12
97/90
Berichte des Regierungsrates vom 13. Mai 1997 und der Justiz- und Polizeikommission vom 9. Juni 1997: Gesetz über die Aufhebung der Volkswahl der Bezirksschreiberinnen und Bezirksschreiber. 1. Lesung
Kommissionspräsident
Dieter Völlmin
geht auf den Kommissionsbericht ein: Die Kommission empfiehlt dem Landrat mit 11 zu 1 Stimme und einer Enthaltung, die Volkswahl abzuschaffen und dem Gesetzesentwurf sowie dem Entwurf des Dekretes zuzustimmen.
Hauptargument dafür ist, dass Bezirksschreiberinnen und Bezirksschreiber heute Chefbeamte wie alle anderen sind. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dass ausgerechnet sie sich von den anderen Chefbeamtinnen und Chefbeamten durch die Volkswahl unterscheiden sollen. Im Hinblick auf die Führungsaufgabe des Regierungsrates ist es auch sinnvoll, dass dieser die Wahl vornimmt und damit die Verantwortung trägt. Zudem werden die Fachkenntnisse bei einer Wahl durch den Regierungsrat vermehrt in den Vordergrund gestellt.
Eine Gegenmeinung in der Kommission geht davon aus, dass es keinen zwingenden Grund dafür gäbe, diese Volkswahl abzuschaffen.
Hans Ulrich Jourdan:
Die FDP-Fraktion spricht sich einstimmig für diese Vorlage aus und empfiehlt deren Annahme. Zwar sollte mit den Volksrechten nicht leichtfertig umgegangen werden, doch dürfen sie auch nicht unantastbar sein, wenn die Vernunft etwas anderes rät. In der Position der Bezirksschreiberinnen und -schreiber brauchen wir vor allem hochqualifizierte Leute mit grossem Sachverstand und den nötigen Führungseigenschaften. Das ist mit einer Volkswahl schwer zu erreichen. In bevölkerungsreichen Bezirken ist der persönliche Kontakt recht gering geworden. Man kennt sich kaum noch. Oft spielen Interessengruppen eine grössere Rolle. Die Wahl durch den Regierungsrat beinhaltet auch eine professionelle Ausschreibung der Stelle, ein modernes, sachliches Auswahlverfahren, um die Ideen des New Public Management und einer wirkungsorientierten Verwaltung im Rahmen der vorgegebenen Normen besser umsetzen zu können. Die Aufhebung der Volkswahl ist sachlich gerechtfertigt und sollte emotionslos vollzogen werden.
Ursula Jäggi:
Die Bezirksschreibereien haben kantonale Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Sie haben für den Vollzug der kantonalen Vorschriften zu sorgen und verfügen daher über keinen politischen Spielraum. Ihr Amt ist so politisch oder unpolitisch wie jenes anderer Chefpositionen der Verwaltung. Die kantonale Verwaltung untersteht der Leitung des Regierungsrats. Laut § 41 des Verwaltungsorganisationsgesetzes regelt dieser auch die Organisation der Bezirksschreibereien. Die Wahl der Bezirksschreiber bzw. der Bezirksschreiberinnen beschäftigt unseren Kanton schon seit 1863. Die Volkswahl ist ein historisches Überbleibsel. Sicher beschneidet die Aufhebung der Volkswahl der Bezirksschreiberinnen und Bezirksschreiber die Volksrechte, doch ist dies marginal. Mit der Aufhebung der Volkswahl nimmt die Anstellung die Form einer normalen Chefbeamtenwahl an (Ausschreibung, Prüfung der Unterlagen, persönliche Gespräche über die Eignung usw.). Das ist bei einer Volkswahl nicht gewährleistet.
Die SP-Fraktion begrüsst die Modernisierung der kantonalen Verwaltung grundsätzlich, verlangt aber, dass die Zuständigkeiten und Verantwortungen klar definiert werden. Die SP-Fraktion stellt mit dieser Zustimmung die Wichtigkeit unserer Bezirksschreiber und Bezirksschreiberinnen nicht in Frage. Sie ist überzeugt, dass auch mit dem neuen Wahlmodus kompetente und bürgerfreundliche Führungspersönlichkeiten gewählt werden.
Zum Schluss sei die Frage erlaubt, wieviele Bewohnerinnen und Bewohner eines Bezirks ihren Bezirksschreiber kennen.
