LR Protokoll 21. September 2000 (Teil 2)

Protokoll der Landratssitzung vom 21. September 2000



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 624

6 2000/066
Interpellation von Maya Graf vom 23. März 2000: Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen: Wie reagiert der Kanton Basel-Landschaft auf mögliche Freisetzungsgesuche. Antwort des Regierungsrates

RR Elsbeth Schneider zu Frage 1: Das Sicherheitsinspektorat ist die Fachstelle für den Vollzug sowohl der Freisetzungs- wie der Einschliessungsverordnung. Das Sicherheitsinspektorat ist verpflichtet, bei allen anfallenden Fragen die Bau- und Umweltschutzdirektion und die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion einzubeziehen. Dazu gehört etwa die Anhörung im Mitberichtsverfahren, die Mithilfe bei der vorgeschriebenen Kontrolle sowie die Entwicklung von Strategien. Zusätzlich steht dem Sicherheitsinspektorat die Kommission für die Beurteilung von Risikoermittlungen zur Verfügung.
Zu Frage 2: Die Koordination der Kontrolle übernimmt das Sicherheitsinspektorat nach Artikel 26, 27 und 29. Mit der Durchführung dieser Kontrollen werden die Dienststellen sowohl der VSD wie der BUD beauftragt. Im Rahmen der Lebensmittelkontrolle prüft das kantonale Labor stichprobenweise, ob gentechnisch veränderte Organismen oder Verunreinigungen vorhanden sind. Über die Ergebnisse wird im Amtsbericht Rechenschaft abgelegt. Der Vollzug der Freisetzungsverordnung soll sowohl für den Bund wie für die Kantone kostenneutral gestaltet sein. Deshalb müssen die durch die Kontrolle entstehenden Kosten vollumfänglich von den Verursachern bezahlt werden. Die Information der Öffentlichkeit ist gewährleistet. Die Landwirte, unter denen eine breite Diskussion im Gange ist, werden durch die landwirtschaftliche Presse und das kantonale Laboratorium sehr umfassend und regelmässig informiert. Weitere Informationen sind nach Auffassung der Regierung momentan nicht notwendig, da keine Freisetzungsversuche vorgesehen sind.
Zu Frage 3: Zwar kann der Kanton Auflagen erteilen und Kontrollen durchführen, doch die Sicherheit kann auch der Kanton - nicht nur in diesem Bereich - nicht gewährleisten.
Zu Frage 4: Eine absolute Sicherheit des Bio-Landbaus oder der integrierten Produktion vor einer Kontaminierung gibt es leider nicht. Die Schweiz und der Kanton Basel-Landschaft sind Teil Europas und nicht Inseln. Das Risiko durch Übertragung kann bei grossen Distanzen zwar verringert werden, doch gilt es auch, nicht kontrollierbare andere Faktoren wie Witterung, Windverhältnisse, die Topographie und die Dichte der Pflanzen zu beachten.
Zu Frage 5: Bisher hat das BUWAL noch keine Stellungnahme betreffend eines Freisetzungsversuches im Baselbiet eingeholt.
Zu Frage 6: Die Regierung steht den Freisetzungsversuchen sehr kritisch gegenüber. Die Risiken wurden bisher zu wenig untersucht und die Auswirkungen sind zu wenig bekannt. Sollten Begehren um Freisetzungsversuche an die Bau- und Umweltschutzdirekten gestellt werden, würden sie sehr genau und sehr kritisch geprüft.
Zu Frage 7: Die Regierung könnte sich ein Moratorium für kommerzielle Freisetzungsversuche ohne weiteres vorstellen. Allerdings wäre ein Moratorium nur gesamtschweizerisch, nicht aber in nur einem Kanton sinnvoll.

://: Der Rat heisst den Antrag auf Diskussion von Maya Graf gut.

