LR Protokoll 18.09.97 (Teil 3)
Protokoll der Landratssitzung vom
18. September 1997
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Übersicht Landratssitzungen
(Traktanden und Protokolle)
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Berichte des Regierungsrates vom 25. Februar 1997 und der Geschäftsprüfungskommission vom 21. August 1997: Amtsberichte 1996 und Schwerpunkte der Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommission vom Juli 1996 bis Juni 1997 Hans Ulrich Jourdan: Am 25. Februar hat der Regierungsrat seinen Amtsbericht dem Landrat unterbreitet. Dies ist immer Anlass für die Geschäftsprüfungskommission, sich mit der kantonalen Verwaltung zu beschäftigen. Die GPK nimmt diese Gelegenheit aber auch zum Anlass, über ihre eigene Tätigkeit zu berichten. So ist dieser Bericht der GPK an den Landrat eigentlich ein vierteiliger Bericht: Schwerpunkt unserer Tätigkeit vom Juli 1996 bis Ende Juni 1997 Kommentar der Subkommissionen genehmigt durch die Gesamtkommission zum Amtsbericht 1996 der Regierung Stellungnahme der GPK zu den Berichten der verschiedenen Institutionen
dem Anhang sind drei Subkommissionsberichte beigefügt.
Die Arbeitsweise der GPK teilt sich wie folgt auf: Den 5 Direktionen sind 5 Subkommissionen a je 3 Mitglieder zugeordnet, was sich als sehr effizient erweist. Es ist dabei wesentlich zu wissen, dass diese Subkommissionen dieselben Kompetenzen besitzen wie die Gesamtkommission.
Im Bericht der GPK sind verschiedene Berichte mit verschiedenen Stilrichtungen enthalten. Die Stellungnahme der Subkommissionen wird individuell erarbeitet und soll auch in dieser persönlichen Form wiedergegeben werden.
Die Kommentare zu den Jahresberichten der Sozialversicherungsanstalt, der Beamtenversicherungskasse, Gebäudeversicherung usw. sind dieses Jahres etwas ausführlicher ausgefallen. Wir möchten damit die Arbeit dieser Institutionen würdigen und hoffen, dass auch die Landräte damit eine gewisse Bereicherung erfahren haben.
H.U. Jourdan bittet, auf den Bericht einzutreten und ihn zur Kenntnis zu nehmen.
Roger Moll
nimmt namens der FDP-Fraktion Stellung zum Amtsbericht. Es handelt sich dabei wie jedes Jahr um einen Rückblick, um Geschichtsschreibung.
In diesem Zusammenhang gibt R. Moll ein persönliches Anliegen bekannt: Er hat positiv erlebt, wie gut im letzten Amtsjahr die Zusammenarbeit innerhalb der Kommission war, auch im Hinblick darauf, dass sich verschiedene ideologische Auffassungen gegenüber standen. Über die verschiedenen Meinungen hinweg konnte in der Kommissionsarbeit ein guter Konsens gefunden werden.
Die Hauptaufgabe der GPK, die Oberaufsicht, muss namens des Landrates und des Volkes wahrgenommen werden. Dabei ist es wichtig, dass Vertrauen vorhanden ist, ein gegenseitiger Dialog stattfindet und Verständnis für einander vorhanden ist.
Die Empfehlungen der GPK sind Empfehlungen, die die Regierung entgegennimmt und prüft, ob sie den Vollzug übernehmen kann.
R. Moll möchte nicht vergessen, heute den Herren Alfred Strub, Geschäftsleiter der Sozialversicherungsanstalt und Heinz Pulver, Geschäftsführer der BL Beamtenversicherungskasse für ihre grosse Arbeit zu danken.
Ein weiterer Dank geht an die Regierungsratsmitglieder, die GPK hat bei ihnen immer ein offenes Ohr für ihre Anliegen gefunden. Danke aber auch an die gute Arbeit der Dienststellen, deren Arbeit gerade auch im Zusammenhang mit dem Amtsbericht nicht immer einfach ist. Ein drittes Dankeschön geht an das Sekretariat der GPK, die den Kommissionsmitgliedern immer unterstützend hilft.
Die FDP-Fraktion nimmt zustimmend Kenntnis vom Amtsbericht.
