5 97/60
Berichte des Regierungsrates vom 1. April 1997 und der Petitionskommission vom 28. Mai 1997: 47 Einbürgerungsgesuche
Kommissionspräsident
Christoph Rudin
geht auf den Kommissionsbericht ein. Er konnte sich anhand der Akten davon überzeugen, dass der Bund und die jeweilige Bürgergemeinde die Einbürgerungen befürworten. Unter den 47 Einbürgerungsgesuchen befinden sich einige von jungen Menschen aus Italien, die in der Schweiz aufgewachsen sind. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Italien seit einiger Zeit die Doppelbürgerschaft zulässt. Die Vorlage wurde bezüglich Ziffer 21 um ein kürzlich geborenes Kind erweitert. Die Einbürgerungsgesuche stammen von Gesuchstellerinen und Gesuchstellern aus Israel, China, der Slowakei, Iran, Ägypten, Rumänien, Polen, Ungarn, Portugal, Deutschland, der Türkei, Vietnam, Grossbritanien, Italien, Serbien, Kroatien, Frankreich und Liechtenstein.
Rita Bachmann:
Die CVP-Fraktion stimmt der Vorlage einstimmig zu.
Bruno Steiger:
Die SD-Fraktion stellt fest, dass die in § 10 des Bürgerrechtsgesetzes verlangte Voraussetzung einer bestimmten Wohnsitzdauer in drei Fällen wieder umgangen wird. In dieser Vorlage handelt sich um die Ziffern 17 und 37. Eine Person wird nun rückwirkend in Oberwil eingebürgert, hatte ihren Wohnsitz aber in Rheinfelden/AG. Die zweite betroffene Person erhält das Bürrecht der Gemeinde Füllinsdorf, obwohl sie in Liestal wohnt. Achtenswerte Gründe für Ausnahmen liegen aber keine vor. Den betroffenen Gemeinden sollte vermehrt auf die Finger gesehen werden, damit sie Einbügerungen nicht vornehmlich aus finanziellen Interessen durchführen. Wir werden bei sämtlichen Einbürgerungen intervenieren, bis sich diese Praxis ändert.
Für mich stellt sich die Frage, wieviele der insgesamt 76 ausländischen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller vom Staat unterstützt werden müssen?
Ursula Jäggi:
Die Wohnsitzfrist wurde auch in den von Bruno Steiger beanstandeten Fällen eingehalten. Ausserdem stellt sich die Frage, welchen kulturellen Unterschied es zwischen Liestal und Füllinsdorf gibt. Es kommt vor, dass Gesuchstellerinnen oder Gesuchsteller während des Einbürgerungsverfahrens umziehen. Sie halten sich aber in der Schweiz auf und sind hier assimiliert. Es ist müssig jeweils über diesen Punkt im Landrat diskutieren zu müssen.
Willy Grollimund
nimmt ebenfalls gleichzeitig zu beiden Einbürgerungsvorlagen Stellung: Ziffern 15, 31 und 33 der Vorlage 97/60 und die Ziffern 10, 13 und 27 der Vorlage 97/99 betreffen Einbürgerungen, verheirateter Frauen mit ihren Kindern, nicht jedoch deren Ehemänner. Sind die Ehemänner und Väter einer Einbürgerung unwürdig? Bestehen andere Gründe für dieses Vorgehen? Werden hier gut durchdachte Systeme für illegale Machenschaften genutzt?
Kommissionspräsident
Christoph Rudin
zum
Wohnsitzerfordernis:
§ 10 Absatz 2 des Bürgerrechtsgesetzes sieht vor, dass bei achtenswerten Gründen auf das Wohnsitzerfordernis verzichtet werden kann. Im ersten von Bruno Steiger genannten Fall hat die Betroffene inzwischen einen Mann aus Rheinfelden geheiratet, mit dem sie zusammengezogen ist. Dennoch wollte sie Bürgerin von Füllinsdorf werden. Die zweite Betroffene ist 22 Jahre alt und zog wähend des Einbürgerungsverfahrens aus der elterlichen Wohnung aus, wollte aber ebenfalls das Bürgerrecht der Familie erhalten. Die entsprechenden Bürgergemeinden haben in beiden Fällen keine Bedenken angemeldet.
