LR Protokoll 2. September 1999 (Teil 2)
Protokoll der Landratssitzung vom 2. September 1999
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Nr. 37
6 1999/006
Motion der FDP-Fraktion vom 14. Januar 1999: Ausbildung der Lehrkräfte der Sekundarstufe I
RR Peter Schmid nimmt entlang der fünf Motionsbegründungen aus der Sicht der Regierung Stellung.
Zu der in Punkt 1 geäusserten Meinung, die SLA-Ausbildung werde den pädagogischen Anforderungen der bisherigen Realschule nicht gerecht, präzisiert der Regierungsrat, an der heutigen ReallehrerInnen-Ausbildung halte die Erziehungsdirektion fest, weiterhin werde die Möglichkeit bestehen, im Anschluss an die PrimarlehrerInnen-Ausbildung diese Zusatzausbildung zu absolvieren. Der Vertrag mit dem Kanton Aargau bleibe erhalten.
Ein Überschneidungsfeld gibt es beim textilen und nichttextilen Werken sowie bei der Hauswirtschaft, so dass früher oder später auch an der Realschule Lehrpersonen mit Lehrbefähigung auch in anderen Fächern für Hauswirtschaft und Werken tätig sein werden. Sollte dieses Fach beispielsweise Französisch sein, so wäre diese Lehrperson für das Fach Französisch besser qualifiziert als die heutige Realschullehrkraft.
Im Zusammenhang mit der in Punkt 2 gemachten Behauptung, die "Fachgruppenlehrkraft-Ausbildung" genüge der vom MAR (Maturitätsanerkennungsreglement) nicht, beruft sich RR Peter Schmid auf die verabschiedete EDK-Richtlinie über die Genehmigung der Diplome für Lehrpersonen an der Sekundarschstufe 1. Die darin geforderten Bedingungen müssen klar auch in Basel erfüllt werden. Etwas gemildert hat sich die Kritik, seit bekannt ist, dass in Zukunft nur noch in drei und nicht mehr in vier Fächern eine Qualifikation erzielt werden muss. Auch das Kader der Gymnasien hat seine oppositionelle Haltung zurückgenommen.
Die SLA-Ausbildung ausschliesslich auf baselstädtische Bedürfnisse auszurichten, war nie vorgesehen. Problematisch wäre ein solches Vorgehen auch deshalb, weil dann in Basel ausgebildete Lehrpersonen nur in Basel einsetzbar wären. Von Beginn an wirkte deshalb Baselland mit dem Ziel aktiv mit, eine generelle akzeptierbare MittellehrerInnen-Ausbildung anzubieten.
Die in Punkt 4 geäusserte Befürchtung, innert kurzer Zeit würde das Niveau der basellandschaftlichen Sekundarschule auf das Niveau der Orientierungsschule absinken, teilt die Regierung nicht.
Zur Aufforderung an die EKD schliesslich, sich für eine dreigeteilte Sekundarstufe 1 mit der entsprechenden Ausbildung der Lehrkräfte einzusetzen, betont der Erziehungsdirektor, alle von der EDK akzeptierten Modelle zeigten eine mehr oder weniger ausgeprägte Dreigliedrigkeit. Wesentliches Merkmal der EDK-Modelle ist die Durchlässigkeit und die Möglichkeit, Fächer auf einem adäquaten Niveau zu belegen.
Einer allen EKK-Mitgliedern verteilten Dokumentation kann der Istzustand tabellarisch entnommen werden. Es zeigt sich darin, dass die Stundendotation der Basler Ausbildung von MittellehrerInnen im oberen Segment angesiedelt ist.
Die grundlegende Änderung besteht darin, dass die neue Ausbildung nicht mehr nur von den Präferenzen des Lehrstuhlinhabers abhängt. Die Neukonzeption schränkt die Freiheit der Lehre ein, gliedert das Studium klar und legt verbindliche Inhalte in den einzelnen Fächern fest.
Barbara Fünfschilling dankt RR Schmid für seine Ausführungen.
