4 97/3
Verfahrenspostulat von Bruno Krähenbühl vom 9. Januar 1997: Ausbau der parlamentarischen Steuerungsinstrumente im Zusammenhang mit der Einführung des New Public Managements (NPM)
Landratspräsident
Erich Straumann:
Das erweiterte Büro hat in einer ausserordentlichen Sitzung beschlossen zu beantragen, das Verfahrenspostulat sei entgegen zu nehmen. Gleichzeitig soll die Regierung gebeten werden, uns Unterlagen in Form eines Konzeptes als Grundlage zu den Diskussionen zu liefern. Wir möchten von der Regierung auch hören, welches Modell schliesslich berücksichtigt werden soll.
Das Vorgehen wird wie folgt ablaufen: Bei Zustimmung zur Überweisung wird eine Vorlage ausgearbeitet werden. Es wird noch zu bestimmen sein, wer die Vorlage beraten wird.
Roland Meury:
Wie sieht der Zeithorizont aus?
Landratspräsident
Erich Straumann:
Das Büro ist der Meinung, dass die Behandlung relativ zügig vor sich gehen muss, unser – ehrgeiziges – Ziel ist das erste Halbjahr 1997.
://: Dem Antrag des Büros auf Überweisung des Verfahrenspostulates wird einstimmig zugestimmt.
5 96/244
Interpellation von Heinz Giger vom 31. Oktober 1996: Entscheid Nr. 545 vom 18. September 1996 der Bau- und Umweltschutzdirektion i.S. Neues Angebotskonzept der Linie 3 der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB). Schriftliche Antwort vom 3. Dezember 1996
Landratspräsident
Erich Straumann:
Zur Interpellation von H. Giger liegt eine schriftliche Antwort der Regierung vor.
Heinz Giger
beantragt Diskussion.
://: Der Diskussion wird mehrheitlich zugestimmt.
Heinz Giger:
Attraktivität und Geld sind zwei Begriffe, zu denen sich H. Giger äussern möchte. Auf Seite 6 der Beantwortung steht, ...
aus der Sicht der Bau- und Umweltschutzdirektion ist die Attraktivität des ÖV nicht bedroht, sie wird im Gegenteil laufend verbessert ....
Bei dieser Aussage handelt es sich um eine fatale Logik: dass nämlich dort, wo etwas getan wird, keine Bedrohung mehr möglich ist. Diese Lagebeurteilung der Regierung berücksichtigt zumindest nicht alle Elemente, denn der öffentliche Verkehr ist doch laufend bedroht! - H. Giger ist der Meinung, dass eigentlich mit dieser Aussage etwas anderes gemeint ist: es wird etwas für den öffentlichen Verkehr getan, insbesondere im Kanton Baselland – was H. Giger sehr schätzt.
Attraktivität: Offensichtich handelt es sich um die Betrachtungsweise und oftmals auch um die Betroffenheit. Ist Attraktivität
Qualität
oder ist es
Menge
? Diese Frage könnte in jedem politischen Bereich einen diskutablen Sachverhalt darstellen. Es ist für H. Giger klargeworden – als er begann, sich mit dem ÖV auseinanderzusetzen – dass die konsequente Förderung des ÖV in Frage gestellt ist, weil immer mehr Gelder dafür eingefroren werden. Dies hat ganz bestimmte Konsequenzen. H. Giger erwähnt hier einmal das Stichwort
Arbeitsplätze
: dort, wo keine Gelder mehr freigemacht werden können, ist auch die Zulieferindustrie betroffen, womit Arbeitsplätze gefährdet werden.
Der ÖV kostet Geld, aber niemand möchte sagen, dass er zuviel Geld kostet. Es wird auch nicht erwähnt, dass es sich um eine Frage der Finanzen handelt, wenn im Bereich der Linien 3 und auch 6 ganz andere Tramlinienführungen und -kompositionen eingesetzt werden.
