LR Protokoll 28. Mai 1998 (Teil 6)
Protokoll der Landratssitzung vom 28. Mai 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
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Motion von Hanspeter Frey vom 23. April 1998: Projektierung und Bau einer dritten Tunnelröhre am Belchentunnel
Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Der Regierungsrat ist bereit, diese Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Die Stellungnahme der SP-Fraktion zu dieser Motion hat Emil Schilt schon bekanntgegeben. Der Regierungsrat nimmt diesen Vorstoss als Postulat entgegen, da Hanspeter Frey damit eine offene Tür einrennt.
Am 6. Mai 1998 hat die Bölchenkommission, welcher der Direktor des Bundesamtes für Strassenbau, Olivier Michaud, der Kanton Solothurn und der Kanton Basel-Landschaft angehören, beschlossen, für die übernächste Sanierung des Bölchentunnels eine dritte Röhre zu planen. Es wurde ein langfristiges Planungsprogramm aufgestellt, doch muss der definitive Entscheid über die Erstellung einer dritten Röhre heute noch nicht gefällt werden. Hanspeter Frey verlangt die Realisierung der dritten Röhre für die übernächste Sanierung (in 10 - 20 Jahren). Bis dann soll die dritte Röhre erstellt sein, wenn sie sich als notwendig erweist. Vorsorglich wurde folgendes Planungsprogramm vorgesehen:
- Bis Ende 1999 soll mit den Vorbereitungsarbeiten für die Präqualifikation der Ingenieurarbeiten begonnen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die weitere Entwicklung beobachtet.
- Mit dem eigentlichen Projektauftrag soll ca. im Jahre
2000 begonnen werden.
- Die erste Sanierung soll sofort projektiert und anschliessend durchgeführt werden. Der früheste Termin dafür ist das Jahr 2000 oder das Jahr 2001, wobei der Bundesrat signalisierte, dass er während der Landesausstellung im Jahre 2001 keine grossen Baustellen auf den Nationalstrasse will. Hier sind also Absprachen unter den Kantonen nötig.
- Daraufhin werden die beiden Röhren saniert, wobei mit einer Röhre begonnen wird. Für jede Röhre wird mit einer Sanierungsdauer von 10 Monaten gerechnet. Es ist vorgesehen, von August bis Juni die erste Röhre zu sanieren. Während der beiden Sommerferienmonate wird die Sanierung eingestellt. Darauf folgt die zweite Röhre.
Der Vorstoss hat im Regierungsrat einiges zu diskutieren gegeben. Der Regierungsrat hat sich noch nicht festgelegt, ob eine dritte Röhre zu bauen ist. Primär soll die Situation beobachtet werden, dann folgt sein Entscheid.
Da sich der Kanton in diesem Sinne schon mit dieser Problematik beschäftigt, ist der Regierungsrat bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.
Hanspeter Frey: Ich danke Regierungsrätin Elsbeth Schneider für ihre Ausführungen, möchte aber an der Form der Motion festhalten.
Es ist unbestritten, dass die A2 einen wichtigen Bestandteil des Nordsüdverkehrs und der Wirtschaft unserer Region bildet. Es wird sich wohl kaum eine Firma in diesem Raum niederlassen, wenn sie mit dauernden Behinderungen durch Baustellen usw. rechnen muss. Deshalb sollte bald mit der Planung begonnen werden. Unbestritten ist auch, dass der Bölchentunnel gewisse Probleme bietet. M. W. tritt Emil Schilt auch für eine umfassende Sanierung der beiden Tunnelröhren ein. Wenn wir eine solche in 10 - 15 Jahren durchführen wollen, ist dies bei Aufrechterhaltung des Verkehrs nicht möglich ohne eine dritte Tunnelröhre. Mehr wird gar nicht gefordert.
