LR Protokoll 23. Juni 1999 (Teil 3)

Protokoll der Landratssitzung vom 23. Juni 1999



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9 1999/096
Berichte des Regierungsrates vom 27. April 1999 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 7. Juni 1999: Änderung des Alters- und Pflegeheimdekretes

Marcel Metzger, Präsident der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission: Obschon das Dekret nicht so recht in die Landschaft der heutigen Gesetzgebung passt, kann mit der Aenderung nicht zugewartet werden, bis eine zeitgemässe Regelung mit eigenem Gesetz und Verordnung vorliegt. Im Rahmen der Aufgabenneuverteilung wurden die Beitragsleistungen an die Alters- und Pflegeheime voll an die Gemeinden delegiert. Der Landrat hat dazu beschlossen, dass die Gemeindebeiträge nach Alters- und Pflegeheimregion abzurechnen sind und nicht über den ganzen Kanton wie von der Regierung vorgeschlagen. Auf die Tatsache, dass diese Aufteilung komplexer ist als es auf den ersten Blick anmuten mag, hat bereits der damalige Kommissionsbericht hingewiesen.

Die §§ 9 und 9a des Dekrets regeln nun die zeitlichen Voraussetzungen für den Anspruch der Bewohner/innen auf Pensions- und Pflegekostenbeiträge und definieren die leistungspflichtige Gemeinde (die einzelnen Punkte sind im Anhang der Regierungsrats-Vorlage anhand von Beispielen erläutert). Die Ermittlung der Gemeindebeiträge wird vom Kanton entschädigungslos vorgenommen; mit der Uebernahme dieser Aufgabe und der Leistung von Investitionsbeiträgen behält der Kanton die Uebersicht über die Alters- und Pflegeheime und stärkt seine Kompetenz in diesem Bereich.

Der Aspekt der Qualitätssicherung spielte schon im Altersbericht eine zentrale Rolle; im Dekret wird nun festgehalten, dass der Kanton die Organisationen bestimmt, welche die Qualitätskontrolle durchführen. Diese Organisationen werden voraussichtlich erst gegen Ende 1999 bezeichnet werden, wenn die Resultate aus den Arbeitsgruppen vorliegen, welche das Thema Qualitätssicherung derzeit behandeln (u.a. Arbeitsgruppe der Sanitätsdirektorenkonferenz der Nordwestschweiz).

Der Vermögensfreibetrag, welcher vorher in der Verordnung geregelt war und nun unverändert mit 50'000 Franken pro Person ins Dekret übernommen wurde, führte in der Kommission zu grösseren Diskussionen. Mehrere Kommissionsmitglieder erachten diesen Freibetrag als zu tief. Die Anträge auf eine Erhöhung wurden jedoch in der Kommission abgelehnt. Ausser den unterschiedlichen Auffassungen über die Höhe des Freibetrages wurde als wichtiges Argument angeführt, es gehe nicht an, jetzt eine Aenderung vorzunehmen, welche zu einer Mehrbelastung der Gemeinden führe, nachdem diese die Beiträge erst seit 1998 allein leisten und sich bei deren Uebernahme auf die bekannten Rahmenbedingungen - zu denen auch der Freibetrag von 50'000 Franken gehörte - stützten. Die Frage der Höhe des Freibetrages soll im Rahmen der Gesetzgebung geklärt werden.

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat mit 6 : 0 Stimmen (bei zwei Enthaltungen) Zustimmung zur Aenderung des Alters- und Pflegeheimdekrets.

