LR Protokoll 20. Mai 1999 (Teil 3)

Protokoll der Landratssitzung vom 20. Mai 1999



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





4 1999/104
Fragestunde

1. Paul Schär: Asylantenunterkünfte
Der Bund hat die Anzahl der aufzunehmenden Asylanten pro Kanton bestimmt. Die Gemeinden sind ihrerseits verpflichtet, Unterkünfte für Asylbewerber bereitzustellen (1,6% der Einwohner). Im Oktober 1998 schrieb der Regierungsrat den Gemeinden, das bis März 1999 mit einer Erhöhung der Aufnahmequote auf 2% der Bevölkerung zu rechnen sei. Ende Dezember 1998 hatte der Bund seine Prognosen nach unten korrigiert und in der Folge der Kantone seine provisorischen Aufnahmezentren geschlossen. Für die Gemeinden gelten die 1,6%! In der Zwischenzeit ist der Kosovo-Konflikt entbrannt. Der Bund erwartet zusätzliche Flüchtlinge!


Fragen:
1. Müssen die Gemeinden mit einer Erhöhung der Quote rechnen oder reichen die 1,6% aus, um allfällige zusätzliche Flüchtlinge kurzfristig unterzubringen?
2. Inwieweit werden Wünsche von seiten der Gemeinden in Bezug auf die Unterbringung von Einzelpersonen und Familien berücksichtigt?
3. Wo liegen die Grenzen der Unterbringung von Flüchtlingen in einem Objekt, um allfällige Konflikte „in-house" und mit der betroffenen Umgebung auf ein Minimum zu reduzieren?
4. Ist bei einem allfälligen Ansteigen der Flüchtlingszahl eine kurzfristige Unterbringung von Asylanten in geeigneten Zivilschutzanlagen zumutbar?

Der Fragesteller legt grossen Wert auf die Feststellung, dass sein Anliegen nicht auf Fremdenfeindlichkeit, sondern auf tiefer Besorgnis basiert.

Regierungsrat Andreas Koellreuter beantwortet die Frage in Vertretung von Regierungsrat Eduard Belser.

Zu Frage 1:
Gemäss einer Mitteilung vom 13. April 1999 erwartet der Bund aufgrund der jüngsten Entwicklungen im Krisengebiet Kosovo gesamthaft 60'000 Gesuchseingänge für das Jahr 1999. Dies bedeutet für den Kanton Basel-Landschaft, gemäss dem Verteilschlüssel von 3,8 %, die Aufnahme von 2'300 Personen. Der Zustrom wird in den kommenden Monaten zunehmen. Von Januar bis April 1999 wurden durchschnittlich 140 Personen pro Monat aufgenommen. Bis zur Erfüllung der Quote von 1,6 % in allen Gemeinden des Kantons stehen noch rund 500 Plätze zur Verfügung. Zu berücksichtigen sind dabei die noch möglichen Rückführungen im Asylbereich. Diese Zahl wird jedoch eher bescheiden ausfallen, da momentan kaum Rückführungen nach Jugoslawien möglich sind. Eine Erhöhung der Aufnahmequote in der zweiten Jahreshälfte ist somit nicht auszuschliessen.

Bei einer kurzfristigen, starken Zunahme des Zustroms hat der Koordinationsstab die Möglichkeit geschaffen, die betroffenen Personen in den Auffangzentren Binningen, Aesch, Münchenstein, Niederdorf und Sissach unterzubringen.

Zu Frage 2:
Grundsätzlich versucht das kantonale Fürsorgeamt, bei der Zuweisung auf die Wünsche der Gemeinden einzugehen. Dies ist jedoch nicht immer möglich, da alle vom Bund zugewiesenen AsylbewerberInnen untergebracht werden müssen. Das Verhältnis lag in den letzten 4 Monaten bei 70 % Einzelpersonen gegenüber 30 % Familien.

