LR Protokoll 29. Mai 1999 (Teil 5)

Protokoll der Landratssitzung vom 29. April 1999



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8 1999/093 Fragestunde

1. Esther Maag: Sozialbulletin
Nachdem es der Landrat 1996 abgelehnt hatte, eine kantonale Armutsstudie in Auftrag zu geben, wurde ein Postulat von mir überwiesen zur Erstellung eines periodisch erscheinenden "Sozialbulletins". Seither sind wieder fast
zwei Jahre vergangen. Gerade auch im Zusammenhang mit der laufenden Vernehmlassung zum Sozialhilfegesetz wäre es eine grosse Hilfe, sich auf aktuelle Daten abstützen zu können und diese nicht mühsam bei den verschiedenen Direktionen und Verwaltungsstellen zusammenfragen zu müssen.

Ich frage die Regierung deshalb an,

ob und wann sie die erste Nummer des versprochenen "Sozialbulletins" herausgeben kann.

Regierungsrat Eduard Belser erklärt, auf Anfang 2000 könne mit dem Erscheinen des Sozialbulletins gerechnet werden. Momentan werden die Daten so aufbereitet, dass die einzelnen Gemeinden miteinander vergleichbar sind. Auf Bundesebene wird zur Zeit an der Entwicklung einer Sozialhilfestatistik gearbeitet. Eine Arbeitsgruppe soll gemeinsam mit dem Amt für Statistik dafür besorgt sein, dass keine doppelspurigen Erhebungen durchgeführt werden.

Esther Maag dankt für die Information. Sie fragt, ob bis zur Beratung des Sozialhilfegesetzes schon erste Zahlen vorliegen werden.

Eduard Belser ist der Auffassung, die relevanten Zahlen stehen schon heute zur Verfügung, wenn auch nicht für alle Gemeinden in einer gegliederten Struktur. Tendenzen können aber sicher abgelesen werden.



2. Peter Brunner: Wirtschaftspatente (Missbräuche)
Wer gewerbemässig gegen Entgelt Speisen und Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgeben oder Gäste beherbergen will, bedarf hierzu einer staatlichen Bewilligung (Wirtschaftspatent). Zudem sind verschiedene gesetzlichen Auflagen wie zum Beispiel der Schutz der öffentlichen Ordnung (§ 2 und 2a), der persönlichen Integrität (§ 16 und 17), der Aufrechterhaltung guter Ordnung und Sitte (§ 23) usw. einzuhalten.
Damit soll sichergestellt werden, dass im Gastgewerbe bzw. deren Lokalitäten, keine ungesetzlichen Handlungen vorgenommen bzw. Missbrauch betrieben werden kann. Trotz diesen klaren gesetzlichen Vorgaben stellt sich aber die Frage, warum trotz einem Schusswaffenmissbrauch eines Aescher Wirtes gegenüber seiner Ehefrau, Drohungen gegenüber Anwohnerinnen und Anwohnern und einer am 1. April durchgeführten Drogenrazzia mit x-Verhaftungen, das Restaurant weiterhin durch den Patentinhaber geführt werden darf?

Fragen:

1. In wie vielen Fällen pro Jahr werden im Baselbiet Wirtschaftspatente zum Führen eines Restaurants bzw. aufgrund ungesetzlicher Handlungen abgesprochen?

2. Aus welchen Gründen wurde dem Aescher Wirt die Führung seines Gastwirtschaftsbetriebes weiterhin gestattet, obwohl schon während Monaten in diesen Lokalitäten „offensichtlich" ein grosser Drogenhandel mit Verbindungen in das Laufental stattfanden und weitere Vorkommnisse klar gegen das Gesetz und die Ordnung verstossen haben?

3. War dieses Restaurant auch Umschlagplatz von Drogendealern der Asylheime Reinach, Aesch und Pfeffingen?

Eduard Belser beantwortet diese Frage in Vertretung von Regierungsrat Andreas Koellreuter.

