LR Protokoll 21. September 2000 (Teil 5)
Protokoll der Landratssitzung vom 21. September 2000
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
4. Heinz Mattmüller: Steuererklärung via Internet
In absehbarer Zukunft soll es wie im Ausland (z.B. Italien), auch in der Schweiz möglich sein, die Steuererklärung via Internet auszufüllen und rechtsgültig einzureichen. Die Anstrengungen der Kantone sind allerdings unterschiedlich weit fortgeschritten. Stein des Anstosses ist noch die rechtliche Anerkennung der elektronischen Signatur, die ein entsprechendes Bundesgesetz voraussetzt. Im Herbst soll durch den Bund ein erster Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gehen, so dass baldmöglichst auch auf Kantonsebene die Steuererklärung rechtsgültig via Internet eingeführt werden kann. Gemäss der Fachstelle im Bundesamt für Rechtsinformatik und Informatikrecht, sollen die Kantone aber möglichst rasch damit beginnen, ihre Steuergesetzgebung an die neue Form der Kommunikation anzupassen. Mit der Möglichkeit, die Steuererklärung via Internet einzureichen, könnte auch ein Teil der Mehrbelastungen durch die Einführung der einjährigen Steuerveranlagung eingespart werden.
Fragen:
1. Wieweit ist die Online-Einführung der elektronischen Steuererklärung im Baselbiet schon ein Thema?
2. Wo ergeben sich allfällige Probleme (z.B. Vernetzung, Einreichung allfälliger Belege, Datensicherheit usw.) und in welchem Zeitrahmen wäre es den Gemeinden möglich, diese Dienstleistung anzubieten?
3. In welchem Rahmen sieht der Regierungsrat längerfristig entsprechendes Einsparpotenzial?
RR Andreas Koellreuter beantwortet auch diese Frage in Vertretung von RR Adrian Ballmer.
Für die weitergehende Benützung des Internet für den Austausch vertraulicher Daten sind drei Voraussetzungen zu erfüllen, nämlich zwei juristische und eine organisatorische.
Als erstes ist eine sichere Datenübermittlung sowie die rechtliche Anerkennung der Signatur erforderlich.
Die Steuerverwaltung geht davon aus, dass diese Voraussetzungen bereits erfüllt sind oder in absehbarer Zeit erfüllt werden.
Zweitens sind eine gesetzliche Grundlage im Kantonalen Steuergesetz sowie Anpassungen der Bundesvorschriften notwendig. Eine solche ist vorgesehen und wird zusammen mit weiteren Gesetzsänderungen zur Organisation der Steuerveranlagung mit einem der nächsten Revisionspakete an den Bund beantragt. Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung stecken die Ueberlegungen noch in den Anfängen.
Drittens und letztens muss die elektronische Uebermittlung der Steuererklärungen einen Nutzen und eine Vereinfachung sowohl für die Steuerzahler als auch für die Veranlagungsbeamten mit sich bringen.
Solange die zu einer Steuererklärung gehörenden Unterlagen mit der Post versandt und bei der Veranlagungsbehörde mit den elektronisch übermittelten Daten zusammengeführt werden müssen, kann der Nutzen nur als sehr gering bezeichnet werden.
Selbst wenn in den nächsten Jahren eine Verbesserung erreicht werden kann, ist damit zu rechnen, dass die elektronische Form noch über Jahre hinaus lediglich von einem kleinen Teil der Bevölkerung genutzt wird.
Zu Frage 1
Das Internet wird, soweit es Sinn macht, bereits heute in den Prozess der Steuerveranlagung miteinbezogen.
Die Entwicklung sowohl der juristischen als auch der organisatorischen Voraussetzungen werden in Gesprächen mit anderen Kantonen und dem Bund laufend verfolgt.
Zu Frage 2
Die Probleme bezüglich der Sicherheit der Uebermittlung und der Identifikation sind lösbar, obwohl die dezentrale Struktur der Einreichung und Veranlagung keine ideale Voraussetzung bietet.
