LR Protokoll 12. November 1998 (Teil 4)
Protokoll der Landratssitzung vom 12. November 1998
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10 98/119
Berichte des Regierungsrates vom 2. Juni 1998 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 29. Oktober 1998: Totalrevision des Fischereigesetzes. 1. Lesung
Fortsetzung der 1. Lesung
§ 10 / § 11 / § 12 / § 13 / § 14 / § 15:
Keine Wortbegehren.
§ 16:
Rita Kohlermann beantragt, zwei Absätze wie folgt zu formulieren:
" 1 Fischereivereine mit mehr als 50 Mitgliedern können sich an mehreren Pachtverhältnissen beteiligen.
2 In den anderen Fällen ist die Beteiligung an mehr als einem basellandschaftlichen Pachtverhältnis in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der Kantonalen Fischereiverwaltung zulässig."
Der Kommissionspräsident ist mit dieser Fassung einverstanden.
://: Dem Antrag wird stillschweigend zugestimmt.
§ 17 / § 18 / § 19:
Keine Wortbegehren.
§ 20:
Abs. 1, Abs. 2, Abs 3.:
Keine Wortbegehren.
[Abs. 4]
Es liegen leicht unterschiedlich formulierte Anträge für die Neueinführung eines Abs. 4 vor, gemeinsame Absicht: die Verankerung einer Fischerprüfung.
Adolf Brodbeck möchte die Fischerprüfung im neuen Gesetz wieder festschreiben. Bereits heute verfügten 80 % der Fischer im Kanton über eine solche Prüfung. Die Prüfungen werden heute auf freiwilliger Basis dezentral durch die Fischereivereine durchgeführt; dies könnte so beibehalten werden. Der Fischer gelte als "Wächter der Gewässer", es gehe ums "Hegen und Pflegen". Das Brevet wäre für die Verwaltung mit wenig Aufwand verbunden. Im Interesse des waidgerechten Fischens bittet A. Brodbeck um Zustimmung.
Danilo Assolari bekräftigt, dass auch die CVP die Verankerung einer Fischerprüfung wünsche. Es gehe dabei nicht um mehr Staat, sondern darum, "der Kreatur Fisch den nötigen Respekt und das nötige Wissen entgegenzubringen". Viele falsch gefangene Fische verendeten unnötig, weil sie unsachgerecht behandelt würden. Das Fischerbrevet soll die Grundlage schaffen, damit sich die Fischer waidgerecht verhalten. In einem neuen, modernen Gesetz gehöre das Brevet vorgeschrieben; die Prüfungen könnten weiterhin durch die Vereine abgenommen werden, dadurch entstünde keine Mehrbelastung der Verwaltung. D. Assolari bittet um Unterstützung des Antrags.
Peter Meschberger erachtet die Einführung einer Fischerprüfung unter Hinweis auf seine vormittäglichen Ausführungen ebenfalls für notwendig. Sollte eine solche vom Landrat abgelehnt werden, wünscht er eine klare Aussage, dass es rechtlich nach wie vor möglich sei, dass die Vereine in ihren Pachtgebieten in öffentlichen Gewässern die Prüfung vorschreiben. P. Meschberger bittet um Zustimmung.
Paul Schär ist zwar kein Fischer wie seine Vorredner, wünscht sich aber, dass auch im nächsten Jahrtausend noch Forellen in der Birs schwimmen. Er stellt statistische Zahlen in den Raum, die aufzeigen sollen, dass die Anzahl der gefangenen Fische in den letzten zwölf Jahren stark gesunken sei, was er für ein Problem der Sorgfalt hält; eine Fischerprüfung dränge sich auf. Wer fischt, soll gewisse Voraussetzungen erfüllen. P. Schär bittet um Unterstützung des Antrags.
Auch Hans Schäublin steht für eine Fischerprüfung ein. Der von der Verwaltung befürchtete Mehraufwand sei gering; die Verbände könnten die Abnahme dieser Prüfungen weiterhin selbst organisieren und durchführen und - wie z.B. bei der Jägerprüfung - von der Fischereiverwaltung absegnen lassen. H. Schäublin bittet um Zustimmung.
