LR Protokoll 26.06.97 (Teil 3)
Protokoll der Landratssitzung vom
26. Juni 1997
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Übersicht Landratssitzungen
(Traktanden und Protokolle)
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1. Rudolf Keller: "Arbeit auf Abruf" Gemäss den Angaben einer Gewerkschaft soll es im Detailhandel zunehmend die Regel sein, dass für Angestellte "Arbeit auf Abruf" gilt. Für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird damit das monatliche Einkommen zur Lotterie und je nach Situation werden diese Betroffenen auch zu Sozialhilfeempfängern zu Lasten der Öffentlichkeit! Fragen: 1. Wieweit ist "Arbeit auf Abruf" im Detailhandel, in Industrie, Gewerbe und Handel auch im Kanton Baselland die Regel? 2. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Regierungsrat auf diese teilweise unsoziale Situation zu reagieren? Regierungsrat Eduard Belser zur Frage 1: Es entzieht sich unserer Kenntnis, wie weit die "Arbeit auf Abruf" tatsächlich verbreitet ist. Es gibt darüber keine Statistik. Im Detailhandel, vor allem in Grosserverteilerfirmen (Migros, Coop, Waro), sind solche Arbeitsverhältnisse nicht ganz unüblich. Es kann aber nicht gesagt werden, dass die "Arbeit auf Abruf" im Verkauf die Regel ist, doch können die Arbeitsverhältnisse vertraglich unterschiedlich ausgestaltet sein. Nicht jede "Arbeit auf Abruf" ist verpönt. Wird den Arbeitnehmenden das Recht eingeräumt, ihrerseits einen Einsatz abzulehnen, und erfolgen die Einsatzabrufe jeweils rechtzeitig sowie nicht allzu unregelmässig, kann diese Art des Arbeitsverhältnisses durchaus auch von Arbeitnehmenden erwünscht sein. Zur Frage 2: Ein Arbeitsverhältnis kann auf verschiedenste Art und Weise vertraglich geregelt werden. Die "Arbeit auf Abruf" stellt eine der vielen Formen des Arbeitsvertrages dar und ist gemäss herrschender Rechtsauffassung und Lehre nicht widerrechtlich. Das Arbeitsvertragsrecht ist Teil des Privatrechts, in dem das Prinzip der Vertragsfreiheit gilt. Der Inhalt des Arbeitsvertrags wird zwischen den beteiligten Parteien (Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden) allein ausgehandelt. Der Staat kann und darf sich hier nicht einmischen. Das Arbeitsvertragsrecht sieht zum Schutz der Schwächeren aber zwingende Bestimmungen vor, von denen nicht oder nur zugunsten der Arbeitnehmenden abgewichen werden darf. Ein staatlicher Schutz, der darüber hinausgeht, ist im Arbeitsvertragsrecht nicht vorgesehen. Mit einem Normalarbeitsvertrag kann dieser Schutz aber verstärkt werden. Aus diesen Gründen besteht keine Handlungsmöglichkeit für den Regierungsrat. Es ist Sache der Sozialpartner, verpönte Arbeitsverhältnisse beispielsweise mittels eines Gesamtarbeitsvertrags zu regeln. Ich bin zuversichtlich, dass der Gesamtarbeitsvertrag im Verkauf bald zustande kommt. Peter Tobler: Ist es dem Regierungsrat bekannt, dass "Arbeit auf Abruf" für Spitexorganisationen, Hauspflegeorganisationen usw. völlig üblich ist und sich seit vielen Jahren bewährt hat. Regierungsrat Eduard Belser: Selbstverständlich ist uns dies bekannt, und wir zählen diese Einsätze zu den "anständig abgesprochenen Arbeitsverhältnissen".
