LR Protokoll 28. Januar 1999 (Teil 2)
Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 1999
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Berichte des Regierungsrates vom 2. September 1997 und der Finanzkommission vom 13. Dezember 1998: Einführung der einjährigen Steuerveranlagungsperiode für die natürlichen und die juristischen Personen. 1. Lesung der Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes
Roland Laube: Die Umstellung auf die einjährige Veranlagung bringt nach einhelliger Ansicht der Finanzkommission mehr Vor- als Nachteile. Die Besteuerung erfolgt nach aktuellen Daten und nicht mehr nach alten, wie in der heutigen Vergangenheitsbesteuerung. Zudem wird das Verfahren für den Steuerpflichtigen wesentlich transparenter, und die aufwendigen Zwischenveranlagungen entfallen.
Die Nachteile bertreffen vor allem die Übergangsperiode. Alles in allem werden die Steuerpflichtigen dank der Vorteile beim jährlichen - statt zweijährlichen - Ausfüllen der Steuererklärung nicht mehr Arbeit haben als bisher. Zudem wird die Umstellung kostenneutral erfolgen, das heisst, dass keine Steuererhöhung damit verbunden ist.
Die Änderungen werden in drei verschiedene Vorlagen aufgeteilt:
- Einführung der einjährigen Veranlagung
- Anpassung an die Eidg. Steuerharmonisierung
- materielle Neuerungen.
Gegenüber dem regierungsrätlichen Entwurf hat die Kommission zwei wesentliche Änderungen eingebracht:
- die geänderten Bundesvorschriften mussten zwingend berücksichtigt werden
- die zweite Änderung betrifft den Tarif. Bei der einjährigen Veranlagung muss der Tarif jedes Jahr neu an die zwischenzeitlich eingetretene Geldwertveränderung angepasst werden. Die Finanzkommission hat deshalb entschieden, dass die Teuerung, die allenfalls eintreten könnte, beim Steuertarif berücksichtigt wird. Die effektiv zu berücksichtigende Zeitspanne wird aber nur etwas mehr als ein Jahr betragen, d.h. bis Ende Juni 2000. Das unberücksichtigte halbe Jahr bis zur Inkraftsetzung vom Januar 2001 wird benötigt, um den Tarif rechnerisch anzupassen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass diese Revision einen ersten Schritt zu einem zeitgemässen Steuersystem darstellt. Wenn die einjährige Veranlagung einmal installiert ist, wird sie einfacher, transparenter und gerechter als bisher sein.
Die Finanzkommission stimmt mit 12:0 Stimmen und 1 Enthaltung der vorgeschlagenen Revision zu.
Urs Steiner: Per 1. Januar 2001 soll im Kanton Baselland ein Wechsel von der zweijährigen zur einjährigen Steuerveranlagung erfolgen. Grundsätzlich ist keine klare Notwendigkeit zu einem Systemwechsel gegeben, denn das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz ist in dieser Beziehung leider stehen geblieben.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ist die FDP-Fraktion mehrheitlich zur Überzeugung gelangt, dass sie dem Wechsel zustimmt.
Die einjährige Veranlagung ist klar ein gerechteres System. Der immer schnellere Wandel ist kaum mehr zu vereinbaren mit dem System, bei welchem bis auf 4 Jahre zurück Steuern bezahlt werden. Die sehr aufwendigen Zwischenveranlagungen haben durch immer mehr Frühpensionierungen, Teilsalärierungen, veränderte wirtschaftliche Verhältnisse usw. drastisch zugenommen.
In der einjährigen Veranlagung werden Zwischenveranlagungen vermieden und den steuerlichen Ausnahmetatbeständen Rechnung getragen.
Die FDP-Fraktion ist mehrheitlich der Auffassung, dass mit der einjährigen Veranlagung ein gerechteres, moderneres, zukunftsorientiertes Steuersystem geschaffen wird, das dem generellen wirtschaftlichen, sozialen und auch strukturellen Wandel Rechnung trägt - und dies vor allem auch im Interesse des Steuerzahlers.
Das kostenintensive Veranlagungsverfahren muss dringend vereinfacht werden. Dazu sind mutige Entscheide notwendig. Wichtig ist auch die rechtzeitige Schulung der Steuerbeamten und die rechtzeitige Information an die Steuerpflichtigen.
Zusammenfassend bemerkt U. Steiner, dass jeder Systemwechsel vorerst Unannehmlichkeiten mit sich bringt. Die FDP-Fraktion ist allerdings gleicher Meinung wie die Finanzkommission, dass nämlich dauerhafte Vorteile des neuen Systems die zeitlich befristeten Unannehmlichkeiten der Übergangsphase bei weitem überwiegen.
Die FDP-Fraktion beantragt mit grossem Mehr Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung.