Regierungsrat Eduard Belser wundert sich, wie selbst Konservative plötzlich für staatliche Regelungen einstehen. Dass die jetzt geforderte staatliche Fischerprüfung bzw. das Brevet auch noch vom Departementsvorsteher unterschieben werden solle, bezeichnet RR E. Belser als "Krönung" dieses Anliegens... Es sei nicht notwendig, etwas mit einer Bewilligung zu regeln, aus dem in den letzten Jahren nie Beanstandungen resultierten. In der Schweiz erachteten gerade mal zwei bzw. drei Kantone eine staatlich verordnete Fischerprüfung als notwendig; RR E. Belser will den liberalen Kanton Basel-Landschaft nicht in diesen Kreis einreihen. Die Vereine hätten nach wie vor das Recht, in ihren Vereinsstatuten die Fischerprüfung als Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft vorzusehen (Vereinsrecht!). Es gebe in den basellandschaftlichen Forellengewässern (mit Ausnahme von Einzelfällen am Rhein) keine Probleme, weil die Situation überschaubar sei und man sich als Pächter und in den Vereinen kenne. Karten werden von den Vereinen abgegeben und können dort an Bedingungen geknüpft werden. Dafür rechtfertige sich keine kantonale Fischerprüfung; Ausweise müssten bewirtschaftet werden (Verfall), der Aufwand wäre also nicht vernachlässigbar. RR E. Belser bittet, keine Probleme zu schaffen, wo keine bestehen, und in bezug auf die "Kreatur" möge man doch mit der Mitkreatur Mensch ebenso sensibel umgehen...
Danilo Assolari glaubt sich missverstanden; er verlange nicht, dass der Kanton tätig werde, und er verlange auch kein kantonales Brevet wie bei den Jägern, sondern lediglich, dass die Abnahme eines Fischerbrevets durch die Vereine obligatorisch werde. Er beobachte immer wieder, wie ortsansässige Fischer den Fehlfang aus Unkenntnis falsch behandelten. Es gehe nicht um mehr Staat, sondern um Bewusstseinsbildung und waidgerechtes Verhalten. D. Assolari wirbt um Unterstützung für den Antrag.
Heinz Mattmüller findet die Idee ziemlich einseitig; wollte man in dieser Art Rücksicht auf sensible Kreaturen nehmen, müsste auch jeder Kaninchenzüchter, jeder Hühnerhalter usw. eine Prüfung ablegen... Auch im Vergleich zum industriellen Fischfang, wo Fische tonnenweise elendiglich zugrundegehen, fehlt ihm angesichts von einigen falsch behandelten Birsfischen jede Verhältnismässigkeit. H. Mattmüller lehnt den Antrag ab.
Bruno Weishaupt: Wir wollen keine kantonale Prüfung, sondern eine Fischerprüfung!
Adolf Brodbeck: Auch wenn kein Handlungsbedarf aus einer Notsituation heraus besteht, unterstützen wir das Anliegen des kantonalen Fischereiverbandes. Die Prüfung werde heute bereits freiwillig durchgeführt; was jetzt als "Kann"-Bestimmung im Gesetz stehe, solle darin verbindlich festgeschrieben werden.
Alfred Zimmermann bekundet Sympathie dafür, dass der "Fischereidirektor" keine obligatorische Prüfung will. Könnte die Regierung nicht mit einer "Kann"-Formulierung leben?
Regierungsrat Eduard Belser: Das bisherige Recht sah eine "Kann-"Formulierung vor, aber die Regierung kam nie auf die Idee, diese anzuwenden. Nach der neuen Legiferierung und der Art und Weise, wie Kompetenzen und der Eingriff ins Recht der einzelnen Mitbürgerinnen und Mitbürger gehandhabt werden sollten, forderten die Rechtsgelehrten klare Entscheide des Parlaments. Diese Kompetenz könne man nicht einfach an den Regierungsrat delegieren: Der Landrat muss entscheiden, was geschehen soll. RR E. Belser bittet, die Verhältnismässigkeit zu wahren. Die Regierung respektiere jeden Entscheid.
Keine weiteren Wortbegehren.
Landratspräsident Claude Janiak verliest den Antrag der CVP auf Schaffung eines neuen Abs. 4 in § 20:
"Für die Berechtigung zur Ausübung der Fischerei ist eine Fischerprüfung erforderlich. Das Nähere regelt die Verordnung."