Maya Graf zeigt sich froh über die Aussagen der Regierung des Kantons Basel-Landschaft, den Freisetzungsversuchen sehr kritisch gegenüberzustehen und ein Moratorium zu unterstützen. Dass sich das Sicherheitsinspektorat auf die kommenden Aufgaben vorbereitet, findet sie ebenfalls sehr gut und sie wünschte sich dringend eine enge Zusammenarbeit mit der Direktion von Erich Straumann beziehungsweise mit dem landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain. Die Problematik betrifft ja vorwiegend die Landwirtschaft und die Konsumentinnen und Konsumenten.
Der Bundesrat hat die Genlex zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet und entgegen den Empfehlungen des BUWAL entschieden, die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen solle in der Schweiz möglich sein. Sowohl in den Räten wie in der Bevölkerung ist sehr viel Unbehagen zu verspüren. Für Maya Graf selbst wie für die Landwirte bleibt die Feststellung zentral, dass der Markt für natürliche Produkte wichtig und eine grosse Chance ist. Völlig einig geht sie mit dem Bündner Nationalrat, der seiner Überzeugung Ausdruck verlieh, nur eine naturnahe und gentechnisch freie Landwirtschaft werde im zunehmend globalen Markt ihre Chance bewahren und das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten gewinnen können.
Im Baselbiet wirtschaften vor allem IP- und Biobauern, was bedeutet, dass schon geringe GVO-Anpflanzungen Verunreinigungen auslösen könnten, weil der Pollenflug über Distanzen von bis zu 50 Kilometern möglich ist. Die bis heute geltende Garantie, gentechfrei zu produzieren, könnten die IP- und die Biobauern nicht mehr leisten.
Am 9. Mai hat sich die eidgenössische Ethikkommission für Gentechnik ebenfalls für ein Moratorium eingesetzt. Auch in der Toskana ist ein Gesetz verabschiedet worden, das vorschlägt, den gesamten toskanischen Raum gentechfrei zu halten und Umfragen in Kanada zeigten, dass über 70 Prozent der Bewohner gentechfreie Nahrungsmittel konsumieren wollen. In der Schweiz wollen laut Umfragen des WWF 77 Prozent der Bevölkerung nicht, dass transgene Pflanzen angebaut werden.
Maya Graf hofft, dass die Regierung in der Frage der GVO am Ball bleibt und über mögliche Anfragen des Bundes sofort informieren wird.

Peter Tobler schickt voraus, dass er persönlich nicht mehr allzu sehr befangen ist, nachdem Syngenta, die das Saatgutgeschäft übernimmt, von Novartis abgespalten wurde.
Sehr froh ist Peter Tobler, dass der Kanton Basel-Landschaft sorgfältig prüft, kompetente Behörden am Werk hat und auf die Interessen der Landwirtschaft Rücksicht nimmt.
Nachdem im Rahmen der Genschutzinitiative das Freisetzungsverbot mit über 70 Prozent abgelehnt wurde, möchte Peter Tobler von der Regierung aber erfahren, ob sie es für problemlos halte, nun entgegen des Volkswillens einfach ein zehnjähriges Moratorium zu beschliessen. Weiter möchte er hören, ob sich die Regierung im Klaren sei, dass in Europa zwar die Gentechnik sehr kritisch beobachtet werde, beispielsweise in China aber Versuche über Tausende von Hektaren durchgeführt werden. Schliesslich gibt Peter Tobler Maya Graf zu bedenken, dass vom Baselbiet nicht mehr viel übrigbleibt, wenn man von der Grenze aus 50 Kilometer ins Landesinnere geht.

Bruno Krähenbühl weist darauf hin, dass die meisten Technologien Chancen und Risiken bergen. Die Interpellation von Maya Graf stellt eine sehr komplexe, durch verschiedenste Gutachten beleuchtete Frage zur Diskussion. Die einen Experten schätzen die Übertragungswahrscheinlichkeit auf 1 zu 1 Milliarde ein und sehen überhaupt keine biologischen Gefahren, während andere Gutachter vor einem Gentransfer auf andere Organismen warnen, sich auf beunruhigende Befunde abstützen und vehement strikte Massnahmen oder gar ein Verbot verlangen.
Für Bruno Krähenbühl ist klar, dass sich alle Entscheidungen am Stand der Wissenschaft und nicht am Stand des politischen Vorurteils zu orientieren haben. Doch bleiben die Fragen, wer den Stand der Wissenschaft definiert, welche Experten diesen Stand repräsentieren und wie unabhängig diese mit dem Kommerz verquickten wissenschaftlichen Experten heute noch sind.
So gilt es zu beantworten, wem die Politik bei der Entscheidfindung trauen kann. Persönlich ist Bruno Krähenbühl der Ansicht, dass für die kleinräumige Schweiz höchste Vorsicht geboten ist. Ein Moratorium, wie es die Regierung ebenfalls im Auge hat, unterstützt er.

RR Elsbeth Schneider betont, dass sich die Regierung ihrer Verantwortung sehr wohl bewusst ist und wiederholt, sie stehe den Freisetzungsversuchen sehr kritisch gegenüber. Ein Moratorium könnte sie sich vorstellen, wenn es um kommerzielle Anpflanzungen ginge. Bevor keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, würde die Regierungsrätin einem entsprechenden Versuch nie zustimmen.
Sicherheit kann für die kleinräumige Schweiz und insbesondere für den grenznahen Raum niemand gewährleisten.

