LR Protokoll 24. Juni 1999 (Teil 8)
Protokoll der Landratssitzung vom 24. Juni 1999
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
17 1999/051
Berichte des Regierungsrates vom 16. März 1999 und der Bau- und Planungskommission vom 14. Juni 1999: Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen des Kantonsspitals Bruderholz
Rudolf Felber stellt fest, die Bau- und Planungskommission habe die Vorlage an zwei Sitzungen beraten und verabschiedet. Die jetzt bestehende Anlage wurde 1973 in Betrieb genommen und kann heute nur noch bedingt gewartet werden. Die Kommission liess sich überzeugen, dass eine Erneuerung unumgänglich ist. Die alte Anlage wird durch eine neue, digitale ersetzt, ebenso die Telefonapparate, welche mit der neuen Anlage nicht mehr betrieben werden können. Die neuen Telefone werden mit einem Chipkartenleser ausgerüstet, sodass jeder Patient während seinem Spitalaufenthalt die gleiche Durchwahlnummer behalten kann. Die neue Anlage ist Jahr-2000-tauglich.
Da die Erneuerung gerechtfertigt ist, stimmte die Bau- und Planungskommission der Vorlage mit 11:0 Stimmen zu.
Rolf Rück: Die SP-Fraktion stimmt der Erneuerung einstimmig zu, dies auch im Interesse der PatientInnen.
Auch Theo Weller gibt die einstimmige Zustimmung der SVP/EVP-Fraktion zur Vorlage bekannt, deren Notwendigkeit durch den gestrigen Ausfall erneut offensichtlich geworden sei.
Danilo Assolari spricht sich im Namen der CVP-Fraktion für die Vorlage aus, da der Ersatz der 26-jährigen Telefonanlage absolut notwendig sei. Man wundert sich, dass diese überhaupt noch läuft.
Willi Müller betont, die Anlage müsse schon nur aus Sicherheitsgründen ersetzt werden, weshalb die SD die Vorlage einstimmig unterstützen.
Claude Janiak stellt unbestrittenes Eintreten fest und bittet die Landratsmitglieder, den Landratsbeschluss durchzugehen.
Titel und Ingress:
Keine Wortbegehren.
Ziffern 1 - 2:
Keine Wortbegehren.
://: Der Landratsbeschluss wird einstimmig verabschiedet, nachdem kein Rückkommen gefordert wurde.
Landratsbeschluss
betreffend Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen beim Kantonsspital Bruderholz (KSB)
Vom 24. Juni 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Den Baumassnahmen im Kantonsspital Bruderholz für die Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen wird als gebundene Ausgabe zugestimmt und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 4,9 Mio. zu Lasten des Kontos 2320.503.30-221 wird bewilligt.
2. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis vom 1. Oktober 1998 des Kredites unter Ziffer 1 werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Mitteilungen
Der Präsident der Bau- und Planungskommission, Rudolf Felber , richtet nach 16 Jahren Amtszeit einige Worte an die Anwesenden. Er dankt den Zuschauern, welche die Landratsdebatten verfolgen, für ihr Interesse sowie der Presse für die sehr faire Behandlung der Geschäfte der Bau- und Planungskommission.
Die Regierung verhielt sich der Kommission gegenüber immer loyal, wobei er seinen besonderen Dank an Elsbeth Schneider richtet, welcher er gute Besserung wünscht, damit sie schon bald wieder mit voller Kraft in ihrem Amt tätig sein kann. Der gleiche Dank gilt auch ihrem Vorgänger, Eduard Belser. Der Verwaltung dankt er für die nicht immer einfache Vorbereitung der Vorlagen, besonders wenn ein Geschäft wieder zurückgenommen werden und neu erarbeitet werden musste. Nicht zuletzt gilt sein Dank der Landeskanzlei, welche für den Ratsbetrieb zuständig ist, besonders Urs Troxler, dem Protokollsekretär der Bau- und Planungskommission. Beim Lesen der Protokolle staunte er immer wieder und fragte sich, ob wirklich alle Kommissionsmitglieder immer so gescheit reden. Schliesslich dankt er dem Landrat dafür, dass den Anträgen der Kommission meist Folge geleistet wurde. Wenn in der Kommission auch ab und zu harte Debatten geführt wurden, so hatten die Mitglieder sehr wohl die Fähigkeit zwischen harten Auseinandersetzungen in der Sache und zwischenmenschlichen Beziehungen zu trennen. Die Zeit im Landrat war für ihn eine schöne Zeit, wofür er sich bei allen herzlich bedankt.