Marcel Metzger hat damit letztmals eine Vorlage im Landrat vertreten. Er dankt vorab allen Mitgliedern der VGK, welche sich immer aktiv eingesetzt, ihre Ziele in konstruktiver Art vertreten und andere Meinungen respektiert haben. Sein Dank geht aber auch an

- RR E. Belser, welcher an fast allen Sitzungen der VGK teilnahm und der Kommission auch den politischen Stellenwert und die Tragweite der Vorlagen vermittelte. Durch die Art, wie er dies getan und an den Beratungen teilgenommen habe, habe er grossen Anteil am guten Klima gehabt, welches in der Kommission herrschte;

- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VSD, welche die Kommission mit grosser Sachkenntnis unterstützten;

- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskanzlei, welche die VGK in organisatorischer Hinsicht gut unterstützten, speziell an Urs Troxler, welcher als Protokollsekretär während zweieinhalb Jahren gute und zuverlässige Arbeit leistete;

- an alle Mitglieder des Landrates: die Vorlagen der VGK seien immer gut aufgenommen worden, was als Anerkennung der Arbeit der Kommission gewertet werden dürfe.

Als Laufentaler dankt M. Metzger dem Regierungsrat, der Verwaltung, dem Landrat und der Bevölkerung des Kantons Basel-Landschaft, welche die Integration des Laufentals mit Verständnis und Wohlwollen mitgetragen haben und den Laufentalern halfen, Baselbieter/innen mit gleichen Rechten und Pflichten zu werden. Dadurch hätten sie dazu beigetragen, dass die vor dem Kantonswechsel im Laufental herrschende Hochspannung stark abgebaut werden konnte.

Marcel Metzgers Dank geht auch an die Laufentaler Bevölkerung,

- an denjenigen Bevölkerungsteil und seine politischen Vertreter, welche diesen Kantonswechsel nicht wollten und für die es schwieriger ist, diesen Weg zu gehen; ein grosser Teil dieses Bevölkerungsteils beteilige sich konstruktiv am Integrationsprozess;

- an den Bevölkerungsteil, welcher sich für den Kantonswechsel eingesetzt hat, weil sie sich nicht rechthaberisch oder als "Gewinner" aufspielten.

Wenn dieser Weg zusammen weitergegangen werde, werde der Integrationsprozess zum Wohl des Laufentals ausfallen, und ein starkes Laufental stelle eine Bereicherung für den Kanton Basel-Landschaft dar.

Rita Kohlermann : Die FDP sagte 1998 Ja zum Gesetz zur Aufgabenneuverteilung und dazu, dass die Gemeinden neu alleinige Kostenträger für die Beiträge an die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen sind. Entsprechend muss nun das Dekret angepasst werden. Die vorgeschlagenen Aenderungen sind vernünftig; es ist verständlich, dass die Gemeinden, welche nun allein bezahlen, mit der Definition der Karenzfrist und damit der Beitragspflicht eine klare Ordnung für die Aufnahme ihrer Alters- und Pflegeheimpatienten fordern und auch mitreden und mitentscheiden wollen, um die Kosten im Griff zu behalten. Dass die Beitragsverfügung beim Kanton verbleibt, ist im Sinne einer einheitlichen Regelung richtig.

Dass der Regierungsrat in nächster Zeit ein eigenständiges Alters- und Pflegeheimgesetz zu erlassen gedenke, sei richtig, die derzeitige Regelung der komplexen Materie in zwei Paragraphen des Spitalgesetzes genüge der heutigen Legiferierungspraxis nicht mehr. Die FDP würde allerdings opponieren, falls die Absicht bestünde, das Ganze ins Sozialhilfegesetz zu integrieren.

Die FDP sei im grossen und ganzen mit den Aenderungsvorschlägen einverstanden, hätte es jedoch begrüsst, wenn eine Neuregelung des Vermögensverzehrs - wie bereits in der Vernehmlassung angesprochen - in die Dekretsänderung eingeflossen wäre. Der derzeitige Vermögensfreibetrag werde der aktuellen Situation nicht gerecht. R. Kohlermann kündigt eine weitere Stellungnahme zu diesem Punkt im Rahmen der Detailberatung an.

