22 97/38
Interpellation von Hanspeter Frey vom 6. März 1997: Ortsverbindungsstrasse Allschwil-Schönenbuch. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
H.P. Frey stellt Fragen zur Korrektion der Schönenbuchstrasse im Abschnitt Klarastrasse bis Dorfplatz und zum Ausbau der Radroute im Abschnitt KlarastrasseBHegenheimerstrasse in Allschwil.
- § 1 des Strassengesetzes enthält u.a.
den motorisierten Strassenverkehr soweit als möglich auf Hochleistungs- und Hauptverkehrsstrassen zu konzentrieren, um die Wohngebiete bestmöglich von Immissionen dieses Verkehrs zu entlasten; die dadurch gewonnenen Freiräume sind zur besseren Gestaltung des Strassenraumes für die Belange der Fussgänger, der Velo- und Mofafahrer, der öffentlichen Verkehrsmittel und der privaten Erschliessung zu nutzen usw.,
was wir im erwähnte Strassenabschnitt weitgehend erfüllt haben.
- Die Ortsverbindung Allschwil-Schönenbuch über die heutige Kantonsstrasse könnte nur mit einem unverhältnismässig grossen Aufwand und mit massiven Eingriffen in den denkmalgeschützten Ortskern im unteren Abschnitt der Schönenbuchstrasse auf zwei Strassenzüge mit Einbahnverkehr erfolgen.
- Zum dritten Punkt: die beiden Kreuzungen der Radroute Schönenbuch-Allschwil-Basel im Bereich der Klarastrasse wurden beim Ausbau dieser Strecke - soweit die beengten Platzverhältnisse dies überhaupt möglich machten - mit Inseln abgesichert und dementsprechend auch entschärft. Eine Auswertung der Unfallstatistik zeigt, dass sich diese Massnahmen bewährt haben, denn in den letzten 6 Jahren musste in diesem Abschnitt Hegenheimerstrasse-Klarastrasse kein Unfall mit Velo oder Lastwagen registriert werden.
- Eine Vernetzung der Radroute Schönenbuch-Allschwil-Basel ist aufgrund der heute rechtsgültigen Regionalplanung Radrouten nicht möglich, weil dieser Plan verabschiedet ist. Abgesehen davon hätte eine Verlegung der Radroute Umwegfahrten für den Veloverkehr durch den stark belasteten Ortskern zur Folge.
- Zum letzten Punkt: Gestützt auf die im Strassengesetz festgehaltenen Grundsätze und aufgrund der bisherigen Erfahren, die auf diesem Abschnitt gemacht wurden, drängt sich für die Regierung keine weitere Massnahme auf.
Hanspeter Frey
verlangt Diskussion.
://: Diskussion wird stattgegeben.
Hanspeter Frey:
Wir haben die Antwort von E. Schneider auf die Interpellation gehört. Es ist schade, dass die Antwort nicht schriftlich erfolgt ist. H.P. Frey möchte aber noch einige Gedanken einbringen, warum er die Fragen gestellt und die Interpellation eingereicht hat.
Man muss sich grundsätzlich fragen, ob es raumplanerisch richtig war, dass Mitte oder anfangs der 70-er Jahre in Schönenbuch ein Gewerbegebiet vorgesehen wurde, ohne dass sich der Kanton darüber Rechenschaft ablegte, wie der Verkehr in dieses Gewerbegebiet gelangen sollte. Schönenbuch verfügt lediglich über eine Sackgasse, es ist nur über Allschwil erreichbar.
Als beschlossen wurde, dass die Schönenbuchstrasse im Abschnitt der Klarastrasse bis hinunter zum Dorfplatz als Einbahnverkehr vorgesehen wird, wurde verpasst, irgendwelche Massnahmen und Überlegungen anzustellen, wie die Gebiete, die einen recht grossen Lastwagenverkehr aufweisen, erschlossen werden könnten. Die Zahlen aus dem Lastwagenverkehrsanteil sind beträchtlich!
