LR Protokoll 08.01.98 (Teil 5)
Protokoll der Landratssitzung vom 8. Januar 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
12 97/215
Berichte des Regierungsrates vom 28. Oktober 1997 und der Bau- und Planungskommission vom 10. Dezember 1997: Umnutzung Ausbildungszentrum Kriegackerstrasse (vormals SAZM) in Muttenz für DMS 2 und weitere Mitnutzer
Kommissionspräsident Rudolf Felber geht auf den Kommissionsbericht ein und hebt hervor: Die Bau- und Planungskommission konnte diese Vorlage an einer einzigen Sitzung beraten und verabschieden. Dies war möglich, da auf einen Augenschein verzichtet werden konnte, wurde dieser doch schon im Rahmen der Beratungen über den Kauf der Liegenschaft durchgeführt. Die Kommission war erfreut darüber, dass das vorliegende Projekt dem Wunsch des Landrates vollumfänglich entspricht, so viel wie möglich von der vorhandenen Bausubstanz zu nutzen und zu erhalten (z. B. Laboratorien). Sie unterstützt auch die vorgesehenen energetischen Anpassungen. Dass kein Tausch zwischen der Raumbelegung des zweiten und vierten Obergeschosses erfolgt, ist sinnvoll, da die bestehenden Laborräume gut genutzt werden und sich die Bedürfnisse der Schule verändern können, so dass bauliche Massnahmen nicht schon vorgängig durchgeführt werden sollten. Für die Bau- und Planungskommission ist es klar, dass die DMS 2 als Hauptbenützerin dieser Schule für die Ordnung und den Vollzug der Kompetenzen zuständig ist. Die Kommission ist überzeugt, dass Einrichtungen und Gebäude in Zukunft vermehrt optimal und polivalent zu nutzen sind.
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat mit 11 zu 0 Stimmen, auf diese Vorlage einzutreten und dem vorliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen.
Max Ribi: Die FDP-Fraktion ist mit dieser Vorlage zufrieden, immerhin konnte eine recht grosse Reduktion des nötigen Kredites erreicht werden. Da hier ein wirklich guterhaltenes Gebäude gekauft wurde, muss nur das Nötigste angepasst werden. Wichtig ist, dass die teuren chemischen Laboratorien erhalten bleiben. Das entspricht unserer Auffassung einer sinnvollen Nutzung durch Gymnasium, Gewerbeschule, der Fachhochschule und angehenden Jungunternehmen. Die in der Vorlage aufgezeigte Variante würde zu Mehrkosten und einem Minderwert durch das Abreissen der teuren chemischen Laboratorien führen. Alle Beteiligten ziehen Vorteile aus dieser Vorlage. Wichtig ist, dass ein guter "Raumchef" eingesetzt wird. Diese Kombination bietet auch eine Chance, zur Verbesserung der Kommunikation unter den verschiedenen Schulen.
Dass sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien und an der DMS laufend erhöht, regt auch hinsichtlich der dafür notwendigen baulichen Massnahmen zum Denken an.
Die FDP-Fraktion wird dieser Vorlage zustimmen.
Rolf Rück: Der Landrat hat diese Vorlage mit einem Kreditantrag von 9,7 Mio Franken zurückgewiesen und um eine bessere Nutzung der bestehenden Bausubstanz gebeten, was nun zu einem Kreditantrag von 3,8 Mio Franken führte. Durch Gespräche und vertiefte Beschäftigung mit der Problematik kann also auch eine günstigere Variante gefunden werden. Mit den jeweiligen Projektmanagements sollte sichergestellt werden, dass die Planungsverantwortlichen nicht auf alle Wünsche der Betroffenen eingehen. Es sollten jeweils Pflichtenhefte abgegeben werden, welche den Planern die nötigen Informationen über die vorgesehene Nutzung liefern.
Dieses Gebäude wird nun von vier verschiedenen Lehrkörpern genutzt. Das ist sicher recht viel, doch lässt sich mittelfristig keine Entflechtung realisieren, langfrist hingegen, wird diese anzustreben sein. Bezüglich der Weiterverwendung der Kantine können nun auch die zukünftigen Bedürfnisse abgewartet und später das Nötige zusammengefasst werden.
