6 96/263
Interpellation von Hans Rudi Tschopp vom 28. November 1996: Wirksamkeitskontrolle am Beispiel der "Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden" vom 22. Februar 1977. Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 4. Februar 1997
Hans Rudi Tschopp
beschränkt sich auf die Abgabe einer Erklärung zur regierungsrätlichen Antwort, von der er sich nicht befriedigt erklären könne, weil die Regierung so geantwortet habe, als ob sich seine Fragen nur auf die Verhandlungen zwischen den beiden Basler Kantonen im Abfallbereich bezogen hätten. Ihm sei es aber generell um die Zusammenarbeit der Behörden dieser Kantone gegangen.
Er vermisse beispielsweise eine Antwort auf seine 3. Frage, wann zur gemeinsamen Bearbeitung von welchen Sachfragen Arbeitsausschüsse eingesetzt worden seien. Er finde es auch seltsam, wenn der Regierungsrat erkläre, seine Frage 4.3 nicht beantworten zu können.
An der Antwort zu Frage 6 verwundere ihn, dass die regierungsrätlichen Ausführungen zur Frage der Genehmigung von Verträgen ausgerechnet im Falle des Abfallvertrages nicht zutreffen sollten, nachdem ähnliche Vereinbarungen (Pro Rheno) auch so behandelt worden seien.
Er erwarte noch eine Antwort auf diese nicht oder nur unbefriedigend beantworteten Fragen.
Regierungsrat Andreas Koellreuter
bittet den Interpellanten namens der abwesenden Baudirektorin zu entschuldigen, dass die Regierung gelegentlich unter einem
Tschopp'schen Abfallsyndrom
leide. Sie habe seine Frage tatsächlich vor allem auf die Abfallangelegenheit bezogen und unter diesem Gesichtspunkt zu beantworten versucht. Er gestatte sich aber auch, darauf hinzuweisen, dass dem Amtsbericht entnommen werden könne, wie viele Arbeitsgruppen zu welchen Themen von beiden Kantonen gebildet worden seien; es stelle sich die Frage, ob es zweckmässig wäre, solche Informationen aus dem Amtsbericht nochmals zu Papier bringen zu lassen.
Die Regierung werde dem Wunsch des Interpellanten nach einer generelleren Beantwortung seiner Fragen nachkommen.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
7 97/20
Motion von Rita Bachmann vom 6. Februar 1997: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung
Regierungsrat Eduard Belser
erklärt sich namens der Regierung bereit, diese Motion als Postulat entgegenzunehmen. Man habe nun einmal ein relativ niederschwelliges System gewählt, bei dem man sich auf bestehende Angaben stützen könne. Trotzdem wolle er prüfen, ob sich das Problem, das man bei der einjährigen Steuerveranlagungsperiode gar nicht hätte, allenfalls über eine
Zwischentaxation
lösen liesse. Eine Gesetzesrevision dränge sich jedoch nicht zwingend auf, so dass er den Vorstoss nicht in Form einer Motion entgegennehmen könne.
Rita Bachmann
verdankt diese Begründung und erklärt sich von der Stellungnahme der Regierung enttäuscht, weil es sich um ein wichtiges Anliegen handle, dem eigentlich nur mit der einjährigen Taxation entsprochen werden könnte. Diese werde aber dem Vernehmen nach noch länger auf sich warten lassen. Sie sehe die Lösung eher auf individueller Basis, da nicht sehr viele Personen von dieser Problematik betroffen seien, aber diese um so einschneidender. Beispiele: Leute, die kurz nach der definitiven Veranlagung eine Zweitausbildung zu absolvieren begännen und zwei Jahre lang kein Einkommen hätten, junge Familien mit nur einem Einkommen, die ein Kind bekommen hätten, ausgesteuerte Arbeitslose.
Mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat könne sie sich einverstanden erklären, jedoch nur
contre coeur
.
://: Der in ein Postulat umgewandelte Vorstoss wird grossmehrheitlich überwiesen.
8 97/24
Interpellation von CVP-Fraktion vom 6. Februar 1997: Armutsstudie. Schriftliche Antwort vom 11. März 1997
Rita Bachmann
verdankt namens der CVP-Fraktion die regierungsrätliche Antwort und beantragt Diskussion.
