LR Protokoll 23. Juni 1999 (Teil 2)
Protokoll der Landratssitzung vom 23. Juni 1999
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8 1998/215
Berichte des Regierungsrates vom 27. Oktober 1998 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 7. Juni 1999: Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft mit Anhang 2 Altersprojektionen 1996 - 2020 und Anhang 3 Kennzahlen und Finanzierungselemente
Marcel Metzger, Präsident der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, sieht die wichtigste Aufgabe des Berichtes darin, auf die kommende Entwicklung aufmerksam zu machen und ins Bewusstsein zu rufen, dass im Kanton Basel-Landschaft in den nächsten Jahren ein überdurchschnittlicher Anstieg der Zahl betagter ( 65 Jahre) und hochbetagter ( 80 Jahre) Personen stattfinden wird. Diese Botschaft richtet sich vornehmlich an Gemeinden und Institutionen, welche in der Betreuung betagter Personen tätig sind.
Der Bericht zur Altersversorgung liefert mit einer umfassenden Bestandesaufnahme der heutigen Infrastrukturen und deren Vergleich mit den Richtwerten aus dem Jahr 1975 bzw. den korrigierten Werten von 1984 die Grundlagen, um für die Zukunft richtig planen zu können und Leitlinien im Hinblick auf die zu erwartende starke Zunahme der Anzahl betagter Personen zu setzen. Aufgrund der Ist-Situation wird in den Leitlinien dargelegt, welche Aspekte zu beachten und in welche Richtung die Aktivitäten zu entwickeln bzw. zu intensivieren sind.
Aus der Analyse geht hervor, dass der Ist-Zustand der Altersversorgung als gut bezeichnet werden darf. Die Entwicklung kann in einzelnen Bereichen jedoch sehr unterschiedlich verlaufen. Als Beispiel greift M. Metzger das Bettenangebot in den Alters- und Pflegeheimen heraus, welches sich im oberen Bereich der Richtquote von 1984 bewegt, im Vergleich nach Bezirken jedoch grosse Unterschiede aufweist (ohne dass im Einzelfall von einer Unterversorgung gesprochen werden muss).
Bei den Alterswohnungen ist die Schätzung von 1975 von 7 Betten pro 100 Betagte ausgegangen, 1984 wurde diese Zahl auf 4 bis 5 reduziert; aktuell steht der Wert bei 3, womit zur Zeit der Bedarf abgedeckt ist.
Eine wesentliche Rolle in der Alterspolitik kommt den Gemeinden zu. Man darf festhalten, dass die Gemeinden ihre Aufgabe gut wahrnehmen. Rund die Hälfte aller Gemeinden setzt sich mit den Fragen der kommenden demografischen Entwicklung auseinander. 10 Gemeinden haben bereits ein Altersleitbild erstellt. Mit dem Altersbericht sollen die Gemeinwesen verstärkt für die Entwicklungen sensibilisiert werden und eine Grundlage zur Schaffung eines eigenen Altersleitbildes erhalten. Angehörte GemeindevertreterInnen bestätigten, dass bei der Erarbeitung ihrer Altersleitbilder die nun im Altersbericht vorliegenden Daten sehr hilfreich gewesen wären.
Aufgrund der Aufgabenteilung sind die Einflussmöglichkeiten des Kantons im Altersbereich beschränkt. In den Bereichen der Koordination, der Information und der Qualitätssicherung nimmt der Kanton aber Aufgaben wahr. Um die Wichtigkeit des Themas Alterspolitik zu unterstreichen und den Beitrag des Kantons zu betonen, stellt die Kommission den Antrag an den Regierungsrat, bis in etwa sechs Jahren dem Landrat einen Evaluationsbericht vorzulegen.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat dem Entwurf eines Landratsbeschlusses mit 10 zu 0 Stimmen zugestimmt. Der Kommissionspräsident hofft, dass der Rat den Altersbericht zustimmend zur Kenntnis nimmt, die Motion 1989/71 von Peter Brunner als erfüllt abschreibt und den Regierungsrat beauftragt, den Evaluationsbericht bis in sechs Jahren zu präsentieren.