Bruno Krähenbühl:
Die SP-Fraktion stimmt den Anträgen der GPK zu den verschiedenen Amts- und Jahresberichten zu. Unsere Fraktion unterstützt auch die Empfehlungen der GPK zuhanden der Regierung. Lediglich bei den Anträgen, Seite 42, Ziffer 6.5, Handhabung der Telefonüberwachung, möchte die SP-Fraktion einige zusätzliche Informationen erhalten. Im Auftrag der Fraktion stellt B. Krähenbühl folgende Fragen:
Wieviele Telefonüberwachungen wurden im Jahr 1996 angeordnet und durchgeführt? Wieviele davon sind für die Untersuchungsorgane positiv verlaufen?
Sind die Untersuchungsorgane ihrer nachträglichen Mitteilungspflicht an die Betroffenen nachgekommen?
B. Krähenbühl begründet seine Fragen: Unsere Bundesverfassung gewährt in Art. 36 die Unverletzlichkeit des Post- und Telefongeheimnisses. Diese Verfassungsgarantie ist da zum Schutz der Privat- und Geheimsphäre. Der heimliche Eingriff des Staates in die Privatsphäre des Bürgers muss einer laufenden demokratischen Kontrolle unterstehen, wenn wir nicht längerfristig mit Willkürakten rechnen wollen. Unsere Fragen dienen dieser Kontrolle.
Die Behandlung des Amtsberichtes im Landrat gibt immer auch Gelegenheit, die Arbeit der GPK zu hinterfragen. Seit dem Inkrafttreten des neuen Landratsgesetzes obliegt der GPK neben der traditionellen Kontrolle der kantonalen Verwaltung und der Prüfung der diversen Amts- und Jahresberichte u.a. auch die Wirkungskontrolle in der kantonalen Gesetzgebung. Aus der Warte von B. Krähenbühl werden die traditionellen Aufgaben durch die GPK recht gut erledigt; bei der Wirkungskontrolle hapert es noch. B. Krähenbühl übertreibt sicher nicht, wenn er behauptet, diesbezüglich sei ein Treten an Ort festzustellen.
Um was geht es bei dieser Wirkungskontrolle? Die Urheber dieser Idee haben insbesondere an den leistungs- und wirkungsmässigen Vollzug unserer Gesetze gedacht. Bringt das Gesetz, was von ihm erwartet wurde? Welche Mängel treten im Vollzug auf? Hat das Gesetz ungewollte Nebenwirkungen entfaltet? Wie ist die Akzeptanz bei der Bevölkerung und den Betroffenen? Wer profitiert vom Gesetz? Solche und ähnliche Fragen müssten im Rahmen der Wirkungskontrolle gestellt werden.
Es geht also darum zu überprüfen, ob die erwarteten Leistungen und Wirkungen erfüllt werden. Konkret geht es also darum, Messgrössen zu bestimmen, mit denen sich feststellen lässt, inwieweit ein Gesetz sein Ziel und seinen Zweck erreicht hat. Die meisten der Beurteilungskriterien stehen der GPK nicht zur Verfügung, sie müssten zuerst erarbeitet werden. Von wem? Es ist eine wichtige Aufgabe der GPK, sich rasch die Unterstützung von Fachleuten zu beschaffen.
B. Krähenbühl dankt allen Beteiligten für ihre grosse Arbeit, insbesondere denjenigen hinter den Kulissen. Einen besonderen Dank verdient auch unser GPK-Präsident, der sich rasch und sehr gut in seine neue Aufgabe eingearbeitet hat.
Hans Rudi Tschopp:
Die SVP-EVP-Fraktion möchte ebenfalls ihren Dank abstatten, zuerst allen involvierten Stellen. Die Fraktion möchte aber auch der GPK für die sorgfältige Prüfung und die konkreten Empfehlungen danken. Neu ist, dass diese Empfehlungen terminiert werden, d.h. die angesprochenen Stellen erhalten eine Frist gesetzt, bis zu welchem Termin eine Antwort erwartet wird.