Willy Grollimund:
Die SVP/EVP-Fraktion ist geteilter Meinung. In den bevölkerungsarmen Bezirken, ist die Volkswahl ein bedeutendes Recht. Es ist ein Eingriff in die Volksrechte, die Volkswahl der Bezirksschreiberinnen und Bezirksschreiber abzuschaffen. In bevölkerungsreichen Bezirken kennt man die Kandidaten kaum noch, und sie können der Bevölkerung kaum mehr bekanntgemacht werden. Da es sich bei dieser Position nicht unbedingt um ein politisches Mandat handelt, werden bezüglich Propaganda keine grossen Investitionen getätigt. Eine echte Wahl kann daher kaum noch stattfinden. Ideal wäre es daher, wenn jeder Bezirk in dieser Frage autonom wäre, was sich rechtlich wohl aber nicht realisieren lässt.
Gregor Gschwind:
Die CVP-Fraktion spricht sich grosmehrheitlich für Eintreten auf die Vorlage aus. Sicher lassen sich emotionale Gründe gegen die Abschaffung der Volkswahl der Bezirksschreiberinnen und Bezirksschreiber anführen, sachliche hingegen eigentlich nicht. Immerhin ist es die einzige Chefbeamtenposition, die noch durch Volkswahl besetzt wird. Es handelt sich um einen alten Zopf an dem gewisse Leute noch hängen. Fachliche Kompetenz ist wichtiger als eine politische Volkswahl. Zudem findet meist eine stille Wahl statt, und eine echte Volkswahl entfällt. Deshalb stimmt die grosse Mehrheit der CVP-Fraktion der Aufhebung der Volkswahl der Bezirksschreiberinnen und Bezirksschreiber zu.
Bruno Steiger:
Die SD-Fraktion kann einer Aufhebung der Volkswahl der Bezirksschreiberinnen und Bezirksschreiber zustimmen, obwohl sie sonst vehemente Verfechterin der Volksrechte ist. Sie sieht in der Aufgabe eines Bezirksschreibers resp. einer Bezirksschreiberin eher eine Chefbeamtenfunktion, die auch vom Regierungsrat in erster Linie aufgrund der fachlichen Fähigkeiten und nicht nach dem Parteibüchlein der Bewerberinnen und Bewerber besetzt werden sollte.
Esther Maag:
Obwohl sich die Fraktion der Grünen üblicherweise gegen eine Beschneidung der Volksrechte ausspricht, hält sie die Volkswahl der Bezirksschreiberinnen und Bezirksschreiber für nicht mehr zeitgemäss. Offensichtlich besteht bei den Stimmberechtigen und den Parteien auch kein sehr grosses Bedürfnis, sich am Wahlprozess zu beteiligen. Es scheint der Eindruck vorzuherrschen, dass es sich hierbei um kein politisches Mandat handelt, sondern um eine Chefbeamtenfunktion mit klassischer Verwaltungsfunktion. Eine demokratische Legitimation dieser Position ist nicht unbedingt notwendig. Wichtiger ist die Beteiligung der Bevölkerung an der Legislative. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können die fachlichen Kenntnisse der sich zur Wahlstellenden auch nur selten beurteilen. Es stellt sich abschliessend die Frage, ob die durchgeführte Strukturanalyse wirklich nötig war, um zur Schlussfolgerung zu gelangen, dass die Volkswahl der Bezirksschreiberinnen und Bezirksschreiber abzuschaffen sei.
Bruno Weishaupt:
Ich hänge an der Volkswahl der Bezirksschreiberinnen und Bezirksschreiber. Was sich über hundert Jahre bewährt hat, sollte nicht ohne trifftigen Grund abgeschafft werden. Solche Gründe können aber keine ausgemacht werden. Auch die Strukturanalyse kam zum Schluss, dass für diese Abschaffung kein dringlicher Handlungsbedarf bestehe. Einige CVP-Mitglieder sprechen sich daher mit mir gegen die Beschränkung der Volksrechte aus. Gewisse Voraussetzungen für die Wahl müssen schon heute gegeben sein.
Peter Tobler:
Schon im Verfassungsrat wurde eine ähnliche Diskussion zu diesem Thema geführt. Damals wurde auf die Streichung der Volkswahl verzichtet, um die Verfassungsvorlage nicht noch mit dieser Frage zu belasten. Man war sich aber einig, dass eine Bereinigung gelegentlich zu erfolgen habe. Die Strukturanalyse hält die Änderung für nicht dringlich, da die amtierenden Bezirksschreiber ihre Aufgabe fachgerecht erfüllen.
