LR Protokoll 24. Juni 1999 (Teil 7)
Protokoll der Landratssitzung vom 24. Juni 1999
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
36 1999/132
Resolution des Landrates des Kantons Basel-Landschaft betreffend Universitätsförderungsgesetz
Peter Tobler begründet das Begehren, die Resolution auf die Tagesordnung zu nehmen, mit dem Hinweis, dass es sich hier um ein partnerschaftliches Geschäft handle, das der Große Rat bereits beschlossen habe. Der Kanton Basel-Landschaft sollte seine Partnerschaft mit der Unterstützung des Anliegens dokumentieren, zumal der Landkanton ebenso betroffen ist wie der Kanton Basel-Stadt.
://: Der Landrat bestimmt, die Resolution 1999/132 auf die Traktandenliste zu schreiben und zu Beginn des Nachmittags zu beraten.
Claude Janiak wird um 14.00 Uhr Gelegenheit einräumen, die große Anzahl eingereichter Vorstösse zu begründen.
Der Präsident hofft, am Nachmittag mit demselben erfreulichen Tempo weiter beraten zu können und wünscht guten Appetit.
Zur Fortsetzung der Beratung
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Überweisungen des Büros
Landratspräsident
Claude Janiak
gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
1999/122; Bericht des Regierungsrates vom 15. Juni 1999: Gesamtprojekt - Basel 2001;
an die Erziehungs- und Kulturkommission
1999/123; Bericht des Regierungsrates vom 15. Juni 1999: Änderung des Dekretes zum Schulgesetz für die kantonale Umsetzung des schweizerischen Maturitäts-Anerkennungsreglementes (MAR) an den Gymnasien;
an die Erziehungs- und Kulturkommission
1999/125; Bericht des Regierungsrates vom 22. Juni 1999: Erteilung eines Verpflichtungskredites für die Beschaffung von Leitstellen-Bordrechnern und Fahrgast-Informationssystemen für BLT-Tramfahrzeuge;
an die Bau- und Planungskommission
1999/126; Bericht des Regierungsrates vom 22. Juni 1999: Kantonale Psychiatrische Dienste, Liestal; Sanierung, Um- und Ausbau Haus 5; Vorprojektvorlage;
an die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (Federführung) und die Bau- und Planungskommission (Mitbericht).
Es ist vorgesehen, die aufgrund des Projektierungskredites auszuarbeitende Baukreditvorlage der Bau- und Planungskommission zur Vorberatung zu überweisen.
1999/127; Bericht des Regierungsrates vom 22. Juni 1999: Ausrichtung staatlicher Beiträge an private Schulen auf der Volksschulstufe; Änderung des Schulgesetzes;
an die Erziehungs- und Kulturkommission
Petition betreffend Aufschaltung des albanischen Senders ATSH;
an die Petitionskommission
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Begründung der persönlichen Vorstösse
1999/133
Motion von Kurt Schaub: Strassenkorrektion Kantonsstrasse Gelterkinden - Rickenbach Abschnitt Röthenweg - Rainweg
1999/134
Motion von Max Ritter: Kantonale Aufklärungskampagne für eine gesunde Ernährung zur Senkung der Gesundheitskosten
1999/135
Motion von CVP-Fraktion: Steuererleichterung für Familien
1999/136
Motion von SP-Fraktion: Einführung eines rechtsstaatlichen Einbürgerungsverfahrens
1999/137
Motion von SP-Fraktion: Lockerung der Wohnsitzerfordernisses bei Einbürgerungen
1999/138
Motion von SP-Fraktion: Aktives und passives Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer in Bezug auf kommunale Behörden
1999/139
Postulat von SP-Fraktion: Einbürgerungsaktion aus Anlass der 500 jährigen Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft
1999/140
Postulat von SP-Fraktion: Fachpolizist/in für Migrationsfragen
1999/141