Da die pädagogischen Anforderungen der Fachgruppenlehrkraft-Ausbildung für die heutige Realschule nicht ausreichend ist, ist die Landrätin an sich froh, dass die ReallehrerInnenausbildung am Seminar Liestal verstärkt wird und mit dem Kanton Aargau ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde.
Glücklich ist die Landrätin zu hören, dass die Zahl der studierten Fächer normalerweise auf drei reduziert wird. Mehr Fächer in acht Semestern ergäbe zwar eine grössere Breite, doch sicher nicht mehr Tiefe, was kaum qualitätsfördernd wäre.
Positiv auch, dass relativ früh eine begleitete Schulpraxis stattfinden soll. Die Idee, dass die alte Mittellehrer-Ausbildung ganz auf die Schule ausgelegt ist, tönt zwar gut, doch beinhaltet sie die Gefahr einer gewissen Ghettoisierung der Lehramtskandidaten. Wenn ein Lehrer nie ausserhalb der Schule bzw. der Universität geschnuppert hat, so ist dies als besonderer Nachteil zu erkennen. Deshalb sollten SprachstudentInnen für eine bestimmte Zeit unbedingt im jeweiligen Sprachraum studieren. Wichtig ist der Motionärin auch, dass eine in die Praxis einsteigende Lehrerin Rückmeldungen über die Eignung in der Schule erhält. Es sollte nicht mehr - wie in Binningen erlebt - vorkommen, dass ein Lehrer nach 25 Jahren Schulpraxis als nicht geeignet beurteilt werden muss.
Die Behauptung, die SLA-Ausbildung orientiere sich am höchsten Niveau (4.PG im Kt.BL) steht dem Fakt gegenüber, dass in Basel-Stadt im gymnasialen Zug ab achtem Schuljahr nur Gymnasiallehrer unterrichten.
Negativ wertet Barabara Fünfschilling, dass bisher keine Evaluation der neuen Sekundarlehrerausbildung stattgefunden hat. Zwar sieht die neue Ausbildung von aussen ganz gut aus, hält auch dem Vergleich bezüglich Ausbildungsdauer und Wochenstunden stand, doch ob die Qualität auch stimmt, könnte einzig eine Auswertung an den Tag fördern. Die Fraktion ist deshalb der Ansicht, dass eine Evaluation dieser Ausbildung vorzunehmen ist, bevor sie sakrosankt für Baselland übernommen werden darf.
Als Postskriptum merkt die Landrätin an, ein ausgebildeter Sekundarlehrer müsste auch Reallehrer werden können, genauso im umgekehrten Sinne, allerdings nicht ohne entsprechende Eignung und Ausbildung.
Roland Meury begründet, warum die Grüne Fraktion für Überweisung und für Abschreibung des Vorstosses eintritt: Der Landrat sieht die geforderten Inhalte als erfüllt an, an der Motion festzuhalten wäre - wie so oft in der Politik - einzig noch eine Glaubensfrage. Eine Evaluation nach einer bestimmten Zeit könne zwar gefordert werden, doch Misstrauen auf Vorschuss zu verteilen, wäre für die gesamte Bildungsdiskussion ungut. Aus diesem Grunde lehnt die Grüne Fraktion das Stehenlassen der Motion ab.
Philipp Bolinger lehnt den Vorstoss namens der sozialdemokratischen Fraktion ab. Die Sozialdemokraten lehnen die Motion ab, weil die Sekundarlehrer in Basel-Stadt nicht nur für die Orientierungsstufe Basel-Stadt ausgebildet werden, sondern für gesamtschweizerische Bedürfnisse.
Irritiert zeigt sich der Landrat, dass einerseits eine Motion zu besprechen ist und andererseits die Forderung einer Evaluation als sehr wichtig erachtet wird, obwohl eine solche Evaluation gar nicht Bestandteil der Motion ist.
Beatrice Geier zeigt die Auseinandersetzung, dass der Vorstoss jetzt, mitten in der Diskussion um die Bildungsgesetzgebung, keinesfalls abgeschrieben werden darf, zumal noch kein Entwurf des Bildungsgesetzes vorliegt. Sie bittet den Rat eindringlich, die Motion zu überweisen, weil es nicht angehen könne, eine Anregung abzuschreiben, obwohl man noch mitten im Prozess stehe.
