LR Protokoll 3. Juni 1999 (Teil 2)
Protokoll der Landratssitzung vom 3. Juni 1999
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3 1999/036
Berichte des Verwaltungsgerichts vom 17. Februar 1999 und der Justiz- und Polizeikommission vom 11. Mai 1999: Massnahmen zum Abbau der Pendenzen am Verwaltungs- und Versicherungsgericht
Dieter Völlmin hält vorweg fest, dass die Vorlage vom Konzept her überzeugt. Obwohl die Anträge des Verwaltungsgerichtes in der Kommission nicht einfach tel quel übernommen wurden, können die Änderungen nicht im eigentlichen Sinne als materielle Änderungen betrachtet werden. Die Kommission ging davon aus, dass eine Vorlage des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtes formell absolut korrekt gehalten sein muss. Für die Kreditbeschlüsse hat die Kommission deshalb auf das übliche Budgetverfahren verwiesen, um die diskutierte Lohnerhöhung der Verwaltungs- und Versicherungsrichter im Rahmen einer Ergänzung des Personaldekretes, also im Rahmen einer generell abstrakten Norm, zu beschliessen. Das Setzen klarer Anfangs- und Endpunkte soll dem Landrat und dem Gericht Planung und Übersicht erleichtern.
Konzeptionell überzeugend findet Dieter Völlmin die Vorlage, weil zum Ausdruck kommt, dass das Problem gründlich analysiert wurde und auf allen Ebenen - Ebene Gerichtsschreiber, Ebene Kanzleipersonal, Ebene Räumlichkeiten - aufeinander abgestimmte Massnahmen vorgeschlagen wurden. So sind klare Vorgaben enthalten, wie etwa die Kapazität einer Gerichtsschreiberin oder eines Gerichtsschreibers.
Kritik kam innerhalb der Kommission auf, weil die nun getroffenen Massnahmen schon vor zwei oder drei Jahren zu erwarten gewesen wären, als offenbar ungenügende Entlastungsmassnahmen beschlossen wurden.
Die Kommission geht davon aus, dass die Wahlen für die Vizepräsidien noch in diesem Monat stattfinden und die Massnahmen auf 1. Juli in Kraft treten können.
Die Erhöhung der Gerichtsschreiberstellen liegt in der Kompetenz des Verwaltungsgerichtes und kann vom Landrat nur über die Budgetbefugnis gesteuert werden.
Um zum Ausdruck zu bringen, dass die Justiz- und Polizeikommission die Massnahmen und die Schaffung einer 50%-Stelle auf dem Sekretariat als angezeigt betrachtet, beantragt sie, Ziffer 1 und 2 des Beschlusses zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Nicht ganz einstimmig wurde Ziffer 3 des Antrages Erhöhung des Monatslohnes für die Vizepräsidentin bzw. den Vizepräsidenten um Fr 450.- pro Monat beschlossen. Dieter Völlmin gibt in diesem Zusammnehang zu bedenken, dass das basellandschaftliche Justizsystem im Vergleich zu den Nachbarkantonen eines der günstigsten ist.
Seitens der Personalkommission wurde Dieter Völlmin darauf aufmerksam gemacht, dass die Änderung des Personaldekretes nicht dazu führen darf, dass die Besoldungsrevision blockiert oder präjudiziert wird. Recherchen in der Justizdirektion ergaben, jede generelll abstrakte Norm stehe unter dem Vorbehalt, dass sie im Rahmen einer späteren Gesetzesrevision wieder geändert werden kann.
Für Adrian Ballmer geht es beim vorliegenden Geschäft um die Glaubwürdikeit der Justiz. Bei der Anamnese der Justiz ist der Landrat auf zwei schmerzliche Punkte gestossen:
1. Der Zeitfaktor.
2. Die Ressourcenplanung.
Die FDP-Fraktion unterstützt die geplanten Massnahmen des Verwaltungs- und Versicherungsgerichtes zum Abbau der Pendenzen und zur Beschleunigung der Verfahren einstimmig und nachdrücklich. Um ihre Aufgabe zweckmässig zu erfüllen, muss die Justiz nicht nur in formell korrekten Verfahren materiell richtig entscheiden, sondern sie muss vor allem auch zeitgerecht entscheiden.