Peter Tobler weist auf die dem neuesten Stand der Technik entsprechende Freisetzungsverordnung hin und fragt die Regierung, ob sie sich an die Bundesverordnung halten werde, ob sie den Volksentscheid in ihren Überlegungen berücksichtigen wolle und ob sie bereit sei, einen allfälligen Bundesentscheid zu akzeptieren.

Jacqueline Halder erinnert Peter Tobler daran, dass es bei der Abstimmung über die Genschutzinitiative um eine Kombination von Gentechnik in der Medizin und um Gentechnik in der Landwirtschaft ging. Hätte man über die beiden Bereiche getrennt abstimmen lassen, so wäre das Ergebnis nach Ansicht von Jacqueline Halder anders ausgefallen. Das Ja betraf vor allem die Gentechnik in der Medizin. Den Leuten wurde versprochen, auf diesem Wege Mittel zur Heilung vieler Krankheiten zu finden. 90 Prozent der Bevölkerung will keine gentechnisch veränderten Lebensmittel, weshalb die Landrätin die Unterscheidung zwischen Gentechnik in der Medizin und Gentechnik in der Landwirtschaft sehr unterstützt.

Max Ritter gibt als Vertreter der Baselbieter Landwirtschaft bekannt, dass die Fragen im Vorstand eingehend diskutiert werden. Sehr froh zeigt sich Max Ritter, dass Maya Graf neben den Bio-Bauern auch die IP-Bauern in ihre Überlegungen miteinbezieht.
An Landwirtschaftsdirektor Erich Straumann richtet Max Ritter die Frage, ob und wenn ja wann in der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz die Thematik traktandiert war und ob eine Stellungnahme dieser Konferenz zur Moratoriumsfrage vorliege.
Bedenkt man, dass Monat für Monat Schiffe aus Amerika in Rotterdam gelöscht werden, die in etwa die Menge des in der Schweiz produzierten Getreides anliefern, so erkennt man die Machtlosigkeit der Schweiz in Fragen des Welthandels.

RR Erich Straumann berichtet, dass an den zwei von ihm besuchten Landwirtschaftsdirektoren-Konferenzen die Themen Feuerbrand und Ausbildung behandelt wurden. An der nächsten Sitzung wird der Volkswirtschaftsdirektor die Thematik der gentechnisch veränderten Organismen einbringen.

RR Elsbeth Schneider antwortet Peter Tobler, selbstverständlich werde die Regierung im Kanton Basel-Landschaft die Freisetzungsverordnung fallbezogen seriös prüfen. Zudem wurde ein aus Persönlichkeiten der Verwaltung und der Wirtschaft zusammengesetztes Gremium gebildet, das sich mit grundsätzlichen und möglichen Umsetzungsfragen der Freisetzungsverordnung befasst.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 625

7 2000/079
Motion von Eric Nussbaumer vom 6. April 2000: Atomstromfreie Elektrizitätsbeschaffung für den Kanton - 25 Jahre nach der Besetzung in Kaiseraugst

RR Elsbeth Schneider begründet die ablehnende Haltung der Regierung gegenüber der Motion von Eric Nussbaumer: Nach geltendem Recht genehmigt der Regierungsrat die Konzessionsverträge für die Stromverteilung und für die Stromtarife. Konzessionäre des jeweiligen Konzessionsgebietes müssen allen Kunden den beschlossenen Stromtarif anbieten, eine Regelung, die selbstverständlich auch für die kantonalen Bauten und Anlagen gilt. Gemäss Informationen aus Bundesbern wird das Elektrizitätsmarktgesetz voraussichtlich im ersten Halbjahr 2001 in Kraft treten. Vorerst muss die Differenzbereinigung zwischen National- und Ständerat über die Bühne. Bis zur vollständigen Liberalisierung wird danach eine sechsjährige Übergangsfrist folgen.
Verschiedene Kunden versuchen bereits heute an günstigen Strom zu gelangen, was natürlich bedeutet, dass sie am geltenden Recht rütteln. Der Kanton möchte aber seine energiepolitischen Ziele bei der Strombeschaffung im Rahmen des geltenden Rechtes erreichen. Auch nach Meinung des Bundesamtes für Energie ist es noch zu früh, dem Regierungsrat schon heute für die Beschaffung von Elektrizität eine bestimmte Erzeugungsart vorzuschreiben. Nicht möglich ist es gemäss Gesetz über die öffentlichen Beschaffungen, ein einzelnes energiepolitisches Ziel durchzusetzen. Die Hauptstossrichtung im neuen Beschaffungsrecht ist primär wirtschaftlicher und weniger energiepolitischer Natur.
Der Regierungsrat wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und allfällige Handlungsmöglichkeiten des Kantons bei der Strombeschaffung in Richtung einer nachhaltigen Stromversorgung umsetzen. Die BUD wird bei den Baselbieter Elektragenossenschaften darauf hinwirken, dass sie den Konsumentinnen und Konsumenten möglichst bald ökologisch produzierten Strom aus erneuerbaren Quellen anbieten.
Da bereits im Sinne des Motionärs gehandelt werde, bittet die Umweltschutzdirektorin abschliessend, die Motion nicht zu überweisen.

