8.
Patrizia Bognar: Wohin mit den Lehrtöchtern und Lehrlingen nach einem Firmenkonkurs?
Seit Anfang Jahr sind bereits wieder einige Firmen Konkurs gegangen. Mittlerweile müssen wir uns daran gewöhnen, von weiteren Konkursen zu hören. Gerade in der Baubranche wird es noch einige Härtefälle geben.
Fragen:
1. Werden die Lehrtöchter/Lehrlinge betreut und von wem?
2. Werden die Lehrtöchter/Lehrlinge weitervermittelt?
3. Finden alle Lehrtöchter/Lehrlinge wieder eine neue Stelle?
4. Können die verlorenen Lehrplätze im selben Kanton gefunden werden?
Regierungsrat Peter Schmid:
Jawohl, die Lehrlinge und Lehrtöchter konkursiter Firmen werden betreut. Eine Bestimmung des schweizerischen Berufsbildungsgesetzes verpflichtet die kantonalen Behörden, die für die Berufsbildung zuständig sind, nach Möglichkeiten für die Umplazierungen von Lehrlingen und Lehrtöchtern aus Betrieben, die aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen werden, zu sorgen. Im Kanton Basel-Landschaft wird diese Aufgabe durch das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung wahrgenommen. Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Lehrlinge und Lehrtöchter, für deren Eltern und die Lehrbetriebe ist im jeweiligen Beruf die zuständige Berufsinspektorin resp. der zuständige Berufsinspektor.
Zu den Fragen 2 und 3:
Glücklicherweise ist es bisher immer gelungen, für alle Lehrlinge und Lehrtöchter aus konkursiten Firmen eine adäquate Lehrstelle in einem anderen Betrieb zu finden. Allerdings sind angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftslage vermehrte Anstrengungen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Lehraufsicht des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung nötig. Nötig ist aber auch zusätzliche Flexibilität und Mobilität der betroffenen Lehrtöchter und Lehrlinge. Häufig ist nicht nur ein einzelner Betrieb, sondern eine ganze Branchen in einer schwierigen Situation (Baubranche, Maschinenbau usw.). Es ist auch schon vorgekommen, dass einzelne Lehrlinge innerhalb weniger Monate gleich zweimal umplaziert werden mussten, da der alte und der neue Lehrbetrieb Konkurs anmelden mussten.
Zur Frage 4:
Die Fortsetzung der Lehre geschieht in der Mehrzahl der Fälle in einem Baselbieter Betrieb. Selbstverständlich ist eine Fortsetzungen in einem anderen Kanton mit keinerlei Schwierigkeiten verbunden, da die Berufsbildung Sache des Bundes ist und in allen Kantonen die gleichen Ausbildungsvoraussetzungen gelten. Wichtig ist, dass die Lehre auch fortgesetzt werden kann, wenn damit eine Kantonsgrenzenüberschreitung, die in der Regel von den Jugendlichen als problemlos betrachtet wird, verbunden ist.
Ein aktuelles Beispiel soll das Vorgehen aufzeigen: Nachdem die ersten Pressemeldungen über die Schwierigkeiten der Firma Fritschi AG auftauchten, hat das Berufsinspektorat unverzüglich telefonische Anfragen von direktbetroffenen Eltern, Lehrlingen und Lehrtöchtern entgegengenommen. Selbstverständlich wurde mit den Ausbildungsverantwortlichen der Firma Hugo Fritschi AG Verbindung aufgenommen. Zwei Tage nach der Orientierung der 300 Beschäftigten der Firma führte das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung gemeinsam mit dem KIGA und den Mitgliedern der Geschäftsleitung im Betrieb eine spezielle Informationsveranstaltung für die 43 Lehrlinge und Lehrtöchter sowie deren Eltern durch. Seither laufen die Kontakte mit den Lehrlingen und Lehrtöchtern, den Verantwortlichen für die Ausbildungsfortsetzung in ähnlich gelagerten Lehrbetrieben und dem KIGA weiter. Bereits konnten für einige Lehrlinge und Lehrtöchter Stellen gefunden werden. Wir sind zuversichtlich, auch dieses Mal für alle Jugendlichen Anschlusslösungen finden zu können, teilweise in der Nachfolgefirma, teilweise ausserhalb. Halbtageweise ist ein Mitarbeiter des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung unmittelbar im Betrieb um direkt und persönlich beraten und vermitteln zu können.
