LR Protokoll 29. Mai 1999 (Teil 7)

Protokoll der Landratssitzung vom 29. April 1999



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





9 98/233
Motion von Esther Aeschlimann vom 12. November 1998: Erhöhen der massgeblichen Richtprämie / Prämienverbilligung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG)

Eduard Belser begründet, die Motion werde abgelehnt, da sie untauglich dazu sei, das angestrebte Ziel zu erreichen. 1999 werden garantiert mehr als 69 Mio. Franken zur Prämienverbilligung ausgegeben. Es stehen mit den bewilligten 68 Mio. und den zusätzlich zurückgestellten 13 Mio. für 1999 81 Mio. Franken zur Verfügung.

Esther Aeschlimann ist sich bewusst, dass der Vorstoss nicht mehr aktuell ist, da Eduard Belser in der Kommission die aktuellen Zahlen bereits bekannt gegeben hat. Jedoch sind die Krankenkassenprämien für viele Leute zu hoch, und im Moment ist keine Prämiensenkung in Sicht. Zur Verbesserung der Situation wurde ein Postulat eingereicht, welches eine bessere Ausnutzung der Prämienverbilligung fordert. Aus den genannten Gründen zieht die Motionärin ihren Vorstoss zurück.

Für das Protokoll:
Andrea Rickenbach, Landeskanzlei




10 98/253
Interpellation von Paul Schär vom 26. November 1998: Tageskliniken in den Kantonsspitälern Liestal und Bruderholz. Schriftliche Antwort vom 12. Januar 1999

Paul Schär beantragt die Diskussion zur schriftlich vorliegenden Antwort der Regierung.

://: Die Diskussion wird bewilligt.

Paul Schär dankt Eduard Belser für die Beantwortung seiner Fragen. Er möchte drei Zusatzfragen stellen.

Frage 1: Die Frage 1 der Interpellation, ob Tageskliniken in den Kantonsspitälern Liestal und Bruderholz einem Bedürfnis entsprechen, wird indirekt mit einem Ja beantwortet. Warum liegt der Anteil an Tageskliniken in der Schweiz trotzdem so tief (15 %)? Dies ist europaweit der tiefste Wert.

Frage 2: Aus der Beantwortung der Interpellation geht hervor, dass zwar die kantonalen Kosten durch die Tageskliniken reduziert werden können, allerdings ist damit eine Verlagerung auf die Krankenkassen verbunden. Ob diese Interpretation so richtig sei? Der Wunsch sei eigentlich, die Gesundheitskosten letztlich in der Totalität senken zu können.

Frage 3: Wird die Tagesklinik in Liestal ausgebaut? Mit 80'000 Franken waren die anfallenden Kosten bisher sehr gering. Wenn auch im Bruderholz eine Tagesklinik eingerichtet wird, besteht die Notwendigkeit einer Sanierung. Wie sieht dies finanziell aus?

Eduard Belser nimmt zu den Zusatzfragen Stellung.
Zu Frage 1:
Er wisse nicht genau, warum der Anteil der Tageskliniken in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern so gering sei. Zum Teil liege dies an den Versicherungsstrukturen. In amerikanischen Spitälern finde sehr oft der direkte Eingriff im Spital statt, während man sich nachher im Hotel daneben erholt. Es wird hier also nicht Gleiches miteinander verglichen. In der Tendenz allerdings ist die Aufenthaltsdauer bei uns im Schnitt noch länger.

Ein stationärer Aufenthalt ist dann von Vorteil, wenn die sozialen Strukturen nicht sehr gut sind. Daher wird auch in Zukunft eine Flexibilität wichtig bleiben.

Zu Frage 2:
Der Kanton hat momentan das Gefühl, im teilstationären Bereich keine anständigen Tarife zu erhalten, während die Krankenkassen verlangen, dass der Kanton mindestens 50 % daran bezahlt. Dies ist ein Streitpunkt im KVG 2, welcher jetzt in der Vernehmlassung ist. Es geht darum zu unterscheiden, was als ambulant, teilstationär und stationär bezeichnet wird. Das heutige System, mit einem äusserst geringen Selbstbehalt, ist für den Patienten vom Anreiz her nicht attraktiv. Die Fragen der Spitalfinanzierung werden in den nächsten Jahren noch viel Kraft abverlangen.