Im Gegensatz zu E. Schneider ist H.P. Frey der Auffassung, dass Punkt 1 nicht erfüllt ist, denn eine Ortsverbindungsstrasse sollte über ein Kantonsstrassennetz erfolgen und nicht über irgend welche schmalen Gemeindestrassen, die zudem mit einer Radroute belegt sind.
Heute läuft der Schwerverkehr über die Gemeindestrassen HegenheimerstrasseBKlarastrasse, die zudem 11% Steigung besitzt. Wenn also heute ein Lastenzug mit einer Länge von 18,5m von der Baselstrasse in die Hegenheimerstrasse einmünden muss, muss er ausholen, ausschwenken, damit er in die Hegenheimerstrasse einmünden kann - er fährt also über den markierten Radweg. Will er diesen nicht überfahren, fährt er über das Trottoir!
H.P. Frey wünscht sich, dass in diesem Strassenbereich niemals ein Unfall geschieht! Er fordert die Regierung auf, sich Gedanken zu machen, wie das Problem gelöst werden kann.
Heinz Giger:
Zur Verkehrssicherheit kann eine allgemeine Bemerkung angebracht werden: Sie kann nicht erhöht werden, indem Umfahrungsstrassen gebaut werden. Dies würde lediglich eine Verlagerung der Bedrohung der Verkehrsteilnehmer darstellen.
Die Verkehrsführung in Allschwil soll keine falsche Sicherheit vorgaukeln, sondern sie soll vor allem darauf aufmerksam machen, dass der Starke Respekt vor dem Schwachen haben muss. Schliesslich kann noch bemerkt werden, dass das Anliegen von H.P. Frey aus ökonomischen Gründen durchaus nachvollziehbar ist: für das Gewerbe wäre eine andere Lösung gut. Es ist aber richtig, was E. Schneider erwähnt, dass nämlich der Aufwand unverhältnismässig wäre. Zudem würde im Dorfkern von Allschwil zusätzlich Verkehr angezogen, was nicht im Sinne des Interpellanten liegen kann.
Gerold Lusser
ist an dieser Strasse geboren worden, lebt und arbeitet seit Jahrzehnten dort. Es ist so, wie die beiden Vorredner ausgeführt haben: Es gilt an die Vernunft aller Beteiligten zu appellieren. Die etwas weiträumig geplanten Veränderungen wären mit nicht tragbaren Folgen belegt. Darum sind sie auch nicht möglich.
Damit ist die Interpellation erledigt.
23 97/66
Motion von Robert Ziegler vom 10. April 1997: Temporeduktion auf der Verbindungsstrasse Bottmingen (Oberwilerstrasse) - Oberwil (Hauptstrasse) auf durchgehend 50 km/h
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Die Regierung ist bereit, den Vorstoss als Postulat entgegen zu nehmen.
Bei der Einführung der Innerortsgeschwindigkeit "Generell 50" im Jahre 1983 wurde dieser Strassenzug zwischen Bottmingen und Oberwil und Oberwil ab Binningerstrasse absichtlich bei den 60 km/h belassen, denn man vertrat die Meinung, dieser Strassenzug sei sehr sicher. Auch hier zeigt die Unfallstatistik, dass zum Glück nur wenig Unfälle registriert werden müssen.
Als aber die Lärmsanierung an der Kantonsstrasse Bottmingen-Oberwil diskutiert wurde, stellte man sich gleichzeitig die Frage, was möglich wäre, wenn die 10 km/h zurückgenommen würden - ob evt. auf die Lärmdämmung ein Einfluss bestünde. E. Schneider hat bereits damals in der Kommissionsberatung ausgeführt, dass eine tiefere Geschwindigkeit - selbst wenn sie von allen Strassenbenützern vorbildlich eingehalten würde - den Lärm nur in einem kaum wahrnehmbaren Umfang beeinflussen würde. Trotzdem fand die Regierung, sie wolle im Rahmen der Lärmschutzmassnahmen auch diese Geschwindigkeitsherabsetzung nochmals prüfen und darüber berichten.
Darum beantragt E. Schneider, den Vorstoss 97/66 als Postulat zu überweisen.
