14 97/106
Postulat von Max Ritter vom 29. Mai 1997: Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
RR Eduard Belser
hält fest, dass im Rat nicht zum ersten Mal über die Vermögensanrechnung im Zusammenhang mit der Krankenversicherung diskutiert wird. Herr Ritter nimmt den Punkt auf, dass bei unterschiedlich versicherten Personen, beispielsweise BVG-Versicherten und Selbständigerwerbenden, zu berücksichtigende Unterschiede in den Vermögenssituationen bestehen. Der Regierungsrat räumt ein, dass dieser Umstand - eher noch bei Kapitalvermögen - zu Unterschiedlichkeiten führen kann; trotzdem gibt es keinen völligen Automatismus. Was die Liegenschaften betrifft, herrscht im Kanton Baselland kein bedauernswerter Zustand, steuerrechtlich steht der Kanton vergleichsweise sehr vorteilhaft da.
Der Landrat hat mal entschieden, eine Möglichkeit zu schaffen, das Vermögen generell anders zu berücksichtigen als nach den Steuerfreibeträgen.
Im Gespräch mit der Finanzdirektion und der Steuerverwaltung hat sich die von Herrn Ritter vorgeschlagene Differenzierung als mit vernünftigem Aufwand schlicht nicht machbar erwiesen. Der für das steuerbare Vermögen von Selbständigerwerbenden bestimmende Freibetrag müsste nach dem Vericherungsalter abgestuft werden und könnte nicht einmal ohne weiteres den Steuerakten entnommen werden und schon gar nicht den gespeicherten EDV-Daten. Für die Festsetzung eines Freibetrages müsste dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Vermögensanlagen, Wertschriften und Liegenschaften sehr unterschiedlich bewertet sind.
In den Genuss eines zusätzlichen Vermögenssteuerfreibetrages kämen Selbständigerwerbende, die keinen Beitrag an die Zweite oder die 3A-Säule geleistet haben.
Das Anliegen von Herrn Ritter ist nicht ohne Schaffung von grösseren Ungerechtigkeiten realisierbar.
Kommissionspräsident Marcel Metzger hat die Frage im Zusammenhang mit der Prämienbeihilfe in der VGK diskutiert und wird dem Landrat keine Änderung des Vermögensbetrages beantragen, wie dies das Gesetz eigentlich möglich machen würde. Der Regierungsrat ist aber von der Kommission beauftragt worden, bis Mitte nächsten Jahres noch einmal über die Anzahl und die einzelnen betroffenen Kategorien a fond Abklärungen durchzuführen und darüber zu berichten.
Der Regierungsrat macht dem Rat beliebt, den Vorstoss abzulehnen.
Max Ritter
ist von der regierungsrätlichen Antwort befriedigt. Es war sein Bedürfnis, die Grundproblematik noch einmal aufzuzeichnen. Es reicht ihm, wenn die Thematik in absehbarer Zeit noch einmal diskutiert wird; er zieht das Postulat zurück.
15 97/139
Interpellation von Theo Weller vom 19. Juni 1997: Gemeinsame Spitalliste? Antwort des Regierungsrates
RR Eduard Belser
bemerkt zur ersten Frage der Interpellation, um die korrekte, niemanden schmerzende Lösung zu finden, die zu tiefen Prämien und einem besseren Gesundheitswesen führt, sei er wohl nicht die geeignete Person. Im Moment geht es um das Verwalten von Unzufriedenheiten verschiedenen Grades.
Was die zweite Frage betrifft, empfindet es der Regierungsrat fast als anmassend, sich darüber im Kanton Baselland auszulassen. Die diesbezüglichen Arbeiten sind Sache des Kantons Basel-Stadt. Gerade bei den von Herrn Weller in den Vordergrund gestellten Spitälern scheinen die Abgrenzungsprobleme gelöst werden zu können, so dass die Beteiligten - mit einem gewissen Knurren zwar - damit leben können. Noch nichts ist bis ins letzte Detail beschlossen. Immerhin sind während den vergangenen Sommerwochen und -monaten intensive Gespräche geführt worden.