Postulat von SP-Fraktion: Studie und Massnahmen zur Männerkriminalität unter Asylsuchenden
1999/142
Postulat von SP-Fraktion: Schaffung einer Fachstelle für interkulturelle Pädagogik
1999/143
Interpellation von SP-Fraktion: Kulturelles Angebot für Migrantinnen und Migranten
1999/144
Interpellation von SP-Fraktion: Wirtschaftliche Bedeutung der Ausländerinnen und Ausländer
1999/145
Interpellation von Heidi Portmann: Atommülltransporte durch den Kanton Basel-Landschaft
1999/146
Schriftliche Anfrage von Esther Maag: Banntagsschiessen
Laut
Claude Janiak
wurden seit gestern insgesamt 18 Vorstösse sowie die bereits traktandierte Resolution eingereicht. Zur Begründung der Vorstösse gibt es keine Wortbegehren.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
20
1999/124
Fragestunde
Gestützt auf den Beschluss der Ratskonferenz entfällt die heutige Fragestunde. Die Antworten werden schriftlich zugestellt.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
36
1999/132
Resolution der FDP-Fraktion vom 24. Juni 1999: Universitätsförderungsgesetz
Fortsetzung der Beratung
Claude Janiak
macht die Ratsmitglieder darauf aufmerksam, dass für das Zustandekommen einer Resolution 60 Stimmen notwendig sind, zwei Drittel aller Ratsmitglieder.
Beatrice Geier
nimmt im Namen der FDP zur Resolution Stellung. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat diese Resolution während der Session mit 73:0 Stimmen überwiesen und nach Bern geschickt. Die FDP-Fraktion des Landrates wurde daraufhin angefragt, ob der Landrat allenfalls dazu bereit wäre, eine gleichlautende Resolution einzureichen, mit dem Appell, dass die Bundessubventionen an die Universität Basel nicht gekürzt werden sollen. Die Kürzungen kommen daher zu Stande, weil das Verhältnis zwischen Wohnbevölkerung und Anzahl der ausserkantonalen Studierenden als Kriterium wegfallen soll. Damit würden dem Kanton Basel-Stadt grosse Summen verloren gehen, welche von der Universität jedoch benötigt werden. Mit der grossen Zahl an ausserkantonalen Studierenden ist die Universität auf eine Bundeslösung angewiesen, welche eine Grundfinanzierung garantiert.
Die FDP-Fraktion ist sich darüber im Klaren, dass eine Resolution nicht viel mehr als ein Appell an den guten Willen des Parlaments darstellt. Aber gerade die VertreterInnen aus unserer Region sind über Rückendeckung bei den Verhandlungen froh.
Bei der Resolution handelt es sich also um einen Appell. Der Zusatz
"Als Partner der Universität ist der Kanton Basel-Landschaft ebenso betroffen wie Basel-Stadt. Das Baselbiet erachtet es als seine partnerschaftliche Pflicht, die Stadt in dieser Sache zu unterstützen."
wäre die Verbindung zur bereits eingereichten Resolution.
Philipp Bollinger
betont, die SP-Fraktion unterstütze die Resolution einstimmig bei vereinzelten Enthaltungen. Der zweite, separat gesetzte Abschnitt, sollte allerdings weggelassen werden, da es etwas komisch ist, wenn der Kanton Basel-Landschaft als Nicht-Hochschulkanton sich darüber beklagt, dass die ETH günstige Studien anbietet.
Andrea von Bidder
gibt die Unterstützung der Resolution durch die SVP/EVP-Fraktion bekannt. Als Mitträger der Universität Basel ist der Kanton Basel-Landschaft von einer allfälligen Kürzung beim Bund direkt betroffen, zudem wird hier ein Zeichen von Partnerschaft und Verantwortung gegenüber Basel-Stadt gesetzt. Es soll ein Signal nach Bern gesandt werden, dass Spar- und Reduktionsziele im Bereich der Bildung, dem schweizerischen Rohstoff, sehr subtil angegangen werden müssen.