Die Baselbieter Justiz unterhält mit einem Aufwand von etwa 17 Millionen Franken eine vergleichsweise sehr günstige Justiz. Prozentual macht dies etwa 0,85 Prozent
der laufenden Rechnung aus, vergleichbar mit dem Aufwand des Gymnasiums Liestal.
Die Anzahl zu behandelnder Fälle hat in den letzten Jahren am Verwaltungs- und Versicherungsgericht aufgrund der Ausweitung des Zuständigkeitsbereiches massiv zugenommen. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Zunahme nur von vorübergehender Natur ist, vielmehr handelt es sich um einen Trend. 18 Monate Verfahrensdauer ist absolut inakzeptabel.
Die erklärte, ambitiöse Performance des Verwaltungs- und Versicherungsgerichtes vom Beginn des Schriftenwechsels bis zur Zustellung des begründeten Urteils nicht mehr als 3 Monate verstreichen zu lassen, darf sich laut Adrian Ballmer interkantonal und international sehen lassen.
Dafür müssen Ressourcen freigelegt und die von Dieter Völlmin angesprochenen Ebenen so aufeinander abgestimmt werden, dass sie keinen Pendenzenstau produzieren können.
Die Entschädigung der nebenamtlichen RichterInnen darf nicht nur an der Entschädigung für Mitglieder des Landrates gemessen werden, sie muss sich vielmehr an den erwarteten Qualifikationen orientieren. Immerhin handelt es sich um ein zweitinstanzliches Gericht, das hohe Qualitätsanforderungen zu erfüllen hat. Bei anzunehmenden Belastungen in der Grössenordnung eines 1/3-Pensums ist eine ehrenamtliche Entschädigung nicht zuzumuten.
Ursula Jäggi erinnert an die schon immer von der SP vertretene Forderung, im Rahmen der Justizreform vorab die Organisation zu überprüfen und erst danach das Werkzeug, also die Gesetzesrevision an die Hand zu nehmen. Nun muss auch die SP - nicht ohne ein mittleres Knurren - in den sauren Apfel beissen.
Ursache aller drei anstehenden Gerichtsvorlagen ist die Arbeitsüberlastung und der Wechsel der Vorsitzenden. Alle beklagen hohe Pendenzenberge. Der seit dem 1. Dezember im Amt stehende neue Präsident des Verwaltungs- und Versicherungsgerichtes hat mit grossem Elan die Situation analysiert und nun innert kürzester Zeit eine Vorlage unterbreitet.
Speziell im Sozialversicherungsbereich ist das Klima - wie sattsam bekannt - härter geworden. Die SP spricht sich, nicht geschlossen, aber mit einer Mehrheit trotzdem für Zustimmung zum Geschäft aus.
Willi Grollimund ist namens der SVP/EVP-Fraktion ebenfalls der Meinung, dass Streitfälle in zeitlich vertretbarer Frist erledigt werden müssen. Die Fraktion bedauert und kritisiert, dass das längst bekannte Problem einmal mehr in einer Feuerwehrübung gelöst werden soll. Dem vorliegenden Konzept stimmt die Fraktion mit Vertrauen zu.
Gregor Gschwind muss feststellen, dass er sich während der vergangenen acht Jahren im Landrat immer wieder mit ausserordentlichen Gerichtspräsidien auseinander setzen musste. Zum Schluss der aktuellen Amtsperiode häufen sich die Forderungen noch. Die CVP-Fraktion verlangt, dass die Gerichtsorganisation vorangetrieben und endlich das Kantonsgericht eingeführt wird.
Zwar steht die CVP-Fraktion hinter der sachlich gut begründeten Vorlage, will aber auch, dass die Zeit der Provisorien endlich vorbei ist und die Revision der Gerichtsorganisation beschleunigt wird.
Bruno Steiger erachtet es aufgrund der zunehmenden Belastung des Verwaltungs- und Versicherungsgerichtes, insbesondere im Sozialversicherungsbereich, als sehr wichtig, die zahlreichen unerledigten Fälle in nützlicher Frist zu behandeln. Aus diesem Blickwinkel ist die Fraktion der Schweizer Demokraten mit dem vorliegenden Begehren grundsätzlich einverstanden.
Interesssant wäre aber auch zu wissen, mit welchen effektiven Kosten der Mehraufwand bei den Räumlichkeiten zu Buche schlagen wird.
