LR Protokoll 28. Januar 1999 (Teil 5)

Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 1999



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





4 98/208
Berichte des Ombudsman vom 15. Oktober 1998 und der Finanzkommission vom 14. Dezember 1998: Urteil des Verfassungsgerichtes vom 29.4.1998 / Gleichbehandlung von Konkubinats- und Ehepaaren; Teilsplitting bei Renteneinkommen

Roland Laube wehrt sich gegen den Vorschlag des kantonalen Ombudsman, dass man den Abzug rückwirkend auf 1.1.1998 anerkennen kann. Auch wenn tatsächlich Fehler gemacht worden sind: Es liegt nach dem Urteil zwar eine ganz leichte Rechtsungleichheit vor, die aber geringfügig ist und den Aufwand einer rückwirkenden gesetzgeberischen Massnahme nicht rechtfertigt. Auch das Datum 1.1.98 wäre völlig willkürlich. Neben dem Aufwand würde ein Steuerausfall von etwa 11 Millionen entstehen. Härten gibt es nicht, weil die Begünstigten ja besser gestellt werden.

Erich Straumann, Urs Baumann, Adrian Ballmer und Alfred Zimmermann unterstützen diese Haltung.

Bruno Krähenbühl kritisiert namens der Mehrheit seiner Partei diese Haltung: Wenn staatliche Stellen derart Fehler begangen haben, wird eine neue Rechtsungleichheit von den betroffenen Steuerpflichtigen nicht verstanden. Mindestens sollte eine Rekurs-, Wiedererwägungs- oder Revisionsmöglichkeit geschaffen werden.

Peter Brunner: Er habe mit einem betroffenen Ehepaar die damalige Beschwerde geführt. Er appelliert an die moralische Verpflichtung des Staates nach diesem schwerwiegenden Fehler. Er beantragt eine pauschale Entschädigung an alle Betroffenen.

Regierungsrat Hans Fünfschilling wundert sich etwas über die grossen Worte und erinnert an frühere, viel grössere steuerliche Ungerechtigkeiten, die beseitigt werden mussten (etwa die Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren). Und die Regierung hat keinesfalls die Kompetenz, rechtsgültige Steuerveranlagungen ausser Kraft zu setzen, es ginge nur über eine Gesetzesänderung. Der Antrag sei abzulehnen.

Bruno Krähenbühl macht darauf aufmerksam, dass das Gesetz eine Revisionsmöglichkeit enthält bei schweren Veranlagungsfehlern. Dass ein schwerer Fehler des Gesetzgebers vorliegt, hat das Verwaltungsgericht klar ausgedrückt. Und wenn man politisch handeln will, dann kann man es auch, wie frühere Fälle zeigen.

Roland Laube: Rückwirkend ist es nicht möglich, diesen Fehler wieder rückgängig zu machen. Der Antrag sei abzulehnen.

://: Die Anträge von SP und SD werden abgelehnt, der Rat heisst den Antrag der Finanzkommission gut und lehnt damit die Rückwirkung ab.

Für das Protokoll:
Nadja Gerber,
Landeskanzlei


://: Der Rat beschliesst mit 41:21 Stimmen, dem Antrag der Finanzkommission zu folgen und den Bericht des Ombudsman zur Kenntnis zu nehmen, aber auf den Vorschlag des Ombudsman nicht einzutreten.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär




Mitteilungen

Landratspräsident Claude Janiak heisst Delegationen folgender Institutionen auf der Tribüne herzlich willkommen:

- Frauenverein "Drei König" Frenkendorf-Füllinsdorf
- Frauenverein Füllinsdorf
- Frauengemeinschaft Pfarrei "Bruder Klaus"
- Gemeinnütziger Frauenverein Liestal
- Frauenzentrale Baselland, Liestal


und wünscht den Damen einen spannenden Nachmittag.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär




5 98/214
Berichte des Regierungsrates vom 27. Oktober 1998 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 9. Dezember 1998: Genehmigung des Beitritts des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) per 1. Januar 1999

Andrea Von Bidder , Präsidentin der Erziehungs- und Kulturkommission, fasst ihren Bericht vom 9.12.1998 kurz zusammen und freut sich darüber, dem Rat im Namen der einstimmigen Kommission einen Landratsbeschluss zur Annahme empfehlen zu können, der für die kommenden Jahre keine Zusatzkosten auslösen werde, sondern Mehreinnahmen von etwa 1,1 Mio Franken zu bringen verspreche.