Zu Frage 3
Ein Einsparungspotential ist zur Zeit nicht abzusehen. Die wichtigste Einsparung für die Veranlagungsbehörde wäre der Wegfall der manuellen Erfassung der Steuererklärung, die sogenannte Vorerfassung. Da jedoch die Steuerverwaltung die eingehenden Steuererklärungen bereits heute grösstenteils mittels Scanner erfasst, können keine marginalen Einsparungen erzielt werden.
5. Peter Degen: Ärzte-Zulassungsstopp
Die Kantone sollen während dreier Jahre die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten einschränken dürfen. Der Zulassungsstopp soll von den Kantonen auf Grund der Versorgungsdichte beschlossen werden können.
Fragen:
1. Ist nach Meinung des Regierungsrates ein Zulassungsstopp für neupraktizierende Ärztinnen und Ärzte im Baselbiet wünsch- und vertretbar? Wenn ja, für den ganzen Kanton oder regional begrenzt?
2. Wie im Kanton Basel-Stadt, so sind auch in den stadtnahen Gemeinden überproportional viele praktizierende Ärzte tätig. Dies wirkt sich auf die Höhe der Krankenkassenprämien aus (Prämienstufen von 1 bis 3 im Baselbiet). Ist daher nach Meinung des Regierungsrates ein moderater Ärzte- und Angebotsabbau wünschbar?
3. Welche Folgen könnte ein Ärzte-Zulassungsstopp für die Kantons- und Universitätsspitäler und die Universität der Region Basel haben?
RR Erich Straumann hält fest, dass die Grundvoraussetzung für den Aerzte-Zulassungsstopp das Festlegen von Kriterien durch den Bund sei.
Ein Verfassungsauftrag zwinge zudem die Regierung die Grundversorgung des Kantons sicherzustellen. Im Rahmen verschiedener Gespräch mit Bundesrätin Ruth Dreifuss sei zudem die Einführung einer Bedürfnisklausel erörtert worden, was eine Gesuchsschwemme für Praxiseröffnungen auslöste.
Man rechnet damit, dass die flankierenden Massnahmen im Rahmen der bilateralen Verträge mittelfristig dazu führen, dass heute in Spitälern tätige Aerzte zu Gesuch-
stellern für eine eigene Praxis werden.
Zu Frage 1
Er erachte eine staatliche Regulierung nicht als notwendig, da der freie Markt diese Aufgabe übernehme.
Ausserdem wird eine Ueberangebot auch über die neu beschlossene Tarifierung der ärztlichen Leistungen verhindert.
Zu Frage 2
Ein moderater Aerzte- und Angebotsabbau sei ebenfalls nicht zu befürworten. Dies würde seitens der Aerzte Beschwerden auslösen. Wer würde beispielsweise die Haftung übernehmen, wenn eine bestehende Praxis nicht verkauft werden kann ?
Zu Frage 3
Sowohl für die Spitäler als auch die Universitätsklinik würde diese Massnahme aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung mit dem Personalstopp keine nennenswerten Folgen auslösen.
Was allerdings zu Problemen führen könnte, ist das neue Arbeitsgesetz, welches auch für die Assistenzärzte eine maximale Arbeitszeit festlegt.
6. Margrit Blatter: Schutz der Feldhasen
Trotz grosser Anstrengungen im Naturschutzbereich, ist der Bestand der Feldhasen im Baselbiet weiterhin sehr gefährdet. Gemäss der Jagdstatistik wurden aber bis vor etwas mehr als einem Jahr (Jagdstatistik 97/98) noch Feldhasen gejagt.
Fragen:
1. Warum wird, trotz grosser Gefährdung, der Feldhase im Baselbiet nicht generell unter Schutz gestellt?
2. Mit welchen weiteren Massnahmen soll und kann der Bestand der Feldhasen im Baselbiet wieder auf ein gesichertes Bestandesniveau angehoben werden?
3. In welchen Schwerpunktgebieten wird aktuell der Bestand der Feldhasen aktiv unterstützt und gefördert?
Zu Frage 1
RR Erich Straumann verteidigt die Jäger und erklärt dass sie keine Schuld an der Dezimierung der Feldhasen trifft.
Zu Frage 2
Wichtig, um die Hasen zu schützen, ist die Erhaltung ihrer Lebensräume. Es nütze nichts die Hasen auszusetzen, wenn das Umfeld nicht stimme.