Eugen Tanner gibt folgende Haltung der CVP-Fraktion bekannt: Motion überweisen, aber noch nicht abschreiben.
Die Bildung ist in Bewegung, Nivellierungstendenzen gegen unten ist entgegenzuwirken. Hauptgrund gegen das Abschreiben ist das in Bearbeitung befindliche Bildungsgesetz und die Diskussion um die pädagogische Fachhochschule.
Silvia Liechti ist als Vertreterin der SVP/EVP-Fraktion der Meinung, die Motion sollte überwiesen und noch nicht abgeschrieben werden. Noch zuviel nicht Geklärtes befinde sich in Diskussion. Was noch nicht besprochen ist, dürfe auch nicht als erledigt erklärt werden.
Eva Chappuis erhält den Eindruck, dass nicht allen klar ist, wovon geredet wird. Die Motion handle um die Ausbildung der Lehrkräfte auf der Sekundarstufe 1; die eben gehörten Voten zeigten aber auf, dass es nicht um die Ausbildung, sondern um den Erhalt und die Garantie der Dreigliedrigkeit der Sekundarstufe 1 geht. Wenn die Motionäre dieses Ansinnen vertreten möchten, sollten sie es auch offen äussern.
Roland Meury fordert die Motionäre auf, konkret zu deklarieren, was sie möchten. Den Vorstoss in der vorliegenden Form stehen zu lassen, erachtet er als sinnlos.
Barbara Fünfschilling gesteht zwar ein, das Wort Evaluation komme in der Motion nicht vor, doch könne ihre Behauptung, die Ausbildung genüge nicht, nur entkräftet werden, wenn eine Überprüfung angeordnet werde. Dass die Basler zudem nur Gymnasiallehrer an der besprochenen Stufe unterrichten lassen, könnte doch dahingehend gedeutet werden, dass auch sie der Ansicht sind, die Ausbildung der SekundarlehrerInnen reiche nicht aus.
RR Peter Schmid präzisiert, dass gerade jetzt ein erster Jahrgang der neuen LehrerInnenausbildung abgeschlossen hat. Das Konzept steht also, wird sich nicht verändern und hat mit der Debatte um das neue Bildungsgesetz absolut nichts gemeinsam. Der Ausbildungsgang ist gesamtschweizerisch anerkannt.
Die Forderung, nun zu evaluieren, ob die Lehrkräfte genügen, erscheint dem Erziehungsdirektor doch etwas skurill, zumal dann im Baselbiet überprüft werden müsste, ob sich die an den verschiedenen pädagogischen Hochschulen der Schweiz ausgebildeten SekundarlehrerInnen im Baselbiet bewähren oder nicht. Sollten die Motionäre dies tatsächlich wollen, so müssten sie einen entsprechenden Vorstoss abfassen.
Der Erziehungsdirektor bittet auch eindringlich, sich nicht von den Verhältnissen in Basel-Stadt, die wahrscheinlich etwas mit der Anstellungssituation und den vorhandenen Lehrpersonen zu tun haben, unter Druck setzen zu lassen.
Beatrice Geier hält daran fest, dass die aufgeworfenen Fragen eng mit dem neuen Bildungsgesetz zusammen hängen und dem MAR klar zu entnehmen ist, dass die vier letzten Jahre des gymnasialen Zuges von entsprechend ausgebildeten Lehrkräften zu unterrichten sind. Solange also über das Bildungsgesetz die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht eindeutig definiert ist, ist die Frage, ob die Ausbildung der Lehrkräfte genügt oder nicht, nicht beantwortet.
RR Peter Schmid präzisiert das MAR: Bei einem Schulmodell, das auf der Sekundarstufe 1 einen progymnasialen Zug führt, muss die unterrichtende Person eine Lehrbefähigung im unterrichteten Fach besitzen. Diese Forderung ist laut Erziehungsdirektor im Kanton Baselland fast vollständig erfüllt.