Die Dankesworte und die Arbeit von Rudolf Felber werden mit langem Applaus quittiert.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
18 1999/105
Berichte des Regierungsrates vom 18. Mai 1999 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 14. Juni 1999: Bewilligung des Verpflichtungskredites für die Wärmezentrale ARA Birs 2 in Birsfelden (Wärmeverbund St. Jakob)
Jacqueline Halder informiert, dass der Wiederaufbau des Stadions St. Jakob mit den geplanten Altersresidenzen, Restaurants, Läden und Wohnungen in vollem Gange sei. Zur Diskussion steht heute die Beheizung des St. Jakob-Parks. Bei der Planung von Heizungen spielen heute verschiedene Faktoren wie die Energieeffizienz und Umweltbelastung, aber auch die Investitions- und Betriebskosten eine Rolle. Nun soll das Abwasser-Wärmepotential der ARA Birs 2 innerhalb eines Wärmeverbundes zwischen St. Jakob-Park, der Joggelihalle, dem Sportbad sowie den Garderobengebäuden genutzt werden. Die Verhandlungen mit Basel-Stadt verliefen erfolgreich, sodass sich der St. Jakob-Park dem Wärmeverbund anschliessen will, ebenso die Joggelihalle, obwohl dort bereits ein gut funktionierendes Blockheizkraftwerk mit zwei zusätzlichen Gasheizkesseln vorhanden ist.
Der geplante Wärmeverbund wird folgendermassen funktionieren: In der ARA Birs 2 wird eine Wärmepumpe installiert, welche mit Strom aus dem Blockheizkraftwerk Joggelihalle dem gereinigten Abwasser die Wärme entzieht, auf ein höheres Niveau bringt und dem Heizsystem zuführt. Diese Wärmepumpe soll das ganze Jahr über funktionieren. Falls nötig wird das Blockheizkraftwerk St. Jakob - je nachdem mit den beiden Gasheizkesseln - zugeschaltet. Als Reserve in der ARA Birs 2 dient ein Ölheizkessel, welcher nur dann in Betrieb genommen wird, wenn es sehr kalt wäre oder bei einem Ausfall des übrigen Heizsystems.
Das Amt für Industrielle Betriebe (AIB) realisiert die Wärmezentrale ARA Birs 2, während alle anderen Elemente von den Industriellen Werken Basel-Stadt (IWB) betrieben werden. Das AIB stellt den IWB für die gelieferte Wärme inklusive Betriebs- und Kapitalkosten die Rechnung. Für die Wärmezentrale ist ein Kredit von Fr. 1,2 Mio. notwendig, während sich die Gesamtkosten für den Bund auf 4,2 Millionen belaufen.
Da die Auswirkungen auf die Umwelt günstig sind, werden sowohl kantonale wie auch eidgenössische Subventionen erwartet. Die Emissionen in die Luft werden um rund die Hälfte und der Einsatz von Primärenergie um rund einen Drittel reduziert. Der Mehrpreis gegenüber einer konventionellen Heizung beläuft sich auf ungefähr 5 bis 10 Prozent. Die Kommission musste diese Vorlage in einer Sitzung behandeln, da der St. Jakob-Park bereits im Winter 2000 beheizt werden sollte. Wenn die Referendumsfrist noch einbezogen wird, so ist es wichtig, bereits heute eine Entscheidung zu fällen. Eine Rückweisung an die Regierung, wie von einem Kommissionsmitglied beantragt, bringt nicht viel, da es für unseren Kanton keine Alternative gibt.