://: Der Antrag wird mit 44 : 25 Stimmen abgelehnt.
§ 21:
Keine Wortbegehren.
§ 22:
Die von Rita Kohlermann beantragte redaktionelle Aenderung wird auch vom Kommissionspräsidenten befürwortet. Absatz 1 wird demnach in zwei Sätze umformuliert, der zweite Satz lautet:
"Dies gilt nicht für Gewerbekanäle."
://: Diese redaktionelle Änderung wird stillschweigend genehmigt.
Abs. 2:
Keine Wortbegehren.
§ 23 / § 24 / § 25:
Keine Wortbegehren.
§ 26:
Abs. 1 / Abs. 2 / Abs. 3:
Keine Wortbegehren.
Abs. 4:
Rita Kohlermann beantragt wiederum eine redaktionelle Änderung:
"... Bewilligung durch die beteiligten Behörden, welche die Auflagen der kantonalen Fischereiverwaltung berücksichtigt ."
://: Dieser redaktionellen Änderung wird stillschweigend zugestimmt.
Keine weiteren Wortbegehren.
§ 27:
Abs. 1:
Keine Wortbegehren.
Abs. 2:
Danilo Assolari: Die CVP-Fraktion verlangt, dass Abs. 2 gemäss Fassung des Regierungsrates wieder im Gesetz verankert wird ("Bei technischen Eingriffen..."). Das von der Kommission eingefügte " grössere" [technische Eingrif-fe] sei untauglich, weil "grösser" nicht messbar und das Gesetz damit nicht klar sei. Er bittet um Zustimmung zur eindeutigen Fassung des Regierungsrates.
Hans Ulrich Jourdan hat in der Fraktion den Antrag gestellt, die Absätze 2 und 3 ersatzlos zu streichen und damit eine grosse Zustimmung gefunden. Das wichtige Anhörungs- und Informationsrecht sei in Abs. 1 umfassend geregelt.
In Abs. 2 entstehe Definitionsbedarf, was "grössere" technische Eingriffe seien. In der Praxis gebe es wohl kaum "grössere" Eingriffe, die nicht projektiert würden und damit einen Projektierungs- und Ausführungskredit mit sich brächten. In den meisten Fällen resultiere daraus sogar eine Landratsvorlage, weil die Gewässer i.d.R. dem Staat gehörten. Es bestehe kein zusätzlicher Regelungsbedarf.
Die Frage der rechtzeitigen Information in Abs. 3 sei eine Frage des Anstandes. Das könne auch im Pachtvertrag geregelt werden. Es sei nicht einzusehen, weshalb dafür ein Gesetzesabschnitt notwendig sei.
Peter Meschberger befürwortet den Antrag von D. Assolari, kann sich aber gegebenenfalls auch demjenigen von H.U. Jourdan anschliessen.
Marcel Metzger: Das "grössere" wurde von der Kommission eingefügt; s.E. werde der Absatz nicht klarer, wenn man dieses wieder streiche, weil eine Aufzählung folge und man diese Punkte dann immer noch zur Diskussion stellen könne.
Abs. 3 möchte M. Metzger im Gesetz verankert sehen, weil der Informationsfluss in der Vergangenheit nicht immer erwartungsgemäss funktioniert habe.
Regierungsrat Eduard Belser kann mit allem leben, was vorgeschlagen wurde. Im Sinne der Klarheit schliesse er sich der Kommission an. Es verstehe sich, dass man mit den Pächtern und den Fischerei- und Naturschutzorganisationen zusammenarbeiten wolle, wenn wesentliche Eingriffe vorgenommen würden, das habe auch in der Vergangenheit funktioniert. Die Kommission habe das "grössere" eingefügt, weil es nicht nur um Birs und Ergolz, sondern auch um kleinere Bäche gehe. Wenn z.B. durch ein Gewässer von 1 m Breite eine Telefonleitung gelegt werden müsse, sei dies keine grosse Sache; solche Ueberlegungen hätten zu diesem "grösser" geführt, damit man nicht auf die Idee komme, dafür das ganze schwerfällige Verfahren durchzuziehen. Er könne aber auch mit einer ersatzlosen Streichung leben, dann werde die Definition so in der Vorordnung festgelegt. Es würde für die Fischer und Pächter einfach eine gewisse Sicherheit darstellen, wenn's im Gesetz stünde.
