LR Protokoll 15. April 1999 (Teil 7)

Protokoll der Landratssitzung vom 15. April 1999



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





11 1998/218
Motion von Peter Tobler vom 29. Oktober 1998: Ergänzung der Zivilprozessordnung

Landratspräsident Claude Janiak gibt bekannt, dass die Regierung bereit sei, die Motion als Postulat entgegen zu nehmen.

Peter Tobler ist mit der Umwandlung seines Vorstosses in ein Postulat einverstanden.

://: Der Vorstoss wird grossmehrheitlich als Postulat überwiesen.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei





12 1999/009
Postulat von FDP-Fraktion vom 14. Januar 1999: Einrichtung einer Wirtschaftskammer des Strafgerichts

Landratspräsident Claude Janiak gibt bekannt, dass der Regierungsrat bereit sei, das Postulat entgegen zu nehmen.

://: Das Postulat wird grossmehrheitlich überwiesen.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei





13 1998/221
Postulat von Peter Brunner vom 29. Oktober 1998: Kontrollberichte und Analysen des Bundesgerichts über die Urteilspraxis der Baselbieter Gerichte

Regierungsrat Andreas Koellreuter begründet den Entscheid der Regierung, das Postulat abzulehnen, wie folgt:

Die letztinstanzlichen Gerichte unseres Kantons - das Obergericht und das Verwaltungsgericht - haben der Regierung zu Handen des Landrats folgendes mitgeteilt:

Obergericht:
Das Bundesgericht erstellt weder Kontrollberichte noch Analysen zur Urteilspraxis eines Kantons. Das Bundesgericht setzt sich mit den erhobenen Rechtsmitteln und den in der Rechtsmittelbegründung erhobenen Rügen gegen die von einer oder beiden Parteien angefochtenen kantonalen Urteile auseinander.

Das Obergericht hat zur Beantwortung des Vorstosses alle Fälle des Jahres 1997, die beim Obergericht anhängig gemacht worden sind und in irgendeiner Form (staatsrechtliche Beschwerde, zivil- und strafrechtliche Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung) an das Bundesgericht weiter gezogen worden sind, zusammengestellt. Es wurde bewusst das Jahr 1997 gewählt, um ein mit den Zahlen des Amtsberichts 1997 vergleichbares Mengengerüst zu erzielen.

Zudem sind gegen die letzten Urteile des Jahres 1998 zur Zeit der Beantwortung noch nicht einmal die Rechtsfristen abgelaufen.

Gegen insgesamt 37 Entscheidungen in den 407 Verfahren, die beim Obergericht im Jahr 1997 eingegangen und mittlerweile weitestgehend erledigt sind, sind total 40 bundesgerichtliche Rechtsmittel ergriffen worden. Die Differenz zwischen den Zahlen 37 und 40 ergibt sich daraus, dass gegen einen Entscheid mehrere Rechtsmittel ergriffen werden können. Von diesen ergriffenen Rechtsmitteln waren sechs - das entspricht 15% - erfolgreich.

Die Frage zu harter oder zu larger Urteile bzw. des Strafmasses hat sich in keinem der sechs vom Bundesgericht anders beurteilten Fälle gestellt. Bei diesen sechs Fällen ging es lediglich in zwei Fällen um Strafrecht, von denen das Bundesgericht in einem Fall prozessrechtliche Beschwerden gutgeheissen hat. Im anderen Fall hat das Bundesgericht eine Strafanzeige einer Ortspolizei - statt der betroffenen Polizistin selbst - als ungültig bezeichnet.

Die Tabelle liegt bei und kann eingesehen werden.

Verwaltungsgericht
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts wäre es ohne allzu grossen Aufwand möglich, im Amtsbericht eine Statistik aufzunehmen über die Anzahl der Urteile, die an das Bundesgericht weitergezogen werden. Ebenso könnte der Ausgang dieser Verfahren statistisch wiedergegeben werden (Zahl der Gutheissungen, Rückweisungen, Abweisungen usw.). Für problematisch erachtet es das Verwaltungsgericht jedoch, "ergänzende Bemerkungen oder Erläuterungen" zu den einzelnen Entscheiden abzugeben.