Dieter Schenk gibt bekannt, dass die FDP-Fraktion einstimmig beschlossen habe, auf die Vorlage einzutreten und dem Landratsbeschluss zuzustimmen. Sie sei froh, dass nun auch auf der Stufe Fachhochschule mit den Schweizer Universitäten gleichgezogen werde. Was dort über die Mobilität der Studierenden und vor allem den freien Zugang gesagt worden sei, solle auch für die Fachhochschulen gelten. Baselland sei als Trägerkanton Profiteur dieser Vereinbarung, obwohl die Kostenabrechnung noch nicht als optimal bezeichnet werden könne.

Regionale Schulabkommen gingen dieser Vereinbarung vor. Gegenwärtig arbeite die nordwestschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz an einem neuen regionalen Schulabkommen. Darin dürften die Ansätze für die Fachulen eher höher sein, aber dieses Abkommen werde mehr Schulen umfassen, so dass für das Baselbiet gesamthaft doch Mehrausgaben erwartet werden müssten. Diese würden jedoch Gegenstand einer weiteren Vorlage sein.

Bereits vor dem Beitritt des Kantons Basel-Landschaft sei die Fachhochschulvereinbarung am 1.1.1999 in Kraft getreten, weil sie schon mehr als 15 Kantone unterzeichnet hätten. Die von der Diskussion über die Probleme der nordwestschweizerischen Fachhochulen losgelöste Vereinbarung decke alle an der FHBB angebotenen Studienrichtungen ab, was für sie durchaus eine Profilierungschance sein könne.

Claudia Roche begrüsst namens der SP-Fraktion jede sinnvolle Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinaus und demnach auch die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung. Für sie sei wichtig, dass diese ein breiteres Angebot ermöglichen und den Studierenden grössere Mobilität bringen werde. Ausserdem würden die Schulen in Folge der Verschiebungsmöglichkeiten besser als bisher ausgelastet.

Dass das Baselbiet als Standortkanton zu Mehreinnahmen von 1,1 Mio Franken kommen werde, betrachte ihre Fraktion als guten Schritt in Richtung eines besseren Lastenausgleichs, obwohl auch in ihren Kreisen Stimmen laut geworden seien, dass gelegentlich über eine angemessene Beteiligung an den Infrastrukturkosten diskutiert werden sollte.

Die SP-Fraktion stimme der FHV einstimmig zu.

Sylvia Liechti gibt bekannt, dass die SVP/EVP-Fraktion der FHV einstimmig zustimme.

Uwe Klein macht es ebenfalls kurz und meldet, dass die CVP-Fraktion voll zur FHV stehe und dem Landratsbeschluss zustimme.

Willi Müller gibt einen kurzen Überblick über die Entwicklung, die aus seiner Sicht zu dieser Vereinbarung geführt habe, und erklärt namens der SD-Fraktion Eintreten auf die Vorlage und einstimmige Zustimmung zu der bereits von 15 Kantonen unterzeichneten FHV.

Roland Meury kann die Zustimmung der Grünen Fraktion bekannt geben.

Landratspräsident Claude Janiak fordert die Fraktionspräsidien im Hinblick auf die Schlussabstimmung höflich auf, für eine bessere Präsenz im Ratssaal besorgt zu sein, damit er nicht Beschlussunfähigkeit werde feststellen müssen.

Detailberatung des Landratsbeschlussesentwurfs

Titel und Ingress:
Keine Wortbegehren.

Ziffern 1, 2 und 3:
Keine Wortbegehren.

Rückkommen wird nicht beantragt.

://: Der Landratsbeschluss wird ohne Gegenstimme verabschiedet.