Zu Frage 3:
Eine Art Tagesklinik gibt es an allen Kantonsspitälern. Organisatorisch sehen diese nicht gleich aus. In Laufen wird eine Tagesklinik für innere und chirurgische Fälle betrieben. Die grössten Anpassungen werden im Bruderholz nötig sein. Momentan muss bis ungefähr August/September 1999 die Teilsanierung der Kinderklinik stattfinden, danach wird es eine kleinere Gesamtplanung Bruderholz brauchen, da die Behandlungsflächen und tagesklinischen Flächen heute noch zu klein sind. Diese mit beachtlichen Kosten verbundenen Anpassungen des Bruderholspitals wurden schon lange angekündigt.

Paul Schär hakt nach, was in diesem Zusammenhang unter "beachtlich" zu verstehen sei.

Eduard Belser will nicht auf Beträge behaftet werden. Allerdings werden mehrere 10-Millionen Franken nötig sein. Darin enthalten ist der Umbau der Zimmer (Nasszellen) und zusätzliche Flächen auf gewissen Ebenen. Eine Arbeitsgruppe zur Abklärung der Raumbedürfnisse ist eingesetzt.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Andrea Rickenbach, Landeskanzlei




11 1999/008
Motion der SP-Fraktion vom 14. Januar 1999: Internationale Bemühungen zur Aufhebung der Steuerbefreiung auf Treibstoffen für den Flugverkehr intensiv verstärken

Claude Janiak gibt die Bereitschaft der Regierung, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, bekannt. Er fragt die Motionäre an, ob sie mit dieser Umwandlung einverstanden seien.

Eric Nussbaumer gibt das Einverständnis der SP-Fraktion bekannt.

://: Die Überweisung des Vorstosses als Postulat wird beschlossen.

Für das Protokoll:
Andrea Rickenbach, Landeskanzlei




12 1999/010
Postulat von Sabine Stöcklin vom 14. Januar 1999: Sicherung des Umwelt- und AnwohnerInnenschutzes beim Flughafen Basel - Mülhausen

Eduard Belser macht einige Bemerkungen zu diesem Postulat, welches entgegengenommen wird. Es ist das Ziel, bei den Schutzbemühungen auf eine koordinierte Art weiterzukommen. Zur in Punkt 1 des Postulates stipulierten Änderung des Staatsvertrages: Der Regierungsrat wird prüfen und berichten, allerdings ist es nicht seine Absicht, den Staatsvertrag zu ändern. Auch wenn das Postulat als Anliegen übernommen wird, sollen keine falschen Hoffnungen geweckt werden.

Alfred Zimmermann interessiert sich dafür, wer nach Eduard Belsers Rücktritt Ende Juni an seiner Stelle im Verwaltungsrat nachrücken wird und ob eine gute Vertretung der Anliegen punkto Bewohnerschutz garantiert sind.

Eduard Belser wird, zusammen mit Hans Fünfschilling, dem Verwaltungsrat weiterhin angehören.

://: Das Postulat wird überwiesen.

Für das Protokoll:
Andrea Rickenbach, Landeskanzlei




13 1999/017
Motion von Max Ritter vom 28. Januar 1999: Schaffung von zentralen Kadaversammelstellen

Claude Janiak erklärt, die Regierung nehme diese Motion als Postulat entgegen.

Max Ritter dankt der Regierung für die Annahme der Motion als Postulat und erklärt sich damit einverstanden.

Röbi Ziegler betrachtet das Anliegen als technisches Problem. Die Frage stellt sich jedoch, ob eine Kantonalisierung dieses Problems nötig sei. Die Erstellung zentraler Kadaversammelstellen ist grundsätzlich jetzt schon möglich und vorgesehen. Die Verordnung über die Tierseuchenbekämpfung lautet in § 24 Abs. 3:

Benachbarte Gemeinden können gemeinsame Sammelstellen einrichten und unterhalten.

Für das Anliegen von Max Ritter wäre also die Gemeinde und nicht der Kanton die richtige Adresse.

Ein weiterer Grund liegt darin, dass im ganzen Abfallentsorgungswesen, in dem Veränderungen anstehen, verschiedene Gemeinden miteinander über gemeinsame Lösungen im Gespräch sind. Die angestrebte Zusammenarbeit sollte also auch im Bereich Kadaversammelstellen funktionieren.

Die Fraktion der SP lehnt den Vorstoss ab und möchte ihn auch nicht als Postulat überweisen.

Eduard Belser begründet die Entgegennahme des Postulats. Der Kanton hat eine Verantwortung, da er aufgrund der eidgenössischen Gesetzgebung für geeignete Entsorgungsstrukturen sorgen muss. Es entsteht hier ein Problem zwischen Seuchengesetzgebung, für welche der Kanton zuständig ist, und Abfallbeseitigung. Eine Überprüfung der Strukturen erscheint als angebracht, da die Entsorgungssicherheit in diesem Bereich sehr wichtig sei.