Sabine Stöcklin: Die Aenderung des Dekrets wurde notwendig, nachdem die Beiträge an die Alters- und Pflegeheimkosten nun allein von den Gemeinden getragen werden. Zudem hätten die Gemeindevertreter damals einen Systemwechsel gewünscht von der Ausrichtung der Beiträge aufgrund der Einwohnerzahl und der Finanzkraft der einzelnen Gemeinden hin zu einer Ausrichtung der Beiträge durch die Wohnsitzgemeinde oder Gemeinde-Gemeinschaften, welche zusammen ein Heim betreiben.

Die SP-Fraktion stimmt der Neuformulierung gemäss Expertenkommission und Regierungsvorschlag zu.

Bei der Erarbeitung einer moderneren Regelung mit einem eigenen Alters- und Pflegeheimgesetz sollte jedoch wieder zur guten alten Solidarisierung der Beitragskosten der Gemeinden über den ganzen Kanton hinweg zurückgefunden werden (Beiträge der Gemeinden aufgrund ihrer Einwohnerzahl und Finanzkraft). So wie dies jetzt geregelt worden sei, laufe man Gefahr, dass finanziell schwächere Gemeinden mehr bezahlen müssten.

Den angekündigten Anträgen bezüglich einer Erhöhung der Vermögensfreibeträge wird die SP Opposition entgegensetzen.
Der Zeitpunkt dafür sei falsch - einerseits aus sozialpolitischen Aspekten, andererseits, weil man die Gemeinden jetzt nicht zu Mehrausgaben verknurren könne, nachdem bei der Aufgabenteilung von klaren Voraussetzungen ausgegangen wurde - diese Grundlagen könnten jetzt nicht einfach auf kaltem Weg geändert werden!

Patrizia Bognar bekundet namens der EVP-/SVP-Fraktion Unterstützung für das Dekret, kündigt jedoch einen Antrag zur Frage des Vermögensverzehrs an.

Peter Degen gibt die Zustimmung der SD zum Alters- und Pflegeheimdekret bekannt. Die Stellungnahmen der Gemeinden hätten gezeigt, dass hier eine gute, einvernehmliche Lösung im Interesse von Kanton und Gemeinden gefunden wurde.

Regierungsrat Eduard Belser dankt für die Aufnahme dieser Aenderung. Im Dekret stünden heute Dinge,welche eigentlich gesetzeswürdig wären; die geplante Ablösung des Dekrets durch ein Alters- und Pflegeheimgesetz passe grundsätzlich gut neben das neue Spitex-Gesetz.

Keine weiteren Wortbegehren.

://: Eintreten ist unbestritten.

Detailberatung
zur Änderung des Alters- und Pflegeheimdekrets (Fassung im Anhang zum Kommissionsbericht)

Titel und Ingress:
Kein Wortbegehren.

I.,
§ 2 Abs. 2 lit b, Abs. 3 und 4:
Kein Wortbegehren.

§ 7:
Kein Wortbegehren.

Titel B vor § 8, § 8:
Kein Wortbegehren.

§ 9, §9a, § 10, § 11:
Kein Wortbegehren.

§ 12:
Patrizia Bognar stellt den Antrag, den Vermögens-freibetrag von 50' auf 100'000 Franken zu erhöhen. Im Gegensatz zu Sabine Stöcklin hält sie den Zeitpunkt gerade jetzt für richtig, weil - wie der Bericht auch aufzeige - die künftigen Pensionäre über eine komfortable Altersversorgung verfügen werden, während die heutigen oft nur eine ungenügende Altersversorgung haben, zudem ein niederiges Einkommen hatten und ein Leben lang gespart haben. Dabei handle es sich um einfache Leute mit Sparwillen, welche jetzt in Alters- und Pflegeheime betreut werden und denen alles Ersparte aufgerechnet werde. Diese Leute verstehen nicht, weshalb sie ihr erspartes Geld einsetzen müssen, während andere Bewohner/innen vom Staat denselben Service finanziert erhalten, selbst jedoch nichts bezahlen müssen.

