LR Protokoll 11. März 1999 (Teil 2)

Protokoll der Landratssitzung vom 11. März 1999



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





11 98/243
Berichte des Regierungsrates vom 24. November 1998 und der Finanzkommission vom 21. Januar 1999: Teilrevision des Kantonalbankgesetzes. 2. Lesung

Detailberatung

I.
§ 5
§ 12 Abs. 3
§ 18
§ 20
II

Keine Wortbegehren

://: Der Landrat genehmigt die vorgelegte Gesetzesänderung des Kantonalbankgesetzes mit 66 zu 0 Stimmen.

Gesetzesänderung Kantonalbankgesetz


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




12 1999/024
Berichte des Regierungsrates vom 2. Februar 1999 und der Finanzkommission vom 11. Februar 1999: Geschäftsreglement des Bankrats der Basellandschaftlichen Kantonalbank; Genehmigung

Kommissionspräsident Roland Laube klärt, die Anpassung des Geschäftsreglementes des Bankrates an die entsprechenden bundesgesetzlichen Bestimmungen ergebe sich aus der Unterstellung der Kantonalbank unter die eidgenössische Bankenkommission. Das vorgelegte Geschäftsreglement ist vom Landrat zu genehmigen oder abzulehnen, Änderungen können keine vorgenommen werden. Was nun dem Landrat präsentiert wird, ist unterdessen von der eidgenössischen Bankenkommission genehmigt worden. Die in der regierungsrätlichen Fassung noch vorgesehe Ziffer 4 kann wegfallen. Die Finanzkommission beantragt, gemäss Bericht zuzustimmen.

Robert Schneeberger hält zu Handen des Protokolls bezüglich Punkt 7 "Treuhänderische Tätigkeit für den Kanton und die Gemeinden" fest, unter den Begriff Gemeinden würden auch die Bürgergemeinden fallen, so dass mit der vorliegenden Formulierung klargestellt ist, dass nicht nur die politischen Gemeinden, sondern auch die Bürgergemeinden die Möglichkeit zur treuhänderischen Kreditaufnahme haben.

Peter Meschberger stimmt namens der SP dem Reglement zu.

Hildy Haas erklärt, dass auch die SVP/EVP-Fraktion vom Reglement Kenntnis nimmt und Zustimmung erteilt.

Landratsbeschluss

Titel und Ingress Keine Wortbegehren

I. und II. Keine Wortbegehren

://: Der Landrat genehmigt das Geschäftsreglement des Bankrates der Basellandschaftlichen Kantonalbank mit 56 zu 0 Stimmen.

Geschäftsreglement der Basellandschaftlichen Kantonalbank

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




9 98/248
Motion von Beatrice Geier vom 26. November 1998: Mitfinanzierung des Schauspielhauses im Ganthaus

RR Peter Schmid kann verstehen, dass der Rat mit grösster Spannung auf sein Votum zu diesem Traktandum gewartet hat. Die Regierung hat in den Diskussionen um den Kulturvertrag stets erklärt, wie sie sich die Beteiligung an einer allfälligen Lösung für ein Schauspielhaus vorstellt. Sie ist der Meinung, mit dem Kulturvertrag für lange Zeit die finanzielle Zusammenarbeit in der Kulturpolitik definiert zu haben. Auch sagte die Regierung, aus dem sogenannten Dispositionsteil, jenem Teil also, der nicht für längere Zeit an eine einzelne kulturelle Institution festgebunden ist, soll es jederzeit möglich sein, einen finanziellen Beitrag an eine Lösung für die Schauspielbühne zu entrichten. Aus der Sicht der Regierung gilt dies auch heute noch, sie ist noch immer bereit, auf einen entsprechenden Vorschlag des Erziehungsdepartementes des Kantons Basel-Stadt, aus dem Dispositionsteil an die Lösung Ganthaus einen Beitrag zu entrichten. Dies könnte auch über mehrere Jahre hinweg geschehen, so dass ein ansehnlicher Betrag, beispielsweise 1, 1,5 oder 2 Millionen Franken erreicht würden. Die Regierung hält an ihren während den kontroversen Diskussionen rund um den Kulturvertrag gemachten Äusserungen nach wie vor fest.