Max Ritter betont, es gehe um die jetzt vorhandenen Strukturen. Die seuchenpolizeilichen Vorschriften müssen wieder ins Lot gebracht werden, da der aktuelle Zustand nicht länger verantwortet werden kann. Wichtig sei eine Überprüfung des Anliegens durch die Regierung oder den Kantonstierarzt, was nicht bedeutet, dass zentrale Sammelstellen die einzige Lösung sind. Es könnten die bereits bestehenden Sammelstellen ausgebaut werden.

Kurt Schaub unterstreicht, eine Überprüfung sei wichtig. Die Gemeinden oder Regionen sollen in das Erarbeiten vernünftiger Lösungen einbezogen werden. Die FDP-Fraktion stimmt dem Postulat zu.

Röbi Ziegler stellt fest, das Postulat ziele aber nicht in Richtung Überprüfung, sondern sei ein eigentlicher Auftrag an die Regierung. Es ist in der Verordnung über die Tierseuchenbekämpfung festgeschrieben, es sei Aufgabe der Gemeinden, Sammelstellen einzurichten. Es soll also nicht eine Gemeindeaufgabe vom Kanton übernommen werden.

://: Der Vorstoss wird als Postulat überwiesen.

Für das Protokoll:
Andrea Rickenbach, Landeskanzlei




14 98/223
Interpellation von Emil Schilt vom 29. Oktober 1998: Nichteinbezahlte AHV-Gelder. Antwort des Regierungsrates

Hans Fünfschilling beantwortet die Fragen.

Zu Frage 1:
Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer seinen AHV-Anspruch belegen kann. Anhand der Lohnabrechnungen klärt die kantonale Ausgleichskasse ab, ob die entsprechenden Beträge gutgeschrieben sind. Falls dies nicht der Fall ist, handelt die Ausgleichskasse. Bei Verdacht der Kasse gegenüber einem Arbeitgeber kann die Kasse auch eine besondere Arbeitgeberkontrolle verlangen. Die Ausgleichskasse kontrolliert laufend alle Arbeitgeber.

Zu Frage 2:
Falls Geld nicht einbezahlt worden ist, wird der Arbeitgeber betrieben und der Betrag mit Verzugszinsen eingeholt. Wenn die Nicht-Bezahlung in Richtung Böswilligkeit geht, erfolgt auch eine strafrechtliche Anzeige.

Zu Fragen 3 und 4:
Wenn der Arbeitnehmer mittels Lohnausweisen seinen AHV-Anspruch belegen kann, so wird ihm der Fehlbetrag von Amtes wegen gutgeschrieben, egal ob es sich um einen Konkurs oder Böswilligkeit handelt. Der Arbeitnehmer kommt nie zu Schaden.

Zu Frage 5:
Im letzten Jahr mussten im Kanton Basel-Landschaft 3 Mio. Franken abgeschrieben werden, welche wegen Konkurs nicht eingetrieben werden konnten.

Emil Schilt beantragt die Diskussion.

://: Diese wird bewilligt.

Es ist ihm ein Anliegen, seiner Besorgnis über die doch recht grossen Beträge, welche abgeschrieben werden müssen, Ausdruck zu geben. Er hat das Gefühl, dass bei ausserkantonalen Kassen die Kontrolle weniger gut ist. Er unterstützt Christoph Blochers Idee, Goldreserven für die AHV zu verwenden. Allerdings habe der baselstädtische Ständerat Gian-Reto Plattner diese Idee schon vor Jahren propagiert.

Es sei den bürgerlichen Parteien zu verdanken, dass bei einem Konkurs die AHV-Gelder erst in der dritten oder vierten Stufe berücksichtigt werden. Das Problem AHV muss gesamthaft angegangen werden, um eine gute Lösung zu finden. In vielen Familien gibt es Misstrauen gegenüber den AHV-Kassen, so dass Diskussionen zu diesem Thema immer notwendiger werden.

Urs Wüthrich informiert, gesamtschweizerisch betrügen die Ausstände rund 2 Mia. Franken. Er würde gern wissen, in welcher Grössenordnung die Ausstände im Kanton liegen, und ob die Politik so aussehe, dass Sozialversicherungen keine Konkurse auslösen sollen und die Verluste daher zum Teil noch grösser werden.

Max Ribi erachtet die 3 Mio. als hoch. Ob das Kontrollsystem durch den Kanton genügend sei?

