LR Protokoll 29. Mai 1999 (Teil 3)

Protokoll der Landratssitzung vom 29. April 1999



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Uwe Klein äussert sich als erster Sprecher, welcher nicht selbst Mitglied der Sonderkommission war. Er dankt der Kommission und deren Präsidenten Oskar Stöcklin für die immense Arbeit. Es seien Berge von Akten gewälzt und sehr viele individuelle Gespräche geführt worden, nicht selten sollen dabei seitens von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Tränen geflossen sein. Die riesige Arbeit der Kommission sei bemerkenswert.

Die CVP-Fraktion nimmt den Bericht positiv zur Kenntnis und hofft, dass die Regierung die 10 Empfehlungen beherzigen wird. Es dürfe nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben. U. Klein geht davon aus, dass die Geschäftsprüfungskommission zu gegebener Zeit nachdoppeln und sicherstellen wird, dass diese umgesetzt werden.

U. Klein gibt der Hoffnung der Fraktion Ausdruck, dass im Kantonsspital Laufen wieder Ruhe einkehrt. Dieses Spital des Kantons Basel-Landschaft diene nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Regierung und dem Landrat, sondern in erster Linie den Patientinnen und Patienten, und diesen müsse wieder ein gut funktionierendes Spital zur Verfügung stehen, welches den Strukturen im Kanton entspreche. In diesem Sinne hofft U. Klein auf einen guten Ausgang der ganzen Angelegenheit und wünscht allen Betroffenen viel Kraft und gutes Gelingen.

Peter Brunner dankt vorab den übrigen Mitgliedern und der Protokollsekretärin für die gute Zusammenarbeit in der Kommission, sowie allen Beteiligten und Betroffenen, welche die Kommission durch ihre Auskünfte bei ihren Abklärungen in irgend einer Form unterstützt haben.

P. Brunner hat den Eindruck gewonnen, die Probleme am Kantonsspital Laufen beruhten auf vielen persönlichen Interessenkonflikten. Diese hätten bei einigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Gefühl von psychischer Vergewaltigung, Machtmissbrauch und Einschüchterung hinterlassen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien vom Ex-Spitalverwalter teilweise als Machtmittel in einer Auseinandersetzung missbraucht worden. Die Frage sei zu stellen, weshalb dieser trotz vielfacher Negativreaktionen aus Personalkreisen, seitens des Ombudsmans, der Laufentaler Landräte und auch der involvierten Aerzte so lange gestützt wurde. Es habe ihn erschüttert, zu sehen, wie mit dem Personal umgesprungen wurde, welches grundsätzlich motiviert war und gerne im Team mitarbeitete. Das Arbeitsklima sei wohl teilweise heute noch vergiftet, und es dürfte einige Zeit brauchen, wieder ein kollegiales Arbeitsklima zu schaffen.

Auch wenn alle Beteiligten und Konfliktparteien immer wieder darauf hingewiesen hätten, sie wollten nur das Beste fürs Spital, wirkten und wirken sie teilweise kontraproduktiv für die Existenzfrage des Feningerspitals. Dies zeigten auch die neusten, massiv reduzierten Tagespauschalen für das Kantonsspital Laufen und ein tiefer Auslastungsgrad; es sei absehbar, dass das Spital in einem Jahr vor grossen Problemen stehen werde, wenn es nicht gelinge, den Auslastungsgrad deutlich zu steigern. Der Zuweisungsboykott gewisser Laufentaler Kreise "zum Wohl und im Interesse des Erhalts des Kantonsspitals Laufen" habe sich ins Gegenteil verkehrt und zu einem wirtschaftlichen Ueberlebenskampf für das Spital geführt.

Aufgabe von Regierung und Parlament, der Laufentaler Aerzteschaft wie der Belegschaft müsse nun sein, gemeinsam in einem konstruktiven Neuanfang das Vertrauen der Laufentaler Bevölkerung in ihr Spital wiederherzustellen und zu vertiefen. Die von der Geschäftsprüfungskommission vorgeschlagenen Massnahmen stellten einen ersten wichtigen Schritt dar: Der politische Wille und die Verpflichtung zu handeln liegt nun beim Regierungsrat, die vorgeschlagenen Massnahmen müssen rasch und vollständig umgesetzt werden.