Der Kanton hat mit der Schaffung der ökologischen Ausgleichsflächen viel zur Erhaltung der Feldhasen beigetragen.
Man kann leicht feststellen, dass sich junge Hasen im Feldgehölz oder einer ungemähten Wiese am Waldrand wunderbar entwickeln können. Wenn an diesen Massnahmen festgehalten werde, sei eine generelle Unterschutzstellung nicht mehr notwendig.
Zu Frage 3
Kanton und Regierung haben im Regierungsprogramm definiert, dass die ökologischen Flächen von 7 auf 10% ausgedehnt werden sollen, was eine weitere gute Voraussetzung zum Schutz der Feldhasen bedeutet.
Zudem verzeichnet der Kanton drei Gebiete für Feldhasenprojekte, eines im Raum Aesch-Ettingen-Reinach-Therwil, ein zweites im Laufentalbecken, das dritte befindet sich im Raum Wenslingen-Oltingen-Zeglingen.
Das Feldhasenprojekt wird begleitet vom Basellandschaftlichen Jagdschutzverein, vom Basellandschaftlichen Natur- und Vogelschutzverband und der Pro Natura. Federführend ist die Naturschutzkommission des Basellandschaftlichen Jagdschutzvereins.
Der Kanton trägt demnach zur Erhaltung und zum Schutz der Feldhasen eine Menge bei.
Abschliessend verweist er auf die Statistik aus dem Jahre 1967/68. In jenem Zeitraum wurden im Kanton Basel-Landschaft 1'196 Hasen gezählt. Auf einen zweifelnden Zwischenruf aus der Ratsmitte, ob diese Zahl stimme, bestätigt Erich Straumann, dass die Hasen genau gezählt wurden.
Im Jahre 1991 waren es lediglich noch deren 678 Hasen, der neuste Stand 1999/2000 verzeichnet einen Anstieg auf 880 Hasen.
Weshalb nun sind aber die Hasenbestände rückläufig und nehmen zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu?
Hier zeige die Statistik des Jahres 1999/2000, dass
- 4 Hasen durch Hunde gerissen wurden,
- 28 Hasen wurden von Autos überfahren,
- 2 Hasen wurden von der Bahn erfasst,
- 23 Hasen gerieten den Landwirten beim Mähen unters Messer
Total 57 Hasen kamen auf die vier unterschiedlichen Arten ums Leben. Aber jetzt aufgepasst, die Jäger, die haben lediglich einen einzigen Hasen erlegt. „Die breiche gar nümm".
Stürmisches Gelächter erfüllt den Landratssaal.
7. Roland Bächtold: Pausenräume für das BLT-Fahrpersonal
Das Personal der BLT hat je nach Fahreinsatz keine Möglichkeit, sich während den Mittags- und Abendpausen und bei Kurzaufenthalten, in Pausenräumen zu erfrischen oder zu verpflegen. So zum Beispiel bei der Endstation der Linie 10 in Dornach und der Buslinie 65, wo schon seit Jahren den BLT-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein entsprechender Pausenraum versprochen, bis heute aber nicht verwirklicht wurde.
Fragen:
1. Aus welchen Gründen wurde bis heute an der BLT-Endstation in Dornach, dem Fahrpersonal trotz wiederkehrenden Versprechen noch kein Pausenraum zur Verfügung gestellt?
2. Wie präsentiert sich generell die Situation für das BLT-Fahrpersonal, während den Pausen ohne Restaurantpflicht, sich zu verpflegen und zu erfrischen? Peter Brunner bemerkt, dass diese Frage von RR Elsbeth Schneider beantwortet wird, was jedoch von RR Elsbeth Schneider mit der Begründung abgelehnt wird, dass diese Fragen eindeutig in den Bereich der dienstlichen und betrieblichen Massnahmen der BLT-Direktion fallen.
Zudem sei sie nicht in der Lage die Fragen zu beantworten, obwohl sie selbstredend als Präsidentin des Verwaltungsrates der BLT Kenntnis von der Problematik habe.
Die Direktion habe das Problem erkannt und in Angriff genommen. Man habe versucht in Dornach einen Aufenthaltsraum zu finden, was bis anhin nicht gelang.