Peter Meschberger freut sich, dass endlich ein guter Konsens in dieser Frage gefunden werden konnte. Auch die SP-Fraktion steht voll hinter der Umstellung auf die einjährige Veranlagung. Die Dreiteilung der gesamten Revision stellt auch finanzpolitisch gesehen eine gute Lösung dar.
Dass die Gegenwartsbemessung klare Vorteile mit sich bringt, weiss P. Meschberger als Präsident einer Gemeinde mit vielen nicht sehr begüterten Steuerpflichtigen. Die Bemessungen liegen oft bis vier Jahre zurück, die Gesuche um Steuererlasse häufen sich. Auch die Ermittlungen für die Krankenkassen-Beiträge werden durch die Gegenwartsbesteuerung verbessert.
Die einjährige Steuerbemessung ist eine alte Forderung der SP; sie stimmt ihr deshalb mit Begeisterung zu.
Hildy Haas: Die SVP-EVP-Fraktion hat am 13. Januar 1992 eine Motion zu diesem Thema eingereicht. Heute, fast genau 7 Jahre später, soll unsere Forderung Wirklichkeit werden!
Die Fraktion der SVP-EVP spricht sich klar für Eintreten aus. Viele Mitglieder der Parteien sind selbständig erwerbend, für sie stellt es eine grosse Erleichterung dar, die Unterlagen jeweils nur für ein Jahr beschaffen zu müssen. Ein weiterer Vorteil der einjährigen Veranlagung wird es auch sein, dass Zwischenveranlagungen praktisch wegfallen.
Die Fraktion der EVP-SVP ist der Meinung, es sei eine gute Lösung gefunden worden. Auch die Dreiteilung der Revision wird begrüsst.
H. Haas gibt die Zustimmung ihrer Fraktion zum Eintreten auf die Vorlage bekannt. Ebenso kann die Motion als erfüllt abgeschrieben werden.
Urs Baumann: In ihrer Vernehmlassung hat sich die CVP-Fraktion klar negativ zur Vorlage geäussert. Heute aber ist sie ebenso klar für die Vorlage und für die einjährige Steuerveranlagung, denn der grösste Teil ihrer Forderungen wurde erfüllt, als Beispiel sei die PC-gängige Steuererklärung genannt.
Die CVP-Fraktion ist auch zur Einsicht gelangt, dass die vom Bund angeordnete Übergangslösung trotz gewisser kleiner Nachteile gut ist. Die baselstädtischen Erfahrungen zeigen, dass die einjährige Steuererklärung viel einfacher ist. Wir werden uns rasch daran gewöhnen, dass wir jedes Jahr die Unterlagen bereit halten müssen!
Zentral ist der Umstand, dass heute viele Leute Einkommenseinbussen erleiden, und darum die Gegenwartsbesteuerung immer wichtiger wird.
Es besteht allerdings die Gefahr, dass Leute, die eine Reallohnerhöhung über einem Prozent erhalten, etwas schlechter fahren als bisher, diejenigen, die weniger als ein Prozent bekommen, fahren dafür etwas besser.
Die CVP-Fraktion bedauert, dass es nicht möglich war, die Beiträge für die 3. Säule in der Übergangszeit abzugsfähig zu gestalten.
In der Detailberatung wird die CVP schliesslich noch zwei Anträge einreichen.
Heinz Mattmüller: Die Schweizer Demokraten haben sich von Anfang an - auch in der Finanzkommission - in Opposition zum allgemeinen Konsens gestellt. Für die einfachen Menschen, die sich keinen Steuerberater leisten können, stellt die einjährige Veranlagung einen nicht einsehbaren Mehraufwand dar.
Das Argument der wegfallenden Zwischenveranlagungen ist nach Aussagen von verschiedenen Gemeinden nicht stichfest! Es gibt keinen Grund, das bewährte System zu verlassen. Ein gesundes Misstrauen ist durchaus am Platz.
Im übrigen ist zu bemerken, dass die meisten Kantone an der zweijährigen Veranlagung festhalten. Auch hat das Baselbieter Volk die Vorlage noch nicht geschluckt!
Namens der Schweizer Demokraten beantragt Heinz Mattmüller Nichteintreten auf die Vorlage.
Alfred Zimmermann: Die Grünen können der Vorlage klar zustimmen. Die Vorteile der Umstellung auf die einjährige Veranlagung überwiegen die wenigen Nachteile vor allem der Übergangszeit. Der ausgezeichnete Kommissionsbericht zeigt deutlich auf, dass es sich um eine Verbesserung des Systems handelt. Das gewählte Modell sollte Gewähr dafür bieten, dass Bemessungslücken nicht für Steuerumgehungen benützt werden - wie anderswo! Positiv gewertet wird auch die Kostenneutralität der Umstellung.