Bei der vorgesehenen pauschalen Lohnerhöhung der aus der Sicht der Schweizer Demokraten schon heute gut dotierten nebenamtlichen Richter muss man sich fragen, ob dies noch zeitgemäss ist, zumal Private gar Lohnabbau in Kauf nehmen müssen. Unverständlich ist zudem, dass diese Lohnerhöhung von genau jenen Kreisen befürwortet wird, welche dem Staatspersonal den Teuerungsausgleich verweigerten.
Die Fraktion stimmt der Stellenaufstockung grundsätzlich zu, stellt aber den Antrag von der Lohnerhöhung von Fr. 450.- für die nebenamtlichen Gerichtsmitglieder abzusehen und somit Punkt 3 des Antrages ersatzlos zu streichen.
Esther Maag ist der Meinung, dass angesichts der nackten Zahlen der Handlungsbedarf unbestritten ist, insbesondere wenn man bedenkt, dass bis zu einem Entscheid 18 Monate vergehen können.
Als stossend empfand die Fraktion die offensichtlich ungeschickte Personalplanung von Justiz und von Verwaltung, wenn auch alle drei Begehren in sich schlüssig und verständlich sind.
Der Lohnerhöhung für das an sich schon gut bezahlte Gremium wird die Fraktion nur mit Knurren zustimmen.
Grundsätzlich aber muss nun gehandelt werden; die Grüne Fraktion wird einen valablen, gut qualifizieretn Kandidaten für das a.o. Präsidium vorschlagen und der Vorlage ihre Zustimmung erteilen.
Adrian Ballmer präzisiert, dass die Gerichte im Kanton unterschiedlich belastet sind, Liestal leistet einen Aufwand von 150 Prozent. Somit kann man es durchaus positiv sehen, wenn nicht auf Vorrat Stellenkapazitäten geschaffen werden und man sich nicht auf Spezialbelastungen vorgängig einrichtet.
Die FDP-Fraktion drängt auf eine möglichst rasche Einführung des Kantonsgerichtes und hofft, dass sich auch die SP dafür engagieren wird. Solange aber dieses Gericht nicht existiert, wäre es nach Ansicht von Adrian Ballmer falsch, Präjudizien zu schaffen. Mit a.o. Vizepräsidien zu arbeiten, ist somit im jetzigen Zeitpunkt durchaus richtig.
In der Frage der Entschädigung sollte nicht der Neid der Ratgeber sein und bei den Nebenämtern spielt die Teuerungszulage eine wesentlich geringere Rolle als bei Vollämtern. Im vorliegenden Fall ist zudem nicht von einer kleinen Teuerungszulage die Rede, sondern von einer klar ausgewiesenen Mehrbelastung.
Adolf Brodbeck erachtet es weder als richtig, von ehrenamtlicher Entschädigung noch von gut dotierten festen Monatslöhnen zu sprechen. Beim genaueren Studium der Entschädigungshöhen und dem Vergleich mit der Arbeitsbelastung kommt er zum Schluss, dass der Antrag gerechtfertigt ist.
Weiter führt der Präsident der Personalkommission aus, dass die Besoldungsrevision nun kurz vor der Vernehmlassung steht. Die Richterlöhne und auch die nebenamtlichen Entschädigungen werden in das Lohndekret verpackt sein und somit wird der Landrat die Besoldungsverhältnisse einer gesamthaften, vergleichenden Beurteilung unterziehen können.
RR Andreas Koellreuter ortet das Problem im Umstand, dass nun mit dem Instrumentarium vergangener Jahrzehnte auf Fragen von heute Lösungen angeboten werden müssen. Vergleichsweise leichter ist es, mehr BefragerInnen für die steigende Zahl von AsylantInnen einzusetzen, als den Pendenzenberg eines Gerichtes abzubauen. Vielleicht hat dies laut Regierungsrat Koellreuter auch etwas mit einer gewissen falschen Bescheidenheit der Gerichte zu tun, die in den letzten Jahrzehnten sehr zurückhaltend waren. Heute müssen die Gerichte mit wenig flexiblen Strukturen auf ganz neue Herausforderungen Antworten geben. Begründet ist dies in der wirtschaftlichen Situation, in der Internationalisierung und Globalisierung der Kriminalität.