Eugen Tanner
kann die Resolution auch aus der Sicht der CVP unterstützen.
Peter Brunner
unterstützt die Resolution von Seiten der SD.
Claude Janiak
lässt über die Resolution in der vorliegenden Fassung abstimmen.
://: Mit 65:0 Stimmen wird die Resolution verabschiedet.
Resolution des Landrates des Kantons Basel-Landschaft betreffend Universitätsförderungsgesetz
Die Bundesbeiträge an die Universität Basel machen derzeit, ohne klinische Medizin, rund 30 Millionen Franken aus, also rund 10% des Budgets.
Zur Zeit wird im Bundesparlament das neue Universitätsförderungsgesetz beraten und man hätte eigentlich eine Steigerung dieses Kostenanteils erwarten dürfen, da die Universität Basel gute Leistungsindikatoren aufweist wie beispielsweise die weitherum beachtete Autonomieregelung. Auch die Abschaffung des Finanzkraftkriteriums, das den Kanton Basel-Stadt bei der Zuweisung von Bundesmitteln bisher benachteiligte, war ein gutes Omen.
Der nun aber vom Ständerat beschlossene Wegfall des Kriteriums "Verhältnis zwischen Wohnbevölkerung und Anzahl der ausserkantonalen Studierenden" hat gravierende Folgen. Dem Kanton Basel-Stadt werden dadurch Summen in Millionenhöhe verloren gehen. Dies ist um so stossender, als in zähen Verhandlungen via die Interkantonale Vereinbarung (ILTV) bessere Abgeltungen durch die Nichthochschul-Kantone ausgehandelt wurden. Was künftig der Universität Basel über die Nichthochschul-Kantone an zusätzlichen Mitteln zufliessen wird, würde vom Bund zum Teil wieder weggenommen. Damit fährt der Bund seine Linie in der Hochschulpolitik fort - zu Ungunsten der Kantone:
Der Bund will im gesamten Hochschulbereich immer mehr Steuerungskompetenzen an sich ziehen und zieht sich jedoch gleichzeitig immer mehr aus der Finanzverantwortung zurück.
Damit nicht genug. Zusätzlich konkurrenziert der Bund auf unfaire Weise die kantonalen
Universitäten im Bereich der naturwissenschaftlichen Fakultäten, indem die Studierenden aus.
Nichthochschul-Kantonen an der ETH zu wesentlich günstigeren Kosten studieren können.
Dadurch entsteht ein Wettbewerb mit ungleichen Spiessen.
Die Universität Basel mit beinahe 80% ausserkantonalen Studierenden ist auf eine Bundeslösung angewiesen, welche eine solide Grundfinanzierung auch nach Abschluss der Interkantonalen Universitätsvereinbarung garantiert. Wie soll sonst der Zunahme der Studierenden Rechnung getragen werden? Die finanzielle Lage des Kantons Basel-Stadt erlaubt keine weitere Übernahme von Universitätsleistungen und auch der Kanton Basel-Landschaft ist nicht in der Lage, die entstehende Finanzlücke zu fällen.
Als Partner der Universität ist der Kanton Basel-Landschaft ebenso betroffen wie Basel-Stadt. Das Baselbiet erachtet es als seine partnerschaftliche Pflicht, die Stadt in dieser Sache zu unterstützen.