Zu Frage 1:
1998 gab es im Kanton Basel-Landschaft keinen derartigen Fall. 1997 ging ein Fall von Drogenhandel in Wirtschaftsräumen ans Verwaltungsgericht. Wegen einem Patentwechsel musste er allerdings nicht mehr entschieden werden. Wegen strafrechtlichen Vorgängen mussten in den letzten Jahren keine Wirtschaftspatente entzogen werden. In bestimmten Fällen sind Zweifel an der gesetzlichen Tauglichkeit (selten strafrechtlicher Art, häufiger allerdings betreibungsrechtlicher Art) von Wirtspersonen angebracht. Diese Fälle konnten bis jetzt jedoch ohne Rückgriffe auf gesetzliche Massnahmen erledigt werden, beispielsweise wenn die betroffenen Personen von sich aus zurücktraten.

Zu Frage 2:
Dem betroffenen Wirt waren bis anhin keine Drogengeschäfte in den Wirtschaftsräumen nachzuweisen. Die Bewohner der fest vermieteten Räume im Obergeschoss dieser Liegenschaft scheinen in den Drogenhandel involviert zu sein. Von anderen Vorgängen (Schusswaffenmissbrauch des Wirtes gegenüber seiner Ehefrau, Drohungen gegenüber den AnwohnerInnen) hatte das Pass- und Patentbüro keine Kenntnis. Aufgrund dieses Umstands ordnete der Polizeidirektor an, der Informationsfluss zwischen Polizei und Pass- und Patentbüro solle umgehend verbessert werden. Nachdem das Pass- und Patentbüro nun über die Vorfälle informiert ist, wird die Patenterteilung eingehend überprüft.

Zu Frage 3:
Solche Vorfälle in der Liegenschaft sind nicht bekannt. Im Interesse der Aufklärung können die Behörden im laufenden Verfahren aber auch keine Auskunft erteilen. Die Öffentlichkeit wird zu gegebener Zeit informiert werden.

Peter Brunner entnimmt den Antworten von Eduard Belser, dass das Wirtepatent dieses Restaurants zur Disposition stehe. Es erschüttert ihn, dass bei einem Augenschein des Gemeinderates mit der Polizei die Aussage der Fremdenpolizei lautete, man wolle nicht eingreifen, da dies den Staat schlussendlich nur wieder viel Geld kosten würde. Ob es Praxis des Kantons sei, nicht mehr gegen Leute vorzugehen, welche sich kriminell verhalten, um Kosten zu sparen.

Eduard Belser nimmt zu diesen Aussagen wie folgt Stellung: Die Patenterteilung werde aufgrund der neuesten Kenntnisse überprüft, entschieden sei allerdings noch nichts. Die oben erwähnte Aussage der Fremdenpolizei entspreche ganz sicher nicht der Grundhaltung der Behörden im Kanton.

Franz Bloch nimmt an, es sei auch für die Regierung ein Grund zur Besorgnis, wenn in einer Gemeinde aufgrund von Aussagen mehrerer kantonaler Behörden und Dienststellen der Eindruck entstehen kann, dass sich eine Behörde hinter der anderen versteckt. Diese Vermutung ist für die Stimmung in einer Gemeinde sehr schlecht, auch vor dem Hintergrund des eigenen Sicherheitsgefühls und desjenigen von Kindern ist dies bedenklich. Im Bericht über das Spital Laufen wurde zur Kenntnis genommen, dass die Informationspolitik optimiert werden sollte, damit nicht der Eindruck entstehen kann, Amtsstellen versteckten sich hintereinander.

Eduard Belser betont, grundsätzlich habe die Behörde an derartigen Zuständen sicher kein Interesse. Er wisse nicht, was sich in diesem Fall im Detail abgespielt habe. Generell legt die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion grossen Wert auf eine klare Information gegenüber der Bevölkerung, was sie auch in diesem Fall machen wird. Aber in einem laufenden Verfahren könne nicht immer so ausführlich informiert werden, wie es von näher betroffenen Personen erwartet wird.



3. Franz Amman: Übervolle BL-Gefängnisse
In vielen Kantonen, so auch im Baselbiet, sind gemäss Medienberichten die Gefängnisse übervoll, da eine Rückschaffung von kriminellen Asylbewerbern zur Zeit nach ex-Jugoslawien (Serbien, Kosovo und Montenegro) nicht möglich ist. So wird bereits darüber diskutiert, kriminelle Asylbewerbern wieder in die Freiheit zu entlassen. Aufgrund der Überbelegungen der Gefängnisse können zudem nur mehr bedingt präventive Polizeiaktionen gegenüber potentiellen Kriminellen durchgeführt werden!