Es geht also schliesslich um Geld. Mit der Lösung werden "Zückerchen" verteilt; man kann zwar in schönen, grossen und komfortablen Trams fahren, aber sie fahren weniger oft, und dadurch soll die Attraktivitätssteigerung gewährleistet sein. Dies ist letztlich eine Form der Betrachtung. H. Giger ist der Auffassung, dass die Steigerung der Attraktivität nicht mit Fahrzeugen und schönen Sitzen erreicht wird, sondern mit dem Fahrplan.
H. Giger freut sich, dass die Bemühungen aufrecht erhalten werden und auch für die Benachteiligten viel getan wird.
Regierungsrätin
Elsbeth Schneider
kann dem Votum von H. Giger nicht viel beifügen; sie muss ihm recht geben, dass die Attraktivität des ÖV im Fahrplan liegt. Sie erinnert hier aber wieder einmal an die Budgetdebatte des Landrates, an die Kosten des ÖV! Die Taktänderung in Basel-Stadt vom 3-Minutentakt auf den 6 bzw. 7 1/2-Minutentakt brachte der BVB 15 Mio Franken Einsparung! - Wir werden gezwungen – nicht zuletzt auch von politischen Seite her – Einsparungen vorzunehmen.
Damit ist die Interpellation erledigt.
6 97/25
Interpellation von Ludwig Mohler vom 6. Februar 1997: Kosten für den Erwerb von Grund und Rechten bei einem Ausbau der Rheinstrasse im Bereich von Liestal, Frenkendorf, Füllinsdorf und Pratteln. Schriftliche Antwort vom 11. März 1997
Landratspräsident
Erich Straumann:
Auch zu dieser Interpellation liegt eine schriftliche Antwort des Regierungsrates vor.
Ludwig Mohler
beantragt Diskussion.
://: Diskussion wird mehrheitlich bewilligt.
Ludwig Mohler
kann für einmal der Regierung für die Beantwortung der Interpellation nicht danken. Der Grund liegt darin, dass die Regierung Fragen nicht beantwortet hat. Bevor ihm jedoch RR E. Schneider wieder unterstellt, er würde der Regierung nicht trauen, möchte L. Mohler einige Punkte klarstellen:
Wenn die Regierung behauptet, dass nicht einseitig Zahlen aus der Vorlage "J2" denjenigen der "Ausbauvariante Rheinstrasse" gegenübergestellt werden dürfen, kann L. Mohler noch einigermassen zustimmen. Eine Gegenüberstellung ist aber ohnehin überflüssig, weil sich die StimmbürgerInnen am 24. September 1995 klar für die J2 ausgesprochen haben. Dieser klare Volksentscheid ist zu respektieren, und darum ist eine Gegenüberstellung überflüssig.
Tatsache ist, dass die im Vorstoss erwähnte Vorlage 94/144 im heutigen Zeitpunkt einige gravierende Schwachpunkte beinhaltet. Seite 44 dieser Vorlage betreffend Erwerb von Land und Rechten bezieht sich auf das Jahr 1993, diejenige für die Baukosten sogar auf das Jahr 1990 – somit sind diese Zahlen nicht aktuell.
L. Mohler verlangt lediglich korrekte Zahlen. Auch wenn dies der Regierung, nicht zuletzt auch auf Druck der Öffentlichkeit, unangenehm erscheint. Als Volksvertreter hat L. Mohler die Pflicht gegenüber der Baselbieter Bevölkerung, nicht zuletzt auch den Frenkendörfern und den anstossenden Gemeinden gegenüber, die Kostenwahrheit bei der Ausbauvariante Rheinstrasse klar und offen auf den Tisch gelegt zu erhalten. Will die Regierung nicht begreifen, dass die in der Vorlage genannten Preise bis zu einem eventuellen Baubeginn nach dem Jahre 2000 mindestens 10 Jahre alt und noch älter sind? Damit begründet sich auch L. Mohlers Widerstand gegen die oberflächliche Antwort der Interpellation.
Es handelt sich im weiteren schlicht um eine regierungsrätliche Behauptung, wenn in der Beantwortung der Frage 8 darauf hingewiesen wird, dass die Landratsvorlage 94/144
... auch in Bezug auf Landerwerb korrekte, heute noch gültige Zahlen enthält....
Es kann nicht in der Beantwortung zur Frage 1 von
Schätzungen
und
Erfahrungen
gesprochen und umgekehrt behauptet werden, es handle sich um korrekte Zahlen.