Die seit 1991 an die Hand genommenen Revisionen der Verwaltungsprozessordnung, der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung hätten eigentlich bereits im vergangenen Jahrzehnt vollzogen werden müssen. Doch hat neben der Regierung und der Gerichte wohl auch der Landrat zu spät realisiert, dass neue Instrumentarien hätten geschaffen werden müssen.
Die Vorlage zum Kantonsgericht befindet sich zur Zeit in der internen Vernehmlassung und da zeigen sich offenbar seitens der Gerichte, welche die Schaffung eines Kantonsgerichtes nicht für notwendig erachten, gewisse Widerstände. Der Regierungsrat ist aber gewillt, dem Landrat eine Vorlage zu unterbreiten, die das Kantonsgericht als zentralen Bestandteil enthält. Im ersten Quartal des nächsten Jahres sollte sich die Justiz- und Polizeikommission mit der Materie beschäftigen können.
Antrag, Landratsbeschluss
Ziffern 1 und 2 Keine Wortmeldungen
Ziffer 3
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Bruno Steiger, Ziffer 3 ersatzlos zu streichen, ab.
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss bei einigen Enthaltungen zu.
Landratsbeschluss
betreffend Massnahmen zum Abbau der Pendenzen am Verwaltungs- und Versicherungsgericht
Vom 3. Juni 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Für die Zeit vom 1. Juli 1999 bis 30. Juni 2001 werden die beiden bestehenden a.o. Vizepräsidien des Versicherungsgericht von derzeit je 30 % auf 40 % erhöht. Zugleich wird für gleiche Dauer ein weiteres a.o. Vizepräsidium von 50 % geschaffen.
2. Von der Erhöhung der Gerichtsschreiberstellen von derzeit 6,8 auf 12 und die Schaffung einer 50 %-Sekretariatsstelle als Massnahmen zum Abbau der Pendenzen am Verwaltungs- und Versicherungsgericht wird zustimmend Kenntnis genommen.
3. § 18 des Dekrets zum Personalgesetz wird durch einen neuen Abs. 1 bis ergänzt, lautend:
„Für die Zeit vom 1. Juli 1999 bis zum 30. Juni 2001 wird der feste Monatslohn für die Vizepräsidentin bzw. den Vizepräsidenten und die Mitglieder des Verwaltungsgerichts gemäss Absatz 1 Buchstabe b um Fr. 450.- erhöht."
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
4 1999/069
Bericht des Obergerichts vom 26. März 1999 mit mündlicher Berichterstattung der Justiz- und Polizeikommission: Weiterführung des Mandates als ao. Richter am Strafgericht von Dr. F. Amrein über den 30. Mai 1999 hinaus bis zum Ablauf der Amtsperiode, mindestens jedoch bis Ende 1999
5 1999/072
Bericht des Obergerichts vom 13. April 1999 mit mündlicher Berichterstattung der Justiz- und Polizeikommission: Befristete Einsetzung eines ao. Richters oder einer ao. Richterin für die Überweisungsbehörde bis Ende 1999
Dieter Völlmin bringt einleitend Gedanken ein, die sowohl Traktandum 4 wie 5 betreffen: Beide Geschäfte sind zeitlich relativ dringend und dem Landrat zudem kurzfristig zugeleitet worden. Weil das Büro eine Vorberatung durch die Justiz- und Polizeikommission wünschte, diese das Geschäft aber erst für Montag traktandieren konnte, akzeptierte das Büro die mündliche Berichterstattung im Plenum.
Mit dem Obergerichtspräsidenten Toni Walter, der Strafgerichtspräsidentin Jacqueline Kiss und der ausserordentlichen Präsidentin der Überweisungsbehörde, Frau Schaub, wurde auch der heute wieder gefallene Hinweis, Planung sei offensichtlich nicht eine Stärke der Justiz, besprochen. Die Vertreter der Justiz wiesen mit einem gewissen Recht darauf hin, dass sich bei den Gerichten nicht alles so leicht planen lasse, dass der Gerichtsbetrieb auf Normalbelastung ausgelegt sei, und es somit in ausserordentlichen Fällen, Stichwort "Cosco" eben notwendig werde, zusätzliche Mittel bereitzustellen.
Nach Aussagen des Obergerichtspräsidenten sind keine weiteren Vorlagen zu erwarten, dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Rückstände bei der Überweisungsbehörde aufgearbeitet werden können.