Zu Frage 3:
Diese Frage kann nicht verbindlich beantwortet werden. Von verschiedenen Gemeinden und vom Kanton werden Durchgangszentren mit bis zu 150 Unterbringungsplätzen geführt.
Wie in jeder Unterkunft ist das Konfliktpotential nicht allein von der Anzahl der untergebrachten Personen, sondern auch von der Zusammensetzung der Personengruppe abhängig. Einzelpersonen, welche sich disozial verhalten, können die Situation in einer Unterkunft sehr stark negativ beeinflussen. Dieses Problem wird bei dezentraler Unterbringung entschärft, was allerdings nicht in allen Gemeinden möglich ist.

Zu Frage 4:
Eine Unterbringung in geeigneten Zivilschutzanlagen ist durchaus zumutbar. Die untergebrachten Personen haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Unterkunft zu verlassen und sich ausserhalb frei zu bewegen. Mit zunehmender Zahl der AsylbewerberInnen und der vorläufig aufgenommenen Personen wird die Zahl der zur Verfügung stehenden Wohnungen geringer. So mussten einige Gemeinden bereits heute die Unterbringung in Zivilschutzanlagen vornehmen. Man gibt sich sehr grosse Mühe, den Aufenthalt für die Asylsuchenden so angenehm wie möglich zu gestalten. Die Lage wird momentan wöchentlich analysiert, sodass die Gemeinden rechtszeitig über eine allfällige Erhöhung der Quoten von 1,6 auf 2 % informiert werden könnten. Mit diesem Problem mussten sie sich bereits im letzten Winter planerisch auseinander setzen.

Heinz Aebi fragt, ob die Regierung beim Bund für eine schnellere und unkompliziertere Aufnahme der Deportierten aus dem Kosovo interveniert habe.

Andreas Koellreuter betont, der Baselbieter Regierungsrat tue dies wohlweislich nicht. Der Bundesrat habe im Moment eine Zusage für die Aufnahme von 2'500 Flüchtlingen aus dem Kosovo gemacht. Wenn gleichzeitig unkontrolliert 500 bis 700 Flüchtlinge täglich in die Schweiz kommen, ist die Organisation der Aufnahme dieser Personen schon aufwändig genug. Die vom Bundesrat international gemachte Zusage werde schlussendlich den kleinsten Teil der Flüchtlinge in der Schweiz ausmachen. Gewisse Schwierigkeiten an den Grenzstationen seien heute schon absehbar.

2. Oskar Stöcklin: Fehlalarm in Binningen
In der Nacht vom 13. auf den 14. Mai 1999 wurde die Bevölkerung von Binningen um 3.00 Uhr durch einen Sirenenalarm aus dem Schlaf gerissen.
Wer ordnungsgemäss im Telefonbuch nachschaute, musste feststellen, dass es sich um einen Strahlenalarm handelte und das in diesem Falle sofort die Schutzräume aufzusuchen sind. Erst nach mehr als 20 Minuten (!) erfuhr man über das Radio, dass es sich um einen Fehlalarm handelte.

Fragen:
Wie kam es zu dieser Informationspanne?
Wer ist dafür verantwortlich?
Was hat es für Konsequenzen?
Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, damit eine ähnliche Panne nicht mehr vorkommt?


Andreas Koellreuter nimmt zu den einzelnen Fragen Stellung.

Zu Frage 1:
Andreas Koellreuter zählt chronologisch die Geschehnisse in der Nacht vom 13. auf den 14. Mai 1999 auf. Aufgrund eines Kurzschlusses, verursacht durch einen Wassereinbruch, hat sich die Sirenenanlage in der Zivilschutzanlage Bruderholz in Binningen um 03.00 Uhr selbständig ausgelöst. Zwischen 03.05 und 03.45 Uhr gingen auf der Alarmzentrale der Polizei Basel-Landschaft in Liestal und beim kantonalen Polizeistützpunkt in Binningen gegen 2'000 Notrufe ein. Um 03.06 Uhr informierte die Alarmzentrale den Polizeistützpunkt Binningen und erteilte den Auftrag, den Standort der Sirene und den Grund für den Alarm zu eruieren. Zudem musste Gewissheit darüber verschafft werden, ob ein echter oder ein Fehlalarm vorlag.