Beatrice Geier führt einleitend aus, spontanen und unkonventionellen Vorstössen begegne man selten, emotinal gelenkten schon weniger selten; beide Formen entsprächen eigentlich nicht ihrer Art. In ihrer heutigen Begründung verlege sie sich deshalb auf die sachliche, rationale Argumentation.
Ausgangslage, die allen klar sein dürfte, ist das Fehlen der mittleren Bühne mit etwa 500 Plätzen im Jahre 2001. Es geht aber nicht nur um das Schauspiel, denn auf allen Bühnen wird ja getanzt, gesungen und gesprochen. Wie vom Regierungsrat bereits gehört, geht es um die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft. Auch utopische Versionen, die politisch im Landkanton keinen Boden finden können, wie etwa ein gemeinsames Schauspielhaus beider Basel mit hälftiger Finanzierung, standen im Raum. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt stand vor einer schwierigen Situation, als er die Vorlage behandeln musste, weil der Staat die Bereitschaft erklärte, im Rahmen seiner Möglichkeiten einen Betrag zu sprechen, nämlich 10 - 12 Millionen; der Rest dagegen, noch einmal ein Betrag in dieser Grössenordnung, muss, egal über welche privaten Kanäle, irgendwie aufgebracht werden. Wären "Ladies first" nicht in die Lücke gesprungen und hätten sie nicht 7 bis 9 Millionen garantieren können ( Sabine Pegoraro trägt - hoch erfreut - die Wahl von Ruth Metzler als Bundesrätin in den Landratssaal) wäre das Ganze in Gefahr geraten. Mit ihrer Motion versucht Beatrice Geier nun zu erreichen, dass angesichts des trotzdem noch fehlenden Betrages von ein paar Millionen Franken der Kanton Basel-Landschaft - gewissermassen als Geste - ebenfalls einen Beitrag leistet. Dabei meint die Landrätin nicht etwa die private, sondern die politische, die staatliche Seite. Die vorgeschlagene Lösung erachtet sie als politisch durchaus vertretbar, wenn sie auch nur von einer Minderheit der FDP gutgeheissen wurde. Ihres Erachtens hat der Vorstoss nichts mit dem Kulturvertrag zu tun, er soll weder untergraben, noch desavouiert werden; der Kulturvertrag ist ein Subventionsvertrag, der die verschiedenen Subventionsbegehren bündelt, koordiniert, die finanzielle Grenze auf 1 Prozent der Steuereinnahmen plafoniert und einen kleinen Dispositionsteil von ungefähr einer halben Million Franken pro Jahr ausspart. An all diesen Bedingungen wollen die Motionärinnen nicht rütteln, sie wollen keine weiteren Steuergelder dafür mobilisieren. Was mit dem Dispositionsteil zu geschehen hat, ist vertragsgemäss Verhandlungsangelegenheit der beiden Regierungen. Wie klar geworden ist, erhält das Theater nichts aus dem Dispositionsteil; dies liegt im freien Entscheid der Regierungen. Trotzdem erinnert Beatrice Geier an eine zweite, gutgeheissene Vorlage - 97/152 - mit welcher beschlossen wurde, das Dotationskapital der Baselbieter Kantonalbank in neu geschaffenes Zertifikatskapital umzuwandeln. Im Landratsbeschluss steht dazu: Der Nettoerlös aus dem Titelverkauf verwendet der Kanton zweckgebunden für Investitionen und Beiträge an die regionale Infrastruktur, worüber separat Antrag gestellt wird. Die Kommission schreibt in ihrem Bericht: Nicht Gegenstand der Vorlage 97/152 bildet die konkrete Verwendung der dem Kanton aus dem Verkauf der Zertifikate zufliessenden Mittel; diesbezüglich wird der Regierungsrat dem Landrat später entsprechende Vorlagen unterbreiten.
Mit der Motion nun will die Landrätin den Antrag für eine entsprechende Vorlage stellen. Die Motion fordert somit nicht weitere finanzielle Mittel für kulturelle Zwecke, sondern lediglich vom bereits durch den Landrat beschlossenen Betrag einen kleinen Teil als Investitionsbeitrag für das neue Schauspielhaus abzuzweigen. Dabei handelt es sich nicht um Millionen. Um die Investitionssumme festzulegen und zu begrenzen, haben die Motionärinnen bewusst die Idee des Kulturprozentes aus dem Kulturvertrag aufgegriffen. Die Summe wird dabei auf 1 Prozent der geplanten Investitionsumme - 50 Millionen - begrenzt. Begründet ist das Vorhaben mit dem in den vergangenen Jahren starken Engagement des Kantons in der regionalen Infrastruktur, im Bildungswesen mit der Uni und dem Fachhochschulvertrag, mit der Teilfinanzierung der Messe Basel und dem binationalen Flughafen Basel-Mulhouse. Ziel all dieser Aktionen ist die Attraktivitätssteigerung der Wirtschaftsregion.
Obwohl spontan der Titel "Ladies first" gewählt wurde, hat die Motion nicht die Absicht, die privaten Spendenaktionen zu unterstützen, diesbezüglich ist jede Landrätin und jeder Landrat frei zu tun, was ihr oder ihm beliebt. Die Motionärinnen sind aber der Ansicht, dass Kultur eine bedeutende Wirkung für die Attraktivität einer Wirtschaftsregion ausübt, vergleichbar mit dem Bildungsangebot und der Spitzenmedizin. Kulturförderung ist zudem nicht nur eine private, sondern auch eine staatliche Aufgabe, ansonsten junge Autorinnen und Kulturschaffende keine Chance mehr hätten, überhaupt bekannt zu werden, eine Bühne zu finden oder einen Ausstellungsraum.
Wichtig ist der Ländrätin auch aufzuzeigen, dass es mit der Motion um die Unterstützung der Schauspielbühne geht. Würde in Basel nach dem Ballett auch noch das Sprechtheater aufgehoben, würde die gesamte deutschsprachige Region einen wesentlichen Kulturaspekt verlieren. Dies zu verhindern, liegt auch in der Mitverantwortung des Kantons Basel-Landschaft.
Die Frage lautet somit: Wollen Sie von dem bereits durch den Landrat gesprochenen und für Investitionen in die Infrastruktur der Region zweckgebundenen Betrag 1 Prozent an die Mitfinanzierung des Schaupielhauses in Basel freistellen? Wir bitten Sie darum!

