LR Protokoll 4. März 1999 (Teil 2)
Protokoll der Landratssitzung vom 4. März 1999
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4 1999/005
Interpellation von Danilo Assolari vom 14. Januar 1999: Rationierung von Medikamenten aus Kostengründen. Antwort des Regierungsrates
Eduard Belser beantwortet die oben genannte Interpellation folgendermassen: Die Interpellation wurde im Zusammenhang mit der Diskussion über die Abgabe des Medikamentes Novo Seven im Kanton Basel-Stadt eingereicht. Diese Diskussion ist seiner Ansicht nach wichtig und wird seit Jahren in verschiedenen Gremien geführt. Bei der sogenannten Affäre Hämmerli in Zürich sei es beispielsweise darum gegangen, wie Menschen mit einer terminalen Krankheit versorgt werden können. Auch kommen immer wieder Fragen zur Sterbebegleitung und Sterbehilfe auf.
Eine Diskussion kann nicht auf Formeln wie Rationalisierung gegenüber Rationierung beschränkt werden. Rationierung ist seiner Meinung nach nicht statthaft. Demgegenüber heisst Rationalisierung im Gesundheitswesen ganz klar, mit weniger Personal oder weniger Löhnen zu arbeiten, da die Kosten im stationären Gesundheitswesen zu 75% aus Lohnkosten bestehen, dürfen Diskussionen in dieser Richtung selbstverständlich nicht ausgeschlossen werden, eine vernünftige Handhabung ist jedoch unabdingbar.
Der Begriff der Rationierung ist unschön, war in der einen oder anderen Form im Gesundheitswesen aber immer schon vorhanden. Das Problem der Triage bei einem grösseren Unfall ist beispielsweise eine Form der Rationierung. Die Aufwandlimitierung im Gesundheitswesen generell wird von der Politik mitbestimmt, indem Budgets von Spitälern beschlossen werden.
Eduard Belser nimmt zu den einzelnen Fragen der Interpellation Stellung:
Frage 1: Heute wird oft abgewogen, welche Mittel bei welcher Lebens(qualitäts)erwartung noch eingesetzt werden. Das Auslassen einer medizinischen Leistung kann sich in einer Verkürzung der Lebensdauer oder der Lebensqualität auswirken. All dies wird dadurch kompliziert, dass es im Gesundheitswesen keine Erfolgsgarantie geben kann. Dadurch sind die Entscheidungen nicht einfach.
Frage 2: Der Entscheid über den Einsatz von bestimmten Medikamenten und Methoden in der Medizin ist untrennbar mit der ärztlichen Berufsausübung verbunden. Angesichts der zunehmenden Kosten stellt sich immer häufiger
die Frage, wie weit ein einzelner Arzt / eine einzelne Ärztin die Verantwortung für allfällige hohe Behandlungskosten übernehmen kann. Dies insbesondere dann, wenn eine derartige Behandlung fehlschlägt. In einigen Spitälern wurden aus diesem Grund ethische Kommissionen gebildet, welche in schwierigen Situationen einen breiter abgestützten Entscheid erarbeiten. In jedem Fall kann ein Entscheid nur gemeinsam mit Patienten, deren Angehörigen und weiteren Beteiligten auf der ärztlich-pflegerischen Ebene getroffen werden. Heute muss auch die Überlegung gemacht werden, inwieweit die Krankenkassen hier ein Mitspracherecht haben sollen.
Die politische Ebene hat im einzelnen Fall klar keine Mitbestimmung, ebensowenig hat dies die Spitalverwaltung.
Frage 3: Nicht die Krankenkassen, sondern das Bundesamt für Sozialversicherung erlässt zwei Listen der anerkannten Medikamente. Alle in der Schweiz zugelassenen Medikamente sind in der Spezialitätenliste aufgeführt. Daneben existiert die Arzneiliste mit den Tarifen, die sogenannte ALT. In ihr sind Medikamente aufgeführt, welche von der Grundversicherung übernommen werden müssen. Medizinischer Nutzen, therapeutischer Fortschritt, Kosteneinsparungen und anderes werden vom Ausschuss für wissenschaftliche Fragen der Eidgenössischen Arzneimittelkommission beurteilt. Spitäler können Medikamente führen und einsetzen, auch wenn diese nicht auf der ALT aufgeführt sind. Der Entscheid wird auf Antrag der Ärzteschaft zusammen mit dem Spitalapotheker gefällt.
Frage 4: Diese Frage kann mit einem klaren Nein beantwortet werden. Bis jetzt habe man sich noch nie mit dieser Frage beschäftigen müssen.
