LR Protokoll 15. April 1999 (Teil 6)
Protokoll der Landratssitzung vom 15. April 1999
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
5 98/250
Motion von Daniel Wyss vom 26. November 1998: Massnahmen zur Vermeidung von Feinstaub
Landratspräsident Claude Janiak : Der Regierungsrat ist bereit, den Vorstoss als Postulat entgegen zu nehmen.
Daniel Wyss wandelt die Motion in ein Postulat um.
://: Der Vorstoss wird grossmehrheitlich als Postulat überwiesen.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
6 98/251
Postulat von Robert Piller vom 26. November 1998: Schnellzugshalt auf der SBB-Station Dornach-Arlesheim
Regierungsrätin Elsbeth Schneider beantragt namens des Regierungsrates, das Postulat zu überweisen und Ziffer 3 gleichzeitig als erfüllt abzuschreiben. Er sei bereit, die Ziffern 1 und 2 entgegen zu nehmen, weil er zusammen mit dem Kanton Solothurn und den Gemeinden gerne die Möglichkeiten prüfen wolle, wie diesen Anliegen entsprochen werden könnte. Ziffer 3 habe er bereits erfüllt, als er sich mit Beschluss vom 24. November 1998 im laufenden Vernehmlassungsverfahren zum Fahrplanprojekt der SBB 1999-2001 für den Schnellzugshalt auf der Station Dornach-Arlesheim eingesetzt habe. Leider sei diesem Begehren nicht entsprochen worden; die SBB hätten bei ihrem Entscheid die Nachfrage, die sich täglich auf 350 bis 400 Personen belaufe, als sehr gering und nur einem regionalen Bedürfnis entsprechend eingeschätzt.
Robert Piller : Ich bitte Sie - gemeinsam mit den zahlreichen Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern - das Postulat Schnellzugshalt auf der SBB-Station Dornach-Arlesheim zu überweisen und damit ein wichtiges verkehrspolitisches Anliegen vieler Gemeinden im Birseck und Dorneck zu unterstützen.
In Übereinstimmung mit der Regierung bin ich gerne bereit, den Punkt drei des Postulates überweisen und dann als erfüllt abschreiben zu lassen, da dieses Anliegen bereits erfüllt worden ist. Wieso? Ein glücklicher Zufall wollte es nämlich, dass einige wenige Tage vor der Einreichung des Postulats unsere Regierung ohne mein Wissen bereits in der Vernehmlassung unseres Kantons zum Fahrplanprojekt 1999-2001 bei der Generaldirektion SBB den Schnellzugshalt in Dornach-Arlesheim verlangt hatte. Dasselbe forderte die Solothurner Regierung.
Wie Sie Ende Januar den Medien entnehmen konnten, hat die Generaldirektion der SBB (Division Personenverkehr) den in der Vernehmlassung der Regierung geforderten Schnellzugshalt kategorisch abgelehnt.
Grund genug für den Landrat, jetzt mit der Überweisung des Postulates der Regierung den Rücken zu stärken, um ihre Abklärungen - in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Solothurner Regierung - zu intensivieren und in Gesprächen mit der neuen Unternehmungsführung der SBB sowie dem Bundesamt für Verkehr hartnäckig zu verhandeln.
Die betroffenen Gemeinden im bevölkerungsreichen grossen Einzugsgebiet der basellandschaftlich-solothurnischen Station Dornach-Arlesheim sind sehr enttäuscht, ja verärgert über die negative offizielle Stellungnahme der SBB, ist sie doch inhaltlich sehr oberflächlich und unqualifiziert:
Und zwar 1. , weil sie sich überhaupt nicht mit den schlechten Fahrplanverhältnissen der SBB-Strecke Basel-Laufen-Delémont befasst und zudem keine Bereitschaft zur Überprüfung künftig möglicher Lösungsalternativen signalisiert. Sie nimmt ferner keinen Bezug zur bekanntlich höchst unbefriedigenden Situation der Strecke (Kapazitäts-Engpässe auf der Einspur-Strecke im Fern- und Regionalverkehr, die dem Bahnpersonal vor Ort bestens bekannt sind; oft Verspätungen).
Nebenbei bemerkt: Wissen eigentlich die Exponenten der Generaldirektion der SBB, dass es immer wieder vorkommt, dass beim "Oepfelsee" - einem Aussenquartier von Dornach - die Schnellzüge unprogrammgemäss halten müssen, weil die Einspur-Strecke bereits "besetzt " ist (ohne dass die Passagiere aussteigen können)?