Zwar können die Sirenenanlagen alle zentral vom Posten Binningen aus gesteuert werden, aber wenn die Störungsanzeige nicht funktioniert, kann in der Nacht nicht sofort abgeklärt werden, wo sich ein Sirenenalarm befindet. Zwei Patrouillen wurden darauf angesetzt, dies herauszufinden. Um 03.15 Uhr erfuhr die Alarmzentrale von einer der Polizeipatrouillen, dass es sich um eine Sirene des Zivilschutzes handle, welche mit grösster Wahrscheinlichkeit aufgrund eines Defektes ausgelöst worden war. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Polizei keine Kenntnis über den Standort und die Ursachen des Alarms.

Um 03.17 Uhr wurden Radio DRS und Radio Basilisk von der Alarmzentrale telefonisch über den Alarm verständigt. Radio Edelweiss konnte während der Nacht nicht erreicht werden. Zwischen 03.20 und 03.25 Uhr informierte Radio DRS erstmals über den Alarm und wiederholte die Meldung anschliessend fünf bis sechs Mal. Radio Basilisk informierte nur ein einziges Mal um 03.25 Uhr.

Um 03.20 Uhr wurde auch der Gemeindeverwalter von Binningen von der Polizei informiert. Um 03.45 konnte der Sirenenalarm abgestellt werden. Eine weitere halbe Stunde später wurden Radio DRS und die Lokalradios vom Gemeinderat Binningen ausführlicher mit einem Communiqué informiert. Die Polizei Basel-Landschaft habe ihr Möglichstes getan, um die Ursachen des Alarms so rasch als möglich abzuklären und die Öffentlichkeit unverzüglich zu informieren. Was das Vorgehen der Polizei angeht, kann nicht von einer Informationspanne gesprochen werden. Trotzdem können Lehren aus den Vorfällen gezogen werden.

Zu Frage 2:
Die Verantwortung für den Unterhalt und die Betreuung der Sirenen liegt bei den Gemeinden. Der Gemeinderat Binningen klärt die Umstände ab, wie es zum technischen Defekt kommen konnte, welcher schliesslich den Sirenenalarm auslöste. Aufgrund der heutigen Erkenntnis liegt auch von Seiten der Gemeinde Binningen keine Informationspanne vor.

Zu Frage 3:
Es ist sicherzustellen, dass Fehlalarme sofort als solche erkannt werden. Zudem müssen die Medien unverzüglich informiert werden können. Die Beurteilung der Lage auf der Alarmzentrale bis zur Information der Radiostationen hätte noch etwa fünf Minuten schneller ablaufen können, jedoch sind die 2'000 eingehenden Anrufe nicht zu vergessen. Leider wurden die entsprechenden Radioleute nicht via Pager informiert. In dieser Beziehung müssen künftige Fälle besser geplant werden.

Zu Frage 4:
Das Amt für Bevölkerungsschutz erhielt vom Regierungsrat den Auftrag, die bestehenden Alarmierungs-, Kommunikations- und Warnungsabläufe zu überprüfen. Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen von Kanton und Gemeinde sowie den Medien soll optimiert werden. Fehlalarme können nie ganz ausgeschlossen werden, es ist jedoch sicherzustellen, dass künftige Fehlalarme sofort als solche erkannt und gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert werden.

Bis zum nächsten Herbst wird eine bereits geplante Installation auf der Alarmzentrale eingerichtet. Es handelt sich dabei um eine Anlage, welche ermöglichen soll, möglichst viele Anrufer per Tonband zu informieren. Gleichzeitig muss eine Nummer für anderweitige Notfälle reserviert werden.

Damit ist die Fragestunde beendet.

Für das Protokoll:
Andrea Rickenbach, Landeskanzlei




2 1999/027
Berichte des Regierungsrates vom 9. Februar 1999 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 22. April 1999: Massnahmenpaket zum Schutz von Augusta Raurica mit Änderungen des Regionalen Detailplanes "Augusta Raurica" (Kant. Nutzungsplan) und Krediterteilung für Landerwerb

Andrea von Bidder berichtet, mit dieser Vorlage soll die besterhaltene römische Grosssiedlung nördlich der Alpen auf lange Sicht so umfassend wie möglich vor Zerstörung gesichert werden. Drei Schritte auf diesem Weg stehen heute zur Diskussion.