Durch die Medien wurde bekannt, dass der Baselbieter Regierungsrat beabsichtigt, die Messe Basel und den EuroAirport mit Millionenbeträgen zu unterstützen. Fragen: 1. Wieviel soll der Messe Basel und wieviel dem Flughafen zugesprochen werden? 2. Soll die Summe an genau bezeichnete Projekte oder zur freien Verfügung bezahlt werden? 3. Soll der Beitrag als Darlehen oder a fonds perdu geleistet werden? 4. Wann beabsichtigt der Regierungsrat dem Landrat eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten? 5. Ist der Regierungsrat der Meinung, eine namhafte Unterstützung der Messe Basel und des EuroAirports finde in der Baselbieter Bevölkerung eine breite Unterstützung? Regierungsrat Eduard Belser: Die von Alfred Zimmermann angeführten Fragen kann und will ich nur oberflächlich beantworten, da der Zeitpunkt der Fragen nicht gut gewählt ist. Auf die Frage 1 kann ich Alfred Zimmermann keine Antwort geben, zeige aber den Ablauf auf. Im Moment wird der Zusatz zum Staatsvertrag zwischen Frankreich und der Schweiz bereinigt. Darauf basiert ein Staatsvertrag zwischen dem Bund und den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, der die Mitsprache, die Abläufe usw. betreffend den Flugplatz regelt. Wir hoffen, nach den Sommerferien im Regierungsrat einen Beschluss dazu fassen zu können. Man kann nicht nur reklamieren, sondern muss sich auch engagieren, wenn man Mitsprache erhalten will. Parallel dazu läuft die weitere Bereinigung des Ausbauprojektes der "Flughofanlagen". Daraus wird hervorgehen, ob und wie viele öffentliche Mittel nötig sind, oder ob private Finanzierungen möglich sind. Wenn der Bundesrat das Vertragswerk zwischen Bund, Kanton Basel-Stadt und Basel-Landschaft abgesegnet hat, kann es dem Landrat erst zur Ratifizierung unterbreitet werden. Wenn die finanziellen Fragen bis dann geklärt sind, wäre eine Kombination der Vorlage (Staatsvertrag und referendumspflichtiger Entscheid über die Beiträge) sinnvoll. Sollte sich die Regelung dieser Fragen verzögern, wird dem Landrat zuerst der eine und dann der andere Bereich unterbreitet werden. Sollten keine öffentlichen Mittel benötigt werden, wird dem Landrat nur eine Vorlage zugehen. Zur Frage 2: Die finanzielle Unterstützung (Investitionsbeiträge) geht definierten Projekten zu, die allerdings auch recht breit sein können (Gesamtprojektschritte bezüglich Messe und Flughafen). Zur Frage 3: Es ist offen, ob der Beitrag als Darlehen oder a fonds perdu geleistet wird. Zahlen können keine genannt werden, da der Regierungsrat noch in Verhandlung ist. Zur Frage 4: Die beiden Bereiche Flughafen und Messe Basel werden in getrennten Vorlagen behandelt. Voraussichtlich wird der vertragliche Teil im Bereich Flughafen rascher vorliegen. Zur Frage 5: Der Regierungsrat denkt in dieser Frage etwas voraus. Strukturprobleme des Kantons, Probleme mit der Beschäftigung und der harte Wettbewerb verpflichten den Regierungsrat, die Verantwortung wahrzunehmen, die Basis nicht zu schwächen und Chancen nicht zu vertun. Ich werde mich dafür einsetzen, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass wir keine Spielereien betreiben und ein Fortschritt in unserem Interesse ist. Alfred Zimmerman: Ich danke für die Ausführungen. Meiner Erinnerung nach wurd Jacqueline Halder vor einigen Monaten auf die Frage, ob der Regierungsrat gedenke, den EuroAirport finanziell zu unterstützen, geantwortet, dass diese Absicht nicht bestehe. Was hat sich in dieser Hinsicht geändert? Ausserdem interessiert mich, ob die Zahl von 40 Mio Franken für die Messe Basel und den EuroAirport, die mir aus irgendeinem Grund in Erinnerung ist, einmal geäussert wurde. Regierungsrat Eduard Belser: Der Regierungsrat kann sich nicht daran erinnern, den EuroAirport finanziell nicht unterstützen zu wollen. Schon vor 2 Jahren hat der Regierungsrat angesichts der heutigen Mitspracherechte gewisse Partizipationsgedanken gehegt. Im Leitbild des Flughafens, das am 1. Juli 1997 verabschiedet wird, wird den ökologischen Aspekten ein anderer Stellenwert eingeräumt als in der Vergangenheit. Eine Zahl betreffend die finanzielle Beteiligung wurde öffentlich nicht genannt. Der Staatsvertrag betreffend den Flughafen ist auf einer partnerschaftlichen Lösung (hälftige Teilung zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft) aufgebaut. Jacqueline Halder: Ich habe vor einigen Monaten nicht gefragt, ob der Kanton Basel-Landschaft an den Flughafen finanzielle Beiträge leisten will, sondern ich habe vermutet, dass er dies tun will und bat, solche Zahlungen an gewisse Bedingungen (z. B. Lärmbelastung über Allschwil) zu knüpfen. Gehen die Bestrebungen in diese Richtung? Regierungsrat Eduard Belser: Es ist vorgesehen, die Zahlungen an Mitsprache zu knüpfen. Andres Klein: Der Bezirk Dorneck/Thierstein und das Fricktal profitieren auch vom EuroAirport. Ist mit dem neuen Staatsvertrag auch eine Beteiligung dieser Gebiete vorgesehen? Regierungsrat Eduard Belser: Nein.