Patrizia Bognar
dankt für die Ausführungen.
Damit ist die Fragestunde erledigt.
2 97/45
Bericht des Regierungsrates vom 11. März 1997: Kantonales Waldgesetz. Überweisung an eine Spezialkommission von 13 Mitgliedern
Landratspräsident
Erich Straumann:
Das Büro des Landrates beantragt dem Landrat die Wahl einer Spezialkommission zur Vorlage 97/45 betreffend kantonales Waldgesetz.
Roland Meury:
Die Fraktion der Grünen ist der Meinung, dass dieses Geschäft der Umwelt- und Energiekommission überwiesen werden sollte. Die frühere Umwelt- und Gesundheitskommission wurde auch in zwei Kommissionen aufgeteilt, um die Geschäfte der zugeteilten Direktion vertieft behandeln zu können. Das Waldgesetz könnte daher von der Umwelt- und Energiekommission, die zur Zeit nicht sehr viel zu tun hat, beraten werden. Dies wäre eine willkommene Gelegenheit, sich mit einem Thema der Direktion beschäftigen zu können.
Das Geschäft ist nun erstmals fachlich breit abgestützt vorbereitet worden. Nun muss eine politische Abwägung erfolgen. Fachleute lassen sich zu diesem Thema im Landrat nur wenige finden. Der Grund für eine Spezialkommission kann also nicht in einem Zusammenschluss dieser Landratsmitglieder liegen. Die Fraktion der Grünen beantragt daher, das kantonale Waldgesetz in der Umwelt- und Energiekommission zu beraten.
Rita Kohlermann:
Sind die von Roland Meury angesprochenen Fachleute des Landrats in der Umwelt- und Energiekommission zu finden? Beim Waldgesetz handelt es sich doch um eine spezielle Materie. Deshalb sollten die noch verbliebenen Mitglieder der ehemaligen Umwelt- und Gesundheitskommission, in der der frühere Entwurf beraten wurde, in die Beratung einbezogen und in die Spezialkommission gewählt werden. Auch ich habe dieser ehemaligen Kommission angehört. Die Neugliederung der Kommissionen ist nicht mit Blick auf vertiefte Einsicht in die Materie der Direktion vorgenommen worden, sondern um die Geschäfte den Kommissionen der entsprechenden Direktion zuordnen zu können. Das Waldgesetz ist aber von der Volkswirtschaftsdirektion ausgearbeitet worden, müsste demnach also eher der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission überwiesen werden. Die FDP-Fraktion zieht aber die Bildung einer Spezialkommission vor.
Alfred Zimmermann:
Ist es richtig, dass Rita Kohlermann als Präsidentin der beantragten Spezialkommission vorgesehen ist? Wenn dies zutrifft, wäre es geschickter, die Stellungnahme durch ein anderes Fraktionsmitglied abgeben zu lassen.
Rita Kohlermann:
Es ist richtig, dass ich also Präsidentin der Spezialkommission vorgesehen bin, doch lasse ich mir den Mund nicht verbieten, war ich doch auch im Büro des Landrates für die FDP-Fraktion in dieser Sache federführend.
://: Mit 37 zu 21 Stimmen wird eine Spezialkommission der Überweisung an die Umweltschutz- und Energiekommission vorgezogen.
Landratspräsident
Erich Straumann
bittet darum, ihm die Nominationen für die Mitgliedschaft in der Spezialkommission im Laufe des Nachmittags zu melden.
3 96/277
Berichte des Regierungsrates vom 17. Dezember 1996 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 10. April 1997: Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Bau des Mischwasserklärbeckens Reinach und die Sanierung des Zuleitungs- und Sammelkanals Dornach - ARA Birs 1
Jacqueline Halder
erläutert den Kommissionsbericht: Die vorgeschlagene Lösung bringt einen raschen Nutzen für die Birs. Der Handlungsspielraum für künftige, weitergehende Massnahmen (Genereller Entwässerungsplan) wird nicht eingeengt. Der Kosten/Nutzeneffekt wird als optimal angesehen. Anlässlich der regen Kommissionsberatung kam die Frage auf, ob die Gewässersanierungen nicht etwas kostengünstiger oder naturnaher gestaltet werden könnten (z. B. Pflanzenfilter). Wie aus einer Sendung des "Kassensturz" zu erfahren war, verfügt der Kanton Basel-Landschaft schon über derartige Klärsysteme. Die Umweltschutz- und Energiekommission wird diese an einer der nächsten Sitzungen besichtigen. Die Kommission liess sich aber überzeugen, dass die geplanten Massnahmen in diesem speziellen Fall nötig sind, um die Bedingungen des Gewässerschutzes zu erfüllen. Die Kommission beantragt dem Landrat demgemäss, den Krediten und den weiteren Punkten des Landratsbeschlusses zuzustimmen.