Es seien genau die Leute, welche für den Staat und die Familie gesorgt hätten, welche "bestraft" würden. Statt jene zu belohnen, welche überhaupt noch über Sparwillen verfügten, mache der Staat genau das Gegenteil. Der Sparwille sei Ausdruck einer Lebenseinstellung, welche auch den Kindern weitergegeben werde, womit der Staat gleich doppelt profitiere. P. Bognar hält es deshalb für wichtig, diese Mentalität nicht zu untergraben; dafür möchte sie mit ihrem Antrag auf Erhöhung des Vermögensfreibetrages auf 100'000 Franken etwas tun.

Rita Kohlermann erinnert daran, dass die FDP eine Erhöhung des Vermögensfreibetrages bereits in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt hat. Auch die FDP erachtet den heutigen Vermögensfreibetrag von 50'000 Franken als ungenügend. Dieser sei anfangs der 70-iger Jahre festgesetzt worden und den heutigen Verhältnissen nicht mehr angemessen. Damals traf diese Regelung primär Altersheiminsassen (1/4 Pflegebedürftige und 3/4 Altersheiminsassen), heute ist das Verhältnis gerade umgekehrt, und es sind insbesondere Insassen von teuren Pflegeabteilungen betroffen. Der Vermögensverzehr erlangte dadurch einen anderen Stellenwert.

Es sei unbestritten, dass man den Freibetrag nicht beliebig hoch ansetzen könne, eine Verdoppelung auf die jetzt zur Diskussion stehenden 100'000 Franken sei jedoch angemessen. Die Anrechnung trifft den unteren Mittelstand, jene Schicht, welche teilweise ein Leben lang z.B. für ein eigenes Haus gespart hat. Auch der Staat unterstützt sonst den Sparwillen. Es geht hier tatsächlich um eine Lebenshaltung, welche man seinen Nachkommen weitergibt - an solchen Leuten muss der Staat interessiert sein.

Die FDP unterstützt den Antrag von Patrizia Bognar.

Eric Nussbaumer kann dem "Geschichtchen" von den selbstlosen Sparern, welche bestraft werden, nichts abgewinnen. Er betrachtet dies eher als Geschichte der weniger selbstlosen Erben, denen man etwas weitergeben wolle. Wie durch die Vererbung von Vermögen Sparwillen vermittelt werden soll, kann er nicht nachvollziehen. Es sei nicht angebracht, die Heraufsetzung des Vermögensfreibetrages in ein Dekret zu verpacken, welches die Aufgabenverteilung nachvollzieht. In der Kommissionsberatung habe er gemeint, die FDP politisiere verantwortungsvoll und habe verstanden, dass jetzt nicht der richtige Moment sei, zumal später ja noch das Gesetz erlassen wird.

Die Argumentation, diese Regelung treffe den unteren Mittelstand, sei falsch, es gehe einfach nur darum, etwas ins Erbe "hinüberzuretten". Es sei unhaltbar, die Belastung der Gemeinden kurz vor der Umsetzung der beschlossenen Aufgabenneuverteilung zu erhöhen.

Eva Chappuis bemängelt, dass genau jene Leute, welche nun höhere Vermögensfreibeträge fordern, denjenigen Personen, welche diese Leute in den Heimen pflegen, seit Mitte der 80-iger Jahre den Teuerungsausgleich auf den Inkonvenienzentschädigungen verweigern.
Zuerst müsste dort angesetzt werden, bevor man allenfalls - beim Gesetz! - über die Freibeträge diskutiert.