Adrian Ballmer bittet, die Motion abzulehnen. Er bewundert die Initiative von "Ladies first", welche namhafte, eigene Mittel zur Verfügung stellen. Dass die kulturellen Angebote zur Attraktivitätssteigerung einer Region beitragen, ist ihm ebenfalls bewusst. Doch hat Am 23. November 1997 das Baselbieter Volk den Kulturvertrag mit Basel-Stadt mit 20'000 gegen 14'000 Stimmen angenommen. In den Erläuterungen des Regierungsrates stand: Der Kulturvertrag regelt das künftige finanzielle Engagement des Kantons Basel-Landschaft gegenüber den wichtigsten Kulturinstitutionen in Basel-Stadt auf der Basis eines Staatsvertrages. Der Kulturvertrag beruht auf einer leicht verständlichen Formel: 1 Prozent aus dem Steueraufkommen der natürlichen Personen steht für das überregionale Kulturangebot in Basel-Stadt zur Verfügung. Nicht mehr und nicht weniger!
Der Kulturvertrag unterscheidet zwischen dem sogenannten Institutionsteil mit den Betriebskostenbeiträgen einerseits und einem sogenannten Dispositionsteil, dessen Verwendung mit Ziffer 4.1 des Staatsvertrages geregelt ist.
Sollte das Schauspielhaus aus diesem Dispositionsteil eine halbe Million Franken erhalten, so hätte er nichts dagegen; darüber aber hat nicht der Landrat zu entscheiden, ist also nicht Raum für eine Motion gegeben, sondern die beiden Erziehungesdepartemente. Die Motion will offensichtlich die halbe Million Franken nicht dem Dispositionsteil des Kulturvertrages belasten, sondern aus dem Verkaufserlös der Kantonalbankzertifikate zusätzlich ausschütten. Somit ist laut Adrian Ballmer die Motion rechtlich und politisch unzulässig. Zum einen, weil die Plafonierung der finanziellen Mittel einen wichtigen Eckpfeiler des Kulturvertrages darstellt. Die Regierung schrieb ja in den Abstimmungserläuterungen: Nicht mehr und nicht weniger! Der Kulturvertrag war nicht vollständig unumstritten und die FDP machte sich politisch gegenüber der massiven Erhöhung mit dem Argument der Plafonierung stark. Ein Überschreiten des Plafonds wäre somit rechtlich und politisch ein grobes Foul.
Weiter ist die Motion unzulässig, weil der Erlös aus dem Verkauf der Kantonalbankzertifikate gemäss Landratsbeschluss vom 25. September 1996 ausdrücklich zweckgebunden ist: Den Nettoerlös aus dem Titelverkauf verwendet der Kanton zweckgebunden für Investitionen und Beiträge an die regionale Infrastruktur, worüber separat Antrag gestellt wird.
Finanzpolitisch wichtig ist laut Finanzkommission, dass die Desinvestition einer produktiven Beteiligung an die Kantonalbank nicht einfach konsumiert wird, sondern volkswirtschaftlich produktiv reinvestiert wird. In diesem Zusammenhang war von der Messe Basel und vom EuroAirport die Rede. Das neue Schauspielhaus unter volkswirtschaftlich produktive Infrastrukturvorhaben zu subsummieren, erachtet der Landrat doch als sehr, sehr kreativ.
Die FDP-Fraktion beantragt mit grossem Mehr, die Motion nicht zu überweisen und betont im Übrigen, auch ein allfälliger Beitrag aus dem Lotteriefonds wäre nicht zulässig, weil der Lotteriefonds gemäss Artikel 7 der interkantonalen Vereinbarung auf keinen Fall zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen verwendet werden darf.