P. Brunner kündigt den Rückzug des Postulats 98/252 betreffend Interregionale Zusammenarbeit der Spitäler Dornach, Breitenbach und Laufen an - nicht, weil diese Zusammenarbeit unnötig sei, aber weil sich Laufen derzeit in einer ungünstigen Verhandlungsposition befinde und es nun vorab gelte, das Spital Laufen wieder zu stärken.

Ebenso ziehen die SD ihre Interpellation 1999/021 betreffend der Probleme im Kantonsspital Laufen zurück. Die aufgeworfenen Fragen seien von der Sonderkommission intensiv und vertieft abgeklärt worden. Die Interpellation könne in diesem Sinn als beantwortet und erledigt betrachtet werden. Einzig in der Frage nach der Anstellung des Spitalverwalters bestehe weiterhin ein ungutes Gefühl, doch mache es wenig Sinn, noch in Vergangenem herumzustochern - im Sinne eines Neuanfangs müsse jetzt nach vorne geschaut werden.

Die SD nehmen vom Bericht und den Empfehlungen zustimmend Kenntnis.

Alfred Zimmermann möchte den Bericht nicht weiter zerreden, sondern einige persönliche Gedanken äussern. Er denke nicht, dass die Atmosphäre am Kantonsspital Laufen derzeit noch stark vergiftet sei, wie dies Peter Brunner vermutet, sondern sei gerade vom Gegenteil überzeugt. Der interimistisch in Laufen tätige alt Spitalverwalter Hans Bider geniesse allgemeine Wertschätzung; eine gewisse Ruhe sei bereits eingekehrt, und allfällige Nachwehen sollten s.E. bald behoben sein.

Die Grünen und er selbst als Mitglied der Sonderkommission stünden vollumfänglich hinter dem Bericht und seinen Empfehlungen. Für ihn persönlich stelle die ganze Angelegenheit ein soziologisches Lehrstück über den Umgang mit Macht und Konflikten dar. Beides - Macht und Konflikte - seinen Tatsachen in unserer Gesellschaft, und es gelte, dem Umgang mit der Macht zu kontrollieren und Konflikte anzugehen und zu lösen.

Die Frage eines Journalisten, wie es möglich sei, dass sich Tausende von Personen im Laufental hinter den entlassenen Chefarzt stellten, ein Komitee gründeten und sich mit ihm solidarisierten, habe er sich auch gestellt. Dazu müsse man wissen, dass das Feningerspital für die Laufentaler "unser Spital" war. Früher waren die Gemeinden noch finanziell eingebunden, und die Bevölkerung identifiziert sich auch heute noch stark mit diesem Spital. Dr. Kaiser sei im Laufental nicht nur als Arzt, sondern auch als Kulturförderer bekannt und beliebt. Die Bevölkerung ergreife immer emotional Partei für den Schwächeren und gegen die Obrigkeit (die in diesem Fall auch noch in Liestal sass...), zudem habe es gewisse Kreise gegeben, welche aus der Angelegenheit politisches Kapital schlagen wollten. Auch ein bekannter Nationalrat, der früher selbst Mitglied der Spitalkommission war und es eigentlich hätte besser wissen müssen, habe sich unkritisch auf die Seite des entlassenen Chefarztes gestellt. A. Zimmermann vermutet, ein vergleichbarer Eklat wäre auch anno 1996 eingetreten, wenn RR E. Belser bereits damals die Konsequenzen aus dem Kobag-Bericht gezogen hätte.

A. Zimmermann hinterfragt auch die Rolle der Medien in dieser Angelegenheit, welche sich weitgehend auf die Seite des entlassenen Chefarztes schlugen und die Meinung der Strasse teilweise sehr unkritisch übernahmen - an journalistischer Unparteilichkeit habe es sehr lange gefehlt.

Nach der Veröffentlichung des Berichts titelte eine Zeitung "Alle haben Fehler gemacht" - dieser Meinung schliesst sich A. Zimmermann an, möchte die Fehler aber doch unterschiedlich gewichtet wissen; s.E. wäre es äusserst unfair, RR E. Belser die grössten Fehler vorzuwerfen, wie dies die Medien teilweise gerne sehen würden.