Urs Steiner:
Die FDP-Fraktion spricht sich einstimmig für diese Vorlage aus. Sie ist überzeugt, dass in dieser rein technischen Vorlage seriöse, zweckdienliche und kostenbewusste Abklärungen sowie Projektierungsarbeiten geleistet wurden. Beide Kredite sind für den Schutz des Birswassers nötig. Der Entscheid fiel der Fraktion auch leichter, weil mit dem Rückhaltebecken nicht das Maximum, sondern das Optimum erreicht werden soll. Dies vor allem im Hinblick auf den Generellen Entwässerungsplan. Die Kommission hat die Äusserung von Regierungsrätin Elsbeth Schneider mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass der Kanton Basel-Landschaft in bezug auf das Qualitätsziel des Abwassers gesamtschweizerisch nicht herausstechen soll, sondern ein Mittelweg angestrebt wird. Die FDP-Fraktion unterstützt diesen Weg, da ein anderes Ziel für Gemeinde und Kanton, also für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie die Industrie grosse finanzielle Folgen hätte. Sie bittet Regierungsrätin Elsbeth Schneider darum, die zuständigen Amtsstellen, laufend an den Weg des angemessenen Mittels zu erinnern.
Der Landrat ist sicher ab und zu von technischen Vorlagen überfordert, doch ist die FDP-Fraktion davon überzeugt, dass die Verwaltung auf diesem Gebiet über vertrauenswürdige Fachleute verfügt, so dass der Wunsch einzelner Kommissionsmitglieder, einen neutralen Experten beizuziehen, abgelehnt wurde.
Röbi Ziegler:
Die Schadstoffbelastung der Birs ist mindestens im unteren Kantonsteil zu gross, was darauf zurückzuführen ist, dass zuviel Mischwasser in die Birs fliesst und die beiden ARA zwar den eidg. Vorschriften entsprechen, der Fluss aber vor allem in Trockenperioden viel weniger Wasser führt, als bei den Berechnungen angenommen wurde. Das hat zur Folge, dass die Einleitungen aus den Kläranlagen zu wenig verdünnt werden, also zuviel Schadstoffe im Fluss sind, was der Biosphäre des Flusses grossen Schaden zufügt. Das vorgeschlagene Projekt versucht, dem Fluss zu helfen. Bei Regen ist dies konzeptionell auch gut, richtig und vernünftig. Die Einführung von weniger Mischwasser, wird eine Entlastung zur Folge haben. Bei geringem Wasserstand verbessert sich die Situation für den Fluss aber nicht. Der Patient ist daher im Auge zu behalten. Eine Mehrheit der SP-Fraktion beantragt dem Landrat, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.
Heidi Portmann:
Ich bin mit dieser Vorlage gar nicht glücklich und beantrage daher Rückweisung an die Kommission. Eine einzige Kommissionssitzung ohne unabhängige Experten reicht für diese komplexe Vorlage nicht aus.
Die Vorlage zeigt auf, dass das Birswasser bei Trockenwetter ab ARA Birs 1 belastet ist. Diese Anlage wurde vor wenigen Jahren mit hohen Kosten saniert, trotzdem funktioniert sie seither schlecht. Ist die Belastung der Birs nicht in erster Linie auf die Trockenwettersituation zurückzuführen? Wie steht es mit der Abnahmekontrolle nach der Sanierung im Jahre 1990? Geht bei Trockenwetter ab und zu Schmutzwasser direkt in die Birs? Ist das Kanalsystem zu klein dimensioniert? Warum ist die Birs bei Trockenwetter so stark belastet?