Hans Fünfschilling stellt fest, die hohen Ausstände liessen sich nur durch Kontrollen vermeiden. Dass die Sozialbeiträge den Konkurs einer Firma verursachen können, geschieht in grösseren Firmen kaum. Kontrollen hingegen werden eher in grossen Firmen durchgeführt, weil damit viele Arbeitnehmer geschützt werden. Eine weitergehende Kontrolle bei kleinen und kleinsten Firmen wäre sehr aufwändig. Bezüglich dem volkswirtschaftlichen Schaden kann das Verhältnis Aufwand und Ertrag nicht sehr einfach abgeschätzt werden. Zudem würden Fälle mit gefälschter Buchhaltung durch Kontrollen nicht unbedingt aufgedeckt. Diese Fragen sollen in der Verwaltungskommission der Sozialversicherungsanstalten zur Diskussion gestellt werden.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Andrea Rickenbach, Landeskanzlei




15 98/261
Interpellation von Rita Bachmann vom 16. Dezember 1998: Bundesverfassungskonforme Besteuerung der Mieter und Mieterinnen und Hauseigentumbesitzer resp. -besitzerinnen. Antwort des Regierungsrates


Regierungsrat Hans Fünfschilling stellt einleitend fest, dass der Eigenmietwert aufgrund der Initiative des Hauseigentümerverbandes, die vom Volk seinerzeit entgegen der Empfehlung des Regierungsrates angenommen wurde, auf einen Wert gesenkt worden sei, von dem man gewusst habe, dass er gegen die bundesgerichtliche Praxis verstosse.

Die Schwierigkeit bei der Festlegung des Eigenmietwerts bestehe im Baselbiet darin, dass dabei einerseits vom Katasterwert ausgegangen und andererseits der Lagewert nicht berücksichtigt werde. Dies bedeute, dass beispielsweise für ein gleichwertiges Objekt in Anwil und in Binningen aufgrund des gleichen Katasterwerts der gleiche Eigenmietwert festgelegt werden müsse, obwohl im Falle einer Vermietung aus dem Objekt in Binningen eine viel höhere Miete herausgeholt werden könnte als in Anwil. Je nach Kantonsteil und Ortschaft bestehe also bezüglich der echten Mietwerte eine sehr große Schwankungsbreite.

Um im Hinblick auf das zitierte Bundesgerichtsurteil auf der sicheren Seite zu liegen, müsste der MieterInnenabzug eher noch leicht erhöht werden. Wie die in der Baselbieter Verfassung verankerte Förderung selbstgenutzten Wohneigentums von der Rechtsprechung in Bezug auf die Äquivalenz von Eigentum und Miete beurteilt würde, könne nicht vorausgesagt werden. Darüber werde man sich erst im Zusammenhang mit der Überweisung einer einschlägigen Motion Klarheit verschaffen können.

Die ganze Steuerlandschaft befinde sich in dieser Problematik nicht nur im Kanton, sondern auch auf Bundesebene in ständiger Bewegung, wie einer Ankündigung des eidgenössischen Finanzdepartements zu entnehmen sei.

Rita Bachmann verdankt die Ausführungen des Finanzdirektors, bittet ihn aber noch um einige Präzisierungen. So erwarte sie von ihm eine klare Antwort auf die Frage, ob ein Mietkostenabzug von 1'000 Franken ungefähr der Begünstigung selbstgenutzen Wohneigentums entspreche.

Ferner möchte sie von ihm wissen, ob der Regierungsrat tatsächlich bereit wäre, den Mietkostenabzug im Rahmen des Steuerpaketes III angemessen zu erhöhen, wenn sich herausstellen sollte, dass beim jetzigen Eigenmietwert von 42% des Marktwerts keine Äquivalenz bestehe.

Regierungsrat Hans Fünfschilling weist darauf hin, dass die 42% im Rahmen der Hauseigentümerinitiative genannt worden seien und bei einem Vergleich der Mietkostenabzug von 1'000 Franken mit der Anzahl der BewohnerInnen eines Mietobjektes multipliziert werden müsse. Eine grosse Familie fahre demnach im Mietverhältnis besser als im Eigentumsverhältnis, bei Alleinstehenden sei es aber gerade umgekehrt. Bei diesen Prozentzahlen handle es sich um "weiche Werte", weil sie nur auf bedingt vergleichbaren Werten basierten.

Was das Steuerpaket III angehe, beabsichtige die Regierung u.a., die hauptsächlich über Kinderabzüge, aber auch über den Mietkostenabzug geregelte Familienbesteuerung einer Neubeurteilung zu unterziehen. Die entsprechende Vorlage werde dem Landrat noch in diesem Jahr unterbreitet.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 29. April 1999


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