Hans Herter wehrt sich mit Bezug auf das Votum von Heidi Tschopp; ebenso wie der Kanton Basel-Landschaft keine Bananenrepublik sein wolle, sei das Spital Laufen kein absolutistisches Kaiserreich gewesen. Mit einer Delegiertenversammlung aus den Gemeinden, einer Spitalkommission, in welcher auch Kantonsvertreter Einsitz hatten, einer Spitalleitung, einem Verwalter und einem Chefarzt hätten durchaus Strukturen bestanden. Dass die Abläufe in diesen Strukturen nicht immer optimal waren, sei denkbar, doch dies sei wohl auch im Kanton Basel-Landschaft nicht der Fall, sonst wäre es nie zu einem solchen Eklat gekommen...

Als Laufentaler empfinde er die Probleme, wie sie jetzt dargestellt würden, als etwas einseitig auf eine Persönlichkeit im Spital fokussiert. Verschiedentlich sei auch zu hören gewesen, es hätte an den Leuten aus dem Laufental gelegen, die Baselbieter auf die Probleme am Spital aufmerksam zu machen. Diesen Vorwurf mag H. Herter nicht stehenlassen - der Handlungsbedarf anlässlich der Uebernahme des Spitals habe eindeutig beim Kanton Basel-Landschaft gelegen. Wenn man es damals unterlassen habe, klare Verhältnisse zu schaffen, müsse man auch die Folgen tragen. Hätte man die Sache richtig angepackt, wäre auch das Laufentaler Spital in gute Bahnen zu lenken gewesen und die Probleme hätten gelöst werden können, ohne dass es zu diesem Eklat hätte kommen müssen.

Die Wahl von Herrn Buser als Spitalverwalter stelle auch für ihn einen absoluten Fehlentscheid dar. Er habe den Eindruck, die Regierung hätte es sich einfach gemacht und versucht, die Konsequenzen nicht selbst zu ziehen, sondern dies einem Mittelsmann zu übertragen, nach dem Motto: Der Kaiser muss weg, wir setzen einen König ein. Das hat nicht funktioniert, weil der Kaiser in der Rangordnung immer noch ein bisschen höher steht, und so gelang es dem König nicht, den Kaiser abzusetzen...

Alfred Zimmermann kontert Hans Herters Vorwurf, der Bericht konzentriere sich einseitig auf Dr. Kaiser und enthalte überspitzte Aussagen: Dazu kann ich nur sagen, es ist alles viel schlimmer mit Dr. Kaiser, als man sich dies als Aussenstehender vorstellen kann! Mehr sei hier nicht erwähnt.

Die Wahl von Herrn Buser wiederum sei korrekt verlaufen, wenn auch unter Zeitdruck. A. Zimmermann denkt aber, Herr Buser wäre auch ohne Zeitdruck gewählt worden, weil man von seiner Person überzeugt war. Wenn er dennoch eine Fehlbesetzung gewesen sei, dann deshalb, weil er in dieser sehr speziellen Situation, in der Fingerspitzengefühl gefragt gewesen wäre, mit dem Holzhammer vorging.

Regierungsrat Eduard Belser: Der Bericht zeigt das ehrliche Bemühen der Sonderkommission, Klarheit in einen Konflikt mit vielen Beteiligten und vielen Facetten zu bringen. Erstmals seit längerer Zeit war dies für mich eine Darstellung, welche sich in den wesentlichen Punkten mit meinen eigenen Erfahrungen der vergangenen Monate und Jahre deckte. Dafür bin ich dankbar. Dass sich aus der zeitlichen Distanz in einigen Aspekten unterschiedliche Schlussfolgerungen ergeben, ist verständlich.

Von zentraler Bedeutung ist für mich die Aussage im Bericht, die grundlegende Strategie der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion zur Stärkung der Stellung des Kantonsspitals Laufen im Wettbewerb werde als richtig und gut erachtet. Diese Ueberlegungen basieren auf dem Laufentalvertrag und der mittelfristigen Einschätzung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Deshalb musste ich auch immer wieder gutgemeinte Ratschläge zu sektorieller Zusammenarbeit mit anderen Spitälern ablehnen; beides kann man nicht erfüllen. Mit dieser Feststellung der Kommission wird aber auch bestätigt, dass Zweifel am Willen der Regierung, dieses Kantonsspital Laufen in der bewegten Spitallandschaft weiterzuführen, zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt waren.