Und zwar 2. , weil in der SBB-Stellungnahme die Vernehmlassungen vieler Gemeinden des basellandschaftlichen Birseck und des solothurnischen Dorneck zum Fahrplanprojekt nicht ernst genommen werden und auf ihre Kritik an den jetzigen und künftigen schlechten Regionalverkehrs-Anschlussverbindungen ab Dornach-Arlesheim an das Schnellzugsnetz in Basel und Laufen (Richtung Zürich, Bern, Luzern/Gotthard bzw. Richtung Delémont, Neuchâtel, Lausanne, Geneve) sowie an den dort in Kauf zu nehmenden Wartezeiten von jeweils meistens rund 40 Minuten nicht eingegangen wird.
Kann sich das Verkehrsunternehmen SBB als neu strukturierte Aktiengesellschaft dem Dialog mit ihren Kunden sowie den ihre Bedürfnisse vertretenden zwei Kantonsregierungen und zahlreichen Gemeinden einfach verweigern?
Es liegt mir daran, unserer Regierung herzlich zu danken für ihr kurz-, mittel- und langfristiges Engagement
- einerseits für den Schnellzugshalt in Dornach-Arlesheim und
- andererseits für die generelle Aufwertung der benachteiligten Juralinie Basel-Laufen-Delémont-Biel-Lausanne-Geneve, eine Verbesserung der Fahrplanstrategien und die Errichtung der notwendigen Doppelspur-Inseln zur Überbrückung der vorhandenen Kapazitäts-Engpässe (letzteres durch Unterstützung der Nordwestschweizer Verkehrsminister-Konferenz bzw. der Eisenbahn-Konferenz der Jura-Kantone/CITAJ einschliesslich ihrer Arbeitsgruppe im Gespräch mit den SBB).
Nachdem das Schweizervolk im Jahre 1987 im Rahmen des Projektes Bahn 2000 dem teilweisen Ausbau der Strecke Basel-Delémont-Biel auf Doppelspur zugestimmt hat, kann eine auf der Prioritätenliste jetzt offenbar noch weiter nach hinten verschobene Realisierung der Doppelspur-Inseln staatspolitisch nicht hingenommen werden. Die Stimmung in einem Teil der Gemeinderäte der Birsecker und Dornecker Kommunen gegenüber den SBB ist darum im Moment sehr schlecht.
Peter Minder betont, gemessen an der Grösse der an der betreffenden Linie liegenden Ortschaften müsse die These, dass ein Schnellzug, der häufiger anhalte, kein richtiger Schnellzug mehr sei, sehr relativiert werden. Die SVP/EVP-Fraktion teile die Ansicht, dass mit einem Schnellzughalt auf der SBB-Station Dornach-Arlesheim sich nicht nur das Umsteigeproblem beheben, sondern auch die Attraktivität dieses grossen Einzugsgebietes fördern liesse. In diesem Sinne unterstütze seine Fraktion das Postulat fast einstimmig.
Eugen Tanner hat grosses Verständnis für den Ärger der Betroffenen, dankt Robert Piller für sein Engagement und hofft, dass es Früchte tragen werde.
Alfred Zimmermann gibt bekannt, dass die Grünen dieses wichtige Anliegen unterstützen, und zwar auch aktiv mit einer Vertretung in dem von Robert Piller präsidierten Komitee. Seine Fraktion beantrage, das Postulat zu überweisen.
Max Ribi fragt Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider, ob die SBB darüber informiert würden, was hier über sie ausgesagt worden sei.
Elsbeth Schneider : Wenn Sie dies wünschen, werde ich der Generaldirektion der SBB einen Protokollauszug zukommen lassen.
://: Der Rat nimmt diese Zusicherung mit Applaus auf und überweist das Postulat grossmehrheitlich ohne Gegenstimme.
://: Ziffer 3 des Postulates 98/251 wird gleichzeitig ohne Gegenstimme als erledigt abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
7 98/265
Interpellation von Daniel Wyss vom 17. Dezember 1998: 40'000 Postpakete von der Schiene auf die Strasse. Antwort des Regierungsrates
Elsbeth Schneider gibt in Beantwortung der 1. Frage bekannt, dass seit April 1999 rund 15 Lastwagen täglich von den Paketbasen Arlesheim und Liestal nach Härkingen fahren. Diese mit "Green"-Dieseltreibstoff betriebenen Fahrzeuge entsprächen den Ausrüstungsvorschriften EURO II.