Zum Kostendruck der privaten und öffentlichen Spitäler warnt der Regierungsrat vor dem Vergleichen von Birnen, Äpfeln und Zwetschgen. Ganz entscheidend ist es, ob ein Spital von Montag bis Freitagabend als Fünftagespital geführt wird, oder ob man auch das Abdecken des Wochenendes verlangt. Ein zweiter Unterschied betrifft die Frage, ob das Spital alle aufnehmen muss, oder ob es sagen kann, für welche PatientInnen es dasein will. Ob ein Spital eine Notfallstation führt oder nach Voranmeldung disponieren kann, ist ebenfalls von Bedeutung. Schliesslich ist es wesentlich, ob ein Spital die erforderliche Zeit für die Ausbildung von Assistenzärzten bereitstellt. Aus den genannten Gründen ist es nicht so einfach, genau zu beziffern, was wo wieviel kostet.
Der Kanton ist in dieser Frage - auch dank den Möglichkeiten der Informatik - in der Lage, hart für kostengenauere Informationen zu verhandeln.
Interessant ist es auch festzustellen, wie Leistungen bei Fallkostenpauschalen verlagert werden.
Zur dritten Frage von Theo Weller, planwirtschaftliches Denken, gesteht der Regierungsrat ein, eine Gratwanderung zwischen planwirtschaftlichem Denken und freiem Markt zu gehen. Es wird aber das Bestreben sein, mindestens der Patientin und dem Patienten gewisse Wahlmöglichkeiten zu lassen. Im nächste Woche erscheinenden Spitalabkommen zwischen Baselland und Solothurn wird der Rat erkennen können, dass Konkurrenz nicht nur zwischen privaten und öffentlichen, sondern auch zwischen den öffentlichen Spitälern spielen soll.
Druck auf die einzelnen Einrichtungen besteht, aber auch die beiden grossen kantonalen Spitäler beobachten sich mit Argusaugen.
In der Frage der Subventionierung der Privatspitäler bestätigt der Regierungsrat die Vertragskündigungen, ergänzt aber auch die vor allem aus historischen Gründen unterbreiteten Angebote für das Jahr 1998. Grundsätzlich befindet sich die Region in einer atypischen Situation, weil eine Subventionierung von Privatspitälern in andern Gegenden gar nie die Regel war. Dies ist begründet mit der Lage vor und nach dem Krieg, als vor allem das Unterbaselbiet auf diesen Spitälern basiert hat.
Die Tatsache, dass Baselland jahrelang auch zuviel bezahlt hat und trotz Beschwörung guter Partnerschaft keine Meistbegünstigungsklausel eingeräumt wurde, hat beim neuen Abkommen seinen Preis.
Landratspräsidentin
Heidi Tschopp
fragt Theo Weller, ob er von der Antwort befriedigt sei.
://: Theo Weller verlangt Diskussion, der Landrat stimmt zu.
Theo Weller
bedankt sich für die ausführliche Antwort. Er kann nicht verstehen, warum ein einseitiger Bettenabbau in den gemeinnütztigen Spitälern stattfinden soll. Die Privatspitäler sind unverhältnismässig stark vom Bettenabbau betroffen. Gerade die Privatspitäler haben immer wieder in Verbesserungen und Erneuerungen investiert, ohne die Öffentlichkeit zu belasten. Diese Investitionen drohen nun zu Investitionsruinen zu werden, weil der Staat nun zum Anbieter und Entscheider geworden ist.
Vor vierzehn Tagen titelte die Basellandschaftliche Zeitung: "Diese Spitalliste ist auf Sand gebaut."
Die Grundlagen, um wirklich kostensparende Entscheide zu fällen, sind ungenügend vorhanden. In allen Spitälern müssten vergleichbare Kostenstellerrechnungen geführt werden. Amortisation und Verzinsung der Investition ist in allen Spitälern miteinzubeziehen, genauso das Erbringen spezieller Leistungen, beispielsweise das Führen einer Notfallstation. Nicht nur die Pflegetage-, auch die Fallkosten gilt es zu vergleichen. Die Statistiken der Krankenkassen könnten dafür sehr hilfreich sein.
Die ärztliche Versorgung muss neu überdenkt werden und aufgrund der geänderten Bedürfnisse auch die medizinische Versorgung. Nicht zuletzt sollten die Kostenträger selber, die Versicherungen, zu Sparmassnahmen, welche den Interessen der PatientInnnen gerecht werden, angewiesen werden.
Für die Bewältigung dieses grossen, gesamtheitlich anzugehenden Paketes wünscht Theo Weller der Regierung viel Initiative und Kraft.