Mit dem Bau des ursprünglichen Bölchentunnels wurde 1963 begonnen, 1970 wurde er in Betrieb genommen. Heute, nach 28 Jahren Betrieb, ist eine Sanierung unumgänglich. 1 Stunde Stau pro Tag während zwei mal zehn Monaten Sanierungszeit für die beiden bestehenden Röhren erschreckt nicht sehr, doch ist mit einer grossen Belastung durch den Ausweichverkehr zu rechnen. Eine umfassende Sanierung wird aber viel länger dauern und mindestens die gleichen Folgen haben. Damit wird die Bevölkerung der vom Ausweichverkehr betroffenen Gemeinden aber nicht leben wollen.
Damit der Bau der dritten Röhre rechtzeitig in Angriff genommen werden kann, müssen wir jetzt mit der Planung beginnen. Wenn in fünf bis sieben Jahren die Resultate des Versuchsstollens vorliegen, kann darauf aufgebaut werden. Für den Bau der dritten Röhre ist sicher auch mit 4 - 5 Jahren zu rechnen. Heute soll dem Regierungsrat daher der klare Auftrag für die entsprechenden Vorbereitungen gegeben werden. Deshalb bitte ich den Landrat, den Vorstoss als Motion zu überweisen.
Roland Meury: Da der Regierungsrat eigentlich schon, das zu tun beabsichtigt, was Hanspeter Frey vorschlägt, würde ich eine Ablehnung des Vorstosses als ein "Zurückpfeifen" des Regierungsrates durch den Landrat interpretieren.
Die Fraktion der Grünen lehnt den Vorstoss auch als Postulat ab. Sie ist der Ansicht, dass der Ausbau des Schienennetzes viel dringender als ein weiterer Röhrenbau ist. Zudem besteht für sie die ökologische Umkehr des Staus nicht im Verflüssigen des Individualverkehrs, sondern in der Reduktion des Individualverkehrs und im Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr. Sie weigert sich die Standortattraktivität ausschliesslich an den Durchfahrzeiten der Automobilistinnen und Automobilisten durch die Region zu messen und hält die zwei bereits beschlossenen Autobahngrossbaustellen für unseren Kanton bereits für "überrissen".
Mit dem fatalistischen Fortschreiben problematischer, vermeindlicher Sachzwänge werden wir weder unsere Umwelt- noch unsere wirtschaftlichen Probleme nachhaltig lösen. Die Fraktion der Grünen bittet daher um Ablehnung des Vorstosses.
Danilo Assolari: "Gouverner c'est prévoir!" Ich danke dem Regierungsrat für sein Handeln, das keinen Vorstoss benötigt. Er stellt gesamtheitliche Überlegungen an, die zum Schluss führen können, dass eine dritte Tunnelröhre notwendig ist. Der Vorstoss ist in dieser Hinsicht viel zu eng gefasst. Die CVP-Fraktion will den Regierungsrat im "prévoir" unterstützen, kann einer Überweisung des Vorstosses als Postulat zustimmen und lehnt eine solche als Motion aber ab.
Peter Minder: Wir sind einmal mehr auf die Meinungen von Experten angewiesen, die aber gar nicht immer recht haben, sonst müsste an den Tunnelröhren gar nicht so viel repariert werden. Wir wissen aber auch, dass wir den Tunnel nicht derart sanieren können, dass er 50 Jahre lang unbeschadet bleibt. Die Sanierung des Bölchentunnels wird also eine Aufgabe für die Zukunft bleiben. Ausserdem besteht bei Gegenverkehr ein grosses Unfallrisiko. Diese Überlegungen rechtfertigen den Bau einer dritten Tunnelröhre. Dann könnten die beiden anderen Röhren mit den gleichen finanziellen Mitteln vielleicht sogar besser saniert werden. Der Ausweichverkehr wird das Homburgertal und das Waldenburgertal über Jahre Überschwemmen.
Die SVP/EVP-Fraktion stimmt der Motion daher zu.
Peter Brunner: Die SD-Fraktion hat beschlossen, die Motion zu unterstützen. Es ist für sie aber klar, dass der Bau einer dritten Tunnelröhre nur möglich sein wird, wenn der Bund und der Kanton Solothurn mitmachen.