Röbi Ziegler
dankt der Regierung, dass sie die Motion mit Wohlwollen behandelt. Wegen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungstafeln, die eigentlich nur demontiert werden müssen, sollte kein "riesiges Büro" eröffnet werden. Darum wollte R. Ziegler kein Postulat einreichen, das die Regierung verpflichtet, verschiedene Abklärungen zu treffen.
Zwischen 1993 und 1997 hat sich auch die Verkehrssituation an dieser Strasse verändert. Nach wie vor handelt es sich um eine relativ breite Strasse; es ist allerdings heute eine Strasse, auf der öffentlicher Verkehr mit einem Bus zirkuliert, Busstationen befinden sich unmittelbar am Strassenrand, ohne Haltebuchten. Auch der Verkehr hat stark zugenommen. Auch aus dem Aspekt der Verkehrssicherheit dürfte die Geschwindigkeitsherabsetzung durchaus neu überdacht werden.
R. Ziegler erklärt sich einverstanden, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln und hofft, dass es möglich sein wird, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf durchwegs 50 km/h festzulegen.
://: Mit stillschweigender Zustimmung wird der Vorstoss 97/66 als Postulat überwiesen.
24 97/95
Interpellation von Heidi Portmann vom 15. Mai 1997: Abwasserreinigungsanlagen 1 (Reinach) und 2 (Birsfelden) / Wasserqualität der Birs. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Erst vor einigen Wochen haben wir uns hier im Landrat mit dem Mischwasserklärbecken an der Birs I in Reinach auseinandergesetzt. Eigentlich hätten wir sehr gern alle sieben Fragen, die H. Portmann in dieser Interpellation stellt, im Rahmen der Kommissionsberatung der Umwelt- und Energiekommission beantwortet. Es ist schade, dass die Fragen nicht dannzumal gestellt wurden.
Zu Frage 1:
Der Ablauf der ARA Birs I erfüllt im Jahresmittel die Grenzwerte der Eidg. Verordnung. Diese statistischen 80%-Werte liegen bei einigen Parametern über dem Grenzwert.
Zu Frage 2:
Die ARA Birs I wurde 1964 und Birs II 1977 in Betrieb genommen. Die Kapazitäten der Anlagen wurden seit der Inbetriebnahme nicht verändert. Seit 1978 werden rund 50% des Zuflusses der ARA Birs I zur ARA Birs II abgeleitet.
Der Hinweis von H. Portmann, dass die ARA I vor nicht allzu langer Zeit ausgebaut und saniert worden sei, stimmt nicht und ist falsch. Am 26. November 1987 hat der Landrat 5 Mio Franken für bauliche Erhaltungsmassnahmen an der Betonsanierung, energiesparende Massnahmen, Ersatz der Belüftungsinstallationen und weitere arbeitshygienische und betriebliche Verbesserungen bewilligt. Also keinen Ausbau der Anlage! Man ging davon aus, dass die Birs I erst um die Jahrtausendwende effektiv ausgebaut werden soll, wir sind immer noch in dieser Planung begriffen.
Zu Frage 3:
Die ARA Birs II ist nicht auf den Anteil der Birs I dimensioniert. Mit der Ableitung ist die Kapazität der Birs II erreicht, die Abfallwerte werden aber eingehalten.
Zu Frage 4:
Bei Trockenwetter kann das Becken beispielsweise als Havariebecken oder auch für eine Revision benützt werden.
Zu Frage 5:
Gemessen an den Empfehlungen für die Beurteilung von See- und Flussbädern vom Bundesamt für Gesundheitswesen gilt für unseren Kanton von den grösseren Flüssen nur der Rhein als unbedenklich. Gründe dafür sind die hohe Siedlungsdichte entlang unserer Gewässer und der vielfach geringere Wasserführungsstand der Flussstrecken von der einen Anlage zur anderen. Hier sind immer noch Fäkalbakterien zu finden, die mit der Verflüssigung des Wassers nicht genügend reduziert werden können.