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft fordert den Nationalrat und seine zuständige Kommission auf, einen Finanzschlüssel zu suchen, welcher mindestens den heutigen Stand der Bundesfinanzierung beibehält, ohne Kompensation mit der neuen Interkantonalen Universitätsvereinbarung.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
15
1999/044
Berichte des Regierungsrates vom 9. März 1999 und der Bau- und Planungskommission vom 3. Juni 1999: Korrektion der Hauptstrasse im Oberdorf in Lausen; Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes
Rudolf Felber
erklärt, die Bau- und Planungskommission habe das Geschäft in zwei Sitzungen und einem Augenschein beraten. Der schlechte Zustand der Strasse war der Auslöser für diese Vorlage, was beim Augenschein offenkundig wurde. Nun sollen die Strasse erneuert sowie Trottoirs erstellt werden. Zusätzlich soll auch Raum für VelofahrerInnen geschaffen sowie die Vorplätze angepasst werden. Im gleichen Zug würden die Werkleitungen erneuert. Nicht zuletzt soll aber auch die Dorfgestaltung verbessert werden.
Die Bau- und Planungskommission konnte sich davon überzeugen, dass das vorliegende Projekt den Zielsetzungen entspricht und tauglich für deren Verwirklichung ist.
Die Bau- und Planungskommission bemängelt die relativ lange Bauzeit von zwei Jahren, eine nochmalige Überprüfung dieser Frage im Ausführungsprojekt wurde jedoch von der Verwaltung und der Regierung zugesichert. Die Bau- und Planungskommission befasste sich wiederholt mit Gestaltungsrichtlinien für Strassen im Ortskern. Sie anerkennt die guten Beispiele in Bubendorf, Schönenbuch oder Buus, möchte aber nicht, dass der ganze Kanton uniformiert wird. Aus diesem Grund reichte die Kommission gestern ein Postulat ein, in welchem eine Überprüfung der Richtlinien gefordert wird und neue Ideen eingebracht werden sollen.
Die Kommission beschloss mit 11:0 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und diese so zu genehmigen.
Hansruedi Bieri
gibt ohne weitere Bemerkungen bekannt, die FDP unterstütze die Vorlage einstimmig.
Rolf Rück
gibt seiner Befriedigung Ausdruck, dass dieses Geschäft an seiner letzten Sitzung noch "über die Bühne geht", nachdem ein Kredit zur Planung dieser Hauptstrasse vor 5 Jahren noch abgelehnt wurde. Zum jetzigen Projekt bemerkt er, die Verschmälerung der jetzigen Strasse auf 6,5 m, ohne die übliche Ausweitung in den Kurven, werde zu Problemen führen. Nicht nur der Ortsbus, sondern auch Lastwagen werden an gewissen Stellen Mühe haben. An der Ausfahrt der J2, von Liestal her kommend, wurde der Kurvenradius so gewählt, dass grosse Lastwagen über die doppelte Sicherheitslinie hinausfahren müssen, ein ähnliches Problem also.
Ansonsten kann dem Projekt zugestimmt werden. Er befürwortet beim Bau zwar keine Expressvariante, allerdings könne die Sanierung sicher zügiger als in der Frist von zwei Jahren abgeschlossen werden. Mit dem seit 1981 vorliegenden Projekt können nun wenigstens in demjenigen Bereich, wo beidseits keine Trottoirs vorhanden sind und Autos die Sicht versperren, endlich klare Verhältnisse geschaffen werden.
Peter Minder
geht davon aus, dass sich im Landrat kein Widerstand gegen die Strassensanierung regen wird. Zu den Kurven macht er folgende Bemerkungen: Früher bauten Wegmacher ohne Hochschuldiplom Strassen mit gewissen Kurvengefällen und Kurvenverbreiterungen, während die heutigen Ingenieure grundsätzliche Regeln im Strassenbau missachten. Er fordert die Verantwortlichen dazu auf, den Ausbau der Kurven nochmals zu überdenken.
Punkto Bauzeit ist keine Expressvariante angezeigt, denn für Lausen bestehen verschiedene Umfahrungsmöglichkeiten. Eine Baustelle ist zudem eine verkehrsberuhigende Massnahme, weshalb ein schneller Abschluss der Bauarbeiten widersinnig wäre.
Die SVP/EVP-Fraktion unterstützt die Vorlage.
