LR Protokoll 24. Juni 1999 (Teil 9)

Protokoll der Landratssitzung vom 24. Juni 1999



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





19 1999/092
Berichte des Regierungsrates vom 20. April 1999 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 31. Mai 1999: Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes 1990 für die Periode 1992 - 1996 und Massnahmenpaket 2000 - 2004

Jacqueline Halder , Präsidentin der Umweltschutz- und Energiekommission, fasst den Kommissionsbericht kurz zusammen und stellt fest, dass im Rahmen dieser Vorlage keine Kredite gesprochen werden müssten. Die zur Realisierung der im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes gesteckten, nach wie vor aktuellen Ziele benötigten weiteren Kredite würden mit neuen Vorlagen oder im Rahmen der Voranschläge beantragt. Die Umweltschutz- und Energiekommission unterstütze die im regierungsrätlichen Bericht vorgesehenen Massnahmen und beantrage folgende Ergänzung der Beschlussesziffer 2:
"... ist dem Landrat Bericht zu erstatten , unter Einbezug der Jahre 1997 - 1999 ."

Im übrigen beantrage die Kommission dem Landrat einstimmig, dem ergänzten Landratsbeschluss in allen Punkten zuzustimmen.

Ernst Thöni gibt in seiner Eigenschaft als stellvertretender Sprecher der FDP-Fraktion bekannt, dass diese nach anfänglicher Skepsis nun mit Genugtuung vom Ergebnis der getroffenen Massnahmen und insbesondere vom Umstand Kenntnis nehme, dass man dabei im Rahmen der bewilligten finanziellen Mittel geblieben sei. Sie stimme dem Landratsbeschluss unter der Voraussetzung zu, dass beim Einsatz der bewilligten Kredite auch in Zukunft Zurückhaltung geübt werde.

Heidi Portmann meldet namens der einstimmigen SP-Fraktion Zustimmung zur Vorlage. Leider habe sie im Verlauf der Kommissionsberatung zur Kenntnis nehmen müssen, dass es der Kanton mit der ökologischen und naturschonenden Bewirtschaftung der eigenen Gebäude und Gelände immer noch nicht so genau nehme, wie er dies von seinen Subventionsempfängern verlange. Er müsse sich darum den Vorwurf gefallen lassen, ein denkbar schlechtes Vorbild abzugeben.

Max Ritter erklärt, als Vertreter der Bauernschaft dankbar und mit Freude davon Kenntnis genommen zu haben, dass die Vorlage bei der Umweltschutz- und Energiekommission auf einhellige Zustimmung gestossen sei. Gleichzeitig müsse er betonen, dass einerseits die Direktzahlungen an die Land- und Forstwirtschaft mit strengen Auflagen verbunden seien und andererseits die Erfolgskontrollen sehr viel Geld kosteten. Weil vor allem der Landwirtschaft Direktzahlungen wenig nützten, wenn künftig niemand mehr bereit sei, ihr die nach ökologischen Grundsätzen produzierten Erzeugnisse abzunehmen, bitte er sowohl die Regierung als auch das Parlament um aktive Unterstützung von Kampagnen, die der Aufklärung der Bevölkerung dienten, wie z.B. die "Kantonale Aufklärungskampagne für eine gesunde Ernährung zur Senkung der Gesundheitskosten" , die er mit seiner heute eingereichten Motion 1999/134 fordere.

Die SVP/EVP-Fraktion stimme der Kommissionsfassung des Landratsbeschlusses einstimmig zu.

Eugen Tanner stellt einleitend fest, dass man von der ersten Periode kaum mehr habe erwarten dürfen als vorbereitende Massnahmen und den Aufbau einer Infrastruktur mit dem Ziel, das Konzept aus dem Jahre 1990 tatsächlich zum Tragen zu bringen. Auch die für die neue Periode von 2000-2004 geplanten Massnahmen machten Sinn. Die CVP-Fraktion nehme daher vom regierungsrätlichen Bericht, vom Massnahmenpaket 2000-2004 und vom Kostenbeitrag des Bundes in der Höhe von rund 30% zustimmend Kenntnis.