Zur 2. Frage: Der Luftreinhalteplan beider Basel strebe die Umlagerung des Strassengüterverkehrs auf die Schiene an. Die Neuausrichtung des Postpakettransports laufe also diesen Förderungsbestrebungen zuwider, und aus diesem Grund habe die Bau- und Umweltschutzdirektion schon im Januar 1997 in ihrer Stellungnahme zum Konzept "Postsachentransport" an das Sekretariat der Konferenz der Kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs auf diesen Widerspruch aufmerksam gemacht und erklärt, dass das Baselbiet mit dieser Lösung nicht einverstanden sei.
Zur 3. Frage: Die Autoren dieser Studie hätten ermittelt, dass die Luftschadstoffimmissionen Externe Kosten in der Höhe von rund 30 Franken pro kg verursachten. Für einen den EURO II-Vorschriften entsprechenden Lastwagen würde sich eine Fahrt über rund 200 Kilometer um diesen Betrag verteuern. Eine Quantifizierung des Schadens im Einzelfall sei nicht möglich.
Zur 4. Frage: Leider lägen keine Zahlen vor, doch nach Einführung der LSVA müssten im Zuge der Internalisierung der externen Kosten der Lastwagenfahrten sowohl die Post als auch ihre Konkurrenten für diese Fahrten eine Abgabe entrichten.
Zur 5. Frage: Es sei davon auszugehen, dass auf keiner der Bahnlinien der Nordwestschweiz für den Personen- und Güterverkehr genügend Trasseekapazitäten beständen. Aus diesem Grund setze sich der Regierungsrat für den Wisenbergtunnel und den Ausbau der Laufentallinie ein.
Zur 6. Frage: Der Kanton habe alle seine formellen Möglichkeiten ausgeschöpft und keine mehr, diese Umlagerung zu verhindern, weil sie im Bereich Paketpost bereits in diesem Monat angelaufen sei. Das Baselbiet bedauere es sehr, dass aus Kostengründen kein bahnfreundliches und umweltschonenderes Logistikkonzept gewählt worden sei. Die Post habe sich allerdings an die geltenden Gesetze und auch an die gegebenen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gehalten sowie die notwendigen Rationalisierungsmassnahmen getroffen, um überhaupt wettbewerbsfähig bleiben zu können. Die Post argumentiere, dass sie mit anderen Lösungen das Paketpostgeschäft an die Konkurrenz verloren hätte.
://: Auf Antrag des Interpellanten wird Diskussion bewilligt.
Daniel Wyss dankt Elsbeth Schneider für die Beantwortung seiner Fragen und stellt fest, dass sich ihre Aussagen mit den Informationen deckten, die er bei der Post direkt eingeholt habe. Leider werde einmal mehr sehr kurzfristig gedacht, denn es sei ernstlich zu bezweifeln, dass die Verlagerung auf die Strasse wirklich billiger zu stehen käme, wenn alle Folgekosten, die der Lastwagenverkehr auslöse, von den Verursachern bezahlt werden müssten. Wiederum blieben also bei einer Rationalisierung die Umwelt, der Schienenverkehr und die Anwohner auf der Strecke. Darüber täusche auch die freundliche, verdankenswerte Geste der Post, allen Landratsmitgliedern zwei Tageskarten für den öffentlichen Verkehr zukommen zu lassen, nicht hinweg.
Robert Piller möchte den Argumenten der Post und der Feststellung der Regierungspräsidentin, dass die kantonalen Einflussmöglichkeiten erschöpft seien, nicht jede Berechtigung absprechen, kann aber als umweltfreundlicher bürgerlicher Politiker nicht umhin, gegenüber der Post den Vorwurf zu erheben, dass es problematisch, ja geradezu grotesk sei, wenn ausgerechnet eine ehemalige Staatsunternehmung allen verkehrspolitischen, umweltfördernden Anstrengungen der Regierung und des Parlaments zum Trotz zusätzlich auf die Strasse gehe und damit auch noch die regionalen Verkehrsprobleme verschärfe. Obwohl die Post sozusagen in Freiheit entlassen worden sei, habe sie damit keinen Freibrief erhalten, jegliche ethische und ökologische Verantwortung über Bord zu werfen.