Peter Minder denkt, weil mit der neuen Regelung die Gemeinden eingebunden seien und das Defizit tragen müssten, könnte der Steuerzahler einerseits mit Fug und Recht sagen, zur Defizitdeckung würden Steuergelder eingesetzt. Andererseits würden aber für jemanden, der nicht gespart und sein Einkommen verbraucht hat, vom ersten Tag an öffentliche Gelder zur Bestreitung der Pflegekosten eingesetzt. Wer gespart habe und z.B. über ein unbelastetes Haus im Wert von 500'000 Franken verfüge, bringe immer noch 300' bis 400'000 Franken in ein Heim, während diejenigen, welche alles verbraucht haben, gar kein eigenes Geld einbringen, weshalb eine Erhöhung des Freibetrages auf 100'000 Franken als zeitgemäss und verantwortbar erscheine.

Zu bedenken sei auch, dass die "Schlauen" vorausplanten und ihr Haus ausserhalb der festgeschriebenen Karenzzeit verkaufen. Je höher der Freibetrag angesetzt werde, desto kleiner sei die Verlockung, Umgehungsmanöver zu starten und den eigenen Beitrag zu entziehen. P. Minder bittet um Zustimmung zum Antrag.

Bruno Krähenbühl zieht für seine Argumentation für einmal freisinnige Voten bei... Im Zusammenhang mit der Initiative "Wohneigentum für alle" habe er gelesen, Vermögen allgemein und Wohneigentum im besonderen sei die beste Art der Altersvorsorge - Altersvorsorge bedeute ja wohl, dass man etwas spare, damit man es im Alter einsetzen kann! Von den Befürwortern werde auch immer auf die Eigenverantwortung verwiesen - das wiederum bedeute, dass man für die Kosten aufkommt, die man verursacht, immer gemäss der eigenen Leistungsfähigkeit.

Dass die alten Leute dies nicht verstehen würden, wie Patrizia Bognar argumentiert, stellt B. Krähenbühl in Frage. Viele der betroffenen Betagten wollten gar nicht, dass der Staat für sie einspringt, sie hätten oft sogar Hemmungen, Ergänzungsleistungen zu beziehen. Wer sich hingegen ärgere, seien die Erben, die das Vermögen mit der Dauer eines Heimaufenthalts schmelzen sähen.

Es soll jetzt nicht etwas zum Schutz der Erben getan, sondern an die Finanzen der Gemeinden gedacht werden. B. Krähenbühl bittet, den Freibetrag bei 50'000 Franken zu belassen.

Peter Tobler hatte bei seiner Tätigkeit im Bereich Fürsorge/Vormundschaft oft Betroffene als Gesprächspartner und rät den Gegnern, sich einmal auf dem Land umzuhören und mit den Leuten zu sprechen. Die Erhöhung des Freibetrages sei verantwortbar. Wenn die Sorge bestehe, dass zuviele lachende Erben davon profitierten, solle man halt versuchen, die Erbschaftssteuern zu erhöhen und dies dem Volk plausibel zu machen...

Rita Bachmann beschränkt sich bewusst nur auf einen Aspekt: Das Dekret fand dank der guten Arbeit der Expertenkommission eine akzeptable Lösung für die Gemeinden, welche das gesamte Alterswesen tragen müssen. Materiell geht R. Bachmann nicht auf den Antrag ein - viele Aspekte sprächen dafür, viele auch dagegen. Es sei aber grundsätzlich falsch, jetzt über eine Erhöhung zu befinden, ohne die Gemeinden einzubeziehen; diesen dürfe nicht etwas aufgebürdet werden, ohne dass sie sich dazu äussern können.

R. Bachmann bittet auch diejenigen, welche eine Erhöhung grundsätzlich befürworten, diesen Aspekt stärker zu gewichten und eine Erhöhung des Vermögensfreibetrages erst im Rahmen des neuen Gesetzes zu diskutieren.

Peter Meschberger betont, viele mittellose Altersheiminsassen hätten ihr Geld nicht einfach so verbraucht, sondern aufgrund ihres trotz harter Arbeit geringen Einkommens gar keine Chance gehabt, Ersparnisse zu bilden.