Roland Laube: Ursprünglich zog die Finanzkommission das Differenzsteuerverfahren vor. Der Vollzug wäre aber für die Steuerpflichtigen schwer verständlich und für die Verwaltung sehr umständlich geworden. Gemäss Bundesrecht ist nun zwingend das Jahressteuerverfahren vorgeschrieben. Um den Mangel der Bemessungslücke der Jahre 1999 und 2000 abzufedern, werden ausserordentliche Einkünfte und Aufwendungen dieser beiden Jahre steuerlich besonders berücksichtigt.
Paul Schär: Die bisherige Diskussion lässt die Vermutung aufkommen, dass mit dem Wechsel der zweijährigen auf die einjährige Veranlagung jeder Tag ein Freudentag sei! P. Schär selber hat sich vom Gegner zum Befürworter gemausert.
Welche personellen Konsequenzen wird die Umstellung haben? Auf Anfrage gaben einige Gemeinden unterschiedliche Antworten. Können bei Wohneigentum Sanierungskosten oder Schuldzinsen auch nachträglich noch abgezogen werden? Gibt es Bemessungslücken? Vor allem stört P. Schär, dass die Abzüge im Rahmen der 3. Säule während zwei Jahren nicht möglich sein werden, dasselbe gilt für karitative Zuwendungen. Einmal mehr wird der Mittelstand durch solche Bestimmungen bestraft.
Regierungsrat Hans Fünfschilling dankt für die gute Aufnahme der Vorlage. Er erinnert an die lange Geschichte, die sie hinter sich hat: Noch vor 10 Jahren hätte sie absolut keine Chance weder hier im Landrat noch vor dem Volk gehabt.
Die Bevölkerung hat lange Zeit mit einem konstant wachsenden Einkommen gerechnet. Ihr Interesse lag deshalb bei möglichst lange zurück liegenden Steuererdaten. Heute, wo auch Einkommenseinbussen an der Tagesordnung sind, hat sich die Optik geändert. Von daher betrachtet, ist das Timing sehr gut, denn der Bund hat Vorgaben gemacht.
H. Fünfschilling lehnt den Nichteintretensantrag der Schweizer Demokraten klar ab. Mit der Umstellung auf die einjährige Veranlagung werden gerade Arbeitslose und jene Leute bevorzugt, die keine Einkommenssteigerung verzeichnen können.
Betreffend des Mehraufwandes wird es - je nach Ordnung - individuelle Unterschiede geben. In den Verwaltungen sind die gemeinsamen Anstrengungen zur Aufwandreduktion sowohl auf Gemeinde- wie auch auf Kantonsebene auf guten Wegen. Beim Kanton sollte kein zusätzlicher Personalbedarf nötig werden, höchstens während der Spitzenzeiten in der Übergangsphase.
Dass die eidgenössischen Räte Abzüge für das 3.Säule-Sparen und die karitativen Zuwendungen während der zweijährige Übergangsfrist nicht zulassen, bedauert auch H. Fünfschilling. Ändern kann er diesen Umstand leider nicht.
Max Ribi ist nicht bereit, alles zu schlucken, was die eidgenössischen Räte beschliessen. Dass sowohl die Beiträge an die 3. Säule wie auch die karitativen Zuwendungen während der Übergangsphase, also während zwei Jahren, nicht in Abzug gebracht werden können, ist mindestens ein Protestschreiben der Regierung nach Bern wert!
Den Nichteintretensantrag der SD lehnt M. Ribi klar ab.
Peter Brunner glaubt nicht, dass die einjährige Veranlagung in der Volksabstimmung so ohne weiteres angenommen wird. Zudem ist es Augenwischerei zu behaupten, der Aufwand werde kleiner!
://: Mit grosser Mehrheit gegen 6 Stimmen wird Eintreten zugestimmt.
DETAILBERATUNG
Titel und Ingress, I., §§ 8, 9, 16, 20
Keine Wortbegehren.
§ 29 Abs. 1 lit. l
Dieter Völlmin knüpft an das an, was bereits mehrmals erwähnt worden ist. Er möchte den Versuch machen, die Abzugsmöglichkeit an karitative Zuwendungen zu retten und stellt deshalb folgenden Antrag:
Die in der Steuerperiode sowie in den beiden der Steuerperiode vorangegangenen Jahren geleisteten freiwilligen Zuwendungen an Körperschaften, Stiftungen, Anstalten und andere juristische Personen, die im Hinblick auf öffentliche oder gemeinnützige Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, sofern die Leistungen in der Schweiz oder im gesamtschweizerischen Interesse verwendet werden und gesamthaft 1% des steuerbaren Einkommens übersteigen, und soweit sie in den vorangegangenen Steuerperioden nicht bereits zum Abzug gebracht wurden.