Weiter hält der Erziehungsdirektor dezidiert fest, die Absicht, im Baselbiet so etwas wie eine Orientierungsstufe einzuführen, bestehe nicht einmal in den geringsten Ansätzen.
Eine saubere Evaluation wäre nicht möglich, wenn man sagen würde, nur die kleine Gruppe der in Basel ausgebildeten Lehrkräfte sei zu überprüfen.
Walter Jermann stellt folgenden, von Barbara Fünfschilling eingereichten Punkt sechs zur Motion vor:
Der RR wird eingeladen, eine gründliche Evaluation vorzunehmen betreffend Praxistauglichkeit der neuen Sekundarlehrerausbildung für den Kanton Basel-Landschaft.
Urs Wüthrich bittet, erst die Frage zu klären, ob über den Antrag der Motion oder über die Begründungen abgestimmt wird.
://: Der Landrat stimmt mit 53 zu 35 Stimmen für Überweisen der begründeten Motion 1999/006.
://: Der Landrat stimmt für Stehenlassen der Motion 1999/006.
Barbara Fünfschilling zieht ihren Zusatzantrag (siehe oben) zurück.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 38
7 1999/007
Motion von Heinz Aebi vom 14. Januar 1999: Gleichberechtigung für Laufentaler Schülerinnen und Schüler
Beatrice Geier findet, die Integration des Laufentales sei, trotz grosser Befürchtungen, gut vonstatten gegangen. Die Frage nun, ob die Laufentaler SchülerInnen eine Aufnahmeprüfung zu bestehen haben oder wie die übrigen SchülerInnen im Baselbiet ohne Prüfung in das PG oder in die Sekundarschule überwechseln können, wäre aus Sicht der SchülerInnen natürlich leicht zu beantworten. Das System mit einer Prüfung hat sich aber, wie man vernimmt, wenn man sich im Laufental und im Gymnasium Laufen umhört, sehr bewährt. So könnte man die Frage umkehren und sagen, warum sollte der Kanton nicht auch mal etwas Gutes vom Laufental generell übernehmen. Zumindest sollte man etwas, das sich über lange Zeit gut bewährt hat, nicht einfach über den Haufen werfen.
Die Landrätin schliesst ihr Votum mit dem Hinweis, die Motion könnte zu Gunsten aller SchülerInnen im Kanton Basel-Landschaft abgelehnt werden.
Heinz Aebi zeigt sich von der Argumentation Beatrice Geiers überrascht und meint, mit der Laufentalfrage habe die Problematik nichts zu tun. Er könnte sich nicht vorstellen, dass mit dem neuen Bildungsgesetz nun wieder für alle Baselbieter SchülerInnen eine Aufnahmeprüfung eingeführt werden sollte.
Auch im solothurnischen Dorneck müssen die SchülerInnen keine Aufnahmeprüfung absolvieren. Hochgehalten wird nach Ansicht des Landrates die Forderung nach einer Aufnahmeprüfung von einem Teil der Lehrkräfte und von studierten Personen, die früher selber eine solche Prüfung zu bestehen hatten.
Rechtlich bekämen nach Ansicht von Heinz Aebi Eltern,die gegen die ungleiche Behandlung ihres Kindes im Laufental klagen würden, wohl Recht. Er bittet auch den Erziehungsdirektor, zur aufgeworfenen Frage Stellung zu nehmen.
Roland Meury findet es doch etwas unverschämt, wie die FDP ihre Forderungen über Seitentüren einzubringen versucht. Die Grüne Fraktion wehrt sich entschieden gegen eine solcherart elitäre Bildungskonzeption, welche versucht, im ganzen Kantonsteil Eintrittsprüfungen einzuführen. Der Landrat bittet, die Motion zu überweisen und auf das Reiten irgendwelcher Steckenpferde zu verzichten.
Silvia Liechti spricht sich im Namen der SVP/EVP-Fraktion für das Annehmen der Motion aus. Sie ist der Ansicht, das aktuelle Verfahren mit Empfehlung der Primarlehrkraft habe sich bewährt.
Franz Ammann findet, es gebe in der Schweiz schon genügend Kantönligeist, man müsste ihn nicht noch innerhalb des Kantons verstärken. Deshalb setzen sich die Schweizer Demokraten für die Gleichberechtigung aller Kinder im Kanton und die Überweisung der Motion ein.