Landratsbeschluss
betreffend Genehmigung des Beitritts des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung

Vom 28. Januar 1999

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der vom Regierungsrat am 27. Oktober 1998 beschlossene Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) per 1. Januar 1999 wird genehmigt.
2. Die Kompetenz für Änderungen der Anhänge der FHV (beitragsberechtigte Studiengänge sowie Beitragssätze) wird dem Regierungsrat übertragen.
3. Die Mehreinnahmen aus der FHV werden für das Kalenderjahr 1999 der FHBB zur Verfügung gestellt. Die Kantonsbeiträge werden dadurch nicht reduziert. Für das Budget 2000 vereinbart der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft mit der FHBB eine neue Mittelzuteilung.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär




6 98/240
Berichte des Regierungsrates vom 17. November 1998 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 5. Januar 1999: Neukonzeption von Brückenangeboten

Andrea Von Bidder , Präsidentin der Erziehungs- und Kulturkommission, fasst ihren Bericht vom 6.1.1999 kurz zusammen und beantragt dem Rat im Namen der einstimmigen Kommission, den vorliegenden Vertrag zu genehmigen und allen drei Ziffern des Landratsbeschlussesentwurfes in der regierungsrätlichen Vorlage zuzustimmen.

Beatrice Geier hält einleitend fest, dass es sich beim Brückenangebot nicht um ein Auffangnetz handle und die noch unsicheren SchulabgängerInnen den Weg aus der obligatorischen Schule in die Berufslehre selbst unter die Füsse nehmen müssten. Aus ihrer Sicht habe das Projekt denn auch einen erzieherischen Wert, selbst wenn dies nicht auf den ersten Blick ersichtlich sei.

Die Meinung der FDP-Fraktion stimme weitgehend mit den Feststellungen im Kommissionsbericht überein, und sie begrüsse diese regionale Neukonzeption als notwendigen Versuch, sich endlich die dringend erforderliche Übersicht zu verschaffen, für die Jugendlichen eine Brücke zwischen Schule und Arbeitswelt zu schlagen und letztlich die Berufslehre in der Gesellschaft wieder aufzuwerten. Gleichzeitig werde den vielen Mehrfachmeldungen für die Brückenangebote ein Riegel geschoben und damit die Planbarkeit verbessert. Die bessere Übersicht und die bessere Planbarkeit hätten ihrerseits zur Folge, dass man auch die Kosten besser in den Griff bekommen werde.

Ihre Fraktion sehe in der Schaffung einer Triagestelle das innovativste Element im ganzen Brückenangebot und halte die Idee einer Vereinigung der Triagestellen beider Basler Kantone und einer Ausweitung des Einzugsgebietes mit Blick in die Zukunft nach wie vor für bedenkenswert.

Der Gefahr, mit dem Brückenangebot einer sanften Verlängerung der obligatorischen Schulzeit Vorschub zu leisten, könne nach Meinung ihrer Fraktion und der Erziehungs- und Kulturkommission entgegengewirkt werden, indem alle - Schule, Eltern und PolitikerInnen - die Entwicklung diesbezüglich gut im Auge behielten und vor allem darauf achteten, dass nur die Jugendlichen, die es nötig haben, vom Angebot Gebrauch machen.

Sie beantrage dem Rat namens der einstimmigen FDP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und den Landratsbeschluss gemäss Entwurf in der regierungsrätlichen Vorlage zu verabschieden.

Christoph Rudin stellt fest, dass es für Jugendliche eigentlich ideal wäre, unmittelbar nach der obligatorischen Schulzeit eine Lehre antreten zu können, die Realität aber so aussehe, dass rund ein Drittel der SchulabgängerInnen keine Lehrstelle finde, schulische Defizite ausgleichen und sich nachqualifizieren müsse, weil die Anforderungen in den Lehrberufen steigende Tendenz aufwiesen.

Mit der Schaffung der Triagestelle werde den Jugendlichen die Möglichkeit geboten, sich gezielt beraten zu lassen und auch die baselstädtischen Angebote zu nutzen. Die SP-Fraktion sei einstimmig für diese Vorlage.

Sylvia Liechti hält das Brückenangebot schon deshalb für notwendig, weil ein Drittel der SchulabgängerInnen aus den verschiedensten Gründen - sei es wegen ungenügender Qualifikationen, sei es wegen Mangels an geeigneten Angeboten - unmittelbar nach der Schule keine Möglichkeit habe, eine Lehre anzutreten.