Alfred Zimmermann
hält die Volkswahl für eine Farce. Wenn eine Stelle frei wird, spielt nur das Parteibuch eine Rolle. Die Partei, der der abtretende Amtsinhaber oder die Amtsinhaberin angehörte, stellt dann jeweils einen Ersatz zur Wahl, auch wenn dieser fachlich nicht den Anforderungen entspricht. Ohne Wahlgegner oder Wahlgegnerin wird dieser Ersatz einfach gewählt.
Regierungsrat Andreas Koellreuter
dankt für die generell gute Aufnahme der Vorlage und für deren sehr rasche Behandlung durch die Justiz- und Polizeikommission sowie durch den Landrat. Heute ist die Abschaffung der Volkswahl der Berzirksschreiberinnen und Bezirksschreiber im Grossen und Ganzen unbestritten, da deutlich wurde, dass es sich bei dieser Funktion um eine ausführende kantonale Chefbeamtenposition handelt. Die Strukturanalyse hatte die Prüfung der organisatorischen Abläufe in den Bezirksschreibereien zum Ziel und basiert auf dem Auftrag des Landrates, soche Instrumente zu nutzen. Diese Vorlage ist nur ein "Nebenprodukt" der Ergebnisse. Es ist sicher richtig, wenn die Bezirksschreiberinnen und Bezirksschreiber den übrigen Chefbeamtinnen und Chefbeamten gleichgestellt werden. Dabei spielt auch die Laufbahnplanung eine wichtige Rolle. Nach dieser Gleichstellung entfällt auch die für den Regierungsrat bisher geltende einfache Entschuldigung, bei einem Fehlverhalten der Amtsinhaber oder Amtsinhaberinnen auf die Volkswahl zu verweisen. Auch für andere Chefbeamtenpositionen der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion werden dem Landrat in naher Zukunft Vorlagen zur Änderung der Wahlart zugehen.
Ausserdem steht bei einer Wahl in eine Chefbeamtenposition nicht das Parteibüchlein, sondern die fachliche Kompetenz im Vordergrund.
An dieses Volksrecht sollte man sich nicht zu stark klammern, wurden doch sehr viele der bisherigen Bezirksschreiber in stiller Wahl gewählt.
Eintreten
auf die Vorlage ist unbestritten.
Detailberatung des Gesetzes über die Aufhebung der Volkswahl der Bezirksschreiberinnen und Bezirksschreiber
Kein Wortbegehren.
://: Damit ist das Gesetz in 1. Lesung beraten.
Landratspräsident
Erich Straumann:
Dem Kommissionsbericht ist noch die Änderung der "Verordnung über die öffentliche Beurkundung" beigegeben, die ebenfalls durch den Landrat zu verabschieden ist. Ihr Titel wird noch redaktionell bereinigt und lautet "Dekret über die öffentliche Beurkundung".
Detailberatung der Änderung (der Verordnung) des Dekretes über die öffentliche Beurkundung
Kein Wortbegehren.
://: Die Änderung (der Verordnung) des Dekrets wird stillschweigend gutgeheissen.
Die 2. Lesung des Gesetzes findet am 26. Juni 1997 statt.
13
97/50
Berichte des Regierungsrates vom 18. März 1997 und der Finanzkommission vom 1. Juni 1997: Staatsrechnung 1996
Kommissionspräsident
Roland Laube
geht auf den Kommissionsbericht ein. Auf den ersten Blick erscheint der Rechnungsabschluss 1996 äusserst befriedigend. Er weist einen positiven Finanzierungssaldo und einen Selbstfinanzierungsgrad von 112% auf. Die Finanzkommission taxiert das Ergebnis der Staatsrechnung daher als erfreulich, vor allem unter Berücksichtigung der schlechten Erwartungen gemäss Budget.
Dieses Ergebnis ist aber etwas zu relativieren.
1. Beim Abschluss 1996 konnte der Kanton von der geringe Teuerung profitieren.
2. Die Staatsrechnung 1996 wurde durch verschiedene einmalige und ausserordentliche Faktoren beeinflusst. Neben der Auflösung von stillen Steuerreserven ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass die Abgrenzungen am Jahresende auf Betreiben der Finanzkontrolle hin richtiger Weise verbessert wurden.
3. Die Finanzkommission glaubt, dass im Gesundheitswesen in relativ naher Zukunft mit zusätzlichen Belastungen des Kantons zu rechnen ist.
