28 97/120
Interpellation von Max Ribi vom 12. Juni 1997: Ist die Regio-S-Bahn attraktiv genug? Antwort des Regierungsrates
Elsbeth Schneider
bedankt sich bei Max Ribi für die Beobachtungen und Feststellungen, die er bezüglich der Regio-S-Bahn gemacht hat. Ribi habe vom Parlament aus dem Regierungsrat den Auftrag gegeben, bei Gelegenheit über die Erfolge der grünen Linie zu berichten und sich geäussert, dass er nicht bereit sei, eine rote Linie zu bewilligen, wenn sie von der grünen Linie keine Erfolgszahlen habe. In diesem Sinne, erklärte E. Schneider, könne sie versichern, dass die Regierung alles unternehme, um die Regio-S-Bahn Frick-Mulhouse zum Erfolg zu führen.
E. Schneider forderte die Parlamentarier auf, da gleich mitzumachen, die Bekannten, die in der Region arbeiten, zu motivieren, dieses Angebot auszunutzen.
Die Umsteigerzahlen seien noch nicht so rosig, wie aus den Beobachtungszahlen von M. Ribi zu entnehmen war.
Regierungsrätin E. Schneider schreitet zur konkreten Beantwortung der Fragen:
1. Die französichen Zoll- und Grenzorgane wollen mit den acht Zügen vorerst eine Grenzkontrolle durchführen. Wenn der Erfolg positiv ist, dann sind sie bereit, mehrere Züge im Bahnhof St. Johann halten zu lassen. Der Kanton Baselland hat keine Investitionsbeiträge an diesen Bahnhof geleistet.
2. Sonst müsste die Haltewartzeit der Regio-S-Bahn in Basel von drei auf zehn Minuten verlängert werden. Verbesserung sind erst im Zusammenhang mit der Bahn 2000 zu erwarten, wenn Neu- und Aubaustrecken vorhanden sind, z.B. die erwähnte rote Linie.
3. Sobald die Region Elsass den verkehrspolitischen Willen zu einem Tarifverbund Frankreich-Nordwestschweiz dokumentiert. Dieser ist noch nicht vorhanden. Auch die Bereitschaft, die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen und die tariftechnischen Fragen zu lösen. Der TNW Nordwestschweiz ist auch bereit, im Sinne einer ersten Etappe, mit bescheidenen Lösungen einzusteigen und dies von Seiten des Elsass zu akzeptieren.
4. Die Regio-S-Bahn-Züge werden seit Beginn in den regionalen Fahrplan der SBB, aber auch vom SNCF integriert.
Die täglichen Laufleistungen der Züge entsprechen dem Durchschnitt, darum sind weitere Senkungen der Fixkosten momentan nicht möglich.
5. Der Regierungsrat versucht mit grosser Hartnäckigkeit die Schwachstellen auszumerzen. Er ist im Gespräch mit den Behörden der Region aber auch mit den Bahnunternehmungen.
Max Ribi
beantragt Diskussion.
://: Diskussion wird mehrheitlich bewilligt.
Max Ribi
dankt für die Antwort der Regierung. Wie angetönt, sei noch nicht alles zum Besten. Er sei letzten Montag nochmals im Bahnhof St. Johann zur Beobachtung gewesen. Es war besser als die Beschreibung in der Interpellation. Zusammengefasst kam er auf 220 bis 270 Personen, die ein- und aussteigen, für alle Züge die halten. Nach der Betrachtung der alten Vorlage, war die Prognose viel höher angesetzt.
Die gleiche Beobachtung machte M. Ribi nochmals im Bahnhof Liestal: Mehr oder weniger seien alle Personen ausgestiegen und wieder neue eingesteigen. Die Züge die jetzt durchfahren, seien früher zum französichen Bahnhof gefahren, das seien keine neuen Züge.
Die Bahnbenützung der Pendler, die ihre Arbeitsstelle in Muttenz, Pratteln oder Rheinfelden haben, sei minim. Da müsse etwas unternommen werden, um diese Leute auf die Züge zu bringen. M. Ribi vermutet, dass das Umsteigen auf den Zug daran scheitert, dass es zuwenig Züge hat, die in St. Johann halten und dass es zu teuer ist.