Leider hätten SchulabgängerInnen die DMS 2 immer wieder zur Überbrückung dieser Zeit missbraucht und damit jenen Schülerinnen und Schülern den Zugang versperrt, die von dieser Ausbildung tatsächlich hätten profitieren wollen. Solche und ähnliche Fehlplazierungen an der Schnittstelle zwischen den Sekundarschulen 1 und 2 führten ganz nebenbei auch noch zu überflüssigen Kosten.

Eine der wichtigsten Aufgaben der neuen Triagestelle sehe sie in der Beratung und Aufklärung der Lehrstellensuchenden und ihrer Eltern einerseits und in der Vermittlung von Kontakten zur Industrie und zum Gewerbe andererseits.

Der Koordination der Angebote der beiden Basler Kantone in diesem Bereich komme ebenfalls grosse Bedeutung zu, weil sich dadurch die Aussichten der Ratsuchenden, eine ihren Vorstellungen entsprechende Lösung zu finden, wesentlich verbessern liessen. Auf der anderen Seiten seien Informationen durch die Verantwortlichen der Neukonzeption von Brückenangeboten sowohl beim Gewerbeverband Baselland als auch bei der Handelskammer beider Basel auf wohlwollendes Interesse gestossen.

Die SVP/EVP-Fraktion unterstütze diese Vorlage nicht zuletzt deshalb einstimmig, weil sie dem Landrat auch Gelegenheit biete, einen Beitrag an die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu leisten.

Gerold Lusser kann sich nach der umfassenden Auflistung der Vorteile dieser Vorlage darauf beschränken, die einstimmige Zustimmung der CVP-Fraktion zu melden und noch auf ein bemerkenswerte Tatsache hinzuweisen, die bis jetzt noch nicht angesprochen worden sei, nämlich, dass viele SchulabgängerInnen nach neun Schuljahren sich noch keine klaren Vorstellungen von ihrer beruflichen Entwicklung machen könnten. Offenbar hinke das gegenwärtige Schulsystem nach wie vor den wirtschaftlichen Realitäten hinter her, so dass laufend Anpassungen notwendig seien. Mit der Einrichtung der Triagestelle werde ein geeignetes und preiswertes Instrument geschaffen, diesen Jugendlichen und ihren Eltern den richtigen Weg zu weisen und sie rechtzeitig auf allfällige Irrtümer und Fehlentwicklungen hinzuweisen.

Willi Müller stellt fest, dass die Basis des von beiden Basler Kantonen koordinierten Brückenangebotes von Basel-Stadt auch dem Baselbiet gegen Bezahlung von 8'875 Franken pro SchülerIn und Semester ohne Beschränkung der Schülerzahl angeboten werde, während es sich beim Brückenangebot Plus um ein vom eigenen Kanton bzw. den Ausbildenden separat bereitgestelltes Angebot handle, von dem auch die Vorlehren A Gebrauch machen könnten. Die Vorlehren B würden in beiden Kantonen ohne Wohnsitzpflicht SchulabgängerInnen des anderen Kantons zum Betrag von 7'500 Franken pro SchülerIn und Semester angeboten.

Die Schweizer Demokraten stimmten der Vorlage einstimmig zu.

Roland Meury teilt mit, dass auch die Fraktion der Grünen der aus ihrer Sicht guten Vorlage zustimme, weil sie von grosser bildungs- und sozialpolitischer Relevanz und mindestens so wichtig sei wie die Förderung der Eliten an den Schulen. Die damit verbundenen Kosten rechtfertigten sich allemal, wenn man bedenke, dass die Alternative Arbeitslosigkeit heisse.

Das Problem des Stellenmangels lasse sich entgegen der Meinung von Gerold Lusser nicht über das Schulsystem lösen.

Regierungsrat Peter Schmid bedankt sich für die breite Zustimmung zu dieser Vorlage, bittet aber den Rat um eine differenziertere Beurteilung der zum Teil wagemutigen Behauptungen, die in den Eintretensvoten aufgestellt worden seien. Mit dieser Vorlage werde die Abdeckung unterschiedlicher Bedürfnisse angestrebt:

1. Die Bedürfnisse entschlossener Jugendlicher mit präzisen beruflichen Vorstellungen, die ihren Berufswunsch entweder wegen individueller Mängel oder wegen fehlenden Lehrstellenangebotes in dem von ihnen bevorzugten Segment nicht realisieren konnten.