Die Umsetzung der jüngsten AHV-Revision scheint den AHV-Kassen, so auch der basellandschaftlichen Ausgleichskasse, grosse Schwierigkeiten zu bereiten. Ein Mann, der Mitte Mai 1997 das 65. Altersjahr erreicht hat, der schon im März 1997 seine Anmeldung bei der Basellandschaftlichen AHV-Ausgleichskasse eingereicht hat, und der demzufolge ab Juni 1997 Anspruch auf die Auszahlung seiner Rente gehabt hätte, hat bis heute nicht nur keine Rente, sondern auch keinerlei Mitteilung erhalten. Dabei dürfte es sich kaum um einen Einzelfall handeln. Fragen: 1. Welches sind die Gründe für die verzögerte Überweisung, fälliger AHV-Renten? 2. Wieviele rentenberechtigte Personen sind von dieser Verzögerung betroffen? 3. Welche Massnahmen unternimmt die Ausgleichskasse, um Personen, die für ihren Lebensunterhalt auf ihre Rente angewiesen sind, vor einer Notlage zu bewahren? 4. Weshalb unterlässt die Ausgleichskasse eine rechtzeitige Benachrichtigung der Berechtigten, die auf ihre Rente warten müssen? Wird künftig wenigstens die Informationspflicht erfüllt? 5. Bis zu welchem Zeitpunkt werden die Schwierigkeiten behoben und alle rückständigen Renten ausbezahlt sein bzw. die Renten jeweils wieder rechtzeitig zur Auszahlung kommen? 6. Erfolgt auf der verspäteten Auszahlung eine Zinsgutschrift? Landratspräsident Erich Straumann: Da Regierungsrat Hans Fünfschilling die Landratssitzung frühzeitig verlassen musste, hat er die Frage von Hans Rudi Tschopp schriftlich beantwortet und diesem zugestellt. Wer interesse an der Antwort hat, kann diese anfordern. Hans Rudi Tschopp dankt für die schriftliche Antwort und muss sich erst mit ihr befassen um zu wissen, ob sie zufriedenstellend ist.
