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Berichte des Regierungsrates vom 25. Februar 1997 und der Geschäftsprüfungskommission vom 21. August 1997: Amtsberichte 1996 und Schwerpunkte der Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommission vom Juli 1996 bis Juni 1997. Fortsetzung der Beratung.
Kommissionspräsident
Hans Ulrich Jourdan:
Eintreten wurde an der Vormittagssitzung nicht bestritten. Sie konnten im Kommissionsbericht lesen, wie sich die Geschäftsprüfungskommission (GPK) organisiert hat und wie sie arbeitet. Vier Subkommissionsmitglieder und zwei weitere Mitglieder der GPK haben Ihnen einen Überblick über ihre Tätigkeit vermittelt. Trotzdem möchte ich noch folgendes anführen:
Bezüglich der
Wirkungskontrolle in der Gesetzgebung
hapert es bei der Kommissionarbeit noch etwas. Sie wurde aber für das Aus- und Weiterbildungsprogramm der GPK thematisiert, das sie in den Wintermonaten durchführen wird. Sie ist sich bewusst, damit einer Aufgabe gerecht werden zu müssen, die in nächster Zeit vermehrt auf sie zukommt, da sie sich u. a. in ihrer Methodik den Veränderungen der Vewaltung anpassen muss.
Es ist mir ein Anliegen folgendes zu unterstreichen: Die GPK ist auf eine offene Haltung und ein offene Aussprachen auf allen Stufen angewiesen. Nur so kann ein realistisches Bild der Zustände in der Verwaltung und den Ablauf gemalt werden. Schein- und Trugbilder können wir keine brauchen. Diese Haltung wurde m. E. verstanden und weitgehend geschätzt. Dafür möchte ich mich bedanken. Die GPK ist sich aber im Klaren, dass die Offenheit auch an sie Ansprüche stellt. Sie muss Glaubwürdigkeit gewährleisten und mit den Informationen verantwortungsbewusst umgehen. Die Mitglieder der GPK geben sich Mühe, hier das richtige Mass zu finden. Diese Worte richten sich auch an die Pressevertreterinnen und -vertreter, die sich daran nicht stören sollten.
Im weiteren wurden für die
Empfehlungen und Pendenzen der GPK
Kontrollen eingeführt. Beide werden periodisch überprüft. Die Empfehlungen wurden mit Terminen versehen. Wenn bis dann nicht reagiert wird, fragen wir nach. Neben dem schwächsten Mittel der Empfehlungen stehen der GPK auch noch die übrigen parlamentarischen Vorstösse zur Durchsetzung ihrer Forderungen offen. Ich kann mich aber nicht daran erinnern, dass einer dieser Wege in letzter Zeit gewählt worden wäre. Wir wollen primär eine Antwort auf unsere Fragen.
Abschliessend möchte ich einen Abschnitt aus der Einleitung des GPK-Berichtes wiederholen: "Es darf mit Genugtuung und auch einwenig Stolz zur Kenntnis genommen werden, dass unser Kanton über eine effizient und gut funktionierende Verwaltung verfügt. Pannen geschehen zwar insbesondere dort, wo hart gearbeitet wird, immer wieder und sind auch in der Verwaltung nicht zu vermeiden. Gemessen an der Fülle der erbrachten Leistungen ist ihre Anzahl aber durchaus normal und tragbar."
Regierungsrat Hans Fünfschilling:
Anlässlich der heutigen Eintretensdebatte wurde der Name von Dr. Strub, Direktor der Sozialversicherungsanstalt, und jener des Geschäftsführers der Pensionskasse, Heinz Pulver, genannt. Beide werden Ende dieses Jahres nach 20jähriger Tätigkeit für den Kanton pensioniert. Die ihnen heute vom Landrat ausgesprochene Anerkennung und den Dank möchte ich den beiden gerne weitergeben.
Zur Wirkungskontrolle:
Der Regierungsrat ist damit einverstanden, dass eine Wirkungskontrolle aufgrund neuer Parameter (quantitative Ziele, Qualitätsstandards, Leistungsindikatoren usw.) zu erfolgen hat. Er ist auch der Meinung, dass es nicht Sache einer Milizbehörde sein kann, diese Standards erarbeiten zu müssen. Darum wurden bei einem Drittel aller Dienststellen Leistungsaufträge eingeführt, die gestern der Finanzkommission übergeben wurden und auch der GPK für ihre Tätigkeit zur Verfügung stehen. Dieses Instrument sollte bei der künftigen Überprüfung der Verwaltungstätigkeit auch genutzt werden.