Die Kommission stellt sich hinter die Vorlage, es ist ihr allerdings wichtig, dass der letzte Satz von Punkt 3 des Antrags offiziell hinzugefügt wurde. ( "Dabei sind die in der Wärmeerzeugungsanlage ARA Birs 2 anfallenden Jahreskosten dem Wärmeverbund St. Jakob vollumfänglich in Rechnung zu stellen." )
Die Kommission beantragt dem Landrat mit 7:1 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Landratsbeschluss zuzustimmen.
Urs Steiner empfindet die Vorlage wegen des Zeitdrucks als grundsätzlich unglücklich. Aufgrund dieser Vorlage könnte eine stundenlange, grundsätzliche Energiedebatte gehalten werden, worauf hier jedoch verzichtet werden soll. Die FDP-Fraktion anerkennt die engineering-Leistung hinter dem Projekt, welche nicht demagogisch hinterfragt werden soll. Ökologisch wie ökonomisch handelt es sich um einen sinnvollen Verbund, aber er erlaubt sich, drei kritische Fragen zur Subventionspraxis in den Raum zu stellen:
1. Der Kanton Basel-Landschaft subventioniert den geplanten Wärmeverbund. Die von den Baselbieter Steuerzahlern zu leistenden Subventionen sind zu Gunsten von Liegenschaften in Basel-Landschaft und Basel-Stadt, beziehungsweise LiegenschaftsbesitzerInnen. Soll nicht der Kanton Basel-Stadt die von Basel-Landschaft zu bringenden Subventionen selbst bezahlen?
2. Einerseits soll das AIB die Zentrale in der ARA Birs 2 erstellen und betreiben, andererseits wird das AIB in näherer Zukunft als unabhängige Gesellschaft operieren. Erhält das AIB mit diesem Entscheid nicht einen gewichtigen, von den SteuerzahlerInnen finanzierten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern? Die Entwicklung wird wachsam verfolgt werden müssen.
3. Müssten die in der Landratsvorlage vorgesehenen Leistungen des AIB nicht generell ausgeschrieben werden, damit auch Dritte die Möglichkeit hätten, eine Offerte für den Bau und Betrieb der Grundlastzentrale einzureichen? Zeitlich ist dies nicht mehr möglich, trotzdem muss diese Frage gestellt werden.
Die FDP wird die Subventionierungspraxis mit den entsprechenden Wettbewerbsverzerrungen wachsam verfolgen und die freie Marktwirtschaft auch im Energiesektor vorantreiben.
Vom ökologischen und ökonomischen Standpunkt her unterstützt die FDP-Fraktion die Vorlage, von der Subventionspraxis her ist ein gewisses Unbehagen vorhanden.
Heidi Portmann bemerkt gegenüber Urs Steiner, dass die 300'000 Franken Subvention bei einer Zustimmung zum Projekt fliessen. Wenn dies verhindert werden soll, muss das vorliegende Geschäft abgelehnt werden. Neben den kantonalen Subventionen kommen noch Fr. 700'000.- Bundessubventionen dazu, ebenfalls Steuergelder. Sie selbst hat noch nie von einem Projekt gehört, welches derart hoch subventioniert wurde. Keines der privaten Subventionsgesuche aus dem Kanton Basel-Landschaft erhielt je eine ähnlich hohe Subvention. Wie bereits erwähnt, handelt es ich um eine schwierige Materie, welche im Eilzugstempo beraten werden musste. Zudem sind sowohl in der Vorlage als auch in den Antworten zu den von ihr gestellten Fragen Fehler enthalten, unter anderem stimmt es ganz klar nicht, dass 50% der Emissionen eingespart werden können.