An verschiedenen BLT-Stationen werden Verkaufswagen für türkische Esswaren aufgestellt. Mit der Vermietung entsprechender Standflächen sollen wohl Arbeitsplätze andererseits auch Mehreinnahmen resultieren. Fragen: 1. An wieviel Standorten und in welchen Gemeinden sollen entsprechende Standflächen vermietet werden? 2. Wieweit wurden in diesem Falle auch die Gemeinden und jetzige mitbetroffene Mieter (zum Beispiel Kioskbetreiber) begrüsst bzw. ein Bau- und Bewilligungsgesuch eingereicht (in der Gemeinde Reinach war dies ja nicht der Fall)? 3. Werden die Gemeinden bei den Einnahmen mitbeteiligt? 4. Wieweit wurden diese Standflächen nicht nur türkischen Interessenten sondern öffentlich auch anderen Interessenten zur Vermietung angeboten? Regierungsrätin Elsbeth Schneider zur Frage 1: Bisher wurden an zwei BLT-Stationen (Haltestelle Oberwil und Reinach Surbaum) Verkaufswagen aufgestellt. Weitere Standorte sind zur Zeit nicht geplant. Zur Frage 2: Die Kioskbetreiber in der Nähe der Verkaufswagen wurden begrüsst. Für die Einholung der nötigen Baubewilligungen sind die Standinhaber selbst verantwortlich. Darauf wurden sie auch aufmerksam gemacht. Die Verkaufswagen sind aus baupolizeilicher Sicht entweder als sog. Fahrnisbau, der morgens aufstellt und abends abgebrochen werden muss, oder als Kleinbauten (bis zu einer Grösse von 10m 2 Grundfläche und max. 2,5m Höhe) einzustufen. Bewilligungsbehörde ist jeweils die Gemeinde. Zur Frage 3: Die Gemeinden sind nicht an den Einnahmen beteiligt. Die Verkaufsstände befinden sich auf dem Boden der BLT. Die Einnahmen aus dieser Fläche werden der Linienrechnung gutgeschrieben. Zufr Frage 4: Die Standflächen wurden niemandem angeboten. Die BLT wurde von den Interessenten angefragt und hat daraufhin sorgfältig selektiert.
Wie Polizeiaktionen in verschiedenen Kantonen zeigten, werden die Durchgangsheime für Asylbewerber zunehmend als Standort und Zwischenlager für illegale Aufenthalte, Deliktsgut (Einbrüche und Ladendiebstähle) und Betäubungsmittel usw. missbraucht. Fragen: 1. In welchem Rahmen wurden und werden im Kanton Baselland Asylunterkünfte als Aufenthaltsort für illegale Aufenthalter und Standort von Delikts- und Drogengut kontrolliert? 2. Welche Konsequenzen werden bei kriminellen Vorkommnissen von Seiten des Kantons wahrgenommen? Regierungsrat Andreas Koellreuter zur Frage 1: Asylunterkünfte werden von der Polizei grundsätzlich nur kontrolliert, wenn konkrete Hinweise auf illegale Aufenthalte oder andere Straftatbestände vorliegen. Dabei wird auf sehr engen Kontakt mit den zuständigen Betreuerinnen und Betreuern der jeweiligen Asylunterkunft, notfalls auch mit den entsprechenden Gemeindebehörden, geachtet. In den letzten 2 Jahren, waren 10 Asylantenheime Gegenstand von Polizeikontrollen. Die Aktionen erfolgten immer im Rahmen laufender Ermittlungen oder ausserkantonaler Requisitionen. Dabei konnte nur in wenigen Fällen Drogen oder Diebesgut beschlagnahmt werden. Die Erfahrungen der Polizei haben gezeigt, dass sog. "heisse Ware" meist ausserhalb der Wohnheime aufbewahrt wird. Illegale Aufenthalter wurden nur vereinzelt festgestellt. Es kommt hingegen ab und zu vor, dass sich beispielsweise ein Asylant aus dem Kanton Thurgau in einem unserer Heime befindet. Dieser hat zwar die Berechtigung, sich im Heim des Kantons Thurgau aufzuhalten, nicht aber in einem Heim des Kantons Basel-Landschaft. Zur Frage 2: Bei hängigen Asylverfahren meldet die Fremdenpolizei die Vorkommnisse den für den Asylentscheid zuständigen Bundesbehörden (Bundesamt für Flüchtlinge und Asylrekurskommission). Gleichzeitig beantragt die Fremdenpolizei die prioritäre Bearbeitung dieser Asylgesuche. Ziel ist, dissoziale Asylsuchende bei negativem Ausgang des Asylverfahrens möglichst umgehend wegweisen zu können. Als weitere Möglichkeit steht das Bundesgesetz über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht zur Verfügung, das Instrumente wie Ein- und Ausgrenzung oder Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft bereithält. Es besteht aber die Problematik, dass diese Personen oft nicht ausgeschafft werden können (z. B. nach Ex-Jugoslawien). Die neuesten Meldungen besagen aber, dass das Rücknahmeabkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Jugoslawien in der ersten Juli-Woche unterzeichnet wird und ab 1. September 1997 in Kraft treten soll. Wenn dieses Abkommen funktioniert, werden die Kantone in Zusammenarbeit mit dem Bund alles daransetzen, insbesondere dissoziale Personen umgehend in ihr Heimatland zurück zu führen. Bruno Steiger: Trifft es zu, dass die Polizei in gewissen Asylbewerberheimen mehrmals pro Woche präsent sein muss? Regierungsrat Andreas Koellreuter: Das kam in zwei Fällen vor. Willi Müller: Ist es möglich, dass eine asylstellende Person in einer Mietwohnung einer anderen Person und nicht Asylheim wohnt? Regierungsrat Andreas Koellreuter: Möglich ist fast alles, doch sollte dies nicht vorkommen.