Bruno Weishaupt
unterstützt im Namen der CVP-Fraktion die notwendige Sanierung der Hauptstrasse in Lausen, einzig die Dauer der Sanierung wird ebenfalls als etwas lange empfunden, wobei kein Expressverfahren, aber einfach ein schnellerer Abschluss der Arbeiten gefordert wird.
Willi Müller
bestätigt den sehr schlechten Zustand der Hauptstrasse in Lausen. In beinahe keiner Gemeinde ist eine so gute Umfahrungsmöglichkeit wie diejenige in Lausen vorhanden. Wenn die Umfahrung gezielt genutzt würde, könnte die Sanierungszeit wohl um mindestens 50 Prozent verkürzt werden. Ansonsten sprechen sich die Schweizer Demokraten einstimmig für das Projekt aus.
Für
Daniel Wyss
ist eine Sanierung unbestritten. Die Problematik der Strassenbreite wird dadurch entschärft, dass die Normgeschwindigkeit in den engen Kurven eingeschränkt wird, was begrüsst wird. Trotzdem soll die Situation für die VelofahrerInnen dahingehend verbessert werden, dass überprüft wird, ob die Trottoirs für langsam fahrende VelofahrerInnen freigegeben werden könnten. Die Fraktion der Grünen stimmt der Vorlage zu,
Regierungsrat
Andreas Koellreuter
glaubt, im Strassenbau brauche es sowohl Praktiker als auch Theoretiker. Er dankt für die gute Aufnahme der Vorlage und nimmt an, die weiteren Anregungen seien in der Kommission bereits in aller Tiefe behandelt worden. Er nimmt diese noch einmal entgegen, ohne allerdings irgend etwas versprechen zu können.
Claude Janiak
leitet nach unbestrittenem Eintreten zum Landratsbeschluss über.
Titel und Ingress:
Keine Wortbegehren.
Ziffern 1 - 3:
Keine Wortbegehren.
Rückkommen wird nicht verlangt.
://: Der Landratsbeschluss wird einstimmig angenommen.
Landratsbeschluss
betreffend Korrektion der Hauptstrasse im Oberdorf in Lausen; Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes
Vom 24. Juni 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der für das Bauprojekt betreffend die Korrektion der Hauptstrasse im Oberdorf in der Gemeinde Lausen erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 2'900'000.- zu Lasten Konto Nr. 2312.701.20-133 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis Oktober 1998 werden bewilligt.
2. Soweit für die Ausführung des Bauvorhabens Areal erworben, zugeteilt oder in Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss, wird dem Regierungsrat gemäss § 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 das Enteignungsrecht bewilligt und die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, das Enteignungsverfahren durchzuführen.
3. Ziffer 1 des Beschlusses untersteht gemäss § 31, Absatz 1 Buchstabe b, in Verbindung mit § 36, Absatz 2, der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
16
1999/026
Berichte des Regierungsrates vom 9. Februar 1999 und der Bau- und Planungskommission vom 14. Juni 1999: Ausbau der Kantonsstrassen im Ortskern von Seltisberg Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes
Rudolf Felber
informiert, die Bau- und Planungskommission habe diese Vorlage in drei Sitzungen beraten, ebenfalls verbunden mit einem Augenschein in Seltisberg. Es galten die gleichen Zielsetzungen wie bei der Vorlage zu Lausen. Mit zwei kleinen Ausnahmen kann die Bau- und Planungskommission das vorliegende Projekt befürworten. Die beiden Mittelinseln an den Dorfeingängen werden als unnötig betrachtet, weshalb dem Landrat beantragt wird, den Verpflichtungskredit um Fr. 400'000.- zu kürzen. Begründet wird dieser Antrag durch das kleine Verkehrsaufkommen von 1'000 Fahrzeugen pro Tag sowie den dafür nötigen, relativ grossen Landerwerb. Mit 8:1 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmte die Bau- und Planungskommission dieser Vorlage mit der Änderung, dass die beiden Mittelinseln nicht gebaut werden, zu. Der Verpflichtungskredit ist folglich um Fr. 400'000.- zu kürzen.