Ob ein Traktandum 4 tatsächlich auf die Landratstraktandenliste gehört, wird laut Dieter Völlmin im Rahmen der Revision des Gerichtsverfassungsgesetzes diskutiert werden.
Zu Traktandum 4 1999/069
Dieter Völlmin bemerkt einleitend, der Fall "Cosco" habe das Strafgericht etwas erschöpft. Dazu kam, dass eine neue Vizepräsidentin gewählt werden musste. Weil bei der heute geltenden Strafprozessordnung kaum Einzelrichterkompetenzen vorgesehen sind und das Unmittelbarkeitsprinzip sehr ausgeprägt zur Anwendung gelangt, stehen die Strafrichter häufig und sehr lange im Einsatz. Vor allem berufstätige Richterinnen und Richter können ihr Engagement nur in Grenzen wahrnehmen. Herr Amrein hat genügend Zeit und soll auch als Richter über die notwendige Fachkompetenz verfügen. Die Kommission ist mit einer Verlängerung des Mandates bis zum 31. Dezember 1999 einverstanden. Danach sollte sich mit dem Inkrafttreten der Strafprozessordnung eine gewisse Entlastung einstellen.
Die vorgesehene Massnahme ist kostenneutral, weil die Strafrichter nicht mit einer fixen Entschädigung bezahlt werden, sondern über Sitzungsgelder und Entschädigung für das Aktenstudium.
Mit 12 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung beantragt die Justizkommission, den Beschluss gutzuheissen.
Adrian Ballmer unterstützt im Namen der FDP-Fraktion beide Vorlagen gemäss Antrag der Justiz- und Polizeikommission. Die vom Präsidenten eingebrachten Begründungen erscheinen plausibel. Herr Amrein dürfte dank seiner kurzfristigen Verfügbarkeit und seiner langjährigen Erfahrung in der Überweisungsbehörde eine ideale Besetzung für sofortige produktive Tätigkeit darstellen.
Ursula Jäggi bezieht sich ebenfalls auf beide Traktanden; sie unterstützt die Hinweise des Kommissionspräsidenten und bittet namens der SP-Fraktion um Zustimmung für die zwei Geschäfte.
Willi Grollimund ist im Namen der SVP-Fraktion für Zustimmung zu beiden Vorlagen.
Uwe Klein erklärt die Zustimmung der CVP-Fraktion für beide Geschäfte.
Esther Maag findet es gut, dass die beiden Vorlagen, die doch eine Grundsatzdiskussion über die Personalplanung und den zeitlichen Rahmen ausgelöst haben, in der Kommission am Montag noch besprochen wurden.
Beide Vorlagen erscheinen der Sprecherin der Grünen Fraktion logisch und schlüssig; sie bittet um klare Zustimmung.
Zu Traktandum 5
Dieter Völlmin stellt klar, dass die Rückstände auch bei der Überweisungsbehörde ein Problem darstellen. Eine glaubwürdige Justiz muss verhindern können, dass Fälle, die verjähren könnten, bei dieser Behörde liegen bleiben. Der Kommissionspräsident gibt weiter zu bedenken, dass es vermutlich nicht reichen dürfte, was heute beschlossen wird.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag zu Traktandum 4 Die Amtszeit von Dr. Felix Amrein als ausserordentlicher Richter am Strafgericht wird bis 31. Dezember 1999 verlängert einstimmig zu.
Landratsbeschluss
betreffend Weiterführung des Mandates als ao. Richter am Strafgericht von Dr. F. Amrein über den 30. Mai 1999 hinaus bis zum Ablauf der Amtsperiode, mindestens jedoch bis Ende 1999
Vom 3. Juni 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Die Amtszeit von Dr. F. Amrein als ausserordentlicher Richter am Strafgericht wird bis 31. Dezember 1999 verlängert.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag zu Traktandum 5 Für die Zeit vom 1. Juli 1999 bis 31. Dezember 1999 wird ein ausserordentliches Richteramt an der Überwei- sungsbehörde geschaffen einstimmig zu.
Landratsbeschluss
betreffend befristete Einsetzung eines ao. Richters oder einer ao. Richterin für die Überweisungsbehörde bis Ende 1999
Vom 3. Juni 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Für die Zeit vom 1. Juli 1999 bis 31. Dezember 1999 wird ein ausserordentliches Richteramt an der Überweisungsbehörde geschaffen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 3. Juni 1999