L. Mohler bittet nochmals, den StimmbürgerInnen vor der Abstimmung die korrekten Zahlen vorzulegen. Die Fragen der Interpellation sollen nochmals überarbeitet werden. L. Mohler weist die Antwort der Regierung als nicht korrekt beantwortet zurück.
Regierungsrätin
Elsbeth Schneider
unterstellt L. Mohler nichts. Sie geht nach wie vor davon aus, dass die Zahlen korrekt sind. Was in 5 Jahren oder dannzumal, wenn der Entscheid vorliegt und das Land erworben wird, bezahlt werden muss, kann heute nicht genau beziffert werden. Bei allen Vorlagen, die Landerwerbsfragen beinhalten, gehen wir vom Stand im Moment der Erarbeitung der Vorlage aus. Es ist ohne weiteres möglich, dass die Preise günstiger ausfallen.
Wir sind überzeugt – dazu steht E. Schneider – dass diese Schätzungen auch heute, 1997, noch gelten.
Wir hoffen, dass bald der Bundesgerichtsentscheid eintrifft, und das Volk dann schliesslich über die Varianten entscheiden kann. Dannzumal werden auch die Details nochmals überprüft werden.
Ludwig Mohler
dankt für die Antwort. Er erklärt sich bereit, vor der Abstimmung die Zahlen auf der Basis von 1997 zu akzeptieren.
Elsbeth Schneider:
Es liegt ein rechtsgültiger Volksentscheid vor: das Volk hat auch zu den Zahlen Ja gesagt. Es soll sich nun auch für eine Variante entscheiden.
Alfred Zimmermann:
Wir haben bemerkt, dass es sich hier um Abstimmungspropaganda gegen den Ausbau der Rheinstrasse handelt. L. Mohler verlangt von der Regierung, dass sie Munition
gegen
den Ausbau der Rheinstrasse liefert. A. Zimmermann ist der Auffassung, dass L. Mohler erhalten hat, was er forderte: nämlich die Antwort, dass die Enteignungsverfahren länger als beim Bau der J2 dauern. Dies wusste man aber schon längst. Das Enteignungsverfahren wird sehr lange dauern; als Gegenargument kann erwähnt werden, dass die Rheinstrasse in Etappen gebaut und damit auch in Etappen enteignet werden könnte.
Damit ist die Interpellation erledigt.
7 97/23
Interpellation von Hans Rudi Tschopp vom 6. Februar 1997: KVA Basel: 44% Kapital für 33% Mitsprache. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrätin
Elsbeth Schneider:
Eine weitere Anfrage zum Bau und Betrieb der KVA-Anlage in Basel-Stadt von H.R. Tschopp liegt vor. Er stellt dabei Aktienkapital und Mitsprache in Frage. - Zuerst etwas allgemeines: Bekanntlich ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft die Generalversammlung. In dieser Generalversammlung entspricht die Stimmkraft der Partner exakt ihrer Kapitalbeteiligung. Im Verwaltungsrat wird selbstverständlich die Möglichkeit der Sitzverteilung entsprechend der Kapitalbeteiligung angestrebt, was aber beim Vorhandensein von Partnern mit einer geringeren Kapitalbeteiligung nicht immer möglich ist, weil man vom Know how im Verwaltungsrat von diesen Minderheitsaktionären profitieren will. Bei der KVA sind dies beispielsweise die Chemiefirmen von Basel-Stadt. - Güte und Gewicht eines Verwaltungsratsmitgliedes hängen nicht von der Anzahl Sitze, sondern von der Qualität der Mitglieder ab. - Das Bauvorhaben der KVA geht mit Riesenschritten seiner Vollendung entgegen. Bis zum heutigen Tag verhindern hängige Verfahren eine zahlenmässig stärkere Vertretung des Kantons BL in der Generalversammlung und im Verwaltungsrat der REDAG. So gesehen, sind die vom Interpellanten angestellten Berechnungen der Sitzverteilung recht theoretisch. - Man macht dem Kanton zum Vorwurf, dass er sich in der REDAG sitzmässig nicht stärker beteiligt und macht ihm gleichzeitig die heute schon mögliche Verstärkung, die uns im übrigen von Basel-Stadt zugesprochen wurde, unmöglich.