Als Erstes geht es um das Gebiet Obermüli/Pfäfferlädli. Der jetzige Grundeigentümer hat auf diesem Areal eine Siedlung mit mehreren Wohnblocks geplant. Der Regierungsrat sowie die Erziehungs- und Kulturkommission schlagen vor, dieses Land, ein ehemals römisches Quartier von Augusta Raurica, zu kaufen und in die Archäologische Schutzzone überzuführen.

Zweitens geht es darum, den sensationellen Fund einer Zisternenanlage zu sichern.
Das Grundstück Violenried soll daher ebenfalls vom Kanton erworben werden, dies im Landabtausch gegen eine gleich grosse Parzelle ganz in der Nähe, welche dafür in die Gewerbezone umgeschrieben wird. Gleichzeitig wird das Gebiet mit der Zisterne Archäologische Schutzzone.

Schliesslich soll heute die Archäologische Schutzzone im kantonalen Nutzungsplan definiert werden.

Zum Gebiet Obermüli/Pfäfferlädli:
Die geplante Überbauung mit 36 Wohnungen bedeutet für den Kanton, dass er dieses Bauvorhaben einfach zur Kenntnis nehmen kann, und vorgängig Notgrabungen machen müsste. Die Kosten dafür würden sich auf rund Fr. 24 Mio. belaufen. Nach den Notgrabungen wären die römischen Funde zerstört. Andererseits kann der Kanton das Bauvorhaben verhindern, indem er das Gebiet kauft. Falls eine gütliche Einigung nicht möglich wäre, ist die Enteignung vorgesehen. Das gekaufte Gebiet wird dann in die Archäologische Schutzzone überführt. Sowohl Regierungsrat als auch die Kommission haben sich für diese Variante entschieden und sind bereit, für den Kauf 6 Mio. Franken zu bewilligen. Diese Summe entspricht nicht allein dem Kaufpreis für das Land, sondern setzt sich zusammen aus dem Landwert, Anwalts- und Architekturkosten des Eigentümers sowie den Aufwendungen durch die raumplanerischen Anpassungen.

Zum Violenried:
Vor zwei Jahren wurden Notgrabungen bewilligt, bevor die Firma Ernst Frey AG ihren Werkhof erweitern konnte. Dabei wurde die bereits erwähnte, absolut schützenswerte Zisterne entdeckt. Ernst Frey anerkennt die Schutzwürdigkeit des Fundes und ist bereit, die ungefähr 1'000 m 2 grosse Parzelle gegen eine Nachbarparzelle abzutauschen, welche allerdings von der Landwirtschafts- in die Gewerbezone umgezont werden muss. Zudem besteht für die Firma die Auflage, über den Ruinen zu bauen, um allfällige Funde zu schützen. Die Finanzierung (rund Fr. 600'000.-) dieses Landabtausches kann aus den ordentlichen Mitteln getätigt werden, welche in den Jahren 1984 und 1987 bereits gesprochen wurden.

Definierte Bestimmungen zu den Archäologischen Schutzzonen:
Solche Schutzzonen werden seit elf Jahren im regionalen Detailplan ausgewiesen. Allerdings ist nie definiert worden, was in diesen Zonen erlaubt und was verboten sein soll. In einem internen Papier hat Dr. Jürg Ewald vor rund neun Jahren einige Kriterien zusammengestellt, welche im Verlauf der letzten Jahre an die Praxis angepasst wurden. Daraus ergeben sich die in der Vorlage vorgeschlagenen Bestimmungen. Die einzelnen Punkte wurden in der Kommission diskutiert und erhielten deren volle Zustimmung.

Die Kommission beantragt dem Landrat, den vorliegenden Landratsbeschluss unverändert gut zu heissen.