Die Finanzkontrolle hat die eigentliche Revisionarbeit der Staatsrechnung 1996 durchgeführt. Sie beantragt dem Landrat, trotz einiger Einschränkungen, die aus dem Bericht der Finanzkontrolle entnommen werden können, die Genehmigung der Staatsrechnung.
Die Finanzkommission hat in zustimmendem Sinn vom Bericht der Finanzkontrolle Kenntnis genommen und beantragt Ihnen, die Staatsrechnung 1996 mit den darin enthaltenen ausserordentlichen Abschreibungen von 66 Mio Franken zu genehmigen.
Vizepräsidentin
Heidi Tschopp
zieht Rudolf Keller als Fraktionssprecher vor, da er an der Nachmittagssitzung nicht mehr teilnehmen kann.
Rudolf Keller:
Die SD-Fraktion nimmt zur Kenntnis, dass die Rechnung bessser als budgetiert abgeschlossen hat. Das ist zwar erfreulich, löst aber die Probleme der Staatsverschuldung nicht. Es besteht sogar die Gefahr, in eine Euphorie auszubrechen, was vermieden werden muss. Die Erbschafts- und Schenkungssteuern sind um 10 Mio Franken besser ausgefallen als vorgesehen. Dabei handelt es sich aber um etwas Einmaliges. Die Verschuldung des Kantons ist auf einen Rekordbetrag von über 1 Mia Franken angestiegen. Es wird verwaltet, von Schuldenabbau kann aber keine Rede sein. Die schlechte finanzpolitische Lage hat sich nicht verbessert. Es würde mich nicht wundern, wenn die Rechnung 1997 wieder rote Zahlen schreiben würde. Unseren Kanton halten die minimale Teuerung und die tiefen Zinssätze über Wasser. Offensichtlich wird trotz aller Sparmassnahmen nur schwer eine Stabilisierung erreicht. Die Mehrheit des Landrates und des Volkes zeigte sich bisher nicht in der Lage, Schulden abzubauen. Die SD-Fraktion nimmt dies zur Kenntnis und enthält sich zu dieser Vorlage der Stimme, da ein klares Signal für grösste Zurückhaltung gesetzt werden muss.
Adrian Ballmer
kann sich dem Tenor des Votums von Rudolf Keller anschliessen und hofft, dass dem im Alltag nachgelebt wird. Der durch den Kommissionspräsidenten abgefasste Bericht der Finanzkommission ist ausgezeichnet und bringt die Haltung der Kommission sehr gut zum Ausdruck. Die FDP-Fraktion stimmt den Anträgen der Finanzkommission zu und beantragt, sich ihr anzuschliessen. Bei allen Vorbehalten bezüglich der längerfristigen Entwicklung ist es merkwürdig, sich zu dieser Rechnung der Stimme zu enthalten. Das Ergebnis ist deutlich besser als budgetiert, womit sich Regierung und Verwaltung selbst indirekt ein gutes Zeugnis ausstellen. Über dieses Ergebnis und die Disziplin darf man sich durchaus auch freuen. Das ursprüngliche Budget sah einen Saldo von minus 30 Mio Franken vor, der dann wegen des Finanzkraftindex und den Nachtragskrediten auf minus 60 Mio Franken verschlechtert wurde. Wegen einer Reihe ausserordentlicher Einflüsse wurde nun aber ein positiver Saldo der laufenden Rechnung erreicht. Damit ist das Ergebnis sicher überraschend gut. Das darf aber keinen Anlass bilden, übermütig zu werden und die Finanzdisziplin von seiten des Parlaments zu lockern. Die Finanzpolitik des Regierungsrates und der Finanzkommission wird dadurch aber bestärkt. Aus einer wirtschaftlich einigermassen vernünftigen Position heraus war es für unseren Kanton auch möglich, primär auf mittel- und längerfristige Massnahmen zu setzen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass unser Kanton in der Vergangenheit kaum überbordete. In diesem Zusammenhang ist die Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung mit jener anderer Kantone zu vergleichen. Wir müssen aber alles daran setzen, dass sich die Situation unseres Kantons weiterhin verbessert.
An den Schluss des Votums sei der Wunsch gestellt, dass auch Politiker späterer Generartionen auf eine vernünftige Finanzpolitik der Vorgängerinnen und Vorgänger in unserem Kanton zurückblicken können.