Eric Nussbaumer
bedankt sich für die Ausführungen und bemerkt, seine Motion verlange natürlich nicht, geltendes Recht zu brechen. Persönlich versteht Eric Nussbaumer die Motion als Anregung, sich in der kommenden Zeit bezüglich der aktuellen Strommarktliberalisierung Gedanken zu machen. Zeitlich durchaus richtig platziert ist die Motion vor dem Hintergrund, dass im nächsten Frühjahr das in Aussicht gestellte Strommarktliberalisierungsgesetz von den Räten beschlossen werden soll. Insgesamt, so Eric Nussbaumer, deckt sich die Motion mit den Erklärungen der Regierung. Zudem steht über dem Beschaffungsgesetz der Verfassungsauftrag, der gegen den Bau von Atomkraftwerken gerichtet ist. Somit bietet die Motion der Regierung die Chance, innerhalb der nächsten vier Jahre die Strombeschaffung zum Thema zu machen und den Verfassungsauftrag in einem neuen Licht und zeitgemäss zu interpretieren.

Theo Weller gibt namens der EVP- Fraktion die Ablehnung der Motion bekannt und begründet den Beschluss mit dem Hinweis, dass noch zugewartet werden soll, weil erst die Zukunft zeigen wird, was auf dem freien Elektrizitätsmarkt möglich ist. Persönlich findet er aber, man könnte auch versuchen, die Ausschreibungen nach beiden Varianten vorzunehmen.

Toni Fritschi erklärt es als schwer verständlich, dass die - notabene erst im Jahre 2007 vollumfänglich wirksam werdende - Marktöffnung, für eine Markteinschränkung verwendet und dass eine Marktderegulierung für eine neue Regulierung missbraucht werden soll.
Die Stromversorgung des Kantons Basel-Landschaft erfolgt heute entsprechend der Klimakonvention praktisch CO 2 -frei unter wirtschaftlichen Bedingungen. In der Region Basel werden im Vergleich zur übrigen Schweiz günstige Strompreise offeriert. Bei einem Elektrizitätsliefervertrag wird der Strom physikalisch nie direkt vom Produzenten zum Abnehmer geliefert. Damit kann auch bei einer Ausschreibung, wie sie in der Motion gefordert wird, nie ausgeschlossen werden, dass Strom physikalisch vom Kernkraftwerk zur Verbraucherstelle fliesst. Möchte man dies verhindern, so müsste die Kernenergieproduktion abgeschaltet werden, und man müsste als Alternative thermische Kraftwerke in Betrieb setzen. Dass aber thermische Kraftwerke auch nicht das Gelbe vom Ei repräsentieren, ist seit der NO x - und der SO 2 -Problematik - Stichwort Ozonloch - längst bekannt.
Durch die Beteiligung am Kraftwerk Augst verfügt der Kanton bereits heute über genügend atomstromfreie Energie.
Toni Fritschi fragt sich, ob der Motionär allenfalls mit ADEF-Anlagen erzeugte, nicht marktfähige Elektrizität auch in einem liberalisierten Markt kostendeckend zu Lasten der Steuerzahlenden absetzen möchte und gibt seiner Überzeugung Ausdruck, mit der Motion würden ausnahmslos eigene private Interessen und nicht jene der Öffentlichkeit verfolgt.
Aus all den genannten Gründen lehnt Toni Fritschi im Namen der FDP-Fraktion die Motion ab.