Detailberatung des Amtsberichts 1996 des Regierungsrates
Im folgenden werden nur jene Kapitel angeführt, die zu Ergänzungen oder Debatten führten.
Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
Paul Schär
geht auf den
Abschnitt 6.5 Kaserne
ein: Letztes Jahr gab die Kaserne Liestal Anlass zu Diskussionen. Damals war man sich bewusst, dass sie für Liestal eine grosse Bedeutung hat. Da aus dem Amtsbericht keine Angaben über die heutige Situation und die weiteren Absichten ersichtlich sind, könnte Regierungsrat Andreas Koellreuter die Gelegenheit nutzen, darüber noch einige Ausführungen zu machen.
Esther Aeschlimann
zu
Abschnitt 1.5.4 Opferhilfe:
Ich danke für die dem Bericht der GPK beigegebene Statistik zum Opferhilfegesetz. Dazu stellen sich mir folgende Fragen: Entrichtet der Bund
Pauschalbeiträge
für den Vollzug dieses Gesetzes und werden diese vom Kanton Basel-Landschaft ausgeschöpft?
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Im Zusammenhang mit dem Postulat von Emil Schilt habe ich schon einmal über das weitere Vorgehen betreffend Kaserne Liestal orientiert und kann zusammenfassend folgenden Stand festhalten: Ab 1. Januar 1998 wird Liestal Standort für die Ausbildung der Territorialinfanteristen der Feldarmeechors 2 und 4 mit einer Belegung von jeweils 3 Kompanien. Im Moment sind wir in Zusammenhang mit der Bedürfnisabklärung mit dem Bund in sehr intensiven Verhandlungen. Dabei harzt es leider etwas, doch sollten wir die Ergebnisse bis zu 31. Oktober 1997 erhalten und an die Bau- und Umweltschutzdirektion weitergeben können. Sie hat sich inzwischen - soweit möglich- mit den Vorarbeiten beschäftigt. Die Bundessubventionen erhalten wir nur, wenn wir spätestens bis Ende 1999 mit dem Bau der notwendigen Dreifachhalle beginnen. Dadurch wird eine Zweiteilung der dem Landrat zu unterbreitenden Vorlagen erfolgen müssen. Ein weiteres Problem besteht im Missmut des Kantons Aargau über die Tatsache, über keinen Kampfinfanteriewaffenplatz mehr zu verfügen. Dies erfordert vom Kanton Basel-Landschaft intensive Überzeugungsarbeit in Bern, um den Waffenplatz in Liestal, den einzigen Waffenplatz nördlich des Juras, erhalten zu können. Der Regierungsrat wird um die Unterstützung des Landrates froh sein, wenn die entsperchenden Vorlagen zur Diskussion stehen.
An Esther Aeschlimann gerichtet:
Der Kanton erhält vom Bund im Moment noch 140'000 Franken für die Opferhilfe. Die Ausgaben selbst beliefen sich 1996 auf 320'000 Franken. Die Beratungsstelle Telehilfe erhielt vom Kanton Basel-Landschaft einen Beitrag von 125'000 Franken, die Beratungsstelle Nottelefon wurde mit 90'000 Franken berücksichtigt. Die finanzielle Entschädigung der Opfer umfasste 105'000 Franken. Im Jahre 1997 wurde diese Liste durch die Institution Triangel (Kinder- und Jugendopferhilfeberatung) ergänzt. Dadurch wird eine gewisse Steigerung der Kosten erfolgen. Der Bundesbeitrag geht aber leider zurück. In 2 - 3 Jahren werden wir sogar ganz darauf verzichten müssen. Die Kosten des Kantons werden daher bald auf rund 500'000 Franken pro Jahr - ohne die internen Arbeiten - ansteigen.
Emil Schilt:
Wird die geplante Halle am gleichen Standort gebaut, auf dem sich die heutige Militärhalle befindet?
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Es ist verfrüht, heute eine solche Auskunft zu erteilen. Die Bau- und Umweltschutzdirektion befindet sich jetzt in der Planungsphase und klärt alle Möglichkeiten ab.
Erziehungs- und Kulturdirektion
Beatrice Geier:
Seite 29 des Berichtes der GPK wird unter dem Titel "Weiterführende Schulen" angeführt, dass sich die Frage der Zusammenlegung der Aufsichtskommissionen an den Gymnasien stelle, da an den jeweiligen Sitzungen etwa die gleichen Themen behandelt worden seien. Ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine Frage und nicht um eine Absicht handelt.