Mit der Überweisung der Motion wird also eine Absichtserklärung erreicht, die ausdrückt, dass der Landrat eine dritte Tunnelröhre aus ökologischen und ökonomischen Gründen für sinnvoll hält.
Rolf Rück: M. E. können wir heute mit einer Motion nicht den Bau einer dritten Tunnelröhre beschliessen. Ich kann Danilo Assolari in seiner Ansicht unterstützen, dass wir diesen Entschluss allenfalls fassen wollen, wenn uns die notwendigen Fakten bekannt sind. Diese liegen aber noch nicht vor. Deshalb sollte der Vorstoss als Postulat überwiesen werden.
Dieter Völlmin: In Anlehnung an das Votum von Danilo Assolari bin ich der Überzeugung, dass es heute schon vorausgesehen werden kann ("prévoir"), dass der Ausweichverkehr die genannten Täler treffen wird. M. W. wurde dies auch mit der in Auftrag gegebenen Studie belegt. Die Erfahrung der letzten 20, 30 Jahre lehrt, dass nicht mit einem scharenweisen Umsteigen auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu rechnen ist. Auch dass die Zustände im Ausland noch schlimmer sind, bildet kein Argument für einen Verzicht auf eine dritte Röhre. Wenn der Kanton zu lange mit dem Beginn der Planung wartet, ist der Bau einer dritten Tunnelröhre vor einer übernächsten Sanierung nicht mehr möglich. Ich bitte Sie daher, die Motion zu überweisen.
Hanspeter Frey: Wir sollten heute die Grundlagen schaffen, um die nötigen Unterlagen ausarbeiten lassen zu können. Bis dann ist einige Zeit vergangen und es ist bekannt, wo Ausweichverkehr festgestellt wurde. Der Regierungsrat wird seinen Überlegungen, zu denen ihn die Überweisung der Motion mit einem klaren Auftrag veranlassen wird, sicher eine Gesamtverkehrsbetrachtung zugrundelegen. Dann kann rechtzeitig gehandelt werden.
Emil Schilt: Eine Motion bildet einen zwingenden Auftrag, den der Regierungsrat jetzt nicht entgegennehmen kann, sind die Abläufe mit dem Bund und dem Kanton Solothurn doch abgesprochen worden. Es ist nicht gut, wenn der Vorstoss als Motion überwiesen wird. Dies wäre eine "Zwängerei". Mit der Überweisung als Postulat könnte ich mich noch einverstanden erklären.
Danilo Assolari: Es ist richtig, dass der Regierungsrat prüfen, berichten und vorbereiten soll. Dies entspricht einem Postulat und nicht der Forderung in der Motion, welche die Projektierung und den Bau einer dritten Tunnelröhre strikt verlangt. Das können wir noch nicht beschliessen, da uns die Fakten nicht bekannt sind. Vielleicht ist der Ausweichverkehr ökologisch und volkswirtschaftlich verkraftbarer als der Bau einer dritten Tunnelröhre.
Röbi Ziegler: Das Votum von Peter Minder hat mich aufhören lassen, der auf allfällige Irrtümer von Ingenieuren hingewiesen hat. Ich möchte mir keine Urteil darüber anmassen, ob die Fehlerquote bei Ingenieuren oder Politikern grösser ist, bei beiden kommt sie aber vor.
Uns fehlen für den Entscheid über die Überweisung einer Motion noch viele Kenntnisse. Wir wissen nicht, ob Methoden gefunden werden können, die eine Sanierung länger haltbar machen.
Die Sanierung der beiden Tunnelröhren erzeugt allenfalls während zweier Jahre einen Stau. Dann halten die beiden Röhren aber vielleicht wieder 40 oder 50 Jahre. Soll für zwei Jahre Stau und 48 Jahre freie Fahrt eine dritte Tunnelröhre gebaut werden?
Vor einer solchen Entscheidung müssen uns mehr Fakten bekannt sein. Ich bitte Sie, den Fachleuten Zeit zu lassen, um Lösungen aufzeigen zu können.