Die Fraktion hat allerdings den Eindruck, dass in einzelnen Bereichen Probleme bestehen, die nicht angesprochen wurden. Sie geht davon aus, dass solche Probleme durch die GPK bei Visitationen an Ort erkannt und angegangen werden. Dazu wird es vermehrt notwendig sein, dass nicht nur die Chefs angehört werden, sondern auch die mittleren Kader und SachbearbeiterInnen nicht zuletzt auch die Kunden.
Im übrigen setzt unsere Fraktion voraus, dass die Verantwortlichen in allen Stufen grundsätzlich bemüht sind, selber Schwachstellen zu erkennen und zu beheben, und dass nicht darauf gewartet wird, bis die GPK eine Prüfung anregt.
Die SVP-EVP-Fraktion befürwortet Eintreten, sie stimmt auch allen gestellten Anträgen zu.
Oskar Stöcklin: Beim Landrat handelt es sich um ein Milizparlament dies spürt vor allem die GPK, die das Oberaufsichtsrecht über die Verwaltung und Regierung wahrnehmen muss. Wir müssen uns hier nichts vormachen und ehrlich sein:
Es handelt sich um eine sehr schwierige Arbeit, und sie scheint oft unmöglich. Die Gründe liegen an sich auf der Hand; schon allein der Informationsvorsprung, den sowohl die Verwaltung als auch die Regierung den Landräten gegenüber haben, ist enorm. Wenn die Mitglieder der GPK ihre Aufgaben erfüllen wollen, braucht es einen grossen Einsatz, viel Zeit und unattraktive "Knochenarbeit". Vor allem aber und das ist das Entscheidende sind sie auf die Zusammenarbeit mit der Verwaltung und der Regierung angewiesen. Hier spielt die Einstellung eine grosse Rolle: Es geht nicht darum, dass die GPK alles daran setzt, soviele Fehler wie möglich zu finden, sondern es ist einfach ihre Aufgabe, sich zu informieren, zu prüfen, ob das, was getan wird, den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wenn die GPK hierbei Fakten feststellt, die ihrer Meinung nach nicht in Ordnung sind, ist es ihre Pflicht, darauf hinzuweisen. Solche Feststellungen müssen sowohl von der Verwaltung wie auch von der Regierung ernst genommen werden. Erfahrungen, die die einzelnen GPK-Mitglieder und Subkommissionen machen, sind in dieser Hinsicht unterschiedlich. Dass es bei dieser Arbeit zu leichten Unstimmigkeiten mit der Regierung kommen kann, liegt ebenfalls auf der Hand.
Im grossen und ganzen klappt die gegenseitige Zusammenarbeit nicht schlecht. Die GPK hat in ihrem Bericht festgehalten, was sie im vergangenen Amtsjahr getan hat. Sie hat schwerpunktmässig zu einigen Fragen Stellung genommen und gibt Empfehlungen ab.
Die CVP-Fraktion ist mit den Empfehlungen einverstanden, also ist sie auch für Eintreten und stimmt den Anträgen zu.
Alfred Zimmermann
möchte nur zwei Punkte erwähnen und etwas zu den Empfehlungen äussern. Die GPK hat im letzten Jahr vermehrt Wert darauf gelegt, dass sie auch wirklich zur Kenntnis genommen werden.
Wenn wir eine Amtsstelle besuchen, stellen wir oft kleinere Mängel fest und geben entsprechende Empfehlungen ab. Diese Empfehlungen sind in keiner Weise für die Regierung verpflichtend. Die Regierung kann damit machen, was sie will aber wir möchten gerne eine Antwort erhalten. Wenn sie durchgeführt werden, freut es uns, dass die Regierung unsere Meinung teilt und etwas ändert. Wenn dies nicht der Fall ist, sind wir doch froh, eine entsprechende Antwort zu erhalten.
Früher sind solche Empfehlungen mehr oder weniger sang- und klanglos verschwunden. Im letzten Jahr haben wir nun begonnen, Termine zu setzen, bis wann wir eine Antwort erwarten. Wird dieser Termin nicht eingehalten, mahnen wir die Regierung. A. Zimmermann kann erfreulicherweise feststellen, dass die neue Taktik erfolgreich ist: die Regierung ist kooperationsbereit A. Zimmermann kann das Votum von O. Stöcklin unterstützen.