Keine weiteren Wortbegehren.
Bereinigung der Anträge zu Abs. 2:
- Streichung des Wortes " grössere" [technische
Eingriffe] vs. ersatzlose Streichung von Abs. 2:
://: Der Streichung von Abs. 2 wird grossmehrheitlich zugestimmt.
- Streichung von Abs. 2 vs. Kommissionsfassung:
://: Die ersatzlose Streichung von Abs. 2 wird mit 36 : 33 Stimmen befürwortet.
Antrag zur Streichung von Abs. 3:
://: Die Streichung von Abs. 3 wird mit 37 : 21 Stimmen genehmigt.
Nach der Streichung von Abs. 2 erfolgt ein
Rückkommensantrag zu § 27 Abs. 1:
Bruno Weishaupt beantragt, dass der Abs. 1 wie folgt präzisiert werde:
"Die Gemeinden, die Pachtenden sowie die Fischerei- und Naturschutzorganisationen haben in allen wichtigen Fragen der Fischerei ein Recht auf Anhörung . "
Regierungsrat Eduard Belser sieht darin keine materielle Differenz, mit dem Begriff "Fischereiinteressierte" seien die Pächter und die Vereine gemeint.
Bruno Weishaupt: Wenn dies so zu verstehen ist, ziehe ich meinen Antrag zurück.
Keine weiteren Wortbegehren.
://: Abs. 1 bleibt unverändert bestehen, Abs. 2 und Abs. 3 werden gestrichen.
§ 28:
Keine Wortbegehren.
[§ 28a]:
Die CVP beantragt den Einschub eines neuen § 28a:
" § 28a Aktivlegitimation
Bei Gewässerverunreinigungen, welche einen Schaden zur Folge haben, hat der Fischereiberechtigte Anspruch auf Schadenersatz."
Der Antrag soll an die Kommission gewiesen werden zuhanden der 2. Lesung.
Danilo Assolari weist darauf hin, dass man heute nach einem Fischsterben aufgrund einer Gewässervergiftung immer auf den Goodwill des Verursachers angewiesen sei. Eine klare Entschädigungsregelung fehle. Im Gewässerschutzgesetz seien für Gewässerverunreinigungen Bussen vorgesehen, aber die geschädigten Fischereivereine würden nicht angemessen entschädigt. D. Assolari möchte die Entschädigungsfrage im Gesetz festgeschrieben sehen.
Regierungsrat Eduard Belser erklärt, dass im Bundesrecht eine klare Regelung bestehe. Er sei bereit, diese Frage in der Kommission nochmals zu diskutieren, um zu klären, was kantonal überhaupt mach- und wünschbar sei.
Kommissionspräsident Marcel Metzger ist damit einverstanden, diese Frage in die Kommission zurückzunehmen. Er hält aber fest, dass es nur um den konkreten Schaden und nicht um weitergehende Entschädigungen für investierten Zeitaufwand usw. gehen könne.
Peter Tobler begrüsst dieses Vorgehen. Solche Haftungsfragen seien im Landrat schon öfter diskutiert worden (z.B. anlässlich der Sandoz-Katastrophe); er sei gerne bereit, sein Gedächtnis aufzufrischen und der Kommission zur Verfügung zu stehen...
Heinz Mattmüller weist darauf hin, dass Fischsterben aufgrund von Gewässerverschmutzungen ebenso wie sonstige Umweltschäden u.a. auch Sachbeschädigungen darstellten, die Haftung damit im Obligationenrecht geregelt und ein zusätzlicher Paragraph im Fischereigesetz überflüssig sei.
://: Die Überweisung des Antrags zur Schaffung eines neuen § 28a in die Kommission wird grossmehrheitlich befürwortet.
§ 29 / § 30 / § 31 / § 32 / § 33:
Keine Wortbegehren.
://: Damit ist die 1. Lesung beendet.
Danilo Assolari bemängelt, dass die Verordnung bei der 1. Lesung noch nicht vorliege. Er habe seinerzeit bei der Vernehmlassung verschiedene Anträge gestellt; nun wisse er nicht, ob diese in die Verordnung eingeflossen seien. Bei der 2. Lesung möchte er wissen, was in der Verordnung stehe.