Bezüglich des daran anschliessenden Abschnitts "Gymnasium Liestal" hat sich offenbar ein Missverständnis eingeschlichen. Bei der Anschaffung der teuren Möbel handelt es sich nicht um das Lehrerzimmer. Die Lehrer haben sich nämlich zusammengeschlossen, auf ihre Nebenvergütung verzichtet und sich damit den Umbau des Lehrerzimmers ermöglicht. Sie haben die alten Möbel behalten und diese nur um einige neue ergänzt, die dem Üblichen entsprechen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass sich jeder aus dem beschlossenen Globalbudget nach seinem Gutdünken bedienen kann. Die Pilotprojekte am Gymnasium Liestal werden von der eingesetzten Begleitgruppe sicher gut beobachtet.
Regierungsrat Peter Schmid:
Bei dem von Beatrice Geier angeführten ersten Punkt handelt es sich wirklich nur um eine Frage. Ob jedes Gymnasium oder jede Diplommittelschule weiterhin eine eigene Aufsichtskommission haben soll, muss in Zusammenhang mit dem neuen Bildungsgesetz geklärt werden. Der Beschluss, alle Aufsichtskommissionen zusammenzulegen steht im Augenblick nicht bevor.
Die Diskussion über den Mobiliarkauf betrifft nicht das Lehrerzimmer, sondern die Direktionsetage des Gymnasiums Liestal, da diese etwas Barock ausgestattet wurde.
Beratung der Zusammenfassung aller Empfehlungen des Geschäftsprüfungskommissionsberichtes
Zu den Empfehlungen (Kapitel 4.2) wird das Wort nicht gewünscht.
Beratung der Bemerkungen zu den Berichten 96/40-1 bis 97/40-10 im Bericht der Geschäftsprüfungskommission
97/40-2 Jaresbericht des Sicherheitsinspektorates
Max Ribi:
Zu diesem Bericht habe ich der GPK einige Fragen übergeben, die mir der zuständige Subkommissionspräsident, Andres Klein, heute morgen auch beantwortete. Dennoch möchte ich noch einmal nachdoppeln. Ich habe festgestellt, dass der Detaillierungsgrad der Berichterstattung enorm gross ist. Einerseits entspricht dies zwar einer offenen Informationspolitik, andererseits können die Angaben auch von Kriminellen für ihre Taten verwendet werden. M. E. sollte mit der Veröffentlichung solcher Angaben zurückhaltender umgegangen werden. Seite 7 des Jahresberichtes des Sicherheitsinspektorates wird auf Einrichtungsbewilligungen eingegangen. Dabei erstaunt es mich, dass es einer Bewilligung bedarf, eine Rückdrucknutsch einzurichten, obwohl es sich hier um eine Standardeinrichtung für einen Chemiebetrieb handelt. Für mich stellt sich die Frage, ob der Detaillierungsgrad - und damit der administrative Aufwand - so hoch sein muss, oder könnte er etwas reduziert werden, ohne dass die Sicherheit darunter leidet. Dieser Frage sollte die GPK nachgehen.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
nimmt die Fragen entgegen und wird sie zu einem späteren Zeitpunkt beantworten.
Andres Klein
entschuldigt sich dafür, dass Max Ribi erst heute Antworten auf die der GPK gestellten Fragen erhalten hat. Die zuständige Subkommission beabsichtigt, das Sicherheitsinspektorat im Laufe des Herbstes zu besuchen und wird dort ihre Erkundigungen vertiefen.
Als Landratsmitglied liegt ihm aber daran, dass die Information offen und umfassend erfolgt, was sich insbesondere anlässlich der Katastrophe Schweizerhalle manifestierte.