M. Ribi fordert vermehrte Propaganda. Er befürchtet, dass die Regio-S-Bahn sonst nicht zum Erfolg führt.
Elsbeth Schneider:
Wir kennen die Situation und haben auch schon reagiert. Wir haben einer Werbefirma den Auftrag gegeben, zu prüfen, was es für Propagandamöglichkeiten gäbe, um die Leute zu motivieren, auf den Zug umsteigen. Die Regierung denkt zum Beispiel an Schreiben an die chemischen Unternehmungen, dass diese die Angestellten selber auf das Angebot aufmerksam machen würde.
Die Regierung unternimmt im Moment alles, um die Bahn zum Erfolg zu führen.
29 97/123
Interpellation von Heidi Portmann vom 12. Juni 1997: Geplanter Einsatz von plutoniumhaltigem Brennstoff (MOX) im AKW Gösgen nach der Sommerrevision 1997. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
beantwortet die Fragen der Interpellation wie folgt:
1. Die Regierung hat Kenntnis vom bevorstehenden MOX- Einsatz im AKW Gösgen. In der Schweiz findet der Einsatz von MOX-Brennelementen seit fast 20 Jahren statt. Im KKW Betznau erfolgte der erste gesamtschweizerische MOX-Einsatz im Jahre 1978. Seither sind dort mehr als 100 MOX-Brennelemente verwendet worden. Das Sicherheitsinspektorat ist im Jahre 1994 darüber informiert worden, dass der Einsatz von plutoniumhaltigem Brennstoff für das KKW Gösgen im Jahre 1997 vorgesehen ist. Das KKW Gösgen hat von selbst seit längerer Zeit auf diesen MOX-Einsatz hingewiesen. Verschiedene Zeitungen berichteten darüber und auch die Dokumentation liegt vor.
2. In der Schweiz unterstehen alle Kernanlagen der Aufsicht des Bundes. Dieser hat im AKW Gösgen am 18. Dezember 1996 die Freigabe von bis zu 64 MOX-Brennelementen ohne Auflage erteilt. Grundlagen bilden umfangreiche Sicherheitsanalysen, welche das KKW Gösgen der HSK eingereicht hat.
Weil im KKW Gösgen, ähnlich wie in vielen anderen Lichtwasserreaktoren, breits von Anfang an ein teilweiser Betrieb von MOX- Brennelementen vorgesehen war, sind die von Heidi Portmann beschriebenen Gefahren bezüglich der Steuerungsabschaltungssicherheit bei der Projektierung erkannt worden. Später sind beim Bau entsprechende Sicherheitsmassnahmen vorgesehen gewesen und bei der Auslegung berücksichtigt worden. Zur Gewährleistung des sicheren Betriebes auch mit MOX-Brennelementen sind darum geringfügige Anpassungen notwendig geworden und auch ausgeführt worden. Durch den Einsatz von MOX-Brennelementen ergeben sich keine neue Gefahren, gegen diese sich die Regierung des Kantons Basel-Landschaft zur Wehr setzen müsste.
3. Das Sicherheitsinspektorat hat aufgrund seiner guten Beziehung zu den Nachbarländern Deutschland und Frankreich Kenntnisse der gültigen Gesetzgebungen und von den Verwaltungsvorschriften.
4. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass keine Aktivitäten notwendig sind. Die rechtliche Basis ist sehr dünn. Auch eine gewisse Auslegung dürfte als Grundlage einer Intervention nicht ausreichen. Zum § 115 Ziff. 2 der Kantonsverfassung ist nur die Verpflichtung enthalten, darauf hinzuwirken, dass auf dem Kantonsgebiet oder in der Nachbarschaft kein Atomkraftwerk, keine Aufbereitungsanlage oder Lagerstätte errichtet werden darf. Auch das Gesetz über den Schutz der Bevölkerung vor Atomkraftwerken vom 25. Oktober 1979 verpflichtet die Behörden vom Kanton Basel-Landschaft nur zu einer Intervention gegen neue Atomkraftwerke, Aufbereitungsanlagen oder Lagerstätten.