Die Empfehlung der Kommission, die Stelle des entlassenen Chefarztes umgehend zur Neubesetzung auszuschreiben, nehmen wir auf. Vor der Ausschreibung wollen wir jedoch noch laufende Ueberlegungen zur Struktur und Organisation der Chirurgie am Kantonsspital Laufen abschliessen.

Der Kritik der Kommission in bezug auf die Mitteilung der Suspendierung habe ich nichts beizufügen - auch ich würde heute für die Zustellung und Eröffnung dieser Suspendierung ein zuverlässigeres Verfahren wählen.

In bezug auf den Anstellungsvertrag von Herrn Buser attestiert der Bericht Verwaltung und Aufsichtskommission zwar ein korrektes Vorgehen, lässt aber zwei Fragen offen:

Zum "Zeitdruck": Nachdem die Wahlvorbereitungskommission zu einer einstimmigen Rangfolge der Bewerber gelangt war, hatten wir die Möglichkeit, die Stelle ohne zwischenzeitliche Vakanz zu besetzen. Nur aus diesem Grund wurde das Geschäft in der letzten Regierungsratssitzung vor Weihnachten verabschiedet, damit der zu Wählende sein bestehendes Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist termingerecht auflösen konnte.

Zur Verkürzung der Probezeit von 12 auf sechs Monate: Im Dezember 1997 galt noch das alte Personalrecht mit einer Normprobezeit von 12 Monaten. Per 1.4.1998 trat das neue Personalrecht in Kraft, welches eine Normprobezeit von sechs Monaten vorsieht. Die Vertragsanpassung nahm das Personalamt ohne unser Zutun vor. Auch hier liegt kein Sonderfall vor, sondern ein Automatismus aufgrund des neuen Personalrechts.

Die Kommission stellt Ueberlegungen an, wie der Konflikt hätte vermieden werden können. In den vergangenen Jahren und Monaten habe ich immer wieder ähnliche Gedanken angestellt! Im Sommer 1996 habe ich bewusst den Versuch unternommen, das Kantonsspital Laufen ohne tiefgreifende personelle Konsequenzen in geordnete Bahnen zurückzuführen. Ich habe die Beteiligten nicht im Detail über den Bericht und die personenbezogenen Konsequenzen, welche daraus hervorgingen, informiert, weil mir dies für den gewählten Weg nicht sehr hilfreich erschien. Auf den Ernst der Lage habe ich aber alle Beteiligten hingewiesen.

Grundsätzlich scheint mir der Bericht das ehemalige wie das heutige Personalrecht etwas sehr zurückhaltend zu gewichten. Im Jahr 1996 bezogen sich Empfehlungen auch auf Leute, welche auf Amtszeit gewählt waren - die Gerichtspraxis, wenn man sich darüber hinwegsetzt, ist bekannt.

Mit dem Entscheid zu einer schrittweisen Mängelbehebung war für mich auch keiner der Akteure abgeschrieben; ich billigte allen den entsprechenden Willen und - hierin mag ich mich getäuscht haben - auch die Fähigkeit zu, auf einen Weg im Interesse des Spitals zurückzufinden. Bis zu einem Gespräch im September 1998 war für mich auch ein Wechsel der ärztlichen Leitung nach normalem Turnus nicht ausgeschlossen.

Der neue Verwalter schaffte es nicht, sich über die bestehenden Konflikte zu stellen, sondern geriet sehr rasch selbst in die Polarisierung. Sein Amtsantritt war für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber auch Anlass zur Hoffnung. Im bewegten Jahr 1998 betrug die Personalfluktuationsrate im Spital Laufen 7,8 %, während sie noch im Jahr 1996 bei 18,9 % und 1997 bei 14,9 % gelegen hatte, was auch als Indiz für eine gewisse Grundbefindlichkeit im Betrieb betrachtet werden kann.