Abschliessend möchte ich darauf hinweisen, dass die WC-Anlagen bisher hauptsächlich auf Männer ausgelegt sind, was der zukünftigen Nutzungsänderung (vermehrt Frauen im Gebäude) angepasst werden sollte.
Die SP-Fraktion stimmt dieser Vorlage einstimmig zu.
Peter Minder: Die SVP/EVP-Fraktion unterstützt die Vorlage, da eine sinnvolle, vielfältige Nutzung des Gebäudes stattfindet.
Bruno Weishaupt: Die CVP-Fraktion stimmt der Vorlage zu. Es ist festzustellen, dass der Regierungsrat die vom Landrat vorgegebene Auflage, möglichst wenig zu verändern, genauestens eingehalten hat. Meiner persönlichen Auffassung nach hat sie dies sogar zu genau getan, in dem gewisse Einbauten praktisch unter Denkmalschutz gestellt werden. Um die Idealste Lösung handelt es sich nicht ganz. Ich hoffe, dass die verschiedenen in dem Gebäude untergebrachten Schulen konfliktfrei miteinander leben können und später eine Entflechtung erfolgen kann.
Willi Müller: Beim Erwerb der Liegenschaft im Jahr 1996 stand im Vordergrund, dass die DMS 2 aus ihren misslichen Verhältnissen in ein neues, modernes Schulgebäude umsiedeln kann. Damals bestand die Meinung, das SAZM so zu nutzen, wie es gekauft wurde. Dabei wurde jedoch nicht von einer so grossen Zahl an Benutzern ausgegangen, die nun kleinere Anpassungen nötig macht. Das Nutzungskonzept sollte wie vorgeschlagen realisiert werden. Die qualitativ hochstehenden Laboratorien müssen aufrechterhalten und dürfen nicht umgenutzt werden. Hätte das SAZM nicht zur Verfügung gestanden, hätte der Kanton Basel-Landschaft kein ähnliches Gebäude mit entsprechender Infrastruktur bauen können. Die Schulen müssen sich daher an die Situation anpassen.
Die SD-Fraktion stimmt der Vorlage zu.
Daniel Wyss: Die Fraktion der Grünen unterstützt die Vorlage und hält ergänzend fest, dass sie sich davon überzeugen liess, dass die energetischen Anpassungen im Luftwechsel erfolgten, die Bauhülle ausreichend wärmeisoliert ist. Sie freut sich, dass für das Jahr 1998 ein Projekt für die Sanierung der Wärmerückgewinnung vorgesehen ist, womit sicher am meisten Energie gespart werden kann.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Ich bedanke mich für die lobenden Worte und die Zustimmung. Ich bin überzeugt, dass sich vor allem die DMS 2 freut, endlich zu einer definitiven Lösung zu kommen, hat sie in den letzten Jahren doch eher "gehaust". Es stellt sich die Frage, ob es in einem solchen Fall wirklich eine ideale Lösung geben kann. Wir haben uns bemüht, das Beste aus dem bestehenden Bau zu machen, ohne künftige Entwicklungen zu verbauen.
Ich danke Rolf Rück für seine Anregung. Wir werden ein Auge darauf haben, dass die WC-Anlagen der geänderten Nutzung des Gebäudes angepasst werden.
Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung des Landratsbeschlusses
Kein Wortbegehren.
Schlussabstimmung
://: Dem unveränderten Landratsbeschluss wird mit 61 zu 0 Stimmen zugestimmt.
Landratsbeschluss
betreffend Umnutzung Ausbildungszentrum Kriegackerstrasse (vormals SAZM) in Muttenz für die DMS 2 und weitere Mitnutzer; Baukredit
Vom 8. Januar 1998
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Dem Umnutzungsprojekt Ausbildungszentrum Kriegackerstrasse (vormals SAZM) in Muttenz wird zugestimmt und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 3'810'000.- als neue Ausgabe zu Lasten des Kontos 2320.703.30-122 wird bewilligt.