Hildy Haas erhält den Eindruck, Prüfungen zu absolvieren, werde als negativ empfunden. Trotzdem stelle einen doch das normale Leben ständig vor Prüfungssituationen. Man sollte den Kindern nicht einreden, Prüfungen seine etwas Negatives, vielmehr gehörten sie zum realen Leben.
RR Peter Schmid hält fest, der Übertritt von der Primar- in die Sekundarstufe 1 sei in einem demokratisch legitimierten System festgehalten. Das einzig Störende daran sei, dass das System beim Gymnasium Laufen nicht konsequent durchgezogen wurde.
Im Prinzip könnte jede Laufentaler Familie wünschen, ihr Kind nicht ins Gymnasium Laufen, sondern nach Münchenstein zu schicken.
Die Vorstellung, an der Schnittstelle Primar- Sekundarstufe 1 wieder eine Prüfung einzuführen, hält der Regierungsrat innerhalb des überschaubaren Zeitraumes nicht für realistisch.
Hier handle es sich nun einzig darum, ob die Laufentaler Kinder gleich behandelt werden sollen wie alle andern im Kanton.
://: Der Landrat stimmt grossmehrheitlich für Überweisen der Motion 1999/007.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 39
8 1999/062
Interpellation von Barbara Fünfschilling vom 25. März 1999: Basellandschaftliche Schulnachrichten. Antwort des Regierungsrates
RR Peter Schmid wird durch das angesprochene Korpus delikti nicht gerade abgrundtief erschüttert. Auch ist er nicht der Auffassung, dass "gewerkschaftliche oder sonst artfremde Beilagen" in den Schulnachrichten oder im INFO-Heft zu veröffentlichen, zum vornherein als absurd zu betrachten wäre.
Der VPOD stellte an Redaktor Josua Oehler die Anfrage für die Werbeaktion in den Schulnachrichten, worauf Josua Oehler mit dem Regierungsrat Kontakt aufnahm. Dieser entschied, alle Personalverbände dürften in den Schulnachrichten für ihre Aktivitäten werben. Im Rahmen einer gelebten Sozialpartnerschaft sei sowas durchaus üblich, wenn auch nicht gerade jedes Heft damit gefüllt werden sollte.
Die eigentliche Inseratenakquisition läuft seit 1989 über eine Annoncenagentur.
Der Tarif für Beilagen wird fallweise festgelegt. In den vergangenen 10 Jahren handelte es sich nun um die dritte Beilage. Der Inserationstarif beträgt pro Seite 950 Franken. Vier mal 950 Franken zu verlangen, käme aber für die Schulnachrichten nicht in Frage. Allerdings sind die Druckkosten sowie das Beiheften über die Druckerei Lüdin dem VPOD in Rechnung gestellt worden.
Der Erlös von Inseraten in die Schulnachrichten wird als Ertrag bei der Schul- und Büromaterialverwaltung verbucht.
Es ist nicht so, dass jedermann einfach Beilagen in den Schulnachrichten veröffentlichen kann. Der Entscheid liegt grundsätzlich bei der Redaktion.
Von persönlicher Wahlpropaganda zu sprechen, scheint dem Regierungsrat im vorliegenden Falle nicht richtig, über den Zeitpunkt der Veröffentlichung möchte er aber nicht weiter diskutieren. Insgesamt sollte die Sache nicht überbewertet werden.
Barbara Fünfschilling erklärt, der Zeitpunkt sei wohl tatsächlich etwas ungeschickt gewählt worden; trotzdem möchte sie den in der Beilage abgebildeten LandrätInnen nicht aktive Wahlpropaganda unterstellen und erachtet die Angelegenheit damit für erledigt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 40
9 1999/074
Motion von Eric Nussbaumer vom 15. April 1999: Kantonales Konzept für die familienergänzende Kinderbetreuung II
://: Walter Jermann erklärt die Motion als von der Regierung entgegen genommen, da kein anderer Antrag gestellt wird.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 2. September 1999