Fragen:

1. Mit welchen Auslastungsgraden, durch welche Nationalitäten und Straftatbeständen, sind zur Zeit die Baselbieter Gefängnisse belegt?

2. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Regierungsrat die Aufnahmekapazität der Baselbieter Gefängnisse für kriminelle Personen grundsätzlich sicher zu stellen?

3. Mit welchen Massnahmen kann sichergestellt werden, dass kriminelle Asylbewerber aufgrund akuter Überbelegung der BL-Gefängnisse nicht freigelassen werden müssen und so weiteren ungesetzlichen Handlungen nachgehen können?

Auch diese Frage wird von Eduard Belser in Vertretung von Andreas Koellreuter beantwortet.

Zu Frage 1:
In den Untersuchungsgefängnissen von Arlesheim, Laufen und Liestal stehen 59 Plätze zur Verfügung, von denen derzeit 54 oder 91,5 % belegt sind. Die 15 Plätze in Sissach sind in dieser Zahl nicht enthalten, da dieses Untersuchungsgefängnis allein für die Ausschaffungshaft gebraucht wird. Dort sind im Moment 14 Plätze belegt.

Die 54 Untersuchungsgefangenen stammen aus folgenden Ländern: Schweiz (13), EU-Raum (8), Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien (16), Albanien (8), Afrika (8), andere (1).

Gegen diese Gefangenen wird wegen folgenden Straftatbeständen ermittelt: Betäubungsmittelgesetz (22), Delikte gegen Leib und Leben (2), Raub (4), Eigentumsdelikte (16), anderes (10).

Zu Frage 2:
Es geht um eine Optimierung, bei der versucht wird, den letzten, leicht umnutzbaren Raum zu mobilisieren. In Abklärung stehen kurzfristig erstellbare Notkapazitäten wie Zellencontainer. Mittelfristig (in zwei bis drei Jahren) dürfte die Planung und Realisierung eines neuen Bezirksgefängnisses oder die Umnutzung eines bestehenden Gebäudes mit 40 bis 50 Plätzen zur Diskussion stehen.

Zu Frage 3:
Eine Option ist die Beschleunigung der Strafverfahren, wie sie die neue Strafprozessordnung vorsieht. Die Strafbefehlskompetenz bis zu einer Haft von drei Monaten soll neu beim Statthalter liegen, zudem wird die Einzelrichterkompetenz für Strafen bis zu sechs Monaten eingeführt. Dies sind allerdings nicht sehr kurzfristige Massnahmen.

Die Regierung wird seit zwei Jahren beim Bund intensiv für eine Internierung von Straffälligen im Asylbereich vorstellig.

Franz Ammann stellt die Zusatzfrage, ob im Falle eines Versuchs mit der elektronischen Überwachung (Hausarrest) jemand nicht weiter seinen dubiosen Geschäften nachgehen könne.

Eduard Belser empfindet es als wesentlich, anfänglich genau abzuklären, in welchen Fällen ein derartiger Einsatz der elektronischen Überwachung vollzogen werden kann. Auf jeden Fall sei dies besser nach einer Verurteilung als während der Untersuchungshandlungen.

Claude Janiak stellt klar, für diese Art des Vollzuges sei eine Verurteilung Voraussetzung.



4. Ruedi Zimmermann: Bewaffnung Polizei Basel-Landschaft
Die Polizei Basel-Landschaft wird von der schweizerischen SIG-Pistole auf die deutsche Heckler und Koch-Pistole umgerüstet. Diese Umrüstung wird nicht von allen Beteiligten goutiert, da die alte Bewaffnung offenbar völlig ausreichend wäre.

Fragen:

1. Wie hoch sind die Kosten für:
a) die Anschaffung
b) die Umschulung
c) die tagelange Abwesenheit der Kursteilnehmer.

2. Stimmt es, dass die "alte" Pistole vom Corps für Fr. 300.--/Stk. gekauft werden kann?

3. Hat ein Evaluationsverfahren stattgefunden? Was für Marken waren daran beteiligt?

4. Baselland ist der einzige Kanton in der Schweiz, der die SIG ausmustert. Was waren die Gründe für diesen Schritt? (Zu erwähnen ist noch, dass diverse Stadtpolizeicorps und grosse Teile Deutschlands die SIG verwenden).