Zur
staatlichen Unterstützung
: Aus den Akten ist nicht immer ersichtlich, ob oder dass jemand Fürsorgeleistungen oder Sozialversicherungsleistungen bezieht, da die Gemeinden dies unterschiedlich handhaben. Die Ausrichtung von Sozialversicherungs- und Fürsorgeleistungen ist an den Wohnsitz geknüpft und hängt nicht von der Nationalität ab.
In einzelnen Fällen lässt sich nur ein Teil der Familie einbürgern. Dies ist in drei Fällen denkbar: 1. der Ehepartner hat das Schweizer Bürgerrecht schon, 2. die Ehe ist in Trennung oder Scheidung, 3. der Ehegatte erfüllt die verlangten Voraussetzungen nicht. Der dritte Punkt spielt ganz selten eine Rolle. Missbrauchsmöglichkeiten sehe ich hier keine.
Bruno Steiger:
Es ist klar, dass jemand Fürsorgeleistungen erhält, wenn er eine Niederlassung im Kanton hat. Mit Hilfe des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern (ANAG) können Ausländer, die der Fürsorge zur Last fallen aber des Landes verwiesen werden. Das ist nach der Einbürgerung nicht mehr möglich.
Christoph Rudin:
Die Einbürgerungsgesuche werden auf Ebene des Bundes und der Bürgergemeinden von Spezialisten eingehend geprüft. Sie würden sicher intervenieren, wenn sie auf solche Fälle stiessen.
://: Mehrheitlich gegen 1 Stimme wird den beiden Anträgen der Petitionskommission in der Vorlage 97/98 zugestimmt
6 97/99
Berichte des Regierungsrates vom 20. Mai 1997 und der Petitionskommission vom 28. Mai 1997: 29 Einbürgerungsgesuche
Kommissionspräsident
Christoph Rudin
beantragt, den Anträgen der Petitionskommission zuzustimmen.
(Für die Diskussion wird auf Traktandum 5 verwiesen.)
://: Mit grossem Mehr gegen eine Stimme wird dem Antrag der Petitionskommission zugestimmt (s. Beilage).
7 97/63
Berichte des Regierungsrates vom 8. April 1997 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 12. Mai 1997: Vertrag mit dem Kanton Basel-Stadt "über die partnerschaftliche Finanzierung von im Kanton Basel-Stadt domizilierten Kulturinstitutionen mit regionalem Angebot" vom 28. Januar 1997 (Kulturvertrag) (Partnerschaftliches Geschäft)
Andrea Von Bidder:
Aus der Distanz betrachtet haben die drei Kulturvorlagen im Grunde genommen die gleiche Stossrichtung wie die Vorlage betreffend die Trinationale Ingenieurausbildung. Die Bevölkerung der Kantone Basel-Landschaft und Base-Stadt, des Elsass und des badischen Raums benötigt ein gemeinsames Angebot. Der Erfolg des kürzlich abgehaltenen Kulturfestivals bestätigt, dass gemeinsame Grossprojekte tatsächlich von Menschen aus all den genannten Regionen genutzt werden. Darum ist es sinnvoll und logisch, dass die beiden Basel in einem Kulturvertrag festlegen, wie stark sie sich wobei engagieren wollen. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt unterstützte diesen Vertrag am 4. Juni 1997 einstimmig, obwohl Basel-Stadt ursprünglich höhere Erwartungen hatte. Das vorliegende Dokument bildet also einen gemeinsam ausgehandelten Vertrag, bei dem beide Partner von ihren ursprünglichen Vorstellungen abwichen.
"Kultur" bedeutet auf lateinisch "Bebauung" oder auch "Ausbildung". Es handelt sich gemäss Lexikon um den AInbegriff für die
selbstgeschaffene
Welt des Menschen - im Unterschied zur Natur und deren unmittelbarer Bearbeitung". Dieser Begriff umfasst sehr viel, was sich auch in den Verbindungen mit anderen Begriffen wie "Ess-Kultur", "Gesprächs-Kultur", "Wohn-Kultur" und "Freizeit-Kultur" ausdrückt. Auf diese Bandbreite weise ich hin, weil die Budgetposten der beiden Kantone im Bereich Kultur genauso unterschiedlich zusammengestellt sind.
