecht, welches ebenfalls in obgenannten Paragraphen enthalten ist, gebührend Gebrauch gemacht.
Dass seitens des Amtes für Raumplanung aus raumplanerischer Sicht Bedenken angemeldet wurden, wolle er nicht bestreiten, dabei sei jedoch klar festzuhalten, dass dem Projekt aus rechtlicher Sicht nichts entgegenzuhalten sei, da es sich um ein zonenkonformes Bauvorhaben handle.

Die Haltung des Amtes für Raumplanung werde von Pratteln als eindeutige Einmischung in Gemeindeangelegenheiten empfunden, umso mehr die abgegebenen Empfehlungen handfest in die ökonomischen und entwicklungspolitischen Interessen der Gemeinde eingreifen.
Auf lange Sicht seien zusätzliche Einkaufscenter oder Produktionsbetriebe als das grössere Uebel anzusehen.
Er spricht sich namens seiner Fraktion für die Abschreibung des Postulats aus.

Peter Brunner bittet die Parlamentarier sich kürzer zu fassen, da er sich ansonsten eventuell gezwungen sehe, die Sitzung bis um 17.30 Uhr zu verlängern.

Christoph Rudin beantragt namens der SP, das Postulat noch nicht abzuschreiben. Die Vorstadtkinos haben eine lange Tradition. Der neuste Trend seien nun diese Multiplexkinos , welche im Minimum 12 Kinos beinhalten und zu einem Verkehrsaufkommen führen, welches nicht nur die Gemeinde Pratteln sondern die ganze Region tangiert.
In diesem Falle sei es durchaus denkbar, dass sich die Gemeinde mittels Umgehung des Quartierplanes über den Kanton hinweggesetzt habe.
Er unterstützte die Aussage von RR Elsbeth Schneider, dass sich die Politik nicht in ein hängiges Verfahren einmischen sollte. Nach diesem Verfahren zeige sich jedoch, ob allenfalls eine Aenderung von Gesetzen notwendig sei.

Esther Maag schätzt es nicht, wenn ihr die Worte im Mund verdreht werden. Sie habe nie ausgesagt, der Regierungsrat solle den Verwaltungsgerichtsentscheid umstossen, sondern sie habe lediglich nach dem Entscheid eine Stellungnahme seitens der Regierung gefordert.
Zweitens sei es Aufgabe des Amtes für Raumplanung sich einzumischen, vor allem bei einem derartigen Grossprojekt, von dem u.a. auch Kantonsstrassen betroffen werden.
Drittens sei es ihr unverständlich, wieso sich ausgerechnet die Prattler Einwohner für diese Mehrbelastung aussprechen.
Sie betont nochmals, dass sie an einer nachträglichen Stellungnahme der Regierung festhalte.

Ruedi Moser erwidert an die Adresse von Esther Maag bezüglich des Verkehrsaufkommens, dass sich die Gemeinde zugunsten einer besseren Verteilung des Verkehrsaufkommens ausspreche was mit diesem Projekt gewährleistet sei.

Peter Brunner gibt bekannt, dass zuerst über die Ueberweisung abgestimmt wird, nachdem sich aus der Ratsmitte Opposition breit gemacht hat.
In einer zweiten Phase wird über die Abschreibung entschieden.

://: Die Ueberweisung wird grossmehrheitlich abgelehnt

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 21. September 2000


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