://: Diskussion wird stillschweigend bewilligt.
Rita Bachmann
weist eingangs auf die grundlegenden Erkenntnisse der gesamtschweizerischen Armutsstudie hin und hebt hervor, dass 60% der Bedürftigen unter 40 Jahre alt und junge Familien mit drei oder mehr Kindern überdurchschnittlich von Armut betroffen seien; ihr Anteil liege sogar über 50%. Weiter betroffen seien alleinerziehende, geschiedene Frauen und allein lebende Väter, und jede vierte der von Armut betroffenen Personen gehöre einem ausländischen Staat an.
In der Interpellationsbeantwortung weise die Regierung zu Recht darauf hin, dass in der Studie nur Zahlen bis zum Jahre 1992 berücksichtigt worden seien. Die CVP-Fraktion erachte daher weitere Abklärungen als dringend erforderlich, weil sich zwischen 1982 und 1992 die Einkommens- und Vermögensverteilung stark zu Ungunsten der Einkommensschwächeren - also 40% der Bevölkerung - verändert hätten und die Zahl der ausgesteuerten Arbeitslosen in den vergangenen Jahren enorm zugenommen habe. Sie richte an die Regierung die Frage, ob bereits ein Auftrag zur Verfeinerung und Umsetzung der in der schweizerischen Studie gewonnenen Erkenntnisse auf das Baselbiet erteilt worden sei. In diesem Zusammenhang erschienen ihrer Fraktion folgende Punkte als besonders wichtig:
- die Zunahme der Armut der Zwanzig- bis Neununddreissigjährigen
- die massive Zunahme der Unterstützungssummen zwischen 1992 und 1996 um 38%
- die möglichen Gründe für die Beobachtung, dass die Anzahl unterstützter Personen praktisch gleich geblieben sei
- die Quote jener Personen, die bedarfsabhängige Leistungen geltend machen könnten, mit mehr als 45% sehr hoch sei.
Wenn man den Kampf gegen die Armut tatsächlich ernst nehmen wolle, müsse man unbedingt sofort und gezielt handeln. Die gesamtschweizerische Sozialhilfestatistik der Prognos, die für das Jahr 1998 in Aussicht gestellt worden sei, abwarten zu wollen, wäre nach Ansicht ihrer Fraktion unverantwortlich. Die fehlende Familienpolitik sei an diesen Missständen mitschuldig, wende doch die Schweiz im Gegensatz zu den anderen europäischen Ländern, die durchschnittlich 2% ihres Bruttosozialproduktes dafür einsetzten, lediglich 1% für die Familienpolitik auf. Daran müsse sich der Rat stets erinnern, wenn es um die Bewilligung gezielter Massnahmen gehe.
Regierungsrat Eduard Belser
sieht einen Zusammenhang mit dem nächsten Traktandum, weshalb er sich hier bei der Beantwortung der aufgeworfenen Zusatzfragen relativ knapp halten werde. Wie in der Antwort angedeutet, sei die Regierung zu Abklärungen bereit und habe das Fürsorgeamt damit beauftragt.
Dass die Anzahl der SozialhilfebezügerInnen nicht zugenommen habe, aber der Betrag angestiegen sei, könne zum Teil auf die Teuerung in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre zurückgeführt werden.
Er habe Verständnis dafür, dass die Interpellantin die Prognos-Studie nicht abwarten wolle, und aus diesem Grund habe die Regierung eigene Aktivitäten zu entfalten begonnen.
Bei allem Verständnis für die weiteren Anliegen - insbesondere bezüglich der Familienpolitik - bitte er darum, nicht immer gleich alle bösen Verhältnisse tel quel auf den Kanton Basel-Landschaft zu übertragen. Mindestens bis heute dürfe dieser noch auf geordnete Verhältnisse hinweisen. Die Weitsicht der VorgängerInnen wirke sich jetzt segensreich aus, wie die Beispiele
Alimentenbevorschussung
und
Mietzinsbeiträge
zeigten.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
9 97/58
Interpellation von Esther Maag Zimmer vom 20. März 1997: Konkrete Massnahmen zur Verhinderung von Armut. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Eduard Belser
stellt fest, dass in diesem Kanton hinsichtlich der
steuerlichen Entlastung der unteren Einkommen
(Ziffer 1 der Interpellation) am wenigsten Handlungsbedarf bestehe, wie die Regierung in der Antwort auf die vorherige Interpellation nachgewiesen habe. Damit könne zum Teil auch erklärt werden, weshalb dieser Kanton bei der
Fürsorgeabhängigkeit
nicht so weit vorne rangiere wie andere.