5. Auf welcher Stufe werden solche Entscheide gefällt?

6. Wie verhält es sich mit dem vielzitierten Nordwestschweizer Konkordat, z.B. in Bezug auf gemeinsame Bewaffnung?

In Vertretung von Andreas Koellreuter informiert Eduard Belser zur Frage der Bewaffnung der Polizei Basel-Landschaft. Das Hauptanliegen sei wohl nicht der Ersatz der alten Pistolen, sondern die Umrüstung auf Heckler und Koch-Pistolen. Er stellt einleitend fest, die Pistolen des Typs SIG P 225 seien 1979 eingeführt worden. Bei ihnen machte sich eine gewisse Störungsanfälligkeit und Häufung der Reparaturen bemerkbar, weshalb sich ein Ersatz aufdrängte. Andererseits steht heute besseres Material zur Verfügung. Die Compact-Pistole von Heckler und Koch wird in Oberndorf/D hergestellt. Die SIG-Pistolen werden in Eckernförde, also auch in Deutschland produziert. Die Endkontrolle findet in Neuhausen statt, womit sie als Schweizer Produkt gelten. Wie bei allen grösseren Vorhaben gibt es auch hier einzelne MitarbeiterInnen, welche diese Entscheide nicht ganz nachvollziehen können oder mit den Projekten nicht einverstanden sind. Ein Drittel des Corps ist heute umgerüstet, und es sind bisher keine Reklamationen über das neue Produkt an die Adresse der Polizeileitung oder an die Hauptabteilung Logistik eingegangen.

Zu Frage 1:
a)
Die Kosten belaufen sich auf Fr. 244'000.-, der Stückpreis beträgt Fr. 560.-. Die Kosten werden in Tranchen auf die Jahre 1998, 1999 und 2000 verteilt.
b) Die effektive Ausbildungszeit für die Umschulung samt Rücknahme der alten Waffen beträgt ungefähr eine Stunde und findet im Rahmen einer Gruppenausbildung statt. Dies führt zu Kosten von rund Fr. 53.- pro MitarbeiterIn.
c) Bei der tagelangen Abwesenheit von Kursteilnehmern müsse es sich um eine gewisse Verwechslung handeln. Die Umrüstung betrage wie gesagt nur eine Stunde, dazu komme aber noch eine Ausbildung an den neuen Sicherheitsholstern und die Einführung einer einsatzbezogenen Schiesstechnik. Der Grund dafür ist ausschliesslich die Erhöhung und die Optimierung des Eigenschutzes der WaffeninhaberInnen, und kann nicht der Umrüstung angelastet werden.

Zu Frage 2:
Diese Aussage stimmt und wird gleich gehandhabt wie bei früheren Umrüstungen. Aus der Vergangenheit sind keine Probleme oder Missbräuche bekannt.

Zu Frage 3:
Der Evaluation lag das Pflichtenheft und das Anforderungsprofil des Polizeikonkordates der Nordwestschweiz zugrunde. Aufgrund dieses Pflichtenhefts kamen für die Evaluation nur gerade das schon bekannte Pistolenmodell P 228 der SIG Arms AG und die Heckler und Koch HK USP Compact in Frage. Die angekündigte SIG Pro SP 2009 ist erst als Prototyp erhältlich und für einen Polizeieinsatz noch nicht ausgereift. Aufgrund des Landratsbeschlusses zum Submissionswesen wurde die Umrüstung auf die neuen Pistolen ausgeschrieben, wonach drei Offerten eingingen. Der Auftrag wurde der Firma Brügger + Thomet AG in Spiez übertragen.