Sie fasst ihre Argumente noch einmal ganz kurz zusammen: In der Sporthalle St. Jakob steht jetzt ein Blockheizkraftwerk, welches zu 100% Strom und Wärme produziert. Herr Neumann, der Direktor dieser Halle, bat in einem Leserbrief darum, dass dies so belassen werde. In der ARA soll eine Wärmepumpe mit einer relativ schlechten Arbeitszahl eingerichtet werden, was bedeutet, dass viel Strom verbraucht wird. Weil diese Wärmepumpe immer laufen soll, wird das Blockheizkraftwerk, welches einmal 3 Mio. Franken kostete, um einen Drittel zurückgenommen. Somit ist ein Investitionsverlust von einer Million vorhanden. Dies soll die Unsinnigkeit des ganzen Projektes aufzeigen. Offenbar hätten beide Kantone einfach zu viel Geld.
Es wurde nicht darauf geschaut, Subventionen als Ansporn zu verteilen, sondern darauf, den Wärmepreis so günstig wie mit einer normalen Heizanlage zu halten, ein Novum in der Art der Subventionsvergabe.
Egal wie die Systemgrenzen gezogen werden, diese Lösung wird am Schluss emissionsmässig genauso aussehen, wie wenn alles beim jetzigen Zustand belassen und eine ganz normale Heizanlage installiert wird. Deshalb hofft sie auf eine Ablehnung dieses Projekts.
Max Ritter verkündet, dass die SVP/EVP-Fraktion die Vorlage unterstützt, obwohl vor allem auch der Zeitdruck zu denken gab. Er verweist auf einen Zusatzantrag zur finanziellen Kontrolle, welcher noch gestellt werden wird.
Uwe Klein hat beinahe das Gefühl, je kleiner der Betrag sei, desto länger dauere die Diskussion. 500 Meter vom Stadion entfernt befindet sich eine Energiequelle, welche bisher nicht genutzt wurde. Eine Machbarkeitsstudie ergab eindeutig, dass das Abwasserpotential sowohl ökologisch als auch ökonomisch interessant und ein Wärmeverbund sinnvoll ist. Die IWB bauen den Wärmeverbund, während die AIB die Wärmezentrale ARA Birs 2 realisiert. Der Kapitaldienst und die Betriebskosten werden den IWB voll in Rechnung gestellt.
Die CVP-Fraktion steht zu diesem Projekt, auch wenn diese Energiekosten nachher zwischen 5 und 10% teurer sein werden. Der ökologische Nutzen ist offensichtlich.
Ludwig Mohler wundert sich, dass gerade von Seiten SP Widerstand gegen ein partnerschaftliches Geschäft laut wird. Er gibt bekannt, die SD werden der Vorlage zustimmen.
Maya Graf gibt die Ablehnung des vorliegenden Projekts durch die Grüne Fraktion bekannt, dies obwohl die Argumentation zu diesem Thema sehr schwierig ist. Es geht um den Kredit für ein Projekt, welches auf den ersten Blick eine sinnvolle Energienutzung mit einer guten Ökobilanz darstellt. Dieser Blick stimmt nur dann, wenn das Verbundsgebiet als Insel betrachtet wird. Wirft man den Blick darüber hinaus, was bei Energiefragen eigentlich immer gemacht werden sollte, so sieht das vorliegende Projekt nicht mehr so gut aus. Dies aus folgenden Gründen: Das Projekt nutzt die Wärme zwar dort, wo sie anfällt, verbraucht aber zusätzlich Strom. Wenn ein möglichst rascher AKW-Ausstieg angestrebt sowie das CO 2 in einem Gesamtrahmen reduziert werden soll, kann dem Projekt nicht zugestimmt werden. Dazu ein wichtiges Detail: Wenn im Winter europaweit weniger Strom vorhanden ist, muss auch bei der Wärmepumpe mehr Strom zur Erwärmung des Wassers aufgewendet werden.