An allen An- oder Austrittsorten stehen dem Fahrpersonal jedoch Automaten zur Verfügung und im Sommer wird das Personal mit Gratisgetränken verpflegt.
Seitens der Direktion ist das Fahrpersonal bestens betreut.
8. Karl Rudin: Telekommunikationskonzept
Im Bereich der Telekommunikation und des digitalen Datentransfers entwickeln sich Technik und die damit verbundenen Lösungen rasant. Beide Bereiche, Telekommunikation und digitaler Datentransfer, entwickeln sich aufeinander zu; so wird es möglich, dass auf den Netzen sowohl Telekommunikationssignale als auch Signale aus der EDV vermittelt werden können.
Fragen:
1. Gibt es ein Telekommunikationskonzept für die kantonale Verwaltung?
2. Sind die folgenden Punkte nicht möglich mangels Konzept Kanton
- Einheitliche Telefonnummern für alle Amtsstellen?
- Weiterverbindung beim Anruf auf die Hauptnummer?
3. Wird der Telefonverkehr öffentlich ausgeschrieben?
4. Wie sind die Verantwortungen geregelt?
5. Werden Parallel-Installationen wie Daten - Voice gemeinsam genutzt und damit Kosteneinsparungen erzielt?
Peter Brunner hofft, dass RR Elsbeth Schneider diese Frage beantworten wird, was sie schmunzelnd zur Antwort veranlasst, dass sie alle Fragen die in ihren Bereich falle beantworte.
Zu Frage 1
Zur Zeit befindet sich das Grobkonzept "Neues kantonales Netzwerk" in der Vernehmlassung. In diesem Konzept werden die Anforderungen für die Telefonie und die Informatik an ein Datennetzwerk berücksichtigt. Die Realisierung des Konzepts soll auf Ende 2002 erfolgen. In Anbetracht der Verschmelzung von Telefonie und Daten wurden Vorschläge für eine künftige Organisation erarbeitet. Federführend für dieses neue kantonale Gesetz ist die Finanz- und Kirchendirektion.
Zu Frage 2
Momentan sind noch nicht alle Verwaltungsstandorte des Kantons untereinander vernetzt. Es existieren ca. 30 Teilnehmervermittlungsanlagen aber auch noch zahlreiche Einzelanschlüsse.
Eine Verbesserung der heutigen Situation kann wahrscheinlich im Jahre 2001 mit der Nummernumstellung von Swisscom auf neun Stellen realisiert werden.
Eine einheitliche Nummer für alle Amtsstellen wird voraussichtlich nicht vor dem Jahre 2002 zu realisieren sein.
Eine Weiterverbindung eines Anrufs auf die Hauptnummer ist innerhalb der Vermittlungsanlage der Rheinstrasse 29 möglich, Umleitungen auf eine andere Vermittlungsanlage und Einzelanschlüsse sind jedoch nur via Swisscom möglich.
Zu Frage 3
Der Telefonieverkehr wurde im Herbst 1999 ordnungsgemäss im Amtsblatt ausgeschrieben.
Aufgrund der eingegangenen Offerten wurde das günstigste Angebot, nämlich dasjenige der Swisscom, berücksichtigt. Es wurde ein Zweijahresvertrag sowohl für das Mobil- als auch das Festnetz abgeschlossen.
Die Marktlage wird weiterhin beobachtet; eine Neuausschreibung ist nach Ablauf der zwei Jahre wahrscheinlich.
Zu Frage 4
Die Verantwortung für das Fest- und Mobilnetz inklusive der Gebäudeverkabelung liegen beim Hochbauamt. Lediglich die Polizei und die Spitäler zeichnen für ihre Kommunikation selber verantwortlich.
Die Datenanbindung ist durch das Amt für Informatik gewährleistet.
Zu Frage 5
Innerhalb der Gebäude wurde in den letzten Jahren einiges in die universelle Gebäudeverkabelung investiert, was sich auf den Unterhalt des Telefon- und Datennetzes zunehmend positiv auswirkt.
Eine totale Verschmelzung beider Kommunikationsbereiche benötigt jedoch noch einige Zeit.