5. Die Regierung möchte keine solche Veranstaltung durchführen. Die Erfahrung zeigt, dass solche Anlässe meistens nur von sogenannten Insidern besucht werden und diese haben bereits schon ihre klare Meinung. Es gibt immer wieder Veranstaltungen, die eine ablehnende Haltung haben, es gibt aber auch von der anderen Seite Informationsveranstaltungen. Die Bevölkerung hat genügend Gelegenheit, an solchen Veranstaltungen Informationen zu holen.
Heidi Portmann
hat die Antworten der Regierung erwartet. Es sei überhaupt nicht bestritten, dass bei MOX mehr Plutonium und auch mehr Spaltprodukte, sobald die Spaltung beginnt, entstehen. Bei einem Unfall sei ein grosser Unterschied zwischen einem Luan- und einem MOX-Kraftwerk. Ein grosser Teil der Stoffe, die austreten, erklärt H. Portmann, haben eine lange Halbwertszeit, von zB. 12 bis 24 Millionen Jahren, so dass der Boden anschliessend nicht mehr bewirtschaftet werden kann, wie man am Beispiel Tschernobil erkennen kann. Es ist ein Unterschied, ob eine radioaktive Wolke durchfliegt, welche zwar für die Bevölkerung schlimm ist und Krankheiten verursacht, aber nach sechs Tagen vorbei ist, oder ob etwas austritt wie Cäsium, welches eine Halbwertszeit von 30 Jahren hat, ermahnt H. Protmann.
H. Portmann findet es zermürbend, dass die Regierung findet, dass man keine Veranstaltung durchführt. Es sei ein grosser Unterschied, ob die Regierung eine solche Veranstaltung organisiere oder ob irgend eine Organisation eine solche Veranstaltung durchführt. H. Portmann findet, dass die Regierung dazu stehen soll, dass sie nichts machen will und sie sollte das vis-a-vis eines Nuklearexperten begründen.
30 97/145
Interpellation von Heinz Aebi vom 26. Juni 1997: Endkostenprognose und Teuerung beim Bau der Ortsumfahrung Grellingen Tunnel Eggfluh J 18. Antwort des Regierungsrates
Elsbeth Schneider
beantwortet die gestellten Fragen.
1. Die aktuelle Prognose sieht Endkosten von 159,9 Millionen Franken vor.
2. Die bewilligte Teuerung setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen: auf der einen Seite die Indexteuerung gemäss Zürcher Baukostenindex zwischen der Preisbasis Kostenvoranschlag und Kreditüberschuss vom April 1986 und dem jeweiligen Indexstand bei den Arbeitsvergaben. Die Teuerung beträgt nach Berechnung 22% für die 1990 vergebenen Hauptarbeiten. Rund 20% für die heute vergebenen Arbeiten, das ergibt rund 24, 8 Millionen Franken, die von der Teuerung aufgerechnet werden müssen. Andererseits müssen wir die abgeschlossenen Verträge erfüllen und auch die Lohnpreisänderungen abgelten, zumal auch eine Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge verlangt wird. Die Mehrwertsteuer auf Ingenieurleistungen kommen ab 1. Januar 1995 dazu. Bis heute sind 9,2 Millionen Franken an ausgewiesenen Teuerungen vergütet worden. Bis zum Bauende wird mit weiteren 5,6 Millionen Franken gerechnet. Zusammengefasst ergibt das teuerungsbedingte und somit auch bewilligte Mehrkosten von 39,6 Millionen Franken.