In diesem Zusammenhang stellt sich vorab die grundsätzliche Frage, ob es sinnvoll und insbesondere auch angebracht wäre, eine untere Instanz (Obergericht, Verwaltungsgericht) in ihrem Amtsbericht die Urteile der ihr übergeordneten Instanz (Bundesgericht) inhaltlich kommentieren zu lassen.

Dazu kommt, dass diese Aufgabe mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand verbunden wäre: sowohl das kantonale Urteil als auch der Entscheid des Bundesgerichts müssten einerseits in der gebotenen Kürze, aber - insbesondere bei abweichenden Ergebnissen - doch ausführlich genug dargestellt werden, um der Leserin bzw. dem Leser des Amtsberichts, der die Einzelheiten und allfällige Besonderheiten des konkreten Falles nicht kennt, die unterschiedlichen Auffassungen der beiden Gerichte verständlich zu machen.

Der Regierungsrat beantragt dem Rat, das Postulat nicht zu überweisen.

Peter Brunner erachtet die Frage, ob die Baselbieter RichterInnen und Gerichte gemäss schweizerischer Rechtsprechung urteilten, als berechtigt, und zwar allein schon im Hinblick auf die mehrfachen Auseinandersetzungen über gewisse Gerichtsurteile in diesem Rat einerseits und im Interesse grösserer Transparenz andererseits.

Eric Nussbaumer bezeichnet den Vorstoss insofern als doppelbödig , als er in populistischer Absicht durchschimmern lasse, dass zum einen die Baselbieter Justiz entweder als zu large oder zu hart empfunden werde und zum andern Massnahmen ergriffen werden sollten, die nur als politische Einmischung in die Rechtsprechung verstanden werden könnten. Diese Ebene sage der SP-Fraktion gar nicht zu, es sei denn, dem Postulanten schwebe vor, dass in Fällen, die weiter gezogen würden, für mehr Öffentlichkeit gesorgt werde.

Eine Mehrheit der SP-Fraktion sei aus diesem Grund an sich zur Unterstützung des Postulats bereit, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der auch vom Verwaltungsgericht beanstandete Zusatz "... eventuell mit ergänzenden Bemerkungen und Erläuterungen der betroffenen Gerichte und Personen ..." gestrichen werde.

Peter Tobler vertritt die Meinung, dass die Oberaufsicht über die Gerichte dem Landrat obliege und von der Geschäftsprüfungskommission ausgeübt werde und die Anliegen des Postulats eigentlich im Rahmen der Prüfung und Gestaltung des Amtsberichtes mit den Gerichten besprochen werden sollten, beispielsweise was die verlangten statistischen Angaben angehe. In diesem Sinne fordere er das GPK-Mitglied Peter Brunner auf, das Postulat zurückzuziehen und seine legitimen Fragen im Schosse dieser Kommission diskutieren zu lassen.

Esther Maag erklärt, dass die Fraktion der Grünen Überprüfungen im Sinne dieses Postulats und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand für überflüssig halte, weil Bundesgerichtsentscheide sowieso einsehbar seien. Sie lehne die Überweisung ab.

Peter Brunner erklärt sich bereit, im letzten Absatz seines Postulats den Zusatz "... eventuell mit ergänzenden Bemerkungen und Erläuterungen der betroffenen Gerichte und Personen ..." zu streichen.

://: Das abgeänderte Postulat wird mit 37:16 Stimmen überwiesen.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei




14 1998/249
Motion von Grüne-Fraktion vom 26. November 1998: Vertretung aller Fraktionen im Ratsbüro

Landratspräsident Claude Janiak macht darauf aufmerksam, dass sich der Regierungsrat nicht zu dieser ratsinternen Angelegenheit äussern wolle.