Für die Abzüge des Liegenschaftsaufwandes haben die Gewerbeverbände rechtzeitig geschaltet. Die karitativen Organisationen waren nicht so agil.
D. Völlmin bittet, seinen Vorschlag in der Kommission überprüfen zu lassen, vielleicht findet sich noch ein anderer, besserer Weg.
Roland Laube erklärt sich bereit, den Antrag von D. Völlmin in die Kommission zurückzunehmen.
://: Stillschweigend wird der Antrag von D. Völlmin in die Finanzkommission zurückgewiesen.
§ 34, 87, 88, 89
Keine Wortbegehren.
§ 90 Sozialabzüge
Urs Baumann: Ein Problem während der Übergangsphase bilden auch die Kinderabzüge. Zwei Jahre lang sind sie nicht abzugsfähig. U. Baumann beantragt, dieses Problem in der Kommission nochmals zu behandeln.
Regierungsrat Hans Fünfschilling bittet, nicht alles separat behandeln zu müssen. In den zwei Übergangsjahren wird gleich hoch besteuert wie in den Vorjahren. Wer neu ein Kind bekommt, kann zwar nichts abziehen, muss im Gegenzug in den beiden Jahren auch die Kinderzulagen nicht versteuern.
Roland Laube erklärt sich bereit, das Problem der Kinderabzüge in der Finanzkommission nochmals zu überprüfen.
://: Die Frage der Kinderabzüge wird in der Finanzkommission nochmals beraten.
§ 91, 92-96, 97, 98, 99, 100, 101, 102,
Keine Wortbegehren.
§ 135
Max Ribi: Das geltende Recht gemäss § 135 Abs. 4 lautet wie folgt:
Auf Steuerbeträgen, die vor dem Fälligkeitstermin bezahlt werden, wird ein Vergütungszins gewährt. Dieser wird auch für die als Vorauszahlung anerkannte Verrechnungssteuer zugestanden. Auf den verrechneten Beträgen wird der Vergütungszins ab 1. April gewährt.
M. Ribi ist der Meinung, es sei nicht richtig, dass der Vergütungszins erst ab 1. April gutgeschrieben wird. Er bittet, in der Kommission zu überprüfen, ob nicht auf diesen Termin verzichtet werden kann, denn nach Möglichkeit sollen die Steuern ja möglichst früh bezahlt werden, was der Staat auch honorieren sollte.
Ein weiteres Anliegen:
Gemäss neuem § 135 Abs. c) sollen zuviel bezahlte Beträge mit Vergütungszins zurückerstattet werden. M. Ribi bittet, ebenfalls zu prüfen, ob die zuviel bezahlten Beträge mit Vergütungszins nicht auch für das nächste Steuerjahr überschrieben werden können.
Regierungsrat Hans Fünfschilling: In Zeiten mit tiefen Zinsen werden sehr viele Steuern im voraus bezahlt, da die Festgeldzinsen schlecht rentieren. In Zeiten von hohen Zinsen dagegen muss die Steuerverwaltung sehr oft sehr lange auf ihr Geld warten. H. Fünfschilling bittet, nicht generell alle Vorauszahlungen mit Vergütungszins zu belohnen.
Roland Laube bittet, den Antrag von M. Ribi abzulehnen.
://: Mit 41:28 Stimmen geht der Antrag von M. Ribi betreffend der Frist für Vergütungszinsgutschriften an die Finanzkommission.
Landratspräsident Claude Janiak unterbricht hier die Detailberatung, da noch eine Verabschiedung vorzunehmen ist.
Marianne Knecht verlässt auf Ende Februar als Protokollsekretärin die Landeskanzlei. Der Präsident dankt ihr für die ausgezeichnete Zusammenarbeit und wünscht ihr für die Zukunft im sogenannten Ruhestand alles Gute.
Fortsetzung der Beratung 97/160
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
Begründung der persönlichen Vorstösse
1999/017
Motion von Max Ritter: Schaffung von zentralen Kadaversammelstellen
1999/018
Motion von Eugen Tanner: Stabilisierungsprogramm des Bundes: Entlastung der Gemeinden
1999/019
Postulat von Bruno Krähenbühl: Überarbeitung des Ausbauprojektes BLT-Linie 11 in den Gemeinden Münchenstein/Reinach
1999/020
Postulat von Peter: Öffentliche Wiedergutmachung staatlicher Diskriminierung
1999/021
Interpellation von Peter Brunner: Probleme im Kantonsspital Laufen
1999/022
Schriftliche Anfrage von Willi Müller: Steuerliche Begünstigung von Wohneigentümern?
Keine Wortbegehren.
Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin
Fortsetzung des Protokolls vom 28. Januar 1999