Es liegt kein Gesamtenergiekonzept vor, aus welchem ersichtlich wäre, ob mit Solarenergie oder Wärmedämmung das Sparpotential weiter ausgeschöpft wird. Es kann nur darüber bestimmt werden, ob die Wärmepumpe in der ARA Birs 2 installiert wird oder nicht, was zu wenig ist. Die Grünen sind der Überzeugung, dass Förderbeiträge und Geld dort eingesetzt werden müssen, wo die Gesamtsicht stimmt und die Gesamtökobilanz verbessert wird.
Das vorliegende Projekt wird daher abgelehnt und sie bittet, das Projekt so nicht anzunehmen.
Eric Nussbaumer empfindet die Aussage von Uwe Klein, die Vorlage sei ökonomisch und ökologisch interessant, als Fehlwahrnehmung. Gerade weil sie ökonomisch nicht interessant ist, muss sie gefördert werden. Er sieht einerseits die finanzpolitische und andererseits die energie- und umweltpolitische Dimension.
Zur finanzpolitischen Dimension: Nachdem staatliche Subventionen geflossen sind, und mit dem Zusatz der Umwelt- und Energiekommission, welcher fordert, dass alles kostendeckend sein muss, fliessen die Investitionen von 1,2 Mio. wieder zurück. Es ist interessant, dass eine staatliche Förderung generiert werden musste, welche dazu führt, dass das Projekt nachher kostendeckend funktioniert. Dies im Gegensatz zur sonst im Kanton bekannten und üblichen Anreizförderung, was hinsichtlich der Energieinitiative, welche kostendeckende Solarstromvergütung verlangt, besonders interessant ist.
Für die energie- und umweltpolitische Frage ist entscheidend, woher der zusätzliche Strom für eine Wärmepumpe kommt. Hier ist die Frage, wo die Systemgrenzen gezogen werden und wie das Stromgleichgewicht definiert wird, entscheidend. Er hat neulich den Novartis-Umweltbericht erhalten, in welchem die Wichtigkeit und Problematik der Systemgrenzen etwas genauer festgehalten ist. Jährlich bringt Novartis 966'000 Tonnen CO 2 in die Umwelt. Dazu liest man folgenden Abschnitt:
"Gemäss unserer Definition der Systemgrenzen werden CO 2 -Emissionen, die bei der Stromerzeugung ausserhalb der Firmengrenzen entstehen, nicht erfasst. Würden sie nach dem westeuropäischen Energiemix berücksichtigt, hätte dies etwa eine Verdoppelung der Gesamtmenge an CO 2 zur Folge."
Die Frage, woher der zusätzliche Strom kommt, ist entscheidend um zu sagen, ob ein Projekt ökologisch ist oder nicht. Er selber steht der Vorlage daher sehr kritisch gegenüber, weil ihn ein weiterer Punkt überhaupt nicht überzeugt.
Mit der Wärmepumpe für den Wärmeverbund wird das Blockheizkraftwerk zurückgefahren, was eine unglückliche Konstellation ist. Es ist wenig sinnvoll, ein gut funktionierendes Blockheizkraftwerk, welches 1'800 Megawattstunden produziert, auf 1'100 Megawattstunden zurückzufahren, mit der Argumentation, dies werde gar nicht gebraucht. Es wäre nicht sehr aufwändig gewesen, auch im St. Jakob-Park wie bereits in der Joggelihalle eine Wärmekraftkupplungsanlage zu installieren, auch dies wäre von ökologischem Nutzen gewesen.