Ursula Jäggi entnimmt den langen Reden der FDP-Rednerin und des FDP-Redners grosse Uneinigkeit. Eine Mehrheit der SP wird die Motion nicht überweisen, sie teilt die Auffassung des Regierungsrates, dass der Kanton Basel-Landschaft nicht in eine wohlhabende, spendefreudige Dame umfunktioniert werden kann. "Ladies first" entstand aufgrund einer Privatinitiative, weshalb es nicht Aufgabe des Staates sein kann, sich einzumischen. Die Mehrheit meint zudem, partnerschaftliche Geschäfte müssten sorgfältiger angegangen werden.
Eine relativ starke Minderheit der Fraktion ist gewillt, Verantwortung auch für kulturelle Betriebe und Zentrumsleistungen zu übernehmen.

Louis Mohler und den Schweizer Demokraten würde Freude bereitet, wenn die Motion überwiesen würde, weil dies für ihre Partei eine der besten Wahlpropaganden der letzten Jahre bedeuten würde. Kurz nach dem Kulturvertrag wieder einen Beitrag im Kulturbereich an Basel-Stadt zu bezahlen, ist nach Ansicht der Schweizer Demokraten schlicht nicht vertretbar. Die Zusicherung von Regierungsrat Peter Schmid und mehreren Landratsfraktionen, auf längere Zeit keine Beiträge mehr zu sprechen, ist noch nicht lange her. Beiträge, wie eben jetzt für das Schauspielhaus gefordert, sind aus dem Dispositionsteil zu entrichten. Selbstverständich steht es den UnterzeichnerInnen der Motion frei, aus der eigenen Tasche einen freiwilligen Beitrag zu leisten.
Louis Mohler betont, dass die Region nicht nur Basel-Stadt, sondern auch das Baselbiet umfasst, somit könnte auch mal Unterstützungsantrag gestellt werden für die Zentrumsfunktionen des Kantonshauptortes, anderer grösserer Gemeinden des Baselbietes oder für die Erhaltung regionaler Naturerholungsgebiete des Juras.
Louis Mohler ist erfreut und dankt dem Gesamtregierungsrat, dass er die Motion ablehnt.
Sollte der Landrat die Motion überweisen, so drohen die Schweizer Demokraten schon jetzt das Finanzreferendum dagegen an. Unglaubwürdig wäre es, mit dem Kulturvertrag zu argumentieren, damit wären für lange Zeit alle Beiträge an den kulturellen Sektor abgedeckt, und jetzt plötzlich doch für diesen Zweck - da "Ladies first" offenbar in ist - Gelder zu überweisen.
Die Motion ist klar abzulehnen.