Urs Wüthrich:
Erfreulicherweise war das Baselbiet Ende 1996 um 93 Mio Franken reicher als budgetiert. Die Schulden wurden also um diesen Betrag reduziert. Die Staatsrechnung 1996 präsentiert sich nicht nur besser, i. S. v. weniger schlecht, sie ist tatsächlich gut, da die laufende Rechnung mit einem Überschuss abgeschlossen werden konnte. Mit einem pragmatischen Vorgehen, kann haushälterisch mit den Finanzen umgegangen werden. Dieses Ergebnis bestätigt auch die Gesamtbeurteilung der SP-Fraktion, die keinen Grund für Panikreaktionen und keinen Anlass zur Sorglosigkeit sah. Die Situation ist aber unverändert ernst. Wichtige Einflussgrössen (Zinsniveau, Teuerungsraten usw.) und nichtplanbare Einmalfaktoren (Erbschaftssteuern usw.) liegen ausserhalb unseres Einflussbereichs. Es gibt leider keine Anzeichen dafür, dass die Kosten der Arbeitslosigkeit in absehbarer Zeit zurückgehen. Die Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen Einkommensverluste treffen unseren Kanton speziell empfindlich, da bei uns 75% des Volkseinkommens von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stammen.
Schliesslich wird der Kanton in naher Zukunft durch die Kostenentwicklung im Gesundheitsbereich mit massiven Auswirkungen auf die Kantonsfinanzen konfrontiert werden.
Der Mehrertrag der Steuern der juristischen Personen beinhaltet eine positive Aussage über die gesamtwirtschaftliche Situation unseres Kantons. Zwar bilden Gewinne keine Garantie, aber eine Voraussetzung und Grundlage der Einkommenssicherung der natürlichen Personen.
Ein weiterer Aspekt bilden die 10 Mio Franken, die vom Staatspersonal an zusätzlichen Einsparungen geleistet wurden. Ich hoffe, dass diese Leistung nicht schon wieder vergessen ist, wenn über die Löhne des nächsten Jahres diskutiert wird.
Die SP-Fraktion dankt allen, die zu dem positiven Ergebnis beigetragen haben und stimmt der Rechnung sowie den Anträgen der Finanzkommission zu.
Hildy Haas:
Die SVP/EVP-Fraktion spricht sich für Eintreten auf die Staatsrechnung 1996 aus. Sie hat sich über den guten Abschluss gefreut, der aber mit ziemlich vielen Einmalfaktoren erreicht wurde. Der allgemeine Trend ist nicht so günstig. Der Aufwand und die Schulden sind gestiegen, die Steuereinnahmen zeigen eher nach unten. Auch wenn in den nächsten Jahren ausgeglichene Rechnungen ausgewiesen werden können, läuft die Verschuldung weiter. Die Staatsfinanzen gehören dem ganzen Kanton und müssen derart eingesetzt werden, dass die politischen Ziele erreicht werden. Verwaltung und Regierung erhalten den Auftrag, mit dem Geld haushälterisch und verantwortungsvoll umzugehen. Kein Geld darf für Lehrläufe, Prestigelösungen oder Experimente eingesetzt werden.
Die SVP/EVP-Fraktion beantragt einstimmig, die vorliegende Rechnung gemäss den Anträgen der Finanzkommission zu genehmigen.
Urs Baumann:
Freude herrscht bei mir persönlich nur beschränkt über diese Rechnung, da das Ergebnis vor allem auf ausserordentliche Einnahmen zurückzuführen ist. Alles ist relativ. Auch die Einsparungen an den Löhnen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beinhalten immerhin 5% mehr Personalaufwand als 1995. Die Rechnung zeigt aber auch ein gewisses Kostenbewusstsein. Einer Verstetigung der Kosten kommt die momentane Teuerungsentwicklung aber sehr entgegen. Gehofft werden kann auf die Einführung des neuen Rechnungswesens. M. E. kann damit das Kostenbewusstsein verstärkt werden. Zum Glück wird auch etwas mehr privatwirtschaftliches Denken der Staatsverwaltung spürbar.
Wir müssen uns bewusst sein, dass die Steuern in Zukunft nicht mehr in diesem Ausmass steigen werden. Die Steigerung des Gewinns der juristischen Personen erfolgt durch die Restrukturierungsbemühungen der Unternehmen oft auf dem Rücken der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die dadurch weniger Steuern einbringen. Diese Entwicklung ist ebenfalls gefährlich.
Wir sind heute zufrieden, wenn die Selbstfinanzierung über 66% liegt. Der Selbstfinanzierungsgrad sollte aber bei über 100% liegen, damit wir die Schulden abbauen können.