Zu Frage 6:
Bereits - und dies möchte E. Schneider betonen - ab der Kantonsgrenze Jura-Baselland werden in der Birs die Hygieneanforderungen nicht mehr ganz erfüllt. Der Gehalt von Fäkalbakterien nimmt flussabwärts als Folge der weiteren Kläranlagen weiter zu. Auch mit einer Ableitung des gereinigten Abwassers aus der ARA Birs II in den Rhein würde darum die Birs in diesem Abschnitt den Empfehlungen nicht mehr genügen.
Was tun wir in dieser Situation? 1998 wird der Landrat eine Vorlage erhalten,
Sanierung der Abwassersituation im Birstal.
Die Regierung ist daran, sämtliche möglichen Lösungen zu überprüfen.
Zu Frage 7:
Mit der aktuellen Betriebsweise wird die Birs bei Trockenwetter mässig bis deutlich belastet. Bei Regenwetter belastet die Mischwasserentlastung direkt vor der ARA die Birs dominant bis gravierend.
Die Untersuchungen werden anlässlich einer Pressorientierung, die wir in diesem Monat am 25. Juni vorgesehen haben, vorgestellt. Der Bericht wird dann offiziell der Presse und auch dem Landrat zugänglich gemacht werden.
Heidi Portmann
dankt für die Antwort.
25 97/71
Interpellation von Rita Bachmann-Scherer vom 10. April 1997: Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Hans Fünfschilling
beantwortet die Interpellation.
Zu Frage 1:
In der Zwischenzeit wurde die Vorlage betreffend Gleichstellungsgesetz vom Landrat überwiesen und wird behandelt werden.
Zu Frage 2:
Die Schlichtungsstelle hatte bis Ende April 1997 einen Fall zu behandeln. Es fanden aber auch Beratungen durch die Schlichtungsstelle sowie die Fachstelle für Gleichstellung statt.
Zu Frage 3:
Die Schlichtungsstelle hat - wie es der Name schon sagt - die Aufgabe zu schlichten, das heisst, sie berät Parteien und versucht, sie zu einer Verständigung zu führen. Dies findet schon von der Sache her nicht in der Öffentlichkeit statt.
Die Fachstelle für Gleichstellung plant aber im Herbst dieses Jahres im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Gleichstellungsgesetzes im Landrat eine Informationskampagne.
Zu Frage 4:
Die Regierung hat in einer Übergangsregelung die Stelle befristet bis zur Einführung des Gleichstellungsgesetzes festgesetzt. Im Gleichstellungsgesetz ist vorgesehen, dass die Wahlmodalitäten in der Verordnung geregelt werden, sodass die Regierung dafür zuständig ist. Die Regierung wartet die Erfahrungen ab, die in den nächsten Monaten mit dieser Schlichtungsstelle gemacht werden, damit auch ein Hinweis darauf besteht, wie gross die zeitliche Belastung sein wird. Das genaue Vorgehen kann im jetzigen Zeitpunkt noch nicht erläutert werden.
Rita Bachmann
verlangt Diskussion.
://: Diskussion wird mehrheitlich gewährt.
Rita Bachmann:
Mit ihrer Interpellation war ihr sehr wichtig, dass speziell die Besetzung der vorsitzenden Person der Schlichtungsstelle durch eine in frauen- und sachfragen versierte Fachfrau vorgenommen werden muss.
R. Bachmann stellt zu diesem Thema eine Zusatzfrage: Sie hat gehört, dass die Schlichtungsstelle im Moment keine kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben hat. Die Stelle nennt sich im Moment "Schlichtungsstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann im Beruf". Es gibt hier also ein gewisses Problem mit der Benennung der Stelle.
Regierungsrat Hans Fünfschilling:
Der jetzige Name stellt ebenfalls eine Übergangslösung dar. Der Landrat diskutiert das Gesetz im Moment, dort kann auch über den Namen dieser Stelle beschlossen und festgelegt werden, wie die Stelle heissen soll.
Damit ist die Interpellation erledigt.
26 97/82
Postulat von Bruno Steiger vom 24. April 1997: Missstände bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt?