Er wird das Projekt ablehnen, weil es sich schlussendlich um ein Null-Summen-Spiel handelt. Zwar nutzt man eine gute Abwärmequelle, muss diese jedoch auf ein hohes Temperaturniveau bringen. Dies im Gegensatz zu einem Einfamilienhaus, wo in der Regel keine gute Abwärmequelle vorhanden ist, dafür ein niedriges Temperaturniveau. Aus diesem Grund ist die geplante Wärmepumpe nicht besser, als eine Einfamilienhaus-Wärmepumpe, für welche man nicht so viele Fördermittel erhielte.
Theo Weller unterstützt die Worte seines Vorredners. Seiner Meinung nach wäre eine Erfolgskontrolle dieser Anlage von Nöten, weshalb er folgenden Antrag stellt:
Punkt 3 des Landratsbeschlusses wird erweitert. Das AIB legt der Finanzkommission alle 2 Jahre eine eigene Kostenstellenrechnung über den Wärmeverbund St. Jakob vor. Diese wird vorgängig von der Finanzkontrolle kontrolliert, mit der Vorlage verglichen und mit einem kurzen Bericht versehen.
Damit wäre eine Kontrolle gewährleistet und die Angaben werden in Zukunft mit der Vorlage verglichen. Er bittet um Zustimmung zu diesem Antrag.
Hanspeter Frey kann vielem, was Heidi Portmann gesagt hat, folgen. Er gibt jedoch zu bedenken, dass der Landrat technisch am Projekt überhaupt nichts ändern kann, wenn er die Vorlage ablehnt. Das IWB ist in diesem Projekt federführend. Für den Landrat geht es schlussendlich nur um den Förderbeitrag von Fr. 300'000.-. Er bittet den Landrat, auch mit der Faust im Sack der Vorlage zuzustimmen, damit die Wärmezentrale von Basel-Landschaft und nicht von Basel-Stadt betrieben wird.
Der Antrag von Theo Weller ist bereits erfüllt, denn die Kosten müssen ausgewiesen werden.
Heidi Portmann versteht die Welt nicht mehr. Hanspeter Frey habe gesagt, bei einer Ablehnung werde das Projekt sowieso kommen, aber man gebe schlussendlich Fr. 300'000.- weniger aus. Warum man denn das Projekt nicht ablehne, wenn so viel Geld gespart werden kann.
Das Stadion mit seinen Gebäuden braucht eine derart hohe Heizwassertemperatur, dass es nicht zur vorgesehenen Art Abwärmenutzung passt. Eine Wärmepumpe sollte Niedrigtemperatur-Heizwasser liefern, was auch in der Antwort des AIB ganz klar festgehalten werde.
Die von Theo Weller verlangte Kontrolle nützt überhaupt nichts. Auch wenn die Ziele nicht erfüllt werden können, kann der Verbund nicht mehr herausgerissen werden.
Urs Steiner muss feststellen, dass der energiepolitische Schlagabtausch dem Landrat nicht erspart geblieben ist. Es sollen nicht alle Vorlagen von den Ingenieuren hinterfragt werden. Zu Theo Wellers Antrag bemerkt er, entweder habe man Vertrauen ins AIB, oder es bestehe ein grundsätzliches Problem. Viel wichtiger bei der Überführung des AIB ins IBBL wird sein, vom Landrat dafür zu sorgen, dass die Mehrheit der Verwaltungsräte aus Gemeinden und Wirtschaft kommt, und nicht vom Kanton. Somit ist gewährleistet, dass möglichst tiefe Preise angestrebt werden. Er plädiert für Vertrauen ins AIB und spricht sich gegen den Antrag aus.
Peter Meschberger setzt ebenfalls ein Fragezeichen hinter Theo Wellers Antrag. Vor rund 15 Jahren fand in Birsfelden eine ähnliche Debatte statt, und die damals gebaute Wärmepumpe liefert heute ihre Wärme zu 30 bis 60% höheren Preisen als die übrigen Anbieter.
Er bezweifelt daher, dass der Heizpreis im vorliegenden Projekt ohne finanzielle Unterstützung konkurrenzfähig sein wird.
