LR Protokoll 3. Juni 1999 (Teil 1)

Protokoll der Landratssitzung vom 3. Juni 1999



Zur Traktandenliste dieser Sitzung

Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsident Claude Janiak begrüsst die Anwesenden zur heutigen Landratssitzung und richtet herzliche Gratulationen an Louis Mohler, der am 25. Mai seinen 40. Geburtstag feiern konnte.

Der Präsident appelliert an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die Voten möglichst kurz zu halten, damit die reich befrachtetete Traktandenliste heute behandelt und die vielen noch vor den Sommerferien zu beratenden Geschäfte am 23. und 24. Juni unter Dach und Fach gebracht werden können.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Zur Traktandenliste

Franz Bloch
gibt namens der SP-Fraktion den Rückzug des Traktandums 9 von der Traktandenliste "Motion zur Einführung einer Haftrichterin oder eines Haftrichters" bekannt.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei





1 1999/087
Berichte des Regierungsrates vom 20. April 1999 und der Petitionskommission vom 4. Mai 1999: 42 Einbürgerungen


2 1999/088
Berichte des Regierungsrates vom 20. April 1999 und der Petitionskommission vom 4. Mai 1999: 1 Einbürgerung


Christoph Rudin nimmt zu beiden Vorlagen Stellung. Gemäss Kommissionspräsident hat Ursula Jäggi die aufgelegten Akten im Detail geprüft und festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einbürgerungen vorliegen.
Bei zwei Gesuchen beantragt die Kommission erst noch genauere Abklärungen vorzunehmen. Beim einen Fall wurde die Rückweisung mit 6 zu 1 und im anderen mit 3 zu 4 Stimmen beschlossen. Christoph Rudin betont, dass es sich dabei keinesfalls um eine Ablehnung der beiden Einbürgerungsgesuche, sondern einzig um eine genauere Abklärung der Gesuche handelt.
Die meisten Bürgergemeinden beantragen einstimmig, die Gesuche um Aufnahme ins Bürgerrecht zu bewilligen, nachdem sie feststellen konnten, dass die AntragstellerInnen alle bestens assimiliert sind.
Aufgefallen ist der Kommission die sehr lange Behandlungsdauer der Einbürgerungsgesuche: Oft geht es vier Jahre von der Einreichung des Gesuches bis zum Landratsbeschluss.
Auch der Bund hat feststellen können, dass den Einbürgerungen nichts im Wege steht, weshalb der Kommissionspräsident beantragt, mit Ausnahme der beiden Rückweisungen allen Einbürgerungsgesuchen die Zustimmung zu erteilen.
Zu Traktandum 2 bemerkt Christoph Rudin, der Gesuch- steller sei - notabene mit dem bestem Sportresultat - bereits für die Schweizer Armee ausgehoben worden und werde demnächst in die RS einrücken.

Andrea von Bidder gibt bekannt, dass die SVP/EVP-Fraktion den Anträgen grossmehrheitlich zustimmen kann. Eine Minderheit der EVP-Fraktion beantragt allerdings, dem in der Petitionskommission mit 4 zu 3 Stimmen zurückgewiesenen Fall das Bürgerrecht ebenfalls zu erteilen. Die betroffene Person habe bereits ein leidvolles Schicksal hinter sich, weshalb es nicht angezeigt wäre, mit einer Rückweisung eine Verschlimmerung ihres Zustandes in Kauf zu nehmen.

Heinz Mattmüller glaubt im Namen der Fraktion der Schweizer Demokraten feststellen zu können, dass die Petitionskommission in gewisser Hinsicht eine Korrektur vorgenommen hat. Erstmals kommt in der Vorlage zum Ausdruck, dass die Einbürgerungen nicht tel quel übernommen werden und jenen Gemeinden, die in der Vergangenheit über die Stränge gehauen haben, von der Justizdirektion der Tarif bekannt gegeben worden ist.
Auch die Schweizer Demokraten betrachten Einbürgerungen grundsätzlich als etwas Erfreuliches, wenn die Voraussetzungen stimmen und sind daran interessiert, dass im Plenum zu diesem Thema eine entspanntere Atmosphäre Platz greifen kann.
Die Mehrzahl der Schweizer Demokraten genehmigen die Einbürgerungsgesuche - im Grossen und Ganzen ohne grosse Opposition.