Zu den Fragen:
1. Der Regierungsrat ist heute noch überzeugt, dass mit den in die Wege geleiteten Massnahmen die für unseren Kanton beste Lösung für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit zu günstigen Konditionen gefunden werden konnte. Alle beteiligten Instanzen haben verantwortungsvoll und mit grossem Engagement die für den Kanton BL vorteilhafteste Lösung erarbeitet.
2. Hängige Verfahren verhindern die Erhöhung der Anzahl der Sitze der BL Abordnung im Verwaltungsrat. Wegen der noch offenen Gerichtsurteile in Sachen Abstimmungsbeschwerde hat die BS-Regierung bisher die Abfallvereinbarung dem Grossen Rat noch nicht unterbreitet. Dies hat zur Folge, dass auch die Statuten der REDAG bisher nicht geändert werden konnten. Mitsprache im Betrieb der KVA kann erst nach Inbetriebnahme der neuen KVA entsprechend Vorschlag von Basel-Stadt geschehen, nämlich dann, wenn die Einsitznahme des Kantons Basel-Landschaft gewährt wird. Die Grösse der Kommission ist ebenfalls bekannt: Basel-Stadt spricht von 5 Mitgliedern: 2 je aus BS und BL und 1 Mitglied aus dem Landkreis Lörrach – also eine gute Sitzverteilung in der noch zu begründenden Betriebskommission. - Die Verhandlungen mit dem Bund sind wegen der hängigen Verfahren leider immer noch blockiert. Im heutigen Verwaltungsrat hat unser Kanton wegen dieser hängigen Verfahren nach wie vor leider nur 2 Sitze. Die basellandschaftliche Delegation ist zusammen mit den übrigen Partnern bestrebt, das Projekt so kostengünstig wie möglich zu realisieren. E. Schneider selber arbeitet auch mit.
3. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass keine Fehlinformationen erbracht wurden. Darum ist auch keine Richtigstellung notwendig.
4. Die Abfallvereinbarung ist bewusst offen formuliert worden – dies hat E. Schneider hier schon mehrmals betont – um heute und in Zukunft Handlungsspielraum zur Verfügung zu haben.
5. Die verantwortlichen Personen haben nach bestem Wissen und Gewissen die Verhandlungen geführt, Dokumente erarbeitet usw. Die Interessen unseres Kantons wurden bestmöglichst berücksichtigt. Darum kann man nicht von Fehlleistungen oder gar von Fehlverhalten sprechen.
Hans Rudi Tschopp
beantragt Diskussion.
://: Der Diskussion wird stillschweigend stattgegeben.
Hans Rudi Tschopp
nimmt Bezug auf die Bemerkungen von E. Schneider. Auch diese Vorlage wurde an einem halben Vormittag in der Kommission abgehandelt; ein solch wichtiges Geschäft müsste an mindestens zwei Sitzungen behandelt werden; dies hätte dieser Abfallvereinbarung gut getan! - Es geht H.R. Tschopp im vorliegenden Fall um die Glaubwürdigkeit; die nach seiner Ansicht angeschlagen ist. Er ist der Auffassung, dass eine Regierung stärker als eine Einzelperson auf Objektivität und Wahrheit verpflichtet ist. Im weiteren ist H.R. Tschopp der Meinung, dass die Mitsprache einen sehr wichtigen Punkt in der Zusammenarbeit zwischen BS und BL darstellt. Insofern geht er davon aus, dass in den Abstimmungsvorlagen weitergehende Versprechungen über gesicherte Mitsprache abgegeben wurden. Diesen Vorwurf erhebt H.R. Tschopp an die Regierung, dass nämlich die Verhandlungen nicht sorgfältig genug geführt wurden. Er ist der Meinung, der Vorwurf sei berechtigt, dass die Regierung dem Stimmvolk Fakten vorgetäuscht hat, darum befriedigt die Antwort von E. Schneider nicht.
Damit ist die Interpellation erledigt.
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