Zu Frage 4:
Die Gründe für die Ausmusterung der SIG-Pistolen wurden bereits dargestellt. Es trifft zu, dass die Polizei des Kantons Basel-Landschaft als erste der Schweiz mit dieser Pistole ausgerüstet wird. Andererseits sind die Produkte der Heckler und Koch in den Polizeicorps der ganzen Schweiz nicht unbekannt. So stammen beispielsweise die Maschinenpistolen bereits von ihr. Die Polizei einiger deutscher Bundesländer (Saarland, Thüringen, Sachsen und Rheinland-Pfalz), Teile des deutschen Zolls, die Armee in Deutschland sowie zahlreiche Polizeikräfte anderer Staaten (40 Bundesstaaten der USA) sind mit Heckler und Koch-Pistolen ausgerüstet. Dass Basel-Landschaft dieses Produkt als erster Kanton in der Schweiz verwendet, ist eher Zufall.

Bei dieser Pistole handelt es sich nicht um ein neues Waffensystem, sie basiert auf ähnlichen Prinzipien wie die SIG-Pistole. Beide werden mit 9 mm-Munition betrieben und die Magazin-Kapazität beträgt 13 Patronen. Zusammengefasst waren es taktische, finanzielle und qualitative Momente, welche für diesen Entscheid sprachen.

Zu Frage 5:
Der Vergabeentscheid wurde im Regierungsrat gefällt. Die Evaluation fand selbstverständlich in der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion statt.

Zu Frage 6:
Die Zusammenarbeit in den polizeilichen Belangen ist wesentlich. Es wird die gleiche Munition verwendet und von der Waffe her gibt es keine Probleme für die Zusammenarbeit. Das Konkordat hindert die einzelnen Kantone nicht, eigene Lösungen zu treffen.

Ruedi Zimmermann dankt dem Regierungsrat für die Antworten. Er möchte wissen, wie alt die ausgemusterten Pistolen waren und ob in der Schweiz eine grössere Ausmusterung anstehe.

Emil Schilt fragt, ob die Waffen nicht wie im Militär behalten werden könnten. Zufällig könne es bei Vergabungen wohl vorkommen, dass der Vergebende am gleichen Ort wie der Kommandant der Polizei wohnt.

Peter Degen ergänzt als direkt betroffene Person, die Umrüstung dauere einen Tag. Weiss die Regierung, dass die Waffe Heckler und Koch gegenüber der SIG unpräzise ist sowie Probleme im Magazinbereich und Zufuhrstö-rungen vorkommen? Dies sei bereits vor der Anschaffung bekannt gewesen. Wird auch ein anderer Kanton diese Pistolen anschaffen?

Eduard Belser nimmt zu den einzelnen Fragen Stellung. Die Beschaffung ist 1979 erfolgt, ein Ersatz sei durchaus legitim. Ob in der Schweiz eine grössere Ablösung bevorstehe, kann nicht beantwortet werden. Im Militär wird eine Waffe an alle, welche eine bestimmte Bedingung erfüllen, abgegeben. In der Polizei soll eine gewisse Schwelle vorhanden sei, damit diese Waffen nicht einfach übernommen werden, da sie sonst vielleicht zu rasch an Dritte gelangen.

Ob die Ausbildung einen Tag oder eine Stunde dauere, liege an der Beurteilung, ob die Ausbildung an den Holstern noch zur Umrüstung zähle oder nicht. Zudem werde die Schusspräzision bei jeder neuen Waffeneinführung diskutiert. Es gehe darum, sich an eine neue Waffe zu gewöhnen. Störungen müssten gemeldet werden, um den Ursachen nachzugehen. Er ist der Auffassung, die Evaluation sei seriös gemacht worden.

Max Ritter betont, nicht nur die Umrüstung der Pistolen, sondern viele andere Dinge würden im Polizeikommando nicht von der ganzen Crew getragen. Dies werde vielleicht noch Folgen haben und daher fragt er, ob die Regierung bereit wäre, bei der Polizei Basel-Landschaft ein Krisenmanagement einzusetzen, damit es nicht zu einem zweiten Fall Kaiser kommt. Nur wenige Mitglieder des Polizeicorps unterstützen die Umrüstung auf eine neue Pistole, nur getraut sich niemand, dies zu sagen.

Eduard Belser stellt fest, diese Aussagen sprengten die Fragestunde bei Weitem. Er könne im Moment nichts zu diesem Thema sagen. Bei der Diskussion des Geschäftsberichtes könnten dann auch diese Fragen gestellt werden.

Fortsetzung der Beratung


Fortsetzung des Protokolls vom 29. April 1999


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