Was die
Streichung der Fürsorge-Rückzahlungsleistungen
(Ziffer 2 der Interpellation) anbelange, so komme § 32 des Fürsorgegesetzes nur zum Tragen, wenn jemand in guten Verhältnissen lebe, also dann, wenn eine einmal unterstützte Person durch Erbschaft, Lotteriegewinn oder sonstigen Vermögensanfall wirklich zu namhaften Mitteln gekommen sei. Rückerstattungsforderungen allein aufgrund höheren Einkommens seien äusserst selten. Die Regierung möchte grundsätzlich festhalten an der Rückzahlungspflicht während 20 Jahren, nicht zuletzt, weil sie - so praktiziert - letztlich zur Verhinderung von Armut beitrage.
Die
Streichung der automatischen 10%-Abzüge bei AsylbewerberInnen
(Ziffer 3 der Interpellation) basiere auf Bundesrecht, nämlich auf Art. 21A des Asylgesetzes, so dass eine Abschaffung dieses Abzugs nur auf dem Wege einer Gesetzesänderung beim Bund bewerkstelligt werden könnte. Eine solche erscheine der Regierung nicht als opportun, weil Überschüsse nach Abdeckung der Auslagen an die Betroffenen ausbezahlt würden. Dass das System nicht überall richtig funktioniere, sei der Regierung bekannt, liege aber nicht im kantonalen Einflussbereich.
Förderungsmassnahmen zur Weiterbildung
(Ziffer 4 der Interpellation) seien ein Thema, das man im Rahmen der wirtschaftspolitischen Überlegungen angehen werde. Gemäss den Richtlinien der schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe sei eine Ausbildungsförderung im Rahmen der persönlichen Integrationshilfen, aber auch der Integrationsprogramme vorgesehen. Das Ausbildungsangebot des KIGA im Rahmen der Arbeitslosenversicherung müsse hier ebenfalls erwähnt werden wie der Umstand, dass ausserhalb der Fürsorge auch die Subventionen des Kantons in die Erwachsenenbildung zum Zuge kämen.
Erleichterter Zugang zu Stipendien und Unterstützungsbeiträgen für Alleinerziehende
(Ziffer 5 der Interpellation) sei eine Forderung, die ein zentraler Punkt der Revision des Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge gewesen sei, die seit 1. Juli 1995 in Kraft stehe. Der Zugang Alleinerziehender zu Stipendien stelle danach keine eigentliche Hürde mehr dar und trage zur Vermeidung oder zumindest zur Verminderung von Fürsorgeabhängigkeit bei.
Esther Maag
verdankt diese Ausführungen und bezeichnet die von ihrer und der CVP-Fraktion geforderten Massnahmen als einen breiten Ansatzpunkt, der sich als notwendig erwiesen habe, weil immer noch nicht alles zum Besten bestellt sei. So sei es nach wie vor einfacher, Unterstützung als erleichterten Zugang zu Weiterbildung zu erhalten. Früher oder später werde man nicht um einen grundsätzlichen Systemwandel herum kommen, denn die derzeitige
Pflästerli-Politik
werde auf die Dauer nicht ausreichen.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
10 97/57
Postulat von Esther Maag Zimmer vom 20. März 1997: Einführung eines "Armuts-Bulletins"
Regierungsrat Eduard Belser
ist namens der Regierung bereit, das Postulat entgegenzunehmen und das Anliegen zu erfüllen - sicher jedoch nicht unter diesem Titel!
://: Das Postulat wird stillschweigend überwiesen.
14 97/68
Postulat von Ludwig Mohler vom 10. April 1997: Unterstützung der Einwohnergemeinde Kilchberg BL
Peter Brunner
zieht das Postulat namens der SD-Fraktion zurück.
://: Das Postulat wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 29. Mai 1997, 10 Uhr
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