Peter Minder: Die Fakten sind bekannt, der Stau ist unumgänglich. Dafür müssen keine Studien getrieben werden. Die Tunnelröhren können ohne dritte Röhre nicht innert jeweils einem Jahr seriös saniert werden.
Hanspeter Frey ist angesichts der Meinungen der Mehrheit des Landrats bereit, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider ist froh über das Votum von Hanspeter Frey, ist der Regierungsrat doch bereit, den Vorstoss in dieser Form entgegenzunehmen. Sie hebt hervor, dass der Regierungsrat nicht wankelmütig ist, sich aber nicht festlegen will, bevor weitere Fakten erhoben wurden.
://: Die Motion wird mehrheitlich als Postulat überwiesen.
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
8 98/69
Interpellation von Willi Müller vom 2. April 1998: Einhaltung von Gesamtarbeitsverträgen, Garantiehaftungen durch Subunternehmen. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrätin Elsbeth Schneider zur Frage 1: In einer Marktwirtschaft, wie wir sie in der Schweiz kennen, können alle, die zur entsprechenden Leistungserstellung gemäss Ausschreibung in der Lage sind, ein Angebot einreichen. Dabei ist es ganz legitim, wenn eine Firma entweder im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft mit Partnern oder aber auch mit Subunternehmern (Unterakkordanten) zusammenarbeitet. Beides muss zwingend im Entscheidungsbereich des Unternehmers liegen, denn dieser muss letztlich auch die Verantwortung für das gelieferte Resultat tragen. Dies war seit Jahrzehnten so und wurde bisher nie bestritten. Der Kanton verlangt Angaben über den Belegschaftsbestand der Anbietenden wie auch die Deklaration des Beizugs von Unterakkordanten. Dies mit dem Ziel, eine gemäss Ausschreibung korrekte Durchführung der Arbeiten abschätzen zu können.
Zur Frage 2: Die Kontrolle der GAV-Einhaltung erfolgt einerseits durch die Sozialpartner (Gewerkschaften und Verbände) sowie andererseits durch die Konkurrenz. Seit einiger Zeit beobachten sich Konkurrenten, insbesondere wenn Sie sich um den gleichen Auftrag beworben haben, sehr genau. Bei Vermutungen über Verfehlungen (z. B. betr. Einhaltung GAV) wird sehr schnell Meldung an die Gewerkschaften und Verbände einerseits und an den Auftraggeber, den Kanton, andererseits erstattet (z. B. ICETEC). Der Kanton reagiert als Auftraggeber sofort, wenn eine Firma den GAV nicht einhält. Bei Klagen verlangt der Kanton zuerst schlüssige Unterlagen. Wenn sich die Vorwürfe dann tatsächlich als berechtigt erweisen und es sich nicht um korrigierbare administrativ Versehen handelt, kann es auch zu einer Auftragsannulation kommen. Als GAV wird der massgebende GAV der Branche akzeptiert. Firmen, die in mehreren Brachen tätig sind, dürfen sich auf einen GAV beschränken.
Zur Frage 3: Die Unterakkordanten sind grundsätzlich nicht Vertragspartner des Kantons. Dies ist der effektive Auftragnehmer, und er ist verantwortlich für sämtliche Arbeiten, die er durch Unterakkordanten ausführen lässt. Grundsätzlich arbeiten wir nach dem "Zug um Zug-Prinzip", d. h. Zahlungen werden nach belegtem Arbeitsfortschritt ausgerichtet, ein Garantierückbehalt wird nach den einschlägigen Vorschriften des SIA vorgenommen. In einzelnen Fällen, insbesondere bei Voraus-Akontozahlungen (z. B. bei Metall- und Maschinenbau) werden überdies Solidarbürgschaften verlangt.
Zur Frage 4: Wir stehen ausschliesslich mit dem primären Auftragnehmer in einem Vertragsverhältnis. Dieser Vertragspartner hat die volle Verantwortung für die Durchführung der gesamten Arbeiten.