16 97/118
Motion von Maya Graf vom 12. Juni 1997: Notfallstation für Kinder im Kantonsspital Liestal
Landratspräsidentin
Heidi Tschopp
schickt voraus, dass die Regierung die Motion ablehnt und erteilt für die Begründung das Wort RR Eduard Belser.
RR Eduard Belser
bezeichnet es auf Anhieb als verlockend, auch noch in Liestal eine Notfallstation für Kinder einzurichten. Gerade in Anbetracht der eben gehörten Einwände erachtet er die Forderung von Frau Graf nach einer Notfallstation für Kinder in Liestal als relativ weit weg von den Zielen, die erreicht werden sollten. Die Überlegungen des Regierungsrates zielen dahin, dass es bei der Notfallstation Teil Basel-Stadt und Teil Baselland bleibt. Das Einrichten einer Notfallsation in Liestal wäre mit beachtlichen zusätzlichen Kosten verbunden. Wie die Probleme gelöst werden sollen, ist mit Absprachen unter den Ärzten geregelt. Es ist auch nicht so, dass die Kinder des Oberbaselbietes im Notfall einfach völlig entblösst von jeglicher Versorgung sind. Es gelten spezielle Abmachungen auch mit der orthopädischen Klinik in Liestal. Triagen mit andern Stationen sind notfalls mit Krankenwagen jederzeit möglich. Auch für den Bereich der medizinischen Klinik ist diese Triagefunktion gegeben. Einfache und häufige Alltagsverletzungen können auch in der Chirurgie kuriert werden.
Die Einrichtung eines kompletten pädiatrischen Dienstes für spezielle Eingriffe würde zu nicht verantwortbaren Kosten führen und läge quer zu den aktuellen Anstrengungen im Gesundheitswesen. In diesem Sinne bittet der Regierungsrat, den Vorstoss abzulehnen.
Maya Graf
erinnerte sich bei den Reaktionen auf ihren Vorstoss an den von Daniel Müller zur Politik der Grünen so treffend formulierten Satz: "Die Grünen stellen die richtigen Fragen zum falschenZeitpunkt." Sie erachtet es als ihre Aufgabe, dem Rat klarzumachen, dass die gestellte Frage die richtge Frage zum richtigen Zeitpunkt ist. Dass der Zeitpunkt falsch sein soll, ist eine Definition von aussen. Die Diskussion um die Kindernotfallstation in Liestal ist nicht eine Erfindung der letzten paar Monate, schon zu Beginn der neunziger Jahre plante man daran, unter anderem auch beim Verband "Kind und Spital", bei Elternvereinigungen und KinderärztInnen.
Heute ist es so, dass die beiden Standorte des gemeinsamen Kinderspitals an der Peripherie des Kantons zu liegen kommen werden, was die Anfahrtswege für Kleinkinder, die in Liestal nicht aufgenommen werden, verlängert. Gerade bei Kleinkindern, die noch nicht sprechen können, ist es oft wesentlich, dass eine Diagnose gestellt werden kann.
Viele Eltern des Oberbaselbietes bestätigen die unbefriedigende Situation. Leider gibt es auch kein KinderärztInnen-Notfallnetz. Die oft überforderten Hausärzte schicken die Betroffenen dann direkt ins Bruderholzspital.
Die finanzpolitischen Argumente sprechen natürlich einer solchen Einrichtung entgegen. Wichtig ist der Partei, dazu folgende zwei Punkte zu bemerken: Die Kosten, welche die Grünen genau kennen möchten, sind bis heute noch gar nicht bekannt. Es geht gerade darum, dass eine Notfallstation eine Triagefunktion erbringt. Wenn also Spezialgeräte erforderlich werden, soll logischerweise das Kind nach Basel oder ins Bruderholzspital weitergeleitet werden. Es geht also nicht um eine Luxuseinrichtung, sondern um eine Möglichkeit für Untersuchungen, Diagnosen sowie kurzen Behandlungen. Dies sollen Fachleute abklären.
Im Gesundheitswesen wird die Kostenfrage zu Recht ein Thema. Dies läuft den Grünen nicht zuwider, doch finden sie, die Prioritäten müssten richtig gesetzt werden.Auf dem Tisch liegt die dem Sanitätsdirektor gar keine Freude bereitende Vorlage für ein MRI-Gerät im Bruderholzspital.