Rita Kohlermann leitet ihr Referat mit dem Hinweis ein, dass im Kanton Baselland bald 20 Prozent der Wohnbevölkerung hochbetagte Menschen sind. Punktuell beschäftigte sich der Landrat 1975 und später wieder 1984 mit den Altersfragen. Seither entwickelte sich einiges im Bereich der Altersfragen, so etwa die Verschiebung der Altersheime hin zu Pflegeheimen. Aktuell befinden sich in den Alters- und Pflegeheimen nur noch 30 % AltersheimbewohnerInnen, während 70 % pflegebedürftige BewohnerInnen sind. Diese grosse Herausforderung bewältigten die Heime weitgehend, so dass die Diskussion um ein kantonales Geriatriespital nicht mehr geführt werden muss.
Einen zentralen Punkt in der Alterspolitik stellt für die FDP die subsidiäre Funktion des Staates dar. Dezidiert vertritt die FDP die Ansicht, dass weder Eigenverantwortung noch Eigenständigkeit älterer Personen durch zu viel staatliche Verwaltungseingriffe und Reglementierung beeinträchtigt werden darf. Es gilt der Entwicklung Rechnung zu tragen und sich bewusst zu sein, dass die ältere Generation heute eine andere ist als vor 25 Jahren: Zunehmend sind ältere Menschen in der Lage, ihr Leben selbständig und eigenverantwortlich zu gestalten. Diese Entwicklung wird fortschreiten und Einfluss auf die Alterspolitik gewinnen. Pro Senectute schreibt dazu: Die ältere Generation will Aufgaben, nicht nur Hobbys.
Man darf feststellen, dass der Kanton Basel-Landschaft trotz der starken Zunahme der Betagten über eine gut ausgebaute, nicht überdimensionierte, aber auch nicht zu knappe Altersvorsorge verfügt.
Jede Gemeinde führt Altersheime oder ist mit einem Altersheimverbund vernetzt. Die Spitexorganisationen sind weitgehend aufgebaut und werden oft begleitet von weiteren unterstützenden Angeboten.
Die Hauptaufgabe der Altersvorsorge liegt aufgrund der Aufgabenteilung bei den Gemeinden. Die Folgen und die Probleme der demografischen Entwicklung und der Bedarf an Unterstützung für die ältere Generation werden am ehesten in den Gemeinden sichtbar, weshalb es die freisinnige Partei als richtig erachtet, die Altersvorsorge vollumfänglich bei den Gemeinden anzusiedeln, sie also auch für die Kontrolle und die Kostenentwicklung verantwortlich zu erklären.
Der von Professor Sommer verfasste erste Teil des Berichts führte dazu, dass der Kanton von den Gemeinden arg unter Beschuss genommen wurde. In der Folge wurden dem Bericht Sommer Teil zwei und Teil drei beigefügt. Die harsche Kritik der Gemeinden zeigte auf, dass Bedarf für mehr Grundlagenmaterial (Teil 2 und 3) bestand. Der Altersbericht bietet den Gemeinden nun eine Übersicht und offeriert die Grundlagen für die Planung ihrer Altersvorsorge.
Die Landrätin hofft, dass die Aussage im Bericht, die Hälfte aller Gemeinden ziehe keine Konsequenzen aufgrund der aufgedeckten demografischen Entwicklungen oder sie würden es als Aufgabe des Kantons betrachten, auf die Alterung zu reagieren, endgültig der Vergangenheit angehört.
Der Bericht kommt den an ihn gestellten Forderungen weitgehend nach. Wichtig ist es zu realisieren, dass vom Bericht keine Rezepte zu erwarten sind.
Handlungsbedarf besteht in verschiedenen Gemeinden in den Bereichen Qualitätssicherung in den Heimen sowie in der Koordination zwischen der Information aller Organisationen, die in der Altersbetreuung relevante Aufgaben wahrnehmen. Die FDP ist der Ansicht, dass es zu diesem Zwecke keine neue Organisation oder Kommission braucht.