Zur Frage 5: Interventionen bei Qualitäts- und Ausführungsmängel sind grundsätzlich normal. Dies hat aber nichts mit Primärauftragnehmern oder Unterakkordanten zu tun. Die GAV-Einhaltung durch Primärauftragnehmer und Unterakkordanten muss glaubhaft gemacht werden. Die effektive Einhaltung der GAV zu überprüfen, ist Sache der Sozialpartner. Zur Zeit kennen wir keine aktuellen Probleme.
://: Auf Wunsch von Willi Müller wird Diskussion gewährt.
Willi Müller: Wie werden die GAV-Kontrollen ausgeübt? Erfolgen sie nur nach Ankündigung? Werden unterschiedliche Zeiten zur Überprüfung gewählt?
Peter Brunner: Wie oft hat der Kanton in den letzten Jahren Aufträge annuliert? Wie weit zeigen die Kontrollen überhaupt Folgen? Neben den Sozialpartnern hat auch der Kanton als Auftraggeber die Aufgabe, die Einhaltung der GAV zu überprüfen. Er sollte aufmerksam werden, wenn die Preise eines Unternehmens weit unter den Angeboten anderer liegen.
Rudolf Keller: Die Unterakkordanten sind m. E. ein Problem. Der Kanton könnte seine Aufträge daher nur noch unter der Bedingung vergeben, dass keine Unterakkordanten eingesetzt werden dürfen. Ist dieser Vorschlag völlig unrealistisch?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Die beste Kontrolle erfolgt durch die Konkurrenten. Wenn überprüft werden soll, ob die Unterakkordanten GAV-gerecht entschädigt werden, ist die Einsichtnahme in die Betriebsbuchhaltung unumgänglich. Für derartige Stichproben wird die paritätische Kommission eingesetzt. Diese Kontrollen werden teilweise nach Voranmeldung vorgenommen, andere wiederum ohne Ankündigung. Mir ist in den vier Jahren meiner Tätigkeit als Baudirektorin kein Fall einer Annulation eines Auftrages bekannt.
Es ist mir aber auch kein Fall nicht vertragsgemässer Entlöhnung von Unterakkordanten bekannt. Die Meldung von Unterakkordanten ist für den Kanton bei der Arbeitsvergabe sehr wichtig. Werden nur noch die Firmen berücksichtigt, die keine Unterakkordanten einsetzen, kann der Kanton nur noch die grossen Unternehmen berücksichtigen. Heute besteht die Möglichkeit, auch kleine Firmen einzusetzen, die den Auftrag mit Unterstützung von Unterakkordanten, die gemäss GAV entlöhnt werden, ausführt.
Der Kanton reagiert, wenn dies nötig ist. Ich hoffe darauf, dass die Vertragspartner auch in Zukunft seriös sind und die Vorschriften einhalten.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
9 98/84
Interpellation von Robert Ziegler vom 23. April 1998: Trambahn oder Charterflüge subventionieren? Antwort des Regierungsrates
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Die Vorbereitung der interessanten Interpellation von Robert Ziegler hat mir Spass bereitet. Die Fragen kann ich wie folgt beantworten;
zur Frage 1: Das von einem Ingenieurbüro im Auftrag der Flughafendirektion erarbeitete Projekt einer "Trambahn zum Flughafen" sieht vor, den Flughafen mit einer Einspurstrecke, die am Bahnhof St-Louis von der bestehenden Elsässerbahn abzweigt, zu erschliessen. Die Realisierbarkeit dieses Projektes scheint grundsätzlich gegeben zu sein, wenn auch die vorgesehenen Gleisgeometrien eine Integration in das Region-S-Bahn-System verhindern würde.
Zur Frage 2: Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie durchgeführte grobe Kostenschätzung rechnet für den Abschnitt Bahnhof Basel SBB - Euro Airport mit Infrastruktur-Investitionen von etwa 16 Mio Franken. Dazu kämen die Beschaffungskosten für das benötigte Rollmaterial, je nach Fahrplan- und Betriebskonzept etwa 11 bis 18 Mio Franken, insgesamt also etwa 30 Mio Franken. Die Betriebskosten wurden in der Machbarkeitsstudie nicht abgeschätzt.