Beatrice Geier gibt die Zustimmung der FDP zu dieser doch recht verschachtelten Vorlage bekannt, welche kulturpolitische, archäologische, Nutzungs- und finanzpolitische Aspekte beinhaltet. Es gebe keine Diskussion darüber, dass es sich bei Augusta Raurica um eine schützenswerte Einmaligkeit handle. Sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch für den Laien leistet Augusta Raurica sehr viel. Zudem besitzt Augusta Raurica unbestritten eine touristische Ausstrahlung, wobei die Frage nach einer besseren Vermarktung gestellt werden muss.

Die freisinnige Fraktion ist der Meinung, kaufen und schützen sei sicher wichtiger als graben und zerstören, dies auch in Anbetracht der finanziellen Folgekosten. Sie interessiert sich allerdings dafür, was der Kanton mit dem der Schutzzone zugewiesenen Land zu tun gedenke. Beim Kauf des Gebiets Obermüli/Pfäfferlädli werde von 6 Mio. Franken geredet, wobei die Fraktion sich dafür interessiert, ob es sich dabei um ein Maximum handelt oder ob allenfalls noch weitere Kosten anfallen könnten.

Die brisanteste Frage, warum es 1992 zu einer Umzonung von der OeW- in die W2-Zone kommen konnte, wird auch im Kommissionsbericht nicht beantwortet.

Der Zisternenfund im Violenried mit der vorgeschlagenen Lösung ist unbestritten.

Philipp Bollinger stellt fest, Politik zeichne sich im Allgemeinen durch eine grosse Kurzlebigkeit aus. Heute könne der Landrat einmal einen Entscheid mit wesentlich längerfristigen Folgen fällen. Unter dieser historischen Dimension sei der Betrag von Fr. 6 Mio. zu verkraften, abgesehen davon, dass die Notgrabungen mit anschliessender Zerstörung viermal teurer wären. Erfreulich ist ausserdem, dass das Problem im Violenried in gegenseitigem Einvernehmen gelöst werden konnte. Da die Definition der Archäologischen Schutzzonen unbestritten ist, bittet er im Namen der SP-Fraktion, der Vorlage zuzustimmen.

Sylvia Liechti erwähnt die teilweise Spaltung der SVP/EVP-Fraktion bei der Besprechung dieser Vorlage. Einige Mitglieder sind der Meinung, Augusta Raurica sei schützens- und erhaltenswert und daher sei es richtig, einiges zu investieren, andere bekunden diesbezüglich eher Mühe. Warum es zur bereits erwähnten Umzonung im Jahr 1992 kam, ist auch ihr nicht ganz ersichtlich.

Uwe Klein gibt die Zustimmung der CVP zur Vorlage bekannt.

Da die Erhaltung von Augusta Raurica mit allen Mitteln gewährleistet werden muss, kann Ludwig Mohler im Namen der SD der Vorlage zustimmen.

Als letzter Sprecher informiert Roland Meury , auch die Grüne Fraktion stimme der Vorlage uneingeschränkt zu.

Max Ribi spricht sich für die Einrichtung von Archäologischen Schutzzonen und die Erhaltung des Kulturgutes aus.
Die zonenrechtlichen und finanziellen Fragen allerdings seien bei der aktuellen Vorlage zu kurz gekommen. Falls das Land Obermüli/Pfäfferlädli in der OeW-Zone belassen worden wäre, hätte der Landkauf geringere finanzielle Auswirkungen gehabt. An dieser Umzonung seien die Gemeinde Augst und der Regierungsrat beteiligt gewesen.

In der Vorlage selber wird von unerschlossenem Bauland gesprochen. Laut verschiedenen Bundesgerichtsentscheiden kann unerschlossenes Bauland entschädigungslos zurückgezont werden.

Das Erstellen von Nutzungsplänen liegt in der Gemeindehoheit. Welche Auswirkungen hat nun der kantonale Nutzungsplan auf denjenigen der Gemeinde Augst, und warum wurde diese nicht angehört?