Als Schlussfolgerung kann festgehalten werden, dass der Bericht eine gute, pragmatische Übersicht mit Kennzahlen zum Ist-Zustand liefert; er baut keine überdimensionierten Planungsgebilde auf, zeigt, dass die Altersvorsorge im Kanton Basel-Landschaft auf soliden Füssen steht, dass nur noch nachfrage- und angebotsorientiert gebaut und der Wunsch nach Selbständigkeit so lang wie möglich gewährt werden, daneben aber mit Angeboten wie Mittagstisch, Tagesstätten oder Ferienbetten vielfältige Möglichkeiten offen stehen sollen.
Mit dem in sechs Jahren vorzulegenden Evaluationsbericht erklärt sich die Landrätin einverstanden und nimmt namens der FDP-Fraktion den Altersbericht zustimmend zur Kenntnis.
Eric Nussbaumer freut sich, dass der Bericht - genauso wie in der SP - auch in der FDP einstimmig zur Kenntnis genommen wird. Einerseits liefert der Altersbericht gutes statistisches Grundlagenmaterial und macht wichtige Aussagen zur demografischen Entwicklung. Die politische, nur zwischen den Zeilen lesbare Dimension und Brisanz des Altersberichtes liegt in der Thematisierung beziehungsweise der Zuordnung der Aufgaben an die Gemeinden. Wichtig ist somit zu kommunizieren, dass es sich um eine kommunale Aufgabe handelt. Was getan werden muss, zeigt der Bericht nicht, doch legt er die Spur mit Stichwörtern wie Professionalisierung der Spitexdienste, Flexibilität bei den Wohnformen oder Ausbau der Freiwilligenarbeit.
Etwas vermisst hat der Landrat im Bericht die Konkretisierung der kantonalen Aufgaben. Fragen der Information und Koordination müssten konkretisiert werden. So ist angesprochen, wie über die Anspruchsberechtigung für Ergänzungsleistungen noch besser informiert und wie die Koordination des Kantons verbessert werden könnte, damit die den Gemeinden empfohlenen Leitlinien auch umgesetzt werden.
Die SP stimmt dem Bericht einstimmig zu und ruft die Gemeinden dazu auf, sich nun an die Arbeit zu machen.
Patrizia Bognar stimmt dem Altersbericht namens der SVP/EVP-Fraktion zu. Die Landrätin streicht heraus, dass der Bericht die bessere Ausbildung und das gegenüber früher grössere Vermögen der Betagten belegt. Immer mehr Betagte erweisen sich als "unverbraucht", kommen in den Genuss einer guten Altersvorsorge und zeichnen sich durch ein ganzheitliches Gesundheitsbewusstsein aus.
Die "Grauen Panther" streichen heraus, dass die Situation der Ergänzungsleistungen nicht befriedigt. Gerne hätten sie, dass sie von den Gemeinden auf die Anspruchsberechtigung aufmerksam gemacht würden. Leider ist im Bericht dazu einzig festgehalten: "Möglicherweise sind einige der betroffenen Personen nicht in der Lage, die Anmeldung selber zu organisieren und haben auch keine Bezugsperson, oder sie wollen sich nicht anmelden." Wer sich nicht anmelden will, soll tatsächlich nicht dazu gezwungen werden, doch jene, die dringend auf Hilfe angewiesen sind, sollten durch die Gemeinden zu gerechten Lösungen hingeführt werden.
Rita Bachmann erachtet den Altersbericht als ein unverzichtbares Instrument für die Gemeinden, um mit der bevorstehenden Überalterung der Bevölkerung überhaupt fertig werden zu können. Die Zahl der über 65 Jährigen wird in den Jahren 1995 bis 2010 um 41,8 % zunehmen, die der über 80 Jährigen um 50,4 %.