Die SBB müssten sich vorwerfen lassen, dass sie es offenbar nicht fertig brächten und nicht Willens seien, dem Postgiganten attraktivere, konstruktivere und preislich interessantere Angebote zu unterbreiten.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
8 98/197
Postulat der FDP-Fraktion vom 15. Oktober 1998: Vereinfacht die Gesetzgebung
Landratspräsident Claude Janiak stellt fest, dass die Regierung bereit sei, das Postulat entgegen zu nehmen.
Esther Maag erstaunt diese Bereitschaft, weil die Regierung damit eine Aufgabe entgegennehme, die eben so aufwendig wie überflüssig sei und damit dem Anspruch dieses Vorstosses - Vereinfachung - zuwider laufe.
Peter Tobler informiert, dass die für die Übergangsbestimmungen zuständige Kommission des Verfassungsrats seinerzeit die Unmöglichkeit einer integralen Anpassung der Gesetzgebung habe einsehen müssen. Statt dessen habe sie sich für eine Übergangsbestimmung entschieden, gemäss der die anpassungsbedürftigen Gesetze vorläufig in Kraft belassen worden seien in der klaren Meinung, dass sowohl die Exekutive als auch die Legislative die Gesetzgebung a jour zu bringen hätten. Dieser Auftrag sei bis heute nur teilweise erfüllt worden, obwohl seit seiner Erteilung rund 15 Jahre verstrichen seien.
Manche der betreffenden Gesetze bedürften dringend einer Erneuerung, so z.B. das Gesetz über die Kantonshaftung . Die Schwierigkeit bei der Aufarbeitung solch "alter Schwarten" bestehe darin, sie in eine den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern verständlichere Fassung zu bringen.
Mit dem Postulat solle der Regierungsrat an diese inzwischen dringlich gewordene Aufgabe erinnert werden, die nicht einfacher werde, wenn man sie liegen lasse.
Elsbeth Schneider begründet die Bereitschaft der Regierung, das präsidiale Geschäft entgegenzunehmen, mit der Absicht, diese Anliegen in das Regierungsprogramm für die Jahre 1999-1903 einfliessen zu lassen. Sie habe sich bereits Gedanken darüber gemacht, wie die Gesetzgebung vereinfacht werden könnte, und beschlossen, eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe unter der Leitung der Landeskanzlei einzusetzen mit dem Auftrag, den kantonalen "Paragraphenwald" gründlich zu durchforsten. Gleichzeitig strebe man eine Verbesserungen der Qualität der kantonalen Regelungen an mit dem Ziel,
- für Private mehr Freiräume zu schaffen,
- für die Verwaltung die Handlungsspielräume zu erweitern und
- die Anpassung der Gesetzgebung an die sich rasch verändernden Verhältnisse zu ermöglichen.
Die Regierung sehe sich in Anbetracht dieses sehr heiklen Vorhabens veranlasst, vor allzu hohen Erwartungen zu warnen und andererseits an ihrem Prinzip festzuhalten, sich bei jeder Überprüfung auf das Wesentliche zu beschränken. Die basellandschaftliche Gesetzgebung zeichne sich im Vergleich zu anderen Kantonen durch eine gewisse Bescheidenheit aus, und auf die hohe, durch Bundesvorschriften und Gemeindeanliegen verursachte Regelungsdichte habe der Kanton oft keinen Einfluss. Im Zuge von Gesetzesänderungen dürften denn auch politische Auseinandersetzungen nicht zu vermeiden sein. Zudem könne mit exzessiver Straffung auch Intransparenz geschaffen werden.
Für die Bereitschaft der Regierung, das Postulat entgegen zu nehmen, sei auch noch ihre Auffassung entscheidend gewesen, dass eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der basellandschaftlichen Rechtsordnung positiv sein könnte.
Für Roland Meury tönt der Titel dieses Postulats nach Saubermachen und Effizienzsteigerung . Eine Durchforstung der Gesetze ohne politische Würdigung erscheine ihm insbesondere angesichts der Regierungszusammensetzung fragwürdig, könne sie doch zur klammheimlichen Eliminierung von Bestimmungen führen, die der Fraktion der Grünen am Herzen lägen, aber auch zu einer Verlagerung der Legiferierungskompetenz auf Exekutive und Verwaltung. Wenn nicht erkennbar sei, wo die Postulanten diesbezüglich die Grenze zögen, habe seine Fraktion ein mulmiges Gefühl. Es liege ihr überdies daran, die Verwaltung nicht zusätzlich zu belasten, und sie fordere die FDP-Fraktion auf, die Gesetzgebung selbst und nicht auf Kosten der SteuerzahlerInnen zu durchforsten und entsprechende Änderungsvorschläge auf dem ordentlichen Weg zur Diskussion zu stellen.