Kultur umfasst eindeutig Theater, Museen, Musik. Wenn aber Konzerte zur Kultur gehören, wie ist es dann mit der Musikerziehung? Dabei handelt es sich doch eigentlich auch um ein kulturelles Angebot, wie auch Bibliotheken, Archive und Erwachsenenbildung Teile unserer heutigen Kultur sind. Im Gegensatz zum Statistischen Jahrbuch des Kantons Basel-Landschaft, in dem die entsprechende Rubrik mit "Kultur und Sport" bezeichnet ist, sind sämtliche Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit Sport im Kanton Basel-Stadt
selbstverständlich
unter "Kultur" aufgeführt. Im Kanton Basel-Stadt fallen unter den Begriff "Kultur" auch die Kosten für den Unterhalt von Parkanlagen und Wanderwegen. Die Ausgaben für die Bildung sind im Kanton Basel-Stadt separat aufgeführt. Hingegen sind 10 Mio Franken als Ausgaben für Massenmedien sowie die Kosten für die Zählung des Hundebestandes unter dem baselstädtischen Oberbegriff "Kultur und Freizeit" zu finden. Die Zahlen der unterschiedlichen Staatsrechnungen können demnach nicht einfach verglichen werden. Ausserdem müssten die etwa doppelt so hohen Steuereinnahmen des Stadtkantons mitberücksichtigt werden. So kommt es, dass die Ausgaben für Kultur und Freizeit im Kanton Basel-Stadt im Jahre 1994 226 Mio Franken betrugen, im Kanton Basel-Landschaft lagen sie im Jahre 1995 hingegen bei 25 Mio Franken, wovon 3 Mio Franken nach Basel flossen.
Der Kulturvertrag sieht vor, in Zukunft 1% der Steuereinnahmen der natürlichen Personen für kulturelle Veranstaltungen in der Stadt aufzuwenden. Die Veranstaltungen müssen von regionalem Interesse und professionell geführt sein, kontinuierlich ein ganzjähriges Programm anbieten und im Kanton Basel-Landschaft so nicht existieren.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat sich vorsichtig auf eine ansteigende Einführung dieses Kulturprozents festgelegt. Die Regierungen der beiden Kantone haben sich für das erste Gültigkeitsjahr auf 6,08 Mio Franken statt auf 6,79 Mio Franken (würde dem Prozent entsprechen) geeinigt, und dies nur für den Institutionsteil. Der sog. Dispositionsteil, mit dem aktuelle Investitionen oder Einzelprojekte unterstützt werden sollen, kommt erst 1998 zur Auszahlung. Für das Jahr 1997 einigten sich die beiden Regierungen also auf einen Betrag, der 0,7 Mio Franken unter dem rechnerisch ermittelten Betrag des Vertrags liegt.
Der Grossteil der Mitglieder der Erziehungs- und Kulturkommission ist überzeugt, mit diesem Vertrag eine adäquate Lösung vor sich zu haben, bei der auch der Kanton Basel-Stadt die klar fixierten Limiten unseres kulturpolitischen Engangements erkennen wird.
Ich möchte Sie ermuntern, den vorliegenden Landratsbeschluss zu genehmigen. Damit handeln Sie im Interesse einer Mehrheit der baselbieter Bevölkerung, die exakt heute vor 3 Jahren, am 12. Juni 1994, den eidgenössischen Kulturförderungsartikel annahm, der aber leider am Ständemehr scheiterte.
Die Forderungen des Postulats (96/102) von Christoph Rudin sind mit diesem Vertrag nicht erfüllt, so dass die Erziehungs- und Kulturkommission dem Landrat beantragt, dieses
nicht
abzuschreiben.
Fortsetzung von 97/63
Mitteilungen
Aus Zeitgründen erfolgen die Überweisungen erst anlässlich der nächsten Landratssitzung.
Wer betreffend Abrechnung der Reisentschädigungen Änderungen wünscht, melde sich bitte bei Rolf Gerber auf der Landeskanzlei.
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