Zur Frage 3: Am 12. Dezember 1997 verabschiedete der Verwaltungsrat des Flughafens Basel-Mülhausen das Investitionsprogramm 1997 - 2004. Darin ist der Raum für Ausbaupläne des Schienenanschlusses enthalten. Es fehlt aber noch ein Betrag für eine konkrete Planung. Mit Beschluss vom 20. Januar 1998 hat der Regierungsrat die Vorlage betreffend Zusammenarbeits-Vereinbarung zur Wahrung der schweizerischen Interessen auf dem Flughafen Basel-Mülhausen genehmigt und an den Landrat weitergeleitet, der demnächst über Mitspracherechte unseres Kantons, verbunden mit der Neuregelung der finanziellen Zuständigkeit im Verhältnis zu Frankreich und innerhalb der Schweiz, befinden kann. In einem zweiten Schritt soll über die Beteiligung unseres Kantons am Investitionsvorhaben des Flughafens entschieden werden.
Diese Entscheidung kann sich jedoch nur auf die Beteiligung am bestehenden Projekt beziehen und nicht andere Projekte, wie z. B. einen Schienenanschluss, beinhalten. Bei den bevorstehenden Entscheiden muss dann im Rahmen dieser bestehenden Ausbaupläne ein Kompromiss zwischen den Interessen der Umwelt und dem Schutz der Bevölkerung einerseits und der Sicherstellung der Konkurrenzfähigkeit unserer Region hinsichtlich wirtschaftlicher Interessen andererseits gefunden werden.
Zur Frage 4: Verschiedene Studien oder spezifische Untersuchungen der letzten Jahre haben aufgezeigt, dass die Luftbelastung immissionsseitig durch den direkten Flugbetrieb in der Region Basel zum Glück eine untergeordnete Rolle spielt. Das will aber nicht heissen, dass diese Frage damit vernachlässigt werden darf. Gemäss der überarbeiteten Gebührenordnung werden die "lärmigen" Flugzeuge und damit indirekt auch die "schmutzigeren" Flugzeuge stärker belastet. Eine eigentliche schadstoffabhängige Gebühr ist weiterhin in Diskussion.
Zur Frage 5: Die Finanzierung des im Investitionsvorhaben des Flughafens nicht enthaltenen Schienenanschlusses (alleine) durch unseren Kanton anstelle der geplanten (partnerschaftlichen) Mitfinanzierung des Investitionsvorhabens gemäss Staatsvertrag zwischen Frankreich und der Schweiz bzw. des Nachtrags 4 sowie der in der Zusammenarbeits-Vereinbarung festgelegten Verfahren steht nicht zur Diskussion. Das Ergebnis würde eine Ablehnung der Mitfinanzierung bedeuten. Projektierung und Finanzierung eines Bahnaschlusses würden ein neues Vorhaben darstellen. Der Regierungsrat wird in Zukunft seinen Einfluss geltend machen, dass im Rahmen der rechtlichen und technischen Möglichkeiten und auch in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden vor allem schadstoffarme und leise Flugzeuge begünstigt werden.
://: Auf Antrag von Robert Ziegler wird Diskussion bewilligt.
Röbi Ziegler: Ich danke für die Beantwortung der Fragen, die - vor allem bezüglich der Fragen 3, 4 und 5 - aus einer ganz bestimmten Sicht erfolgte. M. E. können dazu auch andere Sichtweisen bestehen. Wie gross ist das Interesse der Flughafendirektion an einem derartigen Bahnanschluss eigentlich? Je nach Beantwortung dieser Frage könnte der Beitrag der beiden Basler Kantone an den Flughafen gerade in diesem Bahnanschluss und nicht in einem freiverwendbaren Betrag bestehen.