2. Nachgewiesene Lohn- undMaterialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis vom 1. April 1997 des Kredites unter Ziffer 1 werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
13 97/199
Berichte des Regierungsrates vom 14. Oktober 1997 und der Finanzkommission vom 23. November 1997: Eröffnung der Grundstückgewinn- und Handänderungssteuerrechnung durch die kantonale Steuerverwaltung anstatt wie bisher durch die Bezirksschreibereien
Roland Laube: Wenn der Landrat heute diese Vorlage beschliessen sollte, so setzt er damit sicher keinen politischen Meilenstein. Vielmehr wird dadurch eine kleine, formelle, aber durchaus Sinn ergebende Dekretsänderung vorgenommen.
Die Vorlage hat zum Ziel, dass die Eröffnung der Erbschafts- und Schenkungssteuern einerseits und der Grundstückgewinn- sowie Handänderungssteuern andererseits durch die gleiche Stelle erfolgen soll. Heute nehmen die Steuerverwaltung und die Bezirksschreibereien diese Eröffnungen vor.
Mit der vorgeschlagenen Dekretsänderung würde die Aufgabe vollumfänglich der kantonalen Steuerverwaltung zugeteilt. Dadurch würde eine Schwachstelle des internen Kontrollsystems behoben.
Die Finanzkommission beantragt einstimmig, der Dekretsänderung gemäss Entwurf im Kommissionsbericht zuzustimmen.
Robert Schneeberger: Die FDP-Fraktion schliesst sich dem einstimmigen Beschluss der Finanzkommission an und beantragt ebenfalls Zustimmung.
Peter Meschberger: Die SP-Fraktion tut Gleiches.
Erich Straumann: Auch die SVP/EVP-Fraktion stimmt dieser Dekretsänderung einstimmig zu.
Urs Baumann: Auch die CVP-Fraktion ist einverstanden.
Peter Brunner: Die Schweizer Demokraten sind ebenfalls einverstanden.
Ursula Jäggi: Bis heute war es möglich ein Depot für die Grundstückgewinnsteuer, das verzinst wurde, zu hinterlegen. Wenn nach Ablauf von zwei Jahren keine Liegenschaft erworben wurde, ist die Grundstückgewinnsteuer fällig geworden. Wie vollzieht sich dieser Ablauf nun mit der neuen Regelung? Ist es simmer noch möglich, ein Depot zu schaffen? Sollte diese Möglichkeit wegfallen, so könnten dem Kanton möglicherweise Grundstückgewinnsteueren entgehen.
RR Hans Fünfschilling: Mit diesem Problem beschäftigt sich die Regierung noch immer. Gemäss Steuergesetz war es bis 1981 so, dass die Bezirksschreibereien die Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern grundsätzlich zurückhielten, bis die Kaufsumme ausbezahlt worden war. Mit einem Bundesgerichtsentscheid wurde dann verfügt, dass dieses Vorgehen nicht möglich sei. Dadurch entstand das Problem, dass dann, wenn die Grundstückstückgewinnsteuer vom Verkäufer nicht bezahlt wurde, der Staat Regress auf den Käufer machte.
Mit der Steuergesetzänderung von 1990 wurde die Möglichkeit eröffnet, dass bei Ersatzbeschaffung keine Grundstückgewinnsteuer fällig wird, wodurch genau diese nun von Frau Jäggi angesprochene Verzögerung entsteht.
Zwischen Steuerverwaltung und Bezirksschreibereien hat die Regierung festgelegt, dass nicht von Staates wegen blockiert werden darf und dass die Bezirksschreibereien den Käufer im Vertrag auf die Möglichkeit der privatrechtlichen Sicherstellung aufmerksam machen müssen.
Die sehr unschöne Situation, dass der Staat plötzlich auf einen nichtsahnenden Käufer Regress nimmt, sollte dadurch nicht mehr eintreten.
Dekret zum Steuer- und Finanzgesetz vom 19. September 1974
Keine Wortmeldungen
://: Der Landrat stimmt der Dekretsänderung einstimmig zu.
Dekret zum Steuer- und Finanzgesetz
Fortsetzung des Protokolls vom 8. Januar 1998