Alfred Zimmerman nimmt namens der Grüne Fraktion erfreut zur Kenntnis, dass die Umweltschutzdirektorin in der von der Motion angepeilten Richtung tätig werden will, bedauert allerdings, dass sie in Konsequenz ihrer Überlegungen nicht bereit ist, den Vorstoss wenigstens als Postulat entgegenzunehmen.
Toni Fritschi ruft Alfred Zimmermann den Verfassungsauftrag, der AKW ablehnt, in Erinnerung. Aufgrund dieser Bestimmung ist kein Atomstrom und auch keiner aus Kohlekraftwerken erwünscht. Am Kongress Sun21 wurde eben festgestellt, dass gerade der freie Strommarkt eine Chance für sauberen Strom bietet. Es wurde ein Verein gegründet, der mittels eines Labels ökologisch produzierten Strom zertifizieren will.
Die Grüne Fraktion unterstützt die weitsichtige Idee von Eric Nussbaumer vollumfänglich und hofft, die Regierungsrätin werde den Vorstoss, wenn nicht als Motion, so doch als Postulat entgegennehmen.

Bruno Steiger empfindet die auf atomstromfreie Elektrizitätsbeschaffung hin zielende Motion von Eric Nussbaumer insofern als widersprüchlich, als sie einerseits Liberalisierung und andererseits Reglementierung fordert.
Mehrheitlich hat sich die Fraktion der Schweizer Demokraten gegen die Motion ausgesprochen.
Von Regierungsrätin Elsbeth Schneider möchte Bruno Steiger erfahren, wie sie die Wahlmöglichkeit zwischen Ökostrom und konventionellem Strom in der Praxis bewerkstelligen möchte und welche Auswirkungen auf den Strompreis diese Wahlmöglichkeit hätte.

Eric Nussbaumer entgegnet dem Sprecher der freisinnigen Partei, der Einbezug seiner beruflichen Tätigkeit in die Absichten der Motion sei ein Witz, da das Unternehmen, in welchem er tätig ist, so klein sei, dass es wohl nicht einmal für die Ausschreibung zugelassen würde.
Offenbar nicht verstanden habe Bruno Fritschi, dass mit der Strommarktliberalisierung auch erstmals die Fragestellung der Produktedifferenzierung möglich wird. Bis anhin gab es keine Möglichkeit, den Stromerzeuger zu wählen. Somit stelle sich nun - angesichts der veränderten Spielregeln - die Verantwortlichkeitsfrage gegenüber der Verfassung (§ 115) für jeden Landrat und jede Landrätin. Vereinfacht wäre es, einfach in die Welt zu setzen, wenn man den Anliegen der Motion folgen würde, müssten die Kraftwerke abgestellt werden.
Eine Rolle spielen nach Ansicht von Eric Nussbaumer auch die Abstimmungsvorlagen vom Wochenende, in denen es darum geht, wie die Wasserkraft in der Schweiz erhalten werden kann. Letztlich stelle sich die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, im liberalisierten Strommarkt eine erneuerbare, einheimische Energiequelle voranzubringen.

Sabine Stöcklin entgegnet Toni Fritschi, von privaten Interessen könne bei der vorliegenden Motion nicht gesprochen werden, vielmehr sei durch mehrere Volksabstimmungen belegt, dass der Kanton Basel-Landschaft keine Atomkraftwerke will.
Der Verzicht auf Atomkraftwerke bedinge nicht den Umstieg auf CO 2 produzierende thermische Kraftwerke, die im Übrigen nicht für das Ozonloch verantwortlich sind. Ursächlich für das Ozonloch seien Stoffe wie die Fluorchlorkohlenwasserstoffe, FCKW.

RR Elsbeth Schneider warnt vor der Phantasie, künftig könne man in der Wohnung entweder von der Öko- oder der "normalen" Steckdose Strom abzapfen. Aber es soll künftig möglich sein, sich als Verbraucher für den einen oder den teureren anderen Strom zu entscheiden. Ähnlich etwa dem heute schon geltenden Prinzip, etwas teurere, ökologisch produzierte Lebensmittel oder Massenware kaufen zu können. Dank des höheren Preises soll es dann möglich sein, Alternativenergien zu unterstützen und in neue Technologien zu investieren.
Auch als Postulat möchte die Regierungsrätin den Vorstoss nicht entgegennehmen und bittet den Rat, die Motion abzulehnen.

Auf die Anfrage von Landratspräsident Peter Brunner , ob Eric Nussbaumer bereit sei, seine Motion in ein Postulat umzuwandeln, entscheidet sich Eric Nussbaumer für das Festhalten an der Motion.

://: Der Landrat lehnt die Motion Atomstromfreie Elektrizitätsbeschaffung für den Kanton (Vorlage 2000/079) ab.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 21. September 2000


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