Einige Gemeinden haben ein Altersleitbild verfasst, andere würden gut daran tun, sich nun daran zu machen.
Die Versorgungslage ist im Kanton sehr gut. Zeitlich massiv verschieben kann man den Heimeintritt durch den Einsatz von Spitexleistungen.
Ein Informationsdefizit ist beim Nachtwacheangebot, den Wochenenddiensten und der Betreuung von Schwerstkranken geortet. Im Sinne einer einheitlichen Regelung ist Klärungsbedarf von § 4 des Spitexgesetzes gegeben: Die Gemeinden beziehungsweise die Spitexorganisationen sehen vor, dass betreuende Angehörige, Nachbarn und Nachbarinnen sowie weitere besoldete Angestellte der Spitexorgansiationen Spitexleistungen für Langzeitbetreute erbringen können. Diese Spitexleistungen sind nach dem üblichen Tarif in Rechnung zu stellen.
Mit der Handhabung dieser Bestimmung tun sich viele Gemeinden schwer, eine vorbildliche Ausnahme bildet Allschwil. In Anbetracht des massiven bevorstehenden Anstieges der Betagten dürfte die Freiwilligenarbeit künftig noch viel wertvoller sein. Besonders störend aber wäre es, wenn vermögende Betagte solche Dienste nicht entschädigen würden.
Auch bei den Tagesstätten ist laut Rita Bachmann Handlungsbedarf gegeben, da ein grosses Informationsmanko besteht. Wegen zu geringer Nachfrage wurden bereits zwei Einrichtungen geschlossen. Trotzdem muss gesagt werden, dass solche Einrichtungen für pflegende Angehörige eine grosse Entlastungsmöglichkeit bieten und den Betagten eine Abwechslung in den eintönigen Alltag bringen.
Die CVP spricht sowohl dem Altersbericht wie auch dem Dekret die einstimmige Unterstützung zu.
Peter Brunner dankt einleitend der VGK und der GPK, dass sie - trotz mehrmaliger Versuche des Regierungsrates - seine Motion aus dem Jahre 1989 nicht als erfüllt abgeschrieben, sondern mit dem Altersbericht ein gelungenes Werk erarbeitet haben. Der Landrat vertritt die Ansicht, es handle sich hier um eine gemeinsam von Kanton und Gemeinden und Organisationen zu tragende Aufgabe. Viele kleinere und mittlere Gemeinden wären überfordert, wenn sie selbständig neue Visionen entwickeln und Lösungswege finden müssten.
Die Fraktion der Schweizer Demokraten stimmt den Anträgen zu.
Rosy Frutiger stimmt dem als Arbeitsgrundlage für die Gemeinden zu betrachtenden Altersbericht im Namen der Grüne Fraktion zu.
Als Schwachpunkt des Berichtes erklärt die Landrätin, dass die schwierige Situation der AusländerInnen nicht beleuchtet wird. Sie hofft, dass darüber in sechs Jahren zu hören und zu lesen sein wird.
Die vom Kanton zu leistende Informationsaufgabe wertet Rosy Frutiger als mangelhaft, genauso die Tatsache, dass den pflegenden Angehörigen im Bericht kaum ein Stellenwert zugeschrieben wird. Gerade Angehörige von Demenzkranken bräuchten Unterstützung.
Bruno Krähenbühl gestattet sich als einem der wenigen Betagten im Parlament und damit als direkt Betroffenem zum Altersbericht auch noch ein paar Bemerkungen einzubringen:
Der Altersbericht zeigt eindrücklich auf, dass sich die Altersstruktur unserer Gesellschaft zugunsten der Betagten und Hochbetagten verschiebt. Die steigende Lebenserwartung sollte ja eigentlich ein Grund zur Freude sein, wird aber aus Kostengründen von den Nichtbetroffenen zunehmend als Bedrohung empfunden. Es ist sicher eine Tatsache, dass künftig die öffentlichen Ausgaben für Pflege und Betreuung der Betagten und Hochbetagten überdurchschnittlich ansteigen werden. Ansatzweise kann man dies schon heute bei den kommunalen Budgets für die Spitex-Versorgung feststellen.