Frage 5: Die politischen Behörden nehmen über die Spitalinvestitionen und die Spitalbudgets Einfluss auf die Anwendung bestimmter Medikamente und Therapien. Direkten Einfluss auf den Einsatz von bestimmten Behandlungen bei einzelnen Patienten sind im Kanton Basel-Landschaft bisher noch nie genommen worden. Behandlungen einzelner Patienten werden auch nicht mit der Spitalleitung oder in der Chefärztekonferenz besprochen. In eine allfällige Diskussion sind nur die direkt betroffenen Chefärzte und ihre Mitarbeiter involviert.
Frage 6: Novo Seven ist nach Auskunft des Kantonsapothekers bisher bei uns noch nie eingesetzt worden. Es besteht kein grundsätzliches Hindernis für den allfälligen Einsatz dieses Medikaments. Mit Bestimmtheit kann man sagen, dass der Nutzen dieses Medikament vor der Anwendung gründlich geprüft werden wird.
Die oben beantworteten Fragen sind auf der politischen Ebene immer vorhanden und sollen nicht verschwiegen werden. Die Medizin kann heute viel mehr, als sich die Gesellschaft leisten kann und will. Der Politik soll aber nicht grundsätzlich eine Verantwortung aufgeladen werden, welche sie nicht tragen kann.
://: Danilo Assolari verlangt zu diesem Thema eine Diskussion, welche bewilligt wird.
Danilo Assolari dankt Regierungsrat Eduard Belser für seine umfassende und kompetente Antwort und gibt seiner Beruhigung Ausdruck, dass im Kanton Basel-Landschaft kein politischer Druck auf die Ärztschaft in Bezug auf den Einsatz von Medikamenten ausgeübt wird.
Die Eindämmung der Kostenexpansion im Gesundheitswesen ist eine grosse politische Aufgabe, da trotz der Einführung des KVG die Krankenversicherungsprämien immer noch stetig steigen und bedrohliche Höhen annehmen. Die Belastung ist bereits für Familien mit mittleren Einkommen hoch, und besonders bei älteren Menschen ist diese Situation noch verschärft.
Kostensenkungen im Gesundheitswesen stehen mit Rationierungs- und Rationalisierungsmassnahmen in engem Zusammenhang. Die Rationierung allein stellt für die CVP-Fraktion allerdings kein adäquates Mittel zur Kostensenkung dar. Die Einsparungen dürfen nicht auf Kosten der Qualität gehen. Solange ein lebenswertes Leben erhalten werden kann, dürfen finanzielle Überlegungen auf die medizinische Indikation keinen Einfluss nehmen.
Zu den Kosteneinsparungsmassnahmen macht die CVP folgende Vorschläge: Der Regierungsrat habe weitere Modelle zu studieren, wie die Kostenaufteilung bei den Krankenkassenprämien in Zukunft aussehen soll. Massnahmen zur Kostensenkung sind auch bei den Leistungserbringern sowie den Medikamentenpreisen zu überprüfen, da diese gegenüber dem Ausland noch immer zu hoch sind. Die CVP erwartet, dass der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor sich mit grossem Nachdruck bei der Gesundheitsdirektorenkonferenz für dieses Thema einsetzen wird. Es ist abzuklären, wie durch einen optimierten Einsatz der Mittel in allen Bereichen Kosteneinsparungen erzielt werden können.
Esther Aeschlimann stellt dem Regierungsrat die Zusatzfrage, ob bei einem Patienten, der im Kantonsspital Basel-Stadt behandelt wird, bei teuren Behandlungen Rücksprache mit Basel-Landschaft genommen werde.
Gerold Lusser spricht das grosse Echo der laufenden Diskussion in den Medien an. Die Thematik müsse auch im Landrat aufgegriffen und diskutiert werden. Vieles im Bezug auf Rationierung und Rationalisierung werde verwechselt und missbraucht.
Auch wenn er in vielen Punkten mit den Ausführungen von Regierungsrätin Schaller nicht einig gehe, habe er die dadurch entstandene Diskussion doch begrüsst. Die wichtige Frage laute, wie weit politische Instanzen Einfluss nehmen sollen oder dürfen, wenn es im Gesundheitswesen um aussergewöhnliche Fälle geht. Die PolitikerInnen müssen sich frei von Emotionen und politischen Trends mit dem Gedanken befassen, welche Instrumente zur Lösung der heute besprochenen Probleme zur Verfügung stehen.