In der Vorlage wird nicht nachgewiesen, dass mit einem Mischwasserbecken eine Verbesserung bei Regenwetter erreicht wird. Meine Zweifel bestärken sich noch durch die Aussage des baselstädtischen Zuständigen für Badewasserqualität am Birskopf heute morgen, dass laufend Salmonellen und Streptokokken im Wasser gefunden werden und den Baselbietern immer wieder vorgeschlagen werde, einen direkten Kanal von der ARA 2 in den Rhein zu bauen, damit die grosse Verdünnung zu einer Entschärfung der Gefahr führe.
Leider zeigt die Vorlage nicht auf, wie die Birs bei Regenwetter belastet wird, obschon das Umweltschutzlabor über einen Bericht darüber verfügt. Warum wurde der Bericht in der Kommission nicht offengelegt, obwohl mir schriftlich mitgeteilt wurde, er werde im ersten Semester 1997 veröffentlicht. Er würde aufzeigen, ob das Mischwasserbecken wirklich etwas bringt und wie begründet es ist. Aus dem Bericht geht nicht hervor, dass die schlechte Situation der Birs wirklich auf die Mischwassereinleitungen zurückzuführen ist. Für mich stellt sich Frage, ob mit diesem Millionenbetrag nicht eher sofort etwas für die Verbesserung der prekären Trockenwettersituation unternommen werden sollte.
Hans Schäublin:
Die SVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage. Die Bauvorlage ist ausgewogen und ausgereift. Ausserdem greift sie späteren Entscheiden nicht vor. In diesem Sinne stimmen wir der Bauvorlage einstimmig zu.
Marcel Metzger:
Wenn es jetzt wieder einmal richtig regnet, tut dies dem Boden und den Pflanzen zwar sehr gut, bewirkt aber auch, dass viel Regenwasser in das Kanalisationssystem fliesst und sich dort mit dem Schmutzwasser vermischt. Wenn das Wasser von den Leitungen nicht mehr "geschluckt" werden kann, wird das Wasser direkt in den Fluss abgeleitet. Das führt zu einer weiteren Verschärfung der Situation bei der schon stark belasteten Birs. Das Risiko der Trinkwasserverunreinigung besteht. Zwar soll später das Trennsystem realisiert werden, doch handelt es sich dabei um ein Generationenprojekt, das nicht so rasch umgesetzt werden kann. Jetzt können wir ein Rückhaltemischbecken bauen, um das Mischwasser zurückzuhalten und später an die ARA zurückzugeben. Damit können wir einen grossen Teil der Verunreinigung abfangen. Es handelt sich also um ein sehr sinnvolles Projekt. Ausserdem sind die Zuleitungs- und Sammelkanäle in einer bestimmten Region nicht ganz einwandfrei und werden im Zuge dieser Kredite saniert. Die Folgekosten liegen bei 420'000 Franken pro Jahr, was relativ genau abzuschätzen ist. Es ist daher klar, dass die CVP-Fraktion die Vorlage einstimmig unterstützen kann und den Rückweisungsantrag ablehnt.
Peter Brunner:
Die SD-Fraktion spricht sich gegen Rückweisung, aber für Eintreten und Zustimmung zur Vorlage aus. da die Natur sonst durch die Belastung geschädigt wird. Die Kommission hat sich dreimal intensiv mit diesem Thema befasst. Ich verstehe die Bedenken von Heidi Portmann nicht, da eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann. Die Belastung der Birs am Birskopf hat mit dieser Vorlage nichts zu tun, da es sich dort um ein Problem der Kläranlagen handelt. Das Mischwasserklärbecken hat eine andere Aufgabe zu erfüllen. Die Rückweisung der Vorlage dient der Umwelt nicht.
Maya Graf:
Die Fraktion der Grünen anerkennt die Notlage und die prekäre Wasserqualität der Birs. Dass sie sich für den Gewässerschutz einsetzt, ist allgemein bekannt. Sie anerkennt den Handlungsbedarf also, ist aber mit den vorliegenden Abklärungen unzufrieden. Es geht hier um ein Mischwasserbecken für 5,4 Mio Franken. Damit wird Symptombekämpfung betrieben. Der ganzheitliche Ansatz fehlt dieser Vorlage. Dies betrifft auch genaue Abklärungen betreffend den Generellen Entwässerungsplan (GEP) sowie Anhörungen über und Abklärung von Alternativmöglichkeiten. Die Bevölkerung trägt diese Kosten mit den Abwassergebühren. Der Landrat verfügt nicht über ausreichende Grundlage für die Entscheidung darüber, ob ein billigeres und besseres Projekt denkbar wäre.