Landratspräsident
Erich Straumann:
Die Regierung beantragt dem Landrat, das Postulat zu überweisen und gleichzeitig als erfüllt abzuschreiben.
Regierungsrat Hans Fünfschilling
geht auf das konkrete Problem, das B. Steiger aufzeigt, ein.
Das Problem ist bekannt, und es wurden Massnahmen getroffen, um es zu lösen. Es geht darum, dass das KVG, § 10 festhält, dass Fürsorgeleistungen für Krankenversicherungsprämien nicht einmal von der Fürsorge entschädigt werden können, und dann der Fürsorgebezüger nochmals die Prämie beziehen kann. Dies ist ausgeschlossen. Darum gibt es zur Umsetzung des Verbots des Doppelbezugs zwei Möglichkeiten:
- Entweder wird die Verbilligung als Einkommen angerechnet und damit von der Fürsorgeleistung abgezogen oder
- es wird die Lösung gewählt, dass die Fürsorge nach wie vor die Leistung erbringt und dass die Verbilligungsprämie der Fürsorge ausbezahlt wird. Da wir den Gemeinden immer sehr viel Freiheit gewähren, entscheiden die einzelnen Gemeinden bzw. ihre Fürsorgebehörden selber, welchen Weg sie wählen.
Die AHV kann aber nur entsprechend handeln, wenn sie weiss, welchen Weg die jeweilige Gemeindefürsorge gewählt hat.
Im Rahmen der Einführung der Auszahlung gab es jede Menge von Problemen. Das von B. Steiger angeführte Problem stellt dabei nur einen sehr kleinen Aspekt dar.
Verzögerungen können aus vielerlei Gründen entstehen, beispielsweise wenn zwar ein Antrag für eine Auszahlung der Verbilligung vorliegt, aber noch keine Steuerveranlagung vorhanden ist. Eine Verzögerung kann auch entstehen, wenn der Antragsteller keinen Antrag eingereicht hat usw.
Im weiteren wurde festgestellt, dass zwischen Fürsorge- und AHV-Bestand eine Differenz besteht. Im weiteren hat die Regierung andere Prioritäten gesetzt: nicht die Fürsorgeempfänger werden mit erster Priorität behandelt - sie erhalten das Geld ohnehin - Priorität erhalten beispielsweise Ergänzungsleistungsbezüger, die das Geld notwendigerweise benötigen.
Das Problem ist also erkannt und die entsprechenden Massnahmen wurden getroffen. H. Fünfschilling bittet, das Postulat zwar zu überweisen, aber gleichzeitig als erledigt abzuschreiben.
Bruno Steiger
schickt voraus, dass die Wurzel des Übels die Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes ist. B. Steiger dankt der Regierung, dass sie bereit ist, das Postulat entgegen zu nehmen.
Eine Abschreibung ist allerdings verfrüht, B. Steiger kann ihr nicht zustimmen. Das ganze Verfahren stellt eine enorme Mehrarbeit für die Fürsorgebehörden der Gemeinden dar.
Maya Graf
muss - leider - dem Inhalt des Postulates von B. Steiger recht geben; sie ist froh, dass der Regierungsrat bereit ist, das Postulat entgegen zu nehmen und Massnahmen zu ergreifen. M. Graf bittet den Regierungsrat, auch im weiteren Bereich der Sozialversicherungsanstalten Massnahmen zu ergreifen.
Es geht nämlich nicht nur um den Bereich der Ausgleichskasse, es geht auch um den Bereich der Ergänzungsleistungen, zu dem viele überfordert sind. So müssen Leute auf ihre Ergänzungsleistungen bis zu einem Jahr warten. Dies zeitigt Konsequenzen und sollte nicht geschehen, denn es ist für die Betroffenen sehr ungut. M. Graf bittet, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen und zu versuchen, Verbesserungen zugunsten der Betroffenen zu erreichen.
://: Mit stillschweigendem Einverständnis wird das Postulat 97/82 überwiesen.
://: Mit 40:13 Stimmen wird das Postulat als erledigt abgeschrieben.
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 19. Juni 1997, 10 Uhr
|