Unsere Gesellschaft hat sich so verändert, dass viele bis vor kurzem noch unentgeltlich erbrachte Betreuungsleistungen heute durch Marktleistungen ersetzt werden. Man mag dies einerseits bedauern, andererseits werden aber dadurch qualifizierte, bezahlte Stellen für die Jungen geschaffen.
Eine weitere Tatsache ist, dass es den Betagten finanziell noch nie so gut erging wie heute. Auch das muss Konsequenzen haben. Die Betagten müssen bereit sein, für Leistungen, die sie beziehen, einen angemessenen, fairen Preis zu entrichten. Ich bin überzeugt, dass die Bereitschaft dazu mehrheitlich vorhanden ist.
In diesem Zusammenhang wird immer wieder kolportiert, der viel beschworene Generationenvertrag werde einseitig zu Ungunsten der aktiven Generation verändert und von den Alten egoistisch überstrapaziert. Es wird behauptet, die Alten lebten auf Kosten der Jungen. Stimmt das wirklich? Man müsste bereit sein, das Steueraufkommen der über 65 Jährigen zu ermitteln und objektiv mit den Kosten, welche die Betagten verursachen, zu vergleichen. In diesen Vergleich müssten redlicherweise auch die anstehenden oder schon durchgeführten Vermögenstransfers einbezogen werden.
Die Alten haben seit dem Weltkrieg ansehnliche Vermögen zusammengespart und angesammelt. Diese Vermögen werden in den nächsten Jahren auf die nachstossenden Generationen transferiert. Es geht dabei um Milliardenbeträge.
Für das Erstellen einer so genannten Generationenbilanz gibt es in der Finanzwissenschaft das neudeutsch generational accounting genannte Instrument. Es zeigt einerseits die Belastungen der lebenden Generationen auf und andererseits, welche Belastungen den zukünftigen Generationen überbürdet oder vererbt werden. Jeder Bürger kann dann anhand seines Generationenkontos überprüfen, wie sich die Nettobelastung für seine Altersgruppe verändert. Nur mit Fakten kann seriös über den Generationenvertrag debattiert werden.
Es ist richtig und auch wichtig, dass die ältere Generation einen angemessenen und gerechten Anteil an die Kosten unseres Staates beiträgt. Damit das so bleibt, darf die Vermögens- und Erbschaftssteuer unter keinen Umständen abgeschafft werden.
Wie steht es mit der körperlichen und seelischen Lebensqualität im Alter? Die Menschen sind heute in vielen Fällen bis ins hohe Alter agil. Die Lebensphase, in der die körperlichen und geistigen Kräfte nachlassen, hat sich dank dem medizinischen Fortschritt deutlich nach hinten verschoben. Was den seelischen Bereich betrifft, bin ich mir nicht so sicher. Negative und falsche Bilder über das Alter beeinflussen das Lebensgefühl vieler älterer Menschen. Überholte Clichées und der bizarre Jugendkult tragen dazu bei, dass ältere Menschen in unserer Gesellschaft einen eher geringen Stellenwert geniessen, dass sie zum Teil regelrecht ins Abseits gedrängt werden. Folge davon: Isolation und Vereinsamung, ein Hauptproblem der Hochbetagten.
Es ist wichtig, dass die Betagten selbstbewusster werden. Dazu dienen insbesondere auch Altersgruppen, die mit erstaunlicher Dynamik, Vielfalt und Kompetenz ihr Schicksal in die eigenen Hände nehmen. Eine vernünftige Alterspolitik sorgt dafür, dass die zum Teil immer noch brach liegenden Potenziale unter den älteren Menschen auch zugunsten der Allgemeinheit noch besser genutzt werden. Dazu gehört, dass man zum Beispiel auch wieder einmal gewisse Alterslimiten überdenkt.