Erich Straumann lehnt die Motion im Namen der SVP/EVP-Fraktion grossmehrheitlich ab.

Uwe Klein lehnt namens der CVP-Fraktion die Motion ebenfalls ab, doch begründet er die Ablehnung nicht mit den Argumenten der Schweizer Demokraten, sondern eher mit jenen von Herrn Ballmer. Nach der Annahme des Kulturvertrages kann es seines Erachtens nicht angehen, einen Blankokredit an das Ganthaus zu sprechen. Zuerst sollen die freiwilligen Möglichkeiten ausgeschöpft werden und dann könnte Basel allenfalls ein Beteiligungsgesuch an den Kanton Kanton Basel-Landschaft stellen. Zum voraus aber Geld zu verteilen, ist nicht die Art der Baselbieter.

Bruno Steiger freut es, dass der Kulturminister heute Stopp gesagt hat. Chapeau!
Nach Ansicht von Bruno Steiger hat Frau Geier bezüglich der Ausstandspflicht den Grundsätzen der FDP widersprochen, da sie ja bekanntlich Mitglied des Verwaltungsrates des Stadttheaters Basel ist.
Der Landrat findet es wirklich als zu weit gehend, dass auf Anregung der "Queen von Reinach" die Gemeinden auch noch Geld hineinpumpen sollten.
Persönlich beantragt er, jeder weiteren staatlichen Subventionierung an das Kulturunwesen des Stadtkantons eine gehörige Abfuhr zu erteilen.

Esther Maag spricht sich im Namen der Grünen Fraktion auch im Sinne einer verbesserten Zusammenarbeit für die Unterstützung der Motion aus. Damit kann ihres Erachtens auch ein gutes Signal der Bereitschaft für vermehrte Zusammenarbeit im kulturellen Bereich gesendet werden.

RR Peter Schmid ist nicht von der Wahl einer Bundesrätin überrascht, sondern von der grosszügigen Zustimmung und den Komplimenten der Schweizer Demokraten. Allerdings hat der Regierungsrat den Eindruck, Frau Metzler dürfte länger Bundesrätin bleiben, als die Unterstützung der Schweizer Demokraten für seine Anliegen anhalten werde.
Eine gewisse Irritation dürfte aufgekommen sein, weil in der ersten Tranche vom Dispositionsteil des Kulturvertrages kein Beitrag an das Theatergebäude gesprochen wurde. Begründet ist dies im Umstand, dass auf der Liste des Erziehungsdepartementes das Ganthaus nicht erwähnt war, weil noch keine definitive Lösung bereit lag.Bei der Publikation der Beiträge war Klarheit hergestellt. Der Regierungsrat sichert deshalb verbindlich zu, dass in der nächsten Tranche des Dispositionsteils der Beitrag an das Ganthaus aufgenommen sein wird. Auch in dieser Frage möchte er zu seinem Wort stehen. Ob der Beitrag ein-, zwei- oder dreimal gesprochen werden soll, bleibt Gegenstand von Verhandlungen. Erwartet wird aber kein neues Gesuch, wie von Uwe Klein gefordert.

://: Der Landrat lehnt die Überweisung der Motion 98/248 von Beatrice Geier ab.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei


Fortsetzung des Protokolls vom 11. März 1999


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