Hildy Haas bezieht sich auf das mit einem Rückweisungsantrag belegte Einbürgerungsgesuch Nummer 40. Hildy Haas kennt die betroffene Person und weiss um deren achtenswerte Gründe, warum sie in Hölstein eingebürgert sein möchte. Die Landrätin gibt zu bedenken, dass die Bürgerräte gehalten sind, alle Gesuche nach bestem Wissen und Gewissen abzuklären; die Bürgergemeinde Hölstein entschloss sich nach ihren intensiven Abklärungen einstimmig, auch die besprochene Person in das Bürgerrecht der Gemeinde Hölstein aufzunehmen. Wenn nun der Landrat Rückweisung beantrage, so komme man um den Eindruck nicht herum, dass beim Aufnahmeverfahren etwas nicht ganz stimmig ist.
Hildy Haas stellt den Antrag, auch das Einbürgerungsgesuch Nummer 40 zu genehmigen und auf weitere Abklärungen zu verzichten.

Paul Schär erklärt, die FDP-Fraktion stehe einstimmig hinter den Rückweisungsanträgen. An die Adresse von Hildy Haas meint der Landrat, die Petitionskommission habe ihren Auftrag zu erfüllen, ernst zu nehmen und könne aufgrund des Datenschutzes die Fälle nicht im Plenum, sondern nur in der Kommission beraten. Das Hinterfragen erachtet er als notwendig und nicht a priori als ein Infragestellen des Entscheides der Bürgergemeinde.

Ursula Jäggi nimmt Bezug auf das Einbürgerungsreglement der Gemeinde Hölstein, wo nachzulesen ist, dass AusländerInnen, die seit 10 Jahren im Kanton Basel-Landschaft wohnen, das Recht zur Einbürgerung haben. Allerdings stehe das übergeordnete kantonale Recht, jenem der Gemeinde entgegen. Aus diesem Grunde macht die SP-Vertreterin, bei allen achtbaren Begründungen dem Rat beliebt, die Rückweisung zu beschliessen.

Christoph Rudin stellt fest, dass die Kommission zum ersten Mal ein Einbürgerungsgesuch zur näheren Abklärung zurückgewiesen hat. Große Zufriedenheit - wie dies die Schweizer Demokraten witterten - herrsche allerdings nicht, vielmehr habe man sich damit den Unmut der Bürgergemeinden zugezogen.
Bei den achtenswerten Beweggründen, die geltend gemacht werden müssen, spielten oft sehr intime Daten eine Rolle, Daten, die man nicht unbedingt im Plenum breit schlagen möchte.

://: Den Antrag von Hildy Haas, Gesuch Nummer 40 ebenfalls zu genehmigen, lehnt der Landrat ab.

Antrag 1999/087

Ziffern 1 und 2 Keine Wortmeldungen

://: Der Landrat genehmigt den Antrag 1999/087 (Landratsbeschluss) gegen 1 Gegenstimme.


Landratsbeschluss
betreffend 42 Einbürgerungsgesuche von Ausländern


Vom 3. Juni 1999

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Die Gesuche Nr. 37 des A.D. und Nr. 40 der S.A. werden an den Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, der Petitionskommission einen Zusatzbericht gemäss direktem Schreiben an die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion zukommen zu lassen.
2. Den übrigen Bewerberinnen und Bewerbern wird das Kantonsbürgerrecht erteilt und die Gebühren gemäss regierungsrätlichen Vorschlägen festgelegt.




Antrag 1999/088

://: Der Landrat genehmigt den Antrag 1999/088 (Landratsbeschluss) gegen 1 Gegenstimme.

Landratsbeschluss
betreffend einem Einbürgerungsgesuch von einem Ausländer


Vom 3. Juni 1999

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

Kirmaci Özkan, geb. 8. Februar 1978 in Liestal, ledig, türkischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Liestal, in das Bürgerrecht der Gemeinde Liestal aufgenommen, wird das basellandschaftliche Kantonsbürgerrecht erteilt.
Die Gebühr wird auf Fr. 700.- festgesetzt. Dieser Landratsbeschluss bewirkt den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts.



Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 3. Juni 1999


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