Der Bericht setzt sich auch kritisch mit der Information der Oeffentlichkeit durch die VSD und den Regierungsrat auseinander. Die Frage einer korrekten, zeitgerechten Information ist immer wieder zu stellen. In bezug auf das zweite Halbjahr 1998 würde ich heute offensiver informieren, für die Zeit nach dem 10. Januar 1999 (Datum der Suspendierung) bin ich unschlüssig: Personalrechtliche Streitigkeiten verlangen vom Arbeitgeber grosse Zurückhaltung, als Behörde bewegt man sich rechtlich bald auf dünnem Eis. In einer frühen Vorverhandlung im arbeitsrechtlichen Streit hat auch der Gerichtspräsident den Parteien den Verzicht auf öffentliche Aeusserungen nahegelegt - daran haben wir uns gehalten.

Eine Zeitlang war zudem die Aufnahmebereitschaft der Medien für behördliche Stellungnahmen recht beschränkt. An der Landratssitzung vom 14. Januar 1999 habe ich mich zu verschiedenen Punkten geäussert, was kaum irgendwo aufgenommen wurde. Aehnlich ging es mit dem Schreiben an den Bezirksrat, dessen Inhalt wenig Beachtung fand. Vielleicht bestand halt auch eine besondere Situation, weil es um einen Chefarzt ging und weil sich die Sache im Spannungsfeld des kürzlichen Kantonswechsels des Laufentals bewegte. Eingriffe ins Verhältnis Arzt-Patient führen bei einem engeren Kreis immer zu heftigen Reaktionen.

Der Regierungsrat hat von den Empfehlungen der Kommission Kenntnis genommen. Er ist bereit, diese umzusetzen, bzw. seriös zu prüfen. Dabei gehe ich davon aus, dass die unter Punkt 6 erwähnten Gespräche im Sinne einer Ueberwindung von Gräben zu verstehen sind.

Das Kantonsspital Laufen hat nach dem Sturm der vergangenen Wochen wieder Tritt gefasst, die Auslastung der letzten zwei Wochen sowohl in der Medizin wie in der Chirurgie stimmt zuversichtlich. Doch so wie eine Schwalbe noch keinen Frühling macht, ist die Situation des Kantonsspitals Laufen noch nicht endgültig gesichert - es sind weitere Anstrengungen erforderlich, und ich bin dankbar für die Anregung, auch Mittel für gewisse Anpassungen bereitzustellen. Wir werden diese Anstrengungen im Spital Laufen und in der Region auch aus Liestal nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen!

RR E. Belser dankt allen, welche in der ganzen Diskussion eine gewisse Zurückhaltung übten, und dem Landrat auch für die heutige sachliche Debatte.

Landratspräsident Claude Janiak erkundigt sich nach Wortbegehren zu den Empfehlungen:

Rolf Rück kommentiert die Empfehlung 10 (Instrumentarium für ein Krisenmanagement). In diesem wie in vielen anderen Fällen habe sich gezeigt, dass sich Krisen einschleichen, aber unter dem Deckel bleiben, bis es zur Explosion kommt. Es sei gut, ein Instrumentarium zu schaffen und zu versuchen, solche Situationen richtig zu beurteilen, doch sei es falsch zu erwarten, man könne auf diese Weise Krisen und Konflikte präventiv verhindern.

Hans Herter bekundet Mühe mit der Empfehlung sechs. Wenn er den Bericht lese, könne er keinerlei Verhalten der angesprochenen Herren erkennen, welches zu Massnahmen führen müsste. Nach seiner Interpretation werde hier nahegelegt, diese Herren sollten eine andere Funktion übernehmen oder in ein anderes basellandschaftliches Spital wechseln. H. Herter findet dieses Ansinnen fragwürdig, wenn man jemandem nichts Konkretes vorhalten kann und dies einfach im Sinne eines Neubeginns empfiehlt.

Peter Tobler reagiert auf das Votum von Rolf Rück: Wenn Krisenmanagement sinnvoll sein soll, muss es früh und wirksam einsetzen. Eine dezentrale Struktur darf nie dazu führen, dass das Krisenmanagement nicht schnell und kompetent wahrgenommen wird. Die Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission ist sehr zurückhaltend, ich hätte dies noch deutlicher formuliert!

Landratspräsident Claude Janiak registriert keine weiteren Wortbegehren.

://: Zustimmende Kenntnisnahme vom Bericht und seinen Empfehlungen wird grossmehrheitlich bei zwei Enthaltungen beschlossen.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 29. April 1999


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