Jacqueline Halder nimmt zum Antrag Weller Stellung. Mit dem Zusatz zu Punkt 3 ist man genug abgesichert und der Antrag daher nicht nötig.
Andreas Koellreuter kann nach doch recht kurzer Vorbereitungszeit auf das Geschäft nicht alle Fragen fundiert beantworten. Sicher ist ein Abwasserwärmepotential vorhanden, bei welchem es sehr schade wäre, wenn es nicht genutzt werden könnte. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen, beispielsweise, was eine Ablehnung durch den Landrat bewirken würde. Entweder würde das IWB das Projekt selbst realisieren und betreiben, oder diese Energie würde schlussendlich gar nicht genutzt, sondern eine Öl- und Gasheizung installiert, was sicher nicht wünschenswert wäre.
Allein zwischen 1990 und 1995 nahm die Stromproduktion mit sauberer Energie im Kanton Basel-Landschaft von 19 auf 28% zu.
Zwischen der BUD und Heidi Portmann existiert ein intensiver Briefwechsel, sodass er annimmt, sämtliche Fragen seien beantwortet.
Theo Wellers Antrag sei ein eigentlicher Misstrauensantrag, welcher in dieser Art und Weise überflüssig ist, da die Kommission selbst in Punkt 3 einen richtigen und wichtigen Riegel vorgesehen hat. Selbstverständlich soll der Landrat von Zeit zu Zeit über das, was energiemässig abläuft, Auskunft erhalten. Zudem gibt es eine entsprechende Kommission und die GPK, welche diesen Fragen nachgehen.
Er bittet die Ratsmitglieder, auf die Vorlage einzutreten und nach dem Vorschlag von Regierung und Kommission vorzugehen.
Theo Weller zieht seinen Antrag zurück, empfindet eine Kontrolle der verschiedenen Wärmeverbunde aber immer noch als richtig. Zu diesem Punkt wird er bald einmal einen Vorstoss machen.
Claude Janiak stellt unbestrittenes Eintreten fest.
Titel und Ingress:
Keine Wortbegehren.
Ziffern 1 - 3:
Keine Wortbegehren.
Es gibt kein Rückkommen.
://: Der Landratsbeschluss wird mit 39:26 Stimmen angenommen.
Heidi Portmann gibt eine persönliche Erklärung ab. Nicht zum ersten Mal wird immer wieder darauf hingewiesen, dass sie intensiv Fragen stelle.
Bis vor drei Tagen wurden ihre Fragen jedoch nicht beantwortet, obwohl ihr Fax nachweisbar angekommen sei. Auch nicht zum ersten Mal wird ihr in der Kommission vorgeworfen, sie würde den Beamten oder den Ingenieuren nicht glauben. Wenn bei derartigen Vorlagen jedoch so verfahren wird, braucht es den Landrat nicht mehr, da dann die Beamten und Ingenieure darüber abstimmen können.
Landratsbeschluss
betreffend Bewilligung des Verpflichtungskredites für die Wärmezentrale ARA Birs 2 in Birsfelden (Wärmeverbund St. Jakob)
Vom 24. Juni 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der für die Realisierung der Wärmezentrale ARA Birs 2 (Wärmeverbund St. Jakob) erforderliche Verpflichtungskredit von brutto Fr. 1'200'000.- (inkl. MWST.) zu Lasten Konto 2344.701.60-074 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis April 1999 werden bewilligt.
2. Dieser Beschluss untersteht, gestützt auf § 31 Ziffer 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984, der fakultativen Volksabstimmung.
3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung über den Betrieb der Wärmezentrale ARA Birs 2 mit dem Betreiber des Wärmeverbundes, den Industriellen Werken Basel (IWB), abzuschliessen. Dabei sind die in der Wärmeerzeugungsanlage ARA Birs 2 anfallenden Jahreskosten dem Wärmeverbund St. Jakob vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 24. Juni 1999