Die Fraktion der Grünen beantragt daher Rückweisung der Vorlage an die Kommission mit der Bitte, alternative und ganzheitliche Lösungen unter Einbezug des GEP mit Hilfe einer aussenstehenden Fachperson zu prüfen.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
In der letzten Ausgabe des "Kassensturz" wurde der Kanton Basel-Landschaft, insbesondere das Amt für Umweltschutz und Energie, als Vorbild dargestellt, da in unserem Kanton vermehrt "Alternativreinigungen" verwirklicht werden. Der Kanton Basel-Landschaft ist auf diesem Gebiet in der Schweiz führend. Ich habe daher mit den Voten von Heidi Portmann und Maya Graf Mühe, sind sie doch Mitglieder der Umwelt- und Energiekommission, welche diese Vorlage vorberaten hat. - Es erscheint mir überflüssig, einen externen Experten beizuziehen.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
In all diesen Ämtern arbeiten Experten, sonst ja müssten künftig bei allen Beratungen von Vorlagen usw. externe Fachleute beigezogen werden. Dies kann aber nicht im Sinne des Landrates sein – wenn man dabei nur an die Kosten denkt!
E. Schneider hat anlässlich der Beratungen der letzten Vorlage deutlich betont, dass alle Wünsche, Anregungen und Abklärungen, die die Kommission von der Direktion verlangt, auch durchgeführt und vorgelegt werden. Sie betont, dass der Kommission nichts vorenthalten wurde. Die beiden Rückweisungsanträge stammen von Kommissionsmitgliedern und dafür kann E. Schneider kein Verständnis aufbringen.
Alfred Zimmermann
möchte wie folgt richtig stellen, was E. Schneider offensichtlich falsch verstanden hat: Wir kritisieren nicht die Regierung, wir kritisieren – und dies laut und deutlich – die Kommissionsarbeit. Die Kommission hat lediglich an einer einzigen Sitzung die gesamte Vorlage beraten und auch beschlossen. In der Bau- und Planungskommission beispielsweise ist es ein Prinzip, dass Vorlagen nicht nur an einer einzigen Sitzung beraten werden, sondern dass der Horizont erweitert wird und allenfalls auch Anhörungen vorgesehen werden.
Urs Steiner
unterstützt RR E. Schneider. Wenn heute die Kommissionsarbeit kritisiert wird, kann man mit gutem Recht nach dem Grund dafür fragen. Während dreieinhalb Stunden wurde die rein technische Vorlage beraten. Alle geforderten Informationen wurden erteilt. - Die CVP-Fraktion steht hinter der Vorlage und sieht nicht ein, warum nochmals Zeit vergeudet werden soll.
Heidi Portmann
wehrt sich auch gegen den Vorwurf der Kritik an E. Schneider bzw. der BUD. A. Zimmermann hat es bereits erwähnt: die Kritik richtet sich an die Kommission. H. Portmann wusste anlässlich der Beratung der Vorlage nicht, was sie fragen sollte – was sie jetzt allerdings sehr wohl zu fragen weiss. Offenbar wurde die Anlage 1990 falsch gebaut und falsch berechnet. Sie lässt anstatt 300 l/sek. nur 160 oder 140 l/sek. durch das Klärbecken fliessen, was weniger als die Hälfte ist. Im weiteren zeigen Schriften auf, dass kurze, grosse Regenfälle den Lebewesen, die unten im Sediment leben, nichts ausmachen.
Roland Meury:
Es wird hier sehr empfindlich reagiert, so empfindlich, dass sich zwei Kommissionsmitglieder fast entschuldigen müssen und beteuern, dass sie nicht RR E. Schneider kritisieren. Es geht aber lediglich darum, dass einzelne Kommissionsmitglieder mit ihrer Forderung unterlegen sind und ihr Anliegen nun im Plenum vorbringen möchten. Im übrigen ist es eine Kunst,
wesentliche
und
nicht möglichst viele
Fragen zu stellen. Aus eigener Erfahrung bemerkt dazu R. Meury, dass sich wesentliche Fragen oft erst innerhalb der Debatte heraus kristallisieren. Darum sollten wichtige Geschäfte, die auch für die Zukunft Geltung haben werden, nicht an einer einzigen Sitzung diskutiert und erledigt werden; es handelt sich dabei aber um keinerlei Schuldzuweisung.