3. Das Deponieren von Ausbruchmaterial ist aufgrund von abgeschlossenen Werkverträgen im Westen bzw. im Rahmen vom Enteignungsverfahren ausgehandelt und im Vergleich im Osten vergütet worden. Diese Zahlen sind aber nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
4. Sowohl die bereits zu Berner Zeiten wie auch die von uns vergebenen Aufträge verpflichtet die Unternehmung, die Gesamtarbeitsverträge einzuhalten. Dabei können alllerdings nicht die für die Region gültigen Verträge zur Bedingung gemacht werden, weil bei Vertragsabschluss andere gegolten haben. Für die Kontrolle und die Einhaltung dieser Verträge ist die paritätische Kommission, die aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzt ist, zuständig und nicht die Baukommission oder das Tiefbauamt.
Heinz Aebi
beantragt die Diskussion.
://: Diskussion wird mehrheitlich bewilligt.
Heinz Aebi
ist der Meinung, dass seine Frage noch nicht entsprechend geklärt ist. Er versteht nicht, dass rund 40 Millionen Teuerung gerechtfertigt werden können, in einer Zeit von 1991 bis 1998, wenn das Werk fertig werden soll. Seine Logik stimme nicht mit den Erklärungen des Regierungsrates überein, dass die Teuerung rechtfertigt.
H. Aebi versteht nicht ganz, warum der Regierungsrat ihm die Interpellation nicht schriftlich, gemäss seiner Bitte, beantworten konnte. Er hätte sich mit den Zahlenauf Papier besser vorbereiten können.
Elsbeth Schneider:
Es gibt viel mehr Arbeit, eine Interpellation in einer Landratsvorlage zu machen, aus diesem Grund heraus, haben wir beschlossen, die vier Fragen können wir mündlich beantworten, aber sie können selbstverständlich diese Zahlen haben. Es hat nichts damit zu tun, dass man das nicht will, es hat mit der Effizienz der Arbeit zu tun.
Mitteilungen
Landratspräsidentin
Heidi Tschopp
verabschiedet Liselotte Schelble, die vom 01.07.1983 bis am 30.09.1997 Mitglied des Landrates gewesen ist.
Heute ist Liselotte Schelbles letzter Sitzungstag. Wie ich Liselotte Schelble kenne, dürfte ihr die Teilnahme an der heutigen Sitzung nicht gerade leicht gefallen sein.
Seit 1983 gehörte sie dem Kantonalen Parlament an. Für mich war Liselotte Schelble eine Landrätin mit Leib und Seele. Ihr Einsatz für diejenigen Geschäfte, für welche sie sich interessierte, war immer zu 100%.
Ihre Leidenschaft am Politisieren zeigt sich auch an den vielen Kommissionen, welchen sie angehörte.
So war sie Mitglied in den nachfolgenden Kommissionen - Bildungskommission, Masterplankommission, Gesetzeskommission über die Politischen Rechte, Wohnbau- und Eigentumsförderungs-Kommission, Rheinhafengesetzkommission, Natur- und Heimatschutzkommission, Landratsgesetzkommission und bis zum heutigen Tag auch Mitglied der Geschäftsprüfungskommission.
Als Präsidentin stand sie der Änderungskommission des Fürsorgegesetzes vor.
Für ihre Fraktion stand sie darüber hinaus in verschiedenen Kommissionen als Ersatzmitglied zur Verfügung.
Weiter gehörte Liselotte Schelble von 1995 - 1997 der ordentlichen Interparlamentarischen Konferenz an. Von 1990 bis 1997 war sie dem Büro des Landrates.
Doch ich glaube, dass die schönsten Jahre Ihrer Tätigkeit im Landrat von 1994 bis 1996 waren. Da durfte sie zuerst als Vizepräsidentin und ab 01.07.1995 für 1 Jahr als Präsidentin diesem Gremium vorstehen.
Wir alle konnten miterleben, wie Liselotte Schelble dieses Amt genoss und wie sehr sie in ihrer Aufgabe aufging.
Liebe Liselotte, Du verlässt uns heute, um Dich weiteren neuen Aufgaben zuzuwenden.
Für Deine Zukunft wünsche ich Dir viel Kraft, Mut, Zuversicht und vor allem gute Gesundheit.
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 16. Oktober 1997, 10.00 Uhr
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