Was in diesem Bericht sicher zu kurz kommt, ist die Problematik von eingewanderten Menschen, die jetzt bei uns in der Fremde ins Rentenalter kommen. Eine moderne Alterspolitik muss sich auch dieser neuen Problematik dringend annehmen. Ich empfehle diesbezüglich, sich mit den Ergebnissen aus dem Nationalen Forschungsprogramm zum Alter auseinanderzusetzen.
1999 ist das UNO-Jahr der älteren Menschen. Nutzen wir als Politikerinnen und Politiker die Gelegenheit, vertieft über unser Verhältnis zu unseren Betagten und Hochbetagten nachzudenken.
RR Eduard Belser ist erfreut, dass der Saal nun doch wieder besser besetzt ist, weil die im Bericht angesprochenen Probleme in den nächsten zwei Jahrzehnten die Politik sehr in Anspruch nehmen werden. Dass sich der junge Kanton Basel-Landschaft zum älteren wandeln wird, ist nicht zu bestreiten. Mit dem Engagement des Kommissionspräsidenten und der Kommission ist ein grosser Beitrag zur Sensibilisierung in den Gemeinden geleistet worden. Rezepte sind, wie schon erwähnt, nicht zu verteilen; vielmehr wurde ein Werkzeugkasten geschaffen, mit dem angepasste Lösungen erarbeitet werden können.
Die Koordinations- und teilweise auch die Informationsfunktion des Kantons soll erhalten werden. Weiter in Diskussion bleiben wird die Informationsaufgabe im Zusammenhang mit den Ergänzungsleistungen.
Die Frage einer speziellen Alterspolitik für ausländische Bevölkerungsteile lässt der Regierungsrat noch offen. Bisher setzte eine Rückwanderung im Alter ein. Eine spezielle Alterspolitik für Personen mit einem anderen Bürgerrecht will er nicht vorsehen, die Alters- und Pflegeheime sollen weiterhin Spiegelbild der Bevölkerung sein, auch jemand der nicht so perfekt deutsch spricht muss in diesen Heimen Platz finden. In der praktischen Arbeit ist die Problematik bis anhin immerhin nicht sehr akut aufgetreten. Auch bei anderen Spezialfällen, wie etwa den Demenzkranken, rät der Regierungsrat, nicht einfach feste Formen anzubieten, sondern die Nachfrage zu beachten und gezielte Angebote zu suchen.
Abschliessend dankt der Regierungsrat insbesondere Bruno Krähenbühl für dessen Votum und hofft, dass die älteren Personen im Kanton Basel-Landschaft möglichst lange so leben zu können, wie es ihrer Persönlichkeit entspricht.
Keine weiteren Wortbegehren.
://: Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung
Titel und Ingress, Ziff. 1 bis 3:
Kein Wortbegehren.
Kein Rückkommen.
://: Der Landrat nimmt vom Altersbericht zustimmend Kenntnis und verabschiedet den nachfolgenden Landratsbeschluss einstimmig.
Landratsbeschluss
betreffend Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft mit Anhang 2 Altersprojektionen 1996 - 2020 und Anhang 3 Kennzahlen und Finanzierungselemente
Vom 23. Juni 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft nimmt vom "Bericht zur Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft mit Anhang 2 'Altersprojektionen 1996-2020' und Anhang 3 'Kennzahlen und Finanzierungselemente' " zustimmend Kenntnis.
2. Die Motion (89/71) von Landrat Peter Brunner vom 20. März 1989 betreffend Überarbeitung des kantonalen Alterspflege-Leitbildes ist als erfüllt abzuschreiben.
3. Der Regierungsrat wird beauftragt, bis in etwas sechs Jahren dem Landrat einen Evaluationsbericht vorzulegen. Im Bericht soll dargelegt werden, inwieweit die "Leitlinien für die Versorgung im Altersbereich" erfüllt werden, welche allfälligen neuen Trends in der Altersversorgung sich abzeichnen und welche Entwicklungen nicht erwartungsgemäss verlaufen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 23. Juni 1999