9. Jörg Krähenbühl: Schule und Informationspolitik
Am Gymnasium Münchenstein durfte diese Woche ein Mitglied der Organisation Amnesty International in einer Deutschstunde einen Vortrag über diese Organisation und deren Ziele halten. Die AI ist klar als armeefeindlich einzustufen. Es gibt in der Schweiz auch andere Organisationen, die aktiv zur Friedenssicherung beitragen, ich denke da an die Schweizer Armee und im speziellen an die Swiss Coy mi Ihrem Einsatz in Ex-Jugoslawien.
Fragen:
1. Ist ein Lehrer in einer öffentlichen Schule nicht verpflichtet eine neutrale Informationspolitik zu betreiben?
2. Sollte bei einer solch klar positionierten Organisation, nicht auch eine armeefreundliche Organisation den gleichen Zeitrahmen im gleichen Zeitraum erhalten?
3. Ist der Termin dieser Information an die Gymnasi-astinnen-/sten rein zufällig oder bewusst, kurz vor einer wichtigen militärpolitischen Abstimmung in unserem Kanton gewählt worden?
4. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der Regierungsrat gegen einen Lehrer, der wissentlich das Stimmverhalten seiner stimmberechtigten Schülerinnen und Schüler zu beeinflussen versucht, oder ganz allgemein einseitig politisches Gedankengut in eine Schulstube trägt?
Andreas Koellreuter gibt bekannt, dass er diese Frage in Vertretung der Vertretung Peter Schmids beantworten werde.
Einleitend bemerkt er, das der angesprochene Deutschlehrer vergangene Woche mit seiner Klasse im Rahmen des Literaturunterrichts das klassische Werk Woyzeck von Georg Büchner behandelt. Georg Büchner gründete seinerzeit in Deutschland eine Menschenrechtsorganisation wofür er verfolgt und geächtet wurde.
Diese Tatsache nahm der Lehrer zum Anlass, das Thema Menschenrechte zur Diskussion zu stellen. Zu diesem Zweck lud er eine seiner ehemaligen Schülerinnen ein, welche zur Zeit ein Politologiestudium absolviert.
Die Schülerin hielt ein Referat zum Thema Menschenrechte in anderen Ländern. Die Referentin sympathisiert zwar mit Amnesty International, ist jedoch nicht Mitglied der engeren Kerngruppe.
Zu Frage 1
Lehrpersonen sind gehalten ausgewogen zu informieren. Diese bezieht sich jedoch nicht auf eine Einzelstunde, sondern gilt über einen längeren Zeitraum.
Zu Frage 2
Die Organisation Amnesty International nimmt zweifellos bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte eine klare Position ein, kann jedoch nicht als armeefeindlich sondern im Höchstfall als armeekritisch bezeichnet werden.
Unbestritten sei, dass Amnesty International ihren Beitrag zur Friedenssicherung leiste.
Der Rektor des Gymnasiums Münchenstein meint dazu, dass eine armeefreundliche Organisation wie beispielsweise die Swisscoys an seiner Schule ebenfalls jederzeit willkommen sei.
In den letzten Jahren hat zudem das Gymnasium Münchenstein verschiedentlich Referate von Prof. Dr. Hansrudolf Furrer, Dozent für Militärgeschichte an der ETH Zürich angeboten. Dies als Zeichen der Ausgewogenheit am Gymnasium Münchenstein.
Zu Frage 3
Der Lehrer versichert, dass der Termin dieser Diskussion über Menschenrechte rein zufällig war und nichts mit der bevorstehenden militärpolitischen Abstimmung zu tun hat.
Das Thema wurde allein durch den Ablauf des Literaturunterrichts bestimmt.
Zu Frage 4
Sanktionen sind unangebracht. Im Rahmen des Auftrags, Schülerinnen und Schüler zu selbständigen und kritischen Personen zu prägen, hat ein Vortrag einer ehemaligen Schülerin über Menschenrecht durchaus Platz.
Der Regierungsrat kann darin kein einseitig politisches Gedankengut feststellen.
Peter Brunner beendet damit die Fragestunde.
Er begrüsst die auf der Tribüne anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Jungbürgerrates der Baselbieter Bürgergemeinden in Begleitung des Altlandratspräsidenten Robi Schneeberger.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 21. September 2000