Peter Brunner ist der Meinung, dass man erst am Anfang einer intensiven Aufbau- und Ausbauphase stehe, obwohl in den letzten Jahren viel bezüglich Natur- und Landschaftsschutz unternommen worden sei. Auch heute noch gehe in jeder Sekunde ein Quadratmeter Kulturland verloren. Weil es die SD-Fraktion als wichtig erachte, dass das Kulturgut Natur und Landschaft für spätere Generationen erhalten bleibe, trete sie einstimmig auf die Vorlage ein und stimme den Anträgen der Kommission zu.

Maya Graf schickt voraus, dass Eintreten auf die Vorlage und zustimmende Kenntnisnahme vom regierungsrätlichen Bericht für die Fraktion der Grünen eine Selbstverständlichkeit sei, schränkt aber ein, dass mit der bloss vierzigprozentigen Zielerreichung ihre Erwartungen nicht erfüllt worden seien. Ohne die Budgetkürzungen und Ablehnungen von Budgetanträgen, die sie in den vier Jahren als Landrätin immer wieder habe erleben müssen, wäre man den Zielen des Natur- und Landschaftsschutz einen grösseren Schritt näher gekommen, als dies heute leider der Fall sei. Für um so wichtiger halte ihre Fraktion eine kontinuierliche, nachhaltige Umsetzung des Konzepts im Interesse der Erhaltung einer lebenswerten Existenzgrundlage für künftige Generationen.

Die Fraktion der Grünen verlange darüber hinaus eine Intensivierung der verwaltungsinternen Zusammenarbeit, weil sie festgestellt habe, dass der Kanton sein eigenes Land nicht nach den Kriterien bewirtschafte, von deren Erfüllung er seine Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung ökologischer Ausgleichsflächen abhängig mache.

Regierungsrat Andreas Koellreuter glaubt, dass aufgrund eines Vergleichs der heutigen Situation mit jener im Jahre 1990, als man sich entschlossen habe, im Natur- und Landschaftsschutz aktiver zu werden, eine gar nicht so schlechte Gesamtbilanz gezogen werden dürfe. Allerdings habe die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft nicht unwesentlich dazu beigetragen, dass in den letzten neun Jahren im Kanton Basel-Landschaft einiges habe erreicht werden können. Ohne wirtschaftlichen Druck wäre die Bereitschaft der Landwirtschaft, auf diesen Zug aufzusteigen, kaum so gross gewesen.

Selbstverständlich sei es schade, dass nicht alles im Massnahmenpaket Geplante habe realisiert werden können, dass die Aufbauphase länger als ursprünglich vorgesehen gedauert habe und dass es immer noch Reibungsverluste gebe, die ausgemerzt werden müssten. Dies ändere aber nichts an der grundsätzlich positiven Bewertung der Entwicklung, die nun erfreulicherweise nicht nur fortgesetzt, sondern noch intensiviert werden könne, beispielsweise durch Verbindung isolierter Biotope und Aufwertung ökologischer Defizitgebiete.
Was die ökologische Bewirtschaftung kantonseigener Gebäude und Landflächen angehe, gebe es gewiss noch Mankos, die sukzessive aufgearbeitet werden müssten.
Er danke dem Rat für die gute Aufnahme dieses Berichtes und sei sich darüber im Klaren, dass über die Jahre 1997 bis 1999 ebenfalls noch Bericht erstattet werden müsse.

://: Eintreten ist unbestritten.

Detailberatung des Landratsbeschlusses
(Kommissionsfassung)

Titel und Ingress:
Keine Wortbegehren.

Ziffern 1 bis 4:
Keine Wortbegehren.

Rückkommen wird nicht beantragt.

://: Der Landratsbeschluss wird einstimmig wie folgt verabschiedet:

Landratsbeschluss
betreffend den Bericht über den Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes des Kantons Basel-Landschaft 1990 sowie betreffend das Massnahmenpaket 2000-2004


Vom 24. Juni 1999

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Vom Bericht über den Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes 1990 des Kantons Basel-Landschaft in der Berichtsperiode 1992 - 1996 wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Das Massnahmenpaket 2000 - 2004 wird zur Kenntnis genommen. Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat für die erforderlichen Massnahmen die entsprechenden Einzelvorlagen zu unterbreiten. Nach Ablauf der Vollzugsperiode 2000 - 2004 ist dem Landrat Bericht zu erstatten, unter Einbezug der Jahre 1997 - 1999.
3. Der Landrat nimmt zur Kenntnis, dass der Bund an die Kosten für Massnahmen des Biotopschutzes und des ökologischen Ausgleichs gemäss Artikel 18d des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) Beiträge von rund 30 % leistet.
4. Der Regierungsrat wird beauftragt, die Aktivitäten der kantonalen Verwaltung an den im Katalog flankierender Massnahmen genannten Zielsetzungen zu orientieren.


Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei




22 1999/084
Interpellation von Maya Graf vom 15. April 1999: Wie ist unser Kanton für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus dem Kosovo vorbereitet? Antwort des Regierungsrates

Regierungsrat Eduard Belser erinnert daran, dass er an diesem Ort schon mehrmals Gelegenheit gehabt habe, sich zu obigem Thema zu äussern.

Zu Frage 1: Die Aufnahme von schutzsuchenden Ausländern erfolge grundsätzlich nach den ordentlichen Verfahrensabläufen. In der Zeit um den letzten Jahreswechsel habe man zu ausserordentlichen Strukturen Zuflucht nehmen müssen und wäre auch jetzt wieder dazu bereit, wenn sich dies als nötig erweisen sollte. Ob dann wieder auf die Kollektivunterkünfte in den Gemeinden Binningen, Münchenstein, Aesch, Sissach und Niederdorf zurückgegriffen werden müsse, sei jetzt noch eine offene Frage, die sich aber - je nach Entwicklung der Zuwanderung aus diesem Konfliktgebiet oder möglicherweise sogar der Rückwanderung dorthin - schon im Laufe der nächsten Wochen entscheiden könne. Dass sich selbst die Rückwanderung nicht planen lasse, zeigten die Erfahrungen in unmittelbarer Umgebung des Konfliktgebietes.

Zu Frage 2: Der Kanton unterstütze und berate die Gemeinden weiterhin über den Koordinationsstab und die verschiedenen Fachstellen, und zwar in Zusammenarbeit mit der Erziehungs- und Kulturdirektion.

Zu Frage 3: Bei den Externen Psychiatrischen Diensten stehe ein Team zur professionellen Betreuung traumatisierter Schutzsuchender bereit.

Zu Frage 4: Der Kanton könne der Unterbringung bei Verwandten zustimmen, wenn sie sich nach Abklärung der Wohnverhältnisse als zumutbar erwiesen habe und auch die Zustimmung der Vermieter vorliege. Personen, die von Verwandten aufgenommen worden seien, müssten von diesen auch betreut werden, was sicher zu einer besseren Verarbeitung gewisser Erlebnisse beitragen werde.

Zu Frage 5: Ein ausbildungsorientiertes Rückkehrprogramm sei konzeptionell erstellt, und für seine nicht ganz einfache Umsetzung werde die Zusammenarbeit mit einer geeigneten Organisation gesucht. Bei einer Begrenzung der TeilnehmerInnen an den einjährigen Kursen auf 20 Personen werde pro Tag und Person mit Kosten von 80 Franken gerechnet. Dieses Programm sei nicht speziell auf die jetzt eintreffenden Kriegsflüchtlinge ausgerichtet.

Zu Frage 6: Die Unterbringung und Betreuung sei Angelegenheit der Gemeinden. Es gebe darunter auch solche, die Tagesstrukturen aufgebaut hätten. Dabei müsse immer wieder darauf hingewiesen werden, dass im Baselbiet in 14 Gemeinden gesamthaft 850 Plätze in Kollektivunterkünften mit professioneller Betreuung zur Verfügung ständen. Diese Gemeinden erhielten für die Übernahme des Betreuungsauftrages vom Kanton einen Anteil an der vom Bund vergüteten Betreuungspauschale. In diesem Betreuungsauftrag sei klar formuliert, dass erwerbslosen Personen ein strukturierter Tagesablauf anzubieten sei. Dank Erhöhung des Betreuerstellenkontingents durch den Bund werde seit dem vierten Quartal des Jahres 1998 den übrigen Gemeinden ebenfalls ein Beitrag für ihr Tagesstrukturangebot in der Individualunterbringung ausgerichtet.

://: Auf Antrag der Interpellantin wird Diskussion bewilligt.