Eugen Tanner unterstreicht das Votum von Rita Bachmann: In dieser Frage müsste vorab Rücksprache mit den Gemeinden genommen werden. In der Vernehmlassung war dies kein Thema. Auch wenn er einer Erhöhung des seit langer Zeit unveränderten Freibetrages gewisse Sympathien entgegenbringt, erachtet es E. Tanner als zentral, die Stimmung dort zu sondieren, wo die Differenz letztlich getragen werden muss: in den Gemeinden.

Röbi Ziegler hält die im Raum stehende Vorstellung, grosse Teile der mittleren Generation würden durch die Altersheime völlig enterbt, für unverhältnismässig, nachdem nicht einmal 10 % der Betagten ihren Lebensabend in einem Heim verbringen. Zudem stamme das Erbrecht aus einer Zeit, in welcher auch die sozialen Verhältnisse anders waren und tatsächlich so etwas wie ein Generationenvertrag galt, indem mit dem Erben auch Pflichten verbunden waren - nämlich dass die erwachsenen Kinder für ihre Eltern sorgten und sie pflegten. Es sei inkonsequent, wenn man die Pflegeverpflichtung der Allgemeinheit überbinde, den Nutzen des alten Erbrechts jedoch behalten wolle.

Marcel Metzger: Dieser Antrag lag schon in der Kommission vor. Wohl wurde nicht umfassend ausdiskutiert, welches der "richtige" Freibetrag sei, doch herrschte Einigkeit, dass es unfair wäre, jetzt eine Aenderung in ein Dekret zu verpacken, über welches der Landrat abschliessend befinden kann und das den Gemeinden so nicht bekannt war. Dieser Punkt wurde in der Kommission offengelassen; er ist zu behandeln, aber anlässlich des geplanten Gesetzes - dafür fand sich in der Kommission eine Mehrheit.

Der Kommissionspräsident bittet deshalb um Ablehnung des Antrags.

Regierungsrat Eduard Belser freut sich, gegen Ende seiner parlamentarischen Mitwirkung noch einmal eine solch' grundsätzliche Diskussion zu erfahren, welche die Fronten klar zeigt. Patrizia Bognar möchte er dank geistlichem Beistand ins Stammbuch schreiben: "Suchet die Schätze im Himmel, nicht auf Erden!" Daneben gebe es Argumente, welche schlicht falsch seien.
Der Appell ans Sparen gehe nicht auf; niemand wisse, wann er von dieser Welt abberufen werde. Zudem sei bekannt, dass auch mit zunehmendem Alter ein kleiner Prozentsatz damit rechnen muss, in ein Alters- und Pflegeheim zu kommen. Alle fundamentalistischen Ueberlegungen zum Sparen seinen deshalb fehl am Platz.

Der Kanton Basel-Landschaft sei mit einem "Schonbetrag" von 50'000 Franken nicht der strengste, in anderen Kantonen gebe es teilweise tiefere oder gar keine Freibeträge. Entscheidend sei jedoch, dass bei Annahme des Antrags auf dem Dekretsweg eine Steuererhöhung beschlossen würde, und dies träfe vor allem die weniger begüterten Gemeinden im Oberbaselbiet.

RR E. Belser bittet, diese Frage nicht auf dem Dekretsweg "über's Knie zu brechen" und den Antrag abzulehnen.

Keine weiteren Wortbegehren.

Antrag von Patrizia Bognar
zu § 12:

://: Der Antrag auf Erhöhung des Vermögensfreibetrages auf 100'000 Franken wird mit 37 : 31 Stimmen angenommen.

§ 13, § 14, § 15, § 16:
Kein Wortbegehren.

II.:
Kein Wortbegehren.

Kein Rückkommen.

Schlussabstimmung

://: Die Änderung des Alters- und Pflegeheimdekrets wird unter Berücksichtigung der Änderung zu § 12 mit 40:25 Stimmen gutgeheissen.

Alters- und Pflegeheimdekret nach Einfügung der Änderungen

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 23. Juni 1999


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