Jacqueline Halder
ist gerne zur Rücknahme in die Kommission bereit. Sie selber ist auch interessiert, die Meinung anderer Fachleute kennen zu lernen. An der nächsten Kommissionssitzung werden wir im übrigen solche Anlagen besichtigen; auch dies ist Weiterbildung.
Ernst Thöni:
In den Medien sollte nicht der Eindruck entstehen, dass heute das Mischwasserbecken beschlossen, die Besichtigung aber erst anschliessend stattfinden wird. Dieselbe Kommission, deren Minderheit nun versucht, ihren unterlegenen Antrag durchzubringen, hat bereits ein solches Rückhaltebecken bei Zunzgen besichtigt. - Es geht jetzt heute darum, dass in der Kläranlage Reinach ein solches Becken gebaut werden muss. E. Thöni bittet, dem Kommissionsbeschluss zuzustimmen.
Hansruedi Bieri:
Es scheint in dieser Diskussion mehr darum zu gehen, wie in der Kommission eine Vorlage behandelt werden sollte. In der Bau- und Planungskommission wird tatsächlich in den seltensten Fällen am gleichen Tag eine Vorlage beraten und dann auch abgeschlossen. - Was H.R. Bieri aber nicht zusagt, ist der Beizug unabhängiger Fachleute; bei dieser Forderung handelt es sich weniger um einen Vorwurf an E. Schneider als vielmehr an die Beamten, die die Vorlage ausgearbeitet haben. Dabei ist es ja nicht das erste Mal, dass eine solche Anlage gebaut wird.
://: Die Anträge
– der Grünen Fraktion, Rückweisung an die Umwelt- und Energiekommission, mit der Bitte, alternative ganzheitliche Lösungen (mit Einbezug GEP) unter Anhörung einer aussenstehenden Fachperson zu prüfen sowie
– von Heidi Portmann um Rückweisung an die Kommission
werden mit grosser Mehrheit abgelehnt.
ZUM LANDRATSBESCHLUSS
Dem folgenden Landratsbeschluss wird mit grosser Mehrheit gegen 1 Stimme und einige Enthaltungen zugestimmt.
Landratsbeschluss
betreffend Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Bau des Mischwasserklärbeckens Reinach und die Sanierung des Zuleitungs- und Sammelkanal Dornach - ARA Birs 1
Vom 24. April 1997
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der für den Bau des Mischwasserklärbeckens Reinach erforderliche Verpflichtungskredit von brutto (inkl. Mehrwertsteuer) Fr. 5'400'000.- zulasten Konto 2347.701.52-108 sowie für die Sanierung des Zuleitungs- und Sammelkanals Dornach - ARA Birs 1 von brutto (inkl. Mehrwertsteuer) Fr. 2'750'000.- zulasten Konto 2347.701.52-109 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 1. Oktober 1995 werden bewilligt.
2. Vom Beitrag von ca. Fr. 750'000.- an die Kosten des Mischwasserklärbeckens Reinach zugunsten Konto 2347.860.00-108 des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) wird Kenntnis genommen.
3. Vom Beitrag von ca. Fr. 1'350'000.- an die Kosten des Mischwasserklärbeckens zugunsten Konto 2347.862.10-108 der Gemeinde Dornach wird Kenntnis genommen.
4. Von den Beiträgen von ca. Fr. 1'100'000.- an die Kosten für die Kanalsanierungen und den Grundwasserschutz zugunsten Konto 2347.862.10-109 der Gemeinden Dornach, Gempen und Hochwald sowie zugunsten Konto 2347.865.70-109 der Firma Pazag AG wird Kenntnis genommen.
5. Soweit für die Ausführung der Bauvorhaben Areal erworben oder in Rechte in Grund und Boden sowie Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss, wird die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, gestützt auf die §§ 2, 36 und 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 das Enteignungsverfahren durchzuführen.
6. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht, gestützt auf § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung.
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