Hansruedi Bieri
erklärt, es handle sich, wie bereits erwähnt, um eine Normgestaltung. Ein bisschen abweichend von dieser Norm ist das Aufkommen von nur 1'000 Fahrzeugen pro Tag, eine sehr tiefe Belastung für eine Kantonsstrasse. Obwohl sich die FDP für eine Sanierung ausspricht, stellte man fest, dass diese recht grosszügig ausfällt. Auch halten die meisten Fraktionsmitglieder nicht viel von den Mittelinseln, wobei auf diejenige Richtung Lupsingen sicher verzichtet werden soll, während Einige sich für die Insel in Richtung Liestal vielleicht noch erwärmen könnten. Er bittet daher, über die beiden Mittelinseln je eine getrennte Abstimmung durchzuführen. Ansonsten schliesst sich die FDP einstimmig der Meinung der Bau- und Planungskommission an.
Emil Schilt
stellt fest, auch die SP-Fraktion unterstütze grossmehrheitlich die Meinung der Bau- und Planungskommission und unterstütze einen Verzicht auf die Mittelinseln. Seltisberg beabsichtige mit der einen Mittelinsel, die Sicherheit der Kinder im Raum der Mehrzweckhalle besser zu gewährleisten. Von der Polizeidirektion wurde schon lange ein Fussgängerstreifen in diesem Bereich verlangt, damit die Kinder besser geschützt wären.
Auch er unterstützt eine getrennte Abstimmung über die beiden Inseln. Die Sicherheit der Fussgänger im Dorf ist auf jeden Fall gewährleistet. Da eine Umfahrung von Seltisberg gegenüber Lausen schlechter möglich ist, beträgt die Bauzeit hier sogar drei Jahre.
Peter Minder:
Die SVP/EVP-Fraktion unterstützt grossmehrheitlich den Kommissionsvorschlag. Eine Mittelinsel von Lupsingen her wäre ein völliger Unsinn, während auch der Nutzen einer Insel am anderen Dorfeingang fragwürdig ist. Das dafür benötigte Geld könnte andernorts sinnvoller eingesetzt werden.
Danilo Assolari
gibt bekannt, die CVP-Fraktion habe sich überzeugen lassen, dass anlässlich der Leitungssanierung die Strasse im Ortskern ebenfalls saniert werden soll. Die Mittelinseln zur Verkehrsberuhigung hingegen leuchten nicht ein. Falls die Gemeinde dies unbedingt will, soll sie die zusätzlichen Kosten selbst bezahlen. Der Vorlage mit den Kürzungsanträgen der Bau- und Planungskommission wird zugestimmt.
Willi Müller
bezweifelt, ob täglich überhaupt 1'000 Fahrzeuge diese Strasse benutzen. Die Sanierung nach der Vorlage wäre eine Luxusvariante, und die Schweizer Demokraten stehen ebenfalls nicht für die beiden Inseln ein, unterstützen daher also den Vorschlag der Kommission.
Daniel Wyss
betont, die Bauzeit von drei Jahren sei zwar relativ lang, die Verteilung der Arbeit jedoch besser. Eine Express-Variante würde nur in sehr dringenden Fällen befürwortet. Die im Kommissionsbericht angeführten Argumente gegen die Mittelinseln werden als teilweise eher fragwürdig empfunden. Die Grünen beantragen dem Landrat, die Mittelinseln beizubehalten, da diese den Verkehr verlangsamen und damit für alle VerkehrsteilnehmerInnen mehr Sicherheit bringen.