Regierungsrat Peter Schmid dankt den Landratsmitgliedern für die kulturpolitische Würdigung des Anliegens. Auf Arealen der Archäologischen Schutzzone sollen bildlich gesprochen Schafe weiden, da man auch den Nachkommen einen archäologischen Auftrag hinterlassen möchte. Etwas anderes könne und wolle man nicht unternehmen.

Der Regierungsrat verpasste es, die Situation 1992 zu durchschauen. Es gehe nicht nur darum, dass eine Gemeinde sagt, auf die OeW-Zone könne verzichtet werden, sondern dass die Regierung hätte realisieren müssen, was unter dem Boden noch vorhanden ist. Falls 1992 die Umwandlung von der OeW-Zone in den jetzt angestrebten Zustand vollzogen worden wäre, wäre der finanzielle Anspruch geringer gewesen. Allerdings kann nicht genau gesagt werden, wieviel dies ausgemacht hätte.

Zur Frage des unerschlossenen Baulands: Erstens ist das fragliche Land nicht unerschlossen, sondern nahezu erschlossen. Der Grad der Erschlossenheit wird sehr differenziert wahrgenommen und in den Verhandlungen mit den Grundeigentümern berücksichtigt. Die Verhandlungsführer des Kantons sind überzeugt, dass das Mittel der Enteignung im Fall Obermüli/Pfäfferlädli nicht angewendet werden muss.

Mit dem Gemeinderat Augst finden mindestens einmal jährlich Gespräche über die Weiterentwicklung statt, und die heutige Vorlage wurde mit dem vollsten Einverständnis der Gemeinde Augst ausgearbeitet. Zudem sei das Einvernehmen mit den Gemeindebehörden in Augst in den letzten Jahren deutlich besser geworden.

Der Betrag von Fr. 6 Mio. ist ein Höchstbetrag.

Max Ribi dankt für die Ausführungen von Regierungsrat Peter Schmid. Er bemerkt, die Formulierung unerschlossenes Bauland in der Vorlage stimme also nicht ganz, da es sich um teilweise erschlossenes Land handle. Die Frage nach der Anhörung der Gemeinde Augst habe sich an die Kommission gerichtet.


Claude Janiak stellt unbestrittenes Eintreten auf die Vorlage fest und lässt über den Landratsbeschluss abstimmen.

Titel und Ingress: Keine Wortbegehren.
Ziffern 1-6: Keine Wortbegehren.

://: Der Landratsbeschluss wird einstimmig verabschiedet.

Landratsbeschluss
betreffend Massnahmenpaket zum Schutz von Augusta Raurica mit Änderungen des Regionalen Detailplanes "Augusta Raurica" (Kant. Nutzungsplan) und Krediterteilung für Landerwerb