Maya Graf verdankt die Interpellationsbeantwortung und stellt folgende Zusatzfragen:

1. Wie sieht das Schulungskonzept für Kinder aus?
2. Sind alle Gemeinden darüber informiert, dass ihnen für ihr Tagesstrukturangebot ein Beitrag zusteht?
3. Wird das Team der Externen Psychiatrischen Dienste zur professionellen Betreuung traumatisierter Schutzsuchender in Anspruch genommen?


Eduard Belser zur 1. Zusatzfrage: Das Schulungskonzept funktioniere aus seiner Sicht gerade in der jetzigen Kriegsphase, wo vermehrt Kinder ins Land gekommen seien, recht gut. Die schulische Betreuung sei mittels eines Nachtragskredits sichergestellt worden.

Die Antwort auf die 3. Zusatzfrage werde er nach entsprechenden Abklärungen nachliefern. Die Nachfrage nach solchen Leistungen werde gemeinhin sehr überschätzt, denn die Erfahrung lehre, dass in dieser Weise Betroffene ihre Traumata vorzugsweise im Kreise ihrer Landsleute zu verarbeiten versuchten. Diese Zurückhaltung gegenüber Fremden und der unter Flüchtlingen oft zu beobachtende Vernetzungsdruck erschwerten mitunter die Aufgabe der BetreuerInnen sehr. Andererseits komme darin auch ein Bedürfnis nach Rückkehr in die eigene Heimat zum Ausdruck, das durchaus den Intentionen der Flüchtlingspolitik entspreche.

Paul Schär fragt, ob rückkehrwillige Flüchtlinge mit diesem Ansinnen tatsächlich an die zuständigen Behörden gelangten und wie man sich in solchen Fällen den praktischen Ablauf vorzustellen habe: Können sie vom einen Tag auf den andern einfach ihre Koffer packen und zurück reisen?

Eduard Belser sind die Details nicht bekannt, doch geht er davon aus, dass es Leute gebe, die das Programm des Bundes abwarteten, weil sie davon finanziell profitieren zu können glaubten. Darunter gebe es Leute, die ganz normal in die Schweiz einreisten, u.a. auch solche, die ein Visum erhalten hätten. In den Statistiken über die Asylverfahren stosse man in etwa 70% der Fälle auf Kommentare wie "verschwunden", "ausgereist", "Aufenthaltsort unbekannt" . Bei offenen Grenzen müsse man natürlich mit einer beträchtlichen Dunkelziffer bezüglich nichtregistrierter Aufenthalte rechnen.

Andererseits gebe es Gruppen von Leuten, die von den vom Bund unterstützten Rückkehrberatungsstellen betreut würden. Die letzteren hätten sich schon im Falle von Bosnien bewährt, und auch bei den Flüchtlingen aus dem Kosovo werde es nicht anders sein. Bei einer weiteren Gruppe, die meist für die Zwangsausschaffung vorgesehen sei, bereite der Fremdenpolizei die Beschaffung bzw. Ausstellung von Papieren Mühe.

Maya Graf verweist auf die Selbsthilfebereitschaft unter diesen Flüchtlingen und führt als Beispiel das von albanischen Fachleuten und Hilfswerken getragene Bildungszentrum in Basel an. Ihre Frage laute, ob der Kanton Basel-Landschaft unter Umständen bereit wäre, solche Hilfe zur Selbsthilfe zu unterstützen.

Eduard Belser möchte diese Möglichkeit nicht vollständig ausschliessen, jedoch eine gewisse Zurückhaltung signalisieren, denn grundsätzlich sei er der Auffassung, dass die se in der Schweiz relativ gross gewordene Bevölkerungsgruppe sich in einem gewissen Ausmass selbst helfen müsse und kein Anlass bestehe, jede ihrer Aktivitäten zu unterstützen. Offen gestanden habe die Schweiz, die verglichen mit anderen Ländern prozentual am meisten Leute aus dem Kosovo beherberge, ein Interesse daran, diese Gruppierungen nicht allzu gross und geschlossen werden und sich von ihnen nicht noch stärker in diesen Konflikt hinein ziehen zu lassen. Zweifellos sehe man sich heute immer wieder mit Ansprüchen konfrontiert, die in seinen Augen nicht vertretbar seien, wenn man sich an Leib und Leben bedroht fühle. Aus diesen Gründe halte er es für verfehlt, die Schweiz in dieser Hinsicht noch attraktiver zu machen.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 24. Juni 1999


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