Beratung der Anträge der GPK
6.5
Hans Rudi Tschopp
nimmt zu den an der Vormittagssitzung gestellten
Fragen von Bruno Krähenbühl
wie folgt Stellung: Bruno Krähenbühl hat in seiner Frage, die er schon in der GPK stellte, auf einen Bundesgerichtsentscheid hingewiesen, der bezüglich der Überwachung des Post-, Telefon- und Telegrafenverkehrs festhalte, dass die davon betroffenen Personen, bei denen die Überwachung zu keiner Strafanzeige geführt hat, von der abgeschlossenen Überwachung informiert werden müssten. Inzwischen ging mir dieser Bundesgerichtsentscheid auch zu, und es ist daraus zu ersehen, dass diese Pflicht grundsätzlich besteht. Die Strafprozessordnung des Kantons Basel-Landschaft, die Grundlage für die jährlichen Untersuchungen der GPK in dieser Sache bildet, beinhaltet keine Bestimmung über die nachträgliche Benachrichtigung der "unnötig Überwachten". Deshalb musste ich mich nachträglich nach dem entsprechenden Verfahren erkundigen. Die Antwort hat ergeben, dass die bestehende Pflicht in einigen Strafprozessordnungen anderer Kantone verankert ist. Es ist anzunehmen, dass eine entsprechende Bestimmung auch in die sich in Überarbeitung befindende Strafprozessordnung aufgenommen wird. Der Präsident der Übeweisungsbehörde konnte mir nicht mitteilen, wie viele Überwachungen tatsächlich zu Strafverfahren führten. Er verwies mich an die Statthalterämter, denen ich inzwischen die entsprechenden Fragen zukommen liess, die aber noch nicht beantwortet werden konnten.
Bei gegebener Gelegenheit werde ich darüber aber berichten.
6.6
Hans Rudi Tschopp
nimmt Stellung zu der von Christoph Rudin vormittags gestellten Frage zu diesem Antrag: Es ist darauf hinzuweisen, dass der Staatsschutz eine Bundesaufgabe bildet. Der Regierungsrat unseres Kantons beschloss aufgrund der früheren Vorkommnisse, dass Bundesaufträge sehr kontrolliert (Justizdirektor, Polizeikommandant) an den jeweils zuständigen Beamten weitergegeben werden dürfen. Aufgabe der Subkommission IV der GPK ist es auch, sich jährlich über die Tätigkeit im Staatsschutz informieren zu lassen. Dabei wurde festgestellt, dass im Jahre 1996 eine wesentlich kürzere Liste an Überwachungsfällen vorlag. Der Trend geht hin zu einer erneuten Reduktion. Die von Christoph Rudin hinsichtlich der einzelnen Delikte gestellte Frage kann ich nicht beantworten. Dasselbe gilt für die Frage, ob durch die Staatsschutztätigkeit Strafverfahren entstanden sind. Der personelle Einsatz beschränkt sich auf ca. ein Drittel einer Arbeitskraft.
Es ist Tradition, dass der Präsident der zuständigen Subkommission zwar dem Präsidenten der GPK über die Untersuchung einen schriftlichen Bericht unterbreitet, der Plenarkommission gegenüber aber nur mündlich berichtet.
Gespräche mit dem Bund haben zur Vereinbarung geführt, dass der Kanton auch erfährt, was aus der Sicht des Bundes im Kanton Basel-Landschaft in bezug auf den Staatsschutz passiert. Dementsprechend ging uns vor kurzer Zeit ein entsprechender Bericht zu, der von der GPK noch zu behandeln ist. M. E. ergibt sich daraus kein Bedarf, Änderungen der geltenden Praxis vorzunehmen.
://: Der Landrat stimmt den Anträgen der GPK einstimmig zu.
Landratsbeschluss
betreffend Amtsberichte 1996 und Schwerpunkte der Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommission vom Juli 1996 bis Juni 1997
Vom 18. September 1997
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Vom Bericht der Geschäftsprüfungskommission über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeiten wird Kenntnis genommen.
2. Der Amtsbericht 1996 des Regierungsrates wird genehmigt.
3. Die Berichte der nachstehenden Institutionen gemäss den einschlägigen Vorschriften und den Detailanträgen werden genehmigt.
Sozialversicherungsanstalt 1995
Sozialversicherungsanstalt 1996
Basellandschaftliche Beamtenversicherungskasse 1996
Basellandschaftliche Gebäudeversicherung 1996, samt Rechnung 1996
Obergericht 1996
Verwaltungsgericht 1996
Ingenieurschule beider Basel 1996
Ombudsman 1996
4. Die Berichte der nachstehenden Institutionen gemäss den einschlägigen Vorschriften werden zur Kenntnis genommen.
Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel 1996
Rechtspflegekommission 1996
Sicherheitsinspektorat 1996
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Geschäftsprüfungskommission auftragsgemäss über die Handhabung der Überwachung des Post-, Telefon- und Telegrafenverkehrs in unserem Kanton informiert hat.
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Geschäftsprüfungskommission auftragsgemäss über die Tätigkeit der im Bereich des für den Staatsschutz zuständigen Beamten informiert hat.
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