Vom 20. Mai 1999

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Das Gebiet "Obermüli/Pfäfferlädli" (Parzellen 166 und Teil von Parzelle 168 gem. Planbeilage) wird im Regionalen Detailplan (Kant. Nutzungsplan) "Augusta Raurica" (LRB Nr. 3233 vom 2. Februar 1987; RRB Nr. 2903 vom 13. September 1988, "Sicherstellungsprogramm Augusta Raurica") neu der"Archäologischen Schutzzone" zugewiesen.
2. Der für den Erwerb des von den Planungsmassnahmen betroffenen Grundeigentums erforderliche Kredit von Fr. 6'000'000.-, umfassend Landerwerbskosten inkl. Anwaltskosten sowie Anpassung und Nachführung der kantonalen und kommunalen Nutzungspläne, wird in Anbetracht der kulturpolitischen und nationalen Bedeutung der Römerstadt zu Lasten des Kontos 2390.500.00.017 (Augusta Raurica, Landerwerb) bewilligt.
3. Sollte das erforderliche Land (Gebiet "Obermüli/Pfäfferlädli" Parzelle 166 und Teilfläche der Parzelle 168, GB Augst) bis am 30. Juni 1999 nicht freihändig erworben werden können, wird, gestützt auf die §§ 2, 36 und 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950, das Enteignungsrecht erteilt.
4. Der Regionale Detailplan (Kant. Nutzungsplan) "Augusta Raurica" wird im Bereich "Violenried" wie folgt der neuen archäologischen Fundsituation angepasst:
a. Umzonung einer Teilfläche (1 auf der Planbeilage) von ca. 1064 m 2 der Parzelle 232 (Werkhof, Fundort Gewölbe) von der Gewerbezone Gl in die Archäologische Schutzzone.
b. Umzonung einer Teilfläche (2) von ca. 1064 m 2 der Parzelle 237 (Violenried) von der Landwirtschaftszone (mit Überlagerung Landschaftsschutz) in Gewerbezone Gl, mit einer Nutzungseinschränkung in Bezug auf Bodeneingriffe (gem. Planbeilage).
c. Umzonung einer Teilfläche (3) von ca. 2681 m 2 der Parzelle 237 (Violenried) von der Landwirtschaftszone (mit Überlagerung Landschaftsschutz) in die Archäologische Schutzzone.
5. Folgende Spezialbestimmungen für die Archäologische Schutzzone werden als Bestandteil des kantonalen Nutzungsplanes genehmigt:
1. Gebiete in der Archäologischen Schutzzone sind der archäologischen Forschung vorbehalten. Nutzungen, die dieser Zielrichtung widersprechen, sind untersagt.
2. Archäologiefremde Eingriffe aller Art wie z. B. Tief- und Hochbauten, die an dem als archäologischen Zwecken dienen, sind untersagt. Die Direktion entscheidet auf Antrag der Fachstelle, ob derartige Eingriffe aus höher zu wertenden Gründen dennoch zu bewilligen sind. In jedem Fall hat die vollständige archäologische Erforschung und Dokumentation des beanspruchten Geländes jeglichen andern Massnahmen vorzugehen.
3. Zum Schutz der im Boden erhaltenen archäologischen Baustrukturen und historisch gewachsenen Schichtverhältnisse sind Bodeneingriffe wie das Pflügen, das Graben von Pflanzlöchern für Bäume usw. nur in Ausnahmefällen zugelassen. Derartige Eingriffe bedürfen einer Bewilligung der Direktion auf Antrag der archäologischen Fachstelle.
4. Zum Schutz der im Boden erhaltenen archäologischen Fundgegenstände sind chemische und physikalische Veränderungen des Erdreichs wie natürliche und künstliche Düngung oder das Verdichten mit schweren Bau- und Landmaschinen nur in Ausnahmefällen oder in klar definierten Ausnahmezonen zugelassen. Derartige Eingriffe bedürfen einer Bewilligung der Direktion auf Antrag der archäologischen Fachstelle.
5. In der Archäologische Schutzzone sind Massnahmen im Sinne der Archäologie, d. h. Prospektionen, Forschungs- und Lehrgrabungen sowie Vorkehrungen wie Tief- oder Hochbauten zum Schutze, zur Erhaltung oder zur öffentlichen Erschliessung archäologischer Zeugen oder Einrichtungen, d. h. Schutzhäuser für antike Baureste, Restaurierungen von antiken Anlagen, Rekonstruktionen und didaktische Markierungen von urbanen Strukturen (Bauten, Strassenzüge usw.), Museumsbauten ("site museum'), Aufenthalts- und Erschliessungsanlagen für Besucherinnen und Besucher solcher Anlagen wie Picknickplätze, Ruhezonen, Verbindungswege usw. sowie Animationseinrichtungen zur aktiven Einbindung der Besucherinnen und Besucher in das römische Leben zulässig.
6. Erschliessungsanlagen und -bauten haben auf die natürliche/landschaftliche und bauliche Umgebung Rücksicht zu nehmen.
7. Ergibt sich durch die Erforschung, dass keine erhaltenswerten archäologischen Objekte vorhanden sind, kann die Umwandlung der Schutzzone in eine Bauzone erfolgen, sofern keine anderen planerischen Grundsätze entgegenstellen.
6. Ziffer 2 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe 6 der Kantonsverfassung dem fakultativen Finanzreferendum.


Für das Protokoll:
Andrea Rickenbach, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 20. Mai 1999


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