Dieses in Basel bereits in sechsfacher Ausführung vorhandene MRI-Gerät zum Preis von 3,85 Millionen stellt für die Grünen ein schönes Sparbeispiel dar.
Die Motion hat eine gesundheitspolitische Dimension. Dieses Angebot gehört zur Grundversorgung ins Zentrum eines familienfreundlichen Kantons. Zudem findet die Grüne Partei, dass die Kindermedizin nicht stiefmütterlicher behandelt werden sollte als die Erwachsenenmedizin und bittet, die Motion nicht dem Kosten- und Spitalkampf zu opfern, sondern in die Gesamtdiskussion mit einzubauen und deshalb zu überweisen.
Uwe Klein
sieht im Namen der CVP-Fraktion - genau wie Regierungsrat Belser - keinen Handlungsbedarf. Seit zehn Jahren steht ein kantonal flächendeckender Notfalldienst der KinderärztInnen im Baselbiet. Zudem ist jede Notfallstation in der Lage, Kindernotfälle so zu behandeln, dass sie einem Kinderbehandlungszentrum zugeführt werden können. Und schliesslich gibt es im Abstand von 10 bis 15 Kilometern zu den Kinderkliniken die Möglichkeit des Helikoptertransportes, gleich wie bei Strassenverkehrsunfällen.
Esther Aeschlimann
kann sich den Äusserungen von Regierungsrat Belser und Uwe Klein anschliessen. In der SP-Fraktion hat der Vorstoss keine Mehrheit gefunden.
Rita Kohlermann
lehnt den Vorstoss im Namen der FDP-Fraktion ab. Aufgrund der Begründungen von Maya Graf handelt es sich eigentlich um ein Postulat. Jetzt eine Motion einzureichen, ist sicher nicht richtig.
Da nun das gemeinsame Kinderspital mit Basel-Stadt gebaut werden soll, liegt ein solcher Vorstoss, wie bereits gesagt, quer in der Landschaft.
://: Das Überweisen der Motion 97/118 lehnt der Rat ab.
17 97/117
Motion der CVP-Fraktion vom 12. Juni 1997: Einführung einer Inkassohilfe / Bevorschussung von Ehegatten- resp. Ehegattinnenalimente
Landrätspräsidentin
Heidi Tschopp
erklärt die Bereitschaft der Regierung, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, womit die CVP-Fraktion einverstanden wäre. Da kein Widerspruch erhoben wird, ist die Motion 97/ 117 als Postulat überwiesen.
18 97/129
Motion von Rudolf Keller vom 19. Juni 1997: Anpassung der ins Ausland bezahlten Kinderzulagen an die Kaufkraft in den Empfängerländern
Landratspräsidentin
Heidi Tschopp
erklärt die Bereitschaft der Regierung zur Entgegennahme des Vorstosses. Dazu hat Motionär Rudolf Keller sein Einverständnis gegeben.
Rosy Frutiger
ist es unverständlich, wie die Regierung, die immer wieder den Mangel an Ressourcen beklagt, einen derart fremdenfeindlichen Vorstoss entgegennehmen und abklären will. Sie spricht sich gegen eine Überweisung als Postulat aus.
RR Eduard Belser
antwortet, Herr Keller habe seit den letzten Vorstössen, die er in dieser Angelegenheit vorgebracht habe, dazugelernt. Der Vorstoss ist nicht ausländerspezifisch. Wenn die drei Söhne von Frau Frutiger in Südafrika wären, bekämen sie ebenfalls eine reduzierte Zulage. Völkerrechtlich ist diese Frage nur zu regeln, wenn Schweizer und Ausländer gleich behandelt werden. Im übrigen ist die gleiche Richtung auch in einem Entwurf zu einem Gesetz auf Bundesebene eingeschlagen. Man versucht heute, auch für die diplomatischen Kreise, die Kaufkraftunterschiede in die Überlegungen einzubeziehen. Aus diesem Grunde will die Regierung die Motion im Rahmen der gesamten Diskussion prüfen und nicht um irgend jemanden an den Pranger zu stellen.
://: Der Rat stimmt der Überweisung der Motion 97/129 von Rudolf Keller als Postulat zu.
Landratspräsidentin
Heidi Tschopp
wünscht allen einen schönen Abend und schliesst die Sitzung.
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 25. September 1997, 10 Uhr
|