Im Jahresbericht und der Rechnung 1996 der Motorfahrzeugprüfstation liest man auf Seite 5: "In Zusammenarbeit mit den Verkehrsabteilungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft wurden in den Monaten Mai bis Oktober an 11 Tagen Abgasmessungen, verbunden mit Verkehrskontrollen durchgeführt". Insgesamt wurden 786 Fahrzeuge kontrolliert, davon mussten 68 Fahrzeuge mit folgenden Mängeln beanstandet werden: Schlechte Abgaswerte: 33 Fahrzeuge, versäumte Abgaswartung: 15 Fahrzeuge, Auspuff undicht: 20 Fahrzeuge. Die bemängelten Fahrzeuge entsprechen 8,7 %. Von den kontrollierten Fahrzeugen fuhren 31 Prozent ohne Katalysator. Fragen: 1. Wie wird kontrolliert, ob die Mängel auch tatsächlich behoben worden sind? 2. Wurden alle Fahrzeugkategorien kontrolliert? 3. Wurden Bussen ausgesprochen? 4. Was macht man mit den ausländischen Fahrzeughaltern? 5. Werden die Kontrollen 1997 vermehrt? Regierungsrat Andreas Koellreuter zur Frage 1: Die Abgasprüfungen finden abwechslungsweise auf einem geeigneten Platz im unteren oder oberen Baselbiet statt. Die beanstandeten Fahrzeuge werden mit einem Polizeirapport an die Motorfahrzeugkontrolle resp. das entsprechende Strassenverkehrsamt des Kantons, bei dem das Fahrzeug immatrikuliert ist, weitergeleitet. Diese Stellen bieten dann zu einer Nachkontrolle bei der jeweiligen Motorfahrzeug-Prüfstation auf. Zur Frage 2: Es werden alle Fahrzeugkategorien angehalten und geprüft, die einer Abgaswartung unterzogen werden müssen (Personenwagen, Lieferwagen und teilweise Lastwagen). Zur Frage 3: Bei einer Beanstandung der Grenzwerte werden keine Bussen erteilt. Die Nachprüfung bei der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel kostet aber 15 Franken. Bei vergessener Wartung erwarten die Halter aber Bussen (bis 1 Mt. Fr. 40.- / bis 3 Mt. Fr. 100.- / bis 6 Mt. Fr. 200.- / mehr als 6 Mt. Verzeigung). Zur Frage 4: Ausländische Fahrzeuge werden nicht angehalten, weil es keine rechtliche Grundlage für die Beurteilung der erlaubten Abgasgrenzwerte gibt. Zudem verfügen sie über keine Abgasdokumente. Es wäre hier an den Bundesbehörden, eine allfällige Änderung bzw. Harmonisierung mit dem Ausland anzustreben. Zur Frage 5: Die Kontrollen werden im gleichen Rahmen wie bisher weitergeführt. Allerdings ist in einem neuen Konzept vorgesehen, diese zu einer umfassenden technischen Kontrolle auszubauen. Max Ribi: Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass es einen Mangel darstellt, die ausländischen Fahrzeughalter nicht kontrollieren zu können, und welchen Druck übt er in Bern bezüglich einer Änderung dieses Zustandes aus? Regierungsrat Andreas Koellreuter: Wir haben keine rechtliche Möglichkeiten für die entsprechenden Kontrollen von ausländischen Fahrzeugen. Das sind die Resultate der Isolation, die die Schweiz pflegt. Damit ist die Fragestunde erledigt. |
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