Regierungsrat Eduard Belser: Die Verordnung wird rechtskräftig, wenn das Gesetz rechtskräftig wird. Die Regierung kann ja keine Verordnung erlassen, bevor das Gesetz den Landrat passiert hat! Es geht hier allenfalls um einen Entwurf, und wir werden sehen, ob wir diesen noch vorlegen können. Für Verordnungen gibt es kein Anhörungsrecht, zudem können sie jederzeit geändert werden.
Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Protokollsekretärin
28 98/230
Postulat von Peter Brunner vom 12. November 1998: "freiwillige" Einsätze von Zivilschutzpersonal für die Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
Regierungsrat Eduard Belser: Wir werden später noch über drei Vorstösse zum Themenkomplex diskutieren. Ich kann diesen isoliert vorneweg nehmen und beantrage Ihnen, dieses Postulat abzulehnen. Er sei am Vortag in Binningen gewesen und habe mit den Zivilschützern gesprochen; so wie die Gemeinden diese Frage handhabten und in gewissen Fällen auch Verschiebungen ermöglichten, sei es in Ordnung. Es könne nicht in Frage kommen, dass etwas für freiwillig erklärt werde, was zu den Grundaufgaben der Zivilschutzorganisation gehöre.
Peter Brunner sieht, dass man mit einem Problem konfrontiert ist, indem rund tausend Asylbewerber ins Baselbiet kämen, die betreut werden müssten. Er stellt aber in Frage, ob es sinnvoll sei, unwillige Leute zwangsweise zu verpflichten. Man höre immer, dass man genügend Leute habe, dass sich Freiwillige meldeten, dass man die Betreuung im Griff habe. Einige Gemeinden organisierten das im Zivilschutz mit Freiwilligen. Die zwangsweise Verpflichtung schaffe neue Probleme und sei kaum zweckdienlich. P. Brunner bittet um Ueberweisung des Vorstosses in dem Sinne, dass die Gemeinden auf Freiwillige zurückgreifen sollten.
Urs Wüthrich: Die SP-Fraktion ist froh, dass Vorstösse, welche einen gesetzwidrigen Inhalt aufweisen, dringlich behandelt werden und votiert für Ablehnung - so schnell wie möglich!
Heinz Giger fühlt sich persönlich verschaukelt. Er habe in der Armee über 1'500 Diensttage geleistet; ihn habe auch nie jemand gefragt, ob er das, was er mache, machen wolle und sinnvoll finde... Er empfindet diesen Vorstoss als Plädoyer für potentielle Verweigerer; das sei ungesetzlich, und er wünsche allfälligen Verweigerern ebenso harte Strafen wie sie seine Freunde in den 70er-Jahren zu gewärtigen hatten.
Maya Graf legt den Finger auf einen anderen Punkt: die SD hätten ihre wahre Absicht verraten, indem P. Brunner schon bei seiner Frage wissen wollte, was passiere, wenn jemand diesen Dienst verweigere. Sie vermutet, der Wunsch nach Freiwilligkeit habe zum Ziel, diese Organisation erpressbar zu machen, indem z.B. einer vorschützen könne, sein Arbeitgeber wolle das nicht und sich ein anderer anhören müsse, er sei dumm, wenn er gehe... M. Graf sieht dahinter nicht das Anliegen, durch Freiwillige eine bessere Betreuung zu gewährleisten, sondern durch viele Verweigerer zu signalisieren, man wolle die Flüchtlinge nicht. Das Postulat sei entschieden abzulehnen.
Bruno Steiger vermutet, dass H. Giger es kaum unfreiwillig zum Oberst im Generalstab gebracht habe... Die Flüchtlingsbetreuung sei ein sensibler Bereich, bei dem es auch um die Qualität der Betreuung gehe. Mit einem Zwang werde hier mehr Schaden angerichtet; zugunsten der Flüchtlinge bittet B. Steiger um Zustimmung zum Postulat.
Urs Steiner dankt H. Giger auch im Namen aller Freisinnigen für sein klares, unmissverständliches Votum; die FDP-Fraktion lehnt das Postulat einstimmig ab.
://: Das Postulat wird mit grosser Mehrheit abgewiesen.
Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Protokollsekretärin
Fortsetzung des Protokolls vom 12. November 1998