Die Passagierzahlen des Flughafens Basel-Mülhausen haben in den letzten 15 Jahren ca. um das Zweieinhalbfache zugenommen. In der gleichen Zeit gingen die Flugtarife um ca. die Hälfte zurück. Diese Branche floriert also. Für mich stellt sich daher die Frage, ob in eine florierende Branche ein a-fonds-perdu-Beitrag geleistet werden soll. Wäre es nicht besser, eine Investition zu tätigen, die Gewinn bringt? Wieso beabsichtigt der Regierungsrat, einen a-fonds-perdu-Beitrag zu leisten? Stehen hier bestimmte strukturpolitische Überlegungen, wie z. B. die Bevorzugung des Flugverkehrs gegenüber dem Bahnverkehr in Europa, im Vordergrund? Kommt dieser Entscheid dem "Volkswohl", das über wirtschaftliche Interessen hinaus geht und gesundheitliche Aspekte berücksichtigen muss, zu gute. Wäre eine ökologische Bahnverbindung zum Flughafen Basel-Mülhausen unter diesem Aspekt keine sinnvollere Lösung?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Eigentlich müsste der Volkswirtschaftsdirektor auf einzelne dieser Fragen antworten, da er die Vorlage im Landrat vertreten wird. Aus meiner Sicht kann ich festhalten, dass die Flughafenverwaltung mit den Abklärungen betreffend eines solchen Anschlusses ihr Interesse an dieser Möglichkeit signalisiert. Ich habe mich persönlich aber noch nicht mit dieser Unternehmung unterhalten.
M. E. handelt es sich hier nicht um einen a-fonds-perdu-Beitrag, sondern um einen klaren Auftrag an den Regierungsrat, die Region mit dem Ausbau des Flughafens Basel-Mülhausen volkswirtschaftlich zu stärken. Sicher kann dies aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden. Wenn der Kanton jetzt darauf beharrt, dass sein Beitrag in einen Schienenanschluss investiert werden muss, lehnt er damit den Ausbau des Flughafens ab. An einen Ausbau des Flughafens sollte aber in einem weiteren Schritt die Überlegung angeschlossen werden, ob ein solcher Schienenanschluss zu realisieren ist. Diese beiden Projekte dürfen m. E. nicht vermischt werden.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
Mitteilungen
Landratspräsidentin Heidi Tschopp verabschiedet die beiden Landräte Paul Dalcher und Adrian Meury: Diese beiden Rücktritte haben mir einmal mehr gezeigt, dass Milizparlamentarier an Grenzen stossen und es nicht immer einfach ist, sich für den Landrat oder den Beruf zu entscheiden. Dass sich beide für eine Neuorientierung entschieden haben, kann ich verstehen, und ich wünsche ihnen viel Glück auf dem neuen Weg.
Paul Dalcher trat 1991 in den Landrat ein und war von 1991 - 1995 Mitglied der Masterplankommission, von 1992 - 1994 Mitglied der Justiz- und Polizeikommission, von 1994 - 1998 Mitglied der Raumplanungs- und Baugesetztkommission, von 1994 bis heute Mitglied der Finanzkommission und ab 1995 Mitglied der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission. Daneben war Ersatzmitglied von fünf Kommissionen.
Adrian Meury trat 1994 in den Landrat ein und war 1995 Mitglied der Kommission zur Prüfung der Kantonalbankrechnung, seit 1995 Mitglied der Personalkommission und ebenfalls seit 1995 Mitglied der Umweltschutz- und Energiekommission.
Beide Austretenden waren Mitglieder des FC-Landrat. Ich hoffe, dass dieses Ausscheiden keine allzu grosse Lücke hinterlässt und schlage den Verantwortlichen vor, die beiden als Ersatzmitglieder des FC-Landrat aufzunehmen.
In diesem Sinne wünsche ich ihnen alles Gute für die Zukunft und viele schöne Stunden.
Der Rat verabschiedet Paul Dalcher und Adrian Meury mit Akklamation.
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 11. Juni 1998, 10 Uhr