Andreas Koellreuter
bemerkt, der Regierungsrat werde scheinbar mit zwei Inseln baden gehen. Er bedauert dies, da gerade im Bereich der Insel Richtung Lupsingen einmal ein tödlicher Unfall passierte. Die Mittelinseln sollen als Eingangspforten dienen, wie dies in Holland bei praktisch jedem Dorf der Fall ist. Somit wird es hier an der Gemeinde Seltisberg selber liegen, die Mittelinseln zu berappen.
Alfred Zimmermann
setzt sich für die beiden Mittelinseln ein. Die Fachleute der Verwaltung sollten auch für die schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen etwas tun. Mittelinseln reduzieren das Tempo und sind daher sinnvoll.
Gerade bei wenig Verkehr ist die Versuchung, schnell zu fahren, gross. Wenn die Verwaltung und die Gemeinde sich für die Mittelinseln einsetzen, sollte diese Forderung im Projekt stehen gelassen werden. Falls die Gemeinde die Inseln selbst bezahlen muss, so ist dies sehr kleinlich.
Ruedi Moser
gibt zu bedenken, dass die Insel Richtung Liestal vor einer Mehrzweckanlage platziert ist. Dort wurde aber verpasst, mit der Insel auch den Fussgängerschutz zu berücksichtigen. Er empfindet die Inseln als Verkehrsbehinderung, welche nicht der Verkehrssicherheit dient.
Danilo Assolari
korrigiert Alfred Zimmermanns Aussage betreffend Kleinlichkeit gegenüber Seltisberg. Die Gemeinde Reinach habe einen Tunnel Schwimmbad Reinach verlangt und war bereit, die dafür notwendigen Fr. 6 Mio. aufzubringen. Zudem stellt eine Mittelinsel dreihundert Meter vor dem Dorfeingang eine Schikane und sportliche Herausforderung für junge Automobilisten dar.
Max Ribi
ist bezüglich der Sanierungsdauer der Meinung, eine Strasse von 1'200 m solle höchstens eine Bauzeit von 2 Jahren haben. Er plädiert aus Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler für eine Verkürzung der Bauzeit auf höchstens zwei Jahre.
Nach unbestrittenem Eintreten lässt
Claude Janiak
über den Landratsbeschluss befinden.
Titel und Ingress:
Keine Wortbegehren.
Ziffer 1:
Es liegen zwei Anträge von Daniel Wyss vor, über welche separat abgestimmt werden soll.
Antrag 1:
Die Mittelinsel Richtung Liestal, wie sie im Bericht des Regierungsrates erwähnt ist, soll beibehalten und der Betrag von Fr. 250'000.- soll wieder in den Verpflichtungskredit aufgenommen werden.
://: Der Antrag wird abgelehnt.
Antrag 2:
Die Mittelinsel Richtung Lupsingen, wie sie im Bericht des Regierungsrates erwähnt ist, soll beibehalten und der Betrag von Fr. 150'000.- soll wieder in den Verpflichtungskredit aufgenommen werden.
://: Der obenstehende Antrag wird ebenfalls abgelehnt.
Ziffer 2:
Keine Wortbegehren.
Ziffer 3:
Keine Wortbegehren.
Es gibt kein Rückkommen.
://: Der Landratsbeschluss wird grossmehrheitlich genehmigt.
Landratsbeschluss
betreffend Ausbau der Kantonsstrassen im Ortskern von Seltisberg; Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes
Vom 24. Juni 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der für das Bauprojekt betreffend den Ausbau der Kantonsstrassen im Ortskern in der Gemeinde Seltisberg erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 6'900'000.- zu Lasten Konto 2312.701.20-132 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis Oktober 1998 werden bewilligt.
2. Soweit für die Ausführung des Bauvorhabens Areal erworben, zugeteilt oder in Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss, wird dem Regierungsrat gemäss § 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 das Enteignungsrecht bewilligt und die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, das Enteignungsverfahren durchzuführen.
3. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b, in Verbindung mit § 36, Absatz 2 der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 24. Juni 1999