Wir von der GPK müssen uns die Frage stellen, ob wir überhaupt Schwachstellen in der Verwaltung sehen können. Ein Dienststellenleiter ist geneigt das ist menschlich verständlich alles positiv darzustellen. Im letzten Jahr führten wir aus diesem Grund vermehrt auch Befragungen von Kunden und Untergebenen durch.
Plötzlich kamen dabei Schwachstellen zum Vorschein, die vorher nicht erwähnt wurden.
Die Grüne Fraktion stimmt den Anträgen zu.
Peter Brunner:
Auch die Schweizer Demokraten können dem Bericht und den Anträgen der GPK zustimmen. Die GPK erfüllt als Oberaufsichtsgremium eine sehr wichtige Aufgabe, wobei zu bemerken ist wie bereits von A. Zimmermann vermerkt dass es oft sehr schwierig ist, als Milizparlamentarier Probleme herauszuspüren. Oft ist es andererseits auch schwierig, geäusserte Probleme zuzuordnen.
Die Arbeit der GPK ist sehr interessant und wird auch gut erledigt. Objektiv und kritisch wird über die Parteigrenzen hinaus und auch innerhalb der eigenen Partei gearbeitet. Auch wir danken für die kollegiale Arbeitsweise und im besonderen dem GPK-Präsidenten, der die GPK souverän führt.
Paul Rohrbach:
Gestern hat die Fraktion ausführlich über die Tätigkeit der GPK gesprochen. Man war sich einig, dass wir nicht nur ein Milizparlament sind, sondern dass es sich um ein Laiengremium handelt, das sich mit der professionellen Verwaltung auseinandersetzen und sie überprüfen muss. Trotzdem war man sich einig, dass die Tätigkeit der GPK eine gewisse Wirkung zeigt und Sinn macht. Der Dank wurde bereits von H.R. Tschopp ausgesprochen.
P. Rohrbach möchte noch ergänzen, dass die Arbeit der GPK tendenziell schwieriger werden wird. Trotzdem muss betont werden, dass von den Führungsverantwortlichen und dem Landrat mehr Präsenz notwendig sein wird. Der Mensch muss wieder etwas mehr ins Gesichtsfeld gerückt werden nicht nur die neuen Strukturen und Abläufe. Es gibt einzelne Vorgesetzte, die ein gutes Beispiel abgeben. Es ist Tatsache, dass zweifellos die emotionale Intelligenz und dies besonders bei den Führungskräften eine grössere Rolle spielen wird, wenn mit Erfolg Verwaltungsreformen durchgeführt werden sollen. Diesem Aspekt muss in Zukunft mehr Beachtung geschenkt werden.
Heidi Portmann:
Die GPK hat verschiedene Jahresberichte geprüft. Wäre es möglich, dass die beiden Berichte der Spitäler Bruderholz und Liestal ebenfalls regelmässig behandelt werden? Sie sollten in die Liste der Jahresberichte aufgenommen werden, denn sie sind sehr wichtig und prüfenswert.
Rosy Frutiger:
Beim Bericht des Ombudsman auf Seite 41 steht ein Satz, sofern R. Frutiger ihn richtig versteht der aussagt, dass nur die positiven Fälle aufgelistet wurde. Wenn dem so ist, möchte sich R. Frutiger der Meinung der GPK anschliessen, dass die anderen Fälle sehr wohl auch erwähnt werden sollten.
Christoph Rudin
beantragt, dass der zuständige Subkommissionspräsident unter Punkt 6.6 Bericht erstattet, insbesondere interessiert es Ch. Rudin,
wieviele Beamte im Bereich des Staatsschutzes tätig sind, wieviele Aufträge zu erledigen sind, welche Delikte in Frage stehen, ob positive Ergebnisse zu verzeichnen waren, wie lang die einzelnen Fälle verfolgt werden und
welche Massnahmen angeordnet werden.
Landratspräsidentin
Heidi Tschopp:
Eintreten ist unbestritten. Die Sitzung wird an dieser Stelle unterbrochen.
Überweisung des Büros
Landratspräsidentin
Heidi Tschopp
gibt Kenntnis von folgender Überweisung:
97/181 Bericht des Regierungsrates vom 16. September 1997: Abkommen über die gegenseitige Kostenabgeltung für die Behandlung von Patientinnen und Patienten zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn (Spitalabkommen BL/SO); an Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission. |
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