Wir dürfen uns durch dieses Jahr nicht blenden lassen und müssen zurückhaltend mit Forderungen und Ansprüchen sein.
Die CVP-Fraktion spricht sich dennoch einstimmig für Eintreten auf die Vorlage und Genehmigung der Rechnung aus.
Alfred Zimmermann
nimmt stellvertretend für den abwesenden Roland Meury Stellung: Alle sind sich einig, dass der Rechnungsabschluss positiv ausgefallen ist, dies auch im Vergleich zu unseren Nachbarkantonen Basel-Stadt, Solothurn und Aargau. Die laufende Rechnung ist wesentlich besser als das Budget. Es ist das dritte Jahr in Folge, das einen positiven Abschluss aufweist. Die Rechnung 1996 weist einen Überschuss von 6 Mio Franken statt einen Fehlbetrag von 61 Mio Franken auf. Der Selbstfinanzierungsgrad ist 112% statt 26% gemäss Budget. Die Unkenrufe sind uns seit Jahren bekannt. Die Verschuldung nahm zwar nur wenig zu, doch liegt sie immerhin bei über 1 Mia Franken. Wir zahlen allein 61 Mio Franken für Schuldzinsen. Diese Summe könnte für Sinnvolleres u. a. für Naturschutzmassnahmen eingesetzt werden, die im Budget 1997 gestrichen wurden. Wenn nicht noch 66 Mio Franken ausserordentlich abgeschrieben worden wären, wäre das Ergebnis noch wesentlich besser. Dementsprechend interessiert mich, warum so grosse Abschreibungen vorgenommen wurden.
Die Grüne Fraktion ist zu frieden, dass sich die ausgemalten Horrorszenarien nicht bewahrheitet haben. Sie wurden jeweils als Druckmittel eingesetzt, um Sparmassnahmen gegen den Willen der Grünen Fraktion durchzusetzen. Alt-Landrätin Edith Stauber wies schon vor Jahren darauf hin, dass die Lage nicht unnötig dramatisiert werden darf.
Die Fraktion der Grünen stimmen der Staatsrechnung zu und freut sich an der Aussage des Regierungsrates, bei der Kostenkontrolle nicht nachzulassen.
Regierungsrat
Hans Fünfschilling:
Ich danke für die gute Aufnahme der Rechnung. Den angesprochenen Schulden stehen auch Leistungen gegenüber. In den letzten drei Jahren blieben die Schulden praktisch gleich hoch, doch wurden in diesen drei Jahren auch die Gutsmatte, die ARA-Birsig, der Ausbau des Kantonsspitals Liestal vom Kanton selbst finanziert. Im Vergleich zu früheren ähnlichen Rechnungen ist ein deutlich höherer Cash-flow zu verzeichnen ist. Das ist mit der praktizierten Investitionspolitik zu erklären. Anfang der 80er Jahre wies der Kanton schon einmal 1 Mia Franken Schulden auf. Diese wurden dann auf 500 Mio Franken reduziert, indem nicht mehr investiert wurde. Beim besten Rechnungsabschluss (1989) wurden nur Investitionen für unter 50 Mio Franken getätigt. Anlässlich der Vorstellung der schlechten Rechnung von 1991 musste ich darauf hinweisen, dass der Landrat in den vergangenen 3 Jahren mehr als 40 Mio Franken laufende Ausgaben beschlossen hatte. Heute ist zu bemerken, dass der Landrat in den letzten drei Jahren im Schnitt nie mehr Ausgaben beschlossen hat als der Regierungsrat beantragt hatte. Dafür möchte ich ihm auch danken. Das hat ebenfalls zur guten Rechnung beigetragen. Die Einnahmensituation können wir nicht gross beeinflussen, doch hat mich gefreut, dass die Steuereinnahmen durch die juristischen Personen gestiegen sind. Das bedeutet auch Arbeitsplätze für unsere Bevölkerung. Mitgeholfen hat auch die Ausgabendisziplin in der Verwaltung. Wenn Verwaltung und Landrat weiterhin so arbeiten, sollte auch jeweils eine gute Rechnungen erreicht werden können.
Eintreten
auf die Vorlage ist unbestritten.
Fortsetzung von 97/50
Landratspräsident
Erich Straumann
bricht die Behandlung der Vorlage nun ab und vertagt die Detailberatung auf die Nachmittagssitzung.
|