Peter Tobler beugt allfälligen Missverständnissen mit dem Hinweis vor, dass das Postulat am 15. Oktober 1998, d.h. noch vor den Wahlen im Baselbiet, eingereicht worden sei. Was das von ihm angesprochene Gesetz über die Haftung des Kantons anbelange, stimme diese mit der Verfassung nicht überein, die eine Kausalhaftung des Kantons vorsehe. Ihm persönlich fehle die Zeit, Arbeit zu leisten, die zu den angestammten Aufgaben der Regierung und der Verwaltung gehöre. Im Gegensatz zur Ansicht von Roland Meury, dem es hier offenbar um einen proces d'intention gehe, zu Deutsch also darum, etwas so lange zu hinterfragen, bis die Absicht ins Gegenteil verkehrt worden sei, habe die FDP-Fraktion bei ihrem Vorstoss keine politische Fallenstellerei im Sinn.
://: Das Postulat wird grossmehrheitlich überwiesen.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei
10 1998/205
Interpellation von Matthias Zoller vom 15. Oktober 1998: Was gilt ? Antwort des Regierungsrates
Andreas Koellreuter legt Wert auf die Feststellung, dass sein Kollege Peter Schmid, der hier auf die "Anklagebank" gesetzt werde, die Fragen des Interpellanten in der Fragestunde vom 19.2.1998 stellvertretend für ihn, den Vorsteher der Justiz-, Polizei und Militärdirektion, beantwortet habe und die sowohl der erwähnten Privatperson als auch Matthias Zoller erteilten Antworten von der polizeilichen Seite vorbereitet worden seien. Auch im Falle des damals zur Diskussion stehenden Kreisels in Bottmingen habe sich die überall gemachte Beobachtung bestätigt, dass die Anfangsschwierigkeiten sich nach einer gewissen Angewöhnungszeit von selbst zu legen pflegten. Diese Probleme hätten nach den Erfahrungen der Polizei u.a. etwas zu tun mit falscher Zeichengebung und langsamerem Befahren, während ernsthaftere Sicherheitsprobleme nie beobachtet worden seien.
In einem Schreiben an die erwähnte Privatperson habe die Baselbieter Polizei nicht nur auf diese Beobachtungen, sondern auch auf den Umstand hingewiesen, dass man sich im Kreise des überregionalen Polizeikonkordats ebenfalls des Themas Kreiselverkehr annehmen werde. Dies sei inzwischen geschehen, und dabei hätten alle Konkordatsmitglieder übereinstimmend festgestellt, dass diesbezüglich kein dringlicher Handlungsbedarf bestehe und dort, wo er bestanden habe, bereits geeignete kantonale Massnahmen ergriffen worden seien.
Selbstverständlich sei es der Polizei ein Anliegen, die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer über das gesetzlich korrekte Verhalten im Kreiselverkehr zu informieren, doch sei diese Problematik aus dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit nicht gleich schwerwiegend wie etwa die Themen Geschwindigkeit und Alkohol . Vor diesem Hintergrund sei die damalige Antwort der Polizei zu verstehen, dass keine sicherheitsrelevanten Probleme beständen, und diese Aussage treffe heute immer noch zu. Aus diesem Grund könne er alle Fragen des Interpellanten in dem Sinne beantworten, dass der Regierungsrat keinen grundsätzlichen Widerspruch zwischen den Antworten von Peter Schmid und der Kantonspolizei sehe.
Im Hinblick auf die bei Neueröffnungen von Kreiseln immer wieder auftretenden Anfangsschwierigkeiten lägen auf allen Polizeiposten und -stützpunkten einschlägige Broschüren des TCS, der BfU und anderer Institutionen auf. Sowohl die Regierung als auch die Polizei dürften feststellen, dass sich die Baselbieter Bevölkerung sich bereits relativ gut an den Kreiselverkehr gewöhnt habe und keine eigentlichen sicherheitsrelevanten Problem beständen. Dies schliesse hingegen künftige gemeinsame Aktionen des Polizeikonkordats nicht aus.
Matthias Zoller verdankt diese Antwort, stellt aber fest, dass es auch auf die Art der Beantwortung ankomme. Wäre sie in der Fragestunde vom 19.2.1998 eben so klar und unmissverständlich ausgefallen wie heute, hätte sich seine Interpellation erübrigt.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 15. April 1999