Alfred Zimmermann spricht namens der kleinen Fraktionen sein Bedauern darüber aus, dass diese keine Vertretung in das Büro delegieren und dort nicht mitbestimmen könnten. Der zu erwartende Einwand, dass in diesem Gremium nur über Organisatorisches entschieden werde, treffe nicht zu. So obliege es ihm u.a., Reisen von Kommissionen zum Abschluss der Legislatur oder zu Studienzwecken zu bewilligen. Seines Erachtens müsste ein Mitglied der Spezialkommission Landratsgesetz befragt werden, ob die Kompetenzen des Büros und die Gründe für die Bevorteilung der grösseren Fraktionen anlässlich der Beratung dieses Gesetzes erörtert worden seien.

Die Fraktion der Grünen sähe eine Lösung darin, entweder jeder Fraktion mindestens einen Bürositz zuzugestehen oder Ratskonferenz und Büro zusammen zu legen. Er bitte den Rat, dieses Anliegen wohlwollend zu prüfen.

Peter Tobler möchte dem Rat beliebt machen, die Motion abzulehnen, weil bei der Beratung des Landratsgesetzes dieses Thema in extenso behandelt und in dem Sinne abschliessend beurteilt worden sei, dass das Büro strikte nach Proporz gewählt und allen kleinen Fraktionen in der Ratskonferenz zumindest ein Sitz zugesprochen werden solle, wobei man die Fraktionsgrösse bewusst klein angesetzt habe, um der damals kleinsten Fraktion, jener der Schweizer Demokraten, in der Ratskonferenz Einsitz verschaffen zu können. Das Gesetz sei damals von den Fraktionen der SP und der Grünen dem Volk gegen den Widerstand der FDP-Fraktion vehement zur Annahme empfohlen worden. An der vom Volk dann verabschiedeten Gesetzesfassung sollte nun nicht gerüttelt werden.

Peter Brunner unterstützt den Vorstoss namens der SD-Fraktion, weil sich diese als immer noch kleine bis mittlere Partei mit dem Anliegen identifiziere.

Esther Maag sieht im Landratsgesetz einen Anwendungsfall für die vorhin beschlossene Durchforstung der Baselbieter Gesetzgebung. Abgesehen davon habe ihr gegenüber noch niemand überzeugend zu begründen vermocht, weshalb das Ratsbüro nach dem Proporzsystem bestellt werden müsse. "Organisatorische" Argumente könnten es wohl kaum sein, denn ob dem Büro noch zwei bis drei Mitglieder mehr angehörten, mache den "Braten auch nicht feiss".

Peter Tobler repliziert, dass das Landratsgesetz erst seit wenigen Jahren in Kraft sei und nicht zur Kategorie der "Ladenhüter" gezählt werden könne. Beim hier zur Anwendung kommenden System handle es sich um den Nationalratsproporz, der den ganzen Geschäftsgang des Landrats bestimme, und zwar einschliesslich Zusammensetzung der Kommissionen.

Urs Wüthrich geht namens der SP-Fraktion davon aus, dass die Steuerung der Ratsarbeit in der Ratskonferenz stattfinde, in der richtigerweise alle Fraktionen vertreten seien. Um die Spannung etwas zu reduzieren, könne er ankündigen, dass seine Fraktion in dieser Frage ziemlich genau in der Mitte gespalten sei und dementsprechend abstimmen werde.

://: Die Motion wird mit 39:28 Stimmen abgelehnt.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei





15 1998/259
Postulat von Dölf Brodbeck vom 16. Dezember 1998: Förderung zukunftsweisender Technologien im Strassenverkehr

Landratspräsident Claude Janiak gibt bekannt, dass die Regierung bereit sei, das Postulat entgegen zu nehmen.

://: Das Postulat wird grossmehrheitlich überwiesen.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei





16 1998/260
Interpellation von Heinz Giger vom 16. Dezember 1998: Personalaufwendungen - "Justizaffäre". Antwort des Regierungsrates

Regierungsrat Andreas Koellreuter nimmt zur Interpellation wie folgt Stellung:

Bei der Interpellation sind mit den zu beantwortenden personalrechtlichen "Sach-Verhalten" untrennbar auch sehr persönliche Elemente verbunden. Da hilft auch die Nennung der Initialen der davon betroffenen Person nur wenig, weil nicht nur den hier Anwesenden trotzdem klar ist, um wen es sich handelt. Es sind also auch datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten.