2. Die Bedürfnisse unentschlossener Jugendlicher, die entweder trotz guter Qualifikation aus irgend welchen individuellen Gründen den Berufsfindungsprozess nicht abschliessen konnten oder zufolge individueller Defizite in der Schulbildung keine Angebote erhielten.


Bei dieser Gelegenheit müsse festgehalten werden, dass im Kanton Basel-Landschaft in letzter Zeit nicht weniger, sondern mehr Lehrstellen angeboten und pro Jahr 150 Lehrverträge mehr abgeschlossen worden seien. Trotzdem sei es zu einem Lehrstellenmangel gekommen, weil gleichzeitig in den entscheidenden Jahrgängen mehr Kinder das Licht der Welt erblickt hätten. Aus diesem Grund sei man auf jeden Betrieb angewiesen, der Lehrstellen anbieten könne und wolle. Im Rahmen eines Bundesprogrammes habe man im Baselbiet sogar einen Lehrstellenakquisiteur angestellt, der zwar auf der Gehaltsliste des Staates stehe, aber seinen Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten des Gewerbeverbandes habe.

Er lege Wert darauf, dass nicht die entmutigende Behauptung verbreitet werde, in diesem Kanton nähmen die Lehrstellen ständig ab, denn dies treffe nur für gewisse Bereiche zu, weil sich Angebot und Nachfrage nicht überall zwangsläufig die Waage halten könnten. Ein gewisser Angebotsüberhang sei nötig, weil es nicht genüge, pro Stellensuchende bzw. Stellensuchenden eine Lehrstelle anbieten zu können; schliesslich würde eine Person, die eine kaufmännische Laufbahn einschlagen wolle, sich z.B. im Harfenbau oder in einer Hufschmiede kaum restlos verwirklichen können.

Der Nachteil dieser Brückenlösung dürfe nicht verschwiegen werden. Er bestehe darin, dass die jungen Leute, die zwar klare berufliche Vorstellungen hätten, aber keine Lehrstelle fänden und deshalb vom Brückenangebot Gebrauch machten, ein Jahr später wieder auf den Lehrstellenmarkt drängten und dort die SchulabgängerInnen bis zu einem gewissen Grad verdrängten. Insofern sei die Gefahr einer schleichenden Verlängerung der Schulzeit nicht ganz von der Hand zu weisen. Allerdings wäre es keine Alternative, kein Brückenangebot zu machen. Nach wie vor seien jedoch die Jugendlichen, die nach neun Jahren obligatorischer Schulzeit in eine Berufslehre einstiegen, immer noch die grösste Gruppe, zu der man auch Sorge tragen wolle.

Die neue Organisationsstruktur werde den Schulen die Planung wesentlich erleichtern, weil früher ersichtlich werde, wohin sich der Strom der Jugendlichen bewege. Dadurch könnten auch Mittel eingespart und anderswo nutzbringender investiert werden.

Er sei froh darüber, dass die schon seit Jahren gut funktionierende Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt durch diese Vereinbarung noch verstärkt werde. Er danke dem Rat für die Unterstützung dieses sinnvollen Unterfangens.

://: Eintreten ist unbestritten.


Detailberatung des Landratsbeschlussesentwurfs

Titel und Ingress:
Keine Wortbegehren.

Ziffern 1, 2 und 3:
Keine Wortbegehren.

Rückkommen wird nicht beantragt.

://: Der Landratsbeschluss wird ohne Gegenstimme verabschiedet.


Landratsbeschluss
betreffend Neukonzeption von Brückenangeboten

Vom 28. Januar 1999

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 12 Absatz 1 des Gesetzes vom 10. Juni 1985 über die Berufsbildung, beschliesst:

1. Der Vertrag über Brückenangebote/10. Schuljahr zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft wird genehmigt.
2. Die Mehrausgaben von Fr. 390'000.- per 2000, von Fr. 740'000.- per 2001 und 2002 sowie jährliche Mehrausgaben von Fr. 640'000.- ab 2003 werden bewilligt.
3. Die Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 dem fakultativen Finanzreferendum.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär

Fortsetzung des Protokolls vom 28. Januar 1999


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