Bereits vor 22 Jahren hat man sich im Kantonsspital Liestal dazu entschlossen, eine Ethikkommission ins Leben zu rufen. Ein solches Instrument könnte auf kantonaler Ebene die anstehenden Probleme besprechen und zu einer möglichen Lösung führen. ÄrztInnen, welche die Entscheide schlussendlich umsetzen müssen, können heute die Verantwortung nicht mehr alleine tragen. Ihre Abstützung muss breiter sein und daher ist eine Diskussion dieser Themen sicher sinnvoll. Bei allen Bemühungen muss immer der einzelne Patient oder die einzelne Patientin in den Vordergrund gestellt werden, da es sich hier nicht um Nummern, sondern um einzelne Schicksale handelt. Er stimmt mit Otto Piller überein, der gesagt hat: "Es darf in einem reichen Land wie der Schweiz nicht sein, dass die Exekutivorgane über Sein oder Nichtsein einer Therapie bestimmen."
Bruno Krähenbühl erstaunt sich über die teilweise recht aufgeregte Diskussion zu diesem Thema. 1997 haben alle LandrätInnen ein Büchlein zum Thema Rationalisieren oder Rationieren erhalten. Darin diskutieren Experten aktuelle Entwicklungen im schweizerischen Gesundheitswesen. Damals gab es darauf kein Echo und ein weiteres Mal wurde jetzt der Beweis erbracht, dass ein Thema erst dann politisch wird, wenn es von den Medien aufgegriffen wird.
Aus dem Bericht geht hervor, dass schon in mehreren europäischen Ländern im Gesundheitswesen rationiert wird. Beim intensiven Studium dieser Schrift muss aber festgestellt werden, dass dies heute auch in der Schweiz geschieht, jedoch verdeckt, da es sich um ein Tabu-Thema handelt. Versteckt werden solche Rationierungen hinter Phrasen wie "Setzen von Prioritäten", "Effizienzsteigerung", "Notwendigkeit der bewussten Wahl". Alle diese Begriffe seien im Zusammenhang mit Stellenabbau auch aus der Wirtschaft bekannt. Eine andere Methode ist das Nicht-Erwähnen von bestimmten teuren Behandlungsmethoden gegenüber dem Patienten, oder dass deren Risiken überbetont werden. Einzig der US-Bundesstaat Oregon hat bis heute eine politisch legitimierte Rationierung eingeführt.
Nach Auffassung der SP ist die medizinische Versorgung der Bevölkerung eine öffentliche Aufgabe. Daher muss im politischen Prozess darüber entschieden werden, wieviel die Gesellschaft auszugeben bereit ist. Wenn das Kostendach feststeht, ist der Verteilungskampf darunter vorprogrammiert. Damit wird man sich künftig vermehrt auseinandersetzen müssen.
Die ökonomische Betrachtungsweise wird immer im Widerspruch zur ärztlichen Ethik stehen. Aber nur die Ärzte dürfen über den medizinischen Aufwand entscheiden.
Im oben erwähnten Bericht machte der Zentralsekretär der Schweizerischen Gesellschaft für Gesundheitspolitik, Dr. Gerhard Kocher, folgende Aussage:
"Wenn schon Rationierung, dann so offen, demokratisch, rational, gerecht, sozial und human wie möglich. Unsozial ist nicht, wer die Rationierung thematisiert und vorbereitet, sondern wer den Kopf in den Sand steckt und so die verdeckte, undemokratische, unsoziale, inhumane Rationierung sanktioniert und fördert."
Nicht wer an einem Tabu rüttelt muss angegriffen werden, sondern wer ein Tabu aufrechterhält und damit verhindert, dass Fragen gestellt werden können. Bruno Krähenbühl unterstützt Möglichkeiten der Kostensenkung, während die Rationierung nur als ultima ratio im Blick behalten werden soll.
Esther Aeschlimann betont, der FMH-Präsident habe in seinem BaZ-Interview bezüglich Rationierung praktikable Vorschläge gemacht habe. In einem modernen Akutspital steht bei Rationierungen an erster Stelle die Prognose der einzelnen Patienten, was in der Praxis sehr transparent diskutiert werde und nie der Entscheid eines einzelnen Arztes sei. Im Gespräch mit Angehörigen, Ärzten, Pflegepersonal und anderen Beteiligten müssen alle lernen, mit solchen Entscheiden umzugehen.
Letztendlich ist es eine Frage der Psychologie und der Ethik, wie mit Leiden und dem Tod umgegangen wird.
Zur Triage sei zu sagen, dass der richtige Entscheid in schweren Fällen oft nicht getroffen werden kann. Schlussendlich entscheidet der Patient.
Eduard Belser beantwortet die Frage, wer bei baselbieter Patienten in städtischen Spitälern die Entscheidung treffe. Hier liegt die Verantwortung voll beim Zentrumsspital. Der Kanton Basel-Landschaft ist in Basel-Stadt an den gesamten Spitalkosten, nicht an den individuellen des einzelnen Patienten, beteiligt.
Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Andrea Rickenbach, Protokollsekretärin
5 98/127
Interpellation von Peter Holinger vom 11. Juni 1998: Überkommunale Sportanlagen. Mündliche Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Peter Schmid beantwortet die Interpellation, bedauert es aber ausserordentlich, dass das Geschäftsreglement des Landrates das Instrument "Interpellation des Regierungsrates an einen Landrat" nicht kennt, denn eigentlich hätte er selber ein paar Fragen an Peter Holinger.
Seit Ende September 1998 tritt regelmässig eine neunköpfige Projektkommission zusammen, bis Mitte Dezember fanden bereits sechs Sitzungen statt. Geplant seien 10-12 Sitzungen bis Ende März 1999. Die Projektkommission setzt sich aus Vertretungen aus dem Landrat, unter anderem Peter Holinger und Ruedi Moser, den Gemeinden, dem Hochbauamt, der Finanz- und Kirchendirektion, der IG der baselbieter Sportverbände, auch durch Ruedi Moser vertreten, der eidgenössischen Sportschule Magglingen und dem kantonalen Sportamt zusammen. Der Auftrag dieser Projektkommission lautet wie folgt: Erstellen eines Inventars der Sportanlagen von regionaler, kantonaler und allenfalls nationaler Bedeutung, Ermittlung des Bedarfs an zusätzlichen Anlagen von regionaler, kantonaler und nationaler Bedeutung, Darstellung vorhandener Optimierungsmöglichkeiten der Anlageauslastung, Aufzeigen von Erweiterungsmöglichkeiten bestehender Anlagen mit Hilfe kantonaler Beteiligung, Abstimmung mit den Nachbarkantonen und Ausarbeiten eines konkreten Massnahmenplans mit Realisierungsprioritäten und Fristen. Der Bericht dieser Kommission dürfte demnächst vorliegen, worauf die Regierung einen Entscheid treffen wird, in welchem finanziellen Rahmen eine Beteiligung des Kantons an Sportanlagen von überkommunaler oder regionaler Bedeutung möglich sein wird. Es erscheint der Regierung nicht angebracht, bereits jetzt einen Betrag zu nennen. Die Regierung hat allerdings die ernsthafte Absicht, einen finanziellen Beitrag zu leisten.
Interessanterweise wären im Budget jährlich 400'000 Franken bereitgestellt worden, die in den letzten Jahren nicht ausgegeben wurden. Hier ist noch Geld vorhanden, welches sinnvoll eingesetzt werden kann.
://: Peter Holinger dankt für die Ausführungen und verlangt die Diskussion, welche beschlossen wird.
Peter Holinger erklärt, dass er seit Einreichen seiner Interpellation vor bald 3/4 Jahren mehr wisse. Trotzdem sei am 18. Februar 1999 in der Basellandschaflichen Zeitung ein grosser Bericht erschienen, in welchem die Kosten für die Bäder in Liestal erwähnt sind. Auch andere Anlagen wie die Kunsteisbahnen und weitere Hallenbäder seien von ihm in seiner Interpellation aufgezählt worden.
Die Stadt Liestal hat bereits vor rund sechs Jahren die umliegenden Gemeinden und ortsansässigen Schulen sowie Vertreter des Waffenplatzes und der Zollschule eingeladen, welche alle das Liestaler Hallenbad benützen. Trotzdem trägt die Stadt das Defizit von rund 700'000 Franken weiterhin allein. Vieles im Zusammenhang mit der Ertragssteigerung sei bereits gemacht worden, so der Einbau eines Restaurants, der Anbau einer Minigolf-Anlage sowie technische Verbesserungen. Zudem hat der Einwohnerrat im letzten Jahr einen Kredit von 30'000 Franken für die juristische und wirtschaftliche Beratung beantragt.
Heute geht es um das Überleben des Hallenbads, da der Kanton Basel-Landschaft in dieser Beziehung unterversorgt ist. Peter Holinger hofft, das Hallenbad und die anderen von ihm erwähnten Sportanlagen können erhalten bleiben, denn der Sport sei wichtig und müsse uns etwas wert sein. Vielleicht wäre sogar eine 5-Promille Beteiligung des Kantons an Sporteinrichtungen angebracht.
Ruedi Moser unsterstützt das Anliegen von Peter Holinger, gibt jedoch zu bedenken, dass es sich nicht nur um eine "Lex Hallenbad Liestal" handle. Andere Anlagen des Kantons kämpfen mit ähnlichen Problemen. Bestehende Sportanlagen von regionaler und kantonaler Bedeutung sollen durch gemeinsame Anstrengungen erhalten werden. Er hofft, die bereits gemachten Versprechungen seiner KollegInnen im Vorfeld der Wahlen würden zu gegebener Zeit auch eingehalten. Im Baselbiet profitieren rund 80'000 SportlerInnen von den bestehenden Anlagen. Er rechne schon jetzt mit der nötigen Unterstützung, wenn es dann um eine allfällige Kreditsprache gehe.
Ludwig Mohler schätzt die Unterstützung der SVP und FDP. Eine ältere Vorlage hätte bereits früher Erfolg gehabt, wäre damals die Unterstützung so gross gewesen wie heute. Liestal sei ein klassisches Beispiel, welches die Probleme der öffentlichen Einrichtungen im Kanton Basel-Landschaft aufzeige. Im Gegenzug wird der Kanton Basel-Stadt mit immer höheren Beiträgen beglückt. Er stellt die Frage, ob ein ähnlicher Beitrag wie im Kulturvertrag auch für die "notleidenden" öffentlichen Sportinstitutionen im Kanton Basel-Landschaft bereitgestellt werden könnte. Er ist jetzt schon neugierig auf das Verhalten der einzelnen Fraktionen, wenn der Bericht der Projektkommission vorliegen wird.
Karl Rudin stellt fest, nicht die Neubauten, sondern die Sanierungen und der Betrieb der Sportanlagen seien das Problem. Die Erfahrung zeigt, dass eine kantonale Lösung angestrebt werden muss, da die Gemeinden nicht bereit sind, an Sportanlagen in der Region zu bezahlen. Jetzt muss der Bericht der Arbeitsgruppe als Grundlage für weitere Diskussionen abgewartet werden.
Peter Schmid erachtet es als problematisch, Beziehungen zwischen verschiedenen Aufgabenfeldern zu schaffen. In den nächsten Wochen und Monaten soll festgelegt werden, wieviele Mittel die Regierung und das Parlament für diese Fragen einsetzen wollen. Er hofft, im Bericht der Kommission werde die Situation realistisch beurteilt. Im Investitionsbereich seien nach seiner Meinung sehr wohl Möglichkeiten der kantonalen Unterstützung vorhanden, nicht unbedingt aber bei den Betriebsmitteln. Unlösbare Fragen können nicht einfach auf den Kanton abgeschoben werden. In Anbetracht der heutigen Situation soll im Bericht auch niemand die Forderung nach einem weiteren Hallenbad stellen.
Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Andrea Rickenbach, Protokollsekretärin
6 98/157
Postulat von Franz Ammann vom 3. September 1998: Bericht und Interventionsprogramme gegen Gewalt und Vandalismus an den Schulen
Claude Janiak fragt, ob sich jemand gegen die Entgegenname dieses Postulats durch die Regierung äussern wolle. Dies ist nicht der Fall.
://: Das oben genannte Postulat wird an die Regierung überwiesen.
Für das Protokoll:
Andrea Rickenbach, Protokollsekretärin
Begründung der persönlichen Vorstösse
1999/039 Postulat von Hansruedi Bieri: Sichere Velo- und Fussgängerverbindung für den Schüler- und Berufspendlerverkehr zwischen Itingen und Sissach
1999/041 Interpellation von SP-Fraktion: Ist unsere Kantonalbank politisch neutral?
1999/042 Interpellation von Remo Franz: Frage der Fertigstellung des Aescher J18-Anschlusses
1999/043 Interpellation von Peter Brunner: Fehlentscheid (Justizskandal) im Mordfall H.M.
Zu allen Vorstössen keine Wortmeldung.
Für das Protokoll:
Andrea Rickenbach, Protokollsekretärin
Überweisungen des Büros
Landratspräsident Claude Janiak begrüsst zur Nachmittagssitzung und gibt folgende Überweisungen bekannt:
99/36 Bericht des Verwaltungsgerichts vom 17. Februar 1999: Massnahmen zum Abbau der Pendenzen am Verwaltungs- und Versicherungsgericht; an die Justiz- und Polizeikommission
99/37 Vorlage der Regierung vom 2. März 1999: Generelles Projekt sowie Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für die Korrektion der Hauptstrasse und den Ausbau der Waldenburgerbahn in der Gemeinde Oberdorf; an die Bau- und Planungskommission
99/38 Bericht der Regierung vom 2. März 1999: Verpflichtungskredit für Internet an den Schulen (1999 bis 2002); an die Erziehungs- und Kulturkommission
Für das Protokoll:
Colette Schneider, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 4. März 1999