Frage 1:
Die in Frage stehende Person hat einen Anstellungsvertrag erhalten, mit Wirkung ab 1. April 1998 und der Einreihung in die Lohnklasse 7.

Frage 2 kann mit Ja beantwortet werden.

Frage 3:
Die Aufgabe - egal von wem sie wahrgenommen wird - ist fachlich anspruchsvoll und mit derjenigen eines Statthalters vergleichbar. Es handelt sich ja um sehr komplexe Strafuntersuchungen. Gerade diese komplexen Strafuntersuchungen, die immer mehr zu führen sind, hat ja zur Schaffung des besonderen Untersuchungsrichteramtes geführt. Was bei der fraglichen Aufgabe wegfällt, ist die Leitungsfunktion.

Frage 4:
Die Dossiers werden von den jeweils zuständigen Statthalterämtern betreut.

Frage 5:
Der Regierung ist nicht bekannt, von wem der Betroffene als BUR-Leiter gehandelt worden sein soll. Regierung und JPMD haben das jedenfalls zu keinem Zeitpunkt gemacht. Deshalb erübrigt sich auch die Beantwortung des zweiten Teils dieser Frage.

Frage 6 kann unter Hinweis auf die Antwort auf Frage 5 mit Ja beantwortet werden.

Frage 7:
Die in Frage stehende Person ist seit dem 1. Februar 1999 als akademischer Mitarbeiter bei der Fremdenpolizei tätig. Diese Lösung ist sinnvoll, weil es bei der Fremdenpolizei wegen der bekannten Lage im Asylbereich dringend nötig gewesen ist, die Personalressourcen - speziell in den Bereichen Asylbefragung und Vollzug - zu verstärken.

Frage 8:
Die Funktion des Leiters BUR ist in der Lohnklasse bis 6 eingereiht.

://: Auf Antrag des Interpellanten wird Diskussion einstimmig bewilligt.

Heinz Giger verdankt die Beantwortung seiner Fragen, die in der Zwischenzeit ihre Aktualität teilweise eingebüsst hätten. Es sei ihm nie um die fragliche Person, sondern allein um Offenlegung der Führungsstrukturen nicht nur in dieser, sondern in allen Direktionen gegangen, insbesondere die Gleichbehandlung ihrer MitarbeiterInnen und letztlich um die Anwendung des neuen Personalgesetzes.

Er gestatte sich noch die Zusatzfrage, ob eine Person, die anlässlich einer internen Versetzung von Führungsaufgaben entbunden worden sei, wie in der Privatwirtschaft lohnmässig in eine andere Stufe eingereiht werde, im konkreten Fall in welche. Nach neuem Personalgesetz solle es ja keine Gewährleistung des Besitzstandes mehr geben.

Uwe Klein erklärt namens der CVP-Fraktion, dass der Interpellant mit seinen Fragen eindeutig zu weit gegangen sei und mit ihrer Art Persönlichkeitsrecht tangiert habe. Die betroffene Person habe nach dem eingeholten Rechtsgutachten in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gehandelt und dabei keine sträflichen Fehler begangen. Seine Fraktion plädiere stets für die Offenlegung und Korrektur begangener Fehler, solange nicht wie im vorliegenden Fall ein grosser Teil der Fragen die Persönlichkeitssphäre und den Datenschutz verletze und unter die Gürtellinie ziele. Ein solches Vorgehen sei des Landratsmandates nicht würdig.

Andreas Koellreuter kann in Beantwortung der Zusatzfrage von Heinz Giger, die er übrigens erwartet habe, bekannt geben, dass die betreffende Person beim Kanton als akademischer Mitarbeiter weiter beschäftigt werde, also in einer im Baselbiet in den Lohnklassen 12 bis 10 angesiedelten Kategorie. Sofern die Geschäftsprüfungskommission dies wünsche, sei er zu näheren Angaben gerne bereit.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei



Die